Seite 4 von 5

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Dienstag 11. Juli 2017, 18:01
von Yeti
Es scheint, dass die Kirche langsam aufwacht und merkt, welche Folgen eine Anbiederung an den Staat und den Zeitgeist haben kann: Schockenhoff kritisiert "Ehe für alle"
"Der Freiburger Theologe Eberhard Schockenhoff hat ein zentrales Argument der Befürworter der "Ehe für alle" zurückgewiesen. Gesellschaftlich sei keineswegs eine "Entkoppelung von Ehe und Familie" zu beobachten, seit Jahrzehnten lebten vielmehr mehr als 75 Prozent aller Kinder bei ihren verheirateten Eltern, schreibt Schockenhoff in einem Gastbeitrag für die Freiburger Kirchenzeitung "Konradsblatt". Der "Missbrauch des Ehebegriffs", so der Experte weiter, solle vielmehr dem "angeblichen Wandel der gesellschaftlichen Anschauungen erst zum Durchbruch verhelfen".

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 12. Juli 2017, 00:16
von Pilgerer
Ich glaube, dass Freibier für alle in der Bevölkerung wesentlich populärer wäre.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Freitag 14. Juli 2017, 15:02
von overkott
Das Thema ist gar nicht lustig. Unter dem Motto "für alle" versucht eine Minderheit, sich Steuervorteile zu erstreiten. Auch im Art. 3 GG ist Rechtsgleichheit verkehrt worden. Art. 3 GG ist zur Brechstange dieser Minderheit geworden, den sozialen Rechtsstaat zu pervertieren.

Das Bonner Grundgesetz ist ein Vertrag. Auch die Ehe ist demnach Vertragsrecht. Vor allem geht es dabei um versorgungsrechtliche Fragen im Normal- und Konfliktfall. Das Ehesteuerrecht dient der Versorgung. Beim Eherecht geht es nicht um staatliche Moralvorstellungen. Daher ist es auch kein Instrument des Arbeitsmarktes. Vielmehr dient die differenzierte Besteuerung verschiedener Lebenssituationen der Eheleute einem Lastenausgleich, der die Erziehung eigener Kinder in der Familie ermöglichen soll. Eheleute aus der Mittelschicht sollen durch die eigene Betreuung und Erziehung eigener Kinder nicht in die Unterschicht abrutschen.

Allerdings hat die SPD die familienpolitische Rationalität einer Minderheit untergeordnet und die Generationengerechtigkeit verraten. Die Exzesse in Hamburg resultieren aus dem Zerfall der Familie und der Verwahrlosung der Sitten. Hier sollte man mal Frau Suding fragen, wie sie da weitermachen will.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Freitag 14. Juli 2017, 19:06
von Caviteño
overkott hat geschrieben:
Freitag 14. Juli 2017, 15:02
Das Bonner Grundgesetz ist ein Vertrag.
Ein Gesetz ist niemals ein Vertrag. Deswegen heißt es auch Grundgesetz und nicht "Vertrag über das Zusammenleben in D.".
overkott hat geschrieben:
Freitag 14. Juli 2017, 15:02
Auch die Ehe ist demnach Vertragsrecht.
Das bestreitet auch niemand. Allerdings ist die Ehe nicht im GG geregelt, sondern im BGB. Dir scheint wohl bei der ganzen Diskussion entgangen zu sein, daß
1. sich die Änderungen nur auf das BGB bezogen und
2. die verfassungsrechtlichen Bedenken keineswegs ausgeräumt wurden - warum das neue Gesetz auch durchaus in Karlsruhe landen kann.
overkott hat geschrieben:
Freitag 14. Juli 2017, 15:02
Vor allem geht es dabei um versorgungsrechtliche Fragen im Normal- und Konfliktfall. Das Ehesteuerrecht dient der Versorgung.
Das Ehesteuerrecht dient nicht der Versorgung sondern der richtigen Besteuerung einer Gemeinschaft, die in allen Fällen zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet ist. Daß dann die Einkünfte geteilt werden müssen und nur der hälftige Einkommensteil zur Steuer herangezogen (und anschließend verdoppelt) wird, ist nachvollziehbar und sachgerecht.
Eine Lektüre des entsprechenden Urteils des BVerfG aus den 50'iger Jahren kann da hilfreich sein. Zur Not reichen auch die Ausführungen im wiki:
Auf Vorlage durch das Finanzgericht München erklärte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die steuerliche Mehrbelastung von Ehegatten in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1957 für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Art. 6 Abs.1 des Grundgesetzes verbiete eine Beeinträchtigung von Ehe und Familie durch störende Eingriffe des Staates. Einen solchen stelle die Schlechterstellung der Ehegatten durch die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer dar.
In der Folge sah die Bundesregierung drei verfassungskonforme Regelungsalternativen zur Neugestaltung des Steuerrechts: eine durchgängige getrennte Besteuerung, eine Zusammenveranlagung bei Abschaffung der Progression (Flat Tax) sowie die Anwendung des amerikanischen Splittingtarifs.
Man sollte sich schon mit der Materie beschäftigen, bevor man postet.
overkott hat geschrieben:
Freitag 14. Juli 2017, 15:02
Beim Eherecht geht es nicht um staatliche Moralvorstellungen. Daher ist es auch kein Instrument des Arbeitsmarktes.
Was haben "staatliche Moralvorstellungen" mit dem Arbeitsmarkt zu tun?
overkott hat geschrieben:
Freitag 14. Juli 2017, 15:02
Vielmehr dient die differenzierte Besteuerung verschiedener Lebenssituationen der Eheleute einem Lastenausgleich, der die Erziehung eigener Kinder in der Familie ermöglichen soll. Eheleute aus der Mittelschicht sollen durch die eigene Betreuung und Erziehung eigener Kinder nicht in die Unterschicht abrutschen.
Erneute Unkenntnis!
Wenn das so wäre, wie Du behauptest, müßten z.B. Ehepaare ohne Kinder nicht in den Genuß des Splittingtarifs kommen. Daß dieser trotzdem auf Eheleute angewandt wird - losgelöst von der Kinderzahl und dem Alter, dem Dauer der Ehe und der Verdienstsituation - zeigt, daß nicht mögliche Kinder der Grund sind, sondern die Situation einer Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft, in der beide Eheleute zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet sind, eine differenzierte Besteuerung notwendig macht.
Im übrigen Verweis auf die obigen Ausführungen.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Samstag 22. Juli 2017, 15:58
von Libertas Ecclesiae
„Man sollte nicht gleich einen Dammbruch heraufbeschwören.“

Bezeichnende Interview-Aussagen von Kardinal Marx zum Thema „Ehe für alle“

Daraus:
Sie [Kritiker der „Ehe für alle“] fürchten, dass die Schleusen geöffnet worden sind für die Ehe zu dritt oder die Geschwister-Ehe.

Marx:Bei dem jetzigen Gesetz geht es um die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und nicht für Verwandte oder drei, vier Personen. Ich verstehe diese Sorgen, aber man sollte nicht gleich einen Dammbruch heraufbeschwören. Übrigens sollte man bei dieser Gelegenheit durchaus daran erinnern, dass wir als Kirche nicht unbedingt Vorreiter waren, was die Rechte von Homosexuellen angeht.
Empfinden Sie das Gesetz zur Ehe für alle als eine Niederlage für die Kirche?

Marx: Nein, es geht ja nicht um die Kirche, sondern um die Vorstellung von Ehe und Familie. Das ist nicht nur ein Kirchenthema, aber wir haben klar unsere Meinung gesagt.
Alleine 75 Unions-Abgeordnete stimmten für die Ehe für alle. Wie christlich sind denn angesichts dessen noch CDU und CSU, die Parteien mit dem "C" für "Christlich" im Namen?

Marx: Die Christlichkeit alleine an dieser Abstimmung festzumachen, halte ich für verkehrt. Das eine ist: Was ist die christliche Überzeugung? Das andere: Kann und darf ich alle christlichen Moralvorstellungen in staatliche Gesetze überführen? Wer nicht begreift, dass das eine nicht automatisch zum anderen führen muss, hat das Wesen einer modernen Gesellschaft nicht begriffen.
:/

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Samstag 16. September 2017, 21:15
von Pirmin
Die Westpfalz hat nun auch einen David. David Gippner . Mein zugegeben induktivistischer Leserbrief, der mit etwas grobgeschnitzten Thesen und plakativen Ausführungen Bezug auf den Artikel nimmt, wurde freilich nicht abgedruckt; ein Versuch war es mir dennoch wert. Hier mein Kommentar:

/// Der protestantische Pfarrer David Gippner sagt, dass Homosexualität etwas vollkommen Natürliches sei, schließlich hat es sie schon immer gegeben. Sie widerspräche nicht der Schöpfungsordnung, so der Pfarrer weiter. Dass sich ein Pfarrer derart von der Schöpfungsgeschichte entfernt und damit ad populum argumentiert, mag ja der vereinfachten Darstellung der RHEINPFALZ geschuldet sein, in jedem Fall reizt sie mich zu einer differenzierten, wenn auch unpopulären Betrachtungsweise des Geschlechtsakts. Denn beim Geschlechtsverkehr unter Gleichen handelt es sich um eine Deformation, nämlich in dem Sinne, dass der Sexualakt nicht nach der natürlichen (Schöpfungs-)Ordnung – mithin nach dem Schlüssel-Schloss-Prinzip – funktioniert und dabei einerseits Anusmuskel und andererseits Peniskopien missbraucht bzw. gebraucht werden. Vor allem Analverkehr, auch unter Heterosexuellen, erscheint mir daher vollkommen unnatürlich. Am Beispiel Transsexualität kann man leicht nachvollziehen, dass es sich bei diesen vermeintlich vollkommen natürlichen Erscheinungen um sexuelle Projektionen handelt, um nicht den Ausdruck sexuelle Identitätsstörungen zu bemühen: Ein Mann, der sich als Frau fühlt, kann schlicht nicht wissen, wie sich eine Frau fühlt, eben weil er ein Mann ist. Seine Vorstellung von dem, wie eine Frau fühlen würde, wird umgesetzt, in dem der Mann adaptiert, was er äußerlich wahrnimmt und in die Frau hineinprojiziert. Damit ist nicht nur das mehr oder minder affektierte Verhalten von Transsexuellen und einigen Homosexuellen zu erklären, sondern auch die Neigung, sich mit Äußerlichkeiten zu identifizieren, wie es Fetische darstellen. Entsprechend ahmen Homosexuelle zum einen männlich assoziierte Eigenschaften, zum anderen weiblich assoziierte Eigenschaften nach. Die Geschlechtsumwandlung ist der Gipfel dieses Phantasiegebildes, die es im Letzten aber nicht vermag, aus einem Mann eine echte Frau zu formen oder umgekehrt. Die Sehnsucht nach dem Unerreichbaren bleibt bestehen, schließlich ist das vollkommen natürliche Geschlecht unumkehrbar, denn es weist über die körperlichen Merkmale und Hormone hinaus. Homosexualität ist unter der Prämisse der Schöpfungsordnung eben nicht etwas vollkommen Natürliches, sondern ein Produkt von familiär, gesellschaftlich und geschichtlich induzierten Vorstellungen vom Gegengeschlecht, gepaart mit dem Unwillen, sich mit dem von Natur aus bzw. dem von Gott gegebenen Geschlecht auseinanderzusetzen bzw. auszusöhnen. ///

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Montag 18. Dezember 2017, 14:20
von HeGe

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Montag 18. Dezember 2017, 14:42
von Caviteño
HeGe hat geschrieben:
Montag 18. Dezember 2017, 14:20
Der nächste Schritt:

„Junge Liberale“ fordern Ende des Polygamie-Verbotes
Die Dame, die behauptet, die Sachen immer von Ende her zu bedenken, wird das sicherlich auch so gesehen haben, als sie Abstimmung zur "Ehe für alle" freigab.... Schließlich wurde diese Voraussagen schon gemacht, allerdings in Zeitschriften und Artikeln, die sie als "nicht hilfreich" einstufen würde.

Wer sie gewählt hat, sollte sich auch nicht beklagen, wenn es soweit kommt.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Dienstag 9. Januar 2018, 19:28
von PascalBlaise
Wollten nicht die Christsozialen die Möglichkeit einer Normenkontrollklage beim BVerfG prüfen? Davon hört man auch nichts mehr. Sie haben wohl gemerkt, dass damit mehr Stimmen verloren gehen würden, als gewonnen - im Wahljahr :D

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Dienstag 9. Januar 2018, 19:55
von Petrus
Pirmin hat geschrieben:
Samstag 16. September 2017, 21:15
Dass sich ein Pfarrer derart von der Schöpfungsgeschichte entfernt
welche der beiden schriftlich überlieferten Schöpfungsgeschichten meintest Du?

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Dienstag 9. Januar 2018, 23:18
von Caviteño
PascalBlaise hat geschrieben:
Dienstag 9. Januar 2018, 19:28
Wollten nicht die Christsozialen die Möglichkeit einer Normenkontrollklage beim BVerfG prüfen? Davon hört man auch nichts mehr. Sie haben wohl gemerkt, dass damit mehr Stimmen verloren gehen würden, als gewonnen - im Wahljahr :D
Im Bundestag hätten sie keine ausreichende Anzahl von Abgeordneten - da braucht man 25%.
Zwar könnte auch die Landesregierung ein solches Verfahren anstrengen - aber mit Blick auf die Wahl und den dann notwendigen Koalitionspartner (FDP, Grüne) wird man davon absehen. Schließlich dürfte eine solche - dann noch lfde Klage - ein Streitpunkt bei den Koalitionsverhandlungen werden. Wenn Söder die Klage dann unter Beifall der FDP/Grünen zurückziehen muß, wäre der Gesichtsverlust doch gewaltig.

So bleibt es nur dabei, was schon jeder weiß: In München sitzen Papiertiger.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 10. Januar 2018, 12:31
von PascalBlaise
Caviteño hat geschrieben:
Dienstag 9. Januar 2018, 23:18
PascalBlaise hat geschrieben:
Dienstag 9. Januar 2018, 19:28
Wollten nicht die Christsozialen die Möglichkeit einer Normenkontrollklage beim BVerfG prüfen? Davon hört man auch nichts mehr. Sie haben wohl gemerkt, dass damit mehr Stimmen verloren gehen würden, als gewonnen - im Wahljahr :D
Im Bundestag hätten sie keine ausreichende Anzahl von Abgeordneten - da braucht man 25%.
Zwar könnte auch die Landesregierung ein solches Verfahren anstrengen - aber mit Blick auf die Wahl und den dann notwendigen Koalitionspartner (FDP, Grüne) wird man davon absehen. Schließlich dürfte eine solche - dann noch lfde Klage - ein Streitpunkt bei den Koalitionsverhandlungen werden. Wenn Söder die Klage dann unter Beifall der FDP/Grünen zurückziehen muß, wäre der Gesichtsverlust doch gewaltig.

So bleibt es nur dabei, was schon jeder weiß: In München sitzen Papiertiger.
Papierlöwen. Tja, was wohl ein FJS dazu sagen würde?
Populismus im besten Sinne?

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 10. Januar 2018, 13:45
von Caviteño
PascalBlaise hat geschrieben:
Mittwoch 10. Januar 2018, 12:31
Papierlöwen. Tja, was wohl ein FJS dazu sagen würde?
Populismus im besten Sinne?
FJS hat den Begriff des "Papiertigers" mit Sicherheit gekannt, denn er war in den 60'iger und 70'iger Jahren bekannt geworden. FJS wäre allerdings wohl nie auf die Idee gekommen, daß dieser Begriff einmal auf Bayern und die CSU mit dem Tier im Staatswappen in Verbindung gebracht und entsprechend abgewandelt werden könnte.... :nein:

Der Begriff wird im wiktionary wie folgt definiert:
1. Nation, Institution, Person oder Sache, die nur dem Anschein nach gefährlich oder machtvoll wirkt, dabei aber ganz schwach, harmlos oder unbedeutend ist;
2. Person, die Vieles zusichert und wenig hält; Person, die prahlt, in der Praxis jedoch versagt; Person, die gern und viel redet
https://de.wiktionary.org/wiki/Papiertiger

Die damalige Einschätzung von Mao bzgl. der US-Amerikaner dürfte sich heute der Einschätzung der CSU durch Merkel ähneln. Seehofer wird doch von niemandem mehr Ernst genommen. Leider ist aber noch nicht so weit, daß sich bei seiner Aschermittwochs-Rede die Zuhörer vor Lachen auf die Schenkel schlagen, mit Tränen in den Augen applaudieren und das ganze als Comedy werten ... :D
Da werden wir wohl bis zum Nockherberg warten müssen.... :daumen-rauf:

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Freitag 9. Februar 2018, 09:55
von HeGe
So etwas gibt es auch:

Bermuda schafft gleichgeschlechtliche Ehe wieder ab

Sind zwar "nur" die Bermudas, als britisches Überseegebiet sind die uns aber wohl politisch näher, als man auf den ersten Blick denken könnte.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Dienstag 6. März 2018, 06:08
von Hubertus

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Dienstag 6. März 2018, 08:37
von PascalBlaise
Hubertus hat geschrieben:
Dienstag 6. März 2018, 06:08
"Bayern will von möglicher Klage gegen Ehe für alle abrücken"
Das kommt wenig überraschend. Selbst die CSU hat gemerkt, das damit kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist, im Gegenteil.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Dienstag 6. März 2018, 08:41
von Petrus
ich seh' das mit Gelassenheit. M. E. ist die staatliche Ehe etwas Anderes als die kirchliche Ehe.

Früher war das eher vermischt - z. B. hat ja das Konzil von Trient die Formpflicht eingeführt, um - als einzig vorhandene länderübergreifende Institution - mal etwas Ordnung in diesen Verhau, z. B. Ehen zur zweiten Hand, heimliche Ehen ... hineinzubringen.

Und: Bis heute hat die Kirche ihr eigenes Eherecht.

Es handelt sich hier um zwei verschiedene Dinge.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Dienstag 6. März 2018, 10:48
von HeGe
PascalBlaise hat geschrieben:
Dienstag 6. März 2018, 08:37
Hubertus hat geschrieben:
Dienstag 6. März 2018, 06:08
"Bayern will von möglicher Klage gegen Ehe für alle abrücken"
Das kommt wenig überraschend. Selbst die CSU hat gemerkt, das damit kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist, im Gegenteil.
Wenn der Dienstwagen ruft, ist das Gewissen meist zweitrangig.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Dienstag 6. März 2018, 10:51
von Niels
HeGe hat geschrieben:
Dienstag 6. März 2018, 10:48
Wenn der Dienstwagen ruft, ist das Gewissen meist zweitrangig.
:kugel:

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Dienstag 6. März 2018, 12:12
von PascalBlaise
HeGe hat geschrieben:
Dienstag 6. März 2018, 10:48
PascalBlaise hat geschrieben:
Dienstag 6. März 2018, 08:37
Hubertus hat geschrieben:
Dienstag 6. März 2018, 06:08
"Bayern will von möglicher Klage gegen Ehe für alle abrücken"
Das kommt wenig überraschend. Selbst die CSU hat gemerkt, das damit kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist, im Gegenteil.
Wenn der Dienstwagen ruft, ist das Gewissen meist zweitrangig.
Fällt denn keinem auf, dass die Begründung für den Verzicht einer Klage unterirdisch schlecht ist?
Mangelnde Erfolgsaussichten...
Das ist doch vollkommen irrelevant. Man muss sich doch sagen können, es wenigstens versucht zu haben?

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Dienstag 6. März 2018, 16:54
von Hubertus
Petrus hat geschrieben:
Dienstag 6. März 2018, 08:41
ich seh' das mit Gelassenheit. M. E. ist die staatliche Ehe etwas Anderes als die kirchliche Ehe.

Früher war das eher vermischt - z. B. hat ja das Konzil von Trient die Formpflicht eingeführt, um - als einzig vorhandene länderübergreifende Institution - mal etwas Ordnung in diesen Verhau, z. B. Ehen zur zweiten Hand, heimliche Ehen ... hineinzubringen.

Und: Bis heute hat die Kirche ihr eigenes Eherecht.

Es handelt sich hier um zwei verschiedene Dinge.
Sehe ich überhaupt nicht so. Die Ehe gehört dem Bereich des Naturrechts an.
Der Staat hat es zu achten und kann es sicherlich in gewissem Rahmen kodifizieren, als genuin vorstaatliches Recht ist die Ehe allerdings im Kern der "Deutungshoheit" durch den Staat entzogen.
s. auch https://www.civitas-institut.de/index.p ... &Itemid=40

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 7. März 2018, 10:40
von Lilaimmerdieselbe
Klagt eigentlich überhaupt noch wer gegen die "Ehe für alle"?

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 7. März 2018, 12:47
von Petrus
wohl nicht - obwohl Reinhard Card. Marx sich über eine Klage gefreut hätte:
https://www.n-tv.de/politik/Marx-forder ... 35872.html

Mein Eindruck: Sowohl die Kirche, als auch konservative Kreise in CDU und CSU haben pflichtschuldigst den Theaterdonner losgelassen, um nicht Ärger mit der jeweiligen Klientel zu bekommen.

Die Sache ist in Deutschland wohl ad acta gelegt.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 7. März 2018, 13:49
von PascalBlaise
Petrus hat geschrieben:
Mittwoch 7. März 2018, 12:47
wohl nicht - obwohl Reinhard Card. Marx sich über eine Klage gefreut hätte:
https://www.n-tv.de/politik/Marx-forder ... 35872.html

Mein Eindruck: Sowohl die Kirche, als auch konservative Kreise in CDU und CSU haben pflichtschuldigst den Theaterdonner losgelassen, um nicht Ärger mit der jeweiligen Klientel zu bekommen.

Die Sache ist in Deutschland wohl ad acta gelegt.
Genau so ist es. Es ist keine gute Sache, aber was soll´s. Die Welt dreht sich weiter....

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 7. März 2018, 15:52
von Hubertus
PascalBlaise hat geschrieben:
Mittwoch 7. März 2018, 13:49
Petrus hat geschrieben:
Mittwoch 7. März 2018, 12:47
wohl nicht - obwohl Reinhard Card. Marx sich über eine Klage gefreut hätte:
https://www.n-tv.de/politik/Marx-forder ... 35872.html

Mein Eindruck: Sowohl die Kirche, als auch konservative Kreise in CDU und CSU haben pflichtschuldigst den Theaterdonner losgelassen, um nicht Ärger mit der jeweiligen Klientel zu bekommen.

Die Sache ist in Deutschland wohl ad acta gelegt.
Genau so ist es.
Scheint wohl so.
PascalBlaise hat geschrieben:
Mittwoch 7. März 2018, 13:49
Es ist keine gute Sache, aber was soll´s. Die Welt dreht sich weiter....
:nein:
Salamitaktik

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 7. März 2018, 16:33
von CIC_Fan

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 7. März 2018, 17:34
von Petrus
Pilgerer hat geschrieben:
Mittwoch 12. Juli 2017, 00:16
Ich glaube, dass Freibier für alle in der Bevölkerung wesentlich populärer wäre.
hatten wir schon:
https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCnc ... revolution

trotzdem, dennoch und deswegen:

"Vom Ernst des Lebens
halb verschont,
ist der schon,
der in München wohnt."

(c) by Eugen Roth.

btw: ich wohne in München. Von Anfragen zu Unterkünften zur Wiesnzeit bitte ich abzusehen. Nein, ich mache keine Führungen zum Oktoberfest. Außer für Priester, ausnahmsweise auch für Diakone.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Donnerstag 8. März 2018, 14:42
von Libertas Ecclesiae
Hubertus hat geschrieben:
Dienstag 6. März 2018, 06:08
"Bayern will von möglicher Klage gegen Ehe für alle abrücken"
Sehr guter Kommentar von Mathias von Gersdorff:

CSU übergibt kampflos Linksideologen Deutungshoheit über Ehe

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Dienstag 20. März 2018, 17:24
von Hubertus
Hubertus hat geschrieben:
Dienstag 20. März 2018, 17:09
"Die ‚Ehe für alle‘ ist grundrechtswidrig"
Daraus:
Mit dem strikten Verbot von Veränderungen am Wesensgehalt von Grundrechten (Art. 19 GG) hat unsere Verfassung einen Damm gegen die Aushöhlung der Menschenrechte errichtet. Diese Hürde kann auch nicht mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Parlaments überwunden werden. Umso grundstürzender ist der Beschluss, mit einfacher Bundestagsmehrheit die sogenannte Ehe für alle einzuführen. Damit ist der Schutzwall des Grundgesetzes erstmals durchbrochen worden. Das Parlament hat sich angemaßt, den Kerngehalt eines Grundgesetzartikels nach Gutdünken zu verändern. Die naturrechtliche Ehe wurde willkürlich neu definiert. Dieser Präzedenzfall öffnet die Schleusen für andere Lobby-Interessen.
Das jenen ins Stammbuch geschrieben, die sich damit beschwichtigen wollen, dies sei letztlich eine Bagatelle gewesen.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Dienstag 20. März 2018, 18:02
von Niels
Ich warte auf einen Kommentar von Onkel Primus.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Dienstag 20. März 2018, 18:16
von Raphael
Niels hat geschrieben:
Dienstag 20. März 2018, 18:02
Ich warte auf einen Kommentar von Onkel Primus.
Warum? 8)
Der ist doch sowas von verzichtbar wie es verzichtbarer nicht geht ...................

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Dienstag 20. März 2018, 19:04
von Niels
Zeit ist ein Geschenk des Herrn.
Nie vorher habe ich das verstanden.