Ich weiß nicht, was er sich möglicherweise alles schon geleistet hat, um mit einer solchen Strafe belegt zu werden, aber wegen einer Rotary-Mitgliedschaft würde sie ihn nicht treffen. Abgesehen davon, daß zu beweisen wäre, daß Rotarier echte Freimaurer sind, gibt es im neuen Kodex die Sanktion der Exkommunikation nicht mehr für Mitglieder der Freimaurerei. Die Mitgliedschaft bleibt zwar weiterhin verboten und stellt auch eine schwere öffentliche Sünde dar, wie Kardinal Ratzinger bestätigte, aber die Strafe dafür ist futsch.Marion hat geschrieben:Würde das heißen, daß Bischof Lehmann exkommuniziert ist?Gamaliel hat geschrieben:Da könntest Du gut Recht haben. Sobald Pius XII. von der Weltbühne abgetreten ist, fühlte man sich offenbar nicht mehr an seine diesbezüglichen Anordnungen gebunden.Marion hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, daß es da wirklich eine offizielle Annulierung gab, da diese bei den Rotariern mit Sicherheit rumliegen würden.
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- Robert Ketelhohn
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Re: Rotary Club
Bestreite ich.Gamaliel hat geschrieben:aber die Strafe dafür ist futsch.
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Re: Rotary Club
Gerne! Auf welcher Grundlage?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Bestreite ich.Gamaliel hat geschrieben:aber die Strafe dafür ist futsch.
Re: Rotary Club
In dem Schrieb vom 26. November 1983 von Kardinal Ratzinger heißt es:Gamaliel hat geschrieben:Gerne! Auf welcher Grundlage?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Bestreite ich.Gamaliel hat geschrieben:aber die Strafe dafür ist futsch.
Das negative Urteil der Kirche über die freimaurerischen Vereinigungen bleibt also unverändert, weil ihre Prinzipien immer als unvereinbar mit der Lehre der Kirche betrachtet wurden und deshalb der Beitritt zu ihnen verboten bleibt. Die Gläubigen, die freimaurerischen Vereinigungen angehören, befinden sich also im Stand der schweren Sünde und können nicht die heilige Kommunion empfangen.
Autoritäten der Ortskirche steht es nicht zu, sich über das Wesen freimaurerischer Vereinigungen in einem Urteil zu äußern, das das oben Bestimmte außer Kraft setzt, und zwar in Übereinstimmung mit der Erklärung dieser Kongregation vom 17. Februar 1981 (vgl. AAS 73/1981; S. 240-241).
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Re: Rotary Club
@Linus
Ja, das kenne ich natürlich. Wo steht da etwas von einer Strafe für das einzelne Mitglied? Ein negatives Urteil über eine Vereinigung ist nicht zu verwechseln mit einer konkreten Strafdrohung gegenüber einzelnen Personen.
(Auch über die im Konkubinat Lebenden behält die Kirche ihr negatives Urteil unverändert bei. Diese "Lebensform" zu wählen bleibt verboten und jene, die es dennoch tun befinden sich im Stand der schweren Sünde und können die heilige Kommunion nicht empfangen. - Exkommuniziert ist aber keiner, weil es keine Strafbestimmung dafür gibt.)
Ja, das kenne ich natürlich. Wo steht da etwas von einer Strafe für das einzelne Mitglied? Ein negatives Urteil über eine Vereinigung ist nicht zu verwechseln mit einer konkreten Strafdrohung gegenüber einzelnen Personen.
(Auch über die im Konkubinat Lebenden behält die Kirche ihr negatives Urteil unverändert bei. Diese "Lebensform" zu wählen bleibt verboten und jene, die es dennoch tun befinden sich im Stand der schweren Sünde und können die heilige Kommunion nicht empfangen. - Exkommuniziert ist aber keiner, weil es keine Strafbestimmung dafür gibt.)
Re: Rotary Club
Kirchenrechtlich ist die Sache sehr einfach, die entsprechenden Normen lauten:
Selbstverständlich bedauere ich dieses Entgegenkommen gegenüber den Freimaurern und wäre für eine Rückkehr zur alten Regelung, das ändert aber nichts an der aktuellen gesetzlichen Lage.
An die Stelle des alten c. 2335 CIC/1917 ist nun nachstehende Regelung getreten:Can. 6 — § 1. Mit Inkrafttreten dieses Codex werden aufgehoben:
1° der im Jahr 1917 promulgierte Codex Iuris Canonici;
[...]
3° alle allgemeinen oder partikularen Strafgesetze, die vom Apostolischen Stuhl erlassen worden sind, es sei denn, daß sie in diesem Codex selbst aufgenommen sind;[...]
Daraus ergibt sich klar: Die Tatstrafe der Exkommunikation für Freimaurer ist abgeschafft, an ihre Stelle ist als Alternative eine zwar verpflichtend zu verhängende, allerdings in ihrem Ausmaß nunmehr unbestimmte Spruchstrafe getreten.Can. 1374 — Wer einer Vereinigung beitritt, die gegen die Kirche Machenschaften betreibt, soll mit einer gerechten Strafe belegt werden; wer aber eine solche Vereinigung fördert oder leitet, soll mit dem Interdikt bestraft werden.
Selbstverständlich bedauere ich dieses Entgegenkommen gegenüber den Freimaurern und wäre für eine Rückkehr zur alten Regelung, das ändert aber nichts an der aktuellen gesetzlichen Lage.
Re: Rotary Club
Brauchts das? Das Gesamte ist ja mehr als die Addition der Mitglieder.Gamaliel hat geschrieben:@Linus
Ja, das kenne ich natürlich. Wo steht da etwas von einer Strafe für das einzelne Mitglied? Ein negatives Urteil über eine Vereinigung ist nicht zu verwechseln mit einer konkreten Strafdrohung gegenüber einzelnen Personen.
Sollte Linz als Diözese mit dem Interdikt belegt werden, brauchts auch keine individuellen Urteile für den einzelnen Oberösterreicher.
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Re: Rotary Club
Ja, das brauchts. Aber Du müßtest ohnehin zuvor einmal beweisen, daß es die Tatstrafe der Exkommunikation für Freimaurer noch gibt. An Belegen von Kirchenrechtlern, kirchenrechtlichen Kommentaren oder authentischen Auslegungen des Lehramts wäre ich interesiert; ich kenne und finde in den mir zugänglichen Quellen keine.Linus hat geschrieben:Brauchts das? Das Gesamte ist ja mehr als die Addition der Mitglieder.
Das Lokalinterdikt gibt es im neuen Kodex nicht mehr. Die Strafen sind personal, z.B.:Linus hat geschrieben:Sollte Linz als Diözese mit dem Interdikt belegt werden, brauchts auch keine individuellen Urteile für den einzelnen Oberösterreicher.
Can. 1332 — Den mit Interdikt Belegten treffen die in can.1331, § 1, nn. 1 und 2 genannten Verbote; wenn aber das Interdikt verhängt oder festgestellt worden ist, ist die Vorschrift von can.1331, § 2, n. 1 zu beachten.
Re: Rotary Club
Nachdem das Urteil über die Freimaurei laut vatican.va (gibts was offizielleres??) unverändert ist, ist klarerweise die Exkommunikation aufrecht.Aber Du müßtest ohnehin zuvor einmal beweisen, daß es die Tatstrafe der Exkommunikation für Freimaurer noch gibt. An Belegen von Kirchenrechtlern, kirchenrechtlichen Kommentaren oder authentischen Auslegungen des Lehramts wäre ich interesiert; ich kenne und finde in den mir zugänglichen Quellen keine.
Ich weiß nicht, was du sonst noch willst....
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Re: Rotary Club
Der Beitritt zu einer freimaurerischen Loge ist ein Akt der Apo-
stasie. Die Strafe ist die Exkommunikation latæ sententiæ.
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Re: Rotary Club
Bezüglich des engeren Themas dieses Strangs (d.h. abgesehen von der Frage, wie Freimaurerei nach geltendem Kirchenrecht behandelt wird, dafür gibt es doch sicher schon irgenwo einene thread) versuche ich, das bisherige Ergebnis aus mekner Sicht noch einmal kurz zusammenzufassen, da es hier in mehrere Paralleldiskussionen zerfasert ist:
1. Es steht nicht fest, daß Rotary ein freimaurerischer Verein ist. Das Dekret des Hl. Offiziums von 1950 sagt dies nicht.
2. Laien verbietet das Dekret von 1950 die Mitgliedschaft nicht, sondern verweist lediglich auf die allgemeine Bestimmung, daß man sich vor "antikirchlichen" Vereinigungen hüten soll. Diese weitere Bestimmung ist im Codex von 1983 - wenn ich nichts übersehe - enger gefaßt auf Verinigungen, "die gegen die Kirche Machenschaften betreib[en]". Das trifft nach meinem Verständnis (und da bin ich mir eigentlich sicher) auf Rotary nicht zu. Laien sind also am Beitritt rechtlich nicht gehindert.
3. Klerikern wird durch das Dekret von 1950 der Beitritt verboten. Das ist nun eine interessante Frage. Da das Dekret nicht strafbewehrt ist, würde ein Verstoß zwar nicht automatisch zum Eintritt einer Strafe führen, wäre aber, bei Fortgeltung des Dekrets, gleichwohl ein Verstoß. Eine offzielle Aufhbung des Dekrets scheint es nicht zu geben. Da stellen sich aus meiner Sicht mehrere Fragen:
a) (Und das hatten wir schonmal, ich kann im Moment aber nicht danach suchen): Führt das Inkrafttreten des Codex von 1983 dazu, daß solche Bestimmungen, die nicht in den Codex übernommen werden, außer Kraft treten?
b) Wenn nein, kann man sagen, daß die angesprochenen Akte des Gesetzgebers (Audienzen mit ermunternden Ansprachen etc.) implizit eine Aufhebung des Verbots bedeuten? Rechtlich wird man dies kaum sagen können; könnte man gleichwohl argumentieren, daß die Befolgung eines formellen Verbots moralisch nicht verpflichtend ist, wenn die oberste Autorität selbst öffentlich zu erkennen gegeben hat, daß sie den Grund für das Verbot (wenn wir diesen in der "suspekten" Natur der Rotarier sehen, und nicht darin, Kleriker die Mitgliedschaft in solchen "society"-Clubs zu untersagen) als nicht mehr gegeben ansieht?
c) Könnte das Dekret durch entgegenstehende Übung außer Kraft getreten sein, wenn man - wie aus einigen Beiträgen zu entnehmen - annimmt, daß seit 50 Jahren Kleriker ohne Beanstandung durch die Autorität und offenbar ohne die Annahme, etwas Verbotenes zu tun, beigetreten sind?
1. Es steht nicht fest, daß Rotary ein freimaurerischer Verein ist. Das Dekret des Hl. Offiziums von 1950 sagt dies nicht.
2. Laien verbietet das Dekret von 1950 die Mitgliedschaft nicht, sondern verweist lediglich auf die allgemeine Bestimmung, daß man sich vor "antikirchlichen" Vereinigungen hüten soll. Diese weitere Bestimmung ist im Codex von 1983 - wenn ich nichts übersehe - enger gefaßt auf Verinigungen, "die gegen die Kirche Machenschaften betreib[en]". Das trifft nach meinem Verständnis (und da bin ich mir eigentlich sicher) auf Rotary nicht zu. Laien sind also am Beitritt rechtlich nicht gehindert.
3. Klerikern wird durch das Dekret von 1950 der Beitritt verboten. Das ist nun eine interessante Frage. Da das Dekret nicht strafbewehrt ist, würde ein Verstoß zwar nicht automatisch zum Eintritt einer Strafe führen, wäre aber, bei Fortgeltung des Dekrets, gleichwohl ein Verstoß. Eine offzielle Aufhbung des Dekrets scheint es nicht zu geben. Da stellen sich aus meiner Sicht mehrere Fragen:
a) (Und das hatten wir schonmal, ich kann im Moment aber nicht danach suchen): Führt das Inkrafttreten des Codex von 1983 dazu, daß solche Bestimmungen, die nicht in den Codex übernommen werden, außer Kraft treten?
b) Wenn nein, kann man sagen, daß die angesprochenen Akte des Gesetzgebers (Audienzen mit ermunternden Ansprachen etc.) implizit eine Aufhebung des Verbots bedeuten? Rechtlich wird man dies kaum sagen können; könnte man gleichwohl argumentieren, daß die Befolgung eines formellen Verbots moralisch nicht verpflichtend ist, wenn die oberste Autorität selbst öffentlich zu erkennen gegeben hat, daß sie den Grund für das Verbot (wenn wir diesen in der "suspekten" Natur der Rotarier sehen, und nicht darin, Kleriker die Mitgliedschaft in solchen "society"-Clubs zu untersagen) als nicht mehr gegeben ansieht?
c) Könnte das Dekret durch entgegenstehende Übung außer Kraft getreten sein, wenn man - wie aus einigen Beiträgen zu entnehmen - annimmt, daß seit 50 Jahren Kleriker ohne Beanstandung durch die Autorität und offenbar ohne die Annahme, etwas Verbotenes zu tun, beigetreten sind?
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Re: Rotary Club
a) Das ist eine Faktenfrage, das kann man nicht dekretieren.Berolinensis hat geschrieben:1. Es steht nicht fest, daß Rotary ein freimaurerischer Verein ist. Das Dekret des Hl. Offiziums von 1950 sagt dies nicht.
b) Es steht fest, daß der Rotary Club kein freimaurerischer Verein
ist. Vielmehr handelt es sich um eine Vorfeldorganisation der
Freimaurerei, wie oben näher beschrieben.
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Re: Rotary Club
a) Selbstverständlich kann ein zuständiger Spruchkörper mit Verbindlichkeit entscheiden, ob ein bestimmter Lebenssachverhalt einer Rechtsnorm unterfällt oder nicht. Und das hat das Dekret nicht getan, noch nicht einmal unverbindlich in der Begründung (die es ja gerade nicht gibt). Nur darauf wollte ich hinweisen.Robert Ketelhohn hat geschrieben:a) Das ist eine Faktenfrage, das kann man nicht dekretieren.Berolinensis hat geschrieben:1. Es steht nicht fest, daß Rotary ein freimaurerischer Verein ist. Das Dekret des Hl. Offiziums von 1950 sagt dies nicht.
b) Es steht fest, daß der Rotary Club kein freimaurerischer Verein ist.
Vielmehr handelt es sich um eine freimaurerische Vorfeldorgani-
sation, wie oben näher beschrieben.
b) Den Begriff der "Vorfeldorganisation" finde ich hier - genauso wie im deutschen Recht - schwammig und wenig hilfreich, aber ich lasse das dahinstehen, da es letztlich für die mich interessierende Frage irrelevant ist.
Re: Rotary Club
Ist so etwas schon einmal passiert?Berolinensis hat geschrieben: c) Könnte das Dekret durch entgegenstehende Übung außer Kraft getreten sein, wenn man - wie aus einigen Beiträgen zu entnehmen - annimmt, daß seit 50 Jahren Kleriker ohne Beanstandung durch die Autorität und offenbar ohne die Annahme, etwas Verbotenes zu tun, beigetreten sind?
Hat das Tradition?
Mir würde das Angst machen!
Mit diesem System (falls das ein rechtmäßiges System ist) könnte sich alles mögliche in die Kirche einschleichen und mir scheint, daß sich vielerort damit auch schon einiges eingeschlichen hat. Ich dachte aber, daß das ein unrechtmäßiges Herangehen nur des letzten Jahrhunderts ist.
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Re: Rotary Club
Danke allen für die informationsreichen Posts.
Aber es steht wenigstens fest, dass der Beitritt in den Rotary-Club für katholische Kleriker verboten ist.
Dass hier aber wenig gemacht wird, müsste keinen verwundern - besonders, wenn man bedenkt, dass die Profanierung des Allerheiligsten Sakraments vielerorts einfach gebilligt wird.
Aber es steht wenigstens fest, dass der Beitritt in den Rotary-Club für katholische Kleriker verboten ist.
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Re: Rotary Club
Wer sollte denn bitte etwas machen? Etwa die Bischöfe, die selbst Clubmitglieder sind?
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Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
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Re: Rotary Club
das hoffentlich noch nicht komplett Freimauerische Rom?
Der Kreuzgang ist doch total am Ende.
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Re: Rotary Club
Der Handlungsspielraum des Vatikans erstreckt sich bis ans Tiberufer. Dass Rom nicht mehr in der Lage ist, auf die Kirche im deutschen Sprachraum Einfluss zu nehmen, sehen wir seit Jahren überdeutlich. Es wäre fatal, auf Rom zu warten.
Wir können nur beten, und alle treuen Kräfte möglichst unterstützen. Den Rest muss der Heilige Geist und die Zeit besorgen.
Wir können nur beten, und alle treuen Kräfte möglichst unterstützen. Den Rest muss der Heilige Geist und die Zeit besorgen.
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Re: Rotary Club
Was ist denn nun aber treu in diesem Fall?cantus planus hat geschrieben: und alle treuen Kräfte möglichst unterstützen.
Rotary als Gefahr sehen oder als harmlos bishin zu einer prima Hilfsorganisation?
Es ist schon schwierig wenn aus Rom das nicht ganz klar rüberkommt
Es wird nicht erwartet, daß Rom die Welt oder Deutschland verändert, das wäre wahrhaft zuviel verlangt. Aber ohne klare deutliche Anweisung weiß ja nicht mal mehr ein Williger, was das Romtreu überhaupt beinhaltetcantus planus hat geschrieben:Der Handlungsspielraum des Vatikans erstreckt sich bis ans Tiberufer. Dass Rom nicht mehr in der Lage ist, auf die Kirche im deutschen Sprachraum Einfluss zu nehmen, sehen wir seit Jharen überdeutlich. Es wäre fatal, auf Rom zu warten.
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Re: Rotary Club
Das ist richtig. Hier gilt für mich, was ich schonmal irgendwann über die Freimaurer sagte: ich verstehe nicht, was ein Priester in einer solchen Organisation sucht, was er nicht in der Kirche finden könnte.Marion hat geschrieben:Was ist denn nun aber treu in diesem Fall?cantus planus hat geschrieben: und alle treuen Kräfte möglichst unterstützen.
Rotary als Gefahr sehen oder als harmlos bishin zu einer prima Hilfsorganisation?
Es ist schon schwierig wenn aus Rom das nicht ganz klar rüberkommt
Im Zweifel sollte man sich auf sein Bauchgefühl verlassen: es gibt genug Priester, die diesen Organisationen nicht angehören und treu zur Kirche stehen. Die muss man unterstützen. Selbst wenn ich die Rotarier als reine Hilfsorganisation sehe, sollte es für einen Priester selbstverständlich sein, die zahlreichen kirchlichen Werke zu unterstützen.
Ein Engagement in diesen Gruppen ist schlicht nicht notwendig. Dass ich es darüber hinaus für schädlich halte, ist da noch nicht einmal relevant.
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Re: Rotary Club
cantus planus hat geschrieben:...was ich schonmal irgendwann über die Freimaurer sagte: ich verstehe nicht, was ein Priester in einer solchen Organisation sucht, was er nicht in der Kirche finden könnte.
Ein wahres Wort, insbesondere seit dem letzten Konzil!
Re: Rotary Club
Ein Vetter meiner Mutter ist schon seit Jahrzehnten Rotarier und noch immer konservativer Katholik. Ich werde ihn mal diesbezüglich kontaktieren.
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Re: Rotary Club
Man sollte keine Bandwurmsätze bilden.
Ich meinte: man findet in solchen Organisationen nichts, was die Kirche nicht ebenfalls bieten könnte. Ja, die Kirche bietet sogar Besseres.
Ich meinte: man findet in solchen Organisationen nichts, was die Kirche nicht ebenfalls bieten könnte. Ja, die Kirche bietet sogar Besseres.
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Re: Rotary Club
Gute Idee!Niels hat geschrieben:Ein Vetter meiner Mutter ist schon seit Jahrzehnten Rotarier und noch immer konservativer Katholik. Ich werde ihn mal diesbezüglich kontaktieren.
Frag ihn doch - sofern möglich - wie das Verhältnis bei seinem Verein zu echten Logen ist. Weiß er um personelle Überschneidungen? Wie steht's um die inhaltlichen Bezüge/Differenzen? ...
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Re: Rotary Club
Nein, das steht nicht fest, s. mein letztes post.Serviam hat geschrieben:Danke allen für die informationsreichen Posts.
Aber es steht wenigstens fest, dass der Beitritt in den Rotary-Club für katholische Kleriker verboten ist.
Dass hier aber wenig gemacht wird, müsste keinen verwundern - besonders, wenn man bedenkt, dass die Profanierung des Allerheiligsten Sakraments vielerorts einfach gebilligt wird.
Re: Rotary Club
Werde ich tun!Gamaliel hat geschrieben:Gute Idee!Niels hat geschrieben:Ein Vetter meiner Mutter ist schon seit Jahrzehnten Rotarier und noch immer konservativer Katholik. Ich werde ihn mal diesbezüglich kontaktieren.
Frag ihn doch - sofern möglich - wie das Verhältnis bei seinem Verein zu echten Logen ist. Weiß er um personelle Überschneidungen? Wie steht's um die inhaltlichen Bezüge/Differenzen? ...
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Re: Rotary Club
Ein typischer Lehrerspruch. In der Realität sieht es anders aus. Das Werk "Bramy Raju" ("Die Pforten des Paradieses") von Jerzy Andrzejewski, besteht aus zwei Sätzen. Der erste ist ca 100 Seiten lang; der zweite hat nur 4 Wörter.cantus planus hat geschrieben:Man sollte keine Bandwurmsätze bilden.
???
Re: Rotary Club
"Habt ihr mich verstanden?"anneke6 hat geschrieben:der zweite hat nur 4 Wörter.
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Re: Rotary Club
Mir hat einmal ein altgedienter Journalist, der sein Handwerk noch beherrschte, gesagt: einen guten Satz kann man sofort laut vom Blatt ablesen. Wenn man ins Stottern kommt oder den falschen Satzteil betont, ist er schlecht. Überhaupt müsse jeder Text so geschrieben sein, dass er vorlesbar sei.
Sein Fazit: der größte Teil der heutigen Druckerzeugnisse (Zeitungen und Magazine) seien rhetorischer Schrott.
Sein Fazit: der größte Teil der heutigen Druckerzeugnisse (Zeitungen und Magazine) seien rhetorischer Schrott.
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Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
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Re: Rotary Club
Da will ich nicht widersprechen.cantus planus hat geschrieben: Sein Fazit: der größte Teil der heutigen Druckerzeugnisse (Zeitungen und Magazine) seien rhetorischer Schrott.
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Re: Rotary Club
Niels hat geschrieben:"Habt ihr mich verstanden?"anneke6 hat geschrieben:der zweite hat nur 4 Wörter.
(Und sie gingen die ganze Nacht.)Jerzy Andrzejewski hat geschrieben:I szli całą noc
???