Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

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Pit
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Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Pit »

oder anders gefragt:
Wie wichtig ist es euch?
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Pit
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Pit »

Für mich ist das Grundgesetz die Grundlage des Zusammenlebens in der Bundesrepublik und daher elementar wichtig!
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lifestylekatholik
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von lifestylekatholik »

Pit hat geschrieben:Für mich ist das Grundgesetz die Grundlage des Zusammenlebens in der Bundesrepublik und daher elementar wichtig!
Ich musste bisher als Grundlage für mein Zusammenleben mit anderen noch nie in die Artikel 1 bis 19 des GG kucken. Wenn du aber sonst nicht weißt, wie du dich zu verhalten hast, z. B. beim Gemüseeinkauf, na ja, jedem Tierchen sein Pläsierchen.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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Altlutheraner
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Altlutheraner »

lifestylekatholik hat geschrieben:
Pit hat geschrieben:Für mich ist das Grundgesetz die Grundlage des Zusammenlebens in der Bundesrepublik und daher elementar wichtig!
Ich musste bisher als Grundlage für mein Zusammenleben mit anderen noch nie in die Artikel 1 bis 19 des GG kucken. Wenn du aber sonst nicht weißt, wie du dich zu verhalten hast, z. B. beim Gemüseeinkauf, na ja, jedem Tierchen sein Pläsierchen.
Das Grundgesetz hindert uns Liberale davon, Konservative in die Wüste zu schicken, also sei mal lieber froh, dass es existiert. :pfeif: :freude: :kugel:
Wer Christus hat, hat alles und kann alles.

Zitat von dem Praeceptor Germaniae

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lutherbeck
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von lutherbeck »

Pit hat geschrieben:oder anders gefragt:
Wie wichtig ist es euch?
Die Bürde des Menschen ist unantastbar!

Basta!

:D
"Ich bin nur ein einfacher demütiger Arbeiter im Weinberg des Herrn".

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Pit
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Pit »

lifestylekatholik hat geschrieben:
Pit hat geschrieben:Für mich ist das Grundgesetz die Grundlage des Zusammenlebens in der Bundesrepublik und daher elementar wichtig!
Ich musste bisher als Grundlage für mein Zusammenleben mit anderen noch nie in die Artikel 1 bis 19 des GG kucken. Wenn du aber sonst nicht weißt, wie du dich zu verhalten hast, z. B. beim Gemüseeinkauf, na ja, jedem Tierchen sein Pläsierchen.
Ich kann nicht sagen, wie es andere handhaben, aber ich schaue auch nicht permanent in das GG z.B. beim Einkauf.
Aber als Katholik habe ich auch nicht ständig das CIC dabei! ;)
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Pit
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Pit »

lutherbeck hat geschrieben:
Pit hat geschrieben:oder anders gefragt:
Wie wichtig ist es euch?
Die Bürde des Menschen ist unantastbar!

Basta!

:D
Netter Satz aber keine Antwort! :D
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Pit
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Pit »

Altlutheraner hat geschrieben: ...
Das Grundgesetz hindert uns Liberale davon, Konservative in die Wüste zu schicken, also sei mal lieber froh, dass es existiert. :pfeif: :freude: :kugel:
Wobei sich die Frage stellt,was konservativ bedeutet!
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Altlutheraner
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Altlutheraner »

Pit hat geschrieben:
Altlutheraner hat geschrieben: ...
Das Grundgesetz hindert uns Liberale davon, Konservative in die Wüste zu schicken, also sei mal lieber froh, dass es existiert. :pfeif: :freude: :kugel:
Wobei sich die Frage stellt,was konservativ bedeutet!
All jene, die gegen den "satanischen Zeitgeist" sind. :D :kugel:
Wer Christus hat, hat alles und kann alles.

Zitat von dem Praeceptor Germaniae

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Pit
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Pit »

Altlutheraner hat geschrieben: ...
All jene, die gegen den "satanischen Zeitgeist" sind. :D :kugel:
...also u.A. gegen
Presse-,Meinungs-,Versammlungsfreiheit. :D
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ad_hoc
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von ad_hoc »

Pit

Warum beschäftigst Du Dich nicht mit etwas, wovon Du wirklich was verstehst?
Und weil Du gerade den GG-Tick hast: Vergleiche doch mal das Grundgesetz, z. B. anfangs der 1960er Jahre mit dem Grundgesetz von heute. Was stellst Du dann fest? Beschäftige Dich auch mit den entsprechenden Kommentierungen und vor allem mit der Auswirkung des GG in der deutschen Rechtswirklichkeit.

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Tipheret
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Tipheret »

Die Beschäftigung mit dem GG ist gerade in einem religiös geprägten Forum sehr interessant.

So beschäftigt sich Art. 7 mit dem Religionsunterricfht in öffentlichenSchulen und sagt:
3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.
Ich frage mich schon lange, wann die nichtchristlichen Religionsgemeinschaften unter Berufung auf Art. 7 dieses Recht für sich einklagen.
Im zweiten Satz dieses Teiles des Gestzes liegt aber noch viel größere Brisanz:
Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.
Angesichts des innerhalb der Kirche vorhandenen Streiters über die Gültigkeit von V II stellt sic die Frage nach welchen Grundsätzen unterrichtet werden muss, bzw. welche Position vom Staat unterstützt wird/ werden soll?

Ob und inwieweit dies mit den Bestimmungen der Artikel 140 ff. - Trennung von Kirche und Staat - im Widerspruch steht ist eine Frage der alle bisherigen Regierungen, ungeachtet ihrer politischen Ausrichtung, stets aus dem Weg gegangen sind.

Um das Grundgesetz zu ändern, ad_hoc, bedarf es einer Zweidrittel-Mehrheit im Parlament, und das kam in der Vergangenheit sehr selten vor.
Die "geltende Rechtssprechung" hat sich -auch wegen derUnabhängigkeit der Gerichte - auf dem Boden des Grundgesetzes, immer verändert.
Das Grundgesetz an sich blieb in seiner Substanz - bisher - unangetastet.

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Protasius
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Protasius »

Tipheret hat geschrieben: Im zweiten Satz dieses Teiles des Gestzes liegt aber noch viel größere Brisanz:
Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.
Angesichts des innerhalb der Kirche vorhandenen Streiters über die Gültigkeit von V II stellt sic die Frage nach welchen Grundsätzen unterrichtet werden muss, bzw. welche Position vom Staat unterstützt wird/ werden soll?
Innerhalb der Kirche wird nicht über die Gültigkeit des Zweiten Vatikanischen Konzils gestritten. Die FSSPX und andere debattieren über die Verbindlichkeit einiger Passagen, aber die prinzipielle Gültigkeit wird von denen innerhalb der Kirche nicht bestritten. Ich frage mich hingegen, wann endlich einer von den konservativeren Bischöfen auf den Tisch hauen wird und einen vernünftigen Religionsunterricht einfordert. In meinem Religionsunterricht kam die katholische Kirche in den letzten Jahren meiner Schulzeit reichlich kurz, aber dafür haben wir uns ausführlich mit Sekten, Hinduismus und Judentum befaßt.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Pit
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Pit »

Stichwort Religionsunterricht:
Ich denke,dass es die gesunde inhaltliche Mischung ausmacht.
Ja, Reli-unterricht hat mit Glaubensvermittlung zu tun,aber nicht nur, denn ich finde es sehr wichtig, dass die Schüler auch lernen, über den eigenen Tellerrand hinauszublicken.

Ich habe damals zu Schulzeiten noch Schüler erlebt, die erstmals Juden kennenlernten und sich wunderten, dass die keine Fellhüte trugen und nicht einmal Schläfenlocken hatten.
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ad_hoc
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von ad_hoc »

Tipheret hat geschrieben:
...Das Grundgesetz an sich blieb in seiner Substanz - bisher - unangetastet.
In der Regel allerdings. Aber nicht in der Auslegung und Anwendung in politischen, gesetzgeberischen, strafrechtlichen, richterlichen Entscheidungen, Erlassen und Anordnungen (und in zumindest einem Fall in den Ordnungswidrigkeiten-Gesetzen).

Gruß, ad_hoc
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Seraphina
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Seraphina »

aaber
Pit hat geschrieben:Stichwort Religionsunterricht:
Ich denke,dass es die gesunde inhaltliche Mischung ausmacht.
Ja, Reli-unterricht hat mit Glaubensvermittlung zu tun,aber nicht nur, denn ich finde es sehr wichtig, dass die Schüler auch lernen, über den eigenen Tellerrand hinauszublicken.
Gut, aber wenn das soweit geht, dass ein katholischer Reli-Kurs in der zwölften Klasse alles über Buddhismus, Hinduismus, Islam, industrielle Revolution, etc weiß, aber nichtmal das Glaubensbekenntnis aufsagen oder erklären kann, was Karfreitag, Pfingsten oder Fronleichnam ist, geht das echt zu weit!
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Pit
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Pit »

Seraphina hat geschrieben: ...
Gut, aber wenn das soweit geht, dass ein katholischer Reli-Kurs in der zwölften Klasse ...nichtmal das Glaubensbekenntnis aufsagen ... kann,...!
dann ist einiges schief gelaufen,ohne Frage.
Aber ich finde es z.B. wichtig, dass Glaubensbekenntnis nicht nur zu können, sondern, dass mit den Schülern auch besprochen wird, was es aussagt.
Oder was ist mit der Bibel,der Glaubensgrundlage?
Ich kenne übrigens deutsche Katholiken der direkten Nachkriegsgeneration,denen z.B. die Bibel so gut "nahegebracht" wurde, dass sie mit dem Hinweis
"Seite 574,erste Spalte links"
mehr anfangen können als mit
"Markus,5,43" !!
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Seraphina
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Seraphina »

Worauf ich jedenfalls hinaus will: man sollte zuerst seinen eigenen Glauben richtig kennen, bevor man sich mit allem möglichen anderen im Religionsunterricht beschäftigt!
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holzi
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von holzi »

Tipheret hat geschrieben:Die Beschäftigung mit dem GG ist gerade in einem religiös geprägten Forum sehr interessant.

So beschäftigt sich Art. 7 mit dem Religionsunterricfht in öffentlichenSchulen und sagt:
3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.
Ich frage mich schon lange, wann die nichtchristlichen Religionsgemeinschaften unter Berufung auf Art. 7 dieses Recht für sich einklagen.
Wieso einklagen? Die haben dieses Recht längst. wenn an einer Schule genügend Anhänger des fliegenden Spaghettimonsters sind und die FSM-Kirche geeignete Religionslehrer stellen kann, dann wird es auch FSM-Relistunden geben. Praktisch schaut's dann wohl eher so aus, dass sich die Makkaroniten nicht mit den Anhängern des Ramen auf einen verbindlichen Lehrplan einigen können. Immerhin halten beide die Farfalliten für üble Häretiker.
Exakt diese Situation haben wir beim muslimischen Religionsunterricht seit Jahren.

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Clemens
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Clemens »

Pit hat geschrieben:
Seraphina hat geschrieben: ...
Gut, aber wenn das soweit geht, dass ein katholischer Reli-Kurs in der zwölften Klasse ...nichtmal das Glaubensbekenntnis aufsagen ... kann,...!
dann ist einiges schief gelaufen,ohne Frage.
Aber ich finde es z.B. wichtig, dass Glaubensbekenntnis nicht nur zu können, sondern, dass mit den Schülern auch besprochen wird, was es aussagt.
Oder was ist mit der Bibel,der Glaubensgrundlage?
Ich kenne übrigens deutsche Katholiken der direkten Nachkriegsgeneration,denen z.B. die Bibel so gut "nahegebracht" wurde, dass sie mit dem Hinweis
"Seite 574,erste Spalte links"
mehr anfangen können als mit
"Markus,5,43" !!
Wie ist das denn? Lernt man das Credo theoretisch im kath.Reli-Unterricht? Bei Evangelens nicht, da gehört es allerdings zum Pflichtprogramm im Konfirmandenunterricht. Wann/wo lernt ein Katholik das normalerweise? Im Erstkommunionunterricht?

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Pit
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Pit »

Clemens hat geschrieben: ...
Lernt man das Credo theoretisch im kath.Reli-Unterricht?...
Wann/wo lernt ein Katholik das normalerweise? Im Erstkommunionunterricht?
Zustimmung, aber auch dann wieder:
Wenn er es nur lernt, ist damit noch nichts erreicht, wenn er nicht versteht, was er gelernt hat!
Ich kenne Katholiken der älteren Generation, die noch den Katechismus gelernt haben (auswendig!) und auf die Frage, wer im Fegefeuer sein wird, antworten:
Menschen, die nicht so schlimme Sünden begangen haben, dass sie mit der Hölle bestraft wurden.
Nur einfach lernen bringt wenig bis garnichts.
Man muss verstehen, was gemeint ist.
Und ehrlich gesagt:
Die Schule kann nur auf dem aufbauen, was zu Hause grundgelegt wurde, sie kann es nicht nachholen.
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Caviteño
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Caviteño »

Tipheret hat geschrieben: Um das Grundgesetz zu ändern, ad_hoc, bedarf es einer Zweidrittel-Mehrheit im Parlament, und das kam in der Vergangenheit sehr selten vor.
Die "geltende Rechtssprechung" hat sich -auch wegen derUnabhängigkeit der Gerichte - auf dem Boden des Grundgesetzes, immer verändert.
Das Grundgesetz an sich blieb in seiner Substanz - bisher - unangetastet.

Tipheret
Wieder eine dieser politisch-korrekten, aber unverbindlichen Verlautbarungen.

Es "kam in der der Vergangenheit sehr selten"(!) vor?
Nun 52 Änderungen in 63 Jahren, also fast jährlich.... Unter "sehr selten" stelle ich mir eigentlich etwas anderes vor.

http://grundgesetz.wordpress.com/28/ ... seit-1949/

In "seiner Substanz unangetastet" - was soll denn diese Aussage? Was ist "Substanz"?

Die Einführung der Wehrpflicht, sog. "Notstandsgesetze" mit der Einschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses, die Ergänzungen im Rahmen der Euro- und Europaverträge, die Einschränkung des Asylrechts, die vollkommnene Änderung der Gesetzgebungskompetenzen durch die Förderalismusreform - alles das hat das Grundgesetz nicht in seiner Substanz geändert?
6 Jahre danach sieht das Grundgesetz anders aus. Bislang 52 Verfassungsänderungen haben nicht weniger als 19 Artikel geändert, neu hinzugefügt oder aufgehoben. Waren es ursprünglich 146 Artikel, so sind es nun 181. Schon äußerlich ist die Differenz also leicht zu erkennen.

Aber diese Änderungsgesetze waren ganz unterschiedlich ausgestaltet. Die meisten von ihnen betrafen nur eine oder ganz wenige Verfassungsbestimmungen, insbesondere Zuständigkeitsfragen. Wichtiger waren grundsätzliche Umgestaltungen, welche eine größere Zahl von Einzelregelungen änderten. Dazu zählte im Jahre 1956 die – damals äußerst umstrittene – Einführung von Bundeswehr und Wehrpflicht (16 Einzeländerungen). Bis dahin hatte das Grundgesetz nur die Kriegsdienstverweigerung, aber keine Armee und keinen Wehrdienst gekannt.

Ihr folgten (1968) als zweite "große" Neuerung die damals extrem umkämpften Notstandsgesetze (29 Änderungen), denen in den Auseinandersetzungen der Zeit hoher Symbolwert zukam. Damals gingen manche Befürworter und viele Gegner davon aus, dass die neuen Gesetze auch angewandt würden, möglicherweise gar gegen die "68er" selbst – was seitdem aber nie geschah.

Weniger spektakulär, aber dennoch wichtig war (1969) die Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern (9 Änderungen). Damit waren alle größeren Lücken geschlossen, welche der ursprünglich provisorische Charakter des Grundgesetzes gelassen hatte. Nunmehr verfügte die "alte" Bundesrepublik über eine voll ausgebaute Verfassung. Deren Umbau zur gesamtdeutschen Verfassung erfolgte anlässlich der Vereinigung in zwei Stufen (199, 1994) mit insgesamt 19 Einzeländerungen, welche zumeist inhaltlich wenig Berührungspunkte mit der deutschen Einigung aufwiesen.

Die letzte große Verfassungsreform war die Föderalismusreform 26 (25 Neuerungen). Deren Fortsetzung ist gegenwärtig geplant.
http://www.bpb.de/themen/DJ9A84,,Das_G ... _Zeit.html

Man stelle sich einmal ein GG ohne Telefonüberwachung, Wehrpflicht oder den Europa-Artikel 23 vor. Wäre der Euro mit dem "alten GG" überhaupt möglich gewesen? Gehört die eigene Währung nicht zur Substanz eines Staates (von Kleinstaaten wie Liechtenstein, Vatikan usw. abgesehen)? :pfeif:

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Tipheret
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Tipheret »

Danke für denHinweis auf die Vielzahl der bereits vorgenommenen Änderungen.
Das war mir in diesem Umfang so bisher nicht bewußt - daran erkenne ich für mich, wie wenig man sich mit dem Grundgesetz trotz der zahlreichen Änderungen in der Öffentlichkeit beschäftigt hat.
Andererseits hat die Tatsache, dass diese Änderungen sich an die veränderten Verhältnisse seit Inkrafttreten des GG angepasst haben gezeigt, dass sich seit dieser Zeit die Anforderungen an einen demokratischen Staat geändert haben und darauf reagiert wurde.
Dass nicht immer "optimale Ergebnisse" erzielt werden, oder Ergebnisse, denen ALLE zustimmen, liegt in der Natur einer Demokratie.
Wenn sich zu ungeliebten Änderungen die entsprechenden Mehrheiten fanden mag man das beklagen - aber da besteht die Chance bei der nächsten Wahl seine Stimme entsprechend zu platzieren - vielleicht` hilft's j?


Die Frage ob der Staat für die "ordnungsgemäße Einhaltung" einer Religion zuständig ist, und was man unter diesem Anspruch an eine Religion - welche ist eigentlich gemeint - zu halten hat, ist bisher unbeantwortet geblieben.


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Raphael

Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Raphael »

Tipheret hat geschrieben:Die Frage ob der Staat für die "ordnungsgemäße Einhaltung" einer Religion zuständig ist, und was man unter diesem Anspruch an eine Religion - welche ist eigentlich gemeint - zu halten hat, ist bisher unbeantwortet geblieben.
Die grundlegende Frage ist doch: Was ist denn überhaupt "der Staat"? :achselzuck:
Oder müßte man nicht korrekterweise fragen: Wer ist denn überhaupt "der Staat"? :hmm:

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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Tipheret »

Diese Frage stellt sich in diesemZusammenhang m. E. nicht.

Beim GG handelt es sich um eine gesetzgeberische Maßnahme, insofern stellt sich die Frage, ob und inwieweit und vor allem WIE der Gesetzgeber die Einhaltung einer Religionsvorgaben kontrollieren und gewährleisten kann.

Die wesentliche Frage ist doch, ob es überhaupt Aufgabe einer Gesetzgebung in einem pluralistischen Staat sein kann jedwede ReligionsDURCHFÜHRUNG im Sinne der jeweiligen Religion zu garantieren?

Dem stünde im Zweifelsfall Art. 140 GG entgegen, der die TRennung von Kirche und Staat fordert.

Vielleicht ist der Widerspruch die Ursache dafür, dass bisher KEINE Regierung das Thema ernsthaft angefangenhat?


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Raphael

Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Raphael »

Tipheret hat geschrieben:Diese Frage stellt sich in diesemZusammenhang m. E. nicht.
Warum nicht? :hmm:

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Linus
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Linus »

Pit hat geschrieben:Stichwort Religionsunterricht:
Ich denke,dass es die gesunde inhaltliche Mischung ausmacht.
Ja, Reli-unterricht hat mit Glaubensvermittlung zu tun,aber nicht nur, denn ich finde es sehr wichtig, dass die Schüler auch lernen, über den eigenen Tellerrand hinauszublicken.
Man sollte den Schülern erstmnal beibringen, wie groß der Teller katholische Kirche ist, uns dann erst mal die Ränder abklappern. (und hier v.a. zu den Nachbarreligionen, die was mit uns gemeinsam haben: Judentum und Islam ggf dann christliche Sekten und "monotheistische Synkretiegruppen".)
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Tipheret »

Pit hat geschrieben:
Stichwort Religionsunterricht:
Ich denke,dass es die gesunde inhaltliche Mischung ausmacht.
Ja, Reli-unterricht hat mit Glaubensvermittlung zu tun,aber nicht nur, denn ich finde es sehr wichtig, dass die Schüler auch lernen, über den eigenen Tellerrand hinauszublicken.
Hat Religionsunterricht etwas mit der Vermittlung religiösen Wissens oder mit Glauben zu tun?
Ich habe Religionsunterricht stets als Wissensvermittlung um die religiösen Zusammenhänge verstanden, unabhängig davon hat sich mein Glaube entwickelt.
linus hat geschrieben:Man sollte den Schülern erstmnal beibringen, wie groß der Teller katholische Kirche ist, uns dann erst mal die Ränder abklappern. (und hier v.a. zu den Nachbarreligionen, die was mit uns gemeinsam haben: Judentum und Islam ggf dann christliche Sekten und "monotheistische Synkretiegruppen".)
Das wäre dann ja "Wissenvermittlung"! Soll der Wissensstand nur von VOR V II oder auch NACH V II vermittelt werden - und wer kontrolliert das?
Zusatzfragen: Welche islamische Interpretation soll vermittelt werden? Sunnitisch, Schiitisch oder Salafitisch oder welche auch immer?

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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Protasius »

Tipheret hat geschrieben:Soll der Wissensstand nur von VOR V II oder auch NACH V II vermittelt werden - und wer kontrolliert das?

Tipheret
Ist es so schwer zu akzeptieren, daß das Zweite Vatikanum keine neue Kirche geschaffen hat? Die Lehre der Kirche ist dieselbe, vielleicht ab und an auf ungewohnte Weise formuliert, aber die Lehre ist dieselbe.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Seraphina »

Meiner Meinung nach sollten Schüler in den unteren Klassenstufen erstmal ganz grundlegende Sachen lernen:
in der Grundschule zum Beispiel Begebenheiten aus der Bibel, das Leben Jesu, die großen christlichen Feste, die zehn Gebote...
in der weiterführenden Schule so bis zur achten Klasse: den eigenen Glauben richtig kennenlernen und was uns von anderen christlichen Konfessionen unterscheidet, sodass man auch eine Antwort parat hat, wenn man gefragt wird, was denn Fronleichnam ist, oder warum Interkommunion aus katholischer Sicht nicht möglich ist.
In den höheren Jahrgangsstufen kann man sich dann mit Kirchengeschichte, Kirchenspaltungen, philosophischen Fragen zum Glauben, etc beschäftigen.
Und danach kann man dann etwas über fremde Religionen lernen. Dann hat man nämlich eine Grundlage, auf der man auch etwas davon versteht. Weil so wie es zur Zeit in den Schulen läuft haben die meisten Oberstufenschüler weder von ihrer eigenen Religion noch von fremden Religionen einen Plan, obwohl sie über zehn Jahre bereits Religionsunterricht hatten. Und das bringt dann gar nichts mehr.

Natürlich kann man sagen, das müssten Kinder ja auch zu Hause von ihren Eltern lernen, aber man kann ja auch nicht so tun, als wüsste man nicht, dass man heutzutage lange darauf warten kann, dass Kinder von ihren Eltern was über den Glauben erfahren. Wenn man mal einen unter tausend Reli-Kursen finden sollte, der schon alle Grundlagen weiß, ja dann kann man mit denen auch früher höhergreifende Themen besprechen.
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Seraphina »

Protasius hat geschrieben:
Tipheret hat geschrieben:Soll der Wissensstand nur von VOR V II oder auch NACH V II vermittelt werden - und wer kontrolliert das?

Tipheret
Ist es so schwer zu akzeptieren, daß das Zweite Vatikanum keine neue Kirche geschaffen hat? Die Lehre der Kirche ist dieselbe, vielleicht ab und an auf ungewohnte Weise formuliert, aber die Lehre ist dieselbe.
Natürlich der aktuelle Stand, und der ist nunmal nach Vatikanum II. Man könnte zum Beispiel den Schülern mal objektiv beibringen, was das zweite Vatikanum verkündet hat, damit nicht so unendlich viel dummes Zeug drüber geredet wird.
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cantus planus
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von cantus planus »

Protasius hat geschrieben:
Tipheret hat geschrieben:Soll der Wissensstand nur von VOR V II oder auch NACH V II vermittelt werden - und wer kontrolliert das?

Tipheret
Ist es so schwer zu akzeptieren, daß das Zweite Vatikanum keine neue Kirche geschaffen hat? Die Lehre der Kirche ist dieselbe, vielleicht ab und an auf ungewohnte Weise formuliert, aber die Lehre ist dieselbe.
Nun, das wäre ja durchaus in einigen Punkten noch zu beweisen. Aber ist das hier eigentlich das Thema?
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