Abschaffung der Todesstrafe

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Peregrin
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Peregrin »

Aletheia hat geschrieben:[
Dann wünsche ich dir, dass du nicht in einen Justizirrtum verwickelt wirst - bei deiner nächsten USA-Reise.
Was hat das mit der Todesstrafe zu tun?
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Mirjanin
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Mirjanin »

Die Sache mit der Todesstrafe ist wirklich recht vertrackt. Ich war selbst früher eindeutig pro (!) Todesstrafe und habe das auch so stets in Diskussionen vertreten. Vielleicht auch einfach nur um ein bisschen zu provozieren, weil mir dieses "Der arme Täter.." Gelabere mächtig auf den Senkel ging. Mittlerweile hat in den letzten Jahren aber ein Umdenken eingesetzt, denn niemand, wirklich niemand, hat das Recht einem anderen Mensch das Leben zu nehmen. Vorallem kein Staat, mag er sich auf noch so "edle Motive" (irgendetwas findet sich immer..) stützen. Todesstrafe ist Mord. Gerade als Christ kann man da nicht undifferenziert bleiben, auch wenn man selbstverständlich Typen wie diesem kranken Fritzl Kerl den elektischen Stuhl wünschen würde. (Alternativ dürfte es auch ein zwei-Wochen "Urlaub" im Trakt der normalen Gefangenen tun - Kinderschänder und solche Heinis sollen bei gewöhnlichen Kriminellen ja eher einen schwierigeren Stand haben..)

Wer übrigens wähnt, die Todesstrafe sei im heutigen Europa ein Tabu, der irrt sich. Die Europäische Charta der Menschenrechte aus dem Jahr 2000, die Teil des aktuellen Lissabon Vertragswerks ist, besagt im Artikel 2 Absatz 2 scheinbar eindeutig: „Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.“ Doch wird diese Aussage ausdrücklich an die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) aus dem Jahr 1950 zurückverwiesen, die Ausnahmeregelungen für die Todesstrafe zuließ. Dazu schreibt das Amtsblatt der Europäischen Union vom 14. Dezember 2007: „So müssen die in der EMRK enthaltenen Negativdefinitionen auch als Teil der Charta betrachtet werden.“ Und diese lauten: „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen; b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.

Die Abschaffung der Todesstrafe innerhalb der EU gilt nur unter Vorbehalt. Bei „Aufruhr und Aufstand“ darf also standrechtlich erschossen werden. Wie leicht und rasch dürfte die unsinnige Wirtschaftspolitik und die noch hirnrissigere „Klimapolitik“ in Deutschland und der EU zu Zuständen führen, die „Aufruhr und Aufstand“ einer zunehmend verarmten Bevölkerung auslösen dürften?

In fünf Jahren reden wir nochmal darüber...
Gut sein ist edel. Andere lehren, gut zu sein, ist noch edler. Und einfacher.
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Maurus
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Maurus »

Ich halte es für eine Bankrotterklärung des Staates, wenn er straffällig gewordene Bürger sozusagen aus Rache umbringen lässt.

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Peregrin
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Peregrin »

Mirjanin hat geschrieben:... niemand, wirklich niemand, hat das Recht ... Todesstrafe ist Mord. Gerade als Christ kann man da nicht undifferenziert bleiben, auch wenn man selbstverständlich Typen wie diesem kranken Fritzl Kerl den elektischen Stuhl wünschen würde. (Alternativ dürfte es auch ein zwei-Wochen "Urlaub" im Trakt der normalen Gefangenen tun - Kinderschänder und solche Heinis sollen bei gewöhnlichen Kriminellen ja eher einen schwierigeren Stand haben..)
Solche Stellungnahmen verstehe ich nicht. Wie kann man einerseits eine Hinrichtung nach einem gerechten Urteil zum "Mord" erklären und allen ein schlechtes Gewissen machen wollen, die da noch einen Unterschied erkennen, und andererseits Lynchphantasien wie die obigen für "selbstverständlich" halten?

Der Fall Fritzl riecht übrigens eher nach Rechtsbeugung, um den Mob zu besänftigen und ist mithin kein gutes Beispiel für gerechte Bestrafung. Ob's einem paßt oder nicht, in Österreich stehen auf Vergewaltigung unter den bekannten Umständen nur maximal 15 Jahre Haft, und bei "Zusammentreffen strafbarer Handlungen" addieren sich die Strafen nicht, sondern es zählt nur die höchste Strafdrohung. Der "Mord", den sie ihm angehängt haben, war den Tatmerkmalen nach eher "unterlassene Hilfeleistung", allenfalls "fahrlässige Tötung", der "Sklavenhandel" überhaupt lächerlich, da ja weit und breit kein Sklave gehandelt wurde. Die lebenslange Haft, die da also ungerechterweise verhängt wurde, bringt alle, die noch in irgendwelchen Kellern stecken, in akute Lebensgefahr.
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Peregrin
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Peregrin »

Maurus hat geschrieben:Ich halte es für eine Bankrotterklärung des Staates, wenn er straffällig gewordene Bürger sozusagen aus Rache umbringen lässt.
Das tut er ja nicht. Zunächst besteht hier der naturrechtliche Anspruch des Verletzten auf Vergeltung. Daß der Staat diesen Anspruch an sich zieht und quasi in Stellvertretung des eigentlich Anspruchsberechtigten handelt, wird üblicherweise nicht als Bankrotterklärung, sondern vielmehr als zivilisatorischer Fortschritt gegenüber dem per Blutrache und Privatfehde ausgeübten Faustrecht betrachtet. Ein guter Christ mag auf den Anspruch auch verzichten, aber das ist nicht jedem gegeben und es sind ja auch längst nicht alle Rechtsunterworfenen Christen - deren Befindlichkeiten müssen also nicht unbedingt als Maßstab zur Ausgestaltung des Rechts dienen.
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anneke6
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von anneke6 »

Peregrin hat geschrieben:… Die lebenslange Haft, die da also ungerechterweise verhängt wurde, bringt alle, die noch in irgendwelchen Kellern stecken, in akute Lebensgefahr.
Das verstehe ich auch nach dreimaligem Durchlesen nicht. Meinst Du, so mancher Österreicher hält im Keller seine Tochter gefangen, outet sich aber deswegen nicht, weil er fürchtet, er könne auch zu lebenslanger Haft verurteilt werden?
???

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Maurus
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Maurus »

Peregrin hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Ich halte es für eine Bankrotterklärung des Staates, wenn er straffällig gewordene Bürger sozusagen aus Rache umbringen lässt.
Das tut er ja nicht. Zunächst besteht hier der naturrechtliche Anspruch des Verletzten auf Vergeltung.
Aber erkennbar kein Anspruch auf das Strafmaß. Das legt der Staat ja auch in anderen Fällen willkürlich fest.
Daß der Staat diesen Anspruch an sich zieht und quasi in Stellvertretung des eigentlich Anspruchsberechtigten handelt, wird üblicherweise nicht als Bankrotterklärung, sondern vielmehr als zivilisatorischer Fortschritt gegenüber dem per Blutrache und Privatfehde ausgeübten Faustrecht betrachtet.
Ich bestreite nicht das Recht des Staats zu strafen, sondern stelle eine bestimmte Art des Strafens in Frage. In meinen Augen hat der Staat keine Moral, der die Übertreter seiner Rechtsordnung in irgendwelchen Kellern um die Ecke bringt. Das ist keine Sühne, auch kein Schutz der Bevölkerung, sondern Rache. Und Rache ist niedrig.
Ein guter Christ mag auf den Anspruch auch verzichten, aber das ist nicht jedem gegeben und es sind ja auch längst nicht alle Rechtsunterworfenen Christen - deren Befindlichkeiten müssen also nicht unbedingt als Maßstab zur Ausgestaltung des Rechts dienen.
Befindlichkeiten anderer, und seien es Opfer, spielen grundsätzlich keine Rolle. Das ist ja gerade der Grund, weshalb man das Richten einer neutralen Instanz überlässt.

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ar26
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von ar26 »

@ Peregrin

Ich hab zwar prinzipiell keine Ahnung vom Strafrecht, aber man kann auch jemanden durch Unterlassung töten. Dafür benötigt es eine Garantenstellung, die hier unstreitig gegeben ist. Wenn dann noch ein Mordmerkmal (Verdeckungsabsicht) dazu kommt, sind wir dabei.

Unterlassene Hilfeleistung ist ein eher subsidiäres Delikt, daß als Auffangtatbestand für unbeteiligte Dritte in Frage kommt.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

Ralf

Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Ralf »

Peregrin hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Ich halte es für eine Bankrotterklärung des Staates, wenn er straffällig gewordene Bürger sozusagen aus Rache umbringen lässt.
Das tut er ja nicht. Zunächst besteht hier der naturrechtliche Anspruch des Verletzten auf Vergeltung.
Dieser naturrechtliche Anspruch (den ich nicht bestreite) ist für Christen durch ein göttliches Gebot auf die zweite Stufe gestellt worden.

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Clemens
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Clemens »

Hallo Mirjanin!

Du schreibst, dass die EMRK erlaubt,
" c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."
und folgerst daraus:
"Die Abschaffung der Todesstrafe innerhalb der EU gilt nur unter Vorbehalt. Bei „Aufruhr und Aufstand“ darf also standrechtlich erschossen werden."

Das zweite folgt doch nicht aus dem ersten.
Einen Aufruhr niederzuschlagen, heißt m.W. Gewalt anwenden zu können, um die Insurgenten zu entwaffnen/entmachten und ihre Truppen zu besiegen. Dass es dabei im Rahmen des militärisch oder polizeilich Notwendigen Tote geben kann, ist klar und jeder Widerstand gegen Aufständische wäre sinnlos, wenn diese Option von vornherein ausgeschlossen wäre.

Aber deswegen sind doch standrechtliche Erschießungen (d.h. Hinrichtung von Gefangenen!) damit noch lange nicht erlaubt!

Gruß,
Clemens

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Jacinta
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Jacinta »

Clemens hat geschrieben:Hallo Mirjanin!

Du schreibst, dass die EMRK erlaubt,
" c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."
und folgerst daraus:
"Die Abschaffung der Todesstrafe innerhalb der EU gilt nur unter Vorbehalt. Bei „Aufruhr und Aufstand“ darf also standrechtlich erschossen werden."

Das zweite folgt doch nicht aus dem ersten.
Einen Aufruhr niederzuschlagen, heißt m.W. Gewalt anwenden zu können, um die Insurgenten zu entwaffnen/entmachten und ihre Truppen zu besiegen. Dass es dabei im Rahmen des militärisch oder polizeilich Notwendigen Tote geben kann, ist klar und jeder Widerstand gegen Aufständische wäre sinnlos, wenn diese Option von vornherein ausgeschlossen wäre.

Aber deswegen sind doch standrechtliche Erschießungen (d.h. Hinrichtung von Gefangenen!) damit noch lange nicht erlaubt!

Gruß,
Clemens
Genau! Der Vollstreckung der Todesstrafe geht notwendigerweise immer ein rechtskräftiges Urteil voraus, sonst ist es keine Todesstrafe im Sinne eines rechtsstaatlichen Strafrechts.

Abgesehen davon bin ich ausnahmslos gegen die Todesstrafe. Allerdings sollte es ohne Gesetzeslücke die Möglichkeit geben, eine Person wirklich bis zu seinem Tode wegzusperren. Weniger aus Gründen der Strafe, sondern zum Schutz der Allgemeinheit.

@ ar26 Von wegen keine Ahnung vom Strafrecht... :blinker:
"In necessariis unitas, in non-necessariis libertas, in utrisque caritas."
"Man muss sich aber klarmachen, dass Krisenzeiten des Zölibats auch immer Krisenzeiten der Ehe sind." BXVI.

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Peregrin
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Peregrin »

anneke6 hat geschrieben:
Peregrin hat geschrieben:… Die lebenslange Haft, die da also ungerechterweise verhängt wurde, bringt alle, die noch in irgendwelchen Kellern stecken, in akute Lebensgefahr.
Das verstehe ich auch nach dreimaligem Durchlesen nicht. Meinst Du, so mancher Österreicher hält im Keller seine Tochter gefangen, outet sich aber deswegen nicht, weil er fürchtet, er könne auch zu lebenslanger Haft verurteilt werden?
Ungefähr, obwohl ich es weder auf Töchter noch auf Österreich beschränken will. Wenn man bedenkt, daß es einen ganzen Haufen verschwundener Personen gibt, dann existieren in den Kellern dieser Welt sicher etliche, die noch hoffen, dereinst wieder das Licht des Tages zu erblicken. Eine solche Gefangenhaltung dem Mord gleichzuhalten (was das Gesetz wohlgemerkt nicht tut, aber hier auf Druck des Mobs faktisch geschehen ist), wird wohl manchen Kerkermeister, der der Sache überdrüssig geworden ist, auf die Idee bringen, sein Opfer einfach zu ermorden und mitsamt dem Verließ zuzuschütten.
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Peregrin »

ar26 hat geschrieben: man kann auch jemanden durch Unterlassung töten. Dafür benötigt es eine Garantenstellung, die hier unstreitig gegeben ist. Wenn dann noch ein Mordmerkmal (Verdeckungsabsicht) dazu kommt, sind wir dabei.
Ja, aber eben an dem Mordmerkmal spießt es sich mE. Ich glaube nicht, daß die Vedeckungsabsicht nachgewiesen wurde, und sie liegt auch nicht unbedingt auf der Hand, weil er ja für andere Kinder eine Lösung gefunden hat und zuletzt sogar noch jene erkrankte erwachsene Enkel-Tochter ins Spital gebracht hat, mit der die Sache schließlich aufgeflogen ist. Er hat den Mord ja auch vor Gericht zunächst bestritten und behauptet, der Zustand des Babies sei ihm nicht so ernst erschienen, was nicht von vornherein unplausibel ist.

Sein späteres Geständnis hat die StA zwar von der Notwendigkeit befreit, hier was im Detail nachzuweisen. Aber da er gleichzeitig auch den ganz unsinnigen "Sklavenhandel" gestanden hat, vermute ich hier eher einen depressiven Schub und den Wunsch, endlich Schluß zu machen, als einen späten Anfall von Wahrheitsliebe. Oder ein nüchternes Kalkül, besser gleich lebenslang im Gefängnis zu bleiben, als 15 Jahre zu kriegen und dann mit 80-85 auf der Straße zu stehen; denn seine Familie hätte dort wohl nicht unbedingt auf ihn gewartet.
Unterlassene Hilfeleistung ist ein eher subsidiäres Delikt, daß als Auffangtatbestand für unbeteiligte Dritte in Frage kommt.
Ja, ich glaube (ohne weitere Aktenkenntnis), daß hier korrekterweise "fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen" vorgelegen hätte. Aber da stehen nur drei Jahre drauf, das hätte das Kraut eben auch nicht fett gemacht.
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Peregrin
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Peregrin »

Clemens hat geschrieben:Hallo Mirjanin!

Du schreibst, dass die EMRK erlaubt,
" c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."
und folgerst daraus:
"Die Abschaffung der Todesstrafe innerhalb der EU gilt nur unter Vorbehalt. Bei „Aufruhr und Aufstand“ darf also standrechtlich erschossen werden."

Das zweite folgt doch nicht aus dem ersten.
Einen Aufruhr niederzuschlagen, heißt m.W. Gewalt anwenden zu können, um die Insurgenten zu entwaffnen/entmachten und ihre Truppen zu besiegen. Dass es dabei im Rahmen des militärisch oder polizeilich Notwendigen Tote geben kann, ist klar und jeder Widerstand gegen Aufständische wäre sinnlos, wenn diese Option von vornherein ausgeschlossen wäre.

Aber deswegen sind doch standrechtliche Erschießungen (d.h. Hinrichtung von Gefangenen!) damit noch lange nicht erlaubt!
Das ist die gutwillige Deutung. Der Wortlaut ist aber eben schwammig genug, um notfalls auch die Einführung des Standrechts als EMRK-kompatibel verkaufen zu können. Das fällt halt auf, wenn der Verein sich sonst immer so moralisch plustert und "unmißverständlich" äußert.
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Clemens
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Clemens »

Ich deute meistens gutwillig! ;D

Aber im Ernst: in der EMRK steht nichts von Standrecht und im rechtmäßigen Niederschlagen eines Aufstands kann doch kein Standrecht inbegriffen sein!

Ich weiß auch nicht, was daran schwammig sein soll:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen; b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.“

Alle vier Ausnahmen im Zusammenhang machen doch deutlich, dass es jeweils um rechtmäßige Akutmaßnahmen geht (z.B. geiselnehmende Bankräuber erschießen, hinter aus dem Knast fliehenden Verbrechern herschießen, in einem Feuergefecht mit Aufständischen zurückschießen, ...), nicht um eine Aufhebung der Menschenrechte, oder um die grundsätzlich verbotene Todesstrafe, wiedereinzuführen!

Eine solche Deutung wiederum verdächtige ich sogar, böswillig zu sein! :daumen-runter:

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Peregrin
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Peregrin »

Clemens hat geschrieben:I
Alle vier Ausnahmen im Zusammenhang machen doch deutlich, dass es jeweils um rechtmäßige Akutmaßnahmen geht (z.B. geiselnehmende Bankräuber erschießen, hinter aus dem Knast fliehenden Verbrechern herschießen, in einem Feuergefecht mit Aufständischen zurückschießen, ...), nicht um eine Aufhebung der Menschenrechte, oder um die grundsätzlich verbotene Todesstrafe, wiedereinzuführen!
Wenn sich Kommission, Rat und Parlament auf irgenwelche Maßnahmen einigen, werden die nachher wohl als "rechtmäßig" gelten, denn hier maßgeblichen Leute sind heute alle Rechtspositivisten. Und mit ihrem Beschluß gegen die EMRK verstoßen zu haben, wird man ihnen dann eben nicht vorwerfen können.
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Peregrin
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Peregrin »

Maurus hat geschrieben:
Peregrin hat geschrieben: Zunächst besteht hier der naturrechtliche Anspruch des Verletzten auf Vergeltung.
Aber erkennbar kein Anspruch auf das Strafmaß. Das legt der Staat ja auch in anderen Fällen willkürlich fest.
Als naturrechtliches Strafmaß kann man wohl einmal "Aug um Aug, Zahn um Zahn, Leben für Leben" ansetzen, woraus sofort folgt, daß zB ein Mörder die Tat mit seinem Leben bezahlen muß, wenn er sich mit den Angehörigen des Opfers nicht anderweitig einigen kann, etwa auf einen Blutpreis, Wergeld, oder wie immer man das nennen will. Wieweit ein Staat als Stellvertreter davon abweichen darf, ist eine interessante Frage. Jedenfall scheint mir klar, daß das Rechtssystem instabil werden muß, wenn die Abweichung des gesatzten vom natürlichen Recht zu augenfällig wird, denn nicht hinreichend befriedigte Verletzte werden, wenn sie nicht überhaupt gleich wieder zur Selbstjustiz greifen, zumindest murren und à la longue dem System ihre Unterstützung entziehen.

Auch die Beförderung von Selbstjustiz ist ein Problem, denn da kann man zwar Einzelfälle als Straftaten verfolgen und ohne Betrachtung der Ansprüche so tun, als wären das normale Verbrecher, aber wenn der Staat einmal hauptsächlich mit der Verfolgung bzw. dem Niederhalten von Vigilanten beschäftigt ist, steht er offenbar irgendwie auf der falschen Seite. Dem Zustand kommen wir heute schon unangenehm nahe, denn das Gefühl, daß der Staat gegen alle möglichen Verbrechen "nichts tut", zumindest nichts Wirksames, ist meiner Beobachtung nach mittlerweile weit verbreitet. Dafür beschäftigt er sich mit diversen Verfolgungen, wo keine naturrechtliche Grundlage erkennbar ist (zB von Eltern, die Hausunterricht erteilen), und versucht ansonsten, den Protest gegen das um sich greifende Verbrechen selbst ins kriminelle Eck zu drängen.
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ar26
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von ar26 »

@ Peregrin
Danke für Deine Ergänzung. Ich hab mich mit dem Fall nicht näher beschäftigt. Subjektive Merkmale nachweisen, ist immer ein bischen problematisch. Ich kann mir gut und gerne vorstellen, daß den Richtern die Beweiswürdigung hier nicht besonders schwer gefallen ist. ;)

Im Ergebnis ist an der tatsächlich lebenslangen Haft ja nichts auszusetzen. Die Dogmatik stimmt eben nicht. Gibt es in Ösiland
kein Äquivalent zur Anordnung der (nachträglichen) Sicherungsverwahrung? Bei uns hätte man ganz wertfrei ein psychologisches Gutachten eingeholt, daß die Notwendigkeit einer lebenslangen Sicherungsverwahrung bestätigt hätte. Zur Not könnte man ihn auch noch in "Schutzhaft" nehmen, da er in Freiheit mit Sicherheit auch einer gewissen Bedrohung durch Rächer ausgesetzt wäre.

@ Jacinta
Von meinen neun Klausuren im II. Staatsexamen hab ich zwei nicht bestanden, nämlich beide Strafrechtsklausuren. Da die Klausuren einzeln ausgewiesen sind, kann ich meine Karriere als Strafrechtler begraben, noch bevor ich sie in Erwägung gezogen habe. :D
Ich kann von Glück reden, daß man in Sachsen im Gegensatz zum Zivilrecht und zum Öffentlichen Recht keine Strafrechtsklausur bestehen muss, um das ganze Examen zu bestehen. Auch meinen Durchschnitt hatten die beiden Klausuren zunächst gedrückt. Ich konnte das dann in der Mündlichen wieder ausgleichen.

Zur EMRK:
Der Verweis aus der Grundrechtscharta ist ja durchaus interessant, wobei er meiner Ansicht nach eine reguläre Todestrafe ausschließt, dem Staat aber ein Notwehrrecht nicht nehmen will. Die EMRK als solche hat in der Bundesrepublik den Rang eines einfachen Bundesgesetzes und steht unterhalb der Verfassung. Sollte der EU-Vertrag plus Grundrechtecharta irgendwann mal ratifiziert werden, dann mag das in diesem konkreten Fall anders sein. Jedoch ändert sich damit nichts daran, daß nach dem Recht der Einzelstaaten die Todesstrafe weiterhin verboten ist. Nach dem dt. Grundgesetz etwa verstößt die Todestrafe gegen die Menschenwürde nach Art. 1 GG, da sie den zu Tötenden zum bloßen Objekt staatlichen Handelns machen würde. In Deutschland sind staatliche Anordnungen zur Tötung von Menschen (das Kriegsvölkerrecht in Bezug auf Kombatanten mal ausgenommen) nicht legal.
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Robert Ketelhohn
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Zur Grundsatzfrage eine Anmerkung: Man kann hinsichtlich der Todesstrafe als Christ aus vielerlei Gründen geteilter Ansicht sein. Nicht erlaubt – sogar eine verurteilte Häresie – ist, die Todesstrafe als vom Glauben her unzulässig abzulehnen.

Weshalb ist das nicht erlaubt? – Weil eine solche Ansicht doppelte Gefahr birgt, wenn nicht gar ihr schon als ihrer Voraussetzung a priori erlegen ist: erstens, in den irdischen Staat eine Hoffnung zu setzen, deren Erfüllung uns allein in der Ewigen Stadt verheißen ist; zweitens, den Menschen auf sein irdisches Todesleben zu reduzieren und seine unsterbliche Seele nicht zu glauben.
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Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Stefan hat geschrieben:Aus anderen Gründen kann man sie aber (stets) ablehnen. Insbesondere darf sie aber nicht (wie im vorliegenden Fall) vom Glauben her gefordert bzw. begründet werden.

Auch wenn in den irdischen Staat "keine Hoffnung" gesetzt wird, so sollten wir doch Hoffnung in den Schächer setzen: und zwar in seine Bekehrung.
Ich stimme dir völlig zu, Stefan. Es wäre genauso falsch, eine Notwendigkeit der Todesstrafe als Forderung des Glaubens zu behaupten.

Was die Bekehrung des Schächers betrifft, könnte man fragen – aber wer wollte das entscheiden –, wo sie leichter ist, auf dem Schaffott oder in der Resozialisierung des modernen Strafvollzugs. Von den beiden mit Jesu gekreuzigten Schächern hat sich der eine bekehrt, der andere nicht. Ebenso war es beispielshalber bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen: Einige der Gehenkten haben sich bekehrt, andere nicht.
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Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Heike hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
»... zweitens, den Menschen auf sein irdisches Todesleben zu reduzieren und seine unsterbliche Seele nicht zu glauben.«
[/color]
Ehrlich gesagt verstehe ich diese Begründung nicht. Erklär' mir das doch bitte!
Ganz einfach, Heike. Die hauptsächliche Begründung für eine Ablehnung der Todesstrafe, die ich immer wieder und am häufigsten vernehme, lautet, diese Strafe sei endgültig, im Falle eines Justizirrtums nicht mehr rückgängig zu machen.

Doch da wird eine falsche Unterscheidung gegenüber andern Strafarten getroffen. Die Freiheits-, Geld- oder Leibesstrafe ist ebensowenig umkehrbar. Wenn einer lebenslänglich im Knast sitzt, kann ihm auch niemand sein dort verflossenes Leben wiedergeben.

Die Todesstrafe kann erst dann für etwas wesenhaft ganz anderes gehalten werden, wenn man den irdischen Tod als unüberwindliche, letzte Grenze ansieht, als Ende, dem nichts mehr folgt – als sei der Tod nicht besiegt, als gebe es keine Auferstehung –, und umgekehrt das irdische, sterbliche Leben als höchstes, unübersteigbares Gut – als sei es nicht ohnehin zu Tod und Verwesung verurteilt.
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Ferner: viewtopic.php?p=147216#p147216
viewtopic.php?f=6&t=5614&start=
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Peregrin »

ar26 hat geschrieben:Gibt es in Ösiland
kein Äquivalent zur Anordnung der (nachträglichen) Sicherungsverwahrung? Bei uns hätte man ganz wertfrei ein psychologisches Gutachten eingeholt, daß die Notwendigkeit einer lebenslangen Sicherungsverwahrung bestätigt hätte.
Es gibt die vorbeugende Verwahrung in einer "Anstalt für gefährliche Rückfallstäter", die bei alljährlicher Prüfung für bis zu zehn Jahre nach der Strafhaft in Betracht käme. Allerdings vermute ich, daß bei über 80jährigen die Voraussetzungen für die fortgesetzte Verwahrung rasch dahinschwinden. Dann gibt es auch noch die grundsätzlich unbefristete vorbeugende Einweisung in eine "Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher", ebenfalls bei jährlicher Überprüfung. Die käme vor der Strafhaft. Die Staatsanwaltschaft hatte sowas auch vor für den Fall, daß es bei 15 Jahren bliebe, angekündigt, aber da haben die vielleicht was mit der ersten Möglichkeit durcheinandergebracht, denn unzurechungsfähig war der F. laut Psychiater nicht.

Mir sind diese Einweisungen in irgendwelche Anstalten auf Psychiaterbefund ein bißchen suspekt, denn da werden die rechtsstaatlichen Mechanismen doch ziemlich ausgehebelt. Ein Psychiater behauptet irgendwas und der Richter ordnet an, was er will, Verteidigung oder Berufung gibt es nicht. Zur Qualität dieser psychiatrischen Begutachtungen hat schon Karl Kraus sarkastisch bemerkt:
In Österreich werden die Irren daran erkannt, daß sie nach der Internierung "ein aufgeregtes Benehmen zur Schau tragen".
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Maurus
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Maurus »

Peregrin hat geschrieben:
Clemens hat geschrieben:I
Alle vier Ausnahmen im Zusammenhang machen doch deutlich, dass es jeweils um rechtmäßige Akutmaßnahmen geht (z.B. geiselnehmende Bankräuber erschießen, hinter aus dem Knast fliehenden Verbrechern herschießen, in einem Feuergefecht mit Aufständischen zurückschießen, ...), nicht um eine Aufhebung der Menschenrechte, oder um die grundsätzlich verbotene Todesstrafe, wiedereinzuführen!
Wenn sich Kommission, Rat und Parlament auf irgenwelche Maßnahmen einigen, werden die nachher wohl als "rechtmäßig" gelten, denn hier maßgeblichen Leute sind heute alle Rechtspositivisten. Und mit ihrem Beschluß gegen die EMRK verstoßen zu haben, wird man ihnen dann eben nicht vorwerfen können.
Warum nicht? Weder Kommission noch Rat noch Parlament können Einfluss von den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nehmen. Wenn der die Auffassung der Kommission etc zurückweist, dann gilt das.

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Jacinta
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Jacinta »

ar26 hat geschrieben: @ Jacinta
Von meinen neun Klausuren im II. Staatsexamen hab ich zwei nicht bestanden, nämlich beide Strafrechtsklausuren. Da die Klausuren einzeln ausgewiesen sind, kann ich meine Karriere als Strafrechtler begraben, noch bevor ich sie in Erwägung gezogen habe. :D
Ich kann von Glück reden, daß man in Sachsen im Gegensatz zum Zivilrecht und zum Öffentlichen Recht keine Strafrechtsklausur bestehen muss, um das ganze Examen zu bestehen. Auch meinen Durchschnitt hatten die beiden Klausuren zunächst gedrückt. Ich konnte das dann in der Mündlichen wieder ausgleichen.
Ich habe das alles derart erfolgreich verdrängt, dass ich gar nicht mehr sagen kann, was ich wie bestanden haben. Nur insgesamt habe ich bestanden, dass weiss ich gerade noch so. Es dürfte generell heutzutage für romtreue Katholiken unmöglich sein, als Jurist irgendwo Karriere zu machen.
"In necessariis unitas, in non-necessariis libertas, in utrisque caritas."
"Man muss sich aber klarmachen, dass Krisenzeiten des Zölibats auch immer Krisenzeiten der Ehe sind." BXVI.

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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von ar26 »

Du hast Jura studiert :auweia: und Dich geschätzte sechs bis acht Jahre mit diesem Mist gequält? Wieder ein Leidensgenosse mehr.

Naja, das Karriere machen an sich ist ja schon eine problematische Haltung. In meinem Schott im Beichtspiegel steht: "Habe ich mein Herz sündhaft an irdische Güter gehängt?" Die Welt, die uns umgibt, ist halt schwierig, dennoch sind wir in sie gestellt.
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Ewald Mrnka
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Ewald Mrnka »

Andere Länder, andere Sitten:

http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 2,.html

Manche Anachronismen weisen in die Zukunft ;D .
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?

Paul Heliosch
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Paul Heliosch »

Find' ich irgendwie Klasse die Idee mit der Abschaffung der Todesstrafe. Bisher dachte ich, sie sei aus bekannten Gründen schon seit geraumer Zeit angewandtes Globalgesetz. Verschärfend kommt hinzu, daß es meines Wissens bisher tatsächlich nur 2 (in Worten "zwei") Personen gelungen ist der Todesstrafe zu entgehen.

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Maurus
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Maurus »

Ewald Mrnka hat geschrieben:Andere Länder, andere Sitten:

http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 2,.html

Manche Anachronismen weisen in die Zukunft ;D .
Ein Grund mehr, die ZUkunft skeptisch zu sehen.

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anneke6
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von anneke6 »

Paul Heliosch hat geschrieben:Find' ich irgendwie Klasse die Idee mit der Abschaffung der Todesstrafe. Bisher dachte ich, sie sei aus bekannten Gründen schon seit geraumer Zeit angewandtes Globalgesetz. Verschärfend kommt hinzu, daß es meines Wissens bisher tatsächlich nur 2 (in Worten "zwei") Personen gelungen ist der Todesstrafe zu entgehen.
Ich rätsle hin und rätsle her…nur zwei sollen der Todesstrafe entgangen sein?
Naja, die größten Glückspilze würde ich sagen: O.J. Simpson und Barrabas.
???

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Ewald Mrnka
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Ewald Mrnka »

anneke6 hat geschrieben:
Paul Heliosch hat geschrieben:Find' ich irgendwie Klasse die Idee mit der Abschaffung der Todesstrafe. Bisher dachte ich, sie sei aus bekannten Gründen schon seit geraumer Zeit angewandtes Globalgesetz. Verschärfend kommt hinzu, daß es meines Wissens bisher tatsächlich nur 2 (in Worten "zwei") Personen gelungen ist der Todesstrafe zu entgehen.
Ich rätsle hin und rätsle her…nur zwei sollen der Todesstrafe entgangen sein?
Naja, die größten Glückspilze würde ich sagen: O.J. Simpson und Barrabas.
Na, ihrer verdienten Todesstrafe sind so manche mehr oder weniger prominente Gestalten entgangen. :breitgrins:
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?

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Robert Ketelhohn
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Robert Ketelhohn »

anneke6 hat geschrieben:
Paul Heliosch hat geschrieben:Find' ich irgendwie Klasse die Idee mit der Abschaffung der Todesstrafe. Bisher dachte ich, sie sei aus bekannten Gründen schon seit geraumer Zeit angewandtes Globalgesetz. Verschärfend kommt hinzu, daß es meines Wissens bisher tatsächlich nur 2 (in Worten "zwei") Personen gelungen ist der Todesstrafe zu entgehen.
Ich rätsle hin und rätsle her…nur zwei sollen der Todesstrafe entgangen sein?
Naja, die größten Glückspilze würde ich sagen: O.J. Simpson und Barrabas.
Paule hatte wohl was anderes im Sinn. Aber auch da gilt: nur durch den Tod hindurch.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

Paul Heliosch
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von Paul Heliosch »

Korrekt

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anneke6
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von anneke6 »

Ich glaube, der Groschen ist gefallen:
Henoch und Elias?
???

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martin v. tours
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Re: Abschaffung der Todesstrafe

Beitrag von martin v. tours »

hallo
hier mal ein zitat aus einem buch (über unwahrscheinliche ereignisse)

...vesuchen sie doch dem nächsten marsmenschen der auf die erde kommt,zu erklären,
warum diejenigen,die dafür eintreten,die beseitigung von föten im mutterleib zu erlauben,
auch gegner der todesstrafe sind.....

vielleicht nicht ganz passend zum thema,aber als ich das so gelesen habe,hat es mich doch sehr nachdenklich gemacht.

martin v. tours
Nach dem sie nicht erreicht hat, daß die Menschen praktizieren, was sie lehrt, hat die gegenwärtige Kirche beschlossen, zu lehren, was sie praktizieren.
Nicolás Gómez Dávila

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