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Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 13:33
von overkott
Am Freitag wird der Bundestag über die Zukunft der bürgerlichen Ehe abstimmen. Dabei geht es um einen Koalitionsfehler, der hätte vermieden werden können. Vor allem wird die bürgerliche Ehe für parteitaktische Spielchen instrumentalisiert. Gleichwohl haben die Abgeordneten die Möglichkeit, das Problem auszusetzen.

Wie auch immer die Abstimmung ausfallen wird, sie muss dem Art. 6 GG gerecht werden. Ein Teil der Abgeordneten wird mit der Zahl 6 etwas anderes verbinden. In dem Artikel gibt es keine Legaldefinition von Ehe und Familie. Gleichwohl wurde das Grundgesetz unter der Rahmenbedingung beschlossen, dass Verstöße gegen das natürliche Sittengesetz auch strafrechtliche Konsequenzen haben können.

Trotz Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch sittenwidriges Verhalten mit erheblichen Belastungen für das Versicherungswesen wurde die Haftung inzwischen umgekehrt und der Staat durch die Koalition aktuell für präventives Verhalten zum Schadenersatz verpflichtet.

Der Gesetzgeber hat gemäß Art. 6 GG zurecht zwischen der bürgerlichen Ehe und steuerlich ähnlich begünstigten Lebenspartnerschaften unterschieden. Vor allem soll die Institution der Ehe vor Missbrauch von Kindern schützen. Dass es auch Ausnahmen in Ehen und Lebenspartnerschaften gibt, ist kein normatives, sondern ein faktisches Problem.

Dass die Kanzlerin leichtfertig das Thema hochgekocht hat, ist um so unverständlicher, als dass überhaupt kein Handlungsbedarf besteht. Faktisch wurden 2015 400.000 Ehen und 1.700 Lebenspartnerschaften geschlossen. Genauer gesagt nehmen nur 0,4156 Prozent der Paare mit abweichender Lebensführung ihre steuerliche Begünstigung wahr. Die Stabilität von Ehen und anderer Verbindungen bleibt in diesem Fall unberücksichtigt.

Deutlich wird, wie aufgeschäumt diese Debatte ist und welch Pseudopolitik der Bundestag betreibt, während wichtige Probleme auf die lange Bank geschoben werden, die dringend einer Lösung bedürfen.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 15:19
von Hubertus

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 15:43
von overkott
Hubertus hat geschrieben:
Mittwoch 28. Juni 2017, 15:19
"Kardinal Marx zur Debatte um die „Ehe für alle“"
Warum formuliert Kardinal Werner nicht traditionell?

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 16:22
von Raphael
overkott hat geschrieben:
Mittwoch 28. Juni 2017, 15:43
Hubertus hat geschrieben:
Mittwoch 28. Juni 2017, 15:19
"Kardinal Marx zur Debatte um die „Ehe für alle“"
Warum formuliert Kardinal Werner nicht traditionell?
Vermutlich weil er ein Modernist ist! :pfeif:

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 16:46
von Protasius
Raphael hat geschrieben:
Mittwoch 28. Juni 2017, 16:22
overkott hat geschrieben:
Mittwoch 28. Juni 2017, 15:43
Hubertus hat geschrieben:
Mittwoch 28. Juni 2017, 15:19
"Kardinal Marx zur Debatte um die „Ehe für alle“"
Warum formuliert Kardinal Werner nicht traditionell?
Vermutlich weil er ein Modernist ist! :pfeif:
Wer ist denn überhaupt Kardinal Werner? Kardinal Marx heißt mit Taufnamen Reinhard, und jemand anderes Aussagen habe ich in dem Link nicht gelesen.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 17:20
von PascalBlaise
Hubertus hat geschrieben:
Mittwoch 28. Juni 2017, 15:19
"Kardinal Marx zur Debatte um die „Ehe für alle“"
Naja wenigstens etwas. Man wünscht sich mehr Deutlichkeit.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 17:30
von overkott
PascalBlaise hat geschrieben:
Mittwoch 28. Juni 2017, 17:20
Hubertus hat geschrieben:
Mittwoch 28. Juni 2017, 15:19
"Kardinal Marx zur Debatte um die „Ehe für alle“"
Naja wenigstens etwas. Man wünscht sich mehr Deutlichkeit.
Als gut bezahlter Staatsdiener wird der Kardinal kämpfen wie ein Löwe.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 21:30
von Libertas Ecclesiae
Dr. Michael Charlier, Berlin:

Wenn fliegende Fische heiraten

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 21:59
von umusungu
das chrisliche Abendland geht nicht unter.
Einige tausend "Homo-Ehen"erschüttern kein System

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 22:33
von RomanesEuntDomus
umusungu hat geschrieben:
Mittwoch 28. Juni 2017, 21:59
das chrisliche Abendland geht nicht unter.
Einige tausend "Homo-Ehen"erschüttern kein System
Da wir nun wieder bei begründungslosen Anderthalbzeilern angekommen sind, hier auch mal einer von mir:

Christliches Abendland? Hä? Einfach mal nach "Thron des Satans" (Offb 2,13) googeln und nachsehen, wo der sich ungefähr seit der Gründung des Deutschen Reichs befindet.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 22:43
von overkott
RomanesEuntDomus hat geschrieben:
Mittwoch 28. Juni 2017, 22:33
umusungu hat geschrieben:
Mittwoch 28. Juni 2017, 21:59
das chrisliche Abendland geht nicht unter.
Einige tausend "Homo-Ehen"erschüttern kein System
Da wir nun wieder bei begründungslosen Anderthalbzeilern angekommen sind, hier auch mal einer von mir:

Christliches Abendland? Hä? Einfach mal nach "Thron des Satans" (Offb 2,13) googeln und nachsehen, wo der sich ungefähr seit der Gründung des Deutschen Reichs befindet.
Liberal wäre zu sagen: Ihr dürft rumsexen, wie ihr wollt, wenn ihr auch für die gesundheitlichen Schäden aufkommt. Aber dafür gibt's keine Steuervergünstigungen.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2017, 23:13
von Vir Probatus
overkott hat geschrieben:
Mittwoch 28. Juni 2017, 22:43
RomanesEuntDomus hat geschrieben:
Mittwoch 28. Juni 2017, 22:33
umusungu hat geschrieben:
Mittwoch 28. Juni 2017, 21:59
das chrisliche Abendland geht nicht unter.
Einige tausend "Homo-Ehen"erschüttern kein System
Da wir nun wieder bei begründungslosen Anderthalbzeilern angekommen sind, hier auch mal einer von mir:

Christliches Abendland? Hä? Einfach mal nach "Thron des Satans" (Offb 2,13) googeln und nachsehen, wo der sich ungefähr seit der Gründung des Deutschen Reichs befindet.
Liberal wäre zu sagen: Ihr dürft rumsexen, wie ihr wollt, wenn ihr auch für die gesundheitlichen Schäden aufkommt. Aber dafür gibt's keine Steuervergünstigungen.
Aber wie bei allem, was sich die Leute selbst antun: Die Krankenkasse kommt für die Folgen jedes Blödsinns auf.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2017, 10:05
von Stabilitas loci
overkott hat geschrieben:
Mittwoch 28. Juni 2017, 13:33
Am Freitag wird der Bundestag über die Zukunft der bürgerlichen Ehe abstimmen. Dabei geht es um einen Koalitionsfehler, der hätte vermieden werden können. Vor allem wird die bürgerliche Ehe für parteitaktische Spielchen instrumentalisiert. Gleichwohl haben die Abgeordneten die Möglichkeit, das Problem auszusetzen.

Wie auch immer die Abstimmung ausfallen wird, sie muss dem Art. 6 GG gerecht werden. Ein Teil der Abgeordneten wird mit der Zahl 6 etwas anderes verbinden. In dem Artikel gibt es keine Legaldefinition von Ehe und Familie. Gleichwohl wurde das Grundgesetz unter der Rahmenbedingung beschlossen, dass Verstöße gegen das natürliche Sittengesetz auch strafrechtliche Konsequenzen haben können.

Trotz Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch sittenwidriges Verhalten mit erheblichen Belastungen für das Versicherungswesen wurde die Haftung inzwischen umgekehrt und der Staat durch die Koalition aktuell für präventives Verhalten zum Schadenersatz verpflichtet.

Der Gesetzgeber hat gemäß Art. 6 GG zurecht zwischen der bürgerlichen Ehe und steuerlich ähnlich begünstigten Lebenspartnerschaften unterschieden. Vor allem soll die Institution der Ehe vor Missbrauch von Kindern schützen. Dass es auch Ausnahmen in Ehen und Lebenspartnerschaften gibt, ist kein normatives, sondern ein faktisches Problem.

Dass die Kanzlerin leichtfertig das Thema hochgekocht hat, ist um so unverständlicher, als dass überhaupt kein Handlungsbedarf besteht. Faktisch wurden 2015 400.000 Ehen und 1.700 Lebenspartnerschaften geschlossen. Genauer gesagt nehmen nur 0,4156 Prozent der Paare mit abweichender Lebensführung ihre steuerliche Begünstigung wahr. Die Stabilität von Ehen und anderer Verbindungen bleibt in diesem Fall unberücksichtigt.

Deutlich wird, wie aufgeschäumt diese Debatte ist und welch Pseudopolitik der Bundestag betreibt, während wichtige Probleme auf die lange Bank geschoben werden, die dringend einer Lösung bedürfen.
Mit einer entsprechenden Mehrheit kann docch der Artikel des GG geändert werden in Österreich sind es 2/3 der Abg oder ist das in deutschland anders oder enthält der Antrag des Bundesrates bereits die Änderung des GG?

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2017, 10:13
von Lilaimmerdieselbe
Mit 2/3 Mehrheit könnte man auch die Verfassung ändern. Die Mehrheit des Bundestages hält eine Verfassungsänderung nicht für nötig. Man kann abwarten, ob da Klagen kommen und das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Aber augenscheinlich geht es heute vor allem darum, ein Wahlkampfthema abzuräumen und Koalitionsfähigkeit unter allen Parteien herzustellen.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2017, 10:27
von overkott
Stabilitas loci hat geschrieben:
Donnerstag 29. Juni 2017, 10:05
overkott hat geschrieben:
Mittwoch 28. Juni 2017, 13:33
Am Freitag wird der Bundestag über die Zukunft der bürgerlichen Ehe abstimmen. Dabei geht es um einen Koalitionsfehler, der hätte vermieden werden können. Vor allem wird die bürgerliche Ehe für parteitaktische Spielchen instrumentalisiert. Gleichwohl haben die Abgeordneten die Möglichkeit, das Problem auszusetzen.

Wie auch immer die Abstimmung ausfallen wird, sie muss dem Art. 6 GG gerecht werden. Ein Teil der Abgeordneten wird mit der Zahl 6 etwas anderes verbinden. In dem Artikel gibt es keine Legaldefinition von Ehe und Familie. Gleichwohl wurde das Grundgesetz unter der Rahmenbedingung beschlossen, dass Verstöße gegen das natürliche Sittengesetz auch strafrechtliche Konsequenzen haben können.

Trotz Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch sittenwidriges Verhalten mit erheblichen Belastungen für das Versicherungswesen wurde die Haftung inzwischen umgekehrt und der Staat durch die Koalition aktuell für präventives Verhalten zum Schadenersatz verpflichtet.

Der Gesetzgeber hat gemäß Art. 6 GG zurecht zwischen der bürgerlichen Ehe und steuerlich ähnlich begünstigten Lebenspartnerschaften unterschieden. Vor allem soll die Institution der Ehe vor Missbrauch von Kindern schützen. Dass es auch Ausnahmen in Ehen und Lebenspartnerschaften gibt, ist kein normatives, sondern ein faktisches Problem.

Dass die Kanzlerin leichtfertig das Thema hochgekocht hat, ist um so unverständlicher, als dass überhaupt kein Handlungsbedarf besteht. Faktisch wurden 2015 400.000 Ehen und 1.700 Lebenspartnerschaften geschlossen. Genauer gesagt nehmen nur 0,4156 Prozent der Paare mit abweichender Lebensführung ihre steuerliche Begünstigung wahr. Die Stabilität von Ehen und anderer Verbindungen bleibt in diesem Fall unberücksichtigt.

Deutlich wird, wie aufgeschäumt diese Debatte ist und welch Pseudopolitik der Bundestag betreibt, während wichtige Probleme auf die lange Bank geschoben werden, die dringend einer Lösung bedürfen.
Mit einer entsprechenden Mehrheit kann docch der Artikel des GG geändert werden in Österreich sind es 2/3 der Abg oder ist das in deutschland anders oder enthält der Antrag des Bundesrates bereits die Änderung des GG?
Den Grundkonsens eines Staates über Grundrechte in Frage zu stellen, ist prinzipiell nicht sinnvoll. Gleichwohl hat es in der Vergangenheit Eingriffe in den Grundrechtekatalog gegeben. Dass die Koalition den Staat in Haftung nimmt für Präventivmaßnahmen in der Vergangenheit über das Strafrecht, ist bizarr und muss vor allem dem kleineren Koalitionspartner angelastet werden.

Bis heute ist die Immunschwäche-Krankheit AIDS nicht ausgerottet, sondern verbreitet sich jährlich etwa mit 3.000 Neufällen. In Deutschland verbreitet sich die Krankheit vor allem durch Verstöße gegen das natürliche Sittengesetz. Fast 90 Prozent der Infektionen sind auf gleichgeschlechtliche Sexualkontakte zurückzuführen. Zwei Drittel der Fälle auf Kontakte unter Männern. Die Belastung durch homosexuelle Handlungen für die Versichertengemeinschaft ist vermeidbar. Ihr präventiver Schutz über das Strafrecht war in der Vergangenheit legitim motiviert. Schadenersatzforderungen wegen dieser Präventivmaßnahmen sind jedenfalls sozialschädlich. Die Koalition handelt mit der Schadenersatzleistung gegen das Gemeinwohl im Allgemeinen und gegen die Steuerzahler im Besonderen. Versuche des Staates, den strafrechtlichen Schutz durch andere Präventivmaßnahmen zu ersetzen, blieben im Hinblick auf konstante Zahlen an Neuinfektionen erfolglos.

Die Formulierung, dass die Ehe älter als der Staat ist, meint, dass vor Verabschiedung des Grundgesetzes das Verständnis der Ehe bereits klar war und keiner Legaldefinition bedurfte. Der Staat sollte durch Auflösung bewährter Institutionen für Minderheiten im Promillebereich ( 1 Lebenspartnerschaft auf 1.000 Ehen ) keine Schieflagen schaffen, die der Mehrheit der Bevölkerung schaden.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2017, 10:32
von overkott
Dass die FDP das Thema Ehe in die Koalitionsgespräche einbringen will, ist ein Anliegen, über das man zu gegebener Zeit sprechen sollte. Parteichef Lindner jedenfalls hält falsche Hast in dieser Legislaturperiode nicht für geboten. In den Koalitionsgesprächen werden sich sicher Möglichkeiten ausloten lassen, die eher im Interesse der Steuerzahler liegen.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2017, 10:38
von Lilaimmerdieselbe
Wahlkampf fängt jetzt an, und die Lindner-FDP hat sich eindeutig festgelegt: Keine Koalition ohne EfA. Klar dass er nicht begeistert ist, wenn man ihm einen Beweis der Eigenständigkeit der FDP so einfach aus der Hand nimmt.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2017, 10:41
von Caviteño
Lilaimmerdieselbe hat geschrieben:
Donnerstag 29. Juni 2017, 10:13
Aber augenscheinlich geht es heute vor allem darum, ein Wahlkampfthema abzuräumen und Koalitionsfähigkeit unter allen Parteien herzustellen.
:ja:


Ehe für alle - Abgeräumt

Tatsächlich werden viele froh sein, das schwierige Thema los zu sein. Und sie müssen auch nicht fürchten, dass ihnen Enttäuschte von der Fahne gehen. Denn wohin? Zur AfD, deren lesbische Spitzenkandidatin Alice Weidel mit ihrer Lebenspartnerin zwei Kinder hat?
Im Wahlkampf haben nun alle anderen Parteien ein Alleinstellungsmerkmal weniger. Und zwar eines, auf das sie bei der Union zielen wollten.
Leider wird das "Abräumen" des Themas nicht dazu führen, daß andere - unangenehme - Themen diskutiert werden. Und da gäbe es zumindest zwei, wie man der heutigen Presse entnehmen kann:

War was in Griechenland?

Es ist mehr als zweifelhaft, ob der IWF sich noch einmal mit Geldbeträgen an der "GR-Rettung" beteiligen wird. Schäuble und die Kanzlerin haben ihre Zusage gebrochen.

Italien droht mit Abweisung von Flüchtlingsschiffen

Die Lage in IT spitzt sich zu - der Innenminister des Landes brach einen Flug in die USA ab und kehrte zur Krisensitzung nach Rom zurück.

Aber alle im Bundestag vertretenen Parteien und die FDP haben ein Interesse, daß diese Probleme nicht breit diskutiert werden.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2017, 10:51
von Caviteño
Diese Frage ist wohl berechtigt:
Wer heute unter dem Schlagwort „Ehe für alle“ die Ehe mit homosexuellen Partnerschaften vermengt, wird morgen schwer begründen können, warum man nicht auch Geschwister, Haustiere oder gleich einen ganzen moslemischen Harem „heiraten“ können sollte.
https://jungefreiheit.de/debatte/kommen ... travestie/

Aber an die künftige Entwicklung hat die Kanzlerin in ihren vielen Hau-Ruck-Entscheidungen nie gedacht.

Die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Ehe für alle wurde vom Bundesjustizministerium noch vor zwei Jahren bezweifelt:
Daß für die Einführung der Homo-Ehe eine Grundgesetzänderung notwendig sei, sah auch im Mai 2015 noch das von Heiko Maas (SPD) geführte Justizministerium so. In einer Antwort auf ein kleine Anfrage der Grünen-Fraktion antwortete das Ministerium: „Mit Blick auf die einschlägige ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts würde eine Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes) voraussetzen.“
https://jungefreiheit.de/politik/deutsc ... aenderung/

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2017, 11:03
von Lilaimmerdieselbe
Bis auf Lindner und vielleicht die AfD können eigentlich alle Parteien mit der namentlichen Abstimmung heute zufrieden sein. Die CSU kann die Werte hochhalten, die die AfD in ihrem Personal nicht besonders glaubwürdig vertritt, die CDU ist ein Thema los, dass rein praktisch sehr wenig Auswirkungen hat und eine ganze Reihe Wahlkämpfer nicht gut verkaufen können. SPD und Grüne glauben was durchgesetzt zu haben, was ihnen nützt. Die Linke kann sich besonders freuen, denn jetzt hat sie den Beweis, dass man im Parlament auch Sachen durchsetzen kann, von denen die SP'D immer gesagt hat, sie würde ja gern, aber die CDU ließe sie nicht. Ob und wer vor das Verfassungsgericht zieht, können alle gut abwarten, dann ist die Bundestagswahl vorbei.
Schade ums Thema.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2017, 11:20
von RomanesEuntDomus
Caviteno hat geschrieben: ...
Wer heute unter dem Schlagwort „Ehe für alle“ die Ehe mit homosexuellen Partnerschaften vermengt, wird morgen schwer begründen können, warum man nicht auch Geschwister, Haustiere oder gleich einen ganzen moslemischen Harem „heiraten“ können sollte.
Einige würden sich auch mit zwei Frauen zufriedengeben.

Bild

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2017, 11:21
von overkott
Lindner wird sich an der namentlichen Abstimmung nicht beteiligen. Als Bundesaußenminister wird er sich mit anderen Fragen befassen müssen. Der gleichnamige Staatssekretär kann ihm auf der Querflöte vorspielen.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2017, 11:25
von Lilaimmerdieselbe
Die Abstimmung ist heute, die FDP nicht im Bundestag.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2017, 11:37
von Stabilitas loci
ich dachte freitag heut ist doch donnerstag?

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2017, 11:41
von Lilaimmerdieselbe
Du hast Recht, ich bin gedanklich schon bei Freitag, weil ich da ein so volles Programm habe.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Donnerstag 29. Juni 2017, 13:58
von Cath1105
overkott hat geschrieben:
Donnerstag 29. Juni 2017, 09:17
Während der beklagte Arzt einen Freispruch trotz Eventualvorsatzes bekam, kam eine seiner Patientinnen wegen Lüge zugunsten des beklagten Arztes nicht so billig davon.
Im Johannesevangelium wird der Teufel als "Vater der Lüge" bezeichnet und im Falle eine entstandenen Schadens ist Wiedergutmachung angesagt.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 11:54
von Romanus
CDU-Politiker und Jurist Dr. Stefan Kaufmann, römisch-katholisch, MdB, sich selbst als „offen schwuler Abgeordneter“ bezeichnend, schreibt auf Xing:
Die Auffassung, wonach es einer Änderung des Grundgesetzes bedarf, teile ich indes nicht. An welcher Stelle aus dem Wortlaut des Artikels 6 Absatz 1 (Zitat: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“) das abzuleiten wäre, erschließt sich selbst mir als Jurist nicht. Insofern halte ich die einfachgesetzliche Regelung durch Ergänzung des Paragrafen 1353 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für ausreichend. Dieser soll künftig lauten: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“
Allein aus dem Wortlaut? Das was er nach dem Wortlaut Ehe nennt ist dennoch keine Ehe, selbst wenn er eine solche auf Lebenszeit zu schließen meint.

Soweit ich Homosexuelle kennengelernt habe, lebt die Mehrheit promiskuitiv. Sie wollen sich gar nicht festlegen. Vielleicht verschaffen Statistiken in einigen Jahrzehnten mehr Klarheit über die Interessen Homosexueller, abzulesen an tatsächlich verehelichten bzw. wieder geschiedenen. Da ich überdies die Auffassung vertrete, dass Homosexualität eine sexuelle Identitässtörung bzw. Persönlichkeitsstörung ist, wird sie, wenn sie jetzt Mode wird, spürbar in der Gesellschaft zunehmen, was dann wiederum den Beweis erbringt, dass Homosexualität nicht in die Wiege gelegt, sondern erworben wird.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 11:58
von Cath1105
Der Staat geht seinen Weg.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 13:07
von Raphael
Romanus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 11:54
CDU-Politiker und Jurist Dr. Stefan Kaufmann, römisch-katholisch, MdB, sich selbst als „offen schwuler Abgeordneter“ bezeichnend, schreibt auf Xing:
Die Auffassung, wonach es einer Änderung des Grundgesetzes bedarf, teile ich indes nicht. An welcher Stelle aus dem Wortlaut des Artikels 6 Absatz 1 (Zitat: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“) das abzuleiten wäre, erschließt sich selbst mir als Jurist nicht. Insofern halte ich die einfachgesetzliche Regelung durch Ergänzung des Paragrafen 1353 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für ausreichend. Dieser soll künftig lauten: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“
Allein aus dem Wortlaut? Das was er nach dem Wortlaut Ehe nennt ist dennoch keine Ehe, selbst wenn er eine solche auf Lebenszeit zu schließen meint.

Soweit ich Homosexuelle kennengelernt habe, lebt die Mehrheit promiskuitiv. Sie wollen sich gar nicht festlegen. Vielleicht verschaffen Statistiken in einigen Jahrzehnten mehr Klarheit über die Interessen Homosexueller, abzulesen an tatsächlich verehelichten bzw. wieder geschiedenen. Da ich überdies die Auffassung vertrete, dass Homosexualität eine sexuelle Identitässtörung bzw. Persönlichkeitsstörung ist, wird sie, wenn sie jetzt Mode wird, spürbar in der Gesellschaft zunehmen, was dann wiederum den Beweis erbringt, dass Homosexualität nicht in die Wiege gelegt, sondern erworben wird.
Der CDU-Politiker und Jurist Dr. Stefan Kaufmann stellt sich mit seiner Einlassung selber ein schlechtes Zeugnis aus. Man fragt sich, wie er denn überhaupt die Staatsexamina bestanden hat. :hmm:

Als Jurist müßte er eigentlich wissen, daß der Begriff Ehe einer Legaldefinition bedarf. Diese Legaldefinition wurde vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 17.07.2002 gegeben und lautet:
Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist, begründet auf freiem Entschluss unter Mitwirkung des Staates, in der Mann und Frau in gleichberechtigter Partnerschaft zueinander stehen und über die Ausgestaltung ihres Zusammenlebens frei entscheiden können.
(Quelle)

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 13:23
von Gallus
Cath1105 hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 11:58
Der Staat geht seinen Weg.
Ganz altmodisch kann man dazu nur sagen: Da liegt kein Segen drauf. Solche politischen Weichenstellungen erinnern mich immer daran, was passierte, wenn das alte Volk Israel mal wieder zu übermütig wurde.

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 13:38
von overkott
Gallus hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 13:23
Cath1105 hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 11:58
Der Staat geht seinen Weg.
Ganz altmodisch kann man dazu nur sagen: Da liegt kein Segen drauf. Solche politischen Weichenstellungen erinnern mich immer daran, was passierte, wenn das alte Volk Israel mal wieder zu übermütig wurde.
Das läuft aber seit Jahren so nach derselben Methode. Wenn das Grundgesetz berührt wird, hebt die Regierungspartei den Fraktionszwang auf. Dann wird das Grundgesetz unter großem Respekt ausgehöhlt. Beim ersten Mal fiel der Trick dabei noch nicht auf.

Neu ist, dass das jetzt auch ganz nebenbei ausgelöst wird. Die Partei oder die Fraktion spielen dann keine Rolle mehr, werden nicht gefragt. Irgendwelche Verträge wie das Grundgesetz oder auch Koalitionsvereinbarungen oder das Grundsatzprogramm ( gröhl, jubel, hahaha ) unterliegen dem Vorbehalt: Ich hab's mir jetzt halt anders überlegt. Andere Zeiten, andere Sitten.

Man fragt sich, warum gab's in der bösen Zeit keinen nennenswerten Widerstand? Warum können sich ARD und ZDF einfach so ( Staatsrechtler Kirchhof verdreht den Juristen den Kopf ) mit dem Geld der Bürger bereichern? Warum rannten die Völker im letzten Jahrhundert dauernd in die Katastrophe?

Re: Art. 6 Grundgesetz: "Ehe für alle"?

Verfasst: Freitag 30. Juni 2017, 13:44
von RomanesEuntDomus
Raphael hat geschrieben:
Freitag 30. Juni 2017, 13:07
... Als Jurist müßte er eigentlich wissen, daß der Begriff Ehe einer Legaldefinition bedarf. Diese Legaldefinition wurde vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 17.07.2002 gegeben und lautet:
Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist, begründet auf freiem Entschluss unter Mitwirkung des Staates, in der Mann und Frau in gleichberechtigter Partnerschaft zueinander stehen und über die Ausgestaltung ihres Zusammenlebens frei entscheiden können.
(Quelle)
Interessant. Und es geht genauso schön weiter:
... Ist die Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau auf eine einfachrechtliche Regelung angewiesen, so eröffnet dies keinesfalls für den einfachen Gesetzgeber die uneingeschränkte Befugnis, die Ehe nach den jeweils in der Gesellschaft wirklich oder vermeintlich herrschenden Auffassungen auszugestalten ...

Danach muss jede einfachgesetzliche Regelung die wesentlichen, das Institut der Ehe bestimmenden Prinzipien beachten ... Zu diesen durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Strukturprinzipien, die der Verfügungsgewalt des Gesetzgebers entzogen sind, zählt, dass die Ehe die Verbindung eines Mannes und einer Frau zu einer umfassenden grundsätzlich unauflösbaren Lebensgemeinschaft ist ...
Nur eine Frage: Was genau ist eine "einfachrechtliche" bzw. "einfachgesetzliche Regelung"? (Ich bin kein Jurist und habe auch keine Ahnung von Jura.)