Theologische Erklärung Ev.-luth. Pfarrer
Verfasst: Dienstag 14. Oktober 2003, 08:51
Was haltet ihr als Katholiken von der folgenden Erklärung der Pfarrer. Könnten so die ersten konstruktiven Schritte auf eine Wiedervereinigung aussehen (allerdings dürfte die Meinung dieser Pfarrer nicht die Mehrheitsmeinung sein ...)
Theologische Erklärung für evangelische Pfarrer (und Laien)
Unsere Stellung zur Römisch-Katholischen Kirche und zu den Orthodoxen Kirchen
Äußerer Anlass zu dieser Erklärung ist die „Gemeinsame Feststellung zur Rechtfertigungslehre“, die am 31. Oktober 1999, dem Gedenktag der Reformation, von Vertretern des Vatikans und des Lutherischen Weltbundes in Augsburg unterzeichnet wurde. Sie bringt einen weitgehenden Konsens der Luth. und der Röm.-Kath. Kirche in einer theologischen Frage zum Ausdruck, die in der Zeit der Reformation wesentlich zur Spaltung der Kirchen beigetragen hatte. Damit ist aus unserer Sicht der entscheidende Grund, eine Kirchenspaltung aufrecht zu erhalten, weggefallen, und ein Fundament der Gemeinschaft gelegt bzw. wieder sichtbar geworden, auf dem weitere Schritte zur Einheit getan werden müssen.
Uns, den unterzeichneten evang.-luth. Pfarrern, liegt es am Herzen, solche konkreten Schritte der Einheit mit der Röm.-Kath. Kirche (und den Orthodoxen Kirchen) zu gehen und damit eine Brückenfunktion zwischen den getrennten Kirchen zu übernehmen, auch wenn uns viele dabei noch nicht folgen können.
Wir mühen uns darum, die „una sancta catholica et apostolica ecclesia“, die wir im Credo bekennen, wieder zu gewinnen, indem wir das gemeinsame katholische Erbe neu sehen und leben, und wir nehmen es ernst, dass auch unsere Kirche sich von ihrem Bekenntnis her als katholische Kirche versteht. In der Bindung an das Bekenntnis der Evang.-Luth. Kirche, zu dem wir uns bei unserer Ordination bekannt haben, erklären wir:
Das geistliche Amt (ministerium ecclesiasticum) ist von Gott durch Jesus Christus gestiftet (CA 5) und von Ihm Seinen Aposteln anvertraut worden, es ist also „göttliches Recht“. Die Entfaltung dieses Amtes als „bischöfliches, priesterliches und diakonisches Amt“ sehen wir als vom Hl. Geist gewirkt und zum „plene esse“ der Kirche gehörend. Die „apostolische Sukzession“, in der Bischöfe das Amt unter Gebet und Handauflegung weitergeben, ist Zeichen und Gnadengabe: Auch in ihr kommen die Kontinuität, die Einheit und die Katholizität der Kirche zum Ausdruck. Sie ist damit wesentliches Zeichen des Glaubens, der sich auf die Hl. Schrift und das altkirchliche Bekenntnis gründet, und ist aus dem Zusammenhang mit der „apostolische Sukzession“ der Lehre und der Verkündigung nicht zu lösen.
Wir achten den Bischof von Rom in seinem Petrusdienst als einen „Vater der Einheit“ für die Weltchristenheit und hören ihn als eine wesentliche Stimme des kirchlichen Lehramtes.
Zahl der Sakramente: In der Konsequenz von Art. 13 der Apologie der CA (Melanchthon, Apologia Confessionis Augustanae), in dem gesagt wird, „kein verständiger Mensch würde großen Zank darum machen, wie viele Sakramente gezählt werden“, erkennen wir mit der Kirche des Westens und des Ostens neben den beiden Hauptsakramenten der Taufe und der Eucharistie auch die Beichte, die Krankensalbung, die Konfirmation, die Ehe und die Ordination (Priesterweihe) als Sakramente an, die aus Christus, dem „Ursakrament“, hervorgehen.
Vom Hl. Abendmahl (Eucharistie) glauben wir, dass in dieser Feier unter der Leitung eines Ordinierten (Priesters) im Lobopfer des Gebetes (Hochgebet mit dem Gedächtnis der Heilstaten Christi / Anamnese, Einsetzungsworte, Bitte um den Hl. Geist / Epiklese) das einmalige Opfer Christi am Kreuz, Seine Auferstehung und Erhöhung, ja Sein ganzes Leben in den Gaben von Brot und Wein für uns gegenwärtig werden. Wir empfangen sie als Seinen Leib und Blut und sie bleiben dies als geistliche Speise bis zu ihrer Aufzehrung.
Die Zuordnung zu einem röm.-kath. Bischof in liturgischen und dogmatischen Fragen können wir uns vorstellen. Die Freiheit, in der evang. Kirche weiter zu leben und Dienst zu tun, sollte gewahrt sein.
In der evang. Kirche wollen wir bleiben, weil wir den Auftrag spüren, das katholische Erbe in ihr zu bewahren und mitzuhelfen, gute evang. Traditionen, besonders in Gottesdienst und geistlichem Leben lebendig zu erhalten. So wollen wir am Einswerden unserer Kirche mit der Röm.-Kath. Kirche und den Orthodoxen Kirchen mitwirken.
Wichtig ist uns auch die Bereitschaft zu einem persönlichen geistlichen Leben (z.B. Stundengebet, Exerzitien ...) und das Bemühen um ein reiches liturgisches und eucharistisches Leben in den uns anvertrauten Gemeinden. Eventuell Zusammenschluss zu einer geistlichen Gemeinschaft.
Die Erklärung der vatikanischen Glaubenskongregation „Dominus Jesus“ vom 6.9.2000 sagt in Abschnitt 17:
„Die in diesen Gemeinschaften (sc. die den gültigen Episkopat und die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben) Getauften sind durch die Taufe Christus eingegliedert und stehen in einer gewissen, wenn auch nicht vollkommenen Gemeinschaft mit der Kirche. Die Taufe zielt nämlich hin auf die volle Entfaltung des Lebens in Christus durch das vollständige Bekenntnis des Glaubens, die Eucharistie und die volle Gemeinschaft in der Kirche“ (Zitate aus Vaticanum II, Dekret „Unitatis redintegratio“ 22).
Gerade diese Aussagen ermutigen uns, konkrete Schritte auf eine größere Einheit in der „una sancta catholica et apostolica ecclesia“ hin ins Auge zu fassen und die röm.-kath. Kirche zu bitten, uns dabei zu helfen.
Theologische Erklärung für evangelische Pfarrer (und Laien)
Unsere Stellung zur Römisch-Katholischen Kirche und zu den Orthodoxen Kirchen
Äußerer Anlass zu dieser Erklärung ist die „Gemeinsame Feststellung zur Rechtfertigungslehre“, die am 31. Oktober 1999, dem Gedenktag der Reformation, von Vertretern des Vatikans und des Lutherischen Weltbundes in Augsburg unterzeichnet wurde. Sie bringt einen weitgehenden Konsens der Luth. und der Röm.-Kath. Kirche in einer theologischen Frage zum Ausdruck, die in der Zeit der Reformation wesentlich zur Spaltung der Kirchen beigetragen hatte. Damit ist aus unserer Sicht der entscheidende Grund, eine Kirchenspaltung aufrecht zu erhalten, weggefallen, und ein Fundament der Gemeinschaft gelegt bzw. wieder sichtbar geworden, auf dem weitere Schritte zur Einheit getan werden müssen.
Uns, den unterzeichneten evang.-luth. Pfarrern, liegt es am Herzen, solche konkreten Schritte der Einheit mit der Röm.-Kath. Kirche (und den Orthodoxen Kirchen) zu gehen und damit eine Brückenfunktion zwischen den getrennten Kirchen zu übernehmen, auch wenn uns viele dabei noch nicht folgen können.
Wir mühen uns darum, die „una sancta catholica et apostolica ecclesia“, die wir im Credo bekennen, wieder zu gewinnen, indem wir das gemeinsame katholische Erbe neu sehen und leben, und wir nehmen es ernst, dass auch unsere Kirche sich von ihrem Bekenntnis her als katholische Kirche versteht. In der Bindung an das Bekenntnis der Evang.-Luth. Kirche, zu dem wir uns bei unserer Ordination bekannt haben, erklären wir:
Das geistliche Amt (ministerium ecclesiasticum) ist von Gott durch Jesus Christus gestiftet (CA 5) und von Ihm Seinen Aposteln anvertraut worden, es ist also „göttliches Recht“. Die Entfaltung dieses Amtes als „bischöfliches, priesterliches und diakonisches Amt“ sehen wir als vom Hl. Geist gewirkt und zum „plene esse“ der Kirche gehörend. Die „apostolische Sukzession“, in der Bischöfe das Amt unter Gebet und Handauflegung weitergeben, ist Zeichen und Gnadengabe: Auch in ihr kommen die Kontinuität, die Einheit und die Katholizität der Kirche zum Ausdruck. Sie ist damit wesentliches Zeichen des Glaubens, der sich auf die Hl. Schrift und das altkirchliche Bekenntnis gründet, und ist aus dem Zusammenhang mit der „apostolische Sukzession“ der Lehre und der Verkündigung nicht zu lösen.
Wir achten den Bischof von Rom in seinem Petrusdienst als einen „Vater der Einheit“ für die Weltchristenheit und hören ihn als eine wesentliche Stimme des kirchlichen Lehramtes.
Zahl der Sakramente: In der Konsequenz von Art. 13 der Apologie der CA (Melanchthon, Apologia Confessionis Augustanae), in dem gesagt wird, „kein verständiger Mensch würde großen Zank darum machen, wie viele Sakramente gezählt werden“, erkennen wir mit der Kirche des Westens und des Ostens neben den beiden Hauptsakramenten der Taufe und der Eucharistie auch die Beichte, die Krankensalbung, die Konfirmation, die Ehe und die Ordination (Priesterweihe) als Sakramente an, die aus Christus, dem „Ursakrament“, hervorgehen.
Vom Hl. Abendmahl (Eucharistie) glauben wir, dass in dieser Feier unter der Leitung eines Ordinierten (Priesters) im Lobopfer des Gebetes (Hochgebet mit dem Gedächtnis der Heilstaten Christi / Anamnese, Einsetzungsworte, Bitte um den Hl. Geist / Epiklese) das einmalige Opfer Christi am Kreuz, Seine Auferstehung und Erhöhung, ja Sein ganzes Leben in den Gaben von Brot und Wein für uns gegenwärtig werden. Wir empfangen sie als Seinen Leib und Blut und sie bleiben dies als geistliche Speise bis zu ihrer Aufzehrung.
Die Zuordnung zu einem röm.-kath. Bischof in liturgischen und dogmatischen Fragen können wir uns vorstellen. Die Freiheit, in der evang. Kirche weiter zu leben und Dienst zu tun, sollte gewahrt sein.
In der evang. Kirche wollen wir bleiben, weil wir den Auftrag spüren, das katholische Erbe in ihr zu bewahren und mitzuhelfen, gute evang. Traditionen, besonders in Gottesdienst und geistlichem Leben lebendig zu erhalten. So wollen wir am Einswerden unserer Kirche mit der Röm.-Kath. Kirche und den Orthodoxen Kirchen mitwirken.
Wichtig ist uns auch die Bereitschaft zu einem persönlichen geistlichen Leben (z.B. Stundengebet, Exerzitien ...) und das Bemühen um ein reiches liturgisches und eucharistisches Leben in den uns anvertrauten Gemeinden. Eventuell Zusammenschluss zu einer geistlichen Gemeinschaft.
Die Erklärung der vatikanischen Glaubenskongregation „Dominus Jesus“ vom 6.9.2000 sagt in Abschnitt 17:
„Die in diesen Gemeinschaften (sc. die den gültigen Episkopat und die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben) Getauften sind durch die Taufe Christus eingegliedert und stehen in einer gewissen, wenn auch nicht vollkommenen Gemeinschaft mit der Kirche. Die Taufe zielt nämlich hin auf die volle Entfaltung des Lebens in Christus durch das vollständige Bekenntnis des Glaubens, die Eucharistie und die volle Gemeinschaft in der Kirche“ (Zitate aus Vaticanum II, Dekret „Unitatis redintegratio“ 22).
Gerade diese Aussagen ermutigen uns, konkrete Schritte auf eine größere Einheit in der „una sancta catholica et apostolica ecclesia“ hin ins Auge zu fassen und die röm.-kath. Kirche zu bitten, uns dabei zu helfen.