Unerlaubte, aber gültige Beichte

Schriftexegese. Theologische & philosophische Disputationen. Die etwas spezielleren Fragen.
new
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von new »

Habe ich das geschrieben? Uups. Nein der Bischof hat die bisher ungültige Ehe legalisiert und für g¨ltig erklärt wenn er gebeten wurde.

Formal korrekt: "FSSPX Paar" erkennt Ungültigkeit der eigenen "Ehe" und wendet sich an den Ortsbischof mit der Bitte um Legalisierung. Dieser kommt der Bitte nach.

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anneke6
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von anneke6 »

Es ist ja möglich, daß eine Ehe, bei deren Schließung die Formpflicht verletzt wurde, nachträglich "geheilt" wird. Überhaupt ist nach der Frage der Beichte wohl das Sakrament der Ehe, was die Piusbruderschaft angeht, ein schwieriger Punkt. Nicht nur, daß die Pampelmuse bei Eheschließungen assistieren, sie gewähren auch Annullierungen, und es ist in der Tat fragwürdig, ob sie dazu befugt sind.
Die Pampelmuse begründen alles mit einem allgemeinen Notstand und daß das Wichtigste das Seelenheil der Gläubigen ist, wofür auch schon mal Vorschriften übergangen werden…könnten. Und ich denke, darauf berief sich auch Erzbischof Lefebvre in dem zitierten Text. Ganz nachvollziehen kann ich es aber nicht.
???

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Sempre
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Sempre »

Welch ein Juristenwirrwarr.

Ich gehe zu einer Messe, die ein Piusbruder feiert. Vorher gehe ich bei demselben Priester beichten, um würdig zur Kommunion gehen zu können. Nun heißt es hier und auch andernorts, die Messe, das Hören der Messe und der Kommunionempfang seien ok, die Beichte hingegen sei ungültig.

Ist es denn nicht auch beim Kirchenrecht so, dass erst ein Richter feststellen muss, dass eine Beichte ungültig war, bevor irgendjemand sagen kann: "Diese Beichte war ungültig. Hier wurde die Beichterlaubnis nicht ergänzt."?

Nun erhalte ich hier folgende anonyme Auskunft ...
new hat geschrieben:Übrigens ... wer diesen Thread gelesen hat weiss ja jetzt, dass er bei der FSSPX nicht gültig beichten kann ausser im Notfall ...
... die mir suggerieren will, meine Beichte sei ungültig, wenn/weil ich dies gelesen habe.

Was ist denn das für ein Rechtsverständnis?

Es muss doch wohl erst der Vatikan oder mein Diözesanbischof per Dekret oder mir per Einschreiben mitteilen, dass es mir verboten sei, bei einem Piusbruder zu beichten, bevor mir das tatsächlich verboten ist!?

Gibt es hier einen Kirchenrechtler, der klipp und klar sagt, meine Beichte neulich bei einem Piusbruder war ungültig, und der vor Gott für diese Auskunft geradestehen will? Und wenn es den gibt, ist er Autorität, der ich zu folgen habe?

Gruß
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cantus planus
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von cantus planus »

Die Kirche verleiht das Recht, Beichte zu hören. Wenn der FSSPX-Pater diese Erlaubnis nicht vom Ortsbischof erhalten hat, kann er das Sakrament nicht gültig spenden.
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Du Jardin
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Du Jardin »

Was sagt die Bruderschaft dazu? Ich will mal fragen. Einen gesegneten 4. Advent!

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cantus planus
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von cantus planus »

Die sieht's anders. Naturgemäß. Siehe die Aussage von Erzbischof Lefebvre vorne.
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Du Jardin
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Du Jardin »

Danke, cantus planus. Bei uns war bei der Kinder- und Jugendbeichte gestern mal wieder gähnende Leere. Und wir unterhalten uns über unerlaubte, aber gültige Beichten. Das Problem sehe ich wirklich mittlerweile woanders.

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Libertas Ecclesiae
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

Seid wann wird die Beichte von FSSPX-Priestern kirchenrechtlich als ungültig betrachtet: seit 1988 oder schon seit 1976?
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anneke6
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von anneke6 »

@ libertas: Das weiß ich leider nicht. :breitgrins:
Mein Rat nur an alle Sympathisanten der Piusbruderschaft kann ich nur sagen, soweit ich die Lage als unreifer, sündiger Mensch mit ausgeprägten Defiziten in Geschichte (allgemein und kichlich) ist: Beichtet bei einem kanonischen (nicht suspendierten) Priester, der vom örtlichen, vom Papst ernannten Diözesanbeschof dazu ermächtigt ist. Die Piusbruderschaft beruht sich auf einen seelsorgerischen Notstand, der aber nicht eingetreten sein kann, so lange es noch Priester gibt, die dazu ermächtigt sind, die Beichte zu hören.
Was den Vergleich mit den orthodoxen Kirchen angeht: Dort braucht ein kanonischer Priester keine spezielle Erlaubnis, um Beichte zu hören und die Lossprechung zu erteilen. Aber ein Priester kann sehr wohl aus dem geistlichen Stand entlassen werden, und die Vorstellung "illegal aber gültig" ist vielen Orthodoxen fremd. Also liegt es auch dort in der Hand der Kirchenobrirgkeit, ob eine Beichte gültig ist. Nur eben nicht von unserer. :breitgrins:
???

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Libertas Ecclesiae
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

Libertas Ecclesiae hat geschrieben:Seid wann wird die Beichte von FSSPX-Priestern kirchenrechtlich als ungültig betrachtet: seit 1988 oder schon seit 1976?
Ich fragte deshalb, weil ich gerade an die "Gründerväter" der legalen Petrusbruderschaft gedacht habe, Pater Baumann, Pater Bisig, Pater Recktenwald etc. Diese waren zuvor allesamt Mitglieder der Piusbruderschaft und wurden bekanntlich schon vor 1988, aber nach 1975 zu Priestern geweiht, also illegal. Heißt das, dass die von ihnen abgenommenen Beichten vor ihrem Übertritt bzw. vor der Neugründung und kanonischen Anerkennung der Petrusbruderschaft allesamt ungültig waren???

Bis 1975 besaß die Piusbruderschaft einen kanonischen Status durch den Bischof von Fribourg. Also müssen auch die Beichten zumindest bis dahin gültig gewesen sein.
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anneke6
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von anneke6 »

Ich bin keine Autorität, aber meine Gedanken. Ein Priester erhält in der RKK mit seiner Weihe, ob legal oder illegal, nicht automatisch die Beichtbefugnis, auch wenn seine Gemeinschaft kirchlich anerkannt ist. Neugeweihte Priester bekommen manchmal auch keine allgemeine Beichterlaubnis, sondern eine eingeschränkte, zum Beispiel für einen Schwesternkonvent, wo dann ausgegangen wird, daß dem Priester keine Unanständigkeiten ins Ohr geflüstert werden…als Einübung sozusagen, bis er reifer ist.
Ich gehe davon aus, daß sie keine Befugnis hatten. Allerdings…zu diesem Zeitpunkt, als die Bruderschaft noch einen kanonischen Status besaß, sind viele Gläubige, die zu diesen Priestern gegangen sind, wahrscheinlich absolut verständlich davon ausgegangen, daß das alles legal und gültig wird — es gab damals auch das Internet, wie wir es heute kennen noch nicht, also hatten die Leute auch nicht die Möglichkeit sich zu informieren, wie wir das heute können. In einem solchen Fall würde dann nach dem Prinzip "ecclesia supplet" ergänzt, was zur Gültigkeit notwendig gewesen wäre.
???

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Marion
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Marion »

anneke6 hat geschrieben: es gab damals auch das Internet, wie wir es heute kennen noch nicht, also hatten die Leute auch nicht die Möglichkeit sich zu informieren, wie wir das heute können. In einem solchen Fall würde dann nach dem Prinzip "ecclesia supplet" ergänzt, was zur Gültigkeit notwendig gewesen wäre.
Anneke6,
Internet reicht nicht, du musst das ganze studieren (nicht im Internet sondern auf ner Uni) oder nem Juristen vertrauen. Das dürfte beides nicht von einem Christen verlangt sein:
taddeo hat geschrieben:
Marion hat geschrieben: Aber, lies mal den Satz genau durch Can. 144 — § 1.
Der ist wahrhaft in alle Richtungen offen. Man kann ihn interpretieren wie man will, er lässt ganz viele Möglichkeiten offen. Er selbst sorgt sogar noch für die notwendigen Zweifel, die einem Beichtenden diese nachgereichte Beichterlaubnis für den Priester gewährt.
Nein, Marion, da muß ich Dich enttäuschen. Dir unterläuft derselbe Irrtum, der in juristischen Dingen praktisch jedem unterläuft, der den Krempel nicht studiert hat ... es kommt bei diesem Canon wie immer in der Juristerei auf jedes einzelne Wort an:

Can. 144 — § 1. Bei einem tatsächlich vorliegenden oder rechtlich anzunehmenden allgemeinen Irrtum und ebenfalls bei einem positiven und begründeten Rechts- oder Tatsachenzweifel ersetzt die Kirche für den äußeren wie für den inneren Bereich fehlende ausführende Leitungsgewalt.

Du hast in diesem einen Satz (mindestens) acht verschiedene Fachbegriffe, die alle juristisch in bestimmter Weise definiert sind. Von wegen "für alles offen"!
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Sempre
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Sempre »

cantus planus hat geschrieben:Die Kirche verleiht das Recht, Beichte zu hören. Wenn der FSSPX-Pater diese Erlaubnis nicht vom Ortsbischof erhalten hat, kann er das Sakrament nicht gültig spenden.
Das stimmt so nicht, cantus. Gemäß Kirchenrecht ergänzt die Kirche die Erlaubnis unter Umständen. Er kann also unter Umständen das Sakrament gültig spenden.

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cantus planus
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von cantus planus »

"Unter Umständen"! Sehr richtig. Ich sehe nicht, dass es einen Notstand gäbe, der das ordentliche Beichtehören verunmöglichen würde. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn sich in zumutbaren Umkreis kein NOM-Priester bereiterklärte, die Beichte zu hören. Dieser Notfall ist aber bisher m. W. selbst in der schlimmsten Diaspora nicht geschehen.
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Sempre
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Sempre »

cantus planus hat geschrieben:"Unter Umständen"! Sehr richtig. Ich sehe nicht, dass es einen Notstand gäbe, der das ordentliche Beichtehören verunmöglichen würde. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn sich in zumutbaren Umkreis kein NOM-Priester bereiterklärte, die Beichte zu hören. Dieser Notfall ist aber bisher m. W. selbst in der schlimmsten Diaspora nicht geschehen.
Das erklärst Du. Robert Ketelhohn erklärt, es sei grober Unfug zu sagen, dass eine Beichte bei einem Priester der Piusbruderschaft ungültig sei. "new" erklärt, die Beichte sei dann ungültig, wenn dem Pönitent der Inhalt seines Beitrags hier im kreuzgang bekannt ist.

Mir liegt keine Erklärung des Vatikan oder des hiesigen Metropoliten vor, die besagt, dass ich nicht bei einem Piusbruder beichten darf.

Mir ist auch nicht bekannt, dass die Gläubigen, die in dem von Libertas Ecclesiae genannte Zeitraum bei den Petrusbrüdern gebeichtet haben, aufgefordert worden wären, ihre Beichten zu wiederholen weil diese ungültig gewesen seien. Auch aus der Diözese Campos wird solches nicht berichtet, wo Dom A. de Castro Mayer mit hunderten von Priestern über Jahre Beichten gehört hat.

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Bernado
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Bernado »

Sempre hat geschrieben:
cantus planus hat geschrieben:"Unter Umständen"! Sehr richtig. Ich sehe nicht, dass es einen Notstand gäbe, der das ordentliche Beichtehören verunmöglichen würde. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn sich in zumutbaren Umkreis kein NOM-Priester bereiterklärte, die Beichte zu hören. Dieser Notfall ist aber bisher m. W. selbst in der schlimmsten Diaspora nicht geschehen.
Das erklärst Du. Robert Ketelhohn erklärt, es sei grober Unfug zu sagen, dass eine Beichte bei einem Priester der Piusbruderschaft ungültig sei. "new" erklärt, die Beichte sei dann ungültig, wenn dem Pönitent der Inhalt seines Beitrags hier im kreuzgang bekannt ist.

Mir liegt keine Erklärung des Vatikan oder des hiesigen Metropoliten vor, die besagt, dass ich nicht bei einem Piusbruder beichten darf.

Mir ist auch nicht bekannt, dass die Gläubigen, die in dem von Libertas Ecclesiae genannte Zeitraum bei den Petrusbrüdern gebeichtet haben, aufgefordert worden wären, ihre Beichten zu wiederholen weil diese ungültig gewesen seien. Auch aus der Diözese Campos wird solches nicht berichtet, wo Dom A. de Castro Mayer mit hunderten von Priestern über Jahre Beichten gehört hat.

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In Campos ist m. W. nach der Regularisierung eine Heilung "in radice" gewährt worden - das steht für die Piusbruderschaft noch aus.

Das "ecclesia supplet" kann wohl nur dann mit Sicherheit eintreten, wenn ein unverschuldeter Irrtum vorliegt. Da die meisten Freunde der Piusbruderschaft aber wissen, daß es da ein Problem mit der Beichterlaubnis gibt, kann man das wohl nur schwer beanspruchen. Man kann es aber auch nicht generell veneinen - da ist viel Individuelles zu berücksichtigen. Deshlab lohnt sich diese Diskussion letztlich kaum.

Hoffen und beten wir, daß die Regularisierung zustande kommt, und daß die Kirche dann unter diese und ähnliche Problem (Eheschließungen!) einen dicken Schlußstrich ziehen kann.
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Libertas Ecclesiae
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

Bernado hat geschrieben:Das "ecclesia supplet" kann wohl nur dann mit Sicherheit eintreten, wenn ein unverschuldeter Irrtum vorliegt. Da die meisten Freunde der Piusbruderschaft aber wissen, daß es da ein Problem mit der Beichterlaubnis gibt, kann man das wohl nur schwer beanspruchen. Man kann es aber auch nicht generell veneinen - da ist viel Individuelles zu berücksichtigen.
Sehr richtig! Man muss hier auch bedenken, dass die Gläubigen der Piusbruderschaft, teilweise schon in der zweiten Generation, kein anderes kirchliches Umfeld kennen als ihre eigenen Häuser, Schulen, Priorate, Exerzitien, Wallfahrten etc. Wie kann man dann etwas anderes von ihnen erwarten? Ich möchte diesen Leuten nicht den guten Willen absprechen. Die meisten von ihnen werden sich redlich um ein Leben nach den Geboten Gottes und den Weisungen der Kirche bemühen. Da kann man diese Leute, die ja alle Katholiken sind, doch nicht einfach vor den Kopf stoßen. Ihre Beichten können nicht einfach umsonst gewesen sein, auch wenn sie formaljuristisch ungültig sein mögen. Gott allein weiß, wie er ihr Bemühen anrechnen wird. :)
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Sempre
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Sempre »

Libertas Ecclesiae hat geschrieben:Ihre Beichten können nicht einfach umsonst gewesen sein, auch wenn sie formaljuristisch ungültig sein mögen. Gott allein weiß, wie er ihr Bemühen anrechnen wird. :)
Ich denke, das ist ein Irrtum, was das Verständnis des Kirchenrechts angeht. Die Kirche liefert gemäß Kirchenrecht ein "ecclesia supplet" ja eben genau für die Fälle, in denen man ansonsten hoffen müsste, dass Gott das redliche Bemühen anrechnet. Das "ecclesia supplet" ist die Barmherzigkeit des Kirchenrechts.

Ein Priester oder ein einfacher Gläubiger mag nach bestem Wissen und Gewissen, bona fide, nach vernünftigen Erwägungen handeln, kann aber dabei irren. Das "ecclesia supplet" ist nun genau für diese Fälle vorgesehen. D.h. nicht erst Gott rechnet beim jüngsten Gericht Bemühen an. Bereits das Kirchenrecht "weiß" dass es selbst ein Werkzeug ist, mit dem sich nicht alle Fragen sicher klären lassen, und liefert daher für den Zweifelsfall das "ecclesia supplet".

Davon, dass irgendeine Beichte formaljuristisch ungültig sei, kann gar nicht die Rede sein. Solches müsste schon ein Kirchengericht in einem entsprechenden Verfahren feststellen, oder von authorisierter Instanz allgemein dekretiert werden.

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Robert Ketelhohn
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Bernado hat geschrieben:In Campos ist m. W. nach der Regularisierung eine Heilung "in radice" gewährt worden
Wie soll diese Heilung denn konkret ausgesehen haben, und worauf bezog sie sich?
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taddeo
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von taddeo »

Sempre hat geschrieben:Davon, dass irgendeine Beichte formaljuristisch ungültig sei, kann gar nicht die Rede sein. Solches müsste schon ein Kirchengericht in einem entsprechenden Verfahren feststellen, oder von authorisierter Instanz allgemein dekretiert werden.

Gruß
Sempre
Guter Mann, genau das macht der CIC. Dort hat die einzige autorisierte Instanz allgemein dekretiert:
CIC 1983 hat geschrieben: can. 966 § 1. Zur gültigen Absolution von Sünden ist erforderlich, daß der Spender außer der Weihegewalt die Befugnis besitzt, sie gegenüber den Gläubigen, denen er die Absolution erteilt, auszuüben.

§ 2. Diese Befugnis kann ein Priester von Rechts wegen oder durch Verleihung von der zuständigen Autorität nach Maßgabe des can. 969 erhalten.

...

can. 969 § 1. Allein der Ortsordinarius ist zuständig, jeglichen Priestern die Befugnis zur Entgegennahme der Beichten jedweder Gläubigen zu verleihen; Priester aber, die Mitglieder eines Ordensinstituts sind, dürfen von dieser [vom Ortsordinarius verliehenen] Befugnis nicht ohne die wenigstens vermutete Erlaubnis ihres Oberen Gebrauch machen. (Hervorhebungen und Anmerkung von mir)
Noch Fragen, Kienzle?

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Sempre
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Sempre »

taddeo hat geschrieben:Noch Fragen, Kienzle?
Warum lässt Du nun den entscheidenden Paragraphen, den Du zuvor zitiert hattest, einfach weg?

Gruß
Sempre

P.S.: Ich bitte um etwas mehr Respekt vor dem Alter. Du bist ja sogar noch jünger als meine jugendliche Frau.
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taddeo
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von taddeo »

Sempre hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Noch Fragen, Kienzle?
Warum lässt Du nun den entscheidenden Paragraphen, den Du zuvor zitiert hattest, einfach weg?
Meinst Du den can. 968? Was hat der mit dem von Dir zuletzt angesprochenen Thema konkret zu tun? :achselzuck:

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anneke6
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von anneke6 »

@ Sempre: Siehst Du Dich denn schon als alt?
Bei allem Respekt vor dem Wissen von Robert, so finde ich Taddeos Argumentation hier einleuchtender.
???

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Sempre
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Sempre »

taddeo hat geschrieben:Meinst Du den can. 968? Was hat der mit dem von Dir zuletzt angesprochenen Thema konkret zu tun? :achselzuck:
Nein, ich meinen den Bunten:
taddeo hat geschrieben: Can. 144 — § 1. Bei einem tatsächlich vorliegenden oder rechtlich anzunehmenden allgemeinen Irrtum und ebenfalls bei einem positiven und begründeten Rechts- oder Tatsachenzweifel ersetzt die Kirche für den äußeren wie für den inneren Bereich fehlende ausführende Leitungsgewalt.
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Sempre »

anneke6 hat geschrieben:@ Sempre: Siehst Du Dich denn schon als alt?
Ich bin so alt. taddeo ist jung.

Gruß
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Bernado
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Bernado »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Bernado hat geschrieben:In Campos ist m. W. nach der Regularisierung eine Heilung "in radice" gewährt worden
Wie soll diese Heilung denn konkret ausgesehen haben, und worauf bezog sie sich?
Ich kann das im Moment nicht präzisieren und noch nicht mal googeln, weil ich kein Portugiesisch kann. Jedenfalls ist in diesem Zusammenhang der Begriff "in radice" genannt worden, als es um Ehen und um Beichten ging. Vielleicht haben die Kanonisten eine Vorstellung davon, welcher Mechanismus da gemeint ist.
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Sempre »

@Bernado
Ich finde auf die Schnelle einen Leserkommentar, offenbar von einem der Priester in Campos verfasst, der davon spricht, dass der hl. Vater Dom Fernando Rifan die Autorisation für die "sanatio in radice" gegeben habe, was Eheschließungen angeht. Ansonsten ist auch von einer "sanatio in radice ad cautelam" die Rede.

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cantus planus
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von cantus planus »

Jetzt mögen mich unsere Kirchenrechtler schlagen, aber meines Wissens gibt es eine "sanatio" nur in Zusammenhang mit der rückwirkenden Anerkennung kirchlich nichtgültig geschlossener Ehen.
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ar26
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von ar26 »

@ cantus planus

Genau so ist es. Der Ortsordinarius kann von der Formpflicht dispensieren, wenn die notwendigen Voraussetzungen der Ehe sicher vorliegen; dies kann auch rückwirkend geschehen. Die Canones mag taddeo raussuchen. Bei einer Trauung bei der FSSPX ist vom Ehekonsens etc. auszugehen.

Für die Beichte gibt es dies nicht. Hier ist einfach die Befugnis des Priesters nicht gegeben. Es ist kein Formmangel. Im übrigen hat auch nicht jeder Ordenspriester die Befungnis, die Beichte fremder Laien zu hören. Der Generalobere der FSSP beispielsweise kann nur die Befugnis zum Beichtehören der "eigenen Leute" (incl. Seminaristen) erteilen. Für die Laien braucht es den Ortsbischof. Beim Diözesanpriester reicht im übrigen der Ortsbischof der eigenen Diözese, beim Petruspriester der Wohnsitzordinarius. Der könnte afaik im übrigen auch den Piuspriester diese verleihen.

@ siempre

Das Kirchenrecht sagt nun mal, daß eine Beichte bei der FSSPX ohne Befugnis nicht geht. Sofern Dein Beichtiger diese nicht hat (hierüber habe ich keine Kenntnis), solltest Du über einen Wechsel des Beichtigers und u.U. über eine Generalbeichte bei einem ED-Priester nachdenken.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

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Robert Ketelhohn
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Bernado hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Bernado hat geschrieben:In Campos ist m. W. nach der Regularisierung eine Heilung "in radice" gewährt worden
Wie soll diese Heilung denn konkret ausgesehen haben, und worauf bezog sie sich?
Ich kann das im Moment nicht präzisieren und noch nicht mal googeln, weil ich kein Portugiesisch kann. Jedenfalls ist in diesem Zusammenhang der Begriff "in radice" genannt worden, als es um Ehen und um Beichten ging. Vielleicht haben die Kanonisten eine Vorstellung davon, welcher Mechanismus da gemeint ist.
Den Begriff der sanatio in radice gibt es an sich nur für die Ehe, einschließlich
eines formalisierten kanonischen Verfahrens (cann. 1161 sqq. CJC). Diese
„Heilung an der Wurzel“ betrifft die Rechtswirkungen der Ehe. Wenn sie ge-
währt wird, treten die Rechtswirkungen einer an sich ungültigen Eheschlie-
ßung rückwirkend ab dem Zustandekommen des Ehekonsenses ein.

Es kommt dabei zu keiner Erneuerung des Konsenses. Die so geheilte Ehe
wird aber als komplette, katholische Ehe angesehen, also als sakramental.
Dies wohlgememerkt, obgleich nicht neuerlich eine Sakramentenspendung
stattfindet, weder ordentlich liturgisch noch vielleicht rudimentär-außerlitur-
gisch.

Die Kirche geht also davon aus, daß trotz ursprünglicher „Ungültigkeit“ das
Sakrament zustandegekommen ist. Wir sehen hier, daß wir die rechtliche
und die sakramentale Seite der Ehe gedanklich sauber trennen müssen, auch
wenn faktisch beides ineinandergreift, ja äußerlich zunächst weitgehend iden-
tisch scheint.

Solche Eheheilung in der Wurzel ist nur im Einzelfall möglich. Schon von da-
her scheidet eine Anwendung des Verfahrens auf die Beichte aus, nämlich we-
gen des Beichtgeheimnisses. In Betracht kommt nur eine pauschal-deklaratori-
sche Übertragung des Prinzips im Analogiewege. Das beträfe dann die Rechts-
folgen der Beichte und keineswegs die sakramententheologische Frage, ob die
einst „ungültig“ gebeichteten Sünden vor Gott denn nun tatsächlich vergeben
seien oder nicht. Daß sie dies sind, müßte eine solche Erklärung voraussetzen,
die ursprünglich ungültige Beichten nach dem Prinzip der sanatio in radice für
die Kirche nunmehr rückwirkend gültig setzte.

(Was man in Campos nun tatsächlich gemacht hat, bleibt zu klären. Ich weiß
davon nichts.)
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Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von new »

Nun gibt es etliche Beiträge oben die die kirchenrechtliche Gültigkeit der FSSPX Beichten betrachten.

Wenn man genau liesst erkennt man, dass diese Beichten eben neben dem Todesgefahrfall nur dann gültig sind, wenn der Pönitent in gutem Glauben beichtet, dass seine Beichte auch gültig sei.

Folge: Beschäftigt sich jemand intensiv mit dem Glauben und/oder erfährt durch was auch immer für einen "Zufall" und sei es auch durch kreuzgang.org, dass Priester zum Beichten eine Beichtjurisdiktion benötigen und FSSPXler diese nicht haben, dann weiss er jetzt um diese Situation und kann fortan dort nicht mehr gültig beichten.

Ich hatte mal bei einem Ex-FSSPXler gebeichtet, der von Ecclesia Dei eine Zelebrationserlaubnis aber vom Ortsbischof noch keine Beichterlaubnis hatte. Als ich das erfuhr war ich ziemlich sauer, dennoch war die Beichte gültig. Aber seither konnte ich nicht mehr bei ihm beichten. Er hatte wie viele FSSPXler so seine eigene "Methode" um sich das "geradezureden". Inzwischen wurde er einsichtig und hat auch die Beichterlaubnis.
Der Heilige Pfarrer von ARs durfte die ersten Jahre auch keine Beichte hören. Klar hat er sich dran gehalten.

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Sempre
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Registriert: Sonntag 19. Juli 2009, 19:07

Re: Unerlaubte, aber gültige Beichte

Beitrag von Sempre »

new hat geschrieben:Ich hatte mal bei einem Ex-FSSPXler gebeichtet, der von Ecclesia Dei eine Zelebrationserlaubnis aber vom Ortsbischof noch keine Beichterlaubnis hatte. Als ich das erfuhr war ich ziemlich sauer, dennoch war die Beichte gültig. Aber seither konnte ich nicht mehr bei ihm beichten. Er hatte wie viele FSSPXler so seine eigene "Methode" um sich das "geradezureden". Inzwischen wurde er einsichtig und hat auch die Beichterlaubnis.
Ok, Du hattest berichtet, dass er besonders gewissenhaft und aufrichtig war. Nun aber kommt die spannende Frage: Der genannte Priester hat wohl diverse Beichten gehört, bevor er die förmliche Beichterlaubnis vom Ortsbischof hatte.

Wie ist er nun mit dieser Situation verfahren? Er wurde -wie Du sagst- `einsichtig'. Hat er nun alle Pönitenten aufgesucht, die bei ihm -seiner neuen Einsicht gemäß- ungültig gebeichtet hatten, und hat sie bzgl. ihrer Kenntnisse des Kirchenrechts befragt und ggf. aufgefordert -da er die formale Beichterlaubis nun hat- erneut zu beichten?

Gott bewahre, nein, das ist keine ernstgemeinte Frage. Es geht hier nicht um die Gewissensentscheidungen eines Priesters. (M.E. hatte die Kirche gemäß Kirchenrecht in allen seinen Fällen die Erlaubnis ergänzt.)

Was aber in bezug auf die Petrusbrüder insgesamt? Wie wurde bei der Einrichtung der Bruderschaft mit den 'Altlasten' verfahren? Was hat Rom, was hat der Vertreter des Herrn auf Erden, der mit der Jurisdiktion beauftragte oberste Hirte auf Erden, dem das Heil der Schafe anvertraut ist, in bezug auf evtl. ungültige Beichten angeordnet?

Gruß
Sempre
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)

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