Ich habe vor kurzem im WEB folgendes Beispiel gefundenFranziska hat geschrieben:Du gehst hier von einer falschen Zahl aus. Hinzu kommen noch die Leistungen für Miete, Heizung, bestimmte Versicherungen.Angelika hat geschrieben: Regelsatz: € 331,-- / € 345,--
Verdienst aus dem 1-Euro-Job (bei einer angenommen Monatsstundenzahl von 160): € 160,--
Gesamt: € 491,-- / € 505,--
Stundenlohn: € 3,01 / € 3,16 (aufgerundet)
Lächerlich, sowas.
Drei künftige Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die ihre Bewilligung schon in Händen haben, bekommen so zwischen 630 und 700 Euro ausbezahlt. Dazu können dann maximal noch 160 Euro aus einem 1-Euro-Job kommen. Das ergibt dann etwa 5 Euro pro Stunde.
Lächerlich? Ich meine nicht.
Eine meiner Bekannten wird auf diese Weise wohl für 5 Euro pro Stunde in der städtischen Bibliothek aushelfen und freut sich drauf. Ganz besonders freut sie sich darüber, dass sie nicht mehr von der Bundesagentur für Arbeit sondern von einer eigens beim Landratsamt neu geschaffenen Dienststelle verwaltet wird, von der sie sich bei der Vermittlung einer regulären Arbeitsstelle mehr erhofft. Der 1-Euro-Job in der Bibliothek könnte ein Einstieg sein. Übrigens erhält sie auch als 1-Euro-Jobberin eine verbilligte Monatsfahrkarte zum Arbeitsplatz, die Kosten hierfür werden erstattet.
1 Euro - Rechnung
Beispiel:
Ein 42 jährige/r Arbeitsuchende/r wurde zum 01.01.04 Arbeit suchend.
Wenn sie/er 20 Jahre im Schnitt mit brutto 2000 €/Monat entlohnt wurde, dürfen wir bei einem durchschnittlichem Beitragssatz von 5 % (AG 2,5% AN 2,5%) von einem Beitragsvolumen von ca. 1200 €/Jahr in 20 Beitragsjahren von ca. 24000 € ausgehen.
Bei einem zuletzt erzieltem Einkommen von brutto 2200 € pro Monat, heißt das bei ca.40 % (880 €) Abgaben und Steuern = Nettoeinkommen 1320 €
Davon erhält der/die Arbeitsuchende/r 60% ALG also ca. 792 € pro Monat der Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt 12 Monate also ca. 9504 €.
Das Beitragsvolumen beträgt ca. 24000 € aus 20 Jahren Beitragszahlung in die Arbeitsuchendenversicherung (AV) der Anspruch erlischt nach ca.9504 € erhaltenen ALG.
Der Rest von 14496 € der Beiträge verbleibt bei der BA.
Der/Die Arbeitsuchende/r kann nun unter Umständen zum 01.01.05 das steuerfinanzierte ALG II beantragen.
Als Erstes stellt sich dabei die Frage wie viel EK – Steuer entrichtete der/die Arbeitsuchende/R in 20 jähriger Berufstätigkeit.
In unserem Beispiel hat der/die Arbeitsuchende in diesen 20 Jahren insgesamt 480000 € versteuert bei z.b. 15 % EK heißt, das er 72000 € alleine an EK – Steuern entrichtet hat.
Restbeiträge der AV von 14496 € + 72000 € an EK Steuer ergibt = 86496 €.
Wenn ich nun einen ALG II Regelsatz von 345 € + Wohnung 300 € zugrunde lege, heißt das der Arbeitsuchende 134 Monate ALG II beanspruchen könnte, ohne das die Solidargemeinschaft der Steuer und Beitragszahler nur mit 1 Cent belastet würde.
Ihr seht die Mär von der Leistung des Staates, der eine Gegenleistung zu erbringen ist, könnt ihr getrost den Bereich der Mythen zuordnen. Jeder ALG II Empfänger ist und war Steuerzahler auch (Mwst, Mineralölsteuer, etc)
Zuletzt sollten wir noch einen Blick auf andere staatl. Leistungen werfen.
Kindergeld – Erziehungsgeld wenn ich ihre Erklärung der Leistung und Gegenleistung weiter denke - und nur so können wir einen imaginären Stundenlohn für ALG II Empfänger errechnen - müssten die Bezieher von Kindergeld, Erziehungsgeld auch eine Gegenleistung erbringen z.b. die Betreuung von Grabbel – und Kindergartengruppen. Oder Mittagspausenaufsicht in Schulen usw…
Oder die Bezieher der Eigenheimzulage könnten durch Handreichungen bei öffentlichen Bauvorhaben eine Gegenleistung erbringen.
Wir sehen, wenn wir die Theorie von Leistung und Gegenleistung zu Ende denken würden, wäre das eine Umstrukturierung des Staatswesens von der steuerfinanzierten Gesellschaft zur
Steuer – und Arbeitserbringungsfinanzierten Gesellschaft. Diese Doppel Belastung der Bürger schließt sich aber auf Grund der UN – Sozialcharta aus.
Im Fazit heißt das, für mich das ein 1 € Job eben ein Job mit einem Arbeitsstundenlohn von 1 € ist, im Ergebnis werte ich das als Schnapsidee oder Arbeitsdienst.
Franziska mit welchem Recht berrechnest Du einen 1 € Job Stundenlohn mit Leistungen die bereits als Steuer bezahlt wurden.
Wenn du dieses Beispiel nachvollziehst siehst das du die Badarfsätze nicht auf ein 1 € Job Einkommen anrechenbar sind.
Wie kommst du auf die Idee das staatl. Leistungen zusätzlich zu der Steuerleistung der Bürger, durch Arbeit 1 € Job abzuleisten sind?
Der 1-Euro-Job in der Bibliothek könnte ein Einstieg sein.
Tätigkeiten müssen im öffentlichen Interesse,
•gemeinnützig und zusätzlich sein. (zusätzlich= was sonst aus finanziellen Gründen nicht gemacht würde)
Franziska ich erkenne in diesen Aussagen einen Widerspruch!
Ich fürchte das Gegenteil, die 1 € Jobs könnten in der Bibliothek bald die Regel sein - welche Kommune steht nicht unter Sparzwang? Somit würden die 1 € Jobs eher zum Ausstieg.