ich hab mal eine Frage: Wie ist das eigentlich, wenn jemand, der katholisch getauft wurde, dann aber (z.B. in seiner Jugend) den Glauben verloren und sich einer anderen Religion oder dem Atheismus zugewandt hat (aber nie offiziell aus der Kirche ausgetreten ist), schließlich aber zum Glauben und zur katholischen Kirche zurückfindet:
Reicht es, wenn die Person dann beichtet, um wieder in voller Gemeinschaft mit der Kirche zu stehen, oder bedarf es da mehr?
Denn im CIC heißt es (can. 1364, § 1):
Der Apostat, der Häretiker oder der Schismatiker ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu, unbeschadet der Vorschrift des can. 194, § 1, n. 2; ein Kleriker kann außerdem mit den Strafen gemäß can. 1336, § 1, nn. 1, 2 und 3 belegt werden.
Ist die Person dann automatisch exkommuniziert, und wie könnte die Exkommunikation aufgehoben werden?