Sonntagspflicht am Heiligen Abend 2023
Sonntagspflicht am Heiligen Abend 2023
Dieses Jahr fällt Heilig Abend ja auf einen Sonntag. Wie verhält es sich dann mit der Sonntagspflicht ? Wird die mit dem Besuch der Christmette" oder einer nachmittäglichen Messe abgegolten" ? Es werden nämlich so gut wie keine oder nur vereinzelte Messen am Vormittag in den einzelnen Pfarreien angeboten.
Re: Sonntagspflicht am Heiligen Abend 2023
Ich würde mir da aus drei Gründen keine Sorgen machen:Theresita hat geschrieben: ↑Mittwoch 20. Dezember 2023, 22:19Dieses Jahr fällt Heilig Abend ja auf einen Sonntag. Wie verhält es sich dann mit der Sonntagspflicht ? Wird die mit dem Besuch der Christmette" oder einer nachmittäglichen Messe abgegolten" ? Es werden nämlich so gut wie keine oder nur vereinzelte Messen am Vormittag in den einzelnen Pfarreien angeboten.
- Die Sonntagspflicht hängt nicht vom verwendeten Meßformular oder auch dem verwendeten Ritus ab; man genügt gemäß CIC der Sonntagspflicht indem man am Feiertag selbst oder am Vorabend einer Messe beiwohnt, die gemäß einem katholischen Ritus gefeiert wird. Andernfalls hätte man ja auch Schwierigkeiten, wenn ein Heiligenfest einen Sonntag verdrängt.
- Wenn ich keine Möglichkeit habe mit vertretbarem Aufwand eine Sonntagsmesse zu besuchen, bin ich automatisch von der Sonntagspflicht dispensiert; wenn ich bspw. ein krankes Kind zu Hause hätte, das ich nicht allein lassen kann um die Messe zu besuchen, oder ich mich in der Diaspora befände und stundenlang fahren müßte um eine Messe zu finden, wäre ich ebenfalls dispensiert, da die Pflicht zum Meßbesuch am Sonntag und gebotenen Feiertag ein kirchliches Gebot ist. (Vom göttlichen Gebot den Sonntag zu heiligen und keine knechtlichen Arbeiten zu verrichten bin ich hingegen nicht dispensiert!)
- In vielen deutschen Diözesen ist die Dispens von der Sonntagspflicht, die während der Coronazeit ausgesprochen wurde, nie aufgehoben worden. (Im Falle des Erzbistums Paderborn etwa hat mir noch vor einigen Wochen ein Priester bestätigt, daß es bislang keine entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt gab.)
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
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Re: Sonntagspflicht am Heiligen Abend 2023
lieber Protasius,Protasius hat geschrieben: ↑Mittwoch 20. Dezember 2023, 22:37Ich würde mir da aus drei Gründen keine Sorgen machen:Theresita hat geschrieben: ↑Mittwoch 20. Dezember 2023, 22:19Dieses Jahr fällt Heilig Abend ja auf einen Sonntag. Wie verhält es sich dann mit der Sonntagspflicht ? Wird die mit dem Besuch der Christmette" oder einer nachmittäglichen Messe abgegolten" ? Es werden nämlich so gut wie keine oder nur vereinzelte Messen am Vormittag in den einzelnen Pfarreien angeboten.
- Die Sonntagspflicht hängt nicht vom verwendeten Meßformular oder auch dem verwendeten Ritus ab; man genügt gemäß CIC der Sonntagspflicht indem man am Feiertag selbst oder am Vorabend einer Messe beiwohnt, die gemäß einem katholischen Ritus gefeiert wird. Andernfalls hätte man ja auch Schwierigkeiten, wenn ein Heiligenfest einen Sonntag verdrängt.
damit ist aber die Frage von Theresita:
Dieses Jahr fällt Heilig Abend ja auf einen Sonntag. Wie verhält es sich dann mit der Sonntagspflicht ? Wird die mit dem Besuch der Christmette" oder einer nachmittäglichen Messe abgegolten" ?
noch nicht beantwortet.
Also, wird mit dem Besuch der Christmette am Abend, die noch vor Mitternacht endet (dem 24 Dez.), sowohl die Sonntagspflicht (für den 24 Dez.) und auch die Feiertagspflicht (für den 25 Dez.) abgegolten, oder nicht?
Re: Sonntagspflicht am Heiligen Abend 2023
Ich habe die Frage so verstanden, daß sie sich nur auf den Sonntag bezieht; vom ersten Weihnachtstag war in Theresitas Frage zumindest nicht explizit die Rede. Ob man mit einer Abendmesse der Sonn- bzw. Feiertagspflicht für zwei aufeinanderfolgende Tage gleichzeitig genügen kann, hast so ausdrücklich nur du gefragt; eine klare Antwort weiß ich nicht. Dem Wortlaut des CIC und der Partikularnorm der DBK würde es nach meinem Verständnis zwar tatsächlich entsprechen, wenn man es für beides zählen ließe (ebenso wie eine Abendmesse am Oster- und Pfingstsonntag); mein Gefühl sagt mir, daß ich nur aus schwerwiegenden Gründen am ersten Feiertag keine Messe besuchen würde (in den letzten Jahrzehnten war das genau einmal der Fall, als ich wg. Kontakt mit Coronainfizierten über Weihnachten in Selbstisolation saß), und in dem Fall bin ich ohnehin dispensiert, wie oben ausgeführt.Dr.Hackenbush hat geschrieben: ↑Donnerstag 21. Dezember 2023, 08:33lieber Protasius,Protasius hat geschrieben: ↑Mittwoch 20. Dezember 2023, 22:37Ich würde mir da aus drei Gründen keine Sorgen machen:Theresita hat geschrieben: ↑Mittwoch 20. Dezember 2023, 22:19Dieses Jahr fällt Heilig Abend ja auf einen Sonntag. Wie verhält es sich dann mit der Sonntagspflicht ? Wird die mit dem Besuch der Christmette" oder einer nachmittäglichen Messe abgegolten" ? Es werden nämlich so gut wie keine oder nur vereinzelte Messen am Vormittag in den einzelnen Pfarreien angeboten.
- Die Sonntagspflicht hängt nicht vom verwendeten Meßformular oder auch dem verwendeten Ritus ab; man genügt gemäß CIC der Sonntagspflicht indem man am Feiertag selbst oder am Vorabend einer Messe beiwohnt, die gemäß einem katholischen Ritus gefeiert wird. Andernfalls hätte man ja auch Schwierigkeiten, wenn ein Heiligenfest einen Sonntag verdrängt.
damit ist aber die Frage von Theresita:
Dieses Jahr fällt Heilig Abend ja auf einen Sonntag. Wie verhält es sich dann mit der Sonntagspflicht ? Wird die mit dem Besuch der Christmette" oder einer nachmittäglichen Messe abgegolten" ?
noch nicht beantwortet.
Also, wird mit dem Besuch der Christmette am Abend, die noch vor Mitternacht endet (dem 24 Dez.), sowohl die Sonntagspflicht (für den 24 Dez.) und auch die Feiertagspflicht (für den 25 Dez.) abgegolten, oder nicht?
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Re: Sonntagspflicht am Heiligen Abend 2023
ja, ich weiß - ich sehe alles das, was andere übersehen oder nicht sehen wollen.Protasius hat geschrieben: ↑Donnerstag 21. Dezember 2023, 09:42Ich habe die Frage so verstanden, daß sie sich nur auf den Sonntag bezieht; vom ersten Weihnachtstag war in Theresitas Frage zumindest nicht explizit die Rede. Ob man mit einer Abendmesse der Sonn- bzw. Feiertagspflicht für zwei aufeinanderfolgende Tage gleichzeitig genügen kann, hast so ausdrücklich nur du gefragt...Dr.Hackenbush hat geschrieben: ↑Donnerstag 21. Dezember 2023, 08:33lieber Protasius,
damit ist aber die Frage von Theresita:
Dieses Jahr fällt Heilig Abend ja auf einen Sonntag. Wie verhält es sich dann mit der Sonntagspflicht ? Wird die mit dem Besuch der Christmette" oder einer nachmittäglichen Messe abgegolten" ?
noch nicht beantwortet.
Also, wird mit dem Besuch der Christmette am Abend, die noch vor Mitternacht endet (dem 24 Dez.), sowohl die Sonntagspflicht (für den 24 Dez.) und auch die Feiertagspflicht (für den 25 Dez.) abgegolten, oder nicht?
für mich stellt sich die Frage nach der Pflichterfüllung überhaupt nicht - dieses Jahr haben wir 3 gebotene Feiertage, also nach guter und vorkonziliarer, römisch-katholischer Tradition müssen wir 3 mal in die Kirche marschieren:
1) Samstagabend in die Vorabendmesse oder Sonntag vormittags = Sonntagspflicht für den 24 Dez. wird erfüllt!
2) Sonntagsabend (24 Dez.) oder um 00:00 Uhr am Montag 25 Dez. (in die s.g. Christmette), oder am 25 Dez. vormittags = Feiertagspflicht für den ersten Weihnachtstag wird erfüllt!
3) Dienstag, am 26 Dez. (Stephanstag) in die hl. Messe = Feiertagspflicht wird erfüllt!
das sehe ich nicht so.
Jeder Sonn- und gebotene Feiertag verpflichtet zur Teilnahme an der hl. Messe:
hier sagt der CIC nicht, dass mit der Teilnahme an einer Abendmesse (dieses Jahr am 24 Dez.) die Sonn-Feiertagtspflicht für 2 Tage erfüllt wird und auf die Partikularnorm der DBK würde ich mich eh nicht verlassen - in Deutschland gilt nicht das, was empfohlen wird oder wofür wir verpflichtet sind, sondern das, was (unter Umständen) irgendwie erlaubt wird.Codex Iuris Canonici
Can. 1246 — § 1. Der Sonntag, an dem das österliche Geheimnis gefeiert wird, ist aus apostolischer Tradition in der ganzen Kirche als der gebotene ursprüngliche Feiertag zu halten. Ebenso müssen gehalten werden die Tage der Geburt unseres Herrn Jesus Christus, der Erscheinung des Herrn, der Himmelfahrt und des heiligsten Leibes und Blutes Christi, der heiligen Gottesmutter Maria, ihrer Unbefleckten Empfängnis und ihrer Aufnahme in den Himmel, des heiligen Joseph, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und schließlich Allerheiligen.
§ 2. Die Bischofskonferenz kann jedoch, nach vorheriger Genehmigung des Apostolischen Stuhles, einige der gebotenen Feiertage aufheben oder auf einen Sonntag verlegen.
Can. 1247 — Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet; sie haben sich darüber hinaus jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern.
Can. 1248 — § 1. Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.
---------------
Can. 11 — Durch rein kirchliche Gesetze werden diejenigen verpflichtet, die in der katholischen Kirche getauft oder in diese aufgenommen worden sind, hinreichenden Vernunftgebrauch besitzen und, falls nicht ausdrücklich etwas anderes im Recht vorgesehen ist, das siebente Lebensjahr vollendet haben.
Und außerdem... schadet es uns, oder ist es eine Sünde, wenn wir an einem Sonn- oder Feiertag 2 Mal in die Kirche gehen? Nein
das alles steht außer Frage. Darüber brauchen wir nicht spekulieren.Protasius hat geschrieben: ↑Donnerstag 21. Dezember 2023, 09:42mein Gefühl sagt mir, daß ich nur aus schwerwiegenden Gründen am ersten Feiertag keine Messe besuchen würde (in den letzten Jahrzehnten war das genau einmal der Fall, als ich wg. Kontakt mit Coronainfizierten über Weihnachten in Selbstisolation saß), und in dem Fall bin ich ohnehin dispensiert, wie oben ausgeführt.
Zuletzt geändert von Dr.Hackenbush am Donnerstag 21. Dezember 2023, 10:54, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Sonntagspflicht am Heiligen Abend 2023
Wenn du Vorabendmessen erwähnst, kannst du dich nicht auf "vorkonziliare, römisch-katholische Tradition" berufen, das wäre widersinnig (es sei denn, mir wäre ein Konzil entgangen, seit das zweite Vatikanum vorbei ist).Dr.Hackenbush hat geschrieben: ↑Donnerstag 21. Dezember 2023, 10:05ja, ich weiß - ich sehe alles das, was andere übersehen oder nicht sehen wollen.Protasius hat geschrieben: ↑Donnerstag 21. Dezember 2023, 09:42Ich habe die Frage so verstanden, daß sie sich nur auf den Sonntag bezieht; vom ersten Weihnachtstag war in Theresitas Frage zumindest nicht explizit die Rede. Ob man mit einer Abendmesse der Sonn- bzw. Feiertagspflicht für zwei aufeinanderfolgende Tage gleichzeitig genügen kann, hast so ausdrücklich nur du gefragt...Dr.Hackenbush hat geschrieben: ↑Donnerstag 21. Dezember 2023, 08:33lieber Protasius,
damit ist aber die Frage von Theresita:
Dieses Jahr fällt Heilig Abend ja auf einen Sonntag. Wie verhält es sich dann mit der Sonntagspflicht ? Wird die mit dem Besuch der Christmette" oder einer nachmittäglichen Messe abgegolten" ?
noch nicht beantwortet.
Also, wird mit dem Besuch der Christmette am Abend, die noch vor Mitternacht endet (dem 24 Dez.), sowohl die Sonntagspflicht (für den 24 Dez.) und auch die Feiertagspflicht (für den 25 Dez.) abgegolten, oder nicht?
für mich stellt sich die Frage nach der Pflichterfüllung überhaupt nicht - dieses Jahr haben wir 3 gebotene Feiertage, also nach guter und vorkonziliarer, römisch-katholischer Tradition müssen wir 3 mal in die Kirche marschieren:
1) Samstagabend in die Vorabendmesse oder Sonntag vormittags = Sonntagspflicht 24 Dez. wird erfüllt!
2) Sonntagsabend (24 Dez.) oder um 00:00 Uhr am Montag 25 Dez. (in die s.g. Christmette), oder am 25 Dez. vormittags = Feiertagspflicht am ersten Weihnachtstag wird erfüllt!
3) Dienstag, am 26 Dez. (Stephanstag) in die hl. Messe = Feiertagspflicht wird erfüllt!
Warum sollte eine Messe am Sonntagabend nicht die Pflicht zum Meßbesuch am Sonntag erfüllen? Das ist an jedem anderen Sonntag des Jahres schließlich auch zulässig. Ob das eine Christmette ist oder nicht, kann dabei nicht das entscheidende Kriterium sein (es sei denn, irgendwer käme auf die Idee eine Kinderchristmette als Wortgottesdienst zu feiern). Der CIC sagt dazu:
Ich schließe daraus zweierlei: Da eine Christmette in diesem Jahr eine Messe am Sonntag selbst ist, genügt man mit ihr der Sonntagspflicht. Eine Christmette ist darüberhinaus eine Messe am Vorabend des Weihnachtsfestes, sodaß man mit ihr dem Gebot für den ersten Weihnachtstag genügen würde. Ob man damit gleichzeitig beides mit einer einzelnen Messe machen kann, ist nicht explizit geregelt; nach meinem Verständnis der Auslegung von Gesetzen müßte das jedoch der Fall sein, wie ja auch der Feiertagspflicht am zweiten Weihnachtstag genügt wird, wenn der 26.12. auf einen Sonntag fällt und das Fest der hl. Familie den hl. Stephanus verdrängt.Can. 1248 — § 1. Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.
Wir scheinen uns einig zu sein, daß Pflichterfüllung nicht unbedingt der wichtigste Grund zum Meßbesuch sein sollte.
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Re: Sonntagspflicht am Heiligen Abend 2023
erstens: Du hast meinen Zwinker-Smilie übersehen.Protasius hat geschrieben: ↑Donnerstag 21. Dezember 2023, 10:52Wenn du Vorabendmessen erwähnst, kannst du dich nicht auf "vorkonziliare, römisch-katholische Tradition" berufen, das wäre widersinnig (es sei denn, mir wäre ein Konzil entgangen, seit das zweite Vatikanum vorbei ist).Dr.Hackenbush hat geschrieben: ↑Donnerstag 21. Dezember 2023, 10:05ja, ich weiß - ich sehe alles das, was andere übersehen oder nicht sehen wollen.Protasius hat geschrieben: ↑Donnerstag 21. Dezember 2023, 09:42Ich habe die Frage so verstanden, daß sie sich nur auf den Sonntag bezieht; vom ersten Weihnachtstag war in Theresitas Frage zumindest nicht explizit die Rede. Ob man mit einer Abendmesse der Sonn- bzw. Feiertagspflicht für zwei aufeinanderfolgende Tage gleichzeitig genügen kann, hast so ausdrücklich nur du gefragt...
für mich stellt sich die Frage nach der Pflichterfüllung überhaupt nicht - dieses Jahr haben wir 3 gebotene Feiertage, also nach guter und vorkonziliarer, römisch-katholischer Tradition müssen wir 3 mal in die Kirche marschieren:
1) Samstagabend in die Vorabendmesse oder Sonntag vormittags = Sonntagspflicht 24 Dez. wird erfüllt!
2) Sonntagsabend (24 Dez.) oder um 00:00 Uhr am Montag 25 Dez. (in die s.g. Christmette), oder am 25 Dez. vormittags = Feiertagspflicht am ersten Weihnachtstag wird erfüllt!
3) Dienstag, am 26 Dez. (Stephanstag) in die hl. Messe = Feiertagspflicht wird erfüllt!
zweitens: ich berufe mich nicht auf den CIC von 1917, sondern auf gute, alte, römisch-katholische "Traditionen" (in Anführungsstrichen), die in meiner ehemaligen Kirchengemeinde Katholiken auch nach V2 noch z.B. zum Fasten und Abstinenz am 24 Dez. verpflichtet haben (seit eh und je gibt es in meiner Familie am 24 Dez nur eine volle, vegetarische Mahlzeit am Abend: Fischsuppe mit in zerlassener Butter angebratenen Brotbrösel, panierter und gebackener Karpfen mit Salzkartoffeln, dazu geschmortes Sauerkraut mit Erbsen und ein Kompott aus getrockneten Früchten). <--- dazu sollte man einen neuen Thread aufmachen
am Sonntag ja, aber nicht gleichzeitig für den Feiertag der am nächsten Tag folgt.
(Werden in Deutschland überhaupt noch Abendmessen am Sonntag gefeiert? )
genau! Es ist nicht explizit geregelt!Protasius hat geschrieben: ↑Donnerstag 21. Dezember 2023, 10:52Eine Christmette ist darüberhinaus eine Messe am Vorabend des Weihnachtsfestes, sodaß man mit ihr dem Gebot für den ersten Weihnachtstag genügen würde. Ob man damit gleichzeitig beides mit einer einzelnen Messe machen kann, ist nicht explizit geregelt;
nach meinem nicht.
klar! hast Du etwas anderes angenommen?
Aber, nicht ich habe die Fragen nach der Pflichterfüllung gestellt, sondern Theresita.
Re: Sonntagspflicht am Heiligen Abend 2023
Ist doch ganz einfach.
Man erfüllt die Sonntagspflicht für den 24.12. indem man zwischen 0 und 24 Uhr an jenem Tag (in der Praxis wohl, zwischen Sonnenaufgang und 13 Uhr, wenn es keine Abendmesse gibt [leider erlaubt seit 1953, keineswegs "Tradition", sage ich mal des kurzen Gedächtnisses unserer "Tradis" halber], oder man bei den Kapuzinern zur Messe gehen kann, die seit 1578 per Privileg ab 2 Stunden vor Sonnenaufgang und bis zu 2 Stunden nach Mittag zelebrieren dürfen) eine Messe hört.
Ebenso erfüllt man die Sonntagspflicht am 25.12. indem man zwischen 0 und 24 Uhr an jenem Tag (in der Praxis wohl, zwischen Mitternacht - missa in noctu - und 13 Uhr) eine Messe hört.
Wo ich wohne, ist der 26.12. kein gebotener Feiertag.
Man erfüllt die Sonntagspflicht für den 24.12. indem man zwischen 0 und 24 Uhr an jenem Tag (in der Praxis wohl, zwischen Sonnenaufgang und 13 Uhr, wenn es keine Abendmesse gibt [leider erlaubt seit 1953, keineswegs "Tradition", sage ich mal des kurzen Gedächtnisses unserer "Tradis" halber], oder man bei den Kapuzinern zur Messe gehen kann, die seit 1578 per Privileg ab 2 Stunden vor Sonnenaufgang und bis zu 2 Stunden nach Mittag zelebrieren dürfen) eine Messe hört.
Ebenso erfüllt man die Sonntagspflicht am 25.12. indem man zwischen 0 und 24 Uhr an jenem Tag (in der Praxis wohl, zwischen Mitternacht - missa in noctu - und 13 Uhr) eine Messe hört.
Wo ich wohne, ist der 26.12. kein gebotener Feiertag.
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
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Re: Sonntagspflicht am Heiligen Abend 2023
Das hatten wir schon mal.Dr.Hackenbush hat geschrieben: ↑Donnerstag 21. Dezember 2023, 11:21ich berufe mich nicht auf den CIC von 1917, sondern auf gute, alte, römisch-katholische "Traditionen" (in Anführungsstrichen), die in meiner ehemaligen Kirchengemeinde Katholiken auch nach V2 noch z.B. zum Fasten und Abstinenz am 24 Dez. verpflichtet haben (seit eh und je gibt es in meiner Familie am 24 Dez nur eine volle, vegetarische Mahlzeit am Abend: Fischsuppe mit in zerlassener Butter angebratenen Brotbrösel, panierter und gebackener Karpfen mit Salzkartoffeln, dazu geschmortes Sauerkraut mit Erbsen und ein Kompott aus getrockneten Früchten). <--- dazu sollte man einen neuen Thread aufmachen
Aber in diesem Jahr gibt es, wegen des Sonntags, kein Fasten und keine Abstinenz am 24.
Sonst wurde im Deutschen Reich, per Indult vom 14.2.1922, die Abstinenz, nicht das Fasten, an den Vigilien generell erlassen.
Wer in der Mitternachtmesse kommunizieren möchte (das ist ja eine ungeheure Neuerung des 20. Jh., genauer seit dem hl. Pius X. [ob das eine gute Idee war, lasse ich dahingestellt], sage ich mal des kurzen Gedächtnisses unserer "Tradis" halber, für die die "Tradition" oft erst im Jahre 1962 einsetzt), für den gilt (galt, ich habe meine Mutter noch gefragt), das eucharistische Fasten ab 18 Uhr, kein Essen, kein Trinken, nicht einmal Wasser (bis 1953).
Also: "am 24 Dez nur eine volle, vegetarische Mahlzeit am Abend: Fischsuppe mit in zerlassener Butter angebratenen Brotbrösel, panierter und gebackener Karpfen mit Salzkartoffeln, dazu geschmortes Sauerkraut mit Erbsen und ein Kompott aus getrockneten Früchten)." Das alles vor 18 Uhr.
Das (opulente) Weihnachtsfrühstuck, mit Schinken, wurde dann (habe ich als Kind noch erlebt), nach der Mitternachtmesse, ab etwa 2 Uhr eingenommen (und es wurden die Päckchen geöffnet), und dann, ab ins Körbchen!
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Re: Sonntagspflicht am Heiligen Abend 2023
in was für einer unfreundlichen Heidengegend wohnst Du denn?
Ja, das nächste Jahr, in dem der Heiligabend wieder auf einen Sonntag fällt, ist das Jahr 2028 – hier kann man es berechnen lassen: https://www.rechner.club/feiertage/heil ... -berechnen
ich kann mich noch auf 3 Stunden vor der hl. Kommunion erinnern - das musste direkt nach V2 gewesen sein.Lycobates hat geschrieben: ↑Donnerstag 21. Dezember 2023, 16:54Wer in der Mitternachtmesse kommunizieren möchte (das ist ja eine ungeheure Neuerung des 20. Jh., genauer seit dem hl. Pius X. [ob das eine gute Idee war, lasse ich dahingestellt], sage ich mal des kurzen Gedächtnisses unserer "Tradis" halber, für die die "Tradition" oft erst im Jahre 1962 einsetzt), für den gilt (galt, ich habe meine Mutter noch gefragt), das eucharistische Fasten ab 18 Uhr, kein Essen, kein Trinken, nicht einmal Wasser (bis 1953).
in meiner Kindheit und Jugend (60-70 Jahre) sind wir zur Mitternachtsmesse (am 25 Dez. um 00:00 Uhr) 6 km zu Fuß zur Kirche gegangen, auch bei Temperaturen unter -5°C, unterwegs Weihnachtslieder gesungen und in der Kirche keinen Sitzplatz bekommen, da diese knüppelvoll war und die Sitzplätze für ältere Menschen reserviert waren. Nach der Mitternachtsmesse wieder zurück zu Fuß nach Hause, haben dann zwar nicht gefrühstückt, sondern Süßigkeiten, die unter dem Christbaum verteilt waren genossen. Mit dem Frühstück und dem Schinken ging dann genauso wie Du schreibst nach dem Aufstehen weiter...
Re: Sonntagspflicht am Heiligen Abend 2023
Ich habe am Sonntagmorgen die Gelegenheit genutzt, in die einzige Messe mal nicht als Kirchenmusiker, sondern als Meßbesucher zu gehen und zu kommunizieren. Es waren um die 15-20 Leute da und zu meiner Verwunderung ging nur ein recht überschaubarer Anteil der Meßbesucher zur Kommunion (praktisch niemand, der nicht in den ersten drei-vier Reihen saß).
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Re: Sonntagspflicht am Heiligen Abend 2023
Du schreibst aber von einer Diözesan (NOM) Kirche, oder?Protasius hat geschrieben: ↑Montag 25. Dezember 2023, 08:18Ich habe am Sonntagmorgen die Gelegenheit genutzt, in die einzige Messe mal nicht als Kirchenmusiker, sondern als Meßbesucher zu gehen und zu kommunizieren. Es waren um die 15-20 Leute da und zu meiner Verwunderung ging nur ein recht überschaubarer Anteil der Meßbesucher zur Kommunion (praktisch niemand, der nicht in den ersten drei-vier Reihen saß).
Ich war am Sonntagvormittags bei der Petrusbruderschaft - es war ziemlich voll und fast alle gingen zur Kommunion.
Die Christmette wurde am Sonntag um 22:00 Uhr gefeiert (ich bin nicht hingegangen wegen meiner Hustenanfälle nach Corona anfangs Dezember) und heute habe ich die Hirtenmesse um 8:00 Uhr besucht - bedauerlicherweise war kein Ministrant da, aber wenigstens war die Organistin da und wir konnten Weihnachtslieder singen. Um 8:00 Uhr waren sehr wenig Leute da, aber die meisten kommen bestimmt noch zum gesungenen Hochamt um 9:30.
Bist Du ein Organist?
Vor ein paar Jahren habe ich mir ein Keyboard gekauft und suchte im Internet nach Weihnachtslieder (mit Text und Noten) - die meisten musste man dann doch beim herunterladen kaufen, deshalb habe ich mir dann bei Amazon ein ganzes Notenheft mit Liedertexten gekauft.
Re: Sonntagspflicht am Heiligen Abend 2023
Ja, beides richtig. Das machte es für mich eher noch überraschender, daß so wenige zur Kommunion gingen.Dr.Hackenbush hat geschrieben: ↑Montag 25. Dezember 2023, 09:36Du schreibst aber von einer Diözesan (NOM) Kirche, oder?Protasius hat geschrieben: ↑Montag 25. Dezember 2023, 08:18Ich habe am Sonntagmorgen die Gelegenheit genutzt, in die einzige Messe mal nicht als Kirchenmusiker, sondern als Meßbesucher zu gehen und zu kommunizieren. Es waren um die 15-20 Leute da und zu meiner Verwunderung ging nur ein recht überschaubarer Anteil der Meßbesucher zur Kommunion (praktisch niemand, der nicht in den ersten drei-vier Reihen saß).
Ich bin hauptberuflich Physiker, aber ich bin nebenamtlich auch als Kirchenmusiker tätig. Je nach dem, was einen interessiert und welche Fähigkeiten man mitbringt, gibt es durchaus ein paar Orte, an denen man (meines Wissens ganz legal) Noten findet:Ich war am Sonntagvormittags bei der Petrusbruderschaft - es war ziemlich voll und fast alle gingen zur Kommunion.
Die Christmette wurde am Sonntag um 22:00 Uhr gefeiert (ich bin nicht hingegangen wegen meiner Hustenanfälle nach Corona anfangs Dezember) und heute habe ich die Hirtenmesse um 8:00 Uhr besucht - bedauerlicherweise war kein Ministrant da, aber wenigstens war die Organistin da und wir konnten Weihnachtslieder singen. Um 8:00 Uhr waren sehr wenig Leute da, aber die meisten kommen bestimmt noch zum gesungenen Hochamt um 9:30.
Bist Du ein Organist?
Vor ein paar Jahren habe ich mir ein Keyboard gekauft und suchte im Internet nach Weihnachtslieder (mit Text und Noten) - die meisten musste man dann doch beim herunterladen kaufen, deshalb habe ich mir dann bei Amazon ein ganzes Notenheft mit Liedertexten gekauft.
- das International Music Score Library Project (imslp.org), das neben alte und sehr alten Ausgaben oder Handschriften vieler Stücke auch neueres enthält, bei dem die Komponisten das Urheberrecht aufgegeben haben, etwa hier https://imslp.org/wiki/Weihnachtslieder ... l_Andreas)
- Choralsätze für Orgel, die zumindest teilweise auch manualiter ohne Pedal spielbar sind, gibt es bspw. unter https://orgelbuch.jimdofree.com/ oder https://www.online-orgelbuch.de/s%C3%A4tze
- einige alte Orgelbücher sind auch von Bibliotheken digitalisiert worden, so das Orgelbuch von Wilhelm Schrage (1904) zum Paderborner Diözesangesangbuch Sursum corda in der Ausgabe von 1894
- wenn man nach Akkorden spielen kann, findet man auch einige (v.a. englische) Weihnachtslieder unter https://michaelkravchuk.com/lead-sheets ... ad-sheets/
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009