Rentner ohne Trauschein

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Dieter
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Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Dieter »

Was ist davon zu halten, wenn RentnerInnen ohne Trauschein zusammen leben, damit die Rente des Partners nicht gestrichen wird (was der Fall wäre, wenn man heiraten würde)?

Nach meiner Beobachtung haben selbst die frömmsten Christen keinerlei Bedenken, den Staat auf diese Weise übers Ohr zu hauen....

HeGe
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Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von HeGe »

Gegen das gemeinsame Wohnen im Alter mit gegenseitiger Hilfestellung im Haushalt ist sicher nichts einzuwenden. Kommt auf die konkrete Ausgestaltung an.

Letztendlich stellt sich das Problem aber aufgrund der Änderung im Personenstandsrecht auch nicht mehr, da dieses mittlerweile eine kirchliche Heirat ohne vorherige zivilrechtliche Eheschließung erlaubt.
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Linus
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Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Linus »

Früher gabs halt Pilgerströme nach Salzburg, wo dann kirchlich getraut wurde.
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taddeo
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Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von taddeo »

Dieter hat geschrieben:Was ist davon zu halten, wenn RentnerInnen ohne Trauschein zusammen leben, damit die Rente des Partners nicht gestrichen wird (was der Fall wäre, wenn man heiraten würde)?

Nach meiner Beobachtung haben selbst die frömmsten Christen keinerlei Bedenken, den Staat auf diese Weise übers Ohr zu hauen....
Was stört Dich daran konkret? Die vermeintliche Unmoral frömmster Christen hinsichtlich des unehelichen Zusammenlebens (das in vielen Fällen nicht einmal moraltheologisch mehr ein Problem sein dürfte, da das einzig unmoralische Verhalten sich biologisch erübrigt haben dürfte)? Oder die Klugheit, lebenslang hart erarbeitete Rentenansprüche nicht einfach der unmoralischen Hydra des Staates in den Rachen zu werfen?

Dieter
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Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Dieter »

Meine Frage hat nichts mit der Sexualität älterer Menschen zu tun. (Wer über 60 ist, wird wohl selber entscheiden können, wie er diese Dinge handhabt.)

Es geht darum, dass eine Hinterbliebenenrente/-versorgung dazu gedacht ist, einer Person, die nicht berufstätig war, eine gewisse wirtschaftliche Sicherheit zu geben für den Fall, dass der Partner verstorben ist und diese Person plötzlich allein da steht.

Eine Hinterbliebenenrente/-versorgung ist NICHT dafür gedacht, einem Rentnerpaar ein gemeinsames lustiges DINK-Leben (Double Income No Kids) zu sichern.

Immerhin geht es hier um Gelder, die die Allgemeinheit aufbringen muss.

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holzi
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Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von holzi »

Dann hast du das System der Rentenversicherung nicht verstanden. Die Gelder werden NICHT von der Gemeinschaft aufgebracht. Die Alternative wäre, die Witwen/Witwer beim Ableben des verdienenden Partners mit zu verbrennen. (à la indienne). Ob das dann so gut ankommt? :hmm:

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Selina
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Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Selina »

Du weißt, dass man für die Rentenversicherung sein (Arbeits-)Leben lang einzahlt?
Ich würde das also nicht als Kosten, die die Allgemeinheit tragen muss, ansehen, sondern als eine Versicherungsleistung (wie ja auch der Name sagt), die dem Versicherten ab einem bestimmten Alter auf Basis eigener Vorleistung ausgezahlt wird. Im Falle einer Hausfrau/mann wird eben die Vorleistung des berufstätigen Partners ausbezahlt bzw. der vorgesehene Anteil.
Ich verstehe das Problem nicht.
"Erlösung ist nicht Wellness, ein Baden im Selbstgenuss, sondern gerade Befreiung von der Verzwängung ins Ich hinein." (Papst Benedikt XVI.)

Benedikt

Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Benedikt »

holzi hat geschrieben:Dann hast du das System der Rentenversicherung nicht verstanden. Die Gelder werden NICHT von der Gemeinschaft aufgebracht. Die Alternative wäre, die Witwen/Witwer beim Ableben des verdienenden Partners mit zu verbrennen. (à la indienne). Ob das dann so gut ankommt? :hmm:
Das ist nicht korrekt. Hinterbliebenenrenten werden sehr wohl von der Gemeinschaft der Versicherten aufgebracht. Wir haben kein kapitalbasiertes Rentensystem in Deutschland. Die Auszahlung bemisst sich primär an den Geldern, die von anderen Versicherten aufgebracht werden (direkt oder via Steuerzuschüsse). Menschen, die das beschriebene Verhalten an den Tag legen, betrügen ihre Mitmenschen um die Rente, was moralisch höchst verwerflich ist.

(Dass unser Rentensystem komplett falsche Anreize setzt, steht natürlich auf einem anderen Blatt.)

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Florianklaus
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Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Florianklaus »

Wieso Betrug? Es ist doch völlig legal, zusammen zu leben, ohne verheiratet zu sein.

Raphael

Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Raphael »

Benedikt hat geschrieben:
holzi hat geschrieben:Dann hast du das System der Rentenversicherung nicht verstanden. Die Gelder werden NICHT von der Gemeinschaft aufgebracht. Die Alternative wäre, die Witwen/Witwer beim Ableben des verdienenden Partners mit zu verbrennen. (à la indienne). Ob das dann so gut ankommt? :hmm:
Das ist nicht korrekt. Hinterbliebenenrenten werden sehr wohl von der Gemeinschaft der Versicherten aufgebracht. Wir haben kein kapitalbasiertes Rentensystem in Deutschland. Die Auszahlung bemisst sich primär an den Geldern, die von anderen Versicherten aufgebracht werden (direkt oder via Steuerzuschüsse). Menschen, die das beschriebene Verhalten an den Tag legen, betrügen ihre Mitmenschen um die Rente, was moralisch höchst verwerflich ist.

(Dass unser Rentensystem komplett falsche Anreize setzt, steht natürlich auf einem anderen Blatt.)
Dein Einwand geht fehl! :doktor:

Der Anspruch eines Rentners - nennen wir ihn Rentner R - auf Rente entsteht wegen seiner eigenen Einzahlungen, die er im Laufe seines Arbeitslebens erbracht hat. Aus diesen Einzahlungen heraus, entsteht auch der Anspruch auf Witwenrente.

Die gesetzliche Rentenversicherung geht nun hin und verteilt diese Einzahlungen unter den aktuell Rentenberechtigten. In gleicher Weise wird verfahren, wenn der A selber in Rente geht; dann wird seine Rente aus den Einzahlungen der anderen aufgebracht. Umlagefinanziert heißt das dann. Diese Betrachtung ist jedoch eine rein finanztechnische.

Holzi dagegen sprach von der juristischen Anspruchsebene. Der juristische Anspruch auf Rentenzahlung (und auch Witwenrentenzahlung), hängt zwar der Höhe nach von den eingezahlten Beiträgen ab. Dem Grunde nach ist er aber unabhängig von der Höhe dieser Einzahlungen/Beiträge.

Daher ist auch die Weiterzahlung der Witwenrente, obwohl bereits in einer neuen Partnerschaft gelebt wird, keine unzulässige Belastung der Versichertengemeinschaft, denn die Witwe W des Rentners R ist und bleibt ja die Witwe W des Rentners R, bis sie selber eines Tages ablebt.

Dieter
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Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Dieter »

Bei der HinterbliebenenVERSORGUNG (also für Beamte) hat der Beamte keine eigenen Beiträge eingezahlt.

In diesem Fall lebt die Witwe also von öffentlichen Steuergeldern!

Raphael

Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Raphael »

Dieter hat geschrieben:Bei der HinterbliebenenVERSORGUNG (also für Beamte) hat der Beamte keine eigenen Beiträge eingezahlt.

In diesem Fall lebt die Witwe also von öffentlichen Steuergeldern!
Ja, natürlich lebt die Witwe eines Beamten von öffentlichen Steuergeldern. Das hat seinen Grund darin, daß der Staat eine Alimentationsverpflichtung gegenüber den Staatsdienern, vulgo: Beamte, hat.
Der Beamte zahlt nicht direkt für seine Altersversorgung, sondern indirekt. Diese indirekte Zahlung erfolgt über den Verzicht auf Besoldung.

Jedermann kann sich die Besoldungstabellen ergooglen und dann wird er feststellen, daß das "Bruttogehalt" eines Beamten deutlich unter den Bruttogehältern liegt, wie sie bspw. in den einschlägigen Einkommenstabellen der Chemie- oder Automobilindustrie zwischen den Tarifpartnern vereinbart sind.

Der Staat sollte eigentlich diese ersparten Beträge aus der Besoldung seiner Diener zurücklegen, aber dies wird "natürlich" nicht gemacht. Stattdessen wird auf die zukünftigen Steuereinahmen geschielt, die dann für die Bezahlung der Beamtenpensionen herhalten müssen. (Gerechterweise muß man sagen, daß ein kleine Rücklage aus den Ersparnissen sogar gebildet wird! :doktor: )
Die Höhe richtet sich nach abgeleisteten Dienstzeit, der zuletzt erreichten Besoldungstufe und beträgt max. 71,75% des letzten Soldes.
Der "Topf", aus denen die Beamtenpensionen gezahlt werden, ist zwar ein anderer, aber finanztechnisch ist es durchaus mit der Umlagefinanzierung in der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar.

Juristisch betrachtet ist die Situation sehr ähnlich zu der von der Witwe in der ges. RV.
Der Anspruch auf Witwenpension besteht dem Grunde nach solange sie Witwe ist.
Warum das ein Betrug am Steuerbürger sein soll, wenn sie als Witwe unverheiratet mit einem anderen Mann zusammenlebt, erschließt sich mir nicht ...............

Caviteño
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Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Caviteño »

Dieter hat geschrieben:Bei der HinterbliebenenVERSORGUNG (also für Beamte) hat der Beamte keine eigenen Beiträge eingezahlt.

In diesem Fall lebt die Witwe also von öffentlichen Steuergeldern!
Auch im Falle der Beamtenversorgung wurden von dem Beamten Rechtsansprüche für sich und seine - überlebende - Ehefrau erworben.

In den 50'iger Jahren wurden die Beamtengehälter um den Arbeitnehmeranteil in der Rentenversicherung von damals 7% gekürzt. Natürlich hat die Politik diese Beträge (wie auch den Arbeitgeber-Anteil) nicht zum Aufbau einer Rücklage verwandt, sondern dem allgemeinen Haushalt zugeführt und dort verausgabt.

Das ändert jedoch nichts daran, daß entsprechende Rechtsansprüche bestehen, auf die der Versorgungsempfänger natürlich freiwillig (durch Heirat) verzichten kann. Eine analoge Behandlung zu den Bedarfsgemeinschaften im Sozialrecht verbietet sich allerdings nicht nur bei den Renten sondern auch bei den Pensionen.

PS: Raphael war schneller.

Dieter
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Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Dieter »

"Warum das ein Betrug am Steuerbürger sein soll, wenn sie als Witwe unverheiratet mit einem anderen Mann zusammenlebt, erschließt sich mir nicht ..............."



1. Als die Rentenversicherung bzw das Beamtenrecht eingeführt wurde, lebte kein einziges Paar unverheiratet zusammen. Die Witwenrechte bzw die HInterbliebenenversorgung wurde in dieser Form eingeführt, damit eine Witwe nicht betteln gehen musste.

2. Mich wundert es etwas, dass so viele fromme Christen, die ständig auf die -sexuelle- Moral anderer Leute achten, mit einer solchen Situation bei Rentnern offensichtlich nicht die geringsten Probleme haben... Wo bleibt denn der sonst ständig erhobene Zeigefinger???

Raphael

Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Raphael »

Dieter hat geschrieben:"Warum das ein Betrug am Steuerbürger sein soll, wenn sie als Witwe unverheiratet mit einem anderen Mann zusammenlebt, erschließt sich mir nicht ..............."



1. Als die Rentenversicherung bzw das Beamtenrecht eingeführt wurde, lebte kein einziges Paar unverheiratet zusammen. Die Witwenrechte bzw die HInterbliebenenversorgung wurde in dieser Form eingeführt, damit eine Witwe nicht betteln gehen musste.
Du wolltest doch eine juristische Auskunft und keine moraltheologische Analyse, oder? :hmm:
Dieter hat geschrieben:2. Mich wundert es etwas, dass so viele fromme Christen, die ständig auf die -sexuelle- Moral anderer Leute achten, mit einer solchen Situation bei Rentnern offensichtlich nicht die geringsten Probleme haben... Wo bleibt denn der sonst ständig erhobene Zeigefinger???
Wenn Du moralinsaure Antworten haben möchtest, dann wirst Du bei den Protestanten besser bedient! :huhu:

HeGe
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Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von HeGe »

Beim Sozialneid hört auch für Wutbürger und Gutmenschen die viel beschworene Toleranz schnell auf.
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Dieter
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Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Dieter »

Beim Thema Wiederverheiratung von Geschiedenen, beim vorehelichen Zusammenleben junger Menschen, bei Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare usw wird hier die moralische Keule heraus geholt, bei wohlhabenen Rentnern, die mit der Hinterbliebenenversorgung die Ferienwohnung auf Mallorca finanzieren, drückt man beide Augen zu.

Kann mir einer den Grund erklären?

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Florianklaus
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Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Florianklaus »

Dieter hat geschrieben:Beim Thema Wiederverheiratung von Geschiedenen, beim vorehelichen Zusammenleben junger Menschen, bei Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare usw wird hier die moralische Keule heraus geholt, bei wohlhabenen Rentnern, die mit der Hinterbliebenenversorgung die Ferienwohnung auf Mallorca finanzieren, drückt man beide Augen zu.

Kann mir einer den Grund erklären?
Wir haben es ja versucht.

Dieter
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Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Dieter »

Florianklaus hat geschrieben:
Dieter hat geschrieben:Beim Thema Wiederverheiratung von Geschiedenen, beim vorehelichen Zusammenleben junger Menschen, bei Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare usw wird hier die moralische Keule heraus geholt, bei wohlhabenen Rentnern, die mit der Hinterbliebenenversorgung die Ferienwohnung auf Mallorca finanzieren, drückt man beide Augen zu.

Kann mir einer den Grund erklären?
Wir haben es ja versucht.



Meinst du DIESE Antwort von dir?

"Wieso Betrug? Es ist doch völlig legal, zusammen zu leben, ohne verheiratet zu sein."

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taddeo
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Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von taddeo »

Dieter hat geschrieben:Bei der HinterbliebenenVERSORGUNG (also für Beamte) hat der Beamte keine eigenen Beiträge eingezahlt.

In diesem Fall lebt die Witwe also von öffentlichen Steuergeldern!
Wieder die alte - trotzdem grundfalsche - Leier. Der Beamte hat keine eigenen Beiträge eingezahlt, aber sehr wohl welche geleistet, indem man ihm seinen Gehaltsanteil zur Pensionssicherung erst gar nicht ausgezahlt hat. Da der Beamte also während der Dienstzeit zur Entlastung der Staatskasse beitragen muß, ist es nur gerecht, wenn er anschließend auch aus der Staatskasse alimentiert wird.
In Bayern etwa wird sogar noch von den Mini-Gehaltserhöhungen, die alle heilige Zeit auf die Beamten aus"geschüttet" werden, ein Anteil für einen Pensionsfond zurückbehalten, von dem niemand weiß, ob er jemals zur Auszahlung kommen wird.

Benedikt

Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Benedikt »

Raphael hat geschrieben:Daher ist auch die Weiterzahlung der Witwenrente, obwohl bereits in einer neuen Partnerschaft gelebt wird, keine unzulässige Belastung der Versichertengemeinschaft, denn die Witwe W des Rentners R ist und bleibt ja die Witwe W des Rentners R, bis sie selber eines Tages ablebt.
Dass das ganze legal ist, steht doch gar nicht zur Debatte. Die Frage ist, wie es sozialethisch und moralisch beurteilt wird

Es ist natürlich ein Unfug, dass eheähnliche Partnerschaften durch die Solidargemeinschaft gefördert werden, Ehen jedoch nicht.

Moralisch wäre es, Witwen, die in einer Gütergemeinschaft mit jemand anderem leben, nicht mehr so zu behandeln, als müssten sie für ihren Lebensunterhalt komplett selbst aufkommen. Entscheidend ist hier die Gütergemeinschaft, nicht der Lebensstand. Oder man verbietet das Zusammenleben außerhalb der Ehe, das wäre die traditionalistische Variante.

Übrigens: Versicherungen sind generell Solidargemeinschaften, ob ihr es wollt oder nicht. Das Individualrisiko einer Versicherung lässt sich nicht berechnen, sondern immer nur das von Risikogruppen. Das heißt: Wenn dein Nachbar seine Versicherung ausnutzt, steigt deine Prämie. Wenn einer Versicherung das Geld ausgeht, gehst du leer aus. Da helfen dir auch deine noch so tollen Ansprüche nicht. Bestes Beispiel ist die betriebliche Rentenkasse: Das Geld in der Kasse ist begrenzt. Das, was der eine durch die Winkelzüge mehr bekommt, wird bei den anderen abgezogen. Kannst du gerne Sozialneid nennen, Hege, wenn man das verwerflich nennt. Ich rate dir aber, mal deinen moralischen Kompass zu justieren.

Die Haltung, die von allen Beteiligten außer Dieter hier an den Tag gelegt wird, ist natürlich weit verbreitet. Das ist genau der Grund, warum ich über die Zwangsversicherungen hinaus keine Versicherungen abschließe. und auch bei der Haftpflicht eine extrem hohe Selbstbeteiligung habe Ich habe keine Lust, das asoziale Verhalten anderer zu finanzieren. Die können sich gerne gegenseitig ausnutzen und die Prämien in die Höhe treiben. Die Versicherung freut sich.

Lilaimmerdieselbe
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Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Lilaimmerdieselbe »

Würde einer der Rentner eine Sozialrente beziehen, wie auch bei Hartz vier, interessiert der Familienstand nicht und man oder frau sind voll unterhaltspflichtig. Die Witwenversorgung wird außerdem stetig verschlechtert, da man eigene Rentenansprüche der Frauen zunehmend unterstellt. Dass Frauen immer noch schlechter bezahlt werden und oft unterbrochene oder Teilzeiterwerbsbiographien haben, stört dabei nicht, genausowenig wie es bei der Verschlechterung des Unterhaltsrechts der geschiedenen Mütter kleiner Kinder einen Gedanken wert war.
Emanzen halten das sogar für Fortschritt. Warum sollten verwitwerte Frauen, nach all den Jahrzehnten, in denen sie von dem unbezahlbaren Wert ihrer Familienarbeit gehört haben, die Witwenrente nicht einfach auch als das Ergebnis ihrer Arbeit sehen dürfen? Langfristig stirbt diese Generation der günstigen Absicherung aus, ich werde keine mehr bekommen, aber gönnen kann ich sie jeder.

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Selina
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Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Selina »

Dieter hat geschrieben:Beim Thema Wiederverheiratung von Geschiedenen, beim vorehelichen Zusammenleben junger Menschen, bei Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare usw wird hier die moralische Keule heraus geholt, bei wohlhabenen Rentnern, die mit der Hinterbliebenenversorgung die Ferienwohnung auf Mallorca finanzieren, drückt man beide Augen zu.

Kann mir einer den Grund erklären?
Wohlhabende Rentner, die mit der Hinterbliebenenversorgung die Ferienwohnung auf Mallorca finanzieren???
Lang lebe das Klischee, oder wie jetzt?

Es tut mir sehr leid, aber so hoch, dass das damit möglich wäre, ist eine Witwenrente wohl nur in einem zu vernachlässigenden Teil der Fälle. Hingegen kenne ich diverse Leute, deren Lebensunterhalt davon abhängt, dass sie die Hinterbliebenenversorgung weiter beziehen können, denn auch der eventuelle neue Lebenspartner (wie sexuell motiviert hier das Zusammenleben ist, lasse ich mal dahingestellt, da ja anscheinend eine auf Zuneigung ohne ausgelebte Sexualität basierende Beziehung nicht mehr vorstellbar ist... :roll: ) hat zumeist nicht die finanziellen Mittel zwei Personen zu versorgen.
"Erlösung ist nicht Wellness, ein Baden im Selbstgenuss, sondern gerade Befreiung von der Verzwängung ins Ich hinein." (Papst Benedikt XVI.)

iustus
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Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von iustus »

Dieter hat geschrieben: 2. Mich wundert es etwas, dass so viele fromme Christen, die ständig auf die -sexuelle- Moral anderer Leute achten, mit einer solchen Situation bei Rentnern offensichtlich nicht die geringsten Probleme haben... Wo bleibt denn der sonst ständig erhobene Zeigefinger???
Hier: :dudu:

Diese Paare sollen gefälligst in Österreich kirchlich heiraten. Siehe http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php?t=7781.

Dann ist ihre moralische Situation in Ordnung und die Hinterbliebenen können ihre sauer verdiente Hinterbliebenenrente in Deutschland behalten. Und das ist auch ganz richtig so. Meistens sind das ja die Frauen, die ein Leben lang für die Familie geschuftet haben. Dafür gönne ich ihnen von Herzen die Hinterbliebenenrente.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

iustus
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Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von iustus »

iustus hat geschrieben:
Dieter hat geschrieben: 2. Mich wundert es etwas, dass so viele fromme Christen, die ständig auf die -sexuelle- Moral anderer Leute achten, mit einer solchen Situation bei Rentnern offensichtlich nicht die geringsten Probleme haben... Wo bleibt denn der sonst ständig erhobene Zeigefinger???
Hier: :dudu:

Diese Paare sollen gefälligst in Österreich kirchlich heiraten. Siehe http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php?t=7781.
Oh, ich sehe gerade in diesem Thread, dass sie schon seit 29 gar nicht mehr nach Österreich müssen: http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php? ... ll#p228485.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

Benedikt

Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Benedikt »

iustus hat geschrieben:Dann ist ihre moralische Situation in Ordnung und die Hinterbliebenen können ihre sauer verdiente Hinterbliebenenrente in Deutschland behalten. Und das ist auch ganz richtig so. Meistens sind das ja die Frauen, die ein Leben lang für die Familie geschuftet haben. Dafür gönne ich ihnen von Herzen die Hinterbliebenenrente.
Warum sollen Frauen, deren Mann verschieden ist, eine Rente bekommen, Frauen, deren Mann noch lebt, jedoch nicht?

Raphael

Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Raphael »

Benedikt hat geschrieben:
iustus hat geschrieben:Dann ist ihre moralische Situation in Ordnung und die Hinterbliebenen können ihre sauer verdiente Hinterbliebenenrente in Deutschland behalten. Und das ist auch ganz richtig so. Meistens sind das ja die Frauen, die ein Leben lang für die Familie geschuftet haben. Dafür gönne ich ihnen von Herzen die Hinterbliebenenrente.
Warum sollen Frauen, deren Mann verschieden ist, eine Rente bekommen, Frauen, deren Mann noch lebt, jedoch nicht?
Weil der Anspruch auf Witwenrente aus dem Anspruch auf Rente abgeleitet ist!

Er ist an den Rentenanspruch angekoppelt und entsteht in dem Moment *, wo der ursprünglich Rentenberechtigte verstirbt. Der Anspruch auf Witwenrente erlischt wiederum erst dann, wenn die Witwe selbst verstirbt.

Ist doch eigentlich ganz einfach! :doktor:



* Genaugenommen entsteht der Anspruch auf Witwenrente schon früher, nämlich entweder dann, wenn sie zum Zeitpunkt des Entstehens des Rentenanspruchs bereits die Ehefrau des ursprünglich Rentenberechtigten war oder dann, wenn sie es während der Laufzeit des ursprünglichen Rentenanspruchs wird. Im Moment des Todes des ursprünglich Rentenberechtigten wird er erst zu einem Anspruch auf Auszahlung von Witwenrente.

Dieter
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Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Dieter »

iustus hat geschrieben:
Dieter hat geschrieben: 2. Mich wundert es etwas, dass so viele fromme Christen, die ständig auf die -sexuelle- Moral anderer Leute achten, mit einer solchen Situation bei Rentnern offensichtlich nicht die geringsten Probleme haben... Wo bleibt denn der sonst ständig erhobene Zeigefinger???
Hier: :dudu:

Diese Paare sollen gefälligst in Österreich kirchlich heiraten. Siehe http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php?t=7781.

Dann ist ihre moralische Situation in Ordnung und die Hinterbliebenen können ihre sauer verdiente Hinterbliebenenrente in Deutschland behalten. Und das ist auch ganz richtig so. Meistens sind das ja die Frauen, die ein Leben lang für die Familie geschuftet haben. Dafür gönne ich ihnen von Herzen die Hinterbliebenenrente.


"Dann ist ihre moralische Situation in Ordnung und die Hinterbliebenen können ihre sauer verdiente Hinterbliebenenrente in Deutschland behalten. Und das ist auch ganz richtig so. "

Hier wird mal wieder -gut katholisch- reflexartig Moral mit Sexualität gleichgesetzt.

Es ist genau diese Haltung, mit der ich Schwierigkeiten haben: Wenn beim Sex alles in Ordnung ist, darf man auch den Staat betrügen. Das ist dann nicht unmoralisch und keiner der "Frommen" regt sich auf....

Raphael

Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Raphael »

Dieter hat geschrieben:......, darf man auch den Staat betrügen.
Zum wiederholten Male die Frage: Wo ist da der Betrug?

Definition von Betrug:
§ 263 Abs. 1 StGB hat geschrieben:Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dieter
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Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Dieter »

Raphael hat geschrieben:
Dieter hat geschrieben:......, darf man auch den Staat betrügen.
Zum wiederholten Male die Frage: Wo ist da der Betrug?

Definition von Betrug:
§ 263 Abs. 1 StGB hat geschrieben:Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Betrug nicht im juristischen Sinne, aber sehr wohl aus christlicher Sicht!

Nochmals: Die Hinterbliebenenrente war bei ihrer Einführung dazu gedacht, Witwen, die keine Berufsausbildung hatten, das wirtschaftliche Überleben zu sichern.

Sie war NICHT dazu gedacht, ein fröhliches DINK-Leben zu führen!

Ein Zusammenleben von unverheirateten Paaren hatte der Gesetzgeber damals nicht im Blick, weil so etwas undenkbar war, und zwar sowohl bei jungen wie auch bei alten Paaren.

Raphael

Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Raphael »

Dieter hat geschrieben:Betrug nicht im juristischen Sinne, aber sehr wohl aus christlicher Sicht!
Was ist denn ein Betrug "aus christlicher Sicht"? :hmm:
Definier das doch 'mal, die juristische Definition liegt ja schon vor! 8)
Dieter hat geschrieben:Ein Zusammenleben von unverheirateten Paaren hatte der Gesetzgeber damals nicht im Blick, weil so etwas undenkbar war, und zwar sowohl bei jungen wie auch bei alten Paaren.
Ist der Gesetzgeber blind für gesellschaftliche Veränderungen?
Was hindert ihn daran, etwas an den gesetzlichen Vorschriften zu ändern?

Was hindert Dich daran eine Petition einzureichen, um diesen in Deine Augen so überaus schweren Mißstand in dieser Gesellschaft zu ändern? Oder jammerst Du lieber nur anonym in Internet-Foren 'rum?

Dieter
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Re: Rentner ohne Trauschein

Beitrag von Dieter »

Nochmals: Mich ärgert die Doppelmoral der "Frommen":

Man fuhr bis vor kurzem nach Österreich, um dort kirchlich heiraten zu können. Dadurch lebte man nicht "in -sexueller- Sünde" zusammen und man konnte mit Fingern auf die zeigen, die ohne Trauschein zusammen lebten.

Gegenüber dem deutschen Staat aber konnte man so tun als sei man Singel....

Wenn das keine Doppelmoral ist, weiß ich es nicht.

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