Rückkehr in die Kirche

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maxl
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Rückkehr in die Kirche

Beitrag von maxl »

Hallo,
ich hab mal eine Frage: Wie ist das eigentlich, wenn jemand, der katholisch getauft wurde, dann aber (z.B. in seiner Jugend) den Glauben verloren und sich einer anderen Religion oder dem Atheismus zugewandt hat (aber nie offiziell aus der Kirche ausgetreten ist), schließlich aber zum Glauben und zur katholischen Kirche zurückfindet:

Reicht es, wenn die Person dann beichtet, um wieder in voller Gemeinschaft mit der Kirche zu stehen, oder bedarf es da mehr?

Denn im CIC heißt es (can. 1364, § 1):
Der Apostat, der Häretiker oder der Schismatiker ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu, unbeschadet der Vorschrift des can. 194, § 1, n. 2; ein Kleriker kann außerdem mit den Strafen gemäß can. 1336, § 1, nn. 1, 2 und 3 belegt werden.


Ist die Person dann automatisch exkommuniziert, und wie könnte die Exkommunikation aufgehoben werden?

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Linus
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Beitrag von Linus »

Ja. Je nach Sünde muß das gegebenenfalls beim Bußkanoniker der Diözese oder direkt in Rom passieren
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maxl
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Beitrag von maxl »

Aha, danke.
Ist das auch der Fall, wenn man den Glauben in der frühen Jugend (Pubertät und so) verloren hat und dann so mit der Volljährigkeit gemerkt hat, das das der falsche Weg war?

Denn ich denke, dass das bei relativ vielen Gläubigen der Fall ist und die meisten machen sich da keine großen Gedanken wegen Exkommunikation und "wachsen" wieder in die Kirche und das kirchliche Leben hinein.

Und wie wäre es dann, wenn einem erst Jahre später der Gedanke kommt, dass man exkommuniziert sein könnte und die ganze Zeit über die Sakramente empfangen und die hl. Messe besucht hat?

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Linus
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Beitrag von Linus »

kommt auf die Sünde drauf an, nicht unbedingt aufs Alter. und auf den Vernunftgebrauch.
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maxl
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Beitrag von maxl »

Welche Sünde meinst Du in diesem Fall?

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Linus
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Beitrag von Linus »

maxl hat geschrieben:Welche Sünde meinst Du in diesem Fall?
gibt verschiedene, siehe cic.
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maxl
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Beitrag von maxl »

Naja, aber welche würden dann die Exkommunikation bewirken und welche nicht?

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Esperanto
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Beitrag von Esperanto »

maxl hat geschrieben:Naja, aber welche würden dann die Exkommunikation bewirken und welche nicht?

Mord und Abtreibung, Ehebruch, also schon schwerere Sachen.

maxl
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Beitrag von maxl »

Die bestimmt, aber bewirkt der Glaubensabfall an sich schon die Exkommunikation (nicht in Verbindung von weiteren schweren Sünden) und kann die alleine durch die Beichte wieder aufgehoben werden?

Ich hab auch mal gelesen, dass man von der schweren Sünde, die die Exkommunikation nach sich zieht, von jedem Priester losgesprochen werden kann, von der Exkommunikation als Beugestrafe jedoch nicht (wahrscheinlich nur vom Ortsbischof). Stimmt das so?

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Linus
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Beitrag von Linus »

maxl hat geschrieben:Die bestimmt, aber bewirkt der Glaubensabfall an sich schon die Exkommunikation (nicht in Verbindung von weiteren schweren Sünden) und kann die alleine durch die Beichte wieder aufgehoben werden?
Ja. Apostasie, Häresie und Schisma werden gewöhnlich mit Exkommunikation geahndet.
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holzi
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Beitrag von holzi »

Linus hat geschrieben:
maxl hat geschrieben:Die bestimmt, aber bewirkt der Glaubensabfall an sich schon die Exkommunikation (nicht in Verbindung von weiteren schweren Sünden) und kann die alleine durch die Beichte wieder aufgehoben werden?
Ja. Apostasie, Häresie und Schisma werden gewöhnlich mit Exkommunikation geahndet.
Die zur Behebung derselben notwendige Rekonziliation geschieht aber dann in der Regel (ausser bei Mord etc. etc.) im Rahmen der Beichte mit anschließender Teilnahme an der Messfeier. Siehe auch http://www.bistum-regensburg.de/downloa ... 422705.PDF (Seite 142)

maxl
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Beitrag von maxl »

Danke Holzi, sehr interessant.
Ist das in allen deutschen Bistümern gleich geregelt?
Hat der Priester automatisch die benötigte Vollmacht oder muss ihm die erst in jedem Fall neu vom Bischof gegeben werden?

@Linus: Was heißt "gewöhnlich"?

In Wikipedia steht:
Die Exkommunikation tritt aber nur in jenen Fällen ein, in denen sich der Betreffende bewusst war, dass auf den von ihm begangenen Akt kirchlicherseits die Tatstrafe der Exkommunikation stand.
Ist das richtig so?

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holzi
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Beitrag von holzi »

maxl hat geschrieben:Danke Holzi, sehr interessant.
Ist das in allen deutschen Bistümern gleich geregelt?
Hat der Priester automatisch die benötigte Vollmacht oder muss ihm die erst in jedem Fall neu vom Bischof gegeben werden?
Hallo maxi,

ich kenne nur die Zustände in der Diözese Regensburg. Hier hat nicht jeder Priester die Befugnis zur Wiederaufnahme in die Kirche, sondern nur die Ortspfarrer (also nicht unbedingt auch den Pfarradministratoren!). Die Befugnis wird das bei der Amtseinführung in der Regel automatisch mit als Aufgabe des Pfarrers übertragen.

maxl
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Beitrag von maxl »

Kann es eigentlich auch sein, dass jemand ohne es zu wissen, exkommuniziert ist, und guten Gewissens am kirchlichen Leben teilnimmt und die Sakramente empfängt?

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Esperanto
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Beitrag von Esperanto »

maxl hat geschrieben:Kann es eigentlich auch sein, dass jemand ohne es zu wissen, exkommuniziert ist, und guten Gewissens am kirchlichen Leben teilnimmt und die Sakramente empfängt?

Ja, Frauen, die abgetrieben haben z.B. Wer weiß denn schon, dass man sich damit selber exkommuniziert? Aber wenn man es nicht weiß, dass es eine Sünde ist, zu kommunizieren, ist es halt auch nicht so schlimm. Man müsste das eben alles sagen, aber die Kirchenleute wollen die Menschen ja auch nicht verschrecken.

maxl
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Beitrag von maxl »

Der CIC sagt auch:
Can. 1323 — Straffrei bleibt, wer bei Übertretung eines Gesetzes oder eines Verwaltungsbefehls:

1° das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
Trifft das dann auch bei gegebenem Fall auf die Exkommunikation bei Apostasie, Häresie und Schisma (can. 1364) zu?

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Linus
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Beitrag von Linus »

Was spricht dagegen? Strafunmündigkeit kennt sogar das weltliche Gericht (welches aus den kirchlichen ja hervorgegangen ist)
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maxl
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Beitrag von maxl »

Wie ist das eigentlich: Inwieweit gilt die Exkommunikation der Kommunisten heute noch?
Hat jemand den Text des Dekrets, das 1949 vom Hl. Offizium herausgegeben wurde?

maxl
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Beitrag von maxl »

Wie ist das eigentlich, wenn ein Katholik an die kommunistischen Lehren geglaubt und diesen auch unterstützt hat, dann aber erfahren hat, dass die Kommunisten von Papst Pius XII. exkommmuniziert wurden und sich daher vom Kommunismus wieder abgewandt hat: Ist der dann exkommuniziert oder nicht?

Denn im CIC heißt es:
Can. 1321 — § 1. Niemand wird bestraft, es sei denn, die von ihm begangene äußere Verletzung von Gesetz oder Verwaltungsbefehl ist wegen Vorsatz oder Fahrlässigkeit schwerwiegend zurechenbar.
bzw.
Can. 1323 — Straffrei bleibt, wer bei Übertretung eines Gesetzes oder eines Verwaltungsbefehls:


2° schuldlos nicht gewußt hat, ein Gesetz oder einen Verwaltungsbefehl zu übertreten; der Unkenntnis werden Unachtsamkeit und Irrtum gleichgestellt;


Wäre das hier anzuwenden?

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