RomanesEuntDomus hat geschrieben: ↑Dienstag 19. Dezember 2017, 14:46
Caviteno hat geschrieben:Die Behauptung, "die weitaus größte Gruppe der Inhaftierten in vielen deutschen Gefängnissen" bestände aus Falschparkern und Schwarzfahrern ist falsch ...
Wenn du nur ein bißchen Ahnung von Gefängnissen hättest, dann wüßtest du, daß diese nach Kategorien (Art und Schwere der Delikte, Haftdauer usw.) unterschieden werden. Kurz und vereinfacht gesagt: Man achtet darauf, daß man eher harmlose Leute (Fahrraddiebe, Schwarzfahrer ...) möglichst nicht mit Gefangenen der Kategorie "Serienkiller" zusammenlegt. Selbstverständlich gibt es viele Gefängnisse, in denen die erste Kategorie von Gefangenen bei weitem in der Überzahl ist.
Wenn Du soviel Ahnung von Gefängnissen hast, wundert es mich allerdings, daß Du geschrieben hast:
Ich konnte es zuerst kaum glauben, als mir die ersten Inhaftierten erzählten, daß sie wegen Schwarzfahrens oder "Knöllchen nicht bezahlen" saßen: die weitaus größte Gruppe der Inhaftierten in vielen deutschen Gefängnissen besteht aus Schwarzfahrern und denjenigen Falschparkern, die sich zu Unrecht "kostenpflichtig verwarnt" sehen und deshalb ihr Bußgeld nicht bezahlen. In Deutschland sitzen Tausende allein wegen Schwarzfahrens ein. Bei bis zu einem Jahr Haft (pro Fahrt natürlich) kommt da im Wiederholungsfall leicht eine mehrjährige Haftstrafe raus. Neuerdings kommen vereinzelt auch GEZ-Verweigerer hinzu.
Selbst wenn es nur die Aussage eines Inhaftierten war, die Du hier wiedergibst, hättest Du doch bei Deinen profunden Kenntnissen der Lage in den Haftanstalten eine entsprechende Anmerkung bzw. Richtigstellung beifügen sollen. Die Aussage, daß "die weitaus größte Gruppe der Inhaftierten in vielen deutschen Gefängnissen (...) aus Schwarzfahrern und denjenigen Falschparkern" besteht, erweckt den falschen Eindruck. Sie machen einen geringen Teil aus - und sind in einigen Haftanstalten überhaupt nicht vertreten, wie auch aus der von mir verlinkten Aufstellung hervorgeht.
Die Frage ist natürlich, ob und ggfs. wie man das verändern sollte/könnte. Was soll denn bei notorischen Schwarzfahrern gemacht werden? Bei Falschparkern könnte man ja über einen Entzug der Fahrerlaubnis nachdenken, aber ob ein Betretungsverbot von Bus und Bahn für notorische Schwarzfahrer helfen würde? Daran sind Zweifel angebracht. Die in Essen von einer NGO praktizierte Lösung, "gefährdeten" Personen (das sind die, die nur auf Bewährung draußen sind und bei Schwarzfahren wieder in den Knast müssen) eine Netzkarte kostenlos zur Verfügung zu stellen, stößt wohl auch nicht auf den Beifall der Bevölkerung.
Also - was soll man machen, wenn jemand 20 - 30 mal beim Schwarzfahren erwischt wird? Ähnliches gilt natürlich auf für
Renterin Ingrid, die fünfmal beim Klauen im Supermarkt erwischt wurde und auch während ihrer Bewährung rückfällig wurde.
RomanesEuntDomus hat geschrieben: ↑Dienstag 19. Dezember 2017, 14:46
So so. 50000 Verfahren allein in Berlin. (Gegen solche Zahlen wirken selbst die Anzahlen der Asylklagen, die du so gern auflistest, recht mickrig.)
Danke für den Hinweis. Er macht die Problematik der Asylklagen und der Belastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit besonders gut deutlich. Man muß auch berücksichtigen, daß die Verfahren wg. Beförderungserschleichung relativ einfach sind, weil ihnen in den allermeisten Fällen ein klarer Sachverhalt zugrunde liegt und sich auf eine Vielzahl von Gerichten verteilen. Bei den Asylklagen ist das nicht der Fall, außerdem ist ein Dolmetscher immer zwingend erforderlich.