In Deutschland ist Konkordatsrechtlich festgelegt, daß die Kirche keine Trauungen vornimmt, wenn nicht zuvor eine zivilrechtliche Eheschließung stattgefunden hat.Ketelhohn im Thread 'Bezahlung der Bischöfe' hat geschrieben:Staatliche Einmischung in kirchliche Angelegenheiten wie Bischofsernennungen sind eine Zumutung. Ebenso wie verpflichtende Zivilehe, allgemeine Schulpflicht und manches mehr. Da sollte man in der Tat dran gehen.
Wäre es nicht auch für Deutschland sinnvoll, daß - wie es in anderen Ländern auch der Fall ist - der Staat eine kirchl. Trauung zivilrechtlich anerkennt ?
Muß es nicht als unbefriedigend erscheinen, daß eine zivilrechtliche Eheschließung (weitestgehend) canonisch irrelevant ist und eine kirchlich-sakramentale Eheschließung vor dem Staat nichts zählt?