Verfasst: Dienstag 7. Februar 2006, 22:06
Genesis, 1,27 hat geschrieben:Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie.
Der katholische Treffpunkt im Internet.
https://kreuzgang.org/
Genesis, 1,27 hat geschrieben:Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie.
Warum läßt die Kirche es zu, daß ihre Priester ungestraft Kondome verteilen dürfen?Marion hat geschrieben:Warum lässt die Kirche es zu, daß Caritas da mitmacht?
Das kann ich genausowenig verstehen.civilisation hat geschrieben:Warum läßt die Kirche es zu, daß ihre Priester ungestraft Kondome verteilen dürfen?Marion hat geschrieben:Warum lässt die Kirche es zu, daß Caritas da mitmacht?
Aua.HeGe hat geschrieben:Man konnte mit Bällen auf Dosen werfen
Weil die Kirche nichts verhüten kann/darf/will?civilisation hat geschrieben:Warum läßt die Kirche es zu, daß ihre Priester ungestraft Kondome verteilen dürfen?Marion hat geschrieben:Warum lässt die Kirche es zu, daß Caritas da mitmacht?
Und was ist, wenn der Bischof der gleichen Meinung ist, wie seine Priester?Marion hat geschrieben:Wenn ein Bischof zulässt daß einer seiner Priester solches tut und nicht einschreitet kann ihm m.E. nicht viel an der Herde liegen die der Herr ihm zum hüten überlassen hat.
Mir scheint, dieses (wenngleich aufschlußreiche) Auflistung geht doch ein bißchen an diesem Thema hier vorbei, weil es darin überwiegend um Kondome zum Zweck der AIDS-Prävention geht und nicht um "normale" Verhütung.Gamaliel hat geschrieben:Und was ist, wenn der Bischof der gleichen Meinung ist, wie seine Priester?Marion hat geschrieben:Wenn ein Bischof zulässt daß einer seiner Priester solches tut und nicht einschreitet kann ihm m.E. nicht viel an der Herde liegen die der Herr ihm zum hüten überlassen hat.
The Catholic Bishops and Condoms
"Brot für die Welt" tutet ins gleiche Horn und wirbt mit "Lernen statt heiraten!". Ob einem der Verantwortlichen noch auffällt, dass die Aussage in dieser Form auf christlichem Hintergrund äußerst bedenklich ist?HeGe hat geschrieben:Wie ich heute im Bonner General-Anzeiger lesen musste, hat die Caritas in Bonn eine gemeinsame Veranstaltung mit Pro Familia ( ) zum Thema "Sommer, Sonne, Safer Sex" durchgeführt. Dort wurden wichtige Fragen beantwortet, wie "Ist es schlimm, wenn man die Einnahme der Pille mal vergisst?". Man konnte mit Bällen auf Dosen werfen, auf denen Dinge notiert waren, die eine Beziehung kaputt machen können, wie beispielsweise "Schwangerschaft".
Manche Dinge sind so zum Heulen, dass kann man kaum noch beschreiben.
Abgesehen von der geringen Zahl an Fällen in denen diese Situation in der Praxis vorkommt, richtet sich die moralische Beurteilung dieses Beispiels nach den Regeln des "voluntarium in causa". Alle 4 Bedingungen können bei medizinischem Gebrauch eines solchen Präparats erfüllt werden.taddeo hat geschrieben:Ein Beispiel, das meine Zweifel erläutern kann:
In der Moraltheologie gilt es (auch nach dem KKK) als erlaubt, eine medizinische notwendige Maßnahme zur Heilung einer Schwangeren zu setzen, die womöglich dann auch abtreibend wirkt. Wenn allein der kurative Aspekt beabsichtigt ist, kann der abortive in Kauf genommen werden.
Bei diesem Beispiel werden die obigen Bedingungen nicht allesamt erfüllt, weshalb ein "medizinischer Gebrauch" von Kondomen absolut ausgeschlossen ist. (Die gesetzte Handlung ist widernatürlich und damit in sich schlecht, außerdem folgt die gute Wirkung nur aus der bösen Wirkung.)taddeo hat geschrieben:Wäre es da nicht analog auch denkbar, daß der medizinisch indizierte Gebrauch von Kondomen erlaubt sein könnte, wenn ausschließlich die AIDS-verhütende Wirkung beabsichtigt ist und nicht die schwangerschaftsverhütende?
Nur dann, wenn die Viren sich in den Spermien befinden. Andernfalls folgt die Blockade der Viren nicht aus der Blockade der Spermien.Gamaliel hat geschrieben:außerdem folgt die gute Wirkung nur aus der bösen Wirkung.)
Demnach ist der vorübergehende Gebrauch von Kondomen zur Verhütung einer Schwangerschaft erlaubt, weil die gerade überstandene mittels Notkaiserschnitt beendet wurde und die Ärzte eine "mindestens zweijährige Schwangerschaftspause" verordnet haben, oder?Gamaliel hat geschrieben:Abgesehen von der geringen Zahl an Fällen in denen diese Situation in der Praxis vorkommt, richtet sich die moralische Beurteilung dieses Beispiels nach den Regeln des "voluntarium in causa". Alle 4 Bedingungen können bei medizinischem Gebrauch eines solchen Präparats erfüllt werden.
Die Antwort ist "Nein", aber gehen wir`s langsam an.Linus hat geschrieben:Demnach ist der vorübergehende Gebrauch von Kondomen zur Verhütung einer Schwangerschaft erlaubt, weil die gerade überstandene mittels Notkaiserschnitt beendet wurde und die Ärzte eine "mindestens zweijährige Schwangerschaftspause" verordnet haben, oder?
Ist das ein Argument für oder gegen eine der Positionen?Linus hat geschrieben:Die Frau ist ziemlich frisch Mutter (erstgebärend)
Unerlaubte Wege der Geburtenregelung
14. [...] Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel.
Man darf, um diese absichtlich unfruchtbar gemachten ehelichen Akte zu rechtfertigen, nicht als Argument geltend machen, man müsse das Übel wählen, das als das weniger schwere erscheine; auch nicht, daß solche Akte eine gewisse Einheit darstellen mit früheren oder nachfolgenden fruchtbaren Akten und deshalb an ihrer einen und gleichen Gutheit teilhaben. Wenn es auch zuweilen erlaubt ist, das kleinere sittliche Übel zu dulden, um ein größeres zu verhindern oder um etwas sittlich Höherwertiges zu fördern, so ist es dennoch niemals erlaubt - auch aus noch so ernsten Gründen nicht -, Böses zu tun um eines guten Zweckes willen: das heißt etwas zu wollen, was seiner Natur nach die sittliche Ordnung verletzt und deshalb als des Menschen unwürdig gelten muß; das gilt auch, wenn dies mit der Absicht geschieht, das Wohl des einzelnen, der Familie oder der menschlichen Gesellschaft zu schützen oder zu fördern. Völlig irrig ist deshalb die Meinung, ein absichtlich unfruchtbar gemachter und damit in sich unsittlicher ehelicher Akt könne durch die fruchtbaren ehelichen Akte des gesamtehelichen Lebens seine Rechtfertigung erhalten.
Genau das hat der Kurien-Kardinal Javier Lozano Barragan 26 versucht durchzukriegen.taddeo hat geschrieben:Wäre es da nicht analog auch denkbar, daß der medizinisch indizierte Gebrauch von Kondomen erlaubt sein könnte, wenn ausschließlich die AIDS-verhütende Wirkung beabsichtigt ist und nicht die schwangerschaftsverhütende?
Hier liegt leider ein Irrtum und zwar ein entscheidender vor. Was lehrt die Kirche über die sittliche Qualität (gut - indifferent -böse) des ehelichen Aktes, der seiner natürlichen Kraft beraubt wird? Dazu ein besonders klares Zitat aus der Enzyklika "Casti connubii":Linus hat geschrieben:1. Die Handlung selbst, ist wenigstens indifferent. Ich tendiere sogar zu gut: die Frau muß sich keine sorgen machen, zu früh schwanger zu werden, und damit ihre Gesundheit zu gefährden, Ebenso ist sie eine stärkung des Ehesakraments der Ehepartner um später wieder (was sie beide so auch kundtun) für weitere Kinder offen zu sein.
Aber es gibt keinen auch noch so schwerwiegenden Grund, der etwas innerlich Naturwidriges zu etwas Naturgemäßem und sittlich Gutem machen könnte. Da nun aber der eheliche Akt seiner Natur nach zur Weckung neuen Lebens bestimmt ist, so handeln jene, die ihn bei seinem Vollzug absichtlich seiner natürlichen Kraft berauben, naturwidrig und tun etwas Schimpfliches und innerlich Unsittliches.
Es ist darum auch nicht zu verwundern, daß die Hl. Schrift bezeugt, die göttliche Majestät hasse und verabscheue solch verwerfliches Tun, ja habe es sogar schon mit dem Tode bestraft. Darauf macht auch der hl. Augustinus aufmerksam, wenn er schreibt: „Unerlaubt und unsittlich ist der eheliche Verkehr selbst mit der rechtmäßigen Gattin, wenn dabei die Weckung neuen Lebens verhütet wird. Das hat Onan, des Judas Sohn, getan, und darum hat ihn Gott getötet.“
Da nun noch vor kurzem einige in offenkundiger Abweichung von der in ununterbrochener Folge von Anfang an überlieferten christlichen Lehre geglaubt haben, amtlich und feierlich über solches Tun anders lehren zu sollen, erhebt die katholische Kirche, von Gott selbst zur Lehrerin und Wächterin der Unversehrtheit und Ehrbarkeit der Sitten bestellt, inmitten dieses Sittenverfalls, zum Zeichen ihrer göttlichen Sendung, um die Reinheit des Ehebundes von solch schimpflicher Makel unversehrt zu bewahren, durch Unseren Mund laut ihre Stimme und verkündet von neuem: Jeder Gebrauch der Ehe, bei dessen Vollzug der Akt durch die Willkür der Menschen seiner natürlichen Kraft zur Weckung neuen Lebens beraubt wird, verstößt gegen das Gesetz Gottes und der Natur, und die solches tun, beflecken ihr Gewissen mit schwerer Schuld.
Kraft Unserer höchsten Autorität und wegen der Uns obliegenden Sorge um das Heil aller Menschen ermahnen wir daher die Beichtväter und die übrigen Seelsorger, die ihnen anvertrauten Gläubigen über dieses schwer verpflichtende göttliche Gesetz nicht im Irrtum zu lassen, noch mehr aber, sich selber von derartigen falschen Meinungen freizuhalten und ihnen nicht aus Schwäche nachzugeben. Sollte aber ein Beichtvater oder Seelenhirte, was Gott verhüte, selber die ihm anvertrauten Gläubigen in solche Irrtümer führen oder durch seine Zustimmung oder durch böswilliges Schweigen sie darin bestärken, so möge er wissen, daß er dereinst Gott, dem höchsten Richter, ernste Rechenschaft über den Mißbrauch seines Amtes wird ablegen müssen. Er möge sich das Wort Christi gesagt sein lassen: „Blinde sind sie und Führer von Blinden. Wenn aber ein Blinder einen Blinden führt, fallen beide in die Grube.“[
Andererseits habe ich festgehalten, dass es -nach der gleichen kirchlichen Lehre- erlaubt sein kann, Kondome an Personen abzugeben, die nicht bereit sind, auf die Lehre der Kirche zu hören, z.B. Drogenanabhängige.
Wenn z.B. der Mann HIV- positiv ist und darauf besteht, unbedingt Geschlechtsverkehr zu haben, und im Falle der Verweigerung große Probleme entstehen: in solch einem Fall kann/darf m.E. die Frau darauf bestehen, dass er ein Kondom benützt.
Die Aussage, ein Kondomgebrauch sei grundsätzlich eine "in sich schlechte" Handlung, kann nur für den Fall gelten, daß das Kondom ausschließlich als Verhütungsmittel angesehen wird.Berolinensis hat geschrieben:Oder kann man wirklich sagen, die Kondomverwendung hat im Falle, daß es nur um die Vermeidung von Ansteckungen geht, tatsächlich ein anderes finis operis?
Dann wird es aber nicht beim Geschlechtsakt verwendet.taddeo hat geschrieben:Die Aussage, ein Kondomgebrauch sei grundsätzlich eine "in sich schlechte" Handlung, kann nur für den Fall gelten, daß das Kondom ausschließlich als Verhütungsmittel angesehen wird.Berolinensis hat geschrieben:Oder kann man wirklich sagen, die Kondomverwendung hat im Falle, daß es nur um die Vermeidung von Ansteckungen geht, tatsächlich ein anderes finis operis?
Nun ist die Sache aber nicht so simpel, denn ein Kondom kann ja von seinen technischen Eigenschaften her durchaus auch für was anderes verwendet werden, und sei es als makabrer Luftballon. Es dürfte außer Frage stehen, daß das dann keine "in sich schlechte" Handlung sein wird, da sie das Objekt seiner originären Bestimmung zweckentfremdet.
1. Wer sagt denn, daß die Einnahme der Pille in diesem Fall erlaubt ist?Wenn man nun das eigentliche Verhütungsmittel technisch zweckentfremdet als Seuchenprophylaktikum, müßte eigentlich dasselbe gelten wie bei der Pille, die vom Frauenarzt als Hormontherapeutikum verschrieben wird, obwohl sie dem Grundsatz nach ein Verhütungsmittel ist und auch so wirkt.
Berolinensis hat geschrieben:
1. Wer sagt denn, daß die Einnahme der Pille in diesem Fall erlaubt ist?
http://www.vatican.va/holy_father/paul_ ... ae_ge.htmlHumanae Vitae hat geschrieben:Erlaubtheit therapeutischer Mittel
15. Die Kirche hält aber jene therapeutischen Maßnahmen, die zur Heilung körperlicher Krankheiten notwendig sind, nicht für unerlaubt, auch wenn daraus aller Voraussicht nach eine Zeugungsverhinderung eintritt. Voraussetzung dabei ist, daß diese Verhinderung nicht aus irgendeinem Grunde direkt angestrebt wird (19).
Das müßte ich mir näher ansehen. Zunächst scheint es mir hier nicht um "Anti-Baby-Pillen" zu gehen, sondern, wie Pius XII. in der Ansprache von 1958, auf die Humanæ Vitæ Bezug nimmt, ausführt, um "pilules utilisées comme remèdes aux réactions exagérées de l'utérus et de l'organisme", und die nur auch einen sterilisierenden Effekt haben. Die Medikamenteneinnahme ist hier auch jedenfalls sittlich neutral, da Pius XII. ja das Prinzip der doppelten Wirkung anwendet. Ob dies für eine Pille, die eigens auf die Wirkung der Empfängnisverhütung berechnet ist, auch gelten kann, ist fraglich.Marion hat geschrieben:Berolinensis hat geschrieben:
1. Wer sagt denn, daß die Einnahme der Pille in diesem Fall erlaubt ist?
Hier wird das reininterpretiert:http://www.vatican.va/holy_father/paul_ ... ae_ge.htmlHumanae Vitae hat geschrieben:Erlaubtheit therapeutischer Mittel
15. Die Kirche hält aber jene therapeutischen Maßnahmen, die zur Heilung körperlicher Krankheiten notwendig sind, nicht für unerlaubt, auch wenn daraus aller Voraussicht nach eine Zeugungsverhinderung eintritt. Voraussetzung dabei ist, daß diese Verhinderung nicht aus irgendeinem Grunde direkt angestrebt wird (19).
Ich will Dir ja wirklich nicht zu nahetreten, Marion - aber mußt Du überall mitreden, ob Du was davon verstehst oder nicht?Marion hat geschrieben:Berolinensis hat geschrieben:
1. Wer sagt denn, daß die Einnahme der Pille in diesem Fall erlaubt ist?
Hier wird das reininterpretiert:http://www.vatican.va/holy_father/paul_ ... ae_ge.htmlHumanae Vitae hat geschrieben:Erlaubtheit therapeutischer Mittel
15. Die Kirche hält aber jene therapeutischen Maßnahmen, die zur Heilung körperlicher Krankheiten notwendig sind, nicht für unerlaubt, auch wenn daraus aller Voraussicht nach eine Zeugungsverhinderung eintritt. Voraussetzung dabei ist, daß diese Verhinderung nicht aus irgendeinem Grunde direkt angestrebt wird (19).