Abtreibung und Exkommunikation

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CIC_Fan

Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Beitrag von CIC_Fan »

Lycobates hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:
Lycobates hat geschrieben:Die Aufhebung einer etwaigen Exkommunikation muß ja sowieso vor einer sakramentalen Lossprechung erfolgen.
Das besagt schon die Absolutionsformel.
Danke für den Hinweis. Das war mir bislang noch nicht bekannt und das klärt das Missverständnis. Ich hatte angenommen, die beiden Rechtsfolgen würden grundsätzlich unabhängig voneinander behandelt.
Unabhängig schon, in dem Sinne, daß die Aufhebung der Exkommunikation zeitlich vor der sakramentalen Lossprechung liegen muß. Allerdings kann der gleiche Beichtvater mit beiden beauftragt werden, d.h. mit der (in diesem Falle) dem Ordinarius vorbehaltenen Aufhebung, und dann bei entsprechender Disposition des Beichtkindes, kann (und muß) die sakramentale Lossprechung folgen.
ja und nur so macht die Anordnung des Papstes sinn

HeGe
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Beitrag von HeGe »

Juergen hat geschrieben:Früher gab es einen Ritus zur Aufhebung der Exkommunikation (außerhalb der Beichte). Ob es sowas noch gibt, weiß ich nicht.
Und es gab m.W. vor der Lossprechung die Lösung von Banden der Exkommunikation, Suspendierung und Interdikt. Darauf folgte dann die Lossprechung von den Sünden. Die heutige Formel erwähnt Exkommunikation/Suspendierung/Interdikt nicht mehr, sondern es erfolgt gleich die Losprechung von den Sünden.

Seit 1975:
"Gott, der barmherzige Vater hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Das heißt, eine Aufhebung der Exkommunikation außerhalb der Beichte gibt es heute gar nicht mehr?
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Juergen
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Beitrag von Juergen »

HeGe hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:Früher gab es einen Ritus zur Aufhebung der Exkommunikation (außerhalb der Beichte). Ob es sowas noch gibt, weiß ich nicht.
Und es gab m.W. vor der Lossprechung die Lösung von Banden der Exkommunikation, Suspendierung und Interdikt. Darauf folgte dann die Lossprechung von den Sünden. Die heutige Formel erwähnt Exkommunikation/Suspendierung/Interdikt nicht mehr, sondern es erfolgt gleich die Losprechung von den Sünden.

Seit 1975:
"Gott, der barmherzige Vater hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Alte Formel:
Dominus noster Jesus Christus te absolvat; et ego auctoritate ipsius te absolvo ab omni vinculo excommunicationis (suspensionis) et interdicti in quantum possum et tu indiges. Deinde, ego te absolvo a peccatis tuis in nomine Patris, et Filii, et Spiritus Sancti.
Das heißt, eine Aufhebung der Exkommunikation außerhalb der Beichte gibt es heute gar nicht mehr?
Keine Ahnung ob es dafür einen Ritus gibt. :achselzuck:

Die engl. Wikipedia schreibt:
https://en.wikipedia.org/wiki/Excommunication_(Catholic_Church) hat geschrieben:Absolution from excommunication

Apart from the rare cases in which excommunication is imposed for a fixed period and then ceases of itself, it is always removed by absolution. It is to be noted at once that, though the same word is used to designate the sacramental sentence by which sins are remitted and that by which excommunication is removed, there is a vast difference between the two acts. The absolution which revokes excommunication is purely jurisdictional and has nothing sacramental about it. It reinstates the repentant sinner in the Church; restores the rights of which he had been deprived, beginning with participation in the sacraments; and for this very reason, it should precede sacramental absolution, which it thenceforth renders possible and efficacious. After absolution from excommunication has been given, the judge sends the person absolved to a confessor, that his sin may be remitted; when absolution from censure is given in the confessional, it should always precede sacramental absolution, conformably to the instruction in the Ritual and the very tenor of the formula for sacramental absolution.

It may be noted at once that the principal effect. of absolution from excommunication may be acquired without the excommunicated person's being wholly reinstated in his former position. Thus, an ecclesiastic might not necessarily recover the benefice which he had lost; indeed he might be admitted to lay communion only. Ecclesiastical authority has the right to posit certain conditions for the return of the culprit, and every absolution from excommunication calls for the fulfillment of certain conditions which vary in severity, according to the case.

Excommunication is a medicinal penalty intended, above all, for the correction of the culprits; therefore their first duty is to solicit pardon by showing an inclination to obey the orders given to them, just as it is the duty of ecclesiastical authority to receive back the sinner as soon as he repents and declares himself disposed to give the required satisfaction. This satisfaction is often indicated in the law itself; for instance, usurpers of ecclesiastical property are excommunicated until such time as they make restitution; and again, it is determined by the judge who grants absolution or the indult for absolving. Besides expiatory practices habitually known as "penance", such satisfaction exacts opportune measures for the reparation of the past, as well as guarantees for the future. It is not always necessary that these measures be executed prior to absolution, which is frequently granted on the solemn promise of the excommunicated party either to accomplish a specified act, such as coming to an agreement with the Church for the property usurped, or simply to abide by the orders of ecclesiastical authority. The formula of absolution from excommunication is not strictly determined, and, since it is an act of jurisdiction, it suffices if the formula employed express clearly the effect which it is desired to attain.
Gruß Jürgen

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HeGe
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Beitrag von HeGe »

Juergen hat geschrieben:Keine Ahnung ob es dafür einen Ritus gibt. :achselzuck:

Die engl. Wikipedia schreibt:
https://en.wikipedia.org/wiki/Excommunication_(Catholic_Church) hat geschrieben:Absolution from excommunication

Apart from the rare cases in which excommunication is imposed for a fixed period and then ceases of itself, it is always removed by absolution. It is to be noted at once that, though the same word is used to designate the sacramental sentence by which sins are remitted and that by which excommunication is removed, there is a vast difference between the two acts. The absolution which revokes excommunication is purely jurisdictional and has nothing sacramental about it. It reinstates the repentant sinner in the Church; restores the rights of which he had been deprived, beginning with participation in the sacraments; and for this very reason, it should precede sacramental absolution, which it thenceforth renders possible and efficacious. After absolution from excommunication has been given, the judge sends the person absolved to a confessor, that his sin may be remitted; when absolution from censure is given in the confessional, it should always precede sacramental absolution, conformably to the instruction in the Ritual and the very tenor of the formula for sacramental absolution.[...]
Vielen Dank für den interessanten Text, in der deutschen Wikipedia-Seite war das nicht halb so ausführlich dargestellt.

Die Tatsache, dass die Aufhebung der Exkommunikation hiernach keinerlei sakramentalen Charakter hat, spricht für mich zunächst dafür, dass es hierfür nicht unbedingt einen eigenen Ritus geben muss, sondern dass das Ganze auch einfach per Schriftstück erledigt werden kann.

Zur zeitlichen Reihenfolge sagt der Text, dass die Aufhebung der Exkommunikation der sakramentalen Beichte vorausgehen "soll". Das hat sich für mich nach zwischenzeitlichem Nachdenken über die Sachlage eigentlich auch aus den Rechtsfolgen der Exkommunikation ergeben, da dem Exkommunizierten ja der Empfang der Sakramente verboten ist, also auch das Beichtsakrament. Hierauf weist der Text ja auch hin. Das "should" scheint sich danach wohl eher auf die Ausnahmen für Notfälle zu beziehen. Insofern ist die Reihenfolge also im Normalfall zwingend. So allmählich verstehe ich die Sache.
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taddeo
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV

Beitrag von taddeo »

Die Exkommunikation ist eigentlich ein "Verwaltungsakt". Die Aufhebung genauso. Mit der sakramentalen Absolution hat sie nichts zu tun, sie muß ihr aber vorausgehen, denn ein Exkommunizierter ist ja vom Sakramentenempfang ausgeschlossen. Die Aufhebung erfolgt entweder durch eine öffentliche Form (siehe Aufhebung für die Pius-Bischöfe durch Papst Benedikt) - vor allem dann, wenn die Exkommunikation auch öffentlich festgestellt oder verhängt wurde -, oder auf dem Verwaltungsweg (i. d. R. per Schriftstück), oder eben bei entsprechenden Vollmachten mündlich im Beichtstuhl. Die Aufhebung ist dabei ein richterlicher Akt und kein sakramentaler.

CIC_Fan

Re: Neues vom Papst

Beitrag von CIC_Fan »

Laut Gloria TV
https://www.gloria.tv/video/GdYmWybTEoZx3WWBtXkH3LSAe
hat der zuständige Kardinal Ferell erklärt daß um die Anordnung des Papstes bezgl. der Lossprechung von der Sünde der Abtreibung umsetzten zu können das Kirchenrecht geändert werden muß im Rahmen dieser Änderung soll auch die exkommunikation exkommunikation latae sententiae für die besagte Tat abgeschafft werden
ich hab keine Ahnung was da dran ist

HeGe
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Re: Neues vom Papst

Beitrag von HeGe »

Das wäre allerdings ein Hammer, zumal, wenn man den Vergleich zu anderen Straftaten sieht. Im Ergebnis würde ich mir dann also die automatische Exkommunikation zuziehen, wenn ich die Kirchensteuer nicht bezahlen will und deshalb aus der Kirche austrete (jedenfalls nach Ansicht der deutschen Bischöfe), nicht aber, wenn ich ein unschuldiges Kind ermorde. :nuckel: Außerdem muss man ja auch die Reichweite der Exkommunikation bedenken, die ja nicht nur die in vielen Fällen unzweifelhaft unter gewissem Druck stehende Mutter betrifft, sondern auch andere, die sie zur Abtreibung drängen oder den Arzt, der damit auch noch Geld verdient.
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Hubertus
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Re: Neues vom Papst

Beitrag von Hubertus »

Das ist insofern vllt. nicht völlig aus der Luft gegriffen, als immer mal wieder kritisch angemerkt wird, ob man nicht die Exkommunikation als Tatstrafe abschaffen und nur noch als Spruchstrafe bestehen lassen wolle; Grund sei, daß eine Strafe, von deren Eintritt der Betroffene u.U. gar nichts wisse, keinen Beugecharakter mehr entfalten könne. Ich weiß aber nicht, inwieweit diese Diskussion auch schon auf Rom "übergegriffen" hat.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Lycobates
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Re: Neues vom Papst

Beitrag von Lycobates »

CIC_Fan hat geschrieben:Laut Gloria TV
https://www.gloria.tv/video/GdYmWybTEoZx3WWBtXkH3LSAe
hat der zuständige Kardinal Ferell erklärt daß um die Anordnung des Papstes bezgl. der Lossprechung von der Sünde der Abtreibung umsetzten zu können das Kirchenrecht geändert werden muß im Rahmen dieser Änderung soll auch die exkommunikation exkommunikation latae sententiae für die besagte Tat abgeschafft werden
ich hab keine Ahnung was da dran ist
La Stampa am Montag:
http://www.lastampa.it/216/11/21/vatic ... agina.html

"si aggiornerà anche il diritto canonico" und "viene meno la scomunica latae sententiae"

Im Text: laetae sententiae, ich vermute: vor lauter Amoris laetitia
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
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Fac me Tibi semper magis credere, in Te spem habere, Te diligere
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... una cum omnibus orthodoxis, atque catholicae et apostolicae fidei cultoribus

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Niels
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Re: Neues vom Papst

Beitrag von Niels »

humoris laetitiae?
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

CIC_Fan

Re: Neues vom Papst

Beitrag von CIC_Fan »

HeGe hat geschrieben:Das wäre allerdings ein Hammer, zumal, wenn man den Vergleich zu anderen Straftaten sieht. Im Ergebnis würde ich mir dann also die automatische Exkommunikation zuziehen, wenn ich die Kirchensteuer nicht bezahlen will und deshalb aus der Kirche austrete (jedenfalls nach Ansicht der deutschen Bischöfe), nicht aber, wenn ich ein unschuldiges Kind ermorde. :nuckel: Außerdem muss man ja auch die Reichweite der Exkommunikation bedenken, die ja nicht nur die in vielen Fällen unzweifelhaft unter gewissem Druck stehende Mutter betrifft, sondern auch andere, die sie zur Abtreibung drängen oder den Arzt, der damit auch noch Geld verdient.
steht auf Mord die besagte Exkommunikation?

HeGe
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Re: Neues vom Papst

Beitrag von HeGe »

CIC_Fan hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Das wäre allerdings ein Hammer, zumal, wenn man den Vergleich zu anderen Straftaten sieht. Im Ergebnis würde ich mir dann also die automatische Exkommunikation zuziehen, wenn ich die Kirchensteuer nicht bezahlen will und deshalb aus der Kirche austrete (jedenfalls nach Ansicht der deutschen Bischöfe), nicht aber, wenn ich ein unschuldiges Kind ermorde. :nuckel: Außerdem muss man ja auch die Reichweite der Exkommunikation bedenken, die ja nicht nur die in vielen Fällen unzweifelhaft unter gewissem Druck stehende Mutter betrifft, sondern auch andere, die sie zur Abtreibung drängen oder den Arzt, der damit auch noch Geld verdient.
steht auf Mord die besagte Exkommunikation?
:roll:

Für jeden halbwegs intelligenten Menschen war aus dem Zusammenhang mit dem vorherigen Beitrag meiner Meinung nach eigentlich ersichtlich, dass "Mord an einem unschuldigen Kind" meine Umschreibung für Abtreibung war. Aber bei manchen setze ich wohl zu viel voraus...
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Hubertus
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Re: Abtreibung und Exkommunikation

Beitrag von Hubertus »

Soweit ich weiß, ist "einfacher" Mord deshalb nicht mit Exkommunikation strafbewehrt, weil dieser immerhin noch in der Rechtsordnung der Staaten entsprechend hart bestraft wird. Das Verbrechen der Abtreibung hingegen wird oft nicht einmal mehr als solches benannt oder durch die Rechtsordnung deutlich als solches und in seiner Schwere verfolgt. Man wollte gewissermaßen ein Zeichen setzen, um das himmelschreiende Unrecht, das die Abtreibung darstellt, auch zu betonen.
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taddeo
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Re: Abtreibung und Exkommunikation

Beitrag von taddeo »

Hubertus hat geschrieben:Soweit ich weiß, ist "einfacher" Mord deshalb nicht mit Exkommunikation strafbewehrt, weil dieser immerhin noch in der Rechtsordnung der Staaten entsprechend hart bestraft wird. Das Verbrechen der Abtreibung hingegen wird oft nicht einmal mehr als solches benannt oder durch die Rechtsordnung deutlich als solches und in seiner Schwere verfolgt. Man wollte gewissermaßen ein Zeichen setzen, um das himmelschreiende Unrecht, das die Abtreibung darstellt, auch zu betonen.
Wort für Wort richtig. :daumen-rauf:
Das Kirchenrecht ist kein systematisches Recht, es will nicht alle Eventualfälle umfassend regeln.

HeGe
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Re: Abtreibung und Exkommunikation

Beitrag von HeGe »

Zumindest laut Erzbischof Paglia ist keine Änderung des Kirchenrechts hinsichtlich der Exkommunikation latae sententiae geplant:
Radio Vatikan hat geschrieben:[...] Abtreibung bleibe freilich weiter eine schwere Sünde – daran werde nicht gerüttelt, stellt Erzbischof Paglia weiter klar. Laut katholischem Kirchenrecht zieht eine Abtreibung und die Mitwirkung daran eine Exkommunikation nach sich, und zwar „latae sententiae“, das heißt automatisch. Dazu Paglia: „Die automatische Exkommunikation, latae sententiae, bleibt im Kirchenrecht unverändert. [...]
Der Rest der Argumentation erinnert mich aber leider sehr an die Argumente derjenigen, die damals für eine weitere Beteiligung der kirchlichen Stellen an der staatlichen Schwangerenkonfliktberatung plädiert haben. :/
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CIC_Fan

Re: Abtreibung und Exkommunikation

Beitrag von CIC_Fan »

Wir werden ja sehen wie sich das alles entwickelt
vielleicht weiß dieser ERzbischof nicht was sichtut wie mittlerweile algemein bekannt hört ja seine Akademie praktisch auf zu existieren mit 31.12.
http://www.katholisches.info/216/11/24 ... schlossen/

http://www.katholisches.info/216/11/18 ... l-gesetzt/

Lilaimmerdieselbe
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Re: Abtreibung und Exkommunikation

Beitrag von Lilaimmerdieselbe »

Dass bei einer Abtreibung die Exkommunikation als Tatstrafe eintritt, hat meiner Meinung nach das Problem erzeugt, dass jedenfalls in Deutschland Bischöfe und Pfarrer kaum wissen können, wer da exkommuniziert ist. Wie so eine Beugestrafe wirken soll, erschließt sich mir nicht.

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Hubertus
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Re: Abtreibung und Exkommunikation

Beitrag von Hubertus »

Lilaimmerdieselbe hat geschrieben:Dass bei einer Abtreibung die Exkommunikation als Tatstrafe eintritt, hat meiner Meinung nach das Problem erzeugt, dass jedenfalls in Deutschland Bischöfe und Pfarrer kaum wissen können, wer da exkommuniziert ist. Wie so eine Beugestrafe wirken soll, erschließt sich mir nicht.
Die Exkommunikation als Tatstrafe bindet zunächst den Täter in seinem Gewissen (im forum internum). Der Priester muß dies also zunächst nicht wissen. Für den äußeren Rechtsbereich der Kirche kann sie ohnehin nur Rechtsfolgen entfalten, wenn sie vorher förmlich festgestellt worden ist.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Juergen
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Re: Abtreibung und Exkommunikation

Beitrag von Juergen »

Hubertus hat geschrieben:
Lilaimmerdieselbe hat geschrieben:Dass bei einer Abtreibung die Exkommunikation als Tatstrafe eintritt, hat meiner Meinung nach das Problem erzeugt, dass jedenfalls in Deutschland Bischöfe und Pfarrer kaum wissen können, wer da exkommuniziert ist. Wie so eine Beugestrafe wirken soll, erschließt sich mir nicht.
Die Exkommunikation als Tatstrafe bindet zunächst den Täter in seinem Gewissen (im forum internum). Der Priester muß dies also zunächst nicht wissen. Für den äußeren Rechtsbereich der Kirche kann sie ohnehin nur Rechtsfolgen entfalten, wenn sie vorher förmlich festgestellt worden ist.
Bei einer förmlich festgestellten Strafe greift aber die Möglichkeit c. 1357 §1 nicht. Das gilt ja nur für Tatstrafen.

Kann eine Tatstrafe eigentlich in eine Spruchstrafe umgewandelt werden, indem im Nachgang die Tatstrafe förmlich festgestellt wird. :hmm:
Gruß Jürgen

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Hubertus
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Re: Abtreibung und Exkommunikation

Beitrag von Hubertus »

Juergen hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:
Lilaimmerdieselbe hat geschrieben:Dass bei einer Abtreibung die Exkommunikation als Tatstrafe eintritt, hat meiner Meinung nach das Problem erzeugt, dass jedenfalls in Deutschland Bischöfe und Pfarrer kaum wissen können, wer da exkommuniziert ist. Wie so eine Beugestrafe wirken soll, erschließt sich mir nicht.
Die Exkommunikation als Tatstrafe bindet zunächst den Täter in seinem Gewissen (im forum internum). Der Priester muß dies also zunächst nicht wissen. Für den äußeren Rechtsbereich der Kirche kann sie ohnehin nur Rechtsfolgen entfalten, wenn sie vorher förmlich festgestellt worden ist.
Bei einer förmlich festgestellten Strafe greift aber die Möglichkeit c. 1357 §1 nicht. Das gilt ja nur für Tatstrafen.

Kann eine Tatstrafe eigentlich in eine Spruchstrafe umgewandelt werden, indem im Nachgang die Tatstrafe förmlich festgestellt wird. :hmm:
Ja, es kann nachträglich für den äußeren Rechtsbereich festgestellt werden, daß sich der Täter die Exkommunkation als Tatstrafe bereits zugezogen hat.
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Juergen
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Re: Abtreibung und Exkommunikation

Beitrag von Juergen »

Hubertus hat geschrieben:Ja, es kann nachträglich für den äußeren Rechtsbereich festgestellt werden, daß sich der Täter die Exkommunkation als Tatstrafe bereits zugezogen hat.
Hast'e mal 'nen Canon dafür?
Gruß Jürgen

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Hubertus
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Re: Abtreibung und Exkommunikation

Beitrag von Hubertus »

Juergen hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:Ja, es kann nachträglich für den äußeren Rechtsbereich festgestellt werden, daß sich der Täter die Exkommunkation als Tatstrafe bereits zugezogen hat.
Hast'e mal 'nen Canon dafür?
CIC/1983 hat geschrieben:Can. 1331
§ 2. Wenn aber die Exkommunikation verhängt oder festgestellt worden ist:
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Marion
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Re: Abtreibung und Exkommunikation

Beitrag von Marion »

Denzinger 2647
Falsch, verderblich und verurteilt, zumindest irrig
Desgleichen (ist der Satz) der behauptet, es müsse nach den natürlichen und göttlichen Gesetzen bei der Exkommunikation und bei der Amtsenthebung eine persönliche Prüfung vorausgehen, und deshalb hätten die sogenannten „ipso facto“ – Verurteilungen (=aufgrund des Tatbestandes selbst) keine andere Bedeutung außer der einer ernsthaften Drohung ohne irgendeine tatsächliche Wirkung.
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Re: Abtreibung und Exkommunikation

Beitrag von Hubertus »

Marion hat geschrieben:Denzinger 2647
Falsch, verderblich und verurteilt, zumindest irrig
Desgleichen (ist der Satz) der behauptet, es müsse nach den natürlichen und göttlichen Gesetzen bei der Exkommunikation und bei der Amtsenthebung eine persönliche Prüfung vorausgehen, und deshalb hätten die sogenannten „ipso facto“ – Verurteilungen (=aufgrund des Tatbestandes selbst) keine andere Bedeutung außer der einer ernsthaften Drohung ohne irgendeine tatsächliche Wirkung.
Woraus soll sich das denn beziehen?
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Re: Abtreibung und Exkommunikation

Beitrag von Juergen »

Hubertus hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:Ja, es kann nachträglich für den äußeren Rechtsbereich festgestellt werden, daß sich der Täter die Exkommunkation als Tatstrafe bereits zugezogen hat.
Hast'e mal 'nen Canon dafür?
CIC/1983 hat geschrieben:Can. 1331
§ 2. Wenn aber die Exkommunikation verhängt oder festgestellt worden ist:
Was für ein „oder“ ist das denn? Ist es ein „oder“ (OR) oder ein „entweder oder“ (XOR)?

Mir ist klar, daß es konkret solche Fälle gegeben hat.
Aber aus der Tatsache, daß es zwei verschiedene Formen gibt, kann doch nicht gefolgert werden, daß die eine Form in die andere umgewandelt werden kann. – Man kann aus Eiern z.B. Rühreier oder Spiegeleier machen. Ein Rührei wird man aber schwerlich nachträglich in ein Spiegelei umwandeln können.
Gruß Jürgen

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Lilaimmerdieselbe
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Re: Abtreibung und Exkommunikation

Beitrag von Lilaimmerdieselbe »

Bei Marions Zitat geht es meinem Verständnis nach darum, dass nach dem Tatbestand entschieden werden soll, ohne dass eventuelle subjektive Begleitumstände das Urteil beeinflussen. Mir ging es um etwas anderes.
Wenn sich ein Sünder darüber klar ist, dass er so schwer gesündigt hat, dass er exkommuniziert ist und er demütig genug sich entsprechend verhält, dann ist er von Reue und Buße nicht mehr so weit entfernt, als dass sein Pfarrer mit entsprechender Vollmacht nicht die Exkommunikation aufheben und mit ihm vorbereitende Gespräche bis hin zur Beichte führen kann. Wenn ein Sünder sich seiner Sünde oder deren Gewicht nicht bewußt ist, fühlt er sich nicht exkommuniziert. In beiden Fällen trägt die Tatstrafe, die den zuständigen Oberen nicht bekannt ist, nicht zur Bekehrung des Sünders bei.

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Marion
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Re: Abtreibung und Exkommunikation

Beitrag von Marion »

Hubertus hat geschrieben:Woraus soll sich das denn beziehen?
Auf den Satz von Dir
Für den äußeren Rechtsbereich der Kirche kann sie ohnehin nur Rechtsfolgen entfalten, wenn sie vorher förmlich festgestellt worden ist.
Muss nicht förmlich festgestellt sein. Es reicht, daß es gewusst wird. Wenn der Papst z.B. verprügelt wird, muss kein Priester den Prügelknaben so behandeln, als ob er nicht exkommuniziert ist und damit warten bis etwas "förmlich festgestellt" wird.

Das ist wichtig zu wissen, da auch das ein Punkt ist was die Sedisvakanz betrifft. Viele meinen ipso facto gibt es eigentlich gar nicht, bzw hat keine echten Rechtsfolgen. Natürlich kann einer der nichts weiß dafür auch nicht bestraft werden, wenn er ihn (den Exkommunizierten) wie ein Nichtexkommunizierten behandelt, wenn er nichts gesehen hat, oder wenn es nicht öffentlich bekannt ist oder wenn es nicht von offizieller Stelle eine formelle Verurteilung gibt. Wer aber weiß kann sich nicht rausreden mit: "muss erst förmlich festgestellt werden".

Es kommt nur darauf an ob die Tat bekannt ist oder nicht, wie mit dem vorzugehen ist, also wie man den behandeln muss.
Zuletzt geändert von Marion am Freitag 25. November 2016, 14:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Abtreibung und Exkommunikation

Beitrag von Hubertus »

Juergen hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:Ja, es kann nachträglich für den äußeren Rechtsbereich festgestellt werden, daß sich der Täter die Exkommunkation als Tatstrafe bereits zugezogen hat.
Hast'e mal 'nen Canon dafür?
CIC/1983 hat geschrieben:Can. 1331
§ 2. Wenn aber die Exkommunikation verhängt oder festgestellt worden ist:
Was für ein „oder“ ist das denn? Ist es ein „oder“ (OR) oder ein „entweder oder“ (XOR)?

Mir ist klar, daß es konkret solche Fälle gegeben hat.
Aber aus der Tatsache, daß es zwei verschiedene Formen gibt, kann doch nicht gefolgert werden, daß die eine Form in die andere umgewandelt werden kann. – Man kann aus Eiern z.B. Rühreier oder Spiegeleier machen. Ein Rührei wird man aber schwerlich nachträglich in ein Spiegelei umwandeln können.
SIe wird nicht "umgewandelt". Die Exkommunikation ist mit vollendeter Tat bereits eingetreten. Dies wird für den äußeren Rechtsbereich festgestellt. Die Rechtsfolgen sind dabei ab diesem Zeitpunkt die gleichen wie bei einer Exkommunikation als Spruchstrafe.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Re: Abtreibung und Exkommunikation

Beitrag von Hubertus »

Marion hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:Woraus soll sich das denn beziehen?
Auf den Satz von Dir
Für den äußeren Rechtsbereich der Kirche kann sie ohnehin nur Rechtsfolgen entfalten, wenn sie vorher förmlich festgestellt worden ist.
Muss nicht förmlich festgestellt sein. Es reicht, daß es gewusst wird. Wenn der Papst z.B. verprügelt wird, muss kein Priester den Prügelknaben so behandeln, als ob er nicht exkommuniziert ist und damit warten bis etwas "förmlich festgestellt" wird.

Das ist wichtig zu wissen, da auch das ein Punkt ist was die Sedisvakanz betrifft. Viele meinen ipso facto gibt es eigentlich gar nicht, bzw hat keine echten Rechtsfolgen. Natürlich kann einer der nichts weiß dafür auch nicht bestraft werden, wenn er ihn (den Exkommunizierten) wie ein Nichtexkommunizierten behandelt, wenn er nichts gesehen hat, oder wenn es nicht öffentlich bekannt ist oder wenn es nicht von offizieller Stelle eine formelle Verurteilung gibt. Wer aber weiß kann sich nicht rausreden mit: "muss erst förmlich festgestellt werden".

Es kommt nur darauf an ob die Tat bekannt ist oder nicht, wie mit dem vorzugehen ist, also wie man den behandeln muss.
Ach so, ok, dann habe ich mich mißverständlich ausgedrückt gehabt. Danke für den Hinweis!
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Juergen
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Re: Abtreibung und Exkommunikation

Beitrag von Juergen »

Hubertus hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:Ja, es kann nachträglich für den äußeren Rechtsbereich festgestellt werden, daß sich der Täter die Exkommunkation als Tatstrafe bereits zugezogen hat.
Hast'e mal 'nen Canon dafür?
CIC/1983 hat geschrieben:Can. 1331
§ 2. Wenn aber die Exkommunikation verhängt oder festgestellt worden ist:
Was für ein „oder“ ist das denn? Ist es ein „oder“ (OR) oder ein „entweder oder“ (XOR)?

Mir ist klar, daß es konkret solche Fälle gegeben hat.
Aber aus der Tatsache, daß es zwei verschiedene Formen gibt, kann doch nicht gefolgert werden, daß die eine Form in die andere umgewandelt werden kann. – Man kann aus Eiern z.B. Rühreier oder Spiegeleier machen. Ein Rührei wird man aber schwerlich nachträglich in ein Spiegelei umwandeln können.
SIe wird nicht "umgewandelt". Die Exkommunikation ist mit vollendeter Tat bereits eingetreten. Dies wird für den äußeren Rechtsbereich festgestellt. Die Rechtsfolgen sind dabei ab diesem Zeitpunkt die gleichen wie bei einer Exkommunikation als Spruchstrafe.
Sie gilt aber doch dann nicht mehr als Tatstrafe (z.B. in Bezug auf c 1357) – oder?
Gruß Jürgen

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Hubertus
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Re: Abtreibung und Exkommunikation

Beitrag von Hubertus »

Juergen hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:Ja, es kann nachträglich für den äußeren Rechtsbereich festgestellt werden, daß sich der Täter die Exkommunkation als Tatstrafe bereits zugezogen hat.
Hast'e mal 'nen Canon dafür?
CIC/1983 hat geschrieben:Can. 1331
§ 2. Wenn aber die Exkommunikation verhängt oder festgestellt worden ist:
Was für ein „oder“ ist das denn? Ist es ein „oder“ (OR) oder ein „entweder oder“ (XOR)?

Mir ist klar, daß es konkret solche Fälle gegeben hat.
Aber aus der Tatsache, daß es zwei verschiedene Formen gibt, kann doch nicht gefolgert werden, daß die eine Form in die andere umgewandelt werden kann. – Man kann aus Eiern z.B. Rühreier oder Spiegeleier machen. Ein Rührei wird man aber schwerlich nachträglich in ein Spiegelei umwandeln können.
SIe wird nicht "umgewandelt". Die Exkommunikation ist mit vollendeter Tat bereits eingetreten. Dies wird für den äußeren Rechtsbereich festgestellt. Die Rechtsfolgen sind dabei ab diesem Zeitpunkt die gleichen wie bei einer Exkommunikation als Spruchstrafe.
Sie gilt aber doch dann nicht mehr als Tatstrafe (z.B. in Bezug auf c 1357) – oder?
So speziell kenne ich mich da auch nicht aus. Fragen wir mal taddeo, wenn er wieder hier ist.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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taddeo
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Re: Abtreibung und Exkommunikation

Beitrag von taddeo »

Sorry, ich bin schon da, aber seit gestern hab ich hier nur Schnecken-Internet (EDGE) und kann fast nicht surfen. Keine Ahnung, wieso. :achselzuck:

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