Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Allgemein Katholisches.
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Maria Walburga
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Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von Maria Walburga »

Hallo Kreuzgangster!

Heute habe ich eine Frage, welche die Patentante meines Sohnes betrifft. Diese ist seit einigen Monaten mit einem Araber befreundet und erwägt eine Eheschließung. Sie selbst ist römisch-katholisch, der potentielle Bräutigam ist Muslim. Sie möchte nach der Eheschließung nicht zum Islam konvertieren, sondern in der Kirche bleiben, aber im Alltag Rücksicht auf die Religion des Mannes nehmen (kein Schweinefleisch etc.).

Welche kirchenrechtliche Konsequenzen hätte eine Eheschließung für sie (Empfang der Hl. Kommunion oder Übernahme weiterer Patenämter möglich oder nicht etc.)? Würde mich freuen, wenn hier jemand ein wenig Licht ins Dunkel bringen könnte! :huhu:

Liebe Grüße
Maria W.

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Juergen
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von Juergen »

Wo die Liebe hinfällt...

...da legt die Kirche auch keine allzu großen Steine in den Weg. ;)
Die beiden können sogar kirchlich heiraten, wenn der Mann das mitmacht.
Auf jeden Fall müßte sich die Frau verpflichen, ihre Kinder kath. zu erziehen.

Beschränkungen in anderer Hinsicht (Übernahme eines Patenamtes etc.) gibt es nicht.
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Clemens
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von Clemens »

Echt?? Kirchliche Heirat???
Das geht nicht einmal bei uns Evangelen!
EIne kirchliche Eheschließung ist nur zwischen Christen möglich.

In anderen Fällen feiern wir bisweilen einen Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung aber ohne christliches Eheversprechen des Nichtchristen.

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Juergen
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von Juergen »

CIC hat geschrieben:Can. 1086 — § 1. Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, die andere aber ungetauft ist.

§ 2. Von diesem Hindernis darf nur dispensiert werden, wenn die Bedingungen der cann. 1125 und 1126 erfüllt sind.
CIC hat geschrieben:Can. 1125 — Eine solche Erlaubnis kann der Ortsordinarius gewähren, wenn ein gerechter und vernünftiger Grund vorliegt; er darf sie nur erteilen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

1° der katholische Partner hat sich bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden;

2° von diesen Versprechen, die der katholische Partner abgeben muß, ist der andere Partner rechtzeitig zu unterrichten, so daß feststeht, daß er wirklich um das Versprechen und die Verpflichtung des katholischen Partners weiß;

3° beiden Partnern sind die Zwecke und die Wesenseigenschaften der Ehe darzulegen, die von keinem der beiden Eheschließenden ausgeschlossen werden dürfen.

Can. 1126 — Aufgabe der Bischofskonferenz ist es, sowohl die Art und Weise festzulegen, in der diese Erklärungen und Versprechen, die in jedem Falle erforderlich sind, abgegeben werden müssen, als auch zu bestimmen, auf welche Weise diese sowohl im äußeren Bereich feststehen als auch dem nichtkatholischen Partner zur Kenntnis gebracht werden sollen.
Gruß Jürgen

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Maria Walburga
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von Maria Walburga »

Juergen hat geschrieben: Auf jeden Fall müßte sich die Frau verpflichen, ihre Kinder kath. zu erziehen.
Tja, genau da liegt der Hase im Pfeffer... Der Mann würde z.B. männlichen Nachwuchs auf alle Fälle beschneiden lassen. Das sagte er lt. meiner Freundin sofort, als das erste Mal über eine eventuelle gemeinsame Zukunft gesprochen wurde. Sie könnte sich sogar mit diesem Gedanken anfreunden (neben den religiösen Gründen werden für diesen Eingriff ja gerne hygienische Gründe ins Feld geführt).

Irgendwie habe ich Bedenken, dass es für sie gar nicht möglich sein würde, eventuelle Kinder katholisch zu erziehen, wenn sie schon so viele Zugeständnisse machen würde (islamischer Vorname, Beschneidung statt Taufe, Verzicht auf Schweinefleisch etc.). Können solche Kompromisse noch im Sinne der Kirche sein? :hmm:

Christian
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von Christian »

Bei einer Heirat mit einem Muslim benötigst du eine Dispens (stand vor einiger Zeit in unserer Bistumszeitung -Ruhrwort)
Sie möchte nach der Eheschließung nicht zum Islam konvertieren, sondern in der Kirche bleiben, aber im Alltag Rücksicht auf die Religion des Mannes nehmen (kein Schweinefleisch etc.).
Der Mann könnte auch Rücksicht auf seine Partnerin nehmen und eine christliche Erziehung zulassen. Ich kenne viele "Mischehen" mir ist dabei aufgefallen das nach einiger Zeit gerade der weibliche Ehepartner die Religion wechselt.

Gruß,

Christian
Erst das Lazarett zeigt was Krieg ist.
Erich Remaque

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Juergen
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von Juergen »

Maria Walburga hat geschrieben:Können solche Kompromisse noch im Sinne der Kirche sein? :hmm:
Nein.
In dem Fall sollte sie die Finger davon lassen -- nicht nur von einer kirchl. Trauung, sondern auch von dem Mann.


Ich will mal von einem aktuellen Fall berichten:
Eine Frau ist mit einem Moslem verheiratet. Er hatte nie viel mit seinem Glauben am Hut und die Kinder sind auch kath. getauft. Plötzlich nun ändert sich aus irgendwelchen Gründen alles: Er geht nun fast täglich in die Moschee, betet auch zuhause alle Gebetszeiten; seine Frau schirmt er auch von der Außenwelt ab. Selbst ihre Eltern dürfen sie nicht besuchen, sondern der Mann wimmelt sie an der Haustür ab. Schon seit einigen Wochen hatte sich ihre Kleidung auffällig geändert: vorher "modern-westlich" gekleidet, nun in irgendwelchen "Klötten" rumlaufend, die so gar nicht zu ihrem sonstigen Stil passen. Seit einiger Zeit durfte sie auch schon nicht mehr selbst zur Arbeit fahren, sondern wurde von ihrem Mann gebracht und abgeholt. Letzte Woche hat er ihre Kündigung beim ihrem Arbeitgeber vorbeigebracht. Sie muss nun Kopftuch tragen und soll muslimisch werden.
Gruß Jürgen

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JuliaVictoria
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von JuliaVictoria »

Also in unserer Gemeinde wurde vor kurzem der Sohn eines muslimischen Iraners und einer katholischen Polin getauft. In diesem Fall hat sich wohl ausnahmweise einmal die Frau durchgesetzt, wobei sich in der Regel eher der muslimische Partner durchzusetzen scheint. Einem Moslem wäre es allerdings soweit ich weiß ebenfalls nicht erlaubt seine Kinder taufen zu lassen. Also befinden sich beide Partner wohl in einer Zwickmühle, weil nicht beide Partner im Sinne ihrer Religion handeln können.
"Die Kirche würde die Liebe zu Gott und ihre Treue zum Evangelium verraten, wenn sie aufhörte, die Stimme derer zu sein, die keine Stimme haben."
(Erzbischof Óscar Romero)

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Linus
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von Linus »

Clemens hat geschrieben:Echt?? Kirchliche Heirat???
Das geht nicht einmal bei uns Evangelen!
EIne kirchliche Eheschließung ist nur zwischen Christen möglich.

In anderen Fällen feiern wir bisweilen einen Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung aber ohne christliches Eheversprechen des Nichtchristen.
kirchlich ja. Bloß: keine sakramentale Ehe. Aber als Naturehe wirds anerkannt.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein

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cantus planus
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von cantus planus »

Fernab von kirchenrechtlichen Fragen halte ich es für vollkommen unrealistisch, wenn beide bewußt praktizierende Gläubige sind. Das mag funktionieren, wenn wenigstens einer von beiden um seinen Glauben nichts gibt. Aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.

Ich würde da zu großer Vorsicht raten!
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Clemens
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von Clemens »

Hallo Linus, was bedeutet das konkret?

Für Evangelische sind die beiden natürlich auch (standesamtlich) verheiratet. Aber sie können eben nicht kirchlich heiraten.

Meinst du damit, es gibt bei euch für solche Paare keine Brautmesse, sondern nur die Sparfassung?

Mir hat mal der hier zuständige Priester erzählt, er würde bei Traubegehren von unkirchlichen Katholiken immer die "schöne, romantische, nicht so lange dauernde und überladene Form" (oder so ähnlich) anbieten, und wenn sie drauf anspringen, ist er froh, das er das Sakrament nicht an ihnen verunehren muss.

Gibt es auch einen kirchenrechtlichen Unterschied zwischen den beiden Formen der Trauung?

regina 32
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von regina 32 »

Clemens hat geschrieben:
Gibt es auch einen kirchenrechtlichen Unterschied zwischen den beiden Formen der Trauung?
soweit ich weiß, können Naturehen nicht mehr für ungültig erklärt werden, bei katholischen Ehen geht das ja...

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cantus planus
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von cantus planus »

Man kann von einer natürlichen Ehe vom Papst aufgrund des "Privilegium Petrinum" dispensiert werden. Ins Ausnahmefällen auch durch das "Privilegium Paulinum". Letzteres dürfte allerdings in diesem Zusammenhang wohl so gut wie nie vorkommen.

Hier eine kurze Information: http://www.erzbistum-koeln.de/erzbistum ... nsacr.html
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ar26
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von ar26 »

@ regina
Es ist gerade anders rum. Katholische="sakramentale Ehen" können nicht für ungültig erklärt werden, Naturehen schon. Das Problem der scheinbaren Ungültigkeitserklärung mancher kirchlichen Behörde lassen wir mal außen vor.

Kirchenrechtlich geht es theoretisch. Nur würde ich in der Konstellation Mann Muslime Frau Christin höchst dringlich davon abraten. Da gibt es so kulturelle Aspekte. Außerdem scheint ja eine "rein" katholische Erziehung der Kinder von vornherein nicht gewährleistet zu sein. Solche Mischehen sind gewiss glaubensgefährdend und womöglich noch mehr.
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cantus planus
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von cantus planus »

ar26 hat geschrieben:Kirchenrechtlich geht es theoretisch. Nur würde ich in der Konstellation Mann Muslime Frau Christin höchst dringlich davon abraten. Da gibt es so kulturelle Aspekte. Außerdem scheint ja eine "rein" katholische Erziehung der Kinder von vornherein nicht gewährleistet zu sein. Solche Mischehen sind gewiss glaubensgefährdend und womöglich noch mehr.
cantus planus hat geschrieben:Fernab von kirchenrechtlichen Fragen halte ich es für vollkommen unrealistisch, wenn beide bewußt praktizierende Gläubige sind. Das mag funktionieren, wenn wenigstens einer von beiden um seinen Glauben nichts gibt. Aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.
Man kann nicht eindringlich genug warnen!
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Leguan
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von Leguan »

cantus planus hat geschrieben: Man kann nicht eindringlich genug warnen!
Dies hier ist kein Einzelfall. Das ist natürlich trotzdem ein extrem und kommt nur selten vor, aber die Kinder christlich zu erziehen, kann man sich abschminken. Ich kenne keinen Fall, wo das geklappt hätte, wohl aber persönlich einige Moslems (mit denen ich zum Teil befreundet war) mit gemischten Eltern. Egal wie liberal der moslemische Partner ist, das ist immer ein Muß.
If any stupid priest or bishop in Nigeria feels he wants to copy the American model, then there is something wrong with his head. --Olubunmi Anthony Kardinal Okogie

regina 32
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von regina 32 »

ar26 hat geschrieben:@ regina
Es ist gerade anders rum. Katholische="sakramentale Ehen" können nicht für ungültig erklärt werden, Naturehen schon. Das Problem der scheinbaren Ungültigkeitserklärung mancher kirchlichen Behörde lassen wir mal außen vor. r.
Mein Pfarrer hat es mir einmal anders erklärt (nicht, dass ich schon mal zuvor verheiratet gewesen wäre...).
Er sagte: wenn zuvor eine Naturehe bestanden hätte (und KEINER der beiden katholisch war) gibt es anschließend KEINERLEI Möglichkeit für den geshciedenen part dieser naturehe eine Katholikin in der Kirche zu heiraten.. da die Ehe auf keinen Fall für Ungültig erklärt werden kann... Das ginge allerdings, wenn einer der beiden katholisch gewesen wäre und sie auf die Kirchliche trauung verzichtet hätten..,. dann könne man eine Ehe für ungültig erklären......

Ich kapier gar nichts mehr, ist aber wahrscheinlich sowieso zu sehr "off-topic"

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Robert Ketelhohn
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Leguan hat geschrieben:
cantus planus hat geschrieben:Man kann nicht eindringlich genug warnen!
Dies hier ist kein Einzelfall.
Wobei ich ja durchaus auch den Vater verstehen kann. Von seiner Warte aus
gesehen, handelt er richtig. Aber das ist eben das Problem. Solche Situationen,
ob nun in dieser Härte oder etwas „milder“, sind absehbar.

Darum versündigt sich, wer als verantwortlicher Hirte zu einer solchen Ehe die
Dispens erteilt, von ganz besonders begründeten Ausnahmefällen einmal abge-
sehen. Die Hirten haben in dieser Hinsicht seit Jahrzehnten versagt.

Der gültige Grundsatz heißt: Solche Mischehen sind den Gläubigen verboten,
und Dispens wird nicht gegeben.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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Juergen
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von Juergen »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Der gültige Grundsatz heißt: Solche Mischehen sind den Gläubigen verboten,
und Dispens wird nicht gegeben.
Mischehen?? :roll:

Das sind doch keine Mischehen! -- Du hast eine Mischehe geschlossen.

Eine Mischehe ist eine Ehe zwischen zwei Getauften, von denen einer katholisch ist, der andere Partner aber einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zugezählt wird, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht.
Gruß Jürgen

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ar26
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von ar26 »

@ regina
Dein Pfarrer hat unrecht. Die Naturehe ist lösbar zu Gunsten des Glaubens. Die Zivilehe zwischen zwei Katholiken ist keine katholische Ehe sondern ein unkatholisches Konkubinat.

@ Robert
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Juergen
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von Juergen »

ar26 hat geschrieben:Die Zivilehe zwischen zwei Katholiken ist keine katholische Ehe sondern ein unkatholisches Konkubinat.
Kann sein, muß aber nicht.
Gruß Jürgen

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Niels
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von Niels »

Juergen hat geschrieben:
ar26 hat geschrieben:Die Zivilehe zwischen zwei Katholiken ist keine katholische Ehe sondern ein unkatholisches Konkubinat.
Kann sein, muß aber nicht.
Soweit ich weiß, ohne Dispens aber doch.

(Die Vorlesung bei PD Dr. Althaus ist schon eine Weile her.)
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Niels
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von Niels »

JuliaVictoria hat geschrieben:Also in unserer Gemeinde wurde vor kurzem der Sohn eines muslimischen Iraners und einer katholischen Polin getauft. In diesem Fall hat sich wohl ausnahmweise einmal die Frau durchgesetzt, wobei sich in der Regel eher der muslimische Partner durchzusetzen scheint. Einem Moslem wäre es allerdings soweit ich weiß ebenfalls nicht erlaubt seine Kinder taufen zu lassen. Also befinden sich beide Partner wohl in einer Zwickmühle, weil nicht beide Partner im Sinne ihrer Religion handeln können.
Ich kenne einen Tunesier, der eine Katholikin geheiratet hat und dessen Kinder alle katholisch getauft und erzogen worden sind.
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Robert Ketelhohn
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Juergen hat geschrieben:
ar26 hat geschrieben:Die Zivilehe zwischen zwei Katholiken ist keine katholische Ehe sondern ein unkatholisches Konkubinat.
Kann sein, muß aber nicht.
Ich würde sagen: Es ist in diesem Fall ein katholischer Konkubinat.
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von holzi »

Juergen hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Der gültige Grundsatz heißt: Solche Mischehen sind den Gläubigen verboten,
und Dispens wird nicht gegeben.
Mischehen?? :roll:

Das sind doch keine Mischehen! -- Du hast eine Mischehe geschlossen.

Eine Mischehe ist eine Ehe zwischen zwei Getauften, von denen einer katholisch ist, der andere Partner aber einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zugezählt wird, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht.
Ein gutes Beispiel, wie sich die Begrifflichkeiten ändern. Das hat kürzlich ein Referent als Exempel dafür gebracht. Meine Antwort drauf war: "wenn das so weitergeht, ist die Mischehe künftig eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau!" ;)

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Juergen
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von Juergen »

Niels hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
ar26 hat geschrieben:Die Zivilehe zwischen zwei Katholiken ist keine katholische Ehe sondern ein unkatholisches Konkubinat.
Kann sein, muß aber nicht.
Soweit ich weiß, ohne Dispens aber doch.
(Die Vorlesung bei PD Dr. Althaus ist schon eine Weile her.)
Eben. Wenn eine sog. "Befreiung von der Formpflicht" vorliegt, ist es kein "unkatholischen Konkubinat".


(Wann und wo hast Du den PD Dr. Althaus gehört?)
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Re: Kirchenrechtl. Konsequenzen bei Heirat mit Muslim

Beitrag von ar26 »

Ich schrieb aber nicht von der Befreiung von der Formpflicht sondern von der Zivilehe. Diese ist für das Sakrament in jedem Falle irrelevant. Für die katholische Ehe ist das Sakrament konstitutiv. Dies spendet man sich gegenseitig regelmäßig nach dem Ritus der Kirche, ausnahmsweiße
formlos.
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