Rechtskontinuität

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

@Robert

Naturrecht? Du gehst hier von einer Definition des "Naurrechts" aufgrund religiöser Lehren aus. Da sich aber der Staat nicht auf diese zu berufen hat bzw. alle gleichwertig zu behandeln hat kann so eine Definition niemals herangezogen werden. Wenn er also von "Naturrecht" spricht muß er wirklich von biologischen Gegebenheiten ausgehen und vergleichen und sogar soziale Faktoren miteinbeziehen. Eine Abschaffung eines Gesetzes aufgrund von Religion geht in nem Religionsstaat aber nicht in ner Demokratie und in Europa gibts diesbezüglich nur ein 0,4 ha großes "Gretzerl" wo sowas möglich ist.
Und Religionsstaaten ...., besser alle (mehrheit) irren sich und leiden darunter, als wie einer irrt sich und mißbraucht und alle leiden darunter unschuldig.

LG
Fiore

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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

FioreGraz hat geschrieben:Kordi du liest meine Postings net oder? Denn sonst könntest net in jedem Posting das selbe Argument bringen und es als Gegenargumentation verkaufen auch wenn es sich nicht mal auf von mir gesagtes bezieht.
Logisch sind gesetze von der politischen Richtung abhängig und Neugesetze werden durch "Machtverhältnisse" geschaffen. Das heißt aber net das man einfach alte Gesetze abschaffen kann, nur weil die Partei XY gewonnen hat und vorher die Patei ZF am Ruder war, wie gesag es muß auf altem aufgebaut werden und net gleich umgerissen und neu gebaut werden, der Bürger hat das Recht auf eine sichere Rechtslage ........ Das Gesetz ist nun mal da und kann defacto erst abgeschafft werden wenn a) Homosexualität eindeutig eine Krankheit wäre (ist nicht der Fall, zumindest nach heutigen Erkenntnisstand nicht) oder b) die Homehe totes Recht ist (heißt über Jahrzente lässt sich keiner trauen) oder c) du die Verfassung änderst und die Grundprinzipien der "Rechtskontinuität rausschreibst, was aber wiederum illegitim wäre weil es übernationalen Grundsätzen widerspricht ergo würde .....

LG
Fiore

Was meinst du mit übernationalen Grundsätzen? - Weder im Gaza-Streifen, noch in Saudi Arab gibt es eine Homoehe und das es in D nicht möglich ist Gesetze zu ändern, muss ein deutsches Demokratieproblem sein, allein schon die Staatsform Parteiendemokratie ist krank in diesem Land.

Bernd Heinrich Stein

Beitrag von Bernd Heinrich Stein »

Kordian hat geschrieben:
Was meinst du mit übernationalen Grundsätzen? - Weder im Gaza-Streifen, noch in Saudi Arab gibt es eine Homoehe
Das "übernationale Recht" bezieht sich nicht auf "Ehe von Homosexuellen" sondern darauf, dass sich der Bürger in einem demokratischen Land auf einmal beschlossene und in Kraft getretene Gesetze in einem gewissen Rahmen verlassen können muss. D.h. z.B., dass, falls ein Gesetz über die Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren geben sollte, dies nicht einfach einige Zeit danach wieder abgeschafft werden, sondern nur modifiziert werden kann. Sollte es dennoch abgeschaft werden, könnten Betroffene vor dem europäischen Gerichtshof klagen. Das wäre dann die höhere Rechtsprechung. Um Gaza-Streifen etc. geht es also überhaupt nicht.

Kordian hat geschrieben: und das es in D nicht möglich ist Gesetze zu ändern, muss ein deutsches Demokratieproblem sein, allein schon die Staatsform Parteiendemokratie ist krank in diesem Land.
Nun Kordian, es gibt in der Bundesrepublik keine Parteiendemokratie. Bevor Du Dich dazu weiter äußerst, würde ich einfach mal das Grundgesetz lesen!

Bernd Heinrich

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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

Ich glaube kaum, dass meine Europaparteien LPR und Samoobrona im EU Parlament für eine Homoehe voten werden.

Bernd Heinrich Stein

Beitrag von Bernd Heinrich Stein »

Kordian hat geschrieben:Ich glaube kaum, dass meine Europaparteien LPR und Samoobrona im EU Parlament für eine Homoehe voten werden.
Falls das eine Antwort auf meinen Beitrag davor war, zeigt diese nur, dass Du absolut nicht verstehst oder verstehen willst, worum es geht.

Bedauerlich!

Bernd Heinrich

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

@Kordi die brauchen dafür nimmer zu voten da gibts im Europaparlament schon Grundstazbeschlüße. Gesetze zu einfach so mir nix dir nix nicht ändern zu können ist kein deutsche Demokratieproblem sondern ein Demokratieproblem an sich. Und wie Bernd schon schrieb man kann dir noch 100 mal Rechtskontinuität versuchen näherzubringen du akzeptierst es eh nicht. Weil über den Tellerrand hinausschauen halt schwer ist, dazu müßte man nachdenken.

LG
Fiore

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Zum Vergleich sei die Vereinbarung zwischen Hure und „Freier“ genannt. Wenn die Hure nicht Vorkasse nimmt, hat sie nach ihrem Dienst keinerlei rechtlichen Anspruch auf ihren Hurenlohn; umgekehrt gibt es auch für den Freier keine Rechtsgrundlage, nach Zahlung des Hurenlohns den vereinbarten Dienst einzuklagen. Der Grund ist derselbe wie im Falle der Sodomie: Die Verwerflichkeit jenes Aktes, auf den die Vereinbarung abzielt.
ProstG i.d.F.v. 20.12.2002 hat geschrieben:Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten
(Prostitutionsgesetz – ProstG)

§ 1
Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält.

§ 2
Die Forderung kann nicht abgetreten und nur im eigenen Namen geltend gemacht werden. Gegen eine Forderung gemäß § 1 Satz 1 kann nur die vollständige, gegen eine Forderung nach § 1 Satz 2 auch die teilweise Nichterfüllung, soweit sie die vereinbarte Zeitdauer betrifft, eingewendet werden. Mit Ausnahme des Erfüllungseinwandes gemäß des § 362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Einrede der Verjährung sind weitere Einwendungen und Einreden ausgeschlossen.

§ 3
Bei Prostituierten steht das eingeschränkte Weisungsrecht im Rahmen einer abhängigen Tätigkeit der Annahme einer Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechts nicht entgegen.

...

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

(Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 74, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2001; 3983)

anselm
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Beitrag von anselm »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:....
Dies ist vom Naturrecht – in der Schöpfungsordnung gründend – vorgegeben. Auch staatliche Gesetze, die darüber hinwegzugehen sich unterstehen, sind also von vornherein null und nichtig und bar jeder Rechtsfolge, und jeder Gläubige ist verpflichtet, sie als null und nichtig anzusehen.
Wenn du diese Ansicht konsequent durchhalten willst wirst du entweder Ärger mit der Staatsanwaltschaft bekommen oder auswandern müssen. Oder, dritte Möglichkeit, du musst Politiker werden und versuchen, die Mehrheit auf deine Seite zu ziehen.

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Genau so etwas meine ich, Jürgen. Ein Staat, der solche Gesetze verbricht, ist keinen Pfifferling mehr wert.

Das Gesetz, aus dem du zitierst, ist null und nichtig. Dies festzustellen ist jedermann berechtigt. Falls jemand das nicht begreift, kann ich ja mal die Konsequenzen ausmalen.

Man stelle sich vor, die eigene Tochter sei in diese Szene geraten. Man kommt hinzu, wie sie eben einen „Vertrag“ über Hurendienste abgeschlossen und den Hurenlohn kassiert hat – und nimmt sie mit, bevor es zum Vollzug kommt. Der „Freier“ klagt, und der Richter entscheidet aufgrund jenes Gesetzes, sie sei verpflichtet, sich von ihm vögeln zu lassen. Womöglich soll sie ihm von der Polizei zugeführt werden, oder was? Dagegen ist jede erforderliche Nothilfe nicht nur zulässig, sondern geboten.

Anderes Beispiel, andersherum: Die Hure war dumm genug, nicht Vorkasse zu nehmen. Der „Freier“ erleidet einen Herzinfarkt und stirbt nach dem Akt. Geld hat er keins dabei – nehmen dürfte sich’s die Hure von Rechts wegen ohnehin nicht –, die „Gläubigerin“ verklagt die Ehefrau des Verstorbenen auf Zahlung der Schulden ihres Mannes aus dem „Vertrag“ über die ihm geleisteten Hurendienste. Der gesetzestreue Richter gibt ihr Recht.

Weißt du was? Auf diesen Staat werde ich nicht mal mehr einen lassen, das ist er nicht wert.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

Lucia

Beitrag von Lucia »

Robert Ketelhohn hat geschrieben: Man stelle sich vor, die eigene Tochter sei in diese Szene geraten. Man kommt hinzu, wie sie eben einen „Vertrag“ über Hurendienste abgeschlossen und den Hurenlohn kassiert hat – und nimmt sie mit, bevor es zum Vollzug kommt. Der „Freier“ klagt, und der Richter entscheidet aufgrund jenes Gesetzes, sie sei verpflichtet, sich von ihm vögeln zu lassen. Womöglich soll sie ihm von der Polizei zugeführt werden, oder was?
Du weißt selber, Robert, dass kein Richter so etwas verfügen würde. Das Fräulein Tochter hat das Geld rauszurücken und Ende.

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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

anselm hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:....
Dies ist vom Naturrecht – in der Schöpfungsordnung gründend – vorgegeben. Auch staatliche Gesetze, die darüber hinwegzugehen sich unterstehen, sind also von vornherein null und nichtig und bar jeder Rechtsfolge, und jeder Gläubige ist verpflichtet, sie als null und nichtig anzusehen.
Wenn du diese Ansicht konsequent durchhalten willst wirst du entweder Ärger mit der Staatsanwaltschaft bekommen oder auswandern müssen. Oder, dritte Möglichkeit, du musst Politiker werden und versuchen, die Mehrheit auf deine Seite zu ziehen.

Es war schon immer so, das Christen durch irgendwelche Machthaber verfolgt und getötet wurden, weil für sie Gottes Wort das einzig wahre ist. Also ist das nichts neues, was du da schreibst, meine Ethnie lebt schon seit 2000 Jahren mit diesen Nebeneffekten.

Lucia

Beitrag von Lucia »

Kordian hat geschrieben:meine Ethnie
Nö. Das, was Du mit "Ethnie" meinst, ist keine. Das, was Deine "Ethnie" ist, hat vor 2000 Jahren noch auf den Bäumen gesessen . ;D

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Clown
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Beitrag von Clown »

Man stelle sich vor, die eigene Tochter sei in diese Szene geraten. Man kommt hinzu, wie sie eben einen „Vertrag“ über Hurendienste abgeschlossen und den Hurenlohn kassiert hat – und nimmt sie mit, bevor es zum Vollzug kommt. Der „Freier“ klagt, und der Richter entscheidet aufgrund jenes Gesetzes, sie sei verpflichtet, sich von ihm vögeln zu lassen. Womöglich soll sie ihm von der Polizei zugeführt werden, oder was? Dagegen ist jede erforderliche Nothilfe nicht nur zulässig, sondern geboten.

Du polemisierst unnötig. Die Frage ob man Prostitution legalisieren solle ist gesondert zu behandeln. Aber dein Beispiel ist aufgrund mehrer Punkte falsch und bewußt manipulierend gewählt und verzerrt den Blick auf das eigentliche Thema.


1. Wenn deine Tochter Prostituierte im Sinne des Gesetzes ist muss sie volljährig sein. Daher hat sie zu diesem Zeitpunkt das Recht über sich selbst zu verfügen und wenn sie es wünscht kann sie dem Freier auch sein Geld wiedergeben und "Tschüß" sagen aber wenn sie wünscht das Geschäft abzuschließen kann sie auch das tun. Da hast du dann genauso viel Recht einzugreifen und sie (evtl. gegen ihren Willen) zu entfernen wie ich das Recht habe den Abschluss deines Mietvertrags durch Wegschleifen des Vermieters zu Sabotieren.

2. Das führt zu Punkt 2. Dadurch das du albernerweise behauptest ein deutscher Richter könnte Geschlechtsverkehr anordnen führst du auch den Rest deines Postings ad absurdum.

3. Zu guter letzt. Das Thema ist: Der deutsche Bundestag hat mehrheitlich beschlossen, die Beziehung zwischen zwei erwachsenen Menschen zu unterstützen. Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und nach Klage vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsgemäß befunden.
Nun kann eine neue schwarz(/braune?)-gelbe Regierung nicht einfach das Gesetz aufheben und den Betroffenen die Rechte aberkennen da dieser Schritt die Rechte der Betroffenen, die auch ihr Leben dementsprechend ausgerichtet haben berührt. Das einzige was sie zun könnten wäre zu beschließen das von nun an keine ELP mehr eingegangen werden könnten. Dies berührt aber die Rechte der Betroffenen nicht, da eine nachträgliche Veränderung dieser Rechte Vertragsbruch gleichkäme.
Dies ist vom Naturrecht – in der Schöpfungsordnung gründend – vorgegeben. Auch staatliche Gesetze, die darüber hinwegzugehen sich unterstehen, sind also von vornherein null und nichtig und bar jeder Rechtsfolge, und jeder Gläubige ist verpflichtet, sie als null und nichtig anzusehen.
Das ist der Grund warum manche Christen schlechte Bürger abgeben.

In einem anderen Traktat von dir hast du geschrieben, dass du einmal in einen CSD reingeraten bist und einen beistehenden Polizisten zum Eingreifen aufgefordert hast. Ist das nicht unlogisch? Du nimmst dir das Recht heraus einzelne Gesetze nicht anzuerkennen obwohl sie rechtskräftig beschlossen wurden aber willst trotzdem Gesetze durchgesetzt wissen die dir passen. Man muss sich schon entscheiden: Entweder hält man sich aus diesem ach-so verbrecherischen Staat raus (dann darf man aber auch nie die Polizei rufen o. ä.) oder man hält sich an seine Regeln. Alles dazwischen ist Heuchelei und ein Verbrechen an der Gemeinschaft.
Wer sich nicht bewegt, spürt seine Ketten nicht.

Geronimo

Beitrag von Geronimo »

Das stelle ich mir nun irgendwie urkomisch vor - wie der Vater (Robert in dem Falle) seine Tochter dabei ertappt, wie sie gerade mit einem Freier spricht, und sie mitnehmen will. Das dürfte anderes nach sich ziehen als das hier gesagte - Robert würde wegen Körperverletzung verklagt, weil er seine Tochter k.O. schlagen musste, um sie mitnehmen zu können ( oder wegen Freiheitsberaubung, wenn das Mädel volljährig ist) - die Klage hebt sich aber auf, denn es kommt zu einem Vergleich, weil das Mädel ihrerseits dem Vater mit ihrer Handtasche eine Breitseite gegen die Schläfe gedonnert hat, die zu einer schweren Gehirnerschütterung führte, weil sich in der Handtasche unglücklicherweise ein Briefbeschwerer befand, den die Gute am selben Tag gekauft hatte ..


Echt 'ne Meta-Ebene, ihr Lieben - oder findet ihr nicht auch? Ich habe mal ne Zeitlang während meines Studiums bei den Juristen gehockt; da wurden auch die irrwitzigsten Fälle erfunden ... :mrgreen:

Geronimo

Petra
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Beitrag von Petra »

:D

Die Szene ist so schön bildlich dargestellt. :D

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Pelikan
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Beitrag von Pelikan »

Ein Staat, der solche Gesetze verbricht, ist keinen Pfifferling mehr wert.
Ich denke, der Staat ist immer mindestens ein paar Pfifferlinge wert, solange er, Gott dienend, das Schwert trägt. Das Römische Reich war wesentlich verdorbener als die gute alte Bundesrepublik, und Paulus hat trotzdem zur Unterwerfung aufgefordert. Wenn Paulus einem Staat dienen konnte, der Unschuldige zwecks Belustigung der Massen im Circus verheizen ließ, wüßte ich nicht, warum ich mich über diese Hurenparagraphen großartig aufregen sollte.

Interessant finde ich aber die Frage, ob ein Staat durch grobe Verstöße gegen das transzendentale Gesetz in gewissen Bereichen die Berechtigung verlieren kann, selbigem Gesetz in anderen Bereichen Geltung zu verschaffen. Das ist ja eines der Hauptargumente, das in den USA gegen die Todesstrafe ins Feld geführt wird: Wer die Abtreibung erlaubt, darf nicht mehr hinrichten. Pastoral sicherlich ein guter Rat, aber logisch nicht ganz unproblematisch.

Es-Ergo-Cogito
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Beitrag von Es-Ergo-Cogito »

Augustinus - de civitate dei (Kapitel dort: "ROM ALS GLEICHNIS DES WELTSTAATS"):

"...dem Staat der Gottlosen fehlt nun einmal die wahre Gerechtigkeit, da er dem Gebote Gottes, nur ihm allein Opfer darzubringen, nicht gehorcht, und da deshalb auch in ihm der Geist nicht über den Leib und die Vernunft nicht über die Leidenschaften herrscht, wie Recht und Gewissen es fordern...."

Nun frage ich: Wem opfert unser Staat jährlich über 100.000 Menschen?
«::: pax tecum :::»

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Man stelle sich vor, die eigene Tochter sei in diese Szene geraten. Man kommt hinzu, wie sie eben einen „Vertrag“ über Hurendienste abgeschlossen und den Hurenlohn kassiert hat – und nimmt sie mit, bevor es zum Vollzug kommt. Der „Freier“ klagt, und der Richter entscheidet aufgrund jenes Gesetzes, sie sei verpflichtet, sich von ihm vögeln zu lassen. Womöglich soll sie ihm von der Polizei zugeführt werden, oder was? Dagegen ist jede erforderliche Nothilfe nicht nur zulässig, sondern geboten.
Also Robert neben dem das Prostitution ein anderes Kaliber ist, wenn du schon das Vertragsrecht bemühst solltest es auch ein bisserle kennen. Wenn ein Vertrag abgeschloßen wird und er wird nicht eingehalten ist erstmal festzustellen kann er eingehalten werden oder kann er es nicht und das wird der Richter tun. Er wird natürlich fesstellen das der Vertrag aus welchen gründen nicht eingehalten werden kann wenn die betroffene Person es nicht will, er kanns auch nicht anordnen da dies 1.) Die Würde des Menschen verletzen würde 2.) Das Recht auf die Unversertheit des Körpers etc. Ergo wenn der Vertrag nicht eingehalten werden kann kommts zur Wandlung, das Geld muß zurückgezahlt werden.

LG
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PS: Wenn ich höre du wolltest ein einschreiten der Polizei gegen den CSD, dann ist dir aber schon bewußt das du dich gegen den CIC stellst? Aber egal Ratzinger macht das andauernd.

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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

FioreGraz hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Man stelle sich vor, die eigene Tochter sei in diese Szene geraten. Man kommt hinzu, wie sie eben einen „Vertrag“ über Hurendienste abgeschlossen und den Hurenlohn kassiert hat – und nimmt sie mit, bevor es zum Vollzug kommt. Der „Freier“ klagt, und der Richter entscheidet aufgrund jenes Gesetzes, sie sei verpflichtet, sich von ihm vögeln zu lassen. Womöglich soll sie ihm von der Polizei zugeführt werden, oder was? Dagegen ist jede erforderliche Nothilfe nicht nur zulässig, sondern geboten.
Also Robert neben dem das Prostitution ein anderes Kaliber ist, wenn du schon das Vertragsrecht bemühst solltest es auch ein bisserle kennen. Wenn ein Vertrag abgeschloßen wird und er wird nicht eingehalten ist erstmal festzustellen kann er eingehalten werden oder kann er es nicht und das wird der Richter tun. Er wird natürlich fesstellen das der Vertrag aus welchen gründen nicht eingehalten werden kann wenn die betroffene Person es nicht will, er kanns auch nicht anordnen da dies 1.) Die Würde des Menschen verletzen würde 2.) Das Recht auf die Unversertheit des Körpers etc. Ergo wenn der Vertrag nicht eingehalten werden kann kommts zur Wandlung, das Geld muß zurückgezahlt werden.

LG
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PS: Wenn ich höre du wolltest ein einschreiten der Polizei gegen den CSD, dann ist dir aber schon bewußt das du dich gegen den CIC stellst? Aber egal Ratzinger macht das andauernd.
Als Lebewesen eines liberalen Staates befürworte ich natürlich jede Art von Kundgebung, seien es Strassenfeste von Homosexuellen, Kommunisten oder Nationalsozialisten, soll sich jede Gruppe so ausleben, wie es in einem liberalen Staat möglichich ist und keine Gruppe soll mehr Rechte als die andere haben, weil das wäre nicht mehr liberal.

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Clown
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Beitrag von Clown »

Als Lebewesen eines liberalen Staates befürworte ich natürlich jede Art von Kundgebung, seien es Strassenfeste von Homosexuellen, Kommunisten oder Nationalsozialisten, soll sich jede Gruppe so ausleben, wie es in einem liberalen Staat möglichich ist und keine Gruppe soll mehr Rechte als die andere haben, weil das wäre nicht mehr liberal.


Im Grunde bin ich deiner Ansicht. Nur würde ich nie soweit gehen zu sagen, dass ich Nazi-Demos befürworte oder begrüße (im gegenteil ich gehe dagegen eher auf die Straße). Man muss auch Kundgebungen anderer Ansichten nicht begrüßen man muss nur Recht anerkennen sich Gehör zu verschaffen (solange sie das Gemeinwesen nicht abschaffen wollen), um halbwegs fair zu bleiben.
Wer sich nicht bewegt, spürt seine Ketten nicht.

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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

Clown hat geschrieben:
Als Lebewesen eines liberalen Staates befürworte ich natürlich jede Art von Kundgebung, seien es Strassenfeste von Homosexuellen, Kommunisten oder Nationalsozialisten, soll sich jede Gruppe so ausleben, wie es in einem liberalen Staat möglichich ist und keine Gruppe soll mehr Rechte als die andere haben, weil das wäre nicht mehr liberal.


Im Grunde bin ich deiner Ansicht. Nur würde ich nie soweit gehen zu sagen, dass ich Nazi-Demos befürworte oder begrüße (im gegenteil ich gehe dagegen eher auf die Straße). Man muss auch Kundgebungen anderer Ansichten nicht begrüßen man muss nur Recht anerkennen sich Gehör zu verschaffen (solange sie das Gemeinwesen nicht abschaffen wollen), um halbwegs fair zu bleiben.

Also, ich finde deine Einstellung total diskriminierend. Homosexuelle wollen genau so irgendwelche Gemeinwesen bzw. Lebensformen abschaffen, damit die zu ihren Recht kommen, warum sollen NAtionalsozialisten und Kommunisten hinter Homosexuellen nachstehen.

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

@Kordi

1.) Kein Homosexueller will das Gemeinwesen oder Lebensformen abschaffen, wir plädieren für die Anerkennung der unsrigen.

2.) Nationalsotialismus gefährdet aufgrund seiner Ideologie, das Gemeinwesen und das Indviduum in Form von Bedrohung des rechts der freien Meinungsäuserung, des Rechts auf Unverehrheit des Körpers, des Recht auf religöse Freiheit, ..... in dem Fall widerspricht die Partei ubergeordneten nationalem recht, sowie der Verfassung und kann daher verboten und Kundgebungen für rechtswidrig erklärt werden. Mann kann sich nun mal nicht unter dem Mantel der Freiheit versecken um ihn dann runterzureißen.

3.) Bei Kommunisten ist das nicht der Fall in ihrer Ideologie ist keine Verletzung der Grundwerte da, was sie dann daraus gemacht haben ist was anderes.

Also hör bitte auf einfach nur Behauptungen und Unterstellungen aufzustellen, ohne auch nur irgenwelche schlüssigen Begründungen zu liefern. Wir lassen alle den ganzen Tag geistige Blähungen ab, nur versuchen wir aus dem Disput zu lernen, bzw. unsere Blähungen zu Begründen oder irgenweie nach dem Motto vorzugehen Behaubtung-Begründung-Beweis. Bei dir gibts nur ersteres und du hörs/liest dir Gegenargumente gar nicht durch oder gehst auf sie ein. Von dir hört man nur "Schwule sind Subversiv", dann kommt von irgeneiner Seite ein Argument und deine Antwort ist "Schwule sind Subversiv, weil sie Subversiv sind."

LG
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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

Also erst einmal halten wir fest, dass der Begriff Gemeinwesen mir nichts sagt. So, und dann halten wir noch fest, dass die Ideologie, nach der Sex zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Menschen gut ist, nicht minder komisch ist, als eine Ideologie, nach der nur Mann und Frau, der gleichen Abstammung zusammen Sex haben sollten. Sicherlich wollen Homosexuelle, Kommunisten und Nationalisten nicht die selben REchte für sich gewinnen, sondern haben da unterschiedliche Priritäten, doch in der Summe grreifen alle 3 Gruppierungen die christliche Lebensform an, um nicht zu sagen, die Lebensformen jeglicher Religionen, darum sind für mich die 3 Grupperingen aus religiöser Sicht alle rechtswiedrig und volksschädigend.

Dazu noch beigemerkt, dass Kommunisten und Nationalsozialisten sich mir nur vom Namen her unterscheiden, weil die nennen sich ja nicht jeweils mit den selben BEgriff und von der Farbe her, die einen stehen ja mehr auf rot, die anderen mehr auf braun, doch so von den politischen Zielen her, seh ich da gar keine Unterschiede, beide wollen sozial sein (Vollbeschäftigung), wollen eine gesetzestreue Bevölkerung, eine starke Partei, bei beiden gibt es für gewisse Vergehen die Todesstrafe etc. und um jetzt einen Bogen von Nationalsiten und Kommunisten zu Homosexuellen zu ziehen, alle 3 Gruppierungen stellen sich bzw. das Ausleben ihrer selbst, über Gott.
Zuletzt geändert von Knecht Ruprecht am Montag 12. Juli 2004, 09:17, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von FioreGraz »

Tja das ist das Problem Kordi, der Staat besteht nun mal nicht nur aus Kaholiken, sondern aus mehreren christlichen Gruppierungen (die da verschiederne Auffasung sind) und sogar mehreren Reiligionen plus Atheisten (dei eigentlich eh schon auch eine Religion für sich sind), daher kann der Staat sich nicht auf religös motivierte sondern nur allgemein anerkannte Rechte berufen.
Nebenbei sei noch gesagt das der vergleich von uns Homsexuellen mit Nationalsozialismus und der gleichsetzung mit politischen Ideologien eine Beleidigung sondergleichen ist, und nur deine poltisiche Unwissenheit zeigt und nur so von Arroganz und demütigung andersdenkenden gegenüber strotzt. Auf gut österreichsich werfe ich dir in dem Fall mal die Beleidigung "du politisches Nackerpatzl" an den Kopf.

LG
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Beitrag von Felix Culpa »

Nackerpatzl? Klingt gut …

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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

FioreGraz hat geschrieben:Tja das ist das Problem Kordi, der Staat besteht nun mal nicht nur aus Kaholiken, sondern aus mehreren christlichen Gruppierungen (die da verschiederne Auffasung sind) und sogar mehreren Reiligionen plus Atheisten (dei eigentlich eh schon auch eine Religion für sich sind), daher kann der Staat sich nicht auf religös motivierte sondern nur allgemein anerkannte Rechte berufen.
Nebenbei sei noch gesagt das der vergleich von uns Homsexuellen mit Nationalsozialismus und der gleichsetzung mit politischen Ideologien eine Beleidigung sondergleichen ist, und nur deine poltisiche Unwissenheit zeigt und nur so von Arroganz und demütigung andersdenkenden gegenüber strotzt. Auf gut österreichsich werfe ich dir in dem Fall mal die Beleidigung "du politisches Nackerpatzl" an den Kopf.

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Dass Christen in Bezug zu moralischen Fragen unterschiedlicher Meinung sind, stimmt auch nicht. Klar gibt es Menschen, die Bibel noch die Lehre ihrer jeweiligen Kirche anerkennen und dennoch in der jeweiligen Kirche Mitglied bleiben, nicht wegen der religiösen Verbundenheit sondern allein um Ärger zu machen, so wie der Schüler, der nur in die Schule geht um den Unterricht zu stören, aber der Unterricht und Schule an sich ablehnt. Nur haben diese Menschn die halt so sind, nicht einmal die Stellung für ihre Gruppierung so zu sprechen, sondern die sprechen nur für sich und paar verstreuter anderer und weil sie trotz der Ablehnung der Bibel und der Lehrer ihrer jeweiligen Kirche, dennoch Mitgleid der Kirche sind, missbrauchen die diesen Zustand und sprechen im Namen der gesamten Gruppierung, ohne jegliches Amt dafür, dass es ihnen erlauben dürfte.

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

@Kordi

Wiedermal ein Zeichen deiner Unwissenheit du wirst wohl zugeben das Sysnoden für die Gruppierungen sprechen und die sprechen sich nun mal für Homosexuelle aus. Also bitte laß die Kirche im Dorf und übergiese uns nicht nur mit politischer sondern auch anscheinden religöser Unwissenheit.

Altkatholiken, Anglikaner, Protestanten (nicht alle aber viele Landessynoden), ..... sprechen sich offiziel (also die Amtsinhaber) dafür aus.

LG
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Und bevor du mich der Lüge bezichtigst und fragst wo?
Die Altkatholische Kirche Österreichs nimmt die gleichgeschlechtliche Liebe von Menschen als eine Gegebenheit in der Schöpfung zur Kenntnis. Niemand darf wegen seiner/ihrer erotischen Prägung in Bezug auf seine verantwortlich gewählte Lebensform diskriminiert werden. Die Synode der Altkatholischen Kirche Österreichs hält Segnungen von Haus- und Lebensgemeinschaften für möglich, die auf Dauer angelegt sind.
(Quelle altkathoilken.at)

Ähnlich die deutsche Bischoffsynode, etc.

Evangelische zustimmung EKD 1996; Nordelbien 1997; Rheinland 1995/1999/2000

Anglikaner sind ncoh uneiens aber siehe die Ernennung des homosexuellen Bischofs.

LG
Fiore
Zuletzt geändert von FioreGraz am Montag 12. Juli 2004, 10:04, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Knecht Ruprecht »

FioreGraz hat geschrieben:@Kordi

Wiedermal ein Zeichen deiner Unwissenheit du wirst wohl zugeben das Sysnoden für die Gruppierungen sprechen und die sprechen sich nun mal für Homosexuelle aus. Also bitte laß die Kirche im Dorf und übergiese uns nicht nur mit politischer sondern auch anscheinden religöser Unwissenheit.

Altkatholiken, Anglikaner, Protestanten (nicht alle aber viele Landessynoden), ..... sprechen sich offiziel (also die Amtsinhaber) dafür aus.

LG
Fiore
Du nennst die bei Namen. Ich schrieb bereits dass die ALtkatholiken damit Werbung machen, dass die Homoehe und geschiedene Priester un -innen gut finden. Ich weiß auch nicht, wie das mit derer Anerkennung als christliche irgendetwas aussieht. Doch wenn es Christen wären, müßten die sich nicht ihrer eigene Gruppierung schaffen in der sie ihre Sünde umdrehen und die Sünde zur Nichtsünde machen.

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Beitrag von FioreGraz »

Wenn du Christen nur die katholische Fraktion bezeichnest, dann ist die Diskussion beendet. Das ändert aber nichts daran das es so ist. Die Altkatholiken sind als christliche Kirche anerkannt. Ihre Bischöfe gelten in Rom als rechtmässig geweiht. Eine Ablehnung anderer christlicher Gemeinschaften deinerseits als Nichtchristlich ist gegen die Lehrmeinung Roms (siehe VAT II. LG). Ich dachte immer du bist so romtreu? Und es kam nicht zu einem hola heut machen wir eine Gruppierung sondern zu einem abspalten, aufgrund von verschiedenen Auffasungen.

LG
Fiore

anselm
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Beitrag von anselm »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:....
Das Gesetz, aus dem du zitierst, ist null und nichtig. Dies festzustellen ist jedermann berechtigt. ....
Abgesehen von dem konkreten Fall, den du anführst: es gibt sicherlich Situationen, in denen es nicht mehr sinnvoll ist, bestehende Gesetze einzuhalten.

Das ist bestimmt dann der Fall, wenn Gesetze offensichtlich ungerecht sind. Also z.B. wenn Menschen vor dem Gesetz (ohne passenden Grund) sehr ungleich behandelt werden, z.B. wenn der Staat zugunsten bestimmter Personengruppen handelt, ohne dass dies sachlich begründet werden kann. Also etwa in Fällen von erheblicher Diskriminierung (z.B. Enteignungen von Menschen, die andere als die herrschenden politischen Auffassungen vertreten).

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Felix Culpa
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Beitrag von Felix Culpa »

… oder Entleibung von Menschen, soweit sie das Pech haben, noch nicht geboren zu sein.

Übrigens nutze ich die Gelegenheit, Kordian einmal beizupflichten. Kommt ja selten genug vor. Was die Altkatholische oder die Anglikanische Kirche so denken und lehren, kann nicht der Maßstab für die Catholica sein. Hier wären wir dann beim Gegenbild zum Katholischen – der Sektorenkirche (nach Scheffzcyk, «Vielfalt ohne Einheit», DT v. 10.07.04). Wo jeder Pups gleich gültig ist.

Bernd Heinrich Stein

Beitrag von Bernd Heinrich Stein »

Kordian hat geschrieben:Also erst einmal halten wir fest, dass der Begriff Gemeinwesen mir nichts sagt.
Bedauerlich!
"Gemeinwesen, bei F.Tönnies Bezeichnung für jenen Typus der (Volks) Gemeinschaft, in dem sich auf der Grundlage einer Vielzahl von gegeneinander abgrenzbaren Bedürfnissen, Fähigkeiten, Kenntnissen, Arbeitsbereichen u.s.w. ein soziales Gefüge herausgebildet hat, in dem auf Grund überkommener Sitte und gesetzten Rechts die Angehörigen der Volksgemeinschaft jeweils bestimmten Ämtern und Ständen mit vorgegebenen Rechten, Pflichten und Funktionen zugeordnet sind."

Kordian hat geschrieben:So, und dann halten wir noch fest, dass die Ideologie, nach der Sex zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Menschen gut ist, nicht minder komisch ist, als eine Ideologie, nach der nur Mann und Frau, der gleichen Abstammung zusammen Sex haben sollten.
?? Und das aus Deiner Feder! Ich habe da von Dir schon mal genau das Gegenteil gelesen. Nämlich, dass gleichgeschlechtliche Sexualität nicht das "Gleiche" sei, wie die Sexualität zwischen Mann und Frau.
Kordian hat geschrieben:Dazu noch beigemerkt, dass Kommunisten und Nationalsozialisten sich mir nur vom Namen her unterscheiden, weil die nennen sich ja nicht jeweils mit den selben BEgriff und von der Farbe her, die einen stehen ja mehr auf rot, die anderen mehr auf braun, doch so von den politischen Zielen her, seh ich da gar keine Unterschiede,
Du kennst Dich aus in den Grundwerten des Sozialismus und des Kommunismus und kannst diese (aus gesichertem Wissen) mit denen des Nationalsozialismus vergleichen? Falls ja, weiß ich nicht, wie Du zu der o.g. Einschätzung kommst.
Kordian hat geschrieben:beide wollen sozial sein (Vollbeschäftigung),
"Vollbeschäftigung" ist lediglich ein Teilaspekt von "sozial".
Kordian hat geschrieben:wollen eine gesetzestreue Bevölkerung,
Das will jedes Staatsgebilde! Daher ist das Kriterium untauglich.
Kordian hat geschrieben: eine starke Partei,
Auch dies ist nicht von vornherein ein Kriterium für Sozialismus. Allenfalls für den Kommunismus und auch da nur als praktischer Aspekt. Ideologische Grundlage der Herrschaft ist die "Diktatur des Proletariates". Der Sozialismus kennt übrigens den Begriff der "Räterepuplik".
Deine Extremen Vereinfachungen werden Dir nicht helfen, etwas besser zu verstehen.
Kordian hat geschrieben:........und um jetzt einen Bogen von Nationalsiten und Kommunisten zu Homosexuellen zu ziehen, alle 3 Gruppierungen stellen sich bzw. das Ausleben ihrer selbst, über Gott.
Jetzt wird Deine Beurteilung endgültig absurd. Sowohl der Sozialismus, als auch der Kommunismus sehen nicht das Individuum und dessen Interessen im Vordergrund, sondern die "Bedürfnisse" der Gemeinschaft. Da ist nix mit "Ausleben ihrer selbst". Und "über Gott stellen"????? Für die klassischen Formen des Sozialismus und Kommunismus existiert Gott gar nicht.
Und zu Deiner Feststellung bezüglich der homosexuellen Menschen; was ist den mit den gläubigen Homosexuellen? Wie ordnest Du denn die ein?


Bernd Heinrich

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