Deutsches Vereinsrecht

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ad-fontes
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Deutsches Vereinsrecht

Beitrag von ad-fontes »

Diese Gruppierung ist als "Deutsche orthodoxe Kirche e.V." eingetragen.

Heißt das, daß sich andere dieser Bezeichnung nicht mehr bedienen bzw. sich unter diesem Namen registrieren lassen können, auch nicht als Unterorganisation einer in Deutschland anerkannten Glaubensgemeinschaft?

Oder ginge "Deutsche Orthodoxe Kirche e.V."?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Nassos
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Re: Deutsches Vereinsrecht

Beitrag von Nassos »

Ich habe gehört, dass es eine "Polizeigewerkschaft" gibt und auch eine "Gewerkschaft der Polizei".
Wahrscheinlich müsste man sich jetzt "Orthodoxe Kirche Deutschlands" sichern :panisch:
Ich glaube; hilf meinem Unglauben

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ad-fontes
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Re: Deutsches Vereinsrecht

Beitrag von ad-fontes »

Nassos hat geschrieben:Ich habe gehört, dass es eine "Polizeigewerkschaft" gibt und auch eine "Gewerkschaft der Polizei".
Wahrscheinlich müsste man sich jetzt "Orthodoxe Kirche Deutschlands" sichern :panisch:
Als SEB? :panisch: :aengstlich: :panisch:
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Niels
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Re: Deutsches Vereinsrecht

Beitrag von Niels »

ad-fontes hat geschrieben:SEB
:achselzuck:
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

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ad-fontes
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Re: Deutsches Vereinsrecht

Beitrag von ad-fontes »

Niels hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:SEB
:achselzuck:
http://www.grin.com/e-book/11834/strat ... -wachstums
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Niels
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Re: Deutsches Vereinsrecht

Beitrag von Niels »

Ah, danke!
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ar26
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Re: Deutsches Vereinsrecht

Beitrag von ar26 »

Vom vereinsrechtlichen Standpunkt aus gesehen, kann man sich wahrscheinlich bei einem anderen Registergericht als jenem, daß den von Dir benannten Verein eingetragen hat, eintragen lassen.

Anders wäre es wohl nur, wenn die Firma (also der Vereinsname) markenrechtlich geschützt wäre, dies dürfte wohl nicht der Fall sein.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

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ad-fontes
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Re: Deutsches Vereinsrecht

Beitrag von ad-fontes »

ar26 hat geschrieben:Vom vereinsrechtlichen Standpunkt aus gesehen, kann man sich wahrscheinlich bei einem anderen Registergericht als jenem, daß den von Dir benannten Verein eingetragen hat, eintragen lassen.

Anders wäre es wohl nur, wenn die Firma (also der Vereinsname) markenrechtlich geschützt wäre, dies dürfte wohl nicht der Fall sein.
Vielen Dank für die Information! Religionsgemeinschaften müssen - soweit ich weiß - nicht unbedingt als e.V. oder als KdöR eingetragen sein. Weiß jemand darüber genaueres?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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ar26
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Re: Deutsches Vereinsrecht

Beitrag von ar26 »

Körperschaft öffentlichen Rechtes wird, wer als solche durch den Gesetzgeber errichtet wird, da ich kein ÖRechtler bin, weiß ich näheres nicht, Berolinensis kann vielleicht helfen. Ansonsten kann jede interessengeleitete Gruppe von Menschen (Staatsbürgern) einen e.V. errichten oder sich als nicht rechtsfähiger Verein zusammenschließen.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

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