Eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle
Eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle
Hallo
In einigen Threads habe ich eine gewisse Ablehnung der ELP festgestellt. Nun wollte ich wissen was dagegen spricht HS Privilegien wie sie Hetereosexuellen zustehen (Aussageverweigerungsrecht vor Gericht, Einsicht in med. Akten etc.) zu geben?
Clown
In einigen Threads habe ich eine gewisse Ablehnung der ELP festgestellt. Nun wollte ich wissen was dagegen spricht HS Privilegien wie sie Hetereosexuellen zustehen (Aussageverweigerungsrecht vor Gericht, Einsicht in med. Akten etc.) zu geben?
Clown
Wer sich nicht bewegt, spürt seine Ketten nicht.
Wohl nicht viel. Aber man sollte dieselben Rechte engen Freunden und anderen Lebensgemeinschaften zugestehen. Also ein staatlich geprüfter und geförderter Freundesbund.
Für mich ist nicht ganz einsichtig, warum zwei Damen aus unserer Gemeinde, die seit langer Zeit zusammenleben, die Rechte, die demnach einer Lebenspartnerschaft erwachsen, verwehrt bleiben sollen, nur weil sie kein gemeinsames Sexualleben haben.
Übrigens bin ich in dieser Frage relativ leidenschaftslos. Es wird vermutlich nicht für eine engagierte Diskussion reichen.
Für mich ist nicht ganz einsichtig, warum zwei Damen aus unserer Gemeinde, die seit langer Zeit zusammenleben, die Rechte, die demnach einer Lebenspartnerschaft erwachsen, verwehrt bleiben sollen, nur weil sie kein gemeinsames Sexualleben haben.
Übrigens bin ich in dieser Frage relativ leidenschaftslos. Es wird vermutlich nicht für eine engagierte Diskussion reichen.
- Robert Ketelhohn
- Beiträge: 26021
- Registriert: Donnerstag 2. Oktober 2003, 09:26
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Hm ... mal praktisch gedacht:
Ebenso wie gemischt-geschlechtliche Partner eine Ehe eingehen können, auch wenn sie kein gemeinsames Sexualleben haben, so können gleich-geschlechtliche Partner eine ELP eingehen, auch ohne gemeinsames Sexualleben.
Ich versteh nicht ganz, wo jemandem Rechte verwehrt bleiben.
Gruß
Angelika
Ebenso wie gemischt-geschlechtliche Partner eine Ehe eingehen können, auch wenn sie kein gemeinsames Sexualleben haben, so können gleich-geschlechtliche Partner eine ELP eingehen, auch ohne gemeinsames Sexualleben.
Ich versteh nicht ganz, wo jemandem Rechte verwehrt bleiben.
Gruß
Angelika
Na, Angelika, wie sieht's mit alten Damen aus, die nicht homosexuell sind, aber mangels Familie aufeinander angewiesen sind? Ich kenne zwei solcher "Pärchen" - denen wird einiges verwehrt (das fängt an mit dem Auskunftsrecht im Krankenhaus).
Nachtrag: die ehem. Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin wies bei entsprechenden Nachfragen darauf hin, dass die sexuelle Komponente (den genauen Wortlaut kenne ich leider nicht) unabdingbar für die ELG sei. Und da soll noch jemand sagen, die Gesellschaft sei nicht sexfixiert.
Nachtrag: die ehem. Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin wies bei entsprechenden Nachfragen darauf hin, dass die sexuelle Komponente (den genauen Wortlaut kenne ich leider nicht) unabdingbar für die ELG sei. Und da soll noch jemand sagen, die Gesellschaft sei nicht sexfixiert.
Zuletzt geändert von Ralf am Mittwoch 16. Juni 2004, 22:02, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
erstmal vorweg: Ich bin weder für noch gegen die ELP. Mir ist das einfach egal und ich hab daher in der Umfrage auch nichts angeklickt.
Ich verstehe aber das von einigen vorgebrachte Argument der Benachteiligung nicht. Durch die ELP würde eine große Gruppe von Menschen gewisse Rechte bekommen, für die anderen würde sich aber nichts am bisherigen Zustand ändern.
Dass die sexuelle Komponente für die ELP unabdingbar sein soll, finde ich allerdings absurd. Ich vermute mal, dass dies für eine Ehe auch nicht unabdingbar ist. Außerdem ist das sowieso nicht überprüfbar.
Gruß
Angelika
erstmal vorweg: Ich bin weder für noch gegen die ELP. Mir ist das einfach egal und ich hab daher in der Umfrage auch nichts angeklickt.
Ich verstehe aber das von einigen vorgebrachte Argument der Benachteiligung nicht. Durch die ELP würde eine große Gruppe von Menschen gewisse Rechte bekommen, für die anderen würde sich aber nichts am bisherigen Zustand ändern.
Dass die sexuelle Komponente für die ELP unabdingbar sein soll, finde ich allerdings absurd. Ich vermute mal, dass dies für eine Ehe auch nicht unabdingbar ist. Außerdem ist das sowieso nicht überprüfbar.
Gruß
Angelika
Könnte mir jetzt vielleicht noch irgendjemand erklären, wo hier was von Sex steht und warum die erwähnten älteren Damen keine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen können sollen?Lebenspartnerschaftsgesetz
§ 1
Form und Voraussetzungen
(1) Zwei Personen gleichen Geschlechts begründen eine Lebenspartnerschaft, wenn sie gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner). Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden. Die Erklärungen werden wirksam, wenn sie vor der zuständigen Behörde erfolgen. Weitere Voraussetzung für die Begründung der Lebenspartnerschaft ist, dass die Lebenspartner eine Erklärung über ihren Vermögensstand (§ 6 Abs. 1) abgegeben haben.
(2) Eine Lebenspartnerschaft kann nicht wirksam begründet werden
1. mit einer Person, die minderjährig oder verheiratet ist oder bereits mit einer anderen Person eine Lebenspartnerschaft führt;
2. zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind;
3. zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern;
4. wenn die Lebenspartner bei der Begründung der Lebenspartnerschaft darüber einig sind, keine Verpflichtungen gemäß § 2 begründen zu wollen.
§ 2
Partnerschaftliche Lebensgemeinschaft
Die Lebenspartner sind einander zu Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet. Sie tragen füreinander Verantwortung
Ich habe den Eindruck die Gegner der ELP die mit den alten Damen argumentieren sind entweder nicht informiert, was die ELP ist, oder suchen nach Scheinargumenten für deren Ablehnung.
Werner
Mein einziger Kommentar zu diesem Thema:
Wenn es in einem Staat, wie dem unseren eine parlamentarische Mehrheit für ELP zwischen Hund und Herrchen gibt, dann kann der Staat ein solches Gesetz erlassen.Punkt.
Wenn dieses Gesetz meinen Moralvorstellungen widerspricht, kann ich mich, im Rahmen meiner vom Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit, dagegen aussprechen.Punkt.
Wenn mir dann von der veröffentlichen Meinung die "political correctnes" abgesprochen wird, finde ich das völlig normal.
Lege ich wert darauf, daß mir irgendjemand "political correctnes" zuspricht?
Wenn es in einem Staat, wie dem unseren eine parlamentarische Mehrheit für ELP zwischen Hund und Herrchen gibt, dann kann der Staat ein solches Gesetz erlassen.Punkt.
Wenn dieses Gesetz meinen Moralvorstellungen widerspricht, kann ich mich, im Rahmen meiner vom Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit, dagegen aussprechen.Punkt.
Wenn mir dann von der veröffentlichen Meinung die "political correctnes" abgesprochen wird, finde ich das völlig normal.
Lege ich wert darauf, daß mir irgendjemand "political correctnes" zuspricht?
Selbstverständlich kannst du das.Wenn dieses Gesetz meinen Moralvorstellungen widerspricht, kann ich mich, im Rahmen meiner vom Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit, dagegen aussprechen.Punkt.
Wenn dir jemand die political correctness abspricht ist das auch weit weniger schlimm als wenn dich jemand als unanständig, grundböse und moralisch verderbt deswegen bezeichnen würde, wie Ratzinger das nicht nur mit den Befürwortern der ELP tut, sondern sogar gleich noch mit allen, die nicht aktiv dagegen vorgehen (wenn Angelika zum Beispiel sagt, ihr sei es egal)
Werner
Das ist ein interessante Frage. Wenn das alles im Gesetz ist, dann hat entweder Frau Däubler-Gmelin aus Unwissenheit oder bewusst was falsches behauptet (okay, dass ich ihr geglaubt habe, war (wohl nicht nur) mein Fehler), sondern kannte ihre eigenen Entwürfe nicht.Werner001 hat geschrieben:Könnte mir jetzt vielleicht noch irgendjemand erklären, wo hier was von Sex steht und warum die erwähnten älteren Damen keine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen können sollen?Lebenspartnerschaftsgesetz
§ 1
Form und Voraussetzungen
(1) Zwei Personen gleichen Geschlechts begründen eine Lebenspartnerschaft, wenn sie gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner). Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden. Die Erklärungen werden wirksam, wenn sie vor der zuständigen Behörde erfolgen. Weitere Voraussetzung für die Begründung der Lebenspartnerschaft ist, dass die Lebenspartner eine Erklärung über ihren Vermögensstand (§ 6 Abs. 1) abgegeben haben.
(2) Eine Lebenspartnerschaft kann nicht wirksam begründet werden
1. mit einer Person, die minderjährig oder verheiratet ist oder bereits mit einer anderen Person eine Lebenspartnerschaft führt;
2. zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind;
3. zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern;
4. wenn die Lebenspartner bei der Begründung der Lebenspartnerschaft darüber einig sind, keine Verpflichtungen gemäß § 2 begründen zu wollen.
§ 2
Partnerschaftliche Lebensgemeinschaft
Die Lebenspartner sind einander zu Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet. Sie tragen füreinander Verantwortung
Werner
Kannst Du denn die Quelle des Textes angeben, Werner?
Nachtrag: selbst gefunden - hier
Bezüglich der Möglichkeit für nicht homosexuelle gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften werde ich mich mal bei befreundeten Juristen erkundigen (das eröffnet für WGs ganz neue steuerrechtliche Vorteile....)
Den Gesetzestext gibt es an verschiedenen Stellen, zum Beispiel hier:
http://dejure.org/gesetze/LPartG/
Aus Ratzingers "Erwägungen":
Werner
http://dejure.org/gesetze/LPartG/
Aus Ratzingers "Erwägungen":
Gegen solche Göbbeleien ist das Absprechen von Political Correctness wirklich eine Lapalie.Deshalb sind diskrete und kluge Stellungnahmen nützlich, die zum Beispiel folgenden Inhalt haben könnten: (...) den unsittlichen Charakter dieser Art von Lebensgemeinschaften klar herausstellen
(...)
Wenn alle Gläubigen verpflichtet sind, gegen die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften Einspruch zu erheben
(...)
Jene, die diese Toleranz gebrauchen, um bestimmte Rechte für zusammenlebende homosexuelle Personen einzufordern, müssen daran erinnert werden, dass die Toleranz des Bösen etwas ganz anderes ist als die Billigung oder Legalisierung des Bösen.
(...)
Die eigene Stimme einem für das Gemeinwohl der Gesellschaft so schädlichen Gesetzestext zu geben, ist eine schwerwiegend unsittliche Handlung.
(...)
Werner
Zuletzt geändert von Werner001 am Donnerstag 17. Juni 2004, 12:52, insgesamt 1-mal geändert.
Hier nennst du einen weiteren Popanz, den ELP-Gegner gerne heraufbeschwören.Bezüglich der Möglichkeit für nicht homosexuelle gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften werde ich mich mal bei befreundeten Juristen erkundigen (das eröffnet für WGs ganz neue steuerrechtliche Vorteile....)
Die ELP bietet überhaupt keinen einzigen steuerlichen Vorteil.
Sie bewirkt allerdings auf der anderen Seite, daß wenn einer der Partner arbeitslos oder sozialhilfebedürftig wird, daß das Einkommen des anderen in voller Höhe angerechnet wird, und daher die Sozialhilfe/Arbeitslosenhilfe entsprechend gekürzt wird.
Ein mir bekannter Jurist hat deshalb gesagt, er könne sich nicht vorstellen, warum jemand so eine Partnerschaft überhaupt eingehen wolle. Tja, wie hat doch mal jemand gesagt "am größten aber ist die Liebe".
Werner
Werner001 hat geschrieben:Lebenspartnerschaftsgesetz
§ 1
Form und Voraussetzungen
(1) Zwei Personen gleichen Geschlechts begründen eine Lebenspartnerschaft, wenn sie gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner). Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden. Die Erklärungen werden wirksam, wenn sie vor der zuständigen Behörde erfolgen. Weitere Voraussetzung für die Begründung der Lebenspartnerschaft ist, dass die Lebenspartner eine Erklärung über ihren Vermögensstand (§ 6 Abs. 1) abgegeben haben.
(2) Eine Lebenspartnerschaft kann nicht wirksam begründet werden
1. mit einer Person, die minderjährig oder verheiratet ist oder bereits mit einer anderen Person eine Lebenspartnerschaft führt;
2. zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind;
3. zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern;
4. wenn die Lebenspartner bei der Begründung der Lebenspartnerschaft darüber einig sind, keine Verpflichtungen gemäß § 2 begründen zu wollen.
§ 2
Partnerschaftliche Lebensgemeinschaft
Die Lebenspartner sind einander zu Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet. Sie tragen füreinander Verantwortung
Können wir dann mal bitte den Threadtitel ändern? Von Homosexuellen ist in dem Gesetz ja gar nicht die Rede, nicht?
Noch nicht!Werner001 hat geschrieben:Hier nennst du einen weiteren Popanz, den ELP-Gegner gerne heraufbeschwören.
Die ELP bietet überhaupt keinen einzigen steuerlichen Vorteil.
Da hat er wohl recht. - Viele Pflichten (auch finanzielle); kaum Rechte (jedenfalls fast keine, die man nicht auch ohne das Gesetz regeln könnte).Ein mir bekannter Jurist hat deshalb gesagt, er könne sich nicht vorstellen, warum jemand so eine Partnerschaft überhaupt eingehen wolle.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Bevor die Union und die Hälfte der SPD der Ausweitung des Ehegattensplittings auf die ELP zustimmen, wird dieses eher ganz abgeschafft und dadurch Rechtsgleichheit hergestellt (was ich für die bessere Lösung hielte, wenn das eingesparte Geld in voller Höhe auf Kinder umgelegt wird)Noch nicht!
Der einzige Punkt wo ich mir einen steuerlichen Vorteil erhoffe und auch für möglich halte ist das Erbrecht.
Warum ich das Haus das ich mit meinem Partner zusammen gebaut habe und das uns zusammen gehört im Todesfall zwar sogar einer geschiedenen Ehefrau günstig vererben könnte, nicht aber meinem Lebenspartner, ist ja kaum nachvollziehbar.
Werner
So eine Aussage beschreibt auch eher den, der sie im Mund führt als den, den sie treffen soll.
Nachtrag: Dazu passt auch folgende Episode, es ist schon erstaunlich, welches Hasspotential da so hinter steckt:
Warme Attacke (älter)
und
Der Schwarze Heuchler (aktueller)
Das passende Bild gibt's hier.
Nachtrag: Dazu passt auch folgende Episode, es ist schon erstaunlich, welches Hasspotential da so hinter steckt:
Warme Attacke (älter)
und
Der Schwarze Heuchler (aktueller)
Das passende Bild gibt's hier.
Oder da: http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php?p=29787#29787Ralf hat geschrieben:Das passende Bild gibt's hier.
Gruß Jürgen
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Mit dem Unterschied, daß sich das Hasspotential im einen Fall auf einen bestimmten Menschen wegen dessen konkreten Handlungen bezieht, im anderen Fall pauschal auf eine ganze Gruppe von Menschen wegen des Umstandes daß Gott sie so geschaffen hat wie sie sind.es ist schon erstaunlich, welches Hasspotential da so hinter steckt:
Werner
Weder das eine Hasspotential noch das andere findet bei mir irgendeine Unterstützung und Rechtfertigung. Etwas mehr Gelassenheit wäre beiderseits angebracht. Man wird sich eben nicht einigen. Muss man ja auch nicht. Und beide versuchen ihren Einfluss zu nutzen, weil sie es für fundamental richtig halten. Dürfen sie auch.