Beichtstühle und andere Umgebungen
Beichtstühle und andere Umgebungen
Dieser Thread wurde nicht von Angelika eröffnet, sondern aus "Bei Lebensgefahr einen katholischen Priester rufen" abgesplittet.
Geronimo
Danke, Jürgen, für die Information.
Ich hab mal vor längerer Zeit gelesen, dass man im Notfall auch bei einem Laien beichten kann. Weiß aber nicht mehr, wo genau das war ...
Ich bin beim Stöbern im CIC auf folgendes gestoßen, was mich irgendwie amüsiert hat:
"Can. 961, § 3. Außerhalb des Beichtstuhls dürfen Beichten nur aus gerechtem Grund entgegengenommen werden."
Was ist denn ein gerechter Grund ?
Und warum muss das eigentlich so haarklein festgelegt werden ?
Gruß
Angelika
Geronimo
Danke, Jürgen, für die Information.
Ich hab mal vor längerer Zeit gelesen, dass man im Notfall auch bei einem Laien beichten kann. Weiß aber nicht mehr, wo genau das war ...
Ich bin beim Stöbern im CIC auf folgendes gestoßen, was mich irgendwie amüsiert hat:
"Can. 961, § 3. Außerhalb des Beichtstuhls dürfen Beichten nur aus gerechtem Grund entgegengenommen werden."
Was ist denn ein gerechter Grund ?
Und warum muss das eigentlich so haarklein festgelegt werden ?
Gruß
Angelika
Du meinst sicher Can. 964.Angelika hat geschrieben:Ich bin beim Stöbern im CIC auf folgendes gestoßen, was mich irgendwie amüsiert hat:
"Can. 961, § 3. Außerhalb des Beichtstuhls dürfen Beichten nur aus gerechtem Grund entgegengenommen werden."
Was ist denn ein gerechter Grund ?
"gerechter Grund" ist so eine Standardformel, die nicht so recht definiert ist. Da kommt es immer auf den Einzelfall an.
"Ich habe keine Lust im Beichtstuhl zu beichten" - ist wohl kein gerechter Grund.
"Ich hab mir den Haxen gebrochen und mein Rollstuhl passr nicht in den Beichststuhl" - das ist dann wohl ein gerechter Grund.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Eine interessante Information, jedoch frage ich mich warum dann die Beichtstühle so extrem selten benutzt werden? Wenn heute noch jemand zum beichten geht, was ja an sich schon reinen Seltenheitswert hat, dann geht er oder sie doch meistens ins "Beichtzimmer" oder? Ausnahme sind sicher Wallfahrtsorte, aber ich spreche auch von der normalen Durchschnittspfarre.Juergen hat geschrieben:Du meinst sicher Can. 964.Angelika hat geschrieben:Ich bin beim Stöbern im CIC auf folgendes gestoßen, was mich irgendwie amüsiert hat:
"Can. 961, § 3. Außerhalb des Beichtstuhls dürfen Beichten nur aus gerechtem Grund entgegengenommen werden."
Was ist denn ein gerechter Grund ?
"gerechter Grund" ist so eine Standardformel, die nicht so recht definiert ist. Da kommt es immer auf den Einzelfall an.
"Ich habe keine Lust im Beichtstuhl zu beichten" - ist wohl kein gerechter Grund.
"Ich hab mir den Haxen gebrochen und mein Rollstuhl passr nicht in den Beichststuhl" - das ist dann wohl ein gerechter Grund.
Wenn ich mal wieder alleine, in der leeren Kirche, vor dem Beichtstuhl auf den Priester warte, kann ich mich wirklich nicht über großes Gedränge beklagen.
Eine beklagenswerte traurige Situation, an was liegt es das den Menschen nicht das Schöne am Bußsakrament vermittelt werden kann, es ist doch nicht nur eine Last, sondern bringt auch viel Freude?
Gruß Suchende
Nichts entspricht dem Evangelium mehr, als auf der einen Seite bei Gott Kraft für die eigene Seele zu sammeln, um dann hinzugehen und das Leid der anderen mitzutragen.
hl. Vinzenz von Paul
hl. Vinzenz von Paul
Missstände [Punkt]Suchende hat geschrieben:jedoch frage ich mich warum dann die Beichtstühle so extrem selten benutzt werden? Wenn heute noch jemand zum beichten geht, was ja an sich schon reinen Seltenheitswert hat, dann geht er oder sie doch meistens ins "Beichtzimmer" oder? Ausnahme sind sicher Wallfahrtsorte, aber ich spreche auch von der normalen Durchschnittspfarre.
Das widerspricht doch ganz klar dem § 4711 des ABC oder ACB oder CIC oder was auch immer !
Eine instruction für das Bußsakrament muss her !
So ein Wildwuchs muss eingedämmt werden.
Da kann ich nix zu sagen, ich wohne in keiner "normale Durchschnittspfarre"Suchende hat geschrieben:...aber ich spreche auch von der normalen Durchschnittspfarre.
Gruß Jürgen
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- Robert Ketelhohn
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Ich kenne aus „normalen Durchschnittspfarreien überhaupt nur Beichtstühle. „Beichtzimmer“? Sind mir noch nicht untergekommen. Natürlich kann einer den Pfarrer um ein Beichtgespräch bitten – außerhalb der üblichen Zeit –, aber daß es dafür besondere Zimmer geben soll, ist mir neu.Suchende hat geschrieben:Eine interessante Information, jedoch frage ich mich warum dann die Beichtstühle so extrem selten benutzt werden? Wenn heute noch jemand zum beichten geht, was ja an sich schon reinen Seltenheitswert hat, dann geht er oder sie doch meistens ins "Beichtzimmer" oder? Ausnahme sind sicher Wallfahrtsorte, aber ich spreche auch von der normalen Durchschnittspfarre.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
Da hätten wir sowas:
Rechts durch die Tür geht man rein und dann ist man in einem "normalen" Beichtstuhl mit Kniebank und Gitter. Wünscht man ein Beichtgespräch, so kann man durch eine weitere Tür (neben dem Gitter) gehen und gelangt innerhalb dieses "Gebildes" in einen kleinen Raum mit Tisch und zwei Stühlen.
Rechts durch die Tür geht man rein und dann ist man in einem "normalen" Beichtstuhl mit Kniebank und Gitter. Wünscht man ein Beichtgespräch, so kann man durch eine weitere Tür (neben dem Gitter) gehen und gelangt innerhalb dieses "Gebildes" in einen kleinen Raum mit Tisch und zwei Stühlen.
Gruß Jürgen
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Naja, die heißen wohl auch nicht "Beichtzimmer", sondern "Sprechzimmer" oder so, oder es ist irgendein Raum, der auch anderweitig genutzt wird und danach benannt ist.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Ich kenne aus „normalen Durchschnittspfarreien überhaupt nur Beichtstühle. „Beichtzimmer“? Sind mir noch nicht untergekommen. Natürlich kann einer den Pfarrer um ein Beichtgespräch bitten – außerhalb der üblichen Zeit –, aber daß es dafür besondere Zimmer geben soll, ist mir neu.
In älteren Kirchen gibt es übrigens "Beichtkapellen".
Gruß
Angelika
- Robert Ketelhohn
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Genau. Da finden auch die Gespräche mit sonstigen Bittstellern statt (wg. Taufe, Trauung etc.).Angelika hat geschrieben:Naja, die heißen wohl auch nicht "Beichtzimmer", sondern "Sprechzimmer" oder so, oder es ist irgendein Raum, der auch anderweitig genutzt wird und danach benannt ist.
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Re: Beichstühle und andere Umgebungen
Na ja, vermutlich will man verhindern, dass man letzten Endes in der Kneipe beim Bier beichtet, weil man da eh so gerne ins Reden kommt.Angelika hat geschrieben: Und warum muss das eigentlich so haarklein festgelegt werden ?
"Gerechte Gründe" sind ein weites Feld für Auslegungen.
Mein Beichtvater macht sogar Spaziergänge mit den Leuten, wenn die das wollen. Nach seiner Erfahrung löst das Laufen die Anspannung, und die Leute fangen an, wirklich nachzudenken, und nach einiger Zeit das Innerste nach Außen zu kehren ...
Ich wollte eigentlich für die nächste Beichte darum bitten, dass er sich mit mir mal vor den Tabernakel setzt ...
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Beim Wort "Beichtstuhl" muss ich (leider!) immer an meine Kirchenrechtsvorlesungen denken. Wir hatten das so ein nettes (echt kompliziertes) Fallbeispiel: "Ein Priester vergewaltigt im Beichtzimmer eine Ordensfrau, die außerdem seine leibliche Schwester ist." Sowas ist hoffentlich noch nie passiert! Allerdings: Damit es auch ja nie passieren kann, müssen wir zwischen Priester und Frau das Gitter des Beichtstuhls einziehen - man kann ja nie wissen ! Übrigens ist die Vergebung dieser schweren Sünde dann dem Papst vorbehalten. Und wenn die Frau da freiwillig mitgemacht hat, darf sie ihre Sünde nicht bei dem Priester beichten, mit dem sie sie begangen hat (bzw. er darf sie nicht davon lossprechen)...
Wir armen Studenten hatten dann echt einen Knoten im Hirn ... und haben am Sinn des ganzen Kirchenrechts gezweifelt. Wen wundert's...
Sr. Franziska
Wir armen Studenten hatten dann echt einen Knoten im Hirn ... und haben am Sinn des ganzen Kirchenrechts gezweifelt. Wen wundert's...
Sr. Franziska
Seit wann macht frau bei einer Vergewaltigung freiwillig mit ?Sr. Franziska OP hat geschrieben:Beim Wort "Beichtstuhl" muss ich (leider!) immer an meine Kirchenrechtsvorlesungen denken. Wir hatten das so ein nettes (echt kompliziertes) Fallbeispiel: "Ein Priester vergewaltigt im Beichtzimmer eine Ordensfrau, die außerdem seine leibliche Schwester ist." Sowas ist hoffentlich noch nie passiert! Allerdings: Damit es auch ja nie passieren kann, müssen wir zwischen Priester und Frau das Gitter des Beichtstuhls einziehen - man kann ja nie wissen ! Übrigens ist die Vergebung dieser schweren Sünde dann dem Papst vorbehalten. Und wenn die Frau da freiwillig mitgemacht hat
Wetten, dass dieses Beispiel nicht von einer Frau stammt?
Aber davon abgesehen denke ich mir immer mal wieder, dass mit dem Beichtstuhl möglicherweise auch der Priester geschützt werden soll ...
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Das halte ich auch für den nachvollziehbarsten Grund ! Mit der Behauptung, von einem Priester sexuell belästigt worden zu sein, kann man/frau dessen Leben zerstören - auch wenn's gar nicht stimmt (da steht dann Aussage gegen Aussage).Marlene hat geschrieben:Aber davon abgesehen denke ich mir immer mal wieder, dass mit dem Beichtstuhl möglicherweise auch der Priester geschützt werden soll ...
Zum Fallbeispiel: Gemeint war natürlich nicht, dass die Frau bei einer "Vergewaltigung" freiwillig mitmacht (das wäre tatsächlich absurd), sondern dass die beiden gemeinsam "freiwillig" sündigen...
- Mariamante
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Beichtstühle und Sündenbewußtsein
Wenn Papst Johannes Paul das mangelnde Sündenbewußtsein beklagt, dann ist dieser Mangel sicher auch ein Faktor, dass viele Menschen nicht mehr zum Beichstuhl finden.
Wer Jesus liebt, entwickelt eine Feinfühligkeit und Sensibilität dafür, was Sünde ist - und möchte seine Seele immer wieder so rein wie möglich waschen, um sich mit Gott dem "Allheiligsten" zu vereinigen.
Als jemand zu P.Pio kam und gefragt wurde, wie oft er beichten würde- und er gab einen längeren Abstand an- da fragte P.Pio: "Wäscht du dich auch nur ein mal im Monat?" Die heilige Beichte ist eine wundebare Seelenwäsche, durch die wir immer wieder erneuert, gereinigt und geheilgt werden. Meines Erachtens ist es ein Ausdruck tiefer Dankbarkeit gegenüber der erlösenden, heilenden, barmherzigen Liebe Jesus, wenn man dieses hl. Sakrament der Buße nützt und schätzt- und dadurch auch mit einem bereiten Herzen die hl. Kommunion empfängt.
Wer Jesus liebt, entwickelt eine Feinfühligkeit und Sensibilität dafür, was Sünde ist - und möchte seine Seele immer wieder so rein wie möglich waschen, um sich mit Gott dem "Allheiligsten" zu vereinigen.
Als jemand zu P.Pio kam und gefragt wurde, wie oft er beichten würde- und er gab einen längeren Abstand an- da fragte P.Pio: "Wäscht du dich auch nur ein mal im Monat?" Die heilige Beichte ist eine wundebare Seelenwäsche, durch die wir immer wieder erneuert, gereinigt und geheilgt werden. Meines Erachtens ist es ein Ausdruck tiefer Dankbarkeit gegenüber der erlösenden, heilenden, barmherzigen Liebe Jesus, wenn man dieses hl. Sakrament der Buße nützt und schätzt- und dadurch auch mit einem bereiten Herzen die hl. Kommunion empfängt.
Gelobt sei Jesus Christus
Klasse ist auch der Canon, in dem davon ausgegangen wird, dass eine Frau bei Pfarrer A beichtet, Pfarrer B zu Unrecht bei der kirchlichen Autorität wegen eines im Rahmen der Beichte begangenen Verstoßes gegen das 6. Gebot angezeigt zu haben ...Sr. Franziska OP hat geschrieben:Beim Wort "Beichtstuhl" muss ich (leider!) immer an meine Kirchenrechtsvorlesungen denken. Wir hatten das so ein nettes (echt kompliziertes) Fallbeispiel: "Ein Priester vergewaltigt im Beichtzimmer eine Ordensfrau, die außerdem seine leibliche Schwester ist." Sowas ist hoffentlich noch nie passiert! Allerdings: Damit es auch ja nie passieren kann, müssen wir zwischen Priester und Frau das Gitter des Beichtstuhls einziehen - man kann ja nie wissen ! Übrigens ist die Vergebung dieser schweren Sünde dann dem Papst vorbehalten. Und wenn die Frau da freiwillig mitgemacht hat, darf sie ihre Sünde nicht bei dem Priester beichten, mit dem sie sie begangen hat (bzw. er darf sie nicht davon lossprechen)...
Wir armen Studenten hatten dann echt einen Knoten im Hirn ... und haben am Sinn des ganzen Kirchenrechts gezweifelt. Wen wundert's...
Sr. Franziska
Möchte auch mal wissen, wie oft das vorkommt ....
Laura
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Fand ich auch immer Klasse !Laura hat geschrieben:Klasse ist auch der Canon, in dem davon ausgegangen wird, dass eine Frau bei Pfarrer A beichtet, Pfarrer B zu Unrecht bei der kirchlichen Autorität wegen eines im Rahmen der Beichte begangenen Verstoßes gegen das 6. Gebot angezeigt zu haben ...
Überhaupt sind die rechtlichen Regelungen des Bußsakramentes die kompliziertesten von allen (wer in welchem Fall wann, wo und bei wem was beichten darf oder nicht und warum)!
Das mag ja durchaus einen Sinn haben.Sr. Franziska OP hat geschrieben:Überhaupt sind die rechtlichen Regelungen des Bußsakramentes die kompliziertesten von allen (wer in welchem Fall wann, wo und bei wem was beichten darf oder nicht und warum)!
Aber irgendwie find ich solch komplizierte Regelungen daneben, besonders beim Bußsakrament.
Gruß
Angelika
wieso? es macht doch Sinn, daß derjenige, der an einer "Tat" beteiligt ist, den anderen Tatbeteiligten nicht lossprechen kann. Dem Misbrauch wäre ja Tür und Tor geöffnet.Angelika hat geschrieben: Das mag ja durchaus einen Sinn haben.
Aber irgendwie find ich solch komplizierte Regelungen daneben, besonders beim Bußsakrament.
Gruß
Angelika
Und wir Menschen brauchen nun mal Regeln, sonst halten wir uns ja an gar nichts mehr... (manchmal auch nicht trotz Regeln - siehe Geschwindigkeitsbegrenzungen)...
Oder fändest Du es gut, wenn ein Richter, der mit einem Freund zusammen eine Unterschlagung begeht, im Prozess über den Freund zu Gericht sitzt?
Hallo Edith,
ich meinte nicht (nur) die Regelung, dass ein Tatbeteiligter einen anderen Tatbeteiligten nicht lossprechen darf. Sondern ich meinte die komplizierten Regelungen allgemein.
Ich glaube, dass komplizierte und haarklein festgelegte Regeln, die keiner mehr alle kennen kann, zur Verunsicherung führen. Und ich meine, dass wir Menschen uns viel eher an klare und verständliche Regeln halten als an komplizierte.
Gruß
Angelika
ich meinte nicht (nur) die Regelung, dass ein Tatbeteiligter einen anderen Tatbeteiligten nicht lossprechen darf. Sondern ich meinte die komplizierten Regelungen allgemein.
Ich glaube, dass komplizierte und haarklein festgelegte Regeln, die keiner mehr alle kennen kann, zur Verunsicherung führen. Und ich meine, dass wir Menschen uns viel eher an klare und verständliche Regeln halten als an komplizierte.
Gruß
Angelika
Wenn's doch sooo einfach im Kirchenrecht stehen würde ...Ralf hat geschrieben:Angelika, wir müssen uns ja nicht anderer Leute Kopf zerbrechen.
Nach Sünde beichten.
Einfacher geht's nicht.
Wie kann man das Bußsakrament eigentlich missbrauchen ?Micha hat geschrieben:das Kirchenrecht ist wohl am ehesten dazu da, Missbräuche zu verhindern oder zu sanktionieren
Wenn die Beichte nicht ehrlich ist, dann ist sie ungültig. Das weiß ja sowieso jeder. Warum dann bloß so viele Paragraphen, um jedes Detail zu erfassen ?
Gruß
Angelika
Munter drauflossündigen,... sich nicht die geringsten Gedanken machen, weil man danach ja beichtet, ner Kerze stiftet... und dann kann man wieder weitermachen.....Angelika hat geschrieben: Wie kann man das Bußsakrament eigentlich missbrauchen ?
oder dem Beichtvater Reue vorspielen, ohne sie zu haben....
oder mal als Mutprobe beichten gehen und einen rechten Stuß sagen, der nicht stimmt...
oder oder oder.....
Nein, wenn solch ein Übergriff im Kontext des Bußsakramentes vorkommt.Edith hat geschrieben:Nur wenn sowas zwischen einer Nonne und einem Priester,Sr. Franziska OP hat geschrieben:Übrigens ist die Vergebung dieser schweren Sünde dann dem Papst vorbehalten.
oder zwischen Geschwistern...
oder generell passiert? (Eine Vergewaltigung, mein ich?)
Und übrigens: die Mehrzahl der kirchenrechtlichen Regelungen zur Beichte sind nicht an den Beichtenden, sondern an den Spender des Bußsakramentes gerichtet. Wer keine Lust dazu hat, braucht sich ja wirklich nicht diese "dutzende von Regelungen" reinzuziehen. Einfach beichten - ohne CIC im Gepäck!
Ach so, ja: nicht vergessen, vorher zu sündigen...