Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

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Zarahfication
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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von Zarahfication »

umusungu hat geschrieben:Wer ist dieser "Pilger", dass er/sie sich herausnimmt, sooooo über unseren Hl. Vater zu urteilen?
Franziskus wie jeder Mensch wird an seinen Worten und Taten gemessen. Er macht halt das, was er am besten kann- Verwirrung, Chaos und Spaltung veursachen und verbreiten und die Erosion des Glaubens weiter vorantreiben. Die katholische Kirche wird unter Franziskus immer mehr und verstärkt zu schalgewordenes Salz. Von diesem sagt Jesus, daß es von den Menschen weggeworfen und zertreten werde.

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Lupus
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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von Lupus »

Pilger hat geschrieben:@Lupus
Muss nicht manche schnelle (voreilige) Äußerung eventuell als Schnellschuss definiert werden?
Ja wie diese vielleicht?

Deutsche Bischöfe würdigen Papstbotschaft zu Ehe und Familie

Oder auch nicht es geht ja nicht um eine wörtliche Betrachtung von „Amoris laetitia“ sondern um die konkrete Quintessenz (das Wesentliche, das Hauptsächliche, das Wichtigste) und das ist eben das, Bischöfe und Priester in aller Welt von Land zu Land und von Kontinent zu Kontinent das geschrieben so auslegen können wie es der Zeit und Weltgeist ihrer „pastoralen Wirklichkeit“ und der kulturelle Hintergrund einfordert. Durch diese Unklarheit beraubt Franziskus das kirchliche Lehramt nicht nur seiner Autorität sondern auch seiner Kompetenz. So öffnet er durch schwammige und unkonkrete Formulierungen den Relativismus der Welt immerhin in guter Absicht die Kirchentüren.

Das ist der springende Punkt und nicht der Tsunami an Worten der diese Quintessenz mit bekannten Erläuterungen sowie oft wiederholten geistigen und theologischen Erkenntnissen zu Ehe und Familie überflutet.
Im Übrigen warum findet ein banaler "Kinofilm" in einem Lehrschreiben der katholischen Kirche Erwähnung? Ist das göttliche Offenbarung oder besitzt der erwähnte Kinofilm theologische Relevanz?
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Freilich bin ich auch der Meinung, selbst Theologen, Bischöfe oder gar der BDKJ oder das ZDK sollten erst einmal gründlich studieren und dann eventuell einen Kommentar (etwas anderes als Kritik!) abgeben.
Da mein ehemaliger Diözesanbischof (Kasper!) verlauten ließ, er habe vor der Veröffentlichung keine Zeile gelesen; wie sollten dann die anderen Bischöfe oder sein redseliger Nachfolger Bescheid wissen?

Principiis obsta, sero medicina paratur!

So, und jetzt Schluss,-ich lese erst einmal, dann studiere ich das Ganze.

+L.
Christus mein Leben, Maria meine Hoffnung, Don Bosco mein Ideal!

jackson
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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von jackson »

Zarahfication hat geschrieben:
jackson hat geschrieben:
Zarahfication hat geschrieben:
jackson hat geschrieben:
Zarahfication hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:Schade, @taddeo, daß Du Dich immer öfter nicht nur um Kopf und Kragen, sondern vor allem auch ums eigene Seelenheil redest. :maske:
So sind halt Theologen. Sie suggieren einem vor, dass eine Revolution gar keine Revolution sei und ein Widerpruch zu der Lehre im Einklang mit der Lehre sei. Das Schreiben des Papstes relativiert die Sünde, ruft den Sünder weder zu Umkehr noch zu Buße auf, sondern lässt den Sünder in seinem sündhaften Tun verharren. Zu behaupten, dass das Schreiben des Papstes völlig im Einklang mit der Lehre sei, ist nichts als Augenwischerei.

Papst Franziskus wirft der katholischen Kirche mit seinem Schreiben indirekt vor, eine hartherzige und unbarmherzige Pharisäerkirche gewesen zu sein, die den Menschen unerträgliche Lasten aufbürdete und sie mit Steinen bewarf, wenn diese sündigten.

Wie Protestanten können Katholiken ab jetzt ihr Gewissen folgen. Wozu ist das Lehramt und die Bibel nötig, wenn das Gewissen und nicht die Worte Christi und die Lehre Maßstab für falsch und richtig, Sünde oder keine Sünde sind?
Das das Gewissen die letzte Instanz ist, ist aber nun nicht neu.....
Gott ist die letzte Instanz nicht das Gewissen. Das Gewissen ist nicht immer die Stimme
Gottes, und es ist niemals die letzte Instanz der Moral. ISIS-Terroristen töten, foltern, vergewaltigen und versklaven Menschen mit reinem Gewissen, ohne Reue oder Schuldgefühle. Gemäß dem Schreiben des Franziskus kann jeder nach seiner Facon selig werden, gemäß Gott aber nicht.
Das mag deine Privatmeinung sein, war und ist aber nicht die Lehre der Kirche.

http://www.vatican.va/archive/DEU35/_P65.HTM
Erklären Sie mir bitte mit eigenen Worten wie das eigene Gewissen über Gott stehen und die letzte Instanz sein kann, wenn Gott der Herr und Richter ist?

Nichts ist so veränderlich wie das Gewissen – und es redet bei jedem Menschen anders, je nach Prägung und Umfeld.

Ich zitiere die Aussage eines Predigers (Mielke):

"Gott ist der Herr des Gewissens.
Das Gewissen ist nicht die letzte Instanz. Gott ist die letzte Instanz.
Gewissen können unterentwickelt und sie können überempfindlich sein.
Das Gewissen kann irren, weil Menschen irren können.
Das Gewissen ist korrumpierbar, weil Menschen korrumpierbar sind.
Deshalb braucht das Gewissen einen Herrn. Es braucht Jesus Christus."

Der Wille Gottes und sein Wort ist der innere Kompass wonach sich das Gewissen richten muss.
Wenn man sich darauf hinausredet das "Gott der letzte Richter ist" ist, dann ist eine Diskussion natürlich völlig überflüssig. Dann ist aber jede Regel und jedes Urteil ebenso überflüssig, da alles urteilen ja allein Gott am Ende aller Tage überlassen ist.

Entscheidend ist doch der letzte Satz, der "Wille Gottes". Wie kann der Mensch diesen Willen erkennen?

Er kann ihn erkennen durch die Selbstoffenbarung Gottes, bezeugt durch die Schrift, dessen Auslegung dem legitimem kirchlichem Lehramt obligt und er kann ihn erkennen durch das ihm eingegebene Gewissen, welches von Gott herrührt, wenn er dieses denn entsprechend schult. Im Idealfall gibt es dann auch keinen Konflikt und es herscht deckungsgleichheit zwischen Lehre und Gewissen.
Sollte jetzt der Fall zustande kommen, das für Person A, nach der ihr bestens möglichen Gewissensschulung, eine Differenz entsteht zwischen der Handlungsmöglichkeit, die die Kirche verlangt und der Handlungsmöglichkeit, welche ihr das Gewissen abverlangt, so hat sie letzterem zu folgem.

Im Idealfall sollte das natürlich gar nicht soweit kommen, aber neu ist das nun einfach nicht. Das das Gewissen irren kann wird und wurde auch nicht bestritten. Aber was ist denn bitte unter "Deshalb braucht das Gewissen einen Herrn. Es braucht Jesus Christus" gemeint, wenn nicht die Gewissensbildung nach katholischer Lehre? Das Gewissen ist für den Menschen so lange letzte Instanz, bis er vor seinem Richter steht, wo er sich dann dafür zu verantworten hat.

Zumindest habe ich es so verstanden bisher, man mag mich korrigieren. Dann bitte aber mit etwas anderem als "Prediger Mielke".

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Juergen
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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von Juergen »

Zarahfication hat geschrieben:Erklären Sie mir bitte mit eigenen Worten wie das eigene Gewissen über Gott stehen und die letzte Instanz sein kann, wenn Gott der Herr und Richter ist?
Wenn sich ein Mensch fragt, wie er handeln soll, dann ist sein Gewissen für ihn die letzte Instanz. Er muß dann so handeln, wie es ihm sein Gewissen vorschreibt (vgl. dazu STh. I-II q.19, a. 5). Das bedeutet nicht automatisch, daß er objektiv gesehen richtig oder gut handelt. Sein Gewissen kann auch irren. Der Mensch, der ein irrendes Gewissen hat, weiß allerdings nicht, daß er ein irrendes Gewissen hat. Er befindet sich in der „dummen“ Lage, daß er nicht anders kann, als falsch handeln.

Das Gewissen spricht aber nicht frei: Nur weil jemand nach seinem Gewissen handelt, bedeutet das nicht, daß er keine Schuld auf sich geladen hat (vgl. dazu STh. I-II q.19, a. 6)

Im letzten Gericht, entscheidet dann Gott anhand der Taten der Menschen. Dort ist Gott die letzte Instanz. Aber das ist freilich ein gänzlich anderes Thema.
Gruß Jürgen

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Pilger
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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von Pilger »

Lilaimmerdieselbe hat geschrieben:Die Ausnahmeregelungen scheinen mir aber gerade nicht das Wesentliche an "Amoris laetitia" zu sein. Hauptsächlich geht es dort um die Freude an Ehe und Familie.
Ja die Ausnahmeregelungen sind das wesentlich Neue das die Lehre der Kirche betrifft.
Natürlich spricht das Schreiben „Amoris laetitia“ oder sagen wir die etwas lange Predigt von Franziskus über die Freude an Ehe und Familie hauptsächlich bekanntes und bewährtes aber auch banales (das sich Ehepartner morgens einen Kuss geben sollten, und weniger fernsehen) im Spiegel der geistig theologischen Betrachtung aus. Im Kern der Reflektion ist nur in Kapitel 8 das wesentlich Neue das die Lehre der Kirche betrifft verortet. Darin sehe ich die Abweichung von der Tradition der Kirche der Lehre der Väter und der Worte des Evangeliums.
Deshalb habe ich als treuer Christ der in Treue zu Jesus steht damit ein Problem.
Komm bald Herr Jesu
Und wer nicht sein Kreuz auf sich nimmt und folgt mir nach,
der ist mein nicht wert. Wer sein Leben findet, der wird's verlieren;
und wer sein Leben verliert um meinetwillen, der wird's finden."

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umusungu
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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von umusungu »

Pilger hat geschrieben:Deshalb habe ich als treuer Christ der in Treue zu Jesus steht damit ein Problem.
Seit wann kann jeder Einzelne für sich selbst bestimmen, ob er in Treue zu Jesus steht und in Treue zur Kirche und ihrer Tradition?

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taddeo
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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von taddeo »

Pilger hat geschrieben:Ja die Ausnahmeregelungen sind das wesentlich Neue das die Lehre der Kirche betrifft.
Anscheinend hast Du ein anderes Dokument gelesen, aber nicht "Amoris laetitia". :achselzuck:

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umusungu
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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von umusungu »

das ist wirklich Kabarett like:
die Pius_Bruderschaft veröffentlicht unter der Überschrift "Papst über die christliche Ehe" mit Datum vom 8. April 2016 die Enzyklika „Casti connubii“ vom 31. 12. 1930...........

maliems
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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von maliems »

:breitgrins:
nicht schlecht

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Juergen
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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von Juergen »

Zur abendlichen/nächtlichen Meditation:
KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

SCHREIBEN AN DIE BISCHÖFE
DER KATHOLISCHEN KIRCHE
ÜBER DEN KOMMUNIONEMPFANG
VON WIEDERVERHEIRATETEN
GESCHIEDENEN GLÄUBIGEN
Exzellenz!

1. Das Internationale Jahr der Familie bietet eine wichtige Gelegenheit, die Zeugnisse der Liebe und der Sorge der Kirche für die Familie wiederzuentdecken(1) und zugleich die unschätzbaren Reichtümer der christlichen Ehe, die das Fundament der Familie bildet, erneut vorzulegen.

2. Besondere Aufmerksamkeit verdienen in diesem Zusammenhang die Schwierigkeiten und Leiden jener Gläubigen, die sich in einer irregulären ehelichen Situation(2) befinden. Die Hirten sind aufgerufen, die Liebe Christi und die mütterliche Nähe der Kirche spüren zu lassen; sie sollen sich ihrer in Liebe annehmen, sie ermahnen, auf die Barmherzigkeit Gottes zu vertrauen, und ihnen in kluger und taktvoller Weise konkrete Wege der Umkehr und der Teilnahme am Leben der kirchlichen Gemeinschaft aufzeigen(3).

3. Im Wissen darum, daß wahres Verständnis und echte Barmherzigkeit niemals von der Wahrheit getrennt sind(4), haben die Hirten die Pflicht, diesen Gläubigen die Lehre der Kirche bezüglich der Feier der Sakramente, besonders hinsichtlich des Kommunionempfangs in Erinnerung zu rufen. In diesem Anliegen wurden in den letzten Jahren in verschiedenen Gegenden unterschiedliche pastorale Lösungen vorgeschlagen, denen zufolge zwar eine allgemeine Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur heiligen Kommunion nicht möglich wäre, sie aber in bestimmten Fällen zum Tisch des Herrn hinzutreten könnten, sofern sie sich in ihrem Gewissensurteil dazu ermächtigt hielten. So zum Beispiel, wenn sie ganz zu Unrecht verlassen worden wären, obwohl sie sich aufrichtig bemüht hätten, die vorausgehende Ehe zu retten, oder wenn sie von der Ungültigkeit ihrer vorausgehenden Ehe überzeugt wären, dies aber im äußeren Bereich nicht aufzeigen könnten, oder wenn sie schon einen längeren Weg der Besinnung und der Buße zurückgelegt hätten, oder auch wenn sie aus moralisch ernsthaften Gründen der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen könnten.

Gewissen Meinungen zufolge müßten die geschíedenen Wiederverheirateten ein Gespräch mit einem klugen und erfahrenen Priester suchen, um ihre tatsächliche Situation objektiv zu prüfen. Dieser Priester hätte aber ihre mögliche Gewissensentscheidung, zur Eucharistie hinzuzutreten, zu respektieren, ohne daß dies eine Zulassung von amtlicher Seite einschlösse.

In diesen und ähnlichen Fällen würde es sich um eine tolerante und wohlwollende pastorale Lösung handeln, um den unterschiedlichen Situationen der wiederverheirateten Geschiedenen gerecht werden zu können.

4. Obwohl bekannt ist, daß von manchen Kirchenvätern ähnliche pastorale Lösungen vorgeschlagen und auch in der Praxis angewandt worden sind, stellten diese doch nie einen Konsens der Väter dar, bildeten in keiner Weise eine gemeinsame Lehre der Kirche und bestimmten nicht deren Disziplin. Es kommt dem universalen Lehramt der Kirche zu, in Treue zur Hl. Schrift und zur Tradition das Glaubensgut zu verkünden und authentisch auszulegen.

In Anbetracht der neuen, oben erwähnten pastoralen Vorschläge weiß sich diese Kongregation verpflichtet, die Lehre und Praxis der Kirche auf diesem Gebiet erneut in Erinnerung zu rufen. In Treue gegenüber dem Wort Jesu(5) hält die Kirche daran fest, daß sie eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann, falls die vorausgehende Ehe gültig war. Wenn Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen(6).

Diese Norm hat nicht den Charakter einer Strafe oder irgendeiner Diskriminierung der wiederverheirateten Geschiedenen, sie bringt vielmehr eine objektive Situation zum Ausdruck, die als solche den Hinzutritt zur heiligen Kommunion unmöglich macht: »Sie stehen insofern selbst ihrer Zulassung im Weg, als ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche sind, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung«(7).

Für die Gläubigen, die in einer solchen ehelichen Situation leben, wird der Hinzutritt zur heiligen Kommunion ausschließlich durch die sakramentale Lossprechung eröffnet, die »nur denen gewährt werden kann, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, daß, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, "sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind"«(8). In diesem Fall können sie zur heiligen Kommunion hinzutreten, wobei die Pflicht aufrecht erhalten bleibt, Ärgernis zu vermeiden.

5. Die Lehre und Disziplin der Kirche auf diesem Gebiet sind in der Zeit nach dem Konzil ausführlich im Apostolischen Schreiben Familiaris consortio vorgelegt worden. Das Mahnschreiben ruft den Hirten unter anderem ins Gedächtnis, daß sie um der Liebe zur Wahrheit willen verpflichtet sind, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden; es ermahnt sie, die wiederverheirateten Geschiedenen zu ermutigen, an verschiedenen Lebensvollzügen der Kirche teilzunehmen; zugleich bekräftigt es die beständige und allgemeine »auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zur eucharistischen Kommunion zuzulassen«(9) und gibt die Gründe dafür an. Die Struktur des Mahnschreibens und der Tenor seiner Worte zeigen klar, daß diese in verbindlicher Weise vorgelegte Praxis nicht aufgrund der verschiedenen Situationen modifiziert werden kann.

6. Gläubige, die wie in der Ehe mit einer Person zusammenleben, die nicht ihre rechtmäßige Ehegattin oder ihr rechtmäßiger Ehegatte ist, dürfen nicht zur heiligen Kommunion hinzutreten. Im Falle, daß sie dies für möglich hielten, haben die Hirten und Beichtväter wegen der Schwere der Materie und der Forderungen des geistlichen Wohls der betreffenden Personen(10) und des Allgemeinwohls der Kirche die emste Pflicht, sie zu ermahnen, daß ein solches Gewissensurteil in offenem Gegensatz zur Lehre der Kirche steht(11). Sie müssen diese Lehre zudem allen ihnen anvertrauten Gläubigen in Erinnerung rufen.

Dies bedeutet nicht, daß der Kirche die Situation dieser Gläubigen nicht am Herzen liege, die im übrigen nicht von der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen sind. Die Kirche bemüht sich um ihre pastorale Begleitung und lädt sie ein, am kirchlichen Leben innerhalb der Grenzen teilzunehmen, in denen dies mit den Vorraussetzungen des göttlichen Rechts vereinbar ist, über welche die Kirche keinerlei Dispensgewalt besitzt(12). Andererseits ist es notwendig, den betreffenden Gläubigen klarzumachen, daß ihre Teilnahme am Leben der Kirche nicht allein auf die Frage des Kommunionempfangs reduziert werden darf. Den Gläubigen muß geholfen werden, zu einem tieferen Verständnis vom Wert der Teilnahme am eucharistischen Opfer Christi, der geistlichen Kommunion(13), des Gebetes, der Betrachtung des Wortes Gottes, der Werke der Nächstenliebe und der Gerechtigkeit zu gelangen(14).

7. Die irrige Überzeugung von wiederverheirateten Geschiedenen, zum eucharistischen Tisch hinzutreten zu dürfen, setzt normalerweise voraus, daß dem persönlichen Gewissen die Macht zugeschrieben wird, in letzter Instanz auf der Grundlage der eigenen Überzeugung(15) über das Bestehen oder Nichtbestehen der vorausgehenden Ehe und über den Wert der neuen Verbindung zu entscheiden. Eine solche Auffassung ist jedoch unzulässig(16). Die Ehe stellt nämlich wesentlich eine öffentliche Wirklichkeit dar, weil sie das Abbild der bräutlichen Vereinigung zwischen Christus und seiner Kirche ist und die Urzelle und einen wichtigen Faktor im Leben der staatlichen Gesellschaft bildet.

8. Es ist gewiß wahr, daß das Urteil, ob die Voraussetzungen für einen Hinzutritt zur Eucharistie gegeben sind, vom richtig geformten Gewissen getroffen werden muß. Es ist aber ebenso wahr, daß der Konsens, der die Ehe konstituiert, nicht eine bloße Privatentscheidung ist, weil er für jeden Partner und das Ehepaar eine spezifisch kirchliche und soziale Situation konstituiert. Das Gewissensurteil über die eigene eheliche Situation betrifft daher nicht nur die unmittelbare Beziehung zwischen Mensch und Gott, als ob man ohne die kirchliche Vermittlung, die auch die im Gewissen verbindlichen kanonischen Normen einschließt, auskommen könnte. Diesen wichtigen Aspekt nicht zu beachten, würde bedeuten, die Ehe faktisch als Wirklichkeit der Kirche, das heißt als Sakrament, zu leugnen.

9. Indem das Apostolische Schreiben Famliiaris consortio die Hirten darüber hinaus einlädt, die verschiedenen Situationen der wiederverheirateten Geschiedenen gut zu unterscheiden, erinnert es auch an den Zustand jener, die die subjektive Gewissensüberzeugung haben, daß die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war(17). Es ist unbedingt auf dem von der Kirche festgelegten Weg des äußeren Bereichs zu prüfen, ob es sich objektiv um eine ungültige Ehe handelt. Während die Disziplin der Kirche die ausschließliche Kompetenz der Ehegerichte bezüglich der Prüfung der Gültigkeit der Ehe von Katholiken bekräftigt, bietet sie auch neue Wege, um die Ungültigkeit einer vorausgehenden Verbindung zu beweisen, und zwar mit dem Ziel, jede Abweichung der Wahrheit, die im prozessualen Weg nachweisbar ist, von der objektiven, vom rechten Gewissen erkannten Wahrheit so weit wie möglich auszuschließen(18).

Das Befolgen des Urteils der Kirche und die Beobachtung der geltenden Disziplin bezüglich der Verbindlichkeit der für eine gültige Ehe unter Katholiken notwendigen kanonischen Form ist das, was dem geistlichen Wohl der betroffenen Gläubigen wahrhaft nützt. Die Kirche ist nämlich der Leib Christi, und Leben in der kirchlichen Gemeinschaft ist Leben im Leib Christi und Sich-Nähren vom Leib Christi. Beim Empfang des Sakramentes der Eucharistie kann die Gemeinschaft mit Christus, dem Haupt, niemals von der Gemeinschaft mit seinen Gliedern, d.h. mit seiner Kirche getrennt werden. Deshalb ist das Sakrament unserer Vereinigung mit Christus auch das Sakrament der Einheit der Kirche. Ein Kommunionempfang im Gegensatz zu den Normen der kirchlichen Gemeinschaft ist deshalb ein in sich widersprüchlicher Akt. Die sakramentale Gemeinschaft mit Christus beinhaltet den Gehorsam gegenüber der Ordnung der kirchlichen Gemeinschaft, auch wenn dies manchmal schwierig sein kann, und setzt diesen voraus; sie kann nicht in rechter und fruchtbarer Weise erfolgen, wenn sich ein Glaubender, der sich Christus direkt nähern möchte, diese Ordnung nicht wahrt.

10. In Übereinstimmung mit dem bisher Gesagten soll ohne Einschränkung der Wunsch der Bischofssynode verwirklicht werden, den sich Papst Johannes Paul II. zu eigen gemacht hat und der mit Einsatz und lobenswerten Initiativen von seiten der Bischöfe, Priester, Ordensleute und Laien aufgegriffen worden ist: nämlich in fürsorgender Liebe alles zu tun, was die Gläubigen, die sich in einer irregulären ehelichen Situation befinden, in der Liebe zu Christus und zur Kirche bestärken kann. Nur so wird es ihnen möglich sein, die Botschaft von der christlichen Ehe uneingeschränkt anzuerkennen und die Not ihrer Situation aus dem Glauben zu bestehen. Die Pastoral wird alle Kräfte einsetzen müssen, um glaubhaft zu machen, daß es nicht um Diskrimierung geht, sondern einzig um uneingeschränkte Treue zum Willen Christi, der uns die Unauflöslichkeit der Ehe als Gabe des Schöpfers zurückgegeben und neu anvertraut hat. Das Mit-Leiden und Mit-Lieben der Hirten und der Gemeinschaft der Gläubigen ist nötig, damit die betroffenen Menschen auch in ihrer Last das süße Joch und die leichte Bürde Jesu erkennen können(19). Süß und leicht ist ihre Bürde nicht dadurch, daß sie gering und unbedeutend wäre, sondern sie wird dadurch leicht, daß der Herr - und mit ihm die ganze Kirche - sie mitträgt. Zu dieser eigentlichen, in der Wahrheit wie in der Liebe gleichermaßen gründenden Hilfe hinzuführen, ist die Aufgabe der Pastoral, die mit aller Hingabe angegangen werden muß.

Verbunden im kollegialen Einsatz, die Wahrheit Jesu Christi im Leben und in der Praxis der Kirche aufleuchten zu lassen, bin ich in Christus Ihr

Joseph Kardinal Ratzinger
Präfekt

+ Alberto Bovone
Tit.-Erzbischof von Cäsarea in Numidien
Sekretär

Papst Johannes Paul II hat in einer dem Kardinalpräfekten gewährten Audienz das vorliegende Schreiben, das in der Ordentlichen Versammlung dieser Kongregation beschlossen worden war, gebilligt und zu veröffentlichen angeordnet.

Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, den 14. September 1994, am Fest Kreuzerhöhung.

(1) Vgl. JOHANNES PAUL II., Brief an die Familien (2. Februar 1994), 3.
(2) Vgl. JOHANNES PAUL II., Apost. Schreiben Familiaris consortio, 79-84: AAS 74 (1982) 180-186.
(3) Vgl. Ebd., 84: AAS 74 (1982) 185; Brief an die Familien, 5; Katechismus der Katholischen Kirche, 1651.
(4) Vgl. PAUL VI., Enzykl. Humanae vitae, 29: AAS 60 (1968) 501; JOHANNES PAUL II., Apostl. Schreiben Reconciliatio et paenitentia, 34: AAS 77 (1985) 272; Enzykl. Veritatis splendor, 95: AAS 85 (1993) 1208.
(5) Mk 10,11-12: «Wer seine Frau aus der Ehe entläßt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entläßt und einen anderen heiratet».
(6) Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 1650; vgl. auch ebd., 1640, und KONZIL VON TRIENT, 24. Sitzung: DS 1797-1812.
(7) Apost. Schreiben Familiaris consortio, 84: AAS 74 (1982) 185-186.
(8) Ebd., 84: AAS 74 (1982) 186; vgl. JOHANNES PAUL II., Homilie zum Abschluß der VI. Bischofssynode, 7: AAS 72 (1980) 1082.
(9) Apost. Schreiben Familiariso consortio, 84: AAS 74 (1982) 185.
(10) Vgl. 1 Kor 11, 27-29.
(11) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 978 § 2.
(12) Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 1640.
(13) Vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über einige Fragen bezüglich des Dieners der Eucharistie, III/4: AAS 75 (1983) 1007; HL. THERESIA VON AVILA, Weg der Vollkommenheit, 35, 1; HL. ALFONS M. VON LIGUORI, Besuchungen des Allerheiligsten Altarssakramentes und der Gottesmutter.
(14) Vgl. Apost. Schreiben Familiaris consortio, 84: AAS 74 (1982) 185.
(15) Vgl. Enzykl. Veritatis splendor, 55: AAS 85 (1993) 1178.
(16) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 1085 § 2.
(17) Vgl. Apost. Schreiben Familiaris consortio, 84: AAS 74 (1982) 185.
(18) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, cann. 1536 § 2 und 1679, sowie Codex für die Orientalischen Kirchen, cann. 1217 § 2 und 1365 über die Beweiskraft, die die Erklärungen der Parteien in solchen Prozessen haben.
(19) Vgl. Mt 11,30.
Und wer das mit Franzens Geschreibsel überein bringt, gewinnt einen Leuchtstein.
Gruß Jürgen

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Raphael

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von Raphael »

Offenbar kann man sich zum Thema auch in der gebotenen Kürze und Deutlichkeit äußern! :ja:

Raphael

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von Raphael »

jackson hat geschrieben:Wenn man sich darauf hinausredet das "Gott der letzte Richter ist" ist, dann ist eine Diskussion natürlich völlig überflüssig. Dann ist aber jede Regel und jedes Urteil ebenso überflüssig, da alles urteilen ja allein Gott am Ende aller Tage überlassen ist.

Entscheidend ist doch der letzte Satz, der "Wille Gottes". Wie kann der Mensch diesen Willen erkennen?

Er kann ihn erkennen durch die Selbstoffenbarung Gottes, bezeugt durch die Schrift, dessen Auslegung dem legitimem kirchlichem Lehramt obligt und er kann ihn erkennen durch das ihm eingegebene Gewissen, welches von Gott herrührt, wenn er dieses denn entsprechend schult. Im Idealfall gibt es dann auch keinen Konflikt und es herscht deckungsgleichheit zwischen Lehre und Gewissen.
Sollte jetzt der Fall zustande kommen, das für Person A, nach der ihr bestens möglichen Gewissensschulung, eine Differenz entsteht zwischen der Handlungsmöglichkeit, die die Kirche verlangt und der Handlungsmöglichkeit, welche ihr das Gewissen abverlangt, so hat sie letzterem zu folgem.

Im Idealfall sollte das natürlich gar nicht soweit kommen, aber neu ist das nun einfach nicht. Das das Gewissen irren kann wird und wurde auch nicht bestritten. Aber was ist denn bitte unter "Deshalb braucht das Gewissen einen Herrn. Es braucht Jesus Christus" gemeint, wenn nicht die Gewissensbildung nach katholischer Lehre? Das Gewissen ist für den Menschen so lange letzte Instanz, bis er vor seinem Richter steht, wo er sich dann dafür zu verantworten hat.

Zumindest habe ich es so verstanden bisher, man mag mich korrigieren. Dann bitte aber mit etwas anderem als "Prediger Mielke".
Nun, das ist ja ganz nett geschwurbelt, nur bleibt da IMHO noch eine Frage offen:
Sie schreiben, daß der Mensch aus der Selbstoffenbarung Gottes den Willen Gottes erkennen kann. Das Ehescheidungsverbot Jesu aus Mt 19, 9 subsumier ich jetzt 'mal ganz schlicht unter Selbstoffenbarung Gottes.

Beim Thema Ehescheidung sind dem Gewissen zwei Möglichkeiten gegeben:
1. Es entscheidet sich gegen eine Scheidung.
2. Es entscheidet sich für eine Scheidung.

Inwiefern ist ein Gewissen gut gebildet, wenn es sich für die Variante 2 entscheidet, wo doch diese Variante eindeutig dem Willen Gottes widerspricht?

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martin v. tours
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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von martin v. tours »

Auf den Oberdramatiker hat die Welt gewartet:
http://www.merkur.de/welt/papst-biograf ... 92835.html
Nach dem sie nicht erreicht hat, daß die Menschen praktizieren, was sie lehrt, hat die gegenwärtige Kirche beschlossen, zu lehren, was sie praktizieren.
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Pilger
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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von Pilger »

Wie bringt man die Kritiker von „Amoris laetitia“ zum schweigen oder bricht zumindest die Bugwelle der Kritik? Na ganz einfach indem man behauptet „Amoris laetitia“ sei so ein unfangreicher und schwieriges Dokument man sollte das Lehrschreiben erst einmal Tage besser noch wochenlang lesen studieren meditieren um es in seinem ganzen Umfang verstehen zu können. Während dessen nutzen Bischöfe und Priester den durch Franziskus geöffneten Freiraum und schaffen Tatsachen. Wenn dann nach Wochen oder Monaten des Studiums der eine oder die andere doch Bedenken anmelden möchte. Dann sagt man ihnen, oh da habt ihr etwas zu hastig gelesen und/oder falsch verstanden ihr müsst noch einmal genauer nachlesen. Die Taktik der Menschen der Welt geht aber nicht auf, weil niemand Tagelang „Amoris laetitia“ lesen und studieren muss, um zuerkennen das, dass Lehrschreiben „Amoris laetitia“ im Besonderen im Artikel 8 ein Problem für die traditionelle Lehre der Väter, der Katholische Kirche, und gegen die Worte des Evangeliums darstellt. Wir sollten also nicht über die Lesegeschwindigkeit von „Amoris laetitia“ sprechen. Sondern es wäre besser zu Hinterfragen ob die eine universelle katholische Kirche in unterschiedlichen Kontinenten oder Ländern eine auch konkurrierende Lehre vertreten/verkünden kann/darf die von Bischofkonferenzen definiert und interpretiert wird oder ob sie damit den Auftrag ihres Stifters Jesus Christus die Obhut über die Einheit der Lehre automatisch aufgibt?
Komm bald Herr Jesu
Und wer nicht sein Kreuz auf sich nimmt und folgt mir nach,
der ist mein nicht wert. Wer sein Leben findet, der wird's verlieren;
und wer sein Leben verliert um meinetwillen, der wird's finden."

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Gallus
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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von Gallus »

http://rorate-caeli.blogspot.com/216/ ... .html#more

Das scheint mir eine gute Zusammenfassung der Situation zu sein.

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Hubertus
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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von Hubertus »

martin v. tours hat geschrieben:Auf den Oberdramatiker hat die Welt gewartet:
http://www.merkur.de/welt/papst-biograf ... 92835.html
Zuerst wollte ich :D aber das ist eher zum :kotz:
Noch holzschnittartiger und populistischer geht's wohl kaum noch ...
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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martin v. tours
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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von martin v. tours »

Vor allem, sagt er auch noch Blödsinn. Im Interview sagt er am Petersdom steht: Zur Ehre von Papst Pius V.
Diese (bewusste?) Unwahrheit wird Ihm zwar in den Kommentaren zum Artikel zerpflückt, aber wer liest die schon immer?
Erstmal mit Deck werfen, irgendwas bleibt schon hängen.
:würg:
Nach dem sie nicht erreicht hat, daß die Menschen praktizieren, was sie lehrt, hat die gegenwärtige Kirche beschlossen, zu lehren, was sie praktizieren.
Nicolás Gómez Dávila

CIC_Fan

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von CIC_Fan »

Lupus hat geschrieben:Ach du liebe Zeit!
Welch schräges Echo antwortet der päpstlichen Adhortatio!

Ich habe mir bereits gestern das ganze Dokument ausgedruckt (154 Seiten!) und möchte nun eigentlich erst einmal einige Tage damit verbringen die Exhortatio des Heiligen Vaters gründlichst zu studieren, soweit dies meinem begrenzten theologischen und seelsorgerlichen Sachverstand möglich ist.
Hat denn jeder, der hier bereits zustimmend oder ablehnend Partei ergreift, sich die Mühe gemacht, wie das auch in der Heiligen Schrift üblich sein muss, das Ganze im Zusammenhang zu lesen, nein, wirklich zu studieren?

Muss nicht manche schnelle (voreilige) Äußerung eventuell als Schnellschuss definiert werden?

Ich schlage allen Ernstes wirklich vor, solch ein kirchliches Dokument erst nach der Anrufung des Heiligen Geistes zu lesen und dann vielleicht auch tatsächlich zu verstehen!

"Komm Heiliger Geist, erfülle die Herzen Deiner Gläubigen und entzünde in ihnen das Feuer Deiner Liebe!
Sende aus Deinen Geist und alles wird neu geschaffen Alleluja!
Und du wirst das Angesicht der Erde erneuern, Alleluja!
Gott, Du hast die Herzen der Gläubigen durch die Erleuchtung des Heiligen Geistes belehrt:
Gib, dass wir in diesem Geiste erkennen, was recht ist und allezeit uns Seines Trostes erfreuen durch Christus, unseren Herrn. Amen"

+L.
Also ich habs bereits ganz gelesen :breitgrins: :breitgrins:

CIC_Fan

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von CIC_Fan »

Pilger hat geschrieben:@Lupus
Muss nicht manche schnelle (voreilige) Äußerung eventuell als Schnellschuss definiert werden?
Ja wie diese vielleicht?

Deutsche Bischöfe würdigen Papstbotschaft zu Ehe und Familie

Oder auch nicht es geht ja nicht um eine wörtliche Betrachtung von „Amoris laetitia“ sondern um die konkrete Quintessenz (das Wesentliche, das Hauptsächliche, das Wichtigste) und das ist eben das, Bischöfe und Priester in aller Welt von Land zu Land und von Kontinent zu Kontinent das geschrieben so auslegen können wie es der Zeit und Weltgeist ihrer „pastoralen Wirklichkeit“ und der kulturelle Hintergrund einfordert. Durch diese Unklarheit beraubt Franziskus das kirchliche Lehramt nicht nur seiner Autorität sondern auch seiner Kompetenz. So öffnet er durch schwammige und unkonkrete Formulierungen den Relativismus der Welt immerhin in guter Absicht die Kirchentüren.

Das ist der springende Punkt und nicht der Tsunami an Worten der diese Quintessenz mit bekannten Erläuterungen sowie oft wiederholten geistigen und theologischen Erkenntnissen zu Ehe und Familie überflutet.
Im Übrigen warum findet ein banaler "Kinofilm" in einem Lehrschreiben der katholischen Kirche Erwähnung? Ist das göttliche Offenbarung oder besitzt der erwähnte Kinofilm theologische Relevanz?
ich geh mal davon aus daß die Bischöfe das Dokument gelesen haben,den Bischof Vorderholzer hat sich ja auch bereits geäussert
auch denke ich daß die Stellungnahme mit dem Papst akkordiert ist

CIC_Fan

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von CIC_Fan »

umusungu hat geschrieben:das ist wirklich Kabarett like:
die Pius_Bruderschaft veröffentlicht unter der Überschrift "Papst über die christliche Ehe" mit Datum vom 8. April 2016 die Enzyklika „Casti connubii“ vom 31. 12. 1930...........
:breitgrins: :breitgrins: :breitgrins: :breitgrins: :breitgrins: :breitgrins: :breitgrins: :breitgrins: :breitgrins:

CIC_Fan

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von CIC_Fan »

Juergen hat geschrieben:Zur abendlichen/nächtlichen Meditation:
KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

SCHREIBEN AN DIE BISCHÖFE
DER KATHOLISCHEN KIRCHE
ÜBER DEN KOMMUNIONEMPFANG
VON WIEDERVERHEIRATETEN
GESCHIEDENEN GLÄUBIGEN
Exzellenz!

1. Das Internationale Jahr der Familie bietet eine wichtige Gelegenheit, die Zeugnisse der Liebe und der Sorge der Kirche für die Familie wiederzuentdecken(1) und zugleich die unschätzbaren Reichtümer der christlichen Ehe, die das Fundament der Familie bildet, erneut vorzulegen.

2. Besondere Aufmerksamkeit verdienen in diesem Zusammenhang die Schwierigkeiten und Leiden jener Gläubigen, die sich in einer irregulären ehelichen Situation(2) befinden. Die Hirten sind aufgerufen, die Liebe Christi und die mütterliche Nähe der Kirche spüren zu lassen; sie sollen sich ihrer in Liebe annehmen, sie ermahnen, auf die Barmherzigkeit Gottes zu vertrauen, und ihnen in kluger und taktvoller Weise konkrete Wege der Umkehr und der Teilnahme am Leben der kirchlichen Gemeinschaft aufzeigen(3).

3. Im Wissen darum, daß wahres Verständnis und echte Barmherzigkeit niemals von der Wahrheit getrennt sind(4), haben die Hirten die Pflicht, diesen Gläubigen die Lehre der Kirche bezüglich der Feier der Sakramente, besonders hinsichtlich des Kommunionempfangs in Erinnerung zu rufen. In diesem Anliegen wurden in den letzten Jahren in verschiedenen Gegenden unterschiedliche pastorale Lösungen vorgeschlagen, denen zufolge zwar eine allgemeine Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur heiligen Kommunion nicht möglich wäre, sie aber in bestimmten Fällen zum Tisch des Herrn hinzutreten könnten, sofern sie sich in ihrem Gewissensurteil dazu ermächtigt hielten. So zum Beispiel, wenn sie ganz zu Unrecht verlassen worden wären, obwohl sie sich aufrichtig bemüht hätten, die vorausgehende Ehe zu retten, oder wenn sie von der Ungültigkeit ihrer vorausgehenden Ehe überzeugt wären, dies aber im äußeren Bereich nicht aufzeigen könnten, oder wenn sie schon einen längeren Weg der Besinnung und der Buße zurückgelegt hätten, oder auch wenn sie aus moralisch ernsthaften Gründen der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen könnten.

Gewissen Meinungen zufolge müßten die geschíedenen Wiederverheirateten ein Gespräch mit einem klugen und erfahrenen Priester suchen, um ihre tatsächliche Situation objektiv zu prüfen. Dieser Priester hätte aber ihre mögliche Gewissensentscheidung, zur Eucharistie hinzuzutreten, zu respektieren, ohne daß dies eine Zulassung von amtlicher Seite einschlösse.

In diesen und ähnlichen Fällen würde es sich um eine tolerante und wohlwollende pastorale Lösung handeln, um den unterschiedlichen Situationen der wiederverheirateten Geschiedenen gerecht werden zu können.

4. Obwohl bekannt ist, daß von manchen Kirchenvätern ähnliche pastorale Lösungen vorgeschlagen und auch in der Praxis angewandt worden sind, stellten diese doch nie einen Konsens der Väter dar, bildeten in keiner Weise eine gemeinsame Lehre der Kirche und bestimmten nicht deren Disziplin. Es kommt dem universalen Lehramt der Kirche zu, in Treue zur Hl. Schrift und zur Tradition das Glaubensgut zu verkünden und authentisch auszulegen.

In Anbetracht der neuen, oben erwähnten pastoralen Vorschläge weiß sich diese Kongregation verpflichtet, die Lehre und Praxis der Kirche auf diesem Gebiet erneut in Erinnerung zu rufen. In Treue gegenüber dem Wort Jesu(5) hält die Kirche daran fest, daß sie eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann, falls die vorausgehende Ehe gültig war. Wenn Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen(6).

Diese Norm hat nicht den Charakter einer Strafe oder irgendeiner Diskriminierung der wiederverheirateten Geschiedenen, sie bringt vielmehr eine objektive Situation zum Ausdruck, die als solche den Hinzutritt zur heiligen Kommunion unmöglich macht: »Sie stehen insofern selbst ihrer Zulassung im Weg, als ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche sind, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung«(7).

Für die Gläubigen, die in einer solchen ehelichen Situation leben, wird der Hinzutritt zur heiligen Kommunion ausschließlich durch die sakramentale Lossprechung eröffnet, die »nur denen gewährt werden kann, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, daß, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, "sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind"«(8). In diesem Fall können sie zur heiligen Kommunion hinzutreten, wobei die Pflicht aufrecht erhalten bleibt, Ärgernis zu vermeiden.

5. Die Lehre und Disziplin der Kirche auf diesem Gebiet sind in der Zeit nach dem Konzil ausführlich im Apostolischen Schreiben Familiaris consortio vorgelegt worden. Das Mahnschreiben ruft den Hirten unter anderem ins Gedächtnis, daß sie um der Liebe zur Wahrheit willen verpflichtet sind, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden; es ermahnt sie, die wiederverheirateten Geschiedenen zu ermutigen, an verschiedenen Lebensvollzügen der Kirche teilzunehmen; zugleich bekräftigt es die beständige und allgemeine »auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zur eucharistischen Kommunion zuzulassen«(9) und gibt die Gründe dafür an. Die Struktur des Mahnschreibens und der Tenor seiner Worte zeigen klar, daß diese in verbindlicher Weise vorgelegte Praxis nicht aufgrund der verschiedenen Situationen modifiziert werden kann.

6. Gläubige, die wie in der Ehe mit einer Person zusammenleben, die nicht ihre rechtmäßige Ehegattin oder ihr rechtmäßiger Ehegatte ist, dürfen nicht zur heiligen Kommunion hinzutreten. Im Falle, daß sie dies für möglich hielten, haben die Hirten und Beichtväter wegen der Schwere der Materie und der Forderungen des geistlichen Wohls der betreffenden Personen(10) und des Allgemeinwohls der Kirche die emste Pflicht, sie zu ermahnen, daß ein solches Gewissensurteil in offenem Gegensatz zur Lehre der Kirche steht(11). Sie müssen diese Lehre zudem allen ihnen anvertrauten Gläubigen in Erinnerung rufen.

Dies bedeutet nicht, daß der Kirche die Situation dieser Gläubigen nicht am Herzen liege, die im übrigen nicht von der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen sind. Die Kirche bemüht sich um ihre pastorale Begleitung und lädt sie ein, am kirchlichen Leben innerhalb der Grenzen teilzunehmen, in denen dies mit den Vorraussetzungen des göttlichen Rechts vereinbar ist, über welche die Kirche keinerlei Dispensgewalt besitzt(12). Andererseits ist es notwendig, den betreffenden Gläubigen klarzumachen, daß ihre Teilnahme am Leben der Kirche nicht allein auf die Frage des Kommunionempfangs reduziert werden darf. Den Gläubigen muß geholfen werden, zu einem tieferen Verständnis vom Wert der Teilnahme am eucharistischen Opfer Christi, der geistlichen Kommunion(13), des Gebetes, der Betrachtung des Wortes Gottes, der Werke der Nächstenliebe und der Gerechtigkeit zu gelangen(14).

7. Die irrige Überzeugung von wiederverheirateten Geschiedenen, zum eucharistischen Tisch hinzutreten zu dürfen, setzt normalerweise voraus, daß dem persönlichen Gewissen die Macht zugeschrieben wird, in letzter Instanz auf der Grundlage der eigenen Überzeugung(15) über das Bestehen oder Nichtbestehen der vorausgehenden Ehe und über den Wert der neuen Verbindung zu entscheiden. Eine solche Auffassung ist jedoch unzulässig(16). Die Ehe stellt nämlich wesentlich eine öffentliche Wirklichkeit dar, weil sie das Abbild der bräutlichen Vereinigung zwischen Christus und seiner Kirche ist und die Urzelle und einen wichtigen Faktor im Leben der staatlichen Gesellschaft bildet.

8. Es ist gewiß wahr, daß das Urteil, ob die Voraussetzungen für einen Hinzutritt zur Eucharistie gegeben sind, vom richtig geformten Gewissen getroffen werden muß. Es ist aber ebenso wahr, daß der Konsens, der die Ehe konstituiert, nicht eine bloße Privatentscheidung ist, weil er für jeden Partner und das Ehepaar eine spezifisch kirchliche und soziale Situation konstituiert. Das Gewissensurteil über die eigene eheliche Situation betrifft daher nicht nur die unmittelbare Beziehung zwischen Mensch und Gott, als ob man ohne die kirchliche Vermittlung, die auch die im Gewissen verbindlichen kanonischen Normen einschließt, auskommen könnte. Diesen wichtigen Aspekt nicht zu beachten, würde bedeuten, die Ehe faktisch als Wirklichkeit der Kirche, das heißt als Sakrament, zu leugnen.

9. Indem das Apostolische Schreiben Famliiaris consortio die Hirten darüber hinaus einlädt, die verschiedenen Situationen der wiederverheirateten Geschiedenen gut zu unterscheiden, erinnert es auch an den Zustand jener, die die subjektive Gewissensüberzeugung haben, daß die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war(17). Es ist unbedingt auf dem von der Kirche festgelegten Weg des äußeren Bereichs zu prüfen, ob es sich objektiv um eine ungültige Ehe handelt. Während die Disziplin der Kirche die ausschließliche Kompetenz der Ehegerichte bezüglich der Prüfung der Gültigkeit der Ehe von Katholiken bekräftigt, bietet sie auch neue Wege, um die Ungültigkeit einer vorausgehenden Verbindung zu beweisen, und zwar mit dem Ziel, jede Abweichung der Wahrheit, die im prozessualen Weg nachweisbar ist, von der objektiven, vom rechten Gewissen erkannten Wahrheit so weit wie möglich auszuschließen(18).

Das Befolgen des Urteils der Kirche und die Beobachtung der geltenden Disziplin bezüglich der Verbindlichkeit der für eine gültige Ehe unter Katholiken notwendigen kanonischen Form ist das, was dem geistlichen Wohl der betroffenen Gläubigen wahrhaft nützt. Die Kirche ist nämlich der Leib Christi, und Leben in der kirchlichen Gemeinschaft ist Leben im Leib Christi und Sich-Nähren vom Leib Christi. Beim Empfang des Sakramentes der Eucharistie kann die Gemeinschaft mit Christus, dem Haupt, niemals von der Gemeinschaft mit seinen Gliedern, d.h. mit seiner Kirche getrennt werden. Deshalb ist das Sakrament unserer Vereinigung mit Christus auch das Sakrament der Einheit der Kirche. Ein Kommunionempfang im Gegensatz zu den Normen der kirchlichen Gemeinschaft ist deshalb ein in sich widersprüchlicher Akt. Die sakramentale Gemeinschaft mit Christus beinhaltet den Gehorsam gegenüber der Ordnung der kirchlichen Gemeinschaft, auch wenn dies manchmal schwierig sein kann, und setzt diesen voraus; sie kann nicht in rechter und fruchtbarer Weise erfolgen, wenn sich ein Glaubender, der sich Christus direkt nähern möchte, diese Ordnung nicht wahrt.

10. In Übereinstimmung mit dem bisher Gesagten soll ohne Einschränkung der Wunsch der Bischofssynode verwirklicht werden, den sich Papst Johannes Paul II. zu eigen gemacht hat und der mit Einsatz und lobenswerten Initiativen von seiten der Bischöfe, Priester, Ordensleute und Laien aufgegriffen worden ist: nämlich in fürsorgender Liebe alles zu tun, was die Gläubigen, die sich in einer irregulären ehelichen Situation befinden, in der Liebe zu Christus und zur Kirche bestärken kann. Nur so wird es ihnen möglich sein, die Botschaft von der christlichen Ehe uneingeschränkt anzuerkennen und die Not ihrer Situation aus dem Glauben zu bestehen. Die Pastoral wird alle Kräfte einsetzen müssen, um glaubhaft zu machen, daß es nicht um Diskrimierung geht, sondern einzig um uneingeschränkte Treue zum Willen Christi, der uns die Unauflöslichkeit der Ehe als Gabe des Schöpfers zurückgegeben und neu anvertraut hat. Das Mit-Leiden und Mit-Lieben der Hirten und der Gemeinschaft der Gläubigen ist nötig, damit die betroffenen Menschen auch in ihrer Last das süße Joch und die leichte Bürde Jesu erkennen können(19). Süß und leicht ist ihre Bürde nicht dadurch, daß sie gering und unbedeutend wäre, sondern sie wird dadurch leicht, daß der Herr - und mit ihm die ganze Kirche - sie mitträgt. Zu dieser eigentlichen, in der Wahrheit wie in der Liebe gleichermaßen gründenden Hilfe hinzuführen, ist die Aufgabe der Pastoral, die mit aller Hingabe angegangen werden muß.

Verbunden im kollegialen Einsatz, die Wahrheit Jesu Christi im Leben und in der Praxis der Kirche aufleuchten zu lassen, bin ich in Christus Ihr

Joseph Kardinal Ratzinger
Präfekt

+ Alberto Bovone
Tit.-Erzbischof von Cäsarea in Numidien
Sekretär

Papst Johannes Paul II hat in einer dem Kardinalpräfekten gewährten Audienz das vorliegende Schreiben, das in der Ordentlichen Versammlung dieser Kongregation beschlossen worden war, gebilligt und zu veröffentlichen angeordnet.

Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, den 14. September 1994, am Fest Kreuzerhöhung.

(1) Vgl. JOHANNES PAUL II., Brief an die Familien (2. Februar 1994), 3.
(2) Vgl. JOHANNES PAUL II., Apost. Schreiben Familiaris consortio, 79-84: AAS 74 (1982) 180-186.
(3) Vgl. Ebd., 84: AAS 74 (1982) 185; Brief an die Familien, 5; Katechismus der Katholischen Kirche, 1651.
(4) Vgl. PAUL VI., Enzykl. Humanae vitae, 29: AAS 60 (1968) 501; JOHANNES PAUL II., Apostl. Schreiben Reconciliatio et paenitentia, 34: AAS 77 (1985) 272; Enzykl. Veritatis splendor, 95: AAS 85 (1993) 1208.
(5) Mk 10,11-12: «Wer seine Frau aus der Ehe entläßt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entläßt und einen anderen heiratet».
(6) Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 1650; vgl. auch ebd., 1640, und KONZIL VON TRIENT, 24. Sitzung: DS 1797-1812.
(7) Apost. Schreiben Familiaris consortio, 84: AAS 74 (1982) 185-186.
(8) Ebd., 84: AAS 74 (1982) 186; vgl. JOHANNES PAUL II., Homilie zum Abschluß der VI. Bischofssynode, 7: AAS 72 (1980) 1082.
(9) Apost. Schreiben Familiariso consortio, 84: AAS 74 (1982) 185.
(10) Vgl. 1 Kor 11, 27-29.
(11) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 978 § 2.
(12) Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 1640.
(13) Vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über einige Fragen bezüglich des Dieners der Eucharistie, III/4: AAS 75 (1983) 1007; HL. THERESIA VON AVILA, Weg der Vollkommenheit, 35, 1; HL. ALFONS M. VON LIGUORI, Besuchungen des Allerheiligsten Altarssakramentes und der Gottesmutter.
(14) Vgl. Apost. Schreiben Familiaris consortio, 84: AAS 74 (1982) 185.
(15) Vgl. Enzykl. Veritatis splendor, 55: AAS 85 (1993) 1178.
(16) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 1085 § 2.
(17) Vgl. Apost. Schreiben Familiaris consortio, 84: AAS 74 (1982) 185.
(18) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, cann. 1536 § 2 und 1679, sowie Codex für die Orientalischen Kirchen, cann. 1217 § 2 und 1365 über die Beweiskraft, die die Erklärungen der Parteien in solchen Prozessen haben.
(19) Vgl. Mt 11,30.
Und wer das mit Franzens Geschreibsel überein bringt, gewinnt einen Leuchtstein.
das ist gar nicht notwendig der Papst kann andere Normen setzten und er hat das ja nicht mal getan sondern einen anderen Schwerpunkt gesetzt

CIC_Fan

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von CIC_Fan »

Hubertus hat geschrieben:
martin v. tours hat geschrieben:Auf den Oberdramatiker hat die Welt gewartet:
http://www.merkur.de/welt/papst-biograf ... 92835.html
Zuerst wollte ich :D aber das ist eher zum :kotz:
Noch holzschnittartiger und populistischer geht's wohl kaum noch ...
das zahlt sich nicht aus Lachen reicht

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Hubertus
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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von Hubertus »

martin v. tours hat geschrieben:Vor allem, sagt er auch noch Blödsinn. Im Interview sagt er am Petersdom steht: Zur Ehre von Papst Pius V.
Diese (bewusste?) Unwahrheit wird Ihm zwar in den Kommentaren zum Artikel zerpflückt, aber wer liest die schon immer?
Erstmal mit Deck werfen, irgendwas bleibt schon hängen.
:würg:
Ja, das ist mir auch übel aufgestoßen.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Marion
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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von Marion »

Juergen hat geschrieben:Und wer das mit Franzens Geschreibsel überein bringt, gewinnt einen Leuchtstein.
Hat sich irgendein "Tradibischof" schon gemeldet? Das wäre viel interessanter als Bloggozesantheologengeschwätz. Burke, Sarah, Brandmüller oder so.
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Marion
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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von Marion »

Papst Pius XI.: DIVINI ILLIUS MAGISTRI, 31. Dezember 1929
“In höchstem Grade gefährlich ist fernerhin jene naturalistische Richtung, die in unsern Tagen in das Gebiet der Erziehung eindringt in einer Frage so zarter Natur, wie es die Sittenreinheit und die Keuschheit ist. Sehr verbreitet ist der Irrtum derer, die in gefährlichem Unterfangen und mit häßlichen Ausdrücken einer sogenannten sexuellen Erziehung das Wort reden, indem sie fälschlich meinen, sie könnten die jungen Leute gegen die Gefahren der Sinnlichkeit durch rein natürliche Mittel schützen, durch eine gefährliche und verfrühte sexuelle Aufklärung für alle ohne Unterschied und sogar in der Öffentlichkeit, und was noch schlimmer ist, indem sie dieselben zeitweilig den Gelegenheiten aussetzen, um durch Gewöhnung, wie sie sagen, den Geist gegen die Gefahren abzuhärten.”
Franz, “ÜBER DIE LIEBE IN DER FAMILIE”:
208. “Das Zweite Vatikanische Konzil sprach von der Notwendigkeit, die Kinder und Jugendlichen » durch eine positive und kluge Geschlechtserziehung « zu unterweisen […] Der Sexualtrieb kann geschult werden in einem Weg der Selbsterkenntnis […] 282. Eine Sexualerziehung, die ein gewisses Schamgefühl hütet, ist ein unermesslicher Wert, auch wenn heute manche meinen, das sei eine Frage anderer Zeiten. […] Denn all das bereitet auf ein ganzheitliches und großherziges Sich-Schenken vor, das nach einer öffentlichen Verpflichtung seinen Ausdruck findet in der körperlichen Hingabe. […] 285. Die Sexualerziehung muss auch die Achtung und die Wertschätzung der Verschiedenheit einbeziehen, die jedem die Möglichkeit zeigt, die Einschließung in die eigenen Grenzen zu überwinden, um sich der Annahme des anderen zu öffnen. […] Doch es ist auch wahr, dass das Männliche und das Weibliche nicht etwas starr Umgrenztes ist. […] Man muss den Kindern helfen, diese gesunden Formen des „Austausches“, die der Vaterfigur keinesfalls ihre Würde nehmen, ganz normal zu akzeptieren.”
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Vir Probatus
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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von Vir Probatus »

Die Tradis haben eine eigene Veröffentlichung zum Thema am 8. April:

http://www.fsspx.de/de/news-events/news ... -ehe-15178


Sie lassen damit klar erkennen, was Sie vom Papst und dessen Exhortation halten: Nichts.

Es ist ja auch ein Kreuz mit dieser Unfehlbarkeit.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von taddeo »

Vir Probatus hat geschrieben:Die Tradis haben eine eigene Veröffentlichung zum Thema am 8. April:

http://www.fsspx.de/de/news-events/news ... -ehe-15178


Sie lassen damit klar erkennen, was Sie vom Papst und dessen Exhortation halten: Nichts.

Es ist ja auch ein Kreuz mit dieser Unfehlbarkeit.
Eine Apostolische Exhortation erhebt keinerlei Anspruch auf Unfehlbarkeit, soweit sie nicht unfehlbare Lehraussagen zitiert. Dasselbe gilt aber auch für die Enzyklika von Pius XI. Beide Dokumente sind Teil des ordentlichen, apostolischen Lehramtes der Kirche, die Enzyklika als grundsätzliches Lehrschreiben allerdings vom formalen Rang her höhergestellt als die Exhortation als anlaßbezogenes Lehrschreiben.

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Peti
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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von Peti »

Ein guter oder ein schlechter Text ?
https://www.facebook.com/permalink.php? ... ry_index=
Was für ein Glück für uns, dass wir wissen können, dass die Barmherzigkeit Gottes unendlich ist.
Johannes Maria Vianney

Lilaimmerdieselbe
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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von Lilaimmerdieselbe »

Bischof Oster hat jedenfalls einen guten geschrieben.

Raphael

Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von Raphael »

Lilaimmerdieselbe hat geschrieben:Bischof Oster hat jedenfalls einen guten geschrieben.
Dem man allerdings anmerken kann, daß es sich um einen dreifachen Spagat handelt:
1. nicht zu deutliche Kritik üben
2. das Wesentliche nicht aus den Augen verlieren
3. dem Gläubigen eine Entscheidungshilfe an die Hand geben

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JosefBordat
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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von JosefBordat »

Ich habe – Asche auf mein lichtes Haupt – das Wochenende nicht mit Amoris laetitia verbracht, zumindest nicht mit dem Schreiben. Mir ist aber aufgefallen, dass in den zahllosen Bewertungen, denen ich mich dann doch nicht entziehen konnte, ein Wort immer wieder fällt: Gewissen. Papst Franziskus setze die durch das Zweite Vatikanische Konzil begonnene Stärkung des Gewissenskonzepts fort. Das bringt mich jetzt doch dazu, kurz einzuhaken. - https://jobo72.wordpress.com/216/4/11 ... -gewissen/

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Jorge_
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Re: Nachsynodale Ermunterungen namens „Amoris laetitia“

Beitrag von Jorge_ »

JosefBordat hat geschrieben:Ich habe – Asche auf mein lichtes Haupt – das Wochenende nicht mit Amoris laetitia verbracht, zumindest nicht mit dem Schreiben. Mir ist aber aufgefallen, dass in den zahllosen Bewertungen, denen ich mich dann doch nicht entziehen konnte, ein Wort immer wieder fällt: Gewissen. Papst Franziskus setze die durch das Zweite Vatikanische Konzil begonnene Stärkung des Gewissenskonzepts fort. Das bringt mich jetzt doch dazu, kurz einzuhaken. - https://jobo72.wordpress.com/216/4/11 ... -gewissen/
JoBo, ich glaube, ich kaufe mir dein Buch doch. Hatte das vor längerer Zeit mal erwogen, aber dann doch nicht gemacht, weil nach dem, was ich in der Vorschau daraus lesen konnte, nicht das drinstand, was ich erwartete. Aber dein heutiger Artikel bringt es exakt auf den Punkt, daher ausnahmsweise ein großes Lob, da mir die Blogartikel von dir sonst meistens zu apologetisch und schönfärberisch sind, aber der hier ist echt gut.
"El humor obscurece la verdad, endurece el corazón, y entorpece el entendimiento."

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