Rechtskontinuität

Aktuelle Themen aus Politik, Gesellschaft, Weltgeschehen.
Bernd Heinrich Stein

Beitrag von Bernd Heinrich Stein »

Kordian hat geschrieben:
Dass Christen in Bezug zu moralischen Fragen unterschiedlicher Meinung sind, stimmt auch nicht.
Oha! Wie siehst Du denn Deine üblicherweise geäußerten "moralischen" Anschauungen??? :D Siehst Du das, was Du hier des öffteren schreibst, im Einklang mit dem Evangelium?

Bernd Heinrich

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

@Kordi

Wir sind nicht die Kirche des Mittelalters der du noch immer anhängst bringen also keine Leute um, wir sind keine Parrtei oder IDeologie... aber was solls.

LG
Fiore

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

@Clown
Nun kann eine neue schwarz(/braune?)-gelbe Regierung nicht einfach das Gesetz aufheben und den Betroffenen die Rechte aberkennen da dieser Schritt die Rechte der Betroffenen, die auch ihr Leben dementsprechend ausgerichtet haben berührt. Das einzige was sie zun könnten wäre zu beschließen das von nun an keine ELP mehr eingegangen werden könnten. Dies berührt aber die Rechte der Betroffenen nicht, da eine nachträgliche Veränderung dieser Rechte Vertragsbruch gleichkäme.
Selbst eine nicht mehr Registrierung von Homosexuellen Partnerschaften ist meiner einer nicht möglich ich erinnere da nur an den Fall "Kramer v Austria" vor dem ERMGH, der feststellt das homosexuelle Partnerschaften die auf Dauer(Leben) ausgelegt sind vor dem Recht und im Gesetzt gleich zu behandeln sind wie heterosexuelle Partnerschaften. Ergo nachdem die Zivilehe ja keine Ehe im kirchlichen Sinne ist (logo sie gilt ja gleich für alle, auch bei anderem Eheverständnis im religiösen Sinn) sondern eigentlich nur ein Verwaltungsakt bei dem man einen (Riesen-)Partnerschaftsvertrag unterzeichnet wird man um solch einen Verwaltungsakt nicht umhinkommen. Also wird sich auch eine Schwarze Regierung schwer tun ein Gesetz zu totem Recht zu erklären wo sich der VfgH an übernationales Recht halten muß.

LG
Fiore

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

anselm hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:....
Dies ist vom Naturrecht – in der Schöpfungsordnung gründend – vorgegeben. Auch staatliche Gesetze, die darüber hinwegzugehen sich unterstehen, sind also von vornherein null und nichtig und bar jeder Rechtsfolge, und jeder Gläubige ist verpflichtet, sie als null und nichtig anzusehen.
Wenn du diese Ansicht konsequent durchhalten willst wirst du entweder Ärger mit der Staatsanwaltschaft bekommen oder auswandern müssen. Oder, dritte Möglichkeit, du musst Politiker werden und versuchen, die Mehrheit auf deine Seite zu ziehen.
Da hast Du wohl recht.

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Mag sein. :ja: »Drittens« habe ich allerdings längst abgehakt.
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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Ist bekannt.

Und zu was entscheidest Du dich? ;D

Edith
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Beitrag von Edith »

Juergen hat geschrieben:Ist bekannt.

Und zu was entscheidest Du dich? ;D
Nun... ich kann mir irgendwie nich vorstellen... daß er auswandert.... :roll: :D

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Immerhin lebe ich schon in einer WG mit drei Ausländern.
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Felix Culpa
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Beitrag von Felix Culpa »

Fremde in dieser Welt …

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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

Bernd Heinrich Stein hat geschrieben:
?? Und das aus Deiner Feder! Ich habe da von Dir schon mal genau das Gegenteil gelesen. Nämlich, dass gleichgeschlechtliche Sexualität nicht das "Gleiche" sei, wie die Sexualität zwischen Mann und Frau.


Bernd Heinrich

Ich wollte es vermeiden zu erwähnen, doch die Ideologie, wonach nur Mann und Frau zusammen leben sollten, wenn sie die gleiche Herkunft haben, mir natürlich näher ist, als als zwei gleiche Geschlechter zusammen wohnen, egal welche Herkunft sie haben, mit zusammen wohnen mein ich natürlich auch zusammen Sex haben, um Nachfragen vorzubeugen. Doch da beide Ideologien Volkszerstörend sind, muss ich ja nicht sagen, welche die weniger schlechte etc. Beide sind Gotteswiedrig und rufen zum Kampf gegen das Volk Gottes.

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

@Kordi

Wahrig Deutsches Wörterbuch

Ideo|lo'gie, I|de|o|lo'gie <f. 19> Gesamtheit der Anschauungen u. des Denkens einer bestimmten gesellschaftl. Schicht; polit. Theorie, polit. Anschauung; die Ideologie des Bürgertums, des Kapitalismus, des Kommunismus [<Ideo... + grch. logos „Kunde, Darstellung“]

Bitte wirf net mit Schlagwörtern um dich die du net verstehst, Eier gehören nicht zum Obst, und Homosexulität ist keine Ideologie.

LG
Fiore

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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

Bernd Heinrich Stein hat geschrieben:
Kordian hat geschrieben:beide wollen sozial sein (Vollbeschäftigung),
"Vollbeschäftigung" ist lediglich ein Teilaspekt von "sozial".
Kordian hat geschrieben:wollen eine gesetzestreue Bevölkerung,
Das will jedes Staatsgebilde! Daher ist das Kriterium untauglich.
Kordian hat geschrieben: eine starke Partei,
Auch dies ist nicht von vornherein ein Kriterium für Sozialismus. Allenfalls für den Kommunismus und auch da nur als praktischer Aspekt. Ideologische Grundlage der Herrschaft ist die "Diktatur des Proletariates". Der Sozialismus kennt übrigens den Begriff der "Räterepuplik".
Deine Extremen Vereinfachungen werden Dir nicht helfen, etwas besser zu verstehen.


Bernd Heinrich

Auch hier wollte ich nicht ausfürlich werden, weil ja alles Volkszerstörend ist und Gottes Wortwiedrig.

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Clown
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Beitrag von Clown »

Ich wollte es vermeiden zu erwähnen, doch die Ideologie, wonach nur Mann und Frau zusammen leben sollten, wenn sie die gleiche Herkunft haben, mir natürlich näher ist, als als zwei gleiche Geschlechter zusammen wohnen, egal welche Herkunft sie haben, mit zusammen wohnen mein ich natürlich auch zusammen Sex haben, um Nachfragen vorzubeugen. Doch da beide Ideologien Volkszerstörend sind, muss ich ja nicht sagen, welche die weniger schlechte etc. Beide sind Gotteswiedrig und rufen zum Kampf gegen das Volk Gottes.

Scheint die Sonne auch für Nazis?

Wenn's nach mir ging tät sie es nicht...

(Die Ärzte)
Wer sich nicht bewegt, spürt seine Ketten nicht.

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Felix Culpa
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Beitrag von Felix Culpa »

Scheint die Sonne auch für Nazis?
Hihi, Ansichten eines Klassikers. Sol lucet omnibus!

Oder besser: «Ich aber sage euch: Liebt eure Feinde und betet für die, die euch verfolgen, damit ihr Söhne eures Vaters im Himmel werdet; denn er läßt seine Sonne aufgehen über Bösen und Guten, und er läßt regnen über Gerechte und Ungerechte.»

Wenn die Sonne nicht auch für Parteimitglieder geschienen hätte – ob ich dann wohl zur Welt gekommen wäre?

(Hoffentlich werde ich jetzt nicht abgeführt. Aber ihr Gerechten, die ihr lest und schreibt, seid sicherlich allesamt Nachkommen von Widerständlern.)

Ich weiß, ist jetzt wieder so’n Shit-Thema. Tut mir bitte den Gefallen: Bevor jemand sagt: Boaah, der Peter will Nazis beleuchten! und den Verfassungsschutzanruft — Schickt mir bitte ne Mail. Danke.

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Clown
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Beitrag von Clown »

Ich bin ein Abkömmling der Wehrmacht.
Wer sich nicht bewegt, spürt seine Ketten nicht.

Raphael

Beitrag von Raphael »

@ anselm
anselm hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:....
Dies ist vom Naturrecht – in der Schöpfungsordnung gründend – vorgegeben. Auch staatliche Gesetze, die darüber hinwegzugehen sich unterstehen, sind also von vornherein null und nichtig und bar jeder Rechtsfolge, und jeder Gläubige ist verpflichtet, sie als null und nichtig anzusehen.
Wenn du diese Ansicht konsequent durchhalten willst wirst du entweder Ärger mit der Staatsanwaltschaft bekommen oder auswandern müssen. Oder, dritte Möglichkeit, du musst Politiker werden und versuchen, die Mehrheit auf deine Seite zu ziehen.
Es gibt noch eine vierte Möglichkeit: Man kann "Bürger zweier Welten" werden!
Details zu diesem Vorgang sind beispielsweise bei Aurelius Augustinus nachlesbar. ;)

GsJC
Raphael

Bernd Heinrich Stein

Beitrag von Bernd Heinrich Stein »

Kordian hat geschrieben:
Bernd Heinrich Stein hat geschrieben:
?? Und das aus Deiner Feder! Ich habe da von Dir schon mal genau das Gegenteil gelesen. Nämlich, dass gleichgeschlechtliche Sexualität nicht das "Gleiche" sei, wie die Sexualität zwischen Mann und Frau.


Bernd Heinrich

Ich wollte es vermeiden zu erwähnen, doch die Ideologie, wonach nur Mann und Frau zusammen leben sollten, wenn sie die gleiche Herkunft haben, mir natürlich näher ist, als als zwei gleiche Geschlechter zusammen wohnen, egal welche Herkunft sie haben, mit zusammen wohnen mein ich natürlich auch zusammen Sex haben, um Nachfragen vorzubeugen. Doch da beide Ideologien Volkszerstörend sind, muss ich ja nicht sagen, welche die weniger schlechte etc. Beide sind Gotteswiedrig und rufen zum Kampf gegen das Volk Gottes.
Ich hoffe doch sehr, dass ich das, was ich da lese falsch [Punkt] :kratz:
Allerdings befürchte ich, dass das, was Du da schreibst wirklich in die Richtung einer "völkisch/arische" Denkweise geht. Ich hoffe Kordian, Du kannst und willst das auch korregieren. Falls nicht, hast Du Dich in meinen Augen endgültig disqualifiziert!

Edith
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Beitrag von Edith »

Darf ich bitte darauf hinweisen..... ab jetzt gaaanz vorsichtig zu formulieren... und merkwürdige Unterstellungen nach bestem Wissen zu vermeiden? :kratz:

Ich rieche schon wieder den Rauch eines Brandherdes.....

Etwaige verfassungswidrige Aussagen, Unterstellungen, etc pp... würden unmittelbare Konsequenzen nach sich ziehen

Ich verweise vorsichtshalber auf Nr. 4 der Forumsregeln:
.

4. Diskussionsstil, Ruf des Forums und Niveau
Damit ein Thema sinnvoll diskutiert werden kann, ist es hilfreich, wenn alle Mitglieder bei ihren Beiträge möglichst nah beim Thema bleiben und auf die Argumente der anderen Teilnehmer eingehen. Persönliche Provokationen und sonstige Beiträge, die zu einer Störung der Diskussion führen, sollten vermieden werden.
Damit dieses Forum fruchtbar sein kann, sollte jeder bemüht sein das Forum nicht in »Verruf« kommen zu lassen. Beiträge, die Straftatbestände enthalten oder die Gefahr hervorrufen, daß die Betreiber des Forums rechtlich belangt werden könnten, werden von den Moderatoren gelöscht oder editiert. Ebenso wird Konstruktivität in den Beiträgen erwartet. Nachaltiges Provozieren anderer Forenteilnehmer ohne erkennbare Konstruktivität, also dauerhaft bewußtes Herbeiführen von Emotionen gilt als Zündeln, welches bei entsprechender Nachhaltigkeit zu Verwarnungen führt.
Die Mitglieder des Forums sollen sich in ihren Diskussionen keiner »Gossensprache« bedienen. Beiträge, die das allgemeine Forumsniveau deutlich unterschreiten, werden nach dem Ermessen der Moderatoren gelöscht.

Petra
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Beitrag von Petra »

Bernd Heinrich Stein hat geschrieben:
Kordian hat geschrieben:
Bernd Heinrich Stein hat geschrieben:
?? Und das aus Deiner Feder! Ich habe da von Dir schon mal genau das Gegenteil gelesen. Nämlich, dass gleichgeschlechtliche Sexualität nicht das "Gleiche" sei, wie die Sexualität zwischen Mann und Frau.


Bernd Heinrich

Ich wollte es vermeiden zu erwähnen, doch die Ideologie, wonach nur Mann und Frau zusammen leben sollten, wenn sie die gleiche Herkunft haben, mir natürlich näher ist, als als zwei gleiche Geschlechter zusammen wohnen, egal welche Herkunft sie haben, mit zusammen wohnen mein ich natürlich auch zusammen Sex haben, um Nachfragen vorzubeugen. Doch da beide Ideologien Volkszerstörend sind, muss ich ja nicht sagen, welche die weniger schlechte etc. Beide sind Gotteswiedrig und rufen zum Kampf gegen das Volk Gottes.
Ich hoffe doch sehr, dass ich das, was ich da lese falsch [Punkt] :kratz:
Allerdings befürchte ich, dass das, was Du da schreibst wirklich in die Richtung einer "völkisch/arische" Denkweise geht. Ich hoffe Kordian, Du kannst und willst das auch korregieren. Falls nicht, hast Du Dich in meinen Augen endgültig disqualifiziert!
Kordian meinte mit "Herkunft" die geistige Heimat. So ist es für ihn m.E., so mal als Beispiel, viel erfolgsversprechender für eine glückliche christliche Ehe, wenn sich ein katholischer Bayer mit einer ebenso katholischen Südamerikanerin (Karamba!) vermählt, als mit einer ungläubigen oder protestantischen Augsburgerin. So habe ich ihn zumindest verstanden.- Kordian, sag mal, dass ich recht habe ;)

Edith
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Beitrag von Edith »

Petra hat geschrieben:Kordian meinte mit "Herkunft" die geistige Heimat. So ist es für ihn m.E., so mal als Beispiel, viel erfolgsversprechender für eine glückliche christliche Ehe, wenn sich ein katholischer Bayer mit einer ebenso katholischen Südamerikanerin (Karamba!) vermählt, als mit einer ungläubigen oder protestantischen Augsburgerin. So habe ich ihn zumindest verstanden.- Kordian, sag mal, dass ich recht habe ;)
:D :D :D
ach sooo.... ja dann..... :D :D :D

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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

Ich sag nur Volkbegehren und Volksentscheid.

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

Ich sag nur Rechskontinuität und eine Fragestellung bei einem Volksentscheid dagegen wäre gar net zulässig. Du kannst es drehen und wenden wie du es willst die Grundlagen des Rechts kannst nicht ändern. So wie Konzil und Papst auch nicht die Grundlagen und Sinn des Glaubens ändern können.


LG
Fiore

Raphaela
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Re: Rechtskontinuität

Beitrag von Raphaela »

Das ist zwar schon ein uralter Thread, aber hier geht es doch um Recht insgesamt, oder:
Dann eine Frage für einen Juristen, der sich hoffentlich auskennt:

Von einer Freundin von mir hat der Sohn (Drogenmissbrauch...) einen Pflichtverteidiger zur Seite gestellt bekommen. Wenn sie und ich es richtig wissen, wird dieser vom Gericht gestellt und bezahlt. Nun hat sich der Pflichtverteidiger noch vor Beginn der Einsicht von Akten... an meine Freundin -also die Mutter des Straftäters gewandt und gemeint, dass sie ihn auch freiwillig bezahlen könne. - Sie hat dabei kein gutes Gefühl, findet dies etwas komisch. Und: Es geht ja gar nicht um sie...
Darf ein Pflichtverteidiger so etwas von den Angehörigen verlangen? Ist das normal?
Bei mir kommt es so an, als ob dieser Pflichtverteidiger korrupt ist. - Und bei meiner Freundin auch.

Bitte um eine schnelle Antwort - Danke
Ich bin gerne katholisch, mit Leib und Seele!

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guatuso
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Re: Rechtskontinuität

Beitrag von guatuso »

Raphaela hat geschrieben:Das ist zwar schon ein uralter Thread, aber hier geht es doch um Recht insgesamt, oder:
Dann eine Frage für einen Juristen, der sich hoffentlich auskennt:

Von einer Freundin von mir hat der Sohn (Drogenmissbrauch...) einen Pflichtverteidiger zur Seite gestellt bekommen. Wenn sie und ich es richtig wissen, wird dieser vom Gericht gestellt und bezahlt. Nun hat sich der Pflichtverteidiger noch vor Beginn der Einsicht von Akten... an meine Freundin -also die Mutter des Straftäters gewandt und gemeint, dass sie ihn auch freiwillig bezahlen könne. - Sie hat dabei kein gutes Gefühl, findet dies etwas komisch. Und: Es geht ja gar nicht um sie...
Darf ein Pflichtverteidiger so etwas von den Angehörigen verlangen? Ist das normal?
Bei mir kommt es so an, als ob dieser Pflichtverteidiger korrupt ist. - Und bei meiner Freundin auch.

Bitte um eine schnelle Antwort - Danke
Soweit ich das aus meiner Vergangenheit in Deutschland noch weiss, ist es legitim. Als Pflichtverteidiger erhaelt der Anwalt nur ein kleines Honorar. Als Wahlverteidiger natuerlich - von den Angehoergen- mehr Honorar. Es gibt ja auch umgekehrt den Fall, dass ein Wahlverteidiger vom Gericht zum Pflichtverteidiger erklaert wird.
Er hat es ja auch nicht "verlangt" wenn ich dich verstehe, sondern vorgeschlagen.
Das hat nichts mit Korruption zu tun.

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Edi
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Re: Rechtskontinuität

Beitrag von Edi »

guatuso hat geschrieben: Als Pflichtverteidiger erhaelt der Anwalt nur ein kleines Honorar.
Ja, er erhält ein kleineres Honorar als ein Wahlverteidiger. Wenn man aber liest, was solche Pflichtverteidiger in Strafsachen erhalten sollen wie z.B. im Fall Tschäpe, dann ist das auch nicht gerade sehr wenig. Klar, daß ein Wahlverteidiger und erst recht ein sog. Staranwalt weit mehr bekommt.
Es lebt der Mensch im alten Wahn.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.

Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.

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Re: Rechtskontinuität

Beitrag von Raphaela »

Danke für die schnellen Antworten. - Inzwischen habe ich aber auch eine Richterin, mit der ich verwandt bin gefragt, die ähnliches erzählt hat, die mir aber gleichzeitig gesagt hat, sie wird keinen Tipp für meine Freundin geben, was sie tun soll, denn gerade Eltern halten sich da anscheinen oft nicht dran (- > wenn das eigene Kind im Gefängnis ist, das will keiner)
Im Augenblick meint meine Freundin, dass sie wohl kein Geld geben wird. (Habe Gestern, spätabends noch mit ihr telefoniert) Aber: Sie hat Angst, dass ein Freund ihres Sohnes besser weg kommt, weil dessen Vater wohl Geld gibt und diesem Freund wohl geraten wird (vom eigenen Vater oder vom Pflichtverteidiger???) zu leugnen und alles auf andere zu schieben und andere zu belasten, selbst wenn er es war.

Ich bin ja kein Jurist, aber es ist immer wieder mal in der Zeitung zu lesen, dass jemand überführt wurde, weil er sich so oft widersprochen hat.
Und: Ist es so einfach, etwas auf einen anderen zu schieben?

Und: Betet bitte mal für meine Freundin (Doro), die irgendwo in sich "gespalten" ist: Auf der einen Seite denkt sie, der Sohn soll ruhig mal sehen, was es heißt im Gefängnis zu sitzen und dort zur Besinnung zu kommen, auf der anderen Seite macht es ihr wohl zu denken, was wohl ist, wenn andere aufgrund von Falschaussagen besser wegkommen. - Und außer mit hat sie niemanden zum Sprechen, da der Sohn ihres Freundes auch verhaftet wurde.
Ich bin gerne katholisch, mit Leib und Seele!

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ar26
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Re: Rechtskontinuität

Beitrag von ar26 »

Ich mache zwar kein Strafrecht, aber vielleicht kann ich ein wenig zur Aufklärung beitragen.

Ein Rechtsanwalt (auch ein Pflichtverteidiger) ist in Deutschland zumindest nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu vergüten. Darüber hinaus sind aber auch höhere Vergütungen zulässig, etwa ein bestimmtes Stundenhonorar. Letzteres bekommt der gesetzliche Verteidiger natürlich nicht, der bekommt nur was das Gesetz zulässt. Die Folge hiervon ist, daß er - je nach eigener Auftragslage - nur soviel Zeit in die Angelegenheit stecken wird, wie er übrig hat. Grund hierfür ist, daß das RVG eben in der Regel nicht den Gegenwert einer zeitintensiven anwaltlichen Tätigkeit abdeckt, weil der Gesetzgeber "vorausgesehen hat", daß diese Vergütung nach dem RVG häufig zu Lasten der Staatskasse geht. Daher muss sie "gering" sein.

Wenn der Kollege nunmehr anbietet, als Wahlverteidiger mutmaßlich gegen Zeithonorar tätig zu werden, würde ich konkret nachfragen, was er denn dann mehr für seinen Mandanten tun könnte. Wenn er hierfür eine überzeugende Antwort hat, würde ich wohl tiefer in die Tasche greifen.

Da ich nicht weiß, was vorgefallen ist, kann ich nichts näheres zu dem Fall sagen. Allerdings müsste schon einiges vorgefallen sein, wenn bei Minderjährigen oder Heranwachsenden Gefängnis (Jugendstrafvollzug?) im Raum steht. Normalerweise bekommen die andere Strafen (gemeinnützige Arbeit, Arrest usw.).
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

Raphaela
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Re: Rechtskontinuität

Beitrag von Raphaela »

ar26 hat geschrieben:Ich mache zwar kein Strafrecht, aber vielleicht kann ich ein wenig zur Aufklärung beitragen.

Ein Rechtsanwalt (auch ein Pflichtverteidiger) ist in Deutschland zumindest nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu vergüten. Darüber hinaus sind aber auch höhere Vergütungen zulässig, etwa ein bestimmtes Stundenhonorar. Letzteres bekommt der gesetzliche Verteidiger natürlich nicht, der bekommt nur was das Gesetz zulässt. Die Folge hiervon ist, daß er - je nach eigener Auftragslage - nur soviel Zeit in die Angelegenheit stecken wird, wie er übrig hat. Grund hierfür ist, daß das RVG eben in der Regel nicht den Gegenwert einer zeitintensiven anwaltlichen Tätigkeit abdeckt, weil der Gesetzgeber "vorausgesehen hat", daß diese Vergütung nach dem RVG häufig zu Lasten der Staatskasse geht. Daher muss sie "gering" sein.
Ja, das hat mir meine Verwandte auch erzählt, und das habe ich auch weitergegeben. Der Sohn von Doro ist 20 Jahre alt und im Zusammenhang mit den Verhaftungen der Gruppe "Black Jackets" festgenommen worden. - Er selbst sagt - zumindest seiner Mutter gegenüber - er gehört nicht dazu ist nur Sympathisant und hat Kurierdienste gemacht. Aber ich frage mich, ob er wirklich alles seiner Mutter sagt, denn Drogen nimmt er z. B. schon länger und hatte damals seiner Mutter gesagt, er braucht es nur wegen der anstrengenden Arbeit und würde auch nur zweimal in der Woche Mariuhana zu sich nehmen. Doro glaubte ihm dies. Aber er hat natürlich auch nach Beendigung dieser Arbeit weiterhin Drogen konsumiert....
Ich weiß daher nicht, wie weit er wirklich in diese Sache verwickelt ist.....

Er ist übrigens in einer Jugendstrafvollzugsanstalt untergebracht.
Ich bin gerne katholisch, mit Leib und Seele!

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ar26
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Re: Rechtskontinuität

Beitrag von ar26 »

@ Raphaela
Scheint mir ziemlich heftig zu sein. Ich würde auf das Gerede des Knaben nicht viel geben. Nicht, daß ich mich mit solchen Vereinigungen auskennen würde. Was der Knabe erzählt, klingt für mich aber danach, als ob er gern dazu gehören würde, allerdings in der Hierarchie noch ganz unten steht und nur die Drecksarbeit machen darf. Ob das für eine Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ausreicht, vermag ich nicht zu beurteilen.

Wenn es mein Sohn wäre, würde ich ihn erstmal ordentlich vermöbeln (klar, daß ist in der JVA ein bißchen schwierig), ihm zugleich aber einen guten Wahlverteidiger beschaffen, denn man kann nicht darauf hoffen, daß das glimpflich ausgeht. Zumal ich nicht glaube, daß die JVA hier einen erzieherischen Einfluss hat, eher dürfte sie die "Karriere" fördern.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

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