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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 4. Februar 2017, 15:52
von Raphael
taddeo hat geschrieben:
Samstag 4. Februar 2017, 14:24
Raphael hat geschrieben:
Samstag 4. Februar 2017, 13:46
Vir Probatus hat geschrieben:
Freitag 3. Februar 2017, 20:23
http://www.sendbote.com/content/kann-ma ... verweigern
Der c. 916 CIC/1983 wendet sich an den möglichen Empfänger der Kommunion und macht darauf aufmerksam, dass derjenige, der sich einer schweren Sünde bewusst ist, erst nach der sakramentalen Beichte die Kommunion empfangen darf. Ob eine solche Situation schwerer Sünde besteht, kann also nur der einzelne Gläubige entscheiden, nicht aber ein Kommunionspender. Ansonsten gilt für alle Katholiken das Grundrecht auf Sakramentenempfang (cc. 213 und 843 § 1 CIC/1983), das nur aufgrund eines im Recht vorgesehenen Grundes und nicht durch Entscheid eines Pfarrers oder eines anderen Kommunionspenders eingeschränkt werden darf.
Da bist Du entweder einem Deppen auf den Leim gegangen, der es eigentlich besser wissen müßte, oder aber einem Lügner, der mit dem Hebel "Barmherzigkeit" kirchenrechtliche Bestimmungen absurd erscheinen lassen möchte. :/
Der Depp bist in dem Fall du, denn dieser Satz gibt ganz genau die geltende Rechtslage wieder.
Nur Exkommunizierte und Indizierte, deren Strafe öffentlich festgestellt oder verhängt wurde, MÜSSEN von der Kommunion ferngehalten werden. Alle anderen DARF der Kommunionspender NICHT zurückweisen, wenn sie zur Kommunion hinzutreten, selbst wenn ihm selber bekannt wäre, daß sie unrechtmäßig hinzutreten. Die Verantwortung für den mißbräuchlichen Kommunionempfang liegt in diesen Fällen ausschließlich bei den Empfängern, die sich vor Gott dafür verantworten müssen.
Du hast "leider" den Ausgangspunkt der Frage aus den Augen verloren, Allerwertester! :pfeif:

Dort hatte derjenige, der sich selber als vir probatus bezeichnet, von dem Fall eines Protestanten berichtet, der nach einem sakrilegischen Kommunionsempfang von einem Vikar in der Sakristei "der Kopf gewaschen wurde", weil dieser sich in der Messe in die Schlange der Gläubigen gemischt hatte.
Da der Vikar aber wußte, daß es sich um einen Protestanten handelte, hätte er diesem die Kommunion verweigern müssen. :hmm:

Im Übrigen sind mir andere Fälle aus den USA bekannt, in denen ein Bischof es ausdrücklich untersagt hat, bestimmten katholischen Politikern, die öffentlich für die Abtreibung eingetreten sind, die Kommunion zu spenden.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 4. Februar 2017, 16:42
von Petrus_Agellus
Raphael hat geschrieben:
Samstag 4. Februar 2017, 15:52
Da der Vikar aber wußte, daß es sich um einen Protestanten handelte, hätte er diesem die Kommunion verweigern müssen. :hmm:
Blöde Frage vielleicht, aber haben das der Heilige Johannes Paul II. und Benedikt XVI. mit Frère Roger nicht anders gehandhabt?

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 4. Februar 2017, 17:11
von Raphael
Petrus_Agellus hat geschrieben:
Samstag 4. Februar 2017, 16:42
Raphael hat geschrieben:
Samstag 4. Februar 2017, 15:52
Da der Vikar aber wußte, daß es sich um einen Protestanten handelte, hätte er diesem die Kommunion verweigern müssen. :hmm:
Blöde Frage vielleicht, aber haben das der Heilige Johannes Paul II. und Benedikt XVI. mit Frère Roger nicht anders gehandhabt?
Von Frère Roger war bekannt, daß dieser das katholische Verständnis in Bezug auf Eucharistie und Transsubstantiation teilt.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 4. Februar 2017, 17:11
von Gamaliel
Vir Probatus hat geschrieben:
Freitag 3. Februar 2017, 06:53
CIC_Fan hat geschrieben:
Mittwoch 1. Februar 2017, 12:48
das frage ich hier jetzt mal unsere Geistlichen und Kirchenrechtler darf ein Priester eigentlich jemand von der Kommunionspendung weg weisen?
Das darf er nicht.
Mach dich doch bitte vorher sachkundig, bevor du Fragen falsch beantwortest. Sogar hier im Thread wurde nur wenige Beiträge vorher wiederholt auf c. 915 verwiesen, der nicht nur die katholische Antwort auf die Frage von CIC_Fan darstellt, sondern auch das Gegenteil von deiner Antwort besagt.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 4. Februar 2017, 17:12
von Gamaliel
marcus-cgn hat geschrieben:
Freitag 3. Februar 2017, 16:03
Gerade in Zweifelsfällen ist allerdings zu beachten, dass das II. Vaticanum die Stellung der Laien rechtlich verbessert hat, indem es ihnen einen Anspruch auf Empfang der Sakramente eingeräumt hat, das heißt im Zweifelsfall muss der Priester die Kommunion spenden.
Der Umgang mit Zweifelsfällen hat sich durch das II. Vatikanum nicht geändert. Schon lange vorher galt im Kirchenrecht das Prinzip "Odiosa sunt restringenda, favores ampliandi". Im Kodex von 1917 fand das Prinzip seinen Niederschlag im c.19 CIC/1917.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 4. Februar 2017, 17:13
von Gamaliel
Raphael hat geschrieben:
Samstag 4. Februar 2017, 15:52
Da der Vikar aber wußte, daß es sich um einen Protestanten handelte, hätte er diesem die Kommunion verweigern müssen. :hmm:
Nein, und er hätte es auch nicht tun dürfen, sofern in jener Gemeinde nicht allgemein bekannt war, daß es sich beim Kommunizierenden um einen Häretiker handelt. Zur Anwendung von c. 915 sind persönliche Kenntnisse des Kommunionspenders unzureichend, es ist vielmehr die "Offenkundigkeit" des sündhaften Zustandes eine notwendige Voraussetzung.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 4. Februar 2017, 17:31
von Raphael
Gamaliel hat geschrieben:
Samstag 4. Februar 2017, 17:13
Raphael hat geschrieben:
Samstag 4. Februar 2017, 15:52
Da der Vikar aber wußte, daß es sich um einen Protestanten handelte, hätte er diesem die Kommunion verweigern müssen. :hmm:
Nein, und er hätte es auch nicht tun dürfen, sofern in jener Gemeinde nicht allgemein bekannt war, daß es sich beim Kommunizierenden um einen Häretiker handelt. Zur Anwendung von c. 915 sind persönliche Kenntnisse des Kommunionspenders unzureichend, es ist vielmehr die "Offenkundigkeit" des sündhaften Zustandes eine notwendige Voraussetzung.
Für gewöhnlich ist in einer Gemeinde bekannt, wer protestantisch und wer katholisch ist.
Im vorliegenden Fall kann man daher davon ausgehen, daß jener Protestant/-in mehr oder weniger regelmäßig dort zur Kommunion geht, auch wenn dies nicht explizit im Ausgangssachverhalt erwähnt worden war.
Möglicherweise deswegen, weil der Ehpartner katholisch ist und an ebendieser Sonntagsmesse teilnimmt, um seiner Sonntagspflicht nachzukommen.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 4. Februar 2017, 19:12
von umusungu
Raphael hat geschrieben:
Samstag 4. Februar 2017, 17:31
Für gewöhnlich ist in einer Gemeinde bekannt, wer protestantisch und wer katholisch ist.
Im vorliegenden Fall kann man daher davon ausgehen, daß jener Protestant/-in mehr oder weniger regelmäßig dort zur Kommunion geht, auch wenn dies nicht explizit im Ausgangssachverhalt erwähnt worden war.
Möglicherweise deswegen, weil der Ehpartner katholisch ist und an ebendieser Sonntagsmesse teilnimmt, um seiner Sonntagspflicht nachzukommen.
Vielleicht interessiert ihn auch die "Sonntagspflicht" nicht - sondern er feiert aus Überzeugung und Freude die Eucharistie mit.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 4. Februar 2017, 19:16
von Petrus_Agellus
Also entscheidet sich die Frage, ob ein Protestant die Kommunion empfangen darf, an seiner Haltung zur Transsubstantiation? Und wie erlangt er dann die rechte Disposition ohne Beichte?

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 4. Februar 2017, 19:34
von Raphael
umusungu hat geschrieben:
Samstag 4. Februar 2017, 19:12
Raphael hat geschrieben:
Samstag 4. Februar 2017, 17:31
Für gewöhnlich ist in einer Gemeinde bekannt, wer protestantisch und wer katholisch ist.
Im vorliegenden Fall kann man daher davon ausgehen, daß jener Protestant/-in mehr oder weniger regelmäßig dort zur Kommunion geht, auch wenn dies nicht explizit im Ausgangssachverhalt erwähnt worden war.
Möglicherweise deswegen, weil der Ehepartner katholisch ist und an ebendieser Sonntagsmesse teilnimmt, um seiner Sonntagspflicht nachzukommen.
Vielleicht interessiert ihn auch die "Sonntagspflicht" nicht ..........
Ich schilderte lediglich einen Fall, wie er derzeit wohl tausendfach in deutschen Landen vorkommt, weil die Ehrfurcht vor dem Heiligen den Leuten von Priestern der 68-er-Generation ausgetrieben worden ist.

Die verbreitete Denke lautet: Egal, ob Abendmahl oder Eucharistie! Es wird alles schon irgendwie das Selbe sein ............

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 4. Februar 2017, 20:05
von Vir Probatus
Das Problem ist wohl eher die wenig einheitliche Haltung des Klerus: Der eine nimmt Anstoß, der andere lädt noch zur Interkommunion ein.
Da darf man doch von Gläubigen nicht erwarten, daß sie da eine Linie haben. Und das kann man beliebig fortsetzen: Zölibat, Frauenordination, Wortgottesfeier als "Alternative zur Messe" usw.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 4. Februar 2017, 20:18
von Raphael
Die Situation der katholischen Kirche in Deutschland wird vortrefflich in der Offenbarung des Johannes beschrieben. Wir erleben derzeit Laodizea in diesem unserem Lande! :ja:

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 4. Februar 2017, 20:21
von martin v. tours
Leider haben Raphael und Vir Probatus beide recht.
Würde man die Gruppe der "getauften Heiden" als neue Konfession festlegen, wäre es wohl die grösste Konfessionsgruppe in Mitteleuropa.
Leider.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Montag 6. Februar 2017, 13:54
von Raphael
Gamaliel hat geschrieben:
Samstag 4. Februar 2017, 17:13
Raphael hat geschrieben:
Samstag 4. Februar 2017, 15:52
Da der Vikar aber wußte, daß es sich um einen Protestanten handelte, hätte er diesem die Kommunion verweigern müssen. :hmm:
Nein, und er hätte es auch nicht tun dürfen, sofern in jener Gemeinde nicht allgemein bekannt war, daß es sich beim Kommunizierenden um einen Häretiker handelt. Zur Anwendung von c. 915 sind persönliche Kenntnisse des Kommunionspenders unzureichend, es ist vielmehr die "Offenkundigkeit" des sündhaften Zustandes eine notwendige Voraussetzung.
Dann warten wir doch 'mal auf den Moment, wo Margot Käßmann mit geöffnetem Mund vor Dir kniet und die Kommunionspendung erwartet ..................

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Sonntag 12. Februar 2017, 16:23
von Gamaliel
Zunehmend geistern solche Meldungen herum:
Heinrich Hoffmann hat geschrieben:die "Korrektur" des Papstes soll stattgefunden haben. Falls d Papst die Beantwortung der Dubia verweigert, wird Korrektur öffentlich
Nick Donnelly hat geschrieben:Strong & persistent rumours from Rome that the 4 cardinals have privately corrected the Pope - if he doesn't respond, they'll go public

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Montag 13. Februar 2017, 13:50
von marcus-cgn
Gamaliel hat geschrieben:
Sonntag 12. Februar 2017, 16:23
Zunehmend geistern solche Meldungen herum:
Heinrich Hoffmann hat geschrieben:die "Korrektur" des Papstes soll stattgefunden haben. Falls d Papst die Beantwortung der Dubia verweigert, wird Korrektur öffentlich
Nick Donnelly hat geschrieben:Strong & persistent rumours from Rome that the 4 cardinals have privately corrected the Pope - if he doesn't respond, they'll go public
Dazu passt, dass große amerikanische Tageszeitungen in diesen Tagen breite Front gegen Kardinal Burke machen, und dessen Bestrafung fordern. Das "Reformpapsttum" von Franziskus steht auf der Kippe.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Montag 13. Februar 2017, 16:42
von CIC_Fan
aber nein da ist der Wunsch Vater des Gedankens
Mit Em burke haben in den USA noch viele Leute eine Rechnung offen und aufgrund seiner idiotischen Aktionen schnuppern die jetzt Morgenluft

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Montag 13. Februar 2017, 17:47
von Maternus87
Kardinalsrat: Volle Unterstützung für Papst und sein Lehramt
https://kathpress.at/goto/meldung/14711 ... in-lehramt

Das klingt fast nach Merkel ... :pfeif:

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Montag 13. Februar 2017, 18:50
von marcus-cgn
Maternus87 hat geschrieben:
Montag 13. Februar 2017, 17:47
Kardinalsrat: Volle Unterstützung für Papst und sein Lehramt
...dann brennt die Hütte wohl schon lichterloh.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Montag 13. Februar 2017, 19:58
von Maternus87
marcus-cgn hat geschrieben:
Montag 13. Februar 2017, 18:50
Maternus87 hat geschrieben:
Montag 13. Februar 2017, 17:47
Kardinalsrat: Volle Unterstützung für Papst und sein Lehramt
...dann brennt die Hütte wohl schon lichterloh.
Vgl."Ergebenheitsadresse" Sodanos, Ostern 2010: "Das Volk Gottes ist mit Ihnen!"

Der Papst will keinen, der mit ihm spricht
http://www.faz.net/aktuell/politik/vati ... 07481.html

Wobei sich Deckers Artikel wie aus fernsten Epochen des Papstums liest. :achselzuck:

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Dienstag 14. Februar 2017, 10:29
von CIC_Fan
marcus-cgn hat geschrieben:
Montag 13. Februar 2017, 18:50
Maternus87 hat geschrieben:
Montag 13. Februar 2017, 17:47
Kardinalsrat: Volle Unterstützung für Papst und sein Lehramt
...dann brennt die Hütte wohl schon lichterloh.
wieso man gibt einfach die Zurückhaltung auf nachdem falsche Ausgaben des Osservatore herumgereicht werden ect ich denke auch die Geduld des Papstes hat Grenzen
die Ergebenheits Adresse von Em Sodano 2010 war das Feuerholz für den nächsten brand des Missbrauchsskandals nur zur Klarstellung

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Dienstag 14. Februar 2017, 19:44
von Hubertus
marcus-cgn hat geschrieben:
Montag 13. Februar 2017, 18:50
Maternus87 hat geschrieben:
Montag 13. Februar 2017, 17:47
Kardinalsrat: Volle Unterstützung für Papst und sein Lehramt
...dann brennt die Hütte wohl schon lichterloh.
In der Politik gilt ja der Grundsatz, daß manche nur deshalb hinter einem stehen, um ihm besser in den Rücken fallen zu können. ;D

Aber die Kirche des DasKonzil™ ist in diesem Punkt wohl noch nicht ganz so weit...

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 18. Februar 2017, 18:35
von Edi

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Samstag 18. Februar 2017, 20:17
von Libertas Ecclesiae
In einem am 18. Februar veröffentlichten „Weckruf“ stellen sich eine Reihe katholischer Publizisten hinter Papst Franziskus und bezeichnen die nachsynodalen Ermunterungen namens „Amoris laetitia“ als „Geschenk des Heiligen Geistes“. Außerdem kritisieren sie im sogenannten konservativen Milieu eine vorgebliche Kampagne gegen den Pontifex. Zu den Unterzeichnern gehören u. a. der Bonner Publizist Dr. Andreas Püttmann, der Berliner Philosoph Dr. Josef Bordat und der Wiener Privatier Thomas Kovacs.

#SineDubia – Wir gehen mit Papst Franziskus!

Auch Radio Vatikan berichtet darüber.

:roll:

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Sonntag 19. Februar 2017, 11:42
von Lupus
Für unser Forum interessant: Dr. Josef Bordat und vor allem der Wiener Privatier Thomas Kovacs! :doktor: und :detektiv: +L.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Montag 20. Februar 2017, 11:46
von Marion
Cath1105 hat geschrieben:
Montag 9. Januar 2017, 05:47
Siard hat geschrieben:
Cath1105 hat geschrieben:Hat denen denn niemand erklärt, dass es eine geistige Kommunion gibt?
:hmm: Habe ich nicht irgendwo im Kreuzgang mal gelesen, daß auch die nicht ohne weiteres erlaubt ist?
Ist das, was im Kreuzgang steht, die Lehrmeinung der Kirche?
Weihbischof A. Schneider erklärt das hier?
https://gloria.tv/video/PTYw3hVwWYD12MpsWE9E3GrGv

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Montag 20. Februar 2017, 12:17
von taddeo
Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Samstag 18. Februar 2017, 20:17
In einem am 18. Februar veröffentlichten „Weckruf“ stellen sich eine Reihe katholischer Publizisten hinter Papst Franziskus und bezeichnen die nachsynodalen Ermunterungen namens „Amoris laetitia“ als „Geschenk des Heiligen Geistes“. Außerdem kritisieren sie im sogenannten konservativen Milieu eine vorgebliche Kampagne gegen den Pontifex. Zu den Unterzeichnern gehören u. a. der Bonner Publizist Dr. Andreas Püttmann, der Berliner Philosoph Dr. Josef Bordat und der Wiener Privatier Thomas Kovacs.

#SineDubia – Wir gehen mit Papst Franziskus!

Auch Radio Vatikan berichtet darüber.

:roll:
Typischer Fall von "gut gemeint", dem Gegenteil von "gut". :roll:
Man kann völlig berechtigt Kritikpunkte an diesem Papst finden, ohne seine prinzipielle "Papsttreue" in Frage stellen zu müssen. Etliche seiner Entscheidungen und deren Zustandekommen werden auch von Fachleuten kritisch beurteilt, deren Treue zur Kirche über jeden Zweifel erhaben ist, die sich aber tagtäglich mit den unguten Folgen der päpstlichen Autokratie herumplagen müssen.

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Montag 20. Februar 2017, 13:06
von Gallus
Die Zwischenüberschrift "Christus ähnlich, weil unbequem" ist doch schon etwas peinlich. :traurigtaps:

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Montag 20. Februar 2017, 13:19
von taddeo
Gallus hat geschrieben:
Montag 20. Februar 2017, 13:06
Die Zwischenüberschrift "Christus ähnlich, weil unbequem" ist doch schon etwas peinlich. :traurigtaps:
Es gibt hier im Forum einen User, der derartige Aussagen bisher gemeinhin als "Papalismus" tituliert und damit gar nicht unrecht hat. ;D

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Montag 20. Februar 2017, 19:56
von Cath1105
Marion hat geschrieben:
Montag 20. Februar 2017, 11:46
Cath1105 hat geschrieben:
Montag 9. Januar 2017, 05:47
Siard hat geschrieben:
Cath1105 hat geschrieben:Hat denen denn niemand erklärt, dass es eine geistige Kommunion gibt?
:hmm: Habe ich nicht irgendwo im Kreuzgang mal gelesen, daß auch die nicht ohne weiteres erlaubt ist?
Ist das, was im Kreuzgang steht, die Lehrmeinung der Kirche?
Weihbischof A. Schneider erklärt das hier?
https://gloria.tv/video/PTYw3hVwWYD12MpsWE9E3GrGv
Weihbischof Schneider schätze ich sehr seit "Dominus est".

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Mittwoch 22. Februar 2017, 06:41
von Hubertus

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Verfasst: Mittwoch 22. Februar 2017, 09:09
von Edi
Ist ja nichts Neues. Der Papst wollte von vornherein eine "barmherzige " Lockerung einführen. Warum hat der denn dem umstrittenen Kardinal Kasper eine so wichtige Funktion bei der Synode eingeräumt und auch den Einfluss bestimmter Bischöfe bei der Synode eingeschränkt. Der Papst vertritt seine Linie auf Gedeih und Verderb und scheut dabei auch keine fragwürdigen Mittel einzusetzen. In meinen Augen ist er nicht barmherzig, sondern eher schlau und gerissen und auch hart, aber tut nur immer so wie wenn er barmherzig sein wolle, dabei es es meist eine reine Show. Kein guter Charakterzug. Im Laufe längerer Zeit lernt man jeden Menschen so kennen wie er ist. Niemand kann seine wahren Motive und seinen Charakter auf die Dauer verstecken. An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen.