Diese Gruppierung ist als "Deutsche orthodoxe Kirche e.V." eingetragen.
Heißt das, daß sich andere dieser Bezeichnung nicht mehr bedienen bzw. sich unter diesem Namen registrieren lassen können, auch nicht als Unterorganisation einer in Deutschland anerkannten Glaubensgemeinschaft?
Oder ginge "Deutsche Orthodoxe Kirche e.V."?
Deutsches Vereinsrecht
Deutsches Vereinsrecht
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Deutsches Vereinsrecht
Ich habe gehört, dass es eine "Polizeigewerkschaft" gibt und auch eine "Gewerkschaft der Polizei".
Wahrscheinlich müsste man sich jetzt "Orthodoxe Kirche Deutschlands" sichern
Wahrscheinlich müsste man sich jetzt "Orthodoxe Kirche Deutschlands" sichern
Ich glaube; hilf meinem Unglauben
Re: Deutsches Vereinsrecht
Als SEB?Nassos hat geschrieben:Ich habe gehört, dass es eine "Polizeigewerkschaft" gibt und auch eine "Gewerkschaft der Polizei".
Wahrscheinlich müsste man sich jetzt "Orthodoxe Kirche Deutschlands" sichern
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Deutsches Vereinsrecht
ad-fontes hat geschrieben:SEB
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
Re: Deutsches Vereinsrecht
http://www.grin.com/e-book/11834/strat ... -wachstumsNiels hat geschrieben:ad-fontes hat geschrieben:SEB
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Deutsches Vereinsrecht
Vom vereinsrechtlichen Standpunkt aus gesehen, kann man sich wahrscheinlich bei einem anderen Registergericht als jenem, daß den von Dir benannten Verein eingetragen hat, eintragen lassen.
Anders wäre es wohl nur, wenn die Firma (also der Vereinsname) markenrechtlich geschützt wäre, dies dürfte wohl nicht der Fall sein.
Anders wäre es wohl nur, wenn die Firma (also der Vereinsname) markenrechtlich geschützt wäre, dies dürfte wohl nicht der Fall sein.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!
Re: Deutsches Vereinsrecht
Vielen Dank für die Information! Religionsgemeinschaften müssen - soweit ich weiß - nicht unbedingt als e.V. oder als KdöR eingetragen sein. Weiß jemand darüber genaueres?ar26 hat geschrieben:Vom vereinsrechtlichen Standpunkt aus gesehen, kann man sich wahrscheinlich bei einem anderen Registergericht als jenem, daß den von Dir benannten Verein eingetragen hat, eintragen lassen.
Anders wäre es wohl nur, wenn die Firma (also der Vereinsname) markenrechtlich geschützt wäre, dies dürfte wohl nicht der Fall sein.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Deutsches Vereinsrecht
Körperschaft öffentlichen Rechtes wird, wer als solche durch den Gesetzgeber errichtet wird, da ich kein ÖRechtler bin, weiß ich näheres nicht, Berolinensis kann vielleicht helfen. Ansonsten kann jede interessengeleitete Gruppe von Menschen (Staatsbürgern) einen e.V. errichten oder sich als nicht rechtsfähiger Verein zusammenschließen.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!