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Was man mit der Forensuche so alles findet (und eigentlich gar nicht gesucht hatte), wovon man noch nie zuvor gehört hatte...
Betreff: Kirchenrechtliche Frage: Kastraten
Ich bin gerade etwas verwirrt.taddeo am So, 22. Feb 2009, 22:02 hat geschrieben:Die Frage mußt Du auch vor der Aufnahme ins Priesterseminar durch ein ärztliches Attest positiv beantworten lassen, sonst wirst Du nicht genommen. Da kommt Dir die Frage noch seltsamer vor, glaube mir. Der Arzt, bei dem ich wegen der Gesundheitsuntersuchung war, hatte noch nie mit so einem Fragebogen zu tun - erst hat er ziemlich dumm geschaut, dann war er allerdings recht amüsiert und meinte nur "davon gehen wir mal aus, oder?" und kreuzte "JA" an.Linus hat geschrieben:Allerdings die Frage, ob man denn zeugungsfähig sei. Was angesichts der geforderten Moral seitens der Kirche doch etwas arg seltsam ist.Im Ehevorbereitungsprotokoll ist die Frage an den Bräutigam "Sind Sie kastriert?" nicht vorgesehen...
Dass man das grundsätzlich analog zur Ehefähigkeit sieht und ein Priester daher nicht impotent sein darf, ist irgendwo logisch.
Aber war das jetzt in dem Forenbeitrag nur unsauber formuliert, oder soll 1) ein Priester tatsächlich auch zeugungsfähig sein?!
WARUM??? WOFÜR??? Wie wird das begründet?!
Und 2) im Ehevorbereitungsprotokoll gibt es diese Frage ebenso? Wirklich zeugungsfähig, nicht nur beischlaffähig?! Aber laut Can. 1084 § 3 genügt für die Ehe doch die Beischlaffähigkeit?!