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Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Montag 20. Februar 2017, 17:59
von overkott
Die Räumung Mossuls von Stadtbesetzern kommt voran. Sicherheitskräfte befreiten einen Vorort im Süden der Stadt und verzeichneten Erfolge im Südwesten. Der US-Verteidigungsminister informiert sich derzeit bei der Regierung im Irak über die Wiederherstellung des Landfriedens. Bei der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit geht es auch um Kostenerstattung. Der Minister sicherte Bezahlung für irakische Öllieferungen zu und zerstreute Befürchtungen im Hinblick auf eine Beschlagnahme. Außerdem seien mit den USA kooperierende Iraker vom Einreisestopp ausgenommen.

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 13:32
von overkott
Übermorgen beginnen die Friedensverhandlungen für Syrien in Genf. Saudi-Arabien drängt dabei auf den Rücktritt des Regimes Assad. Der saudische Außenminister Jubeir macht den syrischen Präsidenten verantwortlich für hunderttausende Tote und Millionen Flüchtlinge. Jubeir denkt an eine Aufteilung Syriens. Sunnitische und kurdische Gebiete sollen sich selbst verwalten. Die Golfstaaten wollen lokale Milizen mit Hilfe der USA bei der Räumung besetzter Städte stärker unterstützen. Die USA engagieren sich seit Dezember mit 500 Militärberatern in Syrien. US-Verteidigungsminister Mattis besucht derzeit den Irak. US-Präsident Trump lässt in den nächsten vier Wochen die US-Politik für den Mittleren Osten überprüfen.

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Mittwoch 22. Februar 2017, 06:33
von Libertas Ecclesiae
Ist das noch Zufall,
wenn zuerst vom NATO-Land Türkei ein russischer Kampfjet abgeschossen wird,
dann im NATO-Land Türkei der russische Botschafter erschossen wird
und dann auf dem Territorium der NATO-Führungsmacht USA der russische UN-Botschafter ganz plötzlich und unerwartet stirbt?
:hmm:

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Mittwoch 22. Februar 2017, 22:17
von overkott
München. 18 Afghanen ohne Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland sind am Abend nach Kabul zurückgeflogen. Das zuständige Bundesamt ( BAMF ) bewertet die Sicherheitslage dort als ausreichend. Unter den alleinstehenden Männern befinden sich auch Straftäter. Der bayerische Innenminister verwies auf das Bundesrecht. Die deutschen Asylverfahren bezeichnete er als vorbildlich. Demonstranten sorgten sich um die Sicherheit in Afghanistan und lehnten die Rückführung ab. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof setzte die Abschiebung eines Mannes aus. Sein Klageverfahren gegen einen abgelehnten Asylfolgeantrag ist noch nicht abgeschlossen. Im vergangenen Jahr reisten mehr als 25.000 Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung wieder nach Hause. Im Jahr 2000 waren es mehr als 35.000 Zugereiste.

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Donnerstag 23. Februar 2017, 09:38
von overkott
Genf. Heute gehen die Friedensverhandlungen für Syrien in eine neue Runde. Auf der Tagesordnung stehen eine Übergangsregierung, eine neue Verfassung sowie freie Wahlen. UN-Vermittler de Mistura will zunächst getrennt mit den Konfliktparteien reden. Direkte Gespräche sind nicht absehbar. Mistura dämpfte vorab Erwartungen. Die Gespräche vor einem Monat in Kasachstan brachten eine Festigung der Waffenruhe. Stellungen vom selbst ernannten IS sind davon ausgenommen. Vor einem Monat hatte US-Präsident Trump die Errichtung von safe zones angekündigt. Die Bundeskanzlerin unterstützte vor einer Woche den Plan einer Flugsicherheitszone. Damit ergriff sie Partei für die Position der Türkei. Die USA wollen lediglich vom IS besetzte Gebiete räumen. Ihnen geht es vor allem um Stabilität in der Region.

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Donnerstag 23. Februar 2017, 17:13
von overkott
Hamburg. Wahlkampf mit Haushaltszahlen: Weniger Geld von der Bundesbank, sehr viel mehr Geld von den Sozialversicherungen. Umverteilung in Deutschland - die Schere zwischen Reich und Arm öffnet sich weiter. Um so wichtiger ist für die Finanzplanung im Hinblick auf die politische Kommunikation ein geschicktes Timing. Pünktlich vor den nächsten Wahlen stimmen scheinbar die Zahlen. In zwangsfinanzierten Jubelartikeln wird behauptet: "Obwohl die Exportwirtschaft ein Rekordjahr hinlegte, bremste der Außenhandel das Wirtschaftswachstum - die Importe stiegen stärker als die Exporte." ( Tagesschau ). Die Fake News steckt in der zweideutigen Formulierung. Die offiziellen Zahlen sprechen eine andere Sprache:

https://de.statista.com/statistik/daten ... d-importe/

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Donnerstag 23. Februar 2017, 18:37
von overkott
Düsseldorf. FDP-Chef Lindner warnt beim Flüchtlingsdeal mit der Türkei vor einem Ausverkauf von Rechtsstaat und Demokratie. Einem möglichen Wahlkampfauftritt des türkischen Staatspräsidenten Erdogan steht er kritisch gegenüber. Schon vor zwei Jahren erklärte er: „Wahlkämpfer, die für autoritäre und undemokratische Politik werben, missbrauchen unser Gastrecht.“ Wenn ein Regierungsmitglied für eine Verfassungsänderung zu seinen Gunsten werben will, ist davon auszugehen, dass es in amtlicher Eigenschaft auftritt. Damit hat der Besuch eines Staatspräsidenten offiziellen Charakter. Er steht unter dem besonderen Schutz des Strafgesetzbuches ( § 104a ), wenn die staatlichen Beziehungen auf Gegenseitigkeit beruhen. Gegenseitigkeit ist allerdings bei der Einschränkung von Grundrechten im anderen Staat nicht mehr gegeben. Dies gilt etwa für die massive Einschränkung der Pressefreiheit. Betroffen sind beispielsweise Mitarbeiter in der Türkei für deutschsprachige Medien. Die Bundesregierung kann daher feststellen, dass sie einen Zeitpunkt für einen Staatsbesuch nicht für geeignet hält. Die Visumspflichten sind davon nicht berührt.

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Donnerstag 23. Februar 2017, 20:43
von overkott
Washington. Der Streit um illegale Grenzübertritte zwischen den USA und Mexiko ist zunächst eine Angelegenheit der beiden Staaten. Dann aber betrifft das Thema allgemein auch die Zuwanderung nach Deutschland sowie eine folgende Ausreise. Verständlich ist, dass der US-Präsident den Rechtsstaat stärken, den Gesetzen Geltung verschaffen und illegale Verhältnisse verringern will. Das muss allgemein das Ziel eines jeden Rechtsstaats und damit auch der Bundesrepublik Deutschland sein. Dass die Kompetenz für die Regelung der Außenbeziehungen und damit auch der Freizügigkeit, der Ein- und Ausreise, der Auslieferung und damit auch der Abschiebung beim Bund und nicht bei den Ländern liegt, ergibt sich aus dem Konstrukt der Bundesrepublik als Bundesstaat im Gegensatz zum Staatenbund. Subsidiarität als Bundespolitik von unten durch Staatsverträge gilt solange, wie sie vom Bund geduldet ist. Daher steht der Artikel 73 des Grundgesetzes auch vor den folgenden Artikeln. Zur Beschleunigung von Streitigkeiten über diese Fragen ist dafür zu sorgen, dass unmittelbar Bundesgerichte über Fragen etwa der Ausreisepflicht entscheiden und nicht erst die untersten Gerichtsinstanzen durch lange Verfahren sich in die Bundespolitik einmischen. Hier ist also eine Reform der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts gefragt.

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Freitag 24. Februar 2017, 10:20
von overkott
An Tagen ohne echte Nachricht haben Statements große Aufmerksamkeit, aus denen Auguren der politischen Großwetterlage eine Richtung orakeln. EU-Behördenchef Juncker will am Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten festhalten, US-Präsident Trump freut sich, wenn die EU glücklich ist, Heimatschutzminister Kelly verspricht Politik mit Augenmaß, Präsidentenflüsterer Bannon findet Deregulierung und einen schlanken Staat gut. Gleichzeitig sät er wachsende Furcht vor bärbeißigen Medien.

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Freitag 24. Februar 2017, 10:31
von Niels
overkott hat geschrieben:
Freitag 24. Februar 2017, 10:20
An Tagen ohne echte Nachricht(...)
Ovi, Du darfst Dich da nicht wundern. Der "zwangsfinanzierte Rundfunk" muss halt täglich zu gewissen abendlichen Zeiten 15 bzw. 30 Minuten vollkriegen... egal, ob sinnvoll oder nicht, ob was passiert ist oder nicht. Das schaue ich mir seit Jahren nicht mehr an. Klar, irgendwo passiert immer was. Und wenn nur der sprichwörtliche Sack Reis in der Provinz Feng-Schui oder so umfällt...
Propaganda ist da nicht ausgeschlossen (sollte aber, da sind die Juristen gefragt :pfeif: ). Das liegt aber, denke ich, in der Natur dieser "Sache".

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Freitag 24. Februar 2017, 13:32
von overkott
Auch nächste Woche ist der Bundestag noch sitzungsfrei. Leev Jecke, isch bejrüße hier unseren janz besonderen Ehrenjast...

https://www.youtube.com/watch?v=fFyUwXgCEWA

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Montag 27. Februar 2017, 17:26
von overkott
Hamburg. Die verfassungswidrig finanzierte Tagesschau versucht sich in Wahlkampf. Dieser Missbrauch von Rundfunkabgaben ist weder rechtlich in Ordnung, noch journalistisch schicklich. Da sie nicht über die aktuellen Umfragen berichtet, sondern lieber mit eigenen Zahlen hantiert, ist ihr entgangen, dass die SPD wieder nachgegeben hat. Zweifel an der Kompetenz des Kandidaten Schulz wegen mangelnder Sparsamkeit können Gründe sein, ebenso wie die Orientierungssuche des neuen Außenministers Gabriel, der nach Stühlerücken im Kabinett wegen eines Koalitionsschachers um den Bundespräsidenten ausgetauscht wurde. Maßvoll kritische Wähler neigen inzwischen eher zur FDP, allein schon wegen des Konsenses mit dem Mainstream in Fragen der Agenda 2010. Radikale Parteien dagegen befinden sich auf Talfahrt. Das ist für die FDP kein Anlass zur Großspurigkeit. Parteichef Lindner übt sich in Bescheidenheit und Augenmaß, um Schaden unter seinem Vorgänger Rösler wieder gutzumachen und Vertrauen zurückzugewinnen. Der Klimmzug scheint ihm zu gelingen. Inzwischen kommt die FDP mit dem Kinn schon zwei Punkte über die 5-Prozent-Reckstange. Für einen weiteren Aufschwung ist dies eine gute Voraussetzung.

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Montag 27. Februar 2017, 23:10
von overkott
Istanbul. Aufgrund der doppelten Staatsbürgerschaft kommt eine Auslieferung des deutsch-türkischen Journalisten Yücel nach Deutschland nicht in Frage. Der Auslieferungsverkehr mit der Türkei findet nach den Europäischen Regelungen von 1957 und 1978 statt. Dabei wird eine Auslieferung eigener Staatsangehöriger ausgeschlossen. Eine Auslieferung könnte die Steuerfahndung verlangen.

Der Bundesregierung kritisiert die in der Türkei angeordnete Untersuchungshaft für den Journalisten als unverhältnismäßig, bezeichnet die diplomatischen Beziehungen zur Türkei als schwierig. Yücel wird Datenmissbrauch vorgeworfen. Er hatte für Die Welt über gehackte Mails des Energieministers und Schwiergersohn Erdogans berichtet. Die Hacker werden in der Türkei als Terroristen eingestuft.

Anlässlich eines Kommentars zur Papstwahl hat sich Yücel unter Katholiken wenig Freunde gemacht:

https://www.taz.de/!506643/

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 02:11
von overkott
Berlin. Das Landgericht verurteilte zwei Raser erstmals wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Das Gericht berief sich auf Paragraph 211,2 Strafgesetzbuch. Mörder ist demnach, wer einen Menschen mit gemeingefährlichen Mitteln tötet. Gemeingefährlich werden sie, wenn der Täter sie in einer konkreten Situation nicht beherrschen kann und dadurch eine unbestimmte Anzahl von Menschen gefährdet.

Ein Auto wird also gemeingefährlich, wenn der Fahrer durch überhöhte Geschwindigkeit die Kontrolle über das Fahrzeug verliert. Dass dies bei mehr als dreifach überhöhter Geschwindigkeit der Fall war, konnte der Fahrer abschätzen. Auch wenn keine Tötungsabsicht zu unterstellen ist, reicht laut Gesetz als Mordmerkmal allein das Mittel der Tat. Entsprechend gilt auch das Werfen eines Steins auf eine Autobahn mit Todesfolge als Mord.

Um so unverständlicher ist, dass kürzlich in Bremen ein Motorradfahrer nach einer Todesfahrt mit nicht einmal drei Jahren Haft davonkam. Das Urteil blieb unter dem Höchstmaß von fünf Jahren für fahrlässige Tötung.

Wichtig ist, nach dem Berliner Urteil zu einer einheitlichen Rechtssprechung im Bundesgebiet zu kommen. Dass die Tötung eines Menschen durch die Justiz in der Urteilspraxis etwas geringer bewertet wird als der Besitz von Kinderpornos, ist unverhältnismäßig.

Die Revision des Berliner Raserurteils gibt dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Möglichkeit, durch ein Leiturteil die einheitliche Rechtssprechung zu gewährleisten.

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 12:54
von overkott
München. Die Landesregierung droht Gefährdern mit unbegrenzter Vorbeugehaft. Nach SZ-Informationen liegt ein entsprechender Gesetzentwurf vor. Die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit soll dem Richter übertragen werden. Bisher dürfen Gefährder längstens 14 Tage vorbeugend inhaftiert werden. Ein Fund von Waffen oder verdächtigen Gegenstände kann zur Einstufung als Gefährder führen. Der Deutsche Anwaltverein äußert verfassungsrechtliche Bedenken. Der Autor dieser Meldung sieht die Gefahr staatlicher Willkür. Dem Opfer einer Intrige könne belastendes Material untergeschoben werden. Daher rät der Autor zur Möglichkeit der Ausdehnung der Sicherheitsverwahrung lediglich bis zur zeitnahen Abschiebung. Der Gesetzgeber sei aufgefordert, Zeitnähe im Gesetz realistisch zu befristen.

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 22:11
von overkott
München. Laut Innenministerium wird es keine unbegrenzte Vorbeugehaft für Gefährder geben. In einer schriftlichen Stellungnahme wies Minister Herrmann verfassungsrechtliche Bedenken zurück. Bedenkenträger erinnern an den Schutz der Grundrechte durch Artikel 79,3, in dessen Rahmen sich die Gesetze zum richterlichen Gutdünken bewegen müssen. Soweit das Grundgesetz die Möglichkeit des Freiheitsentzugs nicht befriste, sei dies im Zusammenhang mit der Möglichkeit einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu sehen. Die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzuges müsse auf Fakten beruhen und dürfe nicht auf Wahrscheinlichkeiten gründen. Eine begründete Einstufung als Gefährder sei gegeben bei Besitz von verfassungsfeindlichen Schriften, Kontakten zu verfassungsfeindlichen Organisationen, unerlaubtem Waffenbesitz, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, das Betäubungsmittelgesetz oder gegen sonstige Vorschriften, die auf ein gemeingefährliches Verhalten hindeuten, also die unkontrollierbare Gefährdung einer unbestimmten Zahl an Personen. Den Ersatz von Fakten durch Wahrscheinlichkeiten wie etwa bei der Rundfunkabgabe bezeichnen Bedenkenträger als postfaktische Rechtssprechung ( durch das Bundesverwaltungsgericht! ) und sprechen von einer Virtualisierung des Rechtsstaats.

Re: Neues vom Papst

Verfasst: Freitag 3. März 2017, 13:18
von overkott
Katholiken sollten die Fastenzeit nutzen sich wegen der Gottes- und Nächstenliebe allgemein für die Menschenrechte einzusetzen, nicht nur für christliche Fundamentalisten.

Deshalb gilt es auch, dem Journalisten Yücel die andere Wange hinzuhalten und sich für die Verhältnismäßigkeit des Verfahrens gegen ihn einzusetzen.

Das Zurückrudern von Bayerns Innenminister Herrmann bei der unbefristeten Inhaftierung von Gefährdern war ein Schritt in die richtige Richtung.

Das Eröffnen von Ermessensspielräumen im Strafrecht durch Bundesverwaltungsrichter dagegen eine Katastrophe. Auch Beugehaft wegen Verdachts auf Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist keine rechtsstaatliche Empfehlung an die Türkei.

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Freitag 3. März 2017, 15:43
von overkott
Karlsruhe. Kulturkorrespondent Fuhr greift in der Welt nochmal das Berliner Raserurteil auf und hofft auf Korrektur durch den Bundesgerichtshof. Lebenslange Freiheitsstrafe für gemeingefährliche Raserei scheint ihm zu hoch. Sein Vergleich mit einem Totschlagsurteil ist im Vergleich zum aktuellen Raserurteil im Fall "Alpi" noch harmlos. Dass Politiker nicht ins Gesetzbuch schauen, ist schon schlimm genug. Dass Richter den Artikel 2 im Zweifel wie einen Stöpsel ziehen, ist noch schlimmer. Artikel 3 meint, dass die beiden vorhergehenden für alle gelten. Rechtsgleichheit gebietet auch eine bundeseinheitliche Strafbemessung.

Bevor wir Journalisten unserem Bauchgefühl folgen, sollten auch wir einen Blick ins Gesetzbuch werfen. Dabei ist im konkreten Fall die konkrete Norm anzuwenden, auch wenn bei einer abstrakten Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht eine Korrektur erfolgen könnte. Im Hinblick auf die Strafbemessung gilt daher nicht das Neue Testament, sondern das Strafgesetzbuch:

https://dejure.org/gesetze/StGB/46.html

Der Unterschied zwischen Neuem Testament und Strafgesetzbuch fällt direkt ins Auge. Während das Neue Testament ein Urteil unahängig von der Person entsprechend Artikel 3 Grundgesetz für gerecht befindet, erfolgt die Strafbemessung nach Strafgesetzbuch sehr persönlich. Da geht es also nicht nur um die Schuld, sondern auch um die mögliche Wirkung der Strafe auf Wiedereingliederung. Da geht es um subjektive Beweggründe und objektive ( aus der Tat sprechende ) Gesinnung. Da geht es um Willensstärke, Ausführungsart, Schadensmaß, Vorleben, Verhältnisse, Verhalten und Bemühen. Der richterlichen Empathie scheinen bei der Strafbemessung keine Grenzen gesetzt. Hat die Richterin ihre Tage oder kann der Starverteidiger den Richter beeindrucken, können sich auf der rechtsstaatlichen Achterbahn atemberaubende Unterschiede ergeben.

Damit künftig Artikel 3 Grundgesetz wieder höhere Bedeutung bekommt, wäre als Entscheidungshilfe eine Blackbox zu entwickeln mit bekannten Fällen und Urteilen sowie einem Punktesystem, das die Entscheidung objektivieren soll. Im Rahmen der Entwicklung einer Software gestützten Rechtssprechung sollte die Bundesregierung mal Forschungsaufträge erteilen.

Bis dahin kann man rein bauchmäßig mit dem Kollegen Fuhr nur hoffen, dass Karlsruhe für Verhältnismäßigkeit sorgt.

Der Bundesgerichtshof kann den Mordvorwurf zurücknehmen und als Totschlag befinden. Der Listenpeis dafür steht in § 212 StGB:

Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Rabatte gibt's nach § 46 f. StGB.

Eventuell ändert sich nur die Einordnung der Raserei nicht mehr als Mord, sondern als Totschlag, ohne dass sich das Strafmaß verringert.

Zur Klärung kann der Gesetzgeber einen weiteren Absatz ins Strafgesetzbuch aufnehmen:

(3) Gemeingefährliches Handeln mit Todesfolge gilt als besonders schwerer Fall.

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Freitag 3. März 2017, 16:43
von Niels
Bonn. Nach internationalem Druck wurde Christoph O. in die Türkei ausgeliefert. Vorwurf: Sinnlose Beitragsschinderei. Dafür gibt es in der lustigen Türkei lebenslänglich. Dem Vernehmen nach teilt er sich die Zelle mit Denis Y.

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Freitag 3. März 2017, 17:00
von HeGe
Niels hat geschrieben:
Freitag 3. März 2017, 16:43
Bonn. Nach internationalem Druck wurde Christoph O. in die Türkei ausgeliefert. Vorwurf: Sinnlose Beitragsschinderei. Dafür gibt es in der lustigen Türkei lebenslänglich. Dem Vernehmen nach teilt er sich die Zelle mit Denis Y.
Das heißt "der Publizist Christoph O.". :dudu: :kugel:

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Freitag 3. März 2017, 17:30
von taddeo
Niels hat geschrieben:
Freitag 3. März 2017, 16:43
... Dem Vernehmen nach teilt er sich die Zelle mit Denis Y.
Ankara. Wie aus der Deutschen Botschaft zu erfahren war, hat Denis Y. wegen dieser Haftverschärfung um politisches Asyl in Nordkorea nachgesucht. :auweia:




;D

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Freitag 3. März 2017, 18:05
von overkott
Kann mal jemand erklären, wie sich aus dem Selbstbestimmungsrecht ein Rechtsanspruch auf Leistungen durch den Staat ableitet? Zum Beispiel ein Rechtsanspruch auf Unterhaltung durch den Staat bei extremer Langeweile? Niemand will die Pervertierung des Rechts in Leipzig noch auf die Spitze treiben.

Statt dessen sollte Karlsruhe den Leipzigern mal kräftig auf die Finger hauen:

Aus dem Selbstbestimmungsrecht leitet sich ab, über sein Geld selbst zu verfügen und auf Rundfunkabgaben inklusive tötlicher Langeweile durch öffentlich-rechtliche Leistungen zu verzichten.

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Freitag 3. März 2017, 19:33
von overkott
Mein Freund Peter war bass erstaunt, als er auf den Bordcomputer meines Diesels schaute: Verbrauch 4,8 Liter/100 Kilometer - seit mehreren 1000 Kilometern. Auch mein Freund Peter fährt einen Diesel. Sein SUV verbraucht allerdings 12 Liter. Auf der Autobahn komme er auch mit 4 Litern weniger hin. Soviel zum Thema Diesel:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/w ... 06439.html

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Samstag 4. März 2017, 16:00
von overkott
Frankfurt. Publizist Geyer geht nochmal der aktuellen Fehlentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum vermeintlichen Rechtsanspruch auf staatliche Beihilfe zur Selbsttötung auf den Grund. Dabei analysiert der Feuilletonist das im Kreuzgang bereits angesprochene Empathieproblem in der juristischen Urteilsbildung. In diesem Zusammenhang geht er dem Versuch einer Eröffnung von Ermessensspielräumen und der semantischen Dehnbarkeit der Kriterien nach. Logischerweise kommt er zur versuchten Kompetenzverschiebung und spricht indirekt die Spannung zwischen Individuum und Staat an. Das alles ist richtig. Gleichwohl entgeht ihm das Hauptproblem der Argumentation des Gerichts: die Interpretation des Selbstbestimmungsrechts als Leistungsrecht. Die Richter verkennen, dass das Recht zur Selbstbestimmung über die eigenen Dinge nicht gleichzusetzen ist mit dem Verfügungsrecht über Dinge von Dritten, etwa des Staates. Zurecht hat Kollege Deckers von einer Perversion des Rechts gesprochen. Diese Verdrehung des Rechts betrifft nicht nur die Bemühungen des Gesetzgebers in der Suizidprävention, sondern eben vor allem die Verdrehung des Selbstbestimmungsrechts. Damit sollte der Öffentlichkeit Liberalität vorgetäuscht werden. Gleichzeitig sollte mit einem extremen Beispiel die Öffentlichkeit überrumpelt werden, einer Fehlentscheidung zuzustimmen, die nur der Türöffner für "ähnlich gelagerte Fälle" sein soll. Rechtsbeugung ist eine Straftat:

https://dejure.org/gesetze/StGB/339.html

Die Richter hätten die strafrechtliche Dimension im Hinblick auf das Verbot der gewerbsmäßigen Tötung erkennen und eine Entscheidung an das zuständige Gericht weiterleiten müssen. Politisch besteht der Verdacht, dass die Fehlentscheidung mit Rückendeckung des Bundesjustizministeriums getroffen wurde.

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Montag 6. März 2017, 09:50
von overkott
Bonn. Publizist Overkott rät im Zusammenhang mit schrillen Tönen aus der Türkei zur Sachlichkeit. Dafür stehe für die Türkei zu viel auf dem Spiel. Gerade in Deutschland müssten junge Türken im Unterricht die Chance haben, die Grundzüge der deutschen Verfassungsgeschichte kennenzulernen. Vor allem gehe es um aktuelle Konsequenzen aus dem Übergang von Weimar zu Bonn. Um die geplante Entmachtung des Parlaments durch Ministerpräsident Erdogan zu verstehen, müsse man im Unterricht einen Augenblick verweilen bei den Schwächen des Weimarer Präsidialsystems. Hier wäre ein Vergleich mit der geplanten türkischen Verfassung angebracht. Overkott rät zur politischen Aufklärung junger Türken und die Frage an sie: Ob sie der eigenen Entmachtung zustimmen möchten oder sich für die Vorzüge des Grundgesetzes entscheiden? Die einfache deutsche Staatsbürgerschaft erübrige die Bitte um Asyl.

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Montag 6. März 2017, 10:36
von overkott
Bonn. Publizist Overkott hält Kanzleramtsminister Altmaier für gut beraten, wenn er keine Selbstverliebtheit zur Schau trage. Das Bonner Grundgesetz funktioniere gut. In der Verfassungswirklichkeit gebe es aber auch nicht zu verschweigende Probleme. Vor allem der Eklat um aktuelle Fehlentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts verweise auf Risse im Rechtsstaat. Politiker aus dem Ausland hätten bei Werbung für verfassungswidrige Ideen nicht mehr Grundrechte als Gefährder. Vor allem Völkermord sei ein heikles Thema. Als Privatpersonen seien sie eingeladen, in Deutschland etwa im Rheintal Urlaub zu machen. In politischer Funktion seien sie in der Regel persona grata.

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Montag 6. März 2017, 18:19
von Torsten
Ächz, ich weiß nicht, wohin damit:
kath.net hat geschrieben:Russischer Abgeordneter will Disney-Film verbieten

Witali Milonow von der Regierungspartei "Einiges Russland" will die in Kürze anlaufende Realverfilmung von "Die Schöne und das Biest" wegen sogenannter "Schwulenpropaganda" verbieten lassen.
Wien (kath.net)
Der neue Disney-Film "Die Schöne und das Biest" könnte in Russland verboten werden, weil in dem Film eine Szene mit sogenannter "Schwulenpropaganda" vorkommt. Dies berichtet "Die Presse". Witali Milonow von der Regierungspartei Einiges Russland hat dies vom Kulturminister Wladimir Medinsky gefordert.
Ein staatliches Verbot ist problematisch, weil es Angriffsfläche bietet - für falsche "Propheten". Diese Art Propaganda verbietet sich von selbst, im Rahmen der Aufklärung über Gott. Was auch eine Aufklärung über seine Liebe ist. Die sowohl die eines Freundes des Menschen als auch die eines Kindes zu seiner Mutter ist. Der Mutter Gottes.

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Montag 6. März 2017, 22:34
von umusungu
Torsten hat geschrieben:
Montag 6. März 2017, 18:19
Ächz, ich weiß nicht, wohin damit:
kath.net hat geschrieben:Russischer Abgeordneter will Disney-Film verbieten

Witali Milonow von der Regierungspartei "Einiges Russland" will die in Kürze anlaufende Realverfilmung von "Die Schöne und das Biest" wegen sogenannter "Schwulenpropaganda" verbieten lassen.
Wien (kath.net)
Der neue Disney-Film "Die Schöne und das Biest" könnte in Russland verboten werden, weil in dem Film eine Szene mit sogenannter "Schwulenpropaganda" vorkommt. Dies berichtet "Die Presse". Witali Milonow von der Regierungspartei Einiges Russland hat dies vom Kulturminister Wladimir Medinsky gefordert.
Ein staatliches Verbot ist problematisch, weil es Angriffsfläche bietet - für falsche "Propheten". Diese Art Propaganda verbietet sich von selbst, im Rahmen der Aufklärung über Gott. Was auch eine Aufklärung über seine Liebe ist. Die sowohl die eines Freundes des Menschen als auch die eines Kindes zu seiner Mutter ist. Der Mutter Gottes.
Äh was? Wer soll dieses Kauderwelsch verstehen?

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Dienstag 7. März 2017, 12:30
von Niels
HeGe hat geschrieben:
Freitag 3. März 2017, 17:00
Niels hat geschrieben:
Freitag 3. März 2017, 16:43
Bonn. Nach internationalem Druck wurde Christoph O. in die Türkei ausgeliefert. Vorwurf: Sinnlose Beitragsschinderei. Dafür gibt es in der lustigen Türkei lebenslänglich. Dem Vernehmen nach teilt er sich die Zelle mit Denis Y.
Das heißt "der Publizist Christoph O.". :dudu: :kugel:
Stimmt. :tuete:

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Dienstag 7. März 2017, 13:23
von Torsten
umusungu hat geschrieben:
Montag 6. März 2017, 22:34
Äh was? Wer soll dieses Kauderwelsch verstehen?

Ich versuche mal, dein Problem zu analysieren:

So wie du mir hier Kauderwelsch unterstellst, unterstellst du in der "Kirchenmusik-Szene" den Christen in Afrika auch einen Mangel an Vermögen, sich auf klare Artikulation einzulassen. Und das lässt dich ziemlich rassistisch aussehen. Der Grund dafür liegt in der Ablehnung, die du Gott entgegenbringst, weil du das Erbe seiner Kirche nicht sehen willst. Es fehlt dir auch an Demut, um diese Blindheit zu überwinden. Daran solltest du dringend arbeiten.

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Dienstag 7. März 2017, 18:49
von overkott
Die Kinderärztin betreibt mit ihrem Notstandswahlkampf Volksverdummung. Korrespondent Hechler findet Gore tex sperrig. Kommentatorin Ulrich, RBB, ist überfordert, rechnet Terror zu den Naturkatastrophen, Rechtsexperte Bräutigam erst spät zum Punkt. Der Titel muss sofort lauten: "Sicherheitskräfte üben den Notstand", um Pseudodebatten zu vermeiden. Das Computerspiel ist richtig. Der Notstand muss geübt werden. Die Übung ist die richtige Konsequenz aus der Stadtbesetzung in Mossul. Terror kann die demokratische Grundordnung gefährden. Aber die Kinderärztin soll nicht so einen Wind machen, sondern promovieren und sich in der Praxis lieber um Kinder kümmern.

Re: Kommentare zu unsortierten Tagesnachrichten

Verfasst: Dienstag 7. März 2017, 22:08
von umusungu
Torsten hat geschrieben:
Dienstag 7. März 2017, 13:23
Und das lässt dich ziemlich rassistisch aussehen. Der Grund dafür liegt in der Ablehnung, die du Gott entgegenbringst, weil du das Erbe seiner Kirche nicht sehen willst. Es fehlt dir auch an Demut, um diese Blindheit zu überwinden. Daran solltest du dringend arbeiten.
DAS erzeugt nur ein müdes Lächeln bei mir.