Die Flüchtlingsfrage

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Maurus
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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von Maurus »

:roll: :patsch:

Raphael

Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von Raphael »

Maurus hat geschrieben::roll: :patsch:
:streichel:

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umusungu
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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von umusungu »

Raphael hat geschrieben:In der real existierenden Bundesrepublik Deutschland gibt es politische Kräfte, die die Asyl- und Flüchtlingsproblematik dazu nutzen, um ihre destabilisierenden gesellschaftspolitischen Ziele durchzusetzen. Diese Ziele werden bspw. durch Obstruktion in den politischen Gremien verfolgt. Auf der Straße steht der schwarze Block der linken Autonomen exemplarisch für diese Richtung.
Diesen schwarzen Block in der Flüchtlingsfrage siehst du allerdings auch nur bei Vollmond.
Es geht hier die ganze Zeit um den Mißbrauch des Rechtes,
Einen Asylantrag zu stellen, ist KEIN Mißbrauch des Rechtes auf Asyl.
Es wird geprüft, ob dieser Antrag rechtmäßig ist.

Raphael

Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von Raphael »

umusungu hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:....
Diesen schwarzen Block in der Flüchtlingsfrage siehst du allerdings auch nur bei Vollmond.
Woher willst Du wissen, was ich wann und wo sehe? :vogel:
umusungu hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:Es geht hier die ganze Zeit um den Mißbrauch des Rechtes,
Einen Asylantrag zu stellen, ist KEIN Mißbrauch des Rechtes auf Asyl.
Es wird geprüft, ob dieser Antrag rechtmäßig ist.
Damit erklärst Du lediglich, daß Du genauso legalistisch denkst wie Maurus! :ikb_wallbash:

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taddeo
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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von taddeo »

Was dem Overkott sein "Neoformalismus" ist, ist dem Scherzengel Raffaello sein "Legalismus". :roll:
Ich weiß allmählich nicht mehr, was mich mehr nervt. Aber es muß schön sein, es sich in seiner mentalen Gummizelle so richtig gemütlich machen zu können ... :vogel:

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umusungu
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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von umusungu »

Raphael hat geschrieben:Damit erklärst Du lediglich, daß Du genauso legalistisch denkst wie Maurus!
Jetzt platzt mir aber der Kragen!
Was ist bei Dir "Legalismus"? Sage doch klar und deutlich, was Du meinst.

Stell doch deine PEGIDA-Gesinnung hier öffentlich ein..........

Raphael

Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von Raphael »

taddeo hat geschrieben:Was dem Overkott sein "Neoformalismus" ist, ist dem Scherzengel Raffaello sein "Legalismus". :roll:
Damit verurteilst Du mich absichtsvoll zur Höchststrafe! :ikb_boxing:
taddeo hat geschrieben:Ich weiß allmählich nicht mehr, was mich mehr nervt. Aber es muß schön sein, es sich in seiner mentalen Gummizelle so richtig gemütlich machen zu können ... :vogel:
In einer derartigen Zelle kennst Du Dich offenbar besser aus als ich. 8)

Aber das sei Dir gegönnt, Rheinländer sind da großzügig: Leben und leben lassen! :punk:
Zuletzt geändert von Raphael am Donnerstag 26. März 2015, 07:25, insgesamt 1-mal geändert.

Raphael

Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von Raphael »

umusungu hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:Damit erklärst Du lediglich, daß Du genauso legalistisch denkst wie Maurus!
Jetzt platzt mir aber der Kragen!
Dann laß ihn Dir wieder richten, Unordnung paßt so ganz und gar nicht zu Dir! 8)
umusungu hat geschrieben:Was ist bei Dir "Legalismus"? Sage doch klar und deutlich, was Du meinst.
Das läßt sich mit einer kleinen Begebenheit wohl am Besten veranschaulichen:
Ein Ballonfahrer hatte sich verirrt. Die Winde, die da wehen, wo sie wollen, hatten ihn in unbekanntes Gebiet getragen. Um herauszufinden, wo er denn sei, ließ er den Ballon herabsinken. Als er in Bodennähe ankam, sah er einen Menschen, der sich anscheinend auskannte. Er fragte ihn: Wo bin ich hier? Der Mensch, ein Jurist, antwortete: In einem Ballon!
Die Antworten des Maurus sind der hier diskutierten Problemlage inadäquat!
Die Faktenlage ist erwiesenermaßen die, daß die Gesetze dadurch mißbraucht werden, daß Asylanten als Etikettenschwindler auftreten. Und der deutsche Staat reagiert darauf nur hilflos oder - wenn überhaupt - nur sehr verzögert. Die maurische Antwort, die Gesetze sind aber gültig, ist bei der erforderlichen Problemlösung keine Hilfe, sondern führt lediglich vom Thema weg.
umusungu hat geschrieben:Stell doch deine PEGIDA-Gesinnung hier öffentlich ein..........
Damit Du umso heftiger Deine Verbalinjurien loswerden kannst? :detektiv:

Caviteño
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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von Caviteño »

umusungu hat geschrieben:.
Es geht hier die ganze Zeit um den Mißbrauch des Rechtes,
Einen Asylantrag zu stellen, ist KEIN Mißbrauch des Rechtes auf Asyl.
Es wird geprüft, ob dieser Antrag rechtmäßig ist.
Darüber kann man aber sehr wohl geteilter Meinung sein, wenn der Asylantrag in D. gestellt wird. Man muß sich dafür nur einmal mit dem Dubliner Übereinkommen beschäftigen. Darin findet man ua folgende Bestimmung:
Artikel 6

Hat der Asylbewerber aus einem Drittstaat die Grenze eines Mitgliedstaats illegal auf dem Land-, See- oder Luftweg überschritten, so ist der Mitgliedstaat, über den er nachweislich eingereist ist, für die Antragsprüfung zuständig.

Die Zuständigkeit dieses Staates erlischt jedoch, wenn sich der Ausländer nachweislich mindestens sechs Monate lang in dem Mitgliedstaat, in dem er den Asylantrag gestellt hat, aufgehalten hat, bevor er seinen Asylantrag einreichte. In diesem Fall ist der letztgenannte Staat für die Prüfung des Asylantrags zuständig.
Wir können, glaube ich, ohne große Diskussion davon ausgehen, daß fast alle Asylbewerber die Grenzen eines Mitgliedsstaates illegal überschritten haben, egal ob sie auf dem Landweg (Balkan) oder über den Seeweg (Afrika) einreisen. Der Asylantrag ist damit im ersten Land der Einreise zu stellen. Da D. fast keine Außengrenzen mit Drittstaaten (Ausnahme: Schweiz, die aber selbst von EU-Staaten umgeben ist), könnte hier legal ein Asylantrag nur gestellt werden, wenn man über die Nordsee einreist oder mit dem Fallschirm abspringt. Davon wurde noch nichts berichtet - es kann also ausgeschlossen werden.

Das Problem ist doch, daß andere Länder - insbesondere Italien - ihre Verpflichtung aus dem Dubliner Übereinkommen nicht ernst nehmen, die Asylbewerber einfach "durchwinken" oder die Zustände dort als "unzumutbar" von den Gerichten angesehen werden. Teilweise werden von den über Lampedusa usw. einreisenden Asylbewerbern noch nicht einmal die Fingerabdrücke genommen und in EURODAC gespeichert. Eine andere Möglichkeit ist, daß die Asylbewerber sich die Fingerkuppen abschleifen, um eine Feststellung des Einreiseweges zu verhindern.
Wer in Europa Asyl beantragt, muss seine Fingerabdrücke überprüfen lassen. In der Datei EURODAC sind die Fingerabdrücke aller Asylbewerber gespeichert, so dass sofort auffällt, wenn jemand bereits in einem anderen EU-Staat einen Asylantrag gestellt hat. Grundsätzlich dürfen Flüchtlinge in der EU nach der sogenannten Dublin-II-Verordnung nur einen einzigen Asylantrag stellen - und zwar in dem EU-Staat, den sie zunächst betreten haben.
Seit einigen Jahren versuchen manche Flüchtlinge diese Prozedur zu unterlaufen, vor allem wenn sie die EU in Italien oder Griechenland erreicht hatten, wo Flüchtlinge kaum oder keine Versorgung erhalten. Sie stellen in Deutschland einen neuen Asylantrag und schmirgeln sich dann mit Schleifpapier oder an rauen Wänden die Fingerkuppen ab, so dass ihre Fingerabdrücke nicht auswertbar sind. Da nun keine Prüfung im Eurodac-Computer möglich ist, können sie auch nicht nach, zum Beispiel, Italien zurückgeschickt werden.
Bleiben die Asylbewerber sechs Monate unangemeldet (also ein erneuter Gesetzesverstoß) z.B. in D. und stellen dann den Asylantrag, ist zwar formal-rechtlich D. zuständig, der Asylbewerber hat sich aber mehrfach illegal verhalten.
http://www.taz.de/!123261/

Natürlich kann man behaupten, daß die Stellung eines Asylantrages kein Mißbrauch des Asylrechts sei. In dieser Schlichheit stimmt das - aber nur, wenn man seine Augen ganz fest vor der ganzen Vorgeschichte schließt und auch die Handlungen der Asylbewerber ausblendet. Die sind durchaus einfallsreich, um den Behörden eine Rückführung so schwierig wie möglich zu machen:
Achtzig Prozent von ihnen haben keine Pässe oder sonstige Ausweisdokumente oder behaupten zumindest, dass das so sei. Es ist schwierig bis unmöglich, die Menschen in ihr Herkunftsland zurückzuschicken, wenn sich nicht nachweisen lässt, welches das ist.
Immer wieder geben Flüchtlinge auch falsche Herkunftsländer an: Nigerianische Asylbewerber behaupten oftmals, aus Kamerun, Zimbabwe oder Sudan zu stammen. In einigen Fällen kann das dann zwar durch eine Sprach- und Textanalyse widerlegt werden. Dadurch entstehen aber zusätzliche Kosten, und durch den bürokratischen Aufwand zieht sich das Verfahren weiter in die Länge.
(...)
Tunesien ist nicht das einzige Land, das Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Dokumenten bereitet. In einer Studie der deutschen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk EMN werden insgesamt 29 Länder genannt, darunter Ägypten, Indien, Marokko und Somalia. Immer wieder scheitert die Identitätsfeststellung auch daran, dass Länder keine funktionierenden Meldesysteme haben wie etwa Afghanistan.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... ageIndex_2

Warum werden die meisten Asylanträge denn bewußt in D. und in Schweden gestellt? Doch nicht, weil in Italien, Spanien oder Griechenland der Schutz vor der vom Asylbewerber behaupteten Verfolgung in seinem Heimatland geringer wäre. Auch Italien, Spanien oder Griechenland würden einen tatsächlich politisch Verfolgten nicht ausweisen. Die Gründe sind die bessere Versorgung, die Möglichkeit, das Asylverfahren in die Länge zu ziehen und inzwischen leider auch die Möglichkeit, nach drei Monaten hier legal zu arbeiten.

Es ist weltfremd anzunehmen, daß die hier einreisenden Asylbewerber
- alle Asylberechtigte sind oder
- nach einem erfolglosen Asylverfahren problemlos wieder ausreisen oder abgeschoben werden können. Dies wäre aber die Voraussetzung, wenn das Asylverfahren glaubwürdig sein soll.
Man kann doch nicht jeden, der ein Wort mit vier Buchstaben aussprechen kann, einreisen lassen. Dann wird in einem aufwendigen Verfahren über mehrere Jahre geklärt, ob seine Gründe ausreichend sind und schließlich kann man ihn (nicht) abschieben.

Die Asylvorschrift wird zum Einfallstor für eine unkontrollierte Einwanderung von Menschen, die die Kriterien für eine legale Einwanderung nach D. nie erfüllen würden. Sie hier einreisen zu lassen, weil sie das Wort "Asyl" auf den Lippen haben und die Ausschaffung dann mit "Vollzugsproblemen" kleinzureden oder gar durch Aktionen zu verhindern, zeugt nur davon, daß man sich mit der Problematik nicht auseinandergesetzt hat. Es ist natürlich einfacher, die PEGIDA-Keule lustvoll zu schwingen, als sich mit den Sachlage auseinanderzusetzen.

Ich hatte allerdings diese Personengruppe mehr in der "Helferindustrie" verortet, denn die lebt schließlich davon.

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Maurus
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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von Maurus »

Caviteño hat geschrieben:
umusungu hat geschrieben:.
Einen Asylantrag zu stellen, ist KEIN Mißbrauch des Rechtes auf Asyl.
Es wird geprüft, ob dieser Antrag rechtmäßig ist.
Darüber kann man aber sehr wohl geteilter Meinung sein, wenn der Asylantrag in D. gestellt wird. Man muß sich dafür nur einmal mit dem Dubliner Übereinkommen beschäftigen.
Ich frage mich ja, wieviel afrikanische Boatpeople jemals vom Dubliner Abkommen gehört haben.
Caviteño hat geschrieben:
Artikel 6
Hat der Asylbewerber aus einem Drittstaat die Grenze eines Mitgliedstaats illegal auf dem Land-, See- oder Luftweg überschritten, so ist der Mitgliedstaat, über den er nachweislich eingereist ist, für die Antragsprüfung zuständig.

Die Zuständigkeit dieses Staates erlischt jedoch, wenn sich der Ausländer nachweislich mindestens sechs Monate lang in dem Mitgliedstaat, in dem er den Asylantrag gestellt hat, aufgehalten hat, bevor er seinen Asylantrag einreichte. In diesem Fall ist der letztgenannte Staat für die Prüfung des Asylantrags zuständig.
Wir können, glaube ich, ohne große Diskussion davon ausgehen, daß fast alle Asylbewerber die Grenzen eines Mitgliedsstaates illegal überschritten haben, egal ob sie auf dem Landweg (Balkan) oder über den Seeweg (Afrika) einreisen. Der Asylantrag ist damit im ersten Land der Einreise zu stellen.
Der zitierte Paragraph ist eine Verwaltungsvorschrift für die entsprechenden Behörden. Sie bestimmt schlicht die Zuständigkeit und erstmal nichts weiter. Wer bei der Einreise einen Asylantrag stellt, besitzt eine eine Aufenthaltsgestattung nach § 55 AsylVfG.

Caviteño hat geschrieben:Da D. fast keine Außengrenzen mit Drittstaaten (Ausnahme: Schweiz, die aber selbst von EU-Staaten umgeben ist), könnte hier legal ein Asylantrag nur gestellt werden, wenn man über die Nordsee einreist oder mit dem Fallschirm abspringt. Davon wurde noch nichts berichtet - es kann also ausgeschlossen werden.
Wieso Fallschirm? Der könnte einfach auf einem Flughafen landen. Desweiteren kann eine Antragsstellung nicht illegal sein, sondern höchstens unberechtigt. Der Begriff "illegal" unterstellt, dass der Antragsteller mit seinem Antrag widergesetzlich gehandelt habe. Das ist aber nicht der Fall. Auch ein Bauantrag, der nicht genehmigungsfähig war, ist nicht "illegal". Illegal ist, wenn der Bauherr trotzdem baut. Oder der abgewiesene Antragsteller trotzdem bleibt. Das Antragstellen aber ist nie "illegal". Das wäre ja noch schöner.

Caviteño hat geschrieben:Das Problem ist doch, daß andere Länder - insbesondere Italien - ihre Verpflichtung aus dem Dubliner Übereinkommen nicht ernst nehmen, die Asylbewerber einfach "durchwinken" oder die Zustände dort als "unzumutbar" von den Gerichten angesehen werden.
Ein italienischer Caviteno schriebe vermutlich, dass sich es Deutschland mit den Regelungen des Dubliner Abkommens bequem macht (weil dadurch nämlich kaum jemand hier erfolgreich einen Asylantrag stellen kann), während Italien nicht mehr weiß, wohin mit den Flüchtlingen.
Caviteño hat geschrieben:Warum werden die meisten Asylanträge denn bewußt in D. und in Schweden gestellt? Doch nicht, weil in Italien, Spanien oder Griechenland der Schutz vor der vom Asylbewerber behaupteten Verfolgung in seinem Heimatland geringer wäre. Auch Italien, Spanien oder Griechenland würden einen tatsächlich politisch Verfolgten nicht ausweisen. Die Gründe sind die bessere Versorgung, die Möglichkeit, das Asylverfahren in die Länge zu ziehen und inzwischen leider auch die Möglichkeit, nach drei Monaten hier legal zu arbeiten.
Kann sein. Und? Die Steuereinnahmen sprudeln, die Arbeitslosigkeit ist niedrig...
Caviteño hat geschrieben:Es ist weltfremd anzunehmen, daß die hier einreisenden Asylbewerber
- alle Asylberechtigte sind
Das tut ja auch keiner. Deshalb ist es auch richtig, dass dies überprüft wird. Haben die Betreffenden keinen Ausweis wie du zuvor geschrieben hast, dann gibt es zwar ein Problem, ich wüsste allerdings nicht, mit welcher gesetzlichen Regelung dies ausgeschlossen werden könnte. Egal wie hart die Abschieberegelungen sind, ohne bekannten Zielort kann es nie funktionieren.
Caviteño hat geschrieben:Man kann doch nicht jeden, der ein Wort mit vier Buchstaben aussprechen kann, einreisen lassen. Dann wird in einem aufwendigen Verfahren über mehrere Jahre geklärt, ob seine Gründe ausreichend sind und schließlich kann man ihn (nicht) abschieben.

Die Asylvorschrift wird zum Einfallstor für eine unkontrollierte Einwanderung von Menschen, die die Kriterien für eine legale Einwanderung nach D. nie erfüllen würden. Sie hier einreisen zu lassen, weil sie das Wort "Asyl" auf den Lippen haben und die Ausschaffung dann mit "Vollzugsproblemen" kleinzureden oder gar durch Aktionen zu verhindern, zeugt nur davon, daß man sich mit der Problematik nicht auseinandergesetzt hat.

Quizfrage: Herr X. landet in Frankfurt. Er will Asyl beantragen, die Behörden lehnen aber ab. Herr X. hat keinen Ausweis. Er könnte dorthin abgeschoben werden, von wo er gestartet ist, aber das Land behauptet, dass Herr X. kein Staatsbürger ist und auch nicht einreisen darf. Mit welcher gesetzlichen Regelung willst du erreichen, dass Herr X. abgeschoben werden kann?

Ich verstehe ja das Problem mit den fehlenden Ausweisen. Nur hat das wenig mit der Asylgesetzgebung zu tun. Das ist doch kein Rechtsproblem, sondern ein rein praktisches.

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Protasius
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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von Protasius »

Herr X. kann nicht in Frankfurt landen, wenn er keinen Ausweis hat, weil er den beim Einchecken gebraucht hat. Desweiteren muß er der Fluggesellschaft vor Reiseantritt nachweisen, daß er in Deutschland einreisen darf. Das hatten wir irgendwann letztens in WIMRE diesem Strang schon mal.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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DarPius
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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von DarPius »

Maurus hat geschrieben:
Quizfrage: Herr X. landet in Frankfurt. Er will Asyl beantragen, die Behörden lehnen aber ab. Herr X. hat keinen Ausweis. Er könnte dorthin abgeschoben werden, von wo er gestartet ist, aber das Land behauptet, dass Herr X. kein Staatsbürger ist und auch nicht einreisen darf. Mit welcher gesetzlichen Regelung willst du erreichen, dass Herr X. abgeschoben werden kann?

Ich verstehe ja das Problem mit den fehlenden Ausweisen. Nur hat das wenig mit der Asylgesetzgebung zu tun. Das ist doch kein Rechtsproblem, sondern ein rein praktisches.
Die Lösung ist gaaaaanz einfach:
du glaubst nicht allen Ernstes, dass so einer ohne Ausweis das Flugzeug besteigen konnte.
Der Flughaven ist eine Staatsgrenze. Man kann es einseitig erklären, dass Personen, die ohne Ausweis kommen, nicht von Board dürfen und postwendend im selben Flugzeug zurück- oder weitermüssen. Wenn es eine deutsche Fluggesellschaft ist, ist es überhaupt kein Problem, da weiss man, wo der Typ eingestiegen ist und bekommt automatisch geschenkt einen Flug zurück. Er wird nicht mal den "deutschen Boden betreten", sondern an der Staatsgrenze angehalten, deswegen wird er gar nicht abgeschoben. Und wenn es Italiener, Franzosen oder sonst jemand macht, darf er die behalten. Nach einem Monat werden die schon aufpassen, wen sie an Board lassen.

Das nennt sich Grenzschutz, falls es einer vergessen hat.
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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von Lilaimmerdieselbe »

Dann werden Airlines alle Ausweise sämtlicher Passagiere einsammeln müssen und sie den Leuten auf deutschen Boden wiedergeben müssen, um sich selbst zu schützen. Wer will, vernichtet dann eben dort den Ausweis und beantragt Asyl.

Fragesteller
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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von Fragesteller »

DarPius hat geschrieben:Das nennt sich Grenzschutz, falls es einer vergessen hat.
Du bist denen wohl durch die Lappen gegangen?

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Maurus
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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von Maurus »

DarPius hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Quizfrage: Herr X. landet in Frankfurt. Er will Asyl beantragen, die Behörden lehnen aber ab. Herr X. hat keinen Ausweis. Er könnte dorthin abgeschoben werden, von wo er gestartet ist, aber das Land behauptet, dass Herr X. kein Staatsbürger ist und auch nicht einreisen darf. Mit welcher gesetzlichen Regelung willst du erreichen, dass Herr X. abgeschoben werden kann?

Ich verstehe ja das Problem mit den fehlenden Ausweisen. Nur hat das wenig mit der Asylgesetzgebung zu tun. Das ist doch kein Rechtsproblem, sondern ein rein praktisches.
Die Lösung ist gaaaaanz einfach:
du glaubst nicht allen Ernstes, dass so einer ohne Ausweis das Flugzeug besteigen konnte.
Herr X. könnte durch Korruption an Board gekommen sein, oder seinen Ausweis beim Ausstieg vernichtet haben.
DarPius hat geschrieben:Der Flughaven ist eine Staatsgrenze. Man kann es einseitig erklären, dass Personen, die ohne Ausweis kommen, nicht von Board dürfen und postwendend im selben Flugzeug zurück- oder weitermüssen. Wenn es eine deutsche Fluggesellschaft ist, ist es überhaupt kein Problem, da weiss man, wo der Typ eingestiegen ist und bekommt automatisch geschenkt einen Flug zurück. Er wird nicht mal den "deutschen Boden betreten", sondern an der Staatsgrenze angehalten, deswegen wird er gar nicht abgeschoben. Und wenn es Italiener, Franzosen oder sonst jemand macht, darf er die behalten. Nach einem Monat werden die schon aufpassen, wen sie an Board lassen.

Das nennt sich Grenzschutz, falls es einer vergessen hat.
Ohne Pass darf der doch auch nicht mehr woanders einreisen.

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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von Maurus »

Protasius hat geschrieben:Herr X. kann nicht in Frankfurt landen, wenn er keinen Ausweis hat, weil er den beim Einchecken gebraucht hat. Desweiteren muß er der Fluggesellschaft vor Reiseantritt nachweisen, daß er in Deutschland einreisen darf. Das hatten wir irgendwann letztens in WIMRE diesem Strang schon mal.
Das ist zwar richtig, aber die Frage ist, ob das auch bei Passagieren gilt, die beispielsweise in Frankfurt nur umsteigen sollen. Statt umzusteigen bitten sie dann um Asyl. Natürlich bleiben sie dann erstmal im Transitbereich. Aber "da" sind sie so oder so.

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DarPius
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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von DarPius »

Fragesteller hat geschrieben:
DarPius hat geschrieben:Das nennt sich Grenzschutz, falls es einer vergessen hat.
Du bist denen wohl durch die Lappen gegangen?
Das nennt sich Auslese.

1. Vor 16 Jahren musste ich den Aufenthalts-Antrag in Polen stellen, obwohl die Grenzen offen waren. Ich habe meinen Pass nicht vernichtet.
2. Dann musste ich einen "Kapitalpolster" nachweisen, den mir ein pöhser pöhser deutscher Kapitalist "geliehen" hatte und den ich in seinem Geschäft während des Studiums abarbeiten musste. Ein Linker würde sagen "ich wurde ausgebeutet"
3. Ich habe regulär studiert (VWL und Wirtschaftsinformatik) und gearbeitet. Vorher habe ich in Polen Deutsch gelernt (alles selbst bezahlt)
4. Manchmal musste ich bis 18. Uhr arbeiten, dann habe ich die ganze Nacht (oder darauffolgenden Tag und Nacht) gelernt und Prüfungen bestanden
5. Ich bekam keinen einzigen Cent für "Lau" vom Staat oder von der Kirche, mein Stolz hat es mir nicht erlaubt, war nie arbeitslos (kann man das überhaupt?), bis ich einen Job fand, hat mir meine jetzige deutsche Frau geholfen.
6. Ich habe nach keinem Zentralrat der Polen in Deutschland geschrieen.
7. Ich verlangte nie einen vom Steuerzahler bezahlten Dolmetscher oder einen Kuschel-Pädagogen.
8. Nun habe ich seit längerem einen Job in einem in unserer Region renomoerten Unternehmen und zahle brav Steuern und Sozialversicherungbeiträge, auch Göbbels-Steuer (GEZ)
9. In der Firma, wo ich arbeite käme ich nie auf die Idee, mit einem ebenfalls aus Polen stammenden Kollegen Polnisch zu sprechen - das wäre nicht fair gegenüber der deutschen Kollegen. Schließlich sind wird in Deutschland.
1. Ja, ich bin damals gekommen, um zu bleiben. Ich habe es aber von Anfang an klar gestellt, dass ich es nicht umsonst will. Jetzt bin ich mir gar nicht so sicher, ob ich hier bleiben will. Ich habe immer noch die Exit-Option.
Ich bin in dieses Land gekommen, weill ich glaubte, dass es besser als meines ist. Ich war voller Bewunderung und Respekt vor den Leistungen dieses Landes. Mittlerweile könnte ich den deutschen Paß in die Tonne kloppen und ich würde es gar nicht merken.
Dieses Land ist zum christenfeindlichen und moralischen Bodensatz in Europa verkommen. Dieses Deutschland von damals gibt es gar nicht mehr.
Deswegen gilt es jetzt, zu retten, was zu retten ist. Die negative Auslesse muss gestoppt werden.

Genauere Hinweise (wenn du katholisch bist) findest du hier:
http://w2.vatican.va/content/john-paul- ... l#messages

Bei darauf folgenden Päpsten ist es auch nicht anders.
Besonders empfehle ich
http://w2.vatican.va/content/john-paul- ... -25.html
2. Niemandem entgeht der Identitätskonflikt, der bei der Begegnung zwischen Personen verschiedener Kulturen entsteht. Dabei fehlt es nicht an positiven Elementen. Wenn er sich in ein neues Umfeld eingliedert, wird sich der Zuwanderer häufig tiefer dessen bewußt, wer er ist, besonders wenn ihm die Personen und Werte fehlen, die für ihn wichtig sind.

Und noch mal laut:
In unseren Gesellschaften, die vom globalen Migrationsprozeß betroffen sind, ist es notwendig, das rechte Gleichgewicht zwischen der Achtung der eigenen Identität und der Anerkennung der Identität der anderen herzustellen. Denn es ist notwendig, die berechtigte Pluralität der in einem Land vertretenen Kulturen anzuerkennen, soweit sie mit dem Schutz der Ordnung vereinbar ist, von der sozialer Frieden und Freiheit der Bürger abhängen.

In der Tat sind sowohl die Modelle der Anpassung auszuschließen, die aus dem anderen eine Kopie von sich selbst machen wollen, als auch die Modelle der Ausgrenzung der Zuwanderer durch Haltungen, die bis zur Wahl der »Apartheid« führen können. Der beste Weg ist der Weg der echten Integration (vgl. Ecclesia in Europa, 12–13) in einer offenen Sicht, die es ablehnt, nur die Unterschiede zwischen Zuwanderern und Einheimischen zu sehen (vgl. Botschaft zum Welttag des Friedens 21, 12).
und das noch:

MIGRANTEN OHNE AUFENTHALTSSTATUS
Botschaft von Johannes Paul II zum Welttag der Migranten 1996
http://w2.vatican.va/content/john-paul- ... rants.html

4. Wenn keine Lösung möglich scheint, müßten dieselben Institutionen die von ihnen Betreuten dahin orientieren, daß sie entweder in anderen Ländern Aufnahme suchen oder den Weg zurück in die Heimat nehmen, und ihnen dabei nötigenfalls auch materiell helfen.

Bei der Lösung des Problems der Migration im allgemeinen und der gesetzwidrigen Migranten im besonderen spielt die Haltung der Gesellschaft des Aufnahmelandes eine bedeutende Rolle. In dieser Hinsicht ist es sehr wichtig, daß die öffentliche Meinung gut informiert ist über die reale Situation, in der sich das Herkunftsland der Migranten befindet, über die Tragödien, in die sie verwickelt sind, und über die Risiken, die eine Rückkehr mit sich bringt. Das Elend und Unglück, wovon sie betroffen sind, ist ein Grund mehr, um den Immigranten großherzig entgegenzukommen.

Es ist nötig, zu wachen über das Auftauchen von neo-rassistischen Tendenzen oder fremdenfeindlichem Verhalten, die unsere ausländischen Brüder zu Sündenböcken eventueller schwieriger örtlicher Situationen machen wollen.

Wegen der beachtlichen Ausmaße, die das Phänomen der ungesetzlichen Migration angenommen hat, muß die Gesetzgebung der betroffenen Länder soweit als möglich harmonisiert werden - auch um die Lasten einer ausgewogenen Lösung besser zu verteilen. Man muß es vermeiden, zum Gebrauch behördlicher Regelungen zu greifen, die das Kriterium der Familienzugehörigkeit einschränken wollen, mit der Konsequenz, daß zu Unrecht Menschen aus der Legalität gedrängt werden, denen kein Gesetz das Recht auf Zusammenleben mit der Familie verweigern darf.

Angemessener Schutz ist denjenigen zu gewähren, die zwar nicht aus von den internationalen Konventionen vorgesehenen Gründen aus ihren Ländern geflohen sind, in der Tat aber ernstlich Gefahr für ihr Leben laufen, sollten sie zur Rückkehr in die Heimat gezwungen werden.
Kurz und bündig: ich bin zu keinerlei Hilfe jungen gesunden männlichen muslimischen Agressoren verpflichtet, denn sie brauchen keine Hilfe und es ist nicht meine Aufgabe, ihnen ein stückchen Islam zu finanzieren.

EDIT:
die sind süß, unsere Zukunft und meine Fürsorge
da kann ich ruhig schlafen
http://www.bundespraesident.de/SharedDo ... poster&v=8
Zuletzt geändert von DarPius am Freitag 27. März 2015, 16:57, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von DarPius »

Maurus hat geschrieben:
DarPius hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Quizfrage: Herr X. landet in Frankfurt. Er will Asyl beantragen, die Behörden lehnen aber ab. Herr X. hat keinen Ausweis. Er könnte dorthin abgeschoben werden, von wo er gestartet ist, aber das Land behauptet, dass Herr X. kein Staatsbürger ist und auch nicht einreisen darf. Mit welcher gesetzlichen Regelung willst du erreichen, dass Herr X. abgeschoben werden kann?

Ich verstehe ja das Problem mit den fehlenden Ausweisen. Nur hat das wenig mit der Asylgesetzgebung zu tun. Das ist doch kein Rechtsproblem, sondern ein rein praktisches.
Die Lösung ist gaaaaanz einfach:
du glaubst nicht allen Ernstes, dass so einer ohne Ausweis das Flugzeug besteigen konnte.
Herr X. könnte durch Korruption an Board gekommen sein, oder seinen Ausweis beim Ausstieg vernichtet haben.
Das ist nicht unser Problem. Dann darf der Korrupte ihn mitnehmen, und wenn er ihn mitnehmen muss, wird er sich nicht korrumpieren lassen. Dann werden sie schon aufpassen, wen sie an Board lassen. Sollen wir noch Schlepper akzeptieren?

Ohne das Visum - ausgestellt von deutschen Behörden in Ursprungsländern, oder sonst wo anders - NO WAY.

Was meinst du, wie wird sich die Fluggeselschaft verhalten, wen sie sie mitnehmen muss?

Wie du sieht, du bringst selbst ein, wieviel kriminelle Energie dahinter stecken kann (und steckt). Deswegen muss man entschlossen handeln.
umusungu hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:Damit erklärst Du lediglich, daß Du genauso legalistisch denkst wie Maurus!
Jetzt platzt mir aber der Kragen!
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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von Caviteño »

Maurus hat geschrieben:
Ich frage mich ja, wieviel afrikanische Boatpeople jemals vom Dubliner Abkommen gehört haben.
Die wissen schon ganz genau, was sie wollen und welche Anträge sie wann und wo stellen müssen. Warum wird denn in dem von mir verlinkten Artikel auf die verschiedenen Verzögerungstaktiken hingewiesen.
Maurus hat geschrieben: Der zitierte Paragraph ist eine Verwaltungsvorschrift für die entsprechenden Behörden. Sie bestimmt schlicht die Zuständigkeit und erstmal nichts weiter. Wer bei der Einreise einen Asylantrag stellt, besitzt eine eine Aufenthaltsgestattung nach § 55 AsylVfG.
Falsch.
Das Dubliner Abkommen ist keine Verwaltungsvorschrift, sondern ein zwischenstaatlicher Vertrag der EU-Länder und damit nach der Ratifizierung geltendes Recht.
Wer aus einem anderen EU-Land einreist, kann hier zwar einen Asylantrag stellen, jedoch wird er dann sofort in das erste Land seiner EU-Einreise abgeschoben (z.B. GR oder IT). Das wäre kein Problem von D, sehr wohl aber für die Asylbewerber.
Ach so - und natürlich kann die Vorschrift über die Aufenthaltsgestattung auch geändert werden, um die Probleme zu lösen. Sie hat doch keinen Ewigkeitscharakter.
Maurus hat geschrieben: Wieso Fallschirm? Der könnte einfach auf einem Flughafen landen. Desweiteren kann eine Antragsstellung nicht illegal sein, sondern höchstens unberechtigt.
Wie soll er denn in ein Flugzeug kommen, wenn er kein Visum hat? Keine Fluggesellschaft transportiert Passagiere, die nicht die erforderlichen Einreisedokumente besitzen. Wird vor jedem Abflug geprüft.
Nicht die Antragstellung, die Einreise ist widerrechtlich.
Maurus hat geschrieben: Ein italienischer Caviteno schriebe vermutlich, dass sich es Deutschland mit den Regelungen des Dubliner Abkommens bequem macht (weil dadurch nämlich kaum jemand hier erfolgreich einen Asylantrag stellen kann), während Italien nicht mehr weiß, wohin mit den Flüchtlingen.
Sorry Maurus, was soll denn der Unsinn? :hmm:
Ich kann ja verstehen, daß Du bei all der Biegung der intern. Verträge aufgrund der Euro-Rettung auch schon das Dubliner Übereinkommen als gegenstandslos ansiehst. Aber glaubst Du wirklich an eine stilschweigende Übereinkunft zwischen Frau M. und Herrn R., daß IT jetzt alle Asylbewerber nach D. "durchwinken" kann, ohne die vertraglich vereinbarten Dokumentierungen vorzunehmen - das ist doch abenteuerlich.
Nein - hier wird von Italien billigend in Kauf genommen, daß die Asylbewerber weiterziehen. Damit erspart man sich Kosten.

Maurus hat geschrieben:
Caviteño hat geschrieben:Warum werden die meisten Asylanträge denn bewußt in D. und in Schweden gestellt? Doch nicht, weil in Italien, Spanien oder Griechenland der Schutz vor der vom Asylbewerber behaupteten Verfolgung in seinem Heimatland geringer wäre. Auch Italien, Spanien oder Griechenland würden einen tatsächlich politisch Verfolgten nicht ausweisen. Die Gründe sind die bessere Versorgung, die Möglichkeit, das Asylverfahren in die Länge zu ziehen und inzwischen leider auch die Möglichkeit, nach drei Monaten hier legal zu arbeiten.

Kann sein. Und? Die Steuereinnahmen sprudeln, die Arbeitslosigkeit ist niedrig...
Was hat die z. Zt. gute wirtschaftliche Lage mit dem Problem zu tun? Betreiben wir jetzt Asylanerkennung nach Kassenstand?
Maurus hat geschrieben: Quizfrage: Herr X. landet in Frankfurt. Er will Asyl beantragen, die Behörden lehnen aber ab. Herr X. hat keinen Ausweis. Er könnte dorthin abgeschoben werden, von wo er gestartet ist, aber das Land behauptet, dass Herr X. kein Staatsbürger ist und auch nicht einreisen darf. Mit welcher gesetzlichen Regelung willst du erreichen, dass Herr X. abgeschoben werden kann?

Ich verstehe ja das Problem mit den fehlenden Ausweisen. Nur hat das wenig mit der Asylgesetzgebung zu tun. Das ist doch kein Rechtsproblem, sondern ein rein praktisches.
Das hat sehr viel mit der Asylgesetzgebung zu tun. Schau Dir Griechenland und Italien an. Die dortige Asylgesetzgebung lädt kaum jemanden ein, sich dort lange aufzuhalten. Es zieht diese Personen weiter nach D. Warum? Die Frage kannst Du sicherlich beantworten.
Ein unattraktiver Aufenthalt wird die Zahl der Asylbewerber automatisch vermindern. Leider geschieht durch die jetzt eingeführte Möglichkeit, nach drei Monaten eine Beschäftigung anzunehmen, genau das Gegenteil.
Zuletzt geändert von Caviteño am Freitag 27. März 2015, 17:16, insgesamt 1-mal geändert.

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umusungu
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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von umusungu »

DarPius hat geschrieben:Kurz und bündig: ich bin zu keinerlei Hilfe jungen gesunden männlichen muslimischen Agressoren verpflichtet, denn sie brauchen keine Hilfe und es ist nicht meine Aufgabe, ihnen ein stückchen Islam zu finanzieren.
Was hält Dich in diesem so schönen Deutschland?
Die Welt ist weit - vielleicht findest Du ein Plätzchen, an dem Du ohne Agressionen leben kannst.

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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von Caviteño »

Lilaimmerdieselbe hat geschrieben:Dann werden Airlines alle Ausweise sämtlicher Passagiere einsammeln müssen und sie den Leuten auf deutschen Boden wiedergeben müssen, um sich selbst zu schützen. Wer will, vernichtet dann eben dort den Ausweis und beantragt Asyl.
Als ich am Dienstag morgen in Düsseldorf landete (von Abu Dhabi) gab es eine Durchsage, man möge bitte die Pässe bereithalten. Vor der "offiziellen" immigration fand bereits eine Vorüberprüfung durch die Bundespolizei statt. Dabei wurde überprüft, ob die Passagiere überhaupt eine Einreisegenehmigung haben. Wer keine hat, kann sofort zurückgeschickt werden oder - falls er Asyl beantragen sollte - kann man seine Identität und seinen Abflugsort leicht feststellen.

Das ist natürlich nicht bei allen Flügen der Fall, aber sobald man von den Drehkreuzen des Mittleren Ostens abfliegt, kann man damit rechnen.

Die Flughäfen sind nicht das Problem. Die airlines lassen niemanden ohne Aufenthaltstitel an Bord. Wer also z.B. ein Visa hätte und dann nach der Einreise seine Papiere vernichtet und Asyl beantragt, kann leicht identifiziert werden, weil bei der Erteilung von Schengen-Visa immer Fingerabdrücke genommen werden. Ein Abgleich ist dann einfach und auch die Identität kann zweifelsfrei festgestellt werden.

Das meisten Asylbewerber kommen auf dem Landweg und da versagt eben die Sicherung der Schengenaußengrenzen.

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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von DarPius »

umusungu hat geschrieben:
DarPius hat geschrieben:Kurz und bündig: ich bin zu keinerlei Hilfe jungen gesunden männlichen muslimischen Agressoren verpflichtet, denn sie brauchen keine Hilfe und es ist nicht meine Aufgabe, ihnen ein stückchen Islam zu finanzieren.
Was hält Dich in diesem so schönen Deutschland?
Das 4. Gebot: Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren. Noch nie gehört?

Im Polnischen ist Vaterland Mutterland. Also bin ich verpflichtet, beide zu ehren und das tue ich gern.
umusungu hat geschrieben:
DarPius hat geschrieben:Kurz und bündig: ich bin zu keinerlei Hilfe jungen gesunden männlichen muslimischen Agressoren verpflichtet, denn sie brauchen keine Hilfe und es ist nicht meine Aufgabe, ihnen ein stückchen Islam zu finanzieren.
Die Welt ist weit - vielleicht findest Du ein Plätzchen, an dem Du ohne Agressionen leben kannst.
Ja. Jenseits vielleicht, so Gott will.
Wenn du aus dem Verein bist
http://de.wikipedia.org/wiki/Nargess_Es ... C3%BCnberg
kannst du es auch versuchen, gern auch über meine Leiche.
Zuletzt geändert von DarPius am Freitag 27. März 2015, 17:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von Thomas_de_Austria »

DarPius soll nur ruhig bleiben, da gibt's ganz andere Kandidaten:

welt.de hat geschrieben:Mit den Flüchtlingen kommen auch die Konflikte ihrer Herkunftsländer nach Deutschland. Asylsuchende Christen aus der arabischen Welt sind auch in Deutschland Attacken radikaler Moslems ausgesetzt.

[...]

Doch in dem hessischen Flüchtlingsheim, in dem die junge Frau mit ihrem Mann und der gemeinsamen Tochter unterkam, ging die Ausgrenzung weiter. Etwa 20 der rund hundert weiteren Flüchtlinge beschimpften die Familie von Anfang an immer wieder als "Ungläubige" und "schmutzige Hunde" und verboten Leyla S. in den beiden Küchen des Heimes zu kochen.

"Ich musste unser Essen über zwei Jahre fast immer in unserem Zimmer zubereiten", sagt sie. Sobald sie in die Küche gekommen sei, wurde sie von muslimischen Flüchtlingen herausgedrängt, immer mit dem Verweis, sie sei unrein und mache die Lebensmittel der muslimischen Asylbewerber aus Afghanistan "unrein". Leyla sagt: "Warum sind diese Leute dann in Deutschland, wenn die Christen unrein sind? Das Geld der Deutschen ist wohl rein?"

[...]

Wie viele christliche Flüchtlinge in Deutschland insgesamt von Übergriffen betroffen sind, kann auch Klingberg nicht beziffern. Seiner Betreuungserfahrung nach seien die Opfer aber in den meisten Fällen ehemalige Muslime, die den christlichen Glauben angenommen hätten. Die Täter seien häufig islamistische Flüchtlinge aus Afghanistan. So schildert Klingberg das Schicksal einer iranischen Konvertitin in Nordrhein-Westfalen, die von afghanischen Männern im Flüchtlingsheim beschimpft und bedroht worden sei.

Im vergangenen Jahr hätten die Männer die Wäsche der Frau auf den Fluren des Heims verstreut, seien auf der Kleidung herumgetrampelt und hätten darauf uriniert. Mittlerweile sei ihr Asylantrag aber bewilligt, sie habe in eine eigene Wohnung ziehen können, und bleibe nun von weiteren Übergriffen verschont.

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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von DarPius »

Ich bin gaaaanz ruhig...
nur etwas gegen "rot" allergisch ;D

Deswegen wenn ich solche unbelehrbaren bunten Christ-Bolschewiken höre, wird mir klar, wie die Menschen hier mittlerweile gehirngewaschen sind.
Caviteño hat geschrieben: Die Flughäfen sind nicht das Problem. Die airlines lassen niemanden ohne Aufenthaltstitel an Bord. Wer also z.B. ein Visa hätte und dann nach der Einreise seine Papiere vernichtet und Asyl beantragt, kann leicht identifiziert werden, weil bei der Erteilung von Schengen-Visa immer Fingerabdrücke genommen werden. Ein Abgleich ist dann einfach und auch die Identität kann zweifelsfrei festgestellt werden.

Das meisten Asylbewerber kommen auf dem Landweg und da versagt eben die Sicherung der Schengenaußengrenzen.
Formulier das deutlicher: Schengen versagt, weil weil es von anfang an klar war, dass es versagen muss.
Oder glaubt jemand ernsthaft, dass im gemeinsamen Haus nur derjenige für die Dachreparatur aufkommen muss, der direkt unterm Dach wohnt?

Das ist ein Versagen, welches man aus dem Sozialismus kennt. Wer auf die Landkarte schaut, weiss, wo die Probleme sind. Wenn man sich die Küste Italiens und Spaniens anschaut, ist ja klar, wie sie rechnen werden. Es ist billiger, sie durchzuwinken als sich quer zu stellen.

Alle Länder sollen Grenzen dicht machen. Dann werdet ihr sehen, was Italiener machen werden.
Die Alternative ist Bürgerkrieg auf Westeuropäischen Strassen in 10-15 Jahren.

Man muss sich entscheiden. Entweder humane und entschlossene Abschiebungen und Schutz der Grenzen jetzt oder Blut auf den Strassen. Und das werden wir sein, unsere Frauen und Kinder.

Wer das nicht sieht, dem ist nicht mehr zu helfen. Alternativ kann er die Augen zumachen, man wird ihn nicht sehen.
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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von Maurus »

Caviteño hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben: Der zitierte Paragraph ist eine Verwaltungsvorschrift für die entsprechenden Behörden. Sie bestimmt schlicht die Zuständigkeit und erstmal nichts weiter. Wer bei der Einreise einen Asylantrag stellt, besitzt eine eine Aufenthaltsgestattung nach § 55 AsylVfG.
Falsch.
Das Dubliner Abkommen ist keine Verwaltungsvorschrift, sondern ein zwischenstaatlicher Vertrag der EU-Länder und damit nach der Ratifizierung geltendes Recht.
Ja. Aber du stimmst mir zu, dass dieser Passus über die Zuständigkeit der entsprechenden Behörde entscheidet und nicht ein Verbotsgesetz für irgendwelche Anträge an Nichtzuständige ist? Gut.
Caviteño hat geschrieben:Ach so - und natürlich kann die Vorschrift über die Aufenthaltsgestattung auch geändert werden, um die Probleme zu lösen. Sie hat doch keinen Ewigkeitscharakter.
Das sicher nicht. Aber der Paragraf hat, wegen der Dauer des Asylverfahrens, doch eine gewisse innere Logik. Von daher ließe er sich nicht so ohne weiteres abschaffen.
Caviteño hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben: Wieso Fallschirm? Der könnte einfach auf einem Flughafen landen. Desweiteren kann eine Antragsstellung nicht illegal sein, sondern höchstens unberechtigt.
Wie soll er denn in ein Flugzeug kommen, wenn er kein Visum hat? Keine Fluggesellschaft transportiert Passagiere, die nicht die erforderlichen Einreisedokumente besitzen. Wird vor jedem Abflug geprüft.
Nicht die Antragstellung, die Einreise ist widerrechtlich.
Ein Visum besitzt aber nicht, wer auf dem deutschen Flughafen bloß umsteigen soll. Zudem: War da nicht mal was mit Visa-Handel? :hmm:

Caviteño hat geschrieben:Ich kann ja verstehen, daß Du bei all der Biegung der intern. Verträge aufgrund der Euro-Rettung auch schon das Dubliner Übereinkommen als gegenstandslos ansiehst.
Nein, das tue ich nicht. Ich weise nur daraufhin, dass Deutschland von diesem Abkommen bevorzugt wird. Da du es bist, der regelmäßig sehr feinsinnig auf (tatsächliche der vermeintliche) Benachteiligungen der Bundesrepublik reagiert, könntest du dies zumindest in deine Überlegungen aufnehmen.
Caviteño hat geschrieben:Aber glaubst Du wirklich an eine stilschweigende Übereinkunft zwischen Frau M. und Herrn R., daß IT jetzt alle Asylbewerber nach D. "durchwinken" kann, ohne die vertraglich vereinbarten Dokumentierungen vorzunehmen - das ist doch abenteuerlich.
Nein - hier wird von Italien billigend in Kauf genommen, daß die Asylbewerber weiterziehen. Damit erspart man sich Kosten.
Möglicherweise. Möglicher Grund: Siehe eins drüber.

Caviteño hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Caviteño hat geschrieben:Warum werden die meisten Asylanträge denn bewußt in D. und in Schweden gestellt? Doch nicht, weil in Italien, Spanien oder Griechenland der Schutz vor der vom Asylbewerber behaupteten Verfolgung in seinem Heimatland geringer wäre. Auch Italien, Spanien oder Griechenland würden einen tatsächlich politisch Verfolgten nicht ausweisen. Die Gründe sind die bessere Versorgung, die Möglichkeit, das Asylverfahren in die Länge zu ziehen und inzwischen leider auch die Möglichkeit, nach drei Monaten hier legal zu arbeiten.

Kann sein. Und? Die Steuereinnahmen sprudeln, die Arbeitslosigkeit ist niedrig...
Was hat die z. Zt. gute wirtschaftliche Lage mit dem Problem zu tun? Betreiben wir jetzt Asylanerkennung nach Kassenstand?
Was ist dann dein Problem? Tut mir Leid, dass ich dies auf der ökonomischen Seite verortet hatte, aber du bist doch sonst auch der Mann für den streng ökonomischen Blickwinkel.
Caviteño hat geschrieben:Das hat sehr viel mit der Asylgesetzgebung zu tun. Schau Dir Griechenland und Italien an. Die dortige Asylgesetzgebung lädt kaum jemanden ein, sich dort lange aufzuhalten. Es zieht diese Personen weiter nach D. Warum? Die Frage kannst Du sicherlich beantworten.
Nein.
Caviteño hat geschrieben:Ein unattraktiver Aufenthalt wird die Zahl der Asylbewerber automatisch vermindern. Leider geschieht durch die jetzt eingeführte Möglichkeit, nach drei Monaten eine Beschäftigung anzunehmen, genau das Gegenteil.
Die Lösung ist also, die Leute so schäbig wie möglich zu behandeln, auf dass sie weg bleiben? Wie tief wollen wir denn noch sinken?

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mensch
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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von mensch »

DarPius hat geschrieben:...oder Blut auf den Strassen. Und das werden wir sein, unsere Frauen und Kinder.
Was für ein widerliches Gehetze. Und so jemand schimpft sich Christ.

Tinius
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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von Tinius »

DarPius hat geschrieben:I
Die Alternative ist Bürgerkrieg auf Westeuropäischen Strassen in 10-15 Jahren.

Man muss sich entscheiden. Entweder humane und entschlossene Abschiebungen und Schutz der Grenzen jetzt oder Blut auf den Strassen. Und das werden wir sein, unsere Frauen und Kinder.

Schwachsinn.

Zudem ist dir eine korrektere Schreibung zu empfehlen, wenn in deinem Bürgerkrieg neben mündlichen Schibboloth auch ein schriftliches Schibboleth von der örtlichen Bürgerwehr gefordert wird.
Kann dann schnell in die Hosen gehen und deine Lebensmittel im Keller gehören nicht mehr dir...

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martin v. tours
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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von martin v. tours »

Das sind sicher "schwer traumatisierte Flüchtlinge" aus Kriegsgebieten:https://www.youtube.com/watch?v=plcTrstpFe0#t=124
Geschenkten Fruchtsaft weg zu schmeissen, weil der Zuckergehalt zu hoch ist und statt Essen, Bargeld zu FORDERN (!)
Ich könnte nur noch heulen, vor Mitleid.
Ich behaupte, das es in Deutschland bisher keinen nennenswerten Prozentsatz von fremdenfeindlichen Menschen gab (gibt?)
Aber wenn die Fremdenfeindlichkeit zunehmen sollte, ist das zu 100% die Schuld dieser "Asylpolitik".
Nach dem sie nicht erreicht hat, daß die Menschen praktizieren, was sie lehrt, hat die gegenwärtige Kirche beschlossen, zu lehren, was sie praktizieren.
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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von Wenzel »

mensch hat geschrieben:
DarPius hat geschrieben:...oder Blut auf den Strassen. Und das werden wir sein, unsere Frauen und Kinder.
Was für ein widerliches Gehetze. Und so jemand schimpft sich Christ.

Das ist einfach mal "den Tatsachen ins Auge" gesehen und kein Gehetze. Jede Tag fahren tausende Afrikaner über das Mittelmeer. Im Gepäck ihre Lebensgewohnheiten und Traditionen ebenso wie ihre nicht erfüllbaren Wünsche und Erwartungen. Sie treffen auf Länder wie Griechenland und Italien die mit diesen Menschenmassen überfordert sind. Dann werden sie weitergegeben an die Wunschländer Deutschland, Frankreich, Schweden .... und treffen mit ihren Fähigkeiten und Ansprüche auf eine jetzt schon, spätestens aber in einigen Jahren , überforderte Wirtschaft und leere Sozialkassen und auf eine Bevölkerung die langsam, sehr langsam merkt, daß sie überrollt wird.
Das ist der Bodensatz für Bürgerkrieg.
Genau hingesehen, sind bereits heute in Ballungsgebieten manche Stadtteile und Gebiete "no-go-area". Für Polizisten, Strafverfolgungsbehörden, Schulpflicht, deutsche Frauen ,..... .
Kann man ignorieren, kann man aber mal drüber nachdenken .

Wenn selbstverständlich jede besserverdienende Grüninnenwählerin (jeder möglichen Geschlechtsvariante) ihr Gehalt und sonstige Vermögenswerte für die Versorgung und Alimentierung der Wirtschaftsflüchtlinge zur Verfügung stellt, inkl. Wohnraum und veganisch-vegetarisch-ökologisch-biologischer Vollwerternährung in den chic-angesagten Stadtteilen ... geht es wohl noch einige Jahre länger gut .... vielleicht.
Pange, lingua, gloriosi corporis mysterium (Thomas von Aquin)
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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von mensch »

martin v. tours hat geschrieben: Ich behaupte, das es in Deutschland bisher keinen nennenswerten Prozentsatz von fremdenfeindlichen Menschen gab (gibt?)
Geschichtskenntnisse?

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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von mensch »

Wenzel hat geschrieben: Das ist der Bodensatz für Bürgerkrieg.
Genau hingesehen, sind bereits heute in Ballungsgebieten manche Stadtteile und Gebiete "no-go-area". Für Polizisten, Strafverfolgungsbehörden, Schulpflicht, deutsche Frauen ,..... .
Kann man ignorieren, kann man aber mal drüber nachdenken .
Ist das in Augsburg so? Mir kam die Stadt immer recht befriedet vor.

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Re: Die Flüchtlingsfrage

Beitrag von Wenzel »

mensch hat geschrieben:
Wenzel hat geschrieben: Das ist der Bodensatz für Bürgerkrieg.
Genau hingesehen, sind bereits heute in Ballungsgebieten manche Stadtteile und Gebiete "no-go-area". Für Polizisten, Strafverfolgungsbehörden, Schulpflicht, deutsche Frauen ,..... .
Kann man ignorieren, kann man aber mal drüber nachdenken .
Ist das in Augsburg so? Mir kam die Stadt immer recht befriedet vor.
:patsch:
Ich komme doch glatt aus meinem Wohnumfeld noch heraus, sogar aus der Region, sogar aus Bayern ....
Darüberhinaus würde ich Augsburg auch nicht als Ballungsgebiet bezeichnen.
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