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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Dienstag 4. August 2015, 13:59
von Juergen
overkott hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Der em. Erbischof Milingo weiß, wie außerkirchliche Lebenspartnerschaften Geistlicher gewürdigt werden.
Das ist doch was ganz anderes.
Nein.
Doch!

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 3. September 2015, 14:03
von HeGe
kath.net hat geschrieben:Karlsruhe: Beschwerde gegen kirchliches Arbeitsrecht unzulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zum eigenen kirchlichen Arbeitsrecht zurückgewiesen. Hintergrund ist weitreichende Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen. [...]

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 3. September 2015, 18:36
von Vir Probatus
Juergen hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Der em. Erbischof Milingo weiß, wie außerkirchliche Lebenspartnerschaften Geistlicher gewürdigt werden.
Das ist doch was ganz anderes.
Nein.
Doch!
Was hat man unter "ausserkirchlicher Lebenspartnerschaft" zu verstehen ? Gibt es auch eine (inner)kirchliche Lebenspartnerschaft ?

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Freitag 4. September 2015, 07:52
von taddeo
Vir Probatus hat geschrieben:Was hat man unter "ausserkirchlicher Lebenspartnerschaft" zu verstehen ? Gibt es auch eine (inner)kirchliche Lebenspartnerschaft ?
Ja, die sogenannte "cohabitatio fraterna" (also das enthaltsame Zusammenleben eines unverheirateten Paares in einem Haushalt) wäre so eine "innerkirchliche Lebenspartnerschaft". Früher war das so geregelt, daß dies mit ausdrücklicher Erlaubnis der kirchlichen Obrigkeit in Ausnahmefällen gestattet werden konnte, heute gibt es m. W. keine Rechtsvorschriften mehr dazu.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Mittwoch 14. Oktober 2015, 06:21
von Hubertus

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Mittwoch 14. Oktober 2015, 08:45
von Salmantizenser
:/ Ob das der richtige Weg ist, um einen grundlegenden Reformprozess zu starten?

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Mittwoch 14. Oktober 2015, 09:43
von Lilaimmerdieselbe
So grundlegendes hat sich doch gar nicht geändert.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Mittwoch 14. Oktober 2015, 11:26
von CIC_Fan
Salmantizenser hat geschrieben:
:/ Ob das der richtige Weg ist, um einen grundlegenden Reformprozess zu starten?
beabsichtigt das irgendjemand ?

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Mittwoch 17. Februar 2016, 15:44
von Juergen
Beim geänderten kirchlichen Arbeitsrecht scheint Theorie und Praxis ein ganz klein wenig auseinander zu driften. Die von vielen Liberalen gewünschen Änderungen werden in letzter Konsequenz dann doch nicht umgesetzt.
http://www.katholisch.de/aktuelles/aktu ... weitheirat

Zeitung:
Woelki verhindert Rektor-Wahl
Wahl scheiterte an Veto mehrerer Bischöfe
Köln - 13.02.2016
Die Wahl eines neuen Rektors der "Katholischen Hochschule NRW" (KatHO) soll nach einem Zeitungsbericht am Veto des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki und weiterer nordrhein-westfälischer Bischöfe gescheitert sein. Grund sei gewesen, dass der geschiedene Kandidat Ende 2015 ein zweites Mal standesamtlich geheiratet habe, berichtete der "Kölner Stadt-Anzeiger" am Samstag. Ein Sprecher des Kölner Erzbistums wollte auf KNA-Anfrage dazu keine Stellung nehmen und verwies auf die Vertraulichkeit von Personalangelegenheiten…

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Montag 21. März 2016, 13:48
von HeGe
Der EuGH beschäftigt sich mit einem Fall, wo eine Bewerberin aus religiösen Gründen abgelehnt wurde:

http://www.kath.net/news/54458

Betrifft zwar einen Fall eines evangelischen Hilfswerkes, ist aber wohl auch für uns nicht uninteressant, was da geurteilt wird.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 21. Juli 2016, 14:58
von HeGe
michaelis hat geschrieben:Lt. Focus hat das Bundesverfassungsgericht die Kündigung eines Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus wegen Wiederverheiratung nach Scheidung entgegen dem Urteils des Bundesarbeitsgerichts für rechtmäßig erklärt. :klatsch:
Dieser Rechtsstreit, der nach der Entscheidung des BVerfG wieder an das BArbG zurück gegangen ist, wird jetzt am 28.7. dort erneut verhandelt:

http://www.bundesarbeitsgericht.de/term ... ne.html#28

Ich bin mal gespannt. Durch die im Nachgang der Entscheidung durchgeführten Änderungen im kirchlichen Arbeitsrecht würde der zugrundeliegende Sachverhalt heute wahrscheinlich ohnehin anders beurteilt, so dass man sich eigentlich nur um das Recht gehabt haben streitet. Aber für eine mögliche finanzielle Entschädigung ist das natürlich auch relevant.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 21. Juli 2016, 15:13
von CIC_Fan
Ich versteh nicht warum es immer wieder zu diesen Differenzen kommt

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 21. Juli 2016, 15:42
von taddeo
CIC_Fan hat geschrieben:Ich versteh nicht warum es immer wieder zu diesen Differenzen kommt
Das Arbeitsrecht ist eine ähnlich einträgliche Sache für Anwälte wie das Familienrecht. Da wird halt gern gestritten, nicht nur im kirchlichen Kontext - zumal solche Auseinandersetzungen meistens von Rechtsschutzversicherungen übernommen werden, was die Hemmschwelle niedriger macht.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 21. Juli 2016, 15:57
von HeGe
taddeo hat geschrieben:
CIC_Fan hat geschrieben:Ich versteh nicht warum es immer wieder zu diesen Differenzen kommt
Das Arbeitsrecht ist eine ähnlich einträgliche Sache für Anwälte wie das Familienrecht. Da wird halt gern gestritten, nicht nur im kirchlichen Kontext - zumal solche Auseinandersetzungen meistens von Rechtsschutzversicherungen übernommen werden, was die Hemmschwelle niedriger macht.
Entschuldigung bitte, aber Anwälten geht es nicht um Geld. Unverschämte Behauptung! :motz: Anwälte sind Organe der Rechtspflege und kämpfen alleine für Gerechtigkeit, Wahrheit und das ganze Gedöns! :zirkusdirektor:

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 21. Juli 2016, 16:06
von taddeo
HeGe hat geschrieben:Entschuldigung bitte, aber Anwälten geht es nicht um Geld. Unverschämte Behauptung! :motz: Anwälte sind Organe der Rechtspflege und kämpfen alleine für Gerechtigkeit, Wahrheit und das ganze Gedöns! :zirkusdirektor:
Das weiß ich doch, spätestens seit vergangenem Jahr. Es war meinem Anwalt auch sichtlich peinlich, wegen der amtlichen Gebührenordnung überhaupt Honorarrechnungen stellen zu müssen. :pfeif:

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 21. Juli 2016, 16:10
von HeGe
taddeo hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Entschuldigung bitte, aber Anwälten geht es nicht um Geld. Unverschämte Behauptung! :motz: Anwälte sind Organe der Rechtspflege und kämpfen alleine für Gerechtigkeit, Wahrheit und das ganze Gedöns! :zirkusdirektor:
Das weiß ich doch, spätestens seit vergangenem Jahr. Es war meinem Anwalt auch sichtlich peinlich, wegen der amtlichen Gebührenordnung überhaupt Honorarrechnungen stellen zu müssen. :pfeif:
Ich gehe stark davon aus, dass er sein Honorar, wie eigentlich üblich, einem wohltätigen Zweck hat zukommen lassen! :unbeteiligttu:

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 21. Juli 2016, 16:22
von CIC_Fan
warum bzw wo und unter welchen Umständen ist das üblich? hier ist das völlig ausgeschlossen

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 21. Juli 2016, 16:25
von HeGe
Sheldon Cooper hat geschrieben:warum bzw wo und unter welchen Umständen ist das üblich? hier ist das völlig ausgeschlossen
An deinem Humor-Detektor musst du aber noch arbeiten :D

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 21. Juli 2016, 16:32
von CIC_Fan
für Humor ist es mit heute zu heiß

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 21. Juli 2016, 16:39
von taddeo
HeGe hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Entschuldigung bitte, aber Anwälten geht es nicht um Geld. Unverschämte Behauptung! :motz: Anwälte sind Organe der Rechtspflege und kämpfen alleine für Gerechtigkeit, Wahrheit und das ganze Gedöns! :zirkusdirektor:
Das weiß ich doch, spätestens seit vergangenem Jahr. Es war meinem Anwalt auch sichtlich peinlich, wegen der amtlichen Gebührenordnung überhaupt Honorarrechnungen stellen zu müssen. :pfeif:
Ich gehe stark davon aus, dass er sein Honorar, wie eigentlich üblich, einem wohltätigen Zweck hat zukommen lassen! :unbeteiligttu:
Sicher hat er das. Größtenteils schon mal der stets bedürftigen Allgemeinheit in Form von Umsatz- und Einkommenssteuer. :D

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 28. Juli 2016, 14:32
von HeGe

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 28. Juli 2016, 15:19
von CIC_Fan
was ja an sich sehr sinnvoll ist

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 28. Juli 2016, 16:04
von HeGe
Aus diesem Artikel geht auch noch ein mir nicht bekannter Aspekt des ursprünglichen Urteils des BAG hervor, das vom BVerfG aufgehoben worden war. Hiernach hatte das BAG an der Kündigung vor allem gestört, dass ein ähnliches Wiederverheiratungsverbot für protestantische Mitarbeiter in gleicher Position nicht galt, dass Katholiken insoweit also benachteiligt wurden:

http://www.sueddeutsche.de/karriere/arb ... -1.397665

Eine nicht uninteressante Frage. :hmm:

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 28. Juli 2016, 16:10
von overkott
HeGe hat geschrieben:Aus diesem Artikel geht auch noch ein mir nicht bekannter Aspekt des ursprünglichen Urteils des BAG hervor, das vom BVerfG aufgehoben worden war. Hiernach hatte das BAG an der Kündigung vor allem gestört, dass ein ähnliches Wiederverheiratungsverbot für protestantische Mitarbeiter in gleicher Position nicht galt, dass Katholiken insoweit also benachteiligt wurden:

http://www.sueddeutsche.de/karriere/arb ... -1.397665

Eine nicht uninteressante Frage. :hmm:
Wir der EuGH Europas letzter Tendenzbetrieb?

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 28. Juli 2016, 16:42
von CIC_Fan
overkott hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Aus diesem Artikel geht auch noch ein mir nicht bekannter Aspekt des ursprünglichen Urteils des BAG hervor, das vom BVerfG aufgehoben worden war. Hiernach hatte das BAG an der Kündigung vor allem gestört, dass ein ähnliches Wiederverheiratungsverbot für protestantische Mitarbeiter in gleicher Position nicht galt, dass Katholiken insoweit also benachteiligt wurden:

http://www.sueddeutsche.de/karriere/arb ... -1.397665

Eine nicht uninteressante Frage. :hmm:
Wir der EuGH Europas letzter Tendenzbetrieb?
Setzen Themen Verfehlung nicht genügend

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 28. Juli 2016, 16:51
von ar26
HeGe hat geschrieben:Aus diesem Artikel geht auch noch ein mir nicht bekannter Aspekt des ursprünglichen Urteils des BAG hervor, das vom BVerfG aufgehoben worden war. Hiernach hatte das BAG an der Kündigung vor allem gestört, dass ein ähnliches Wiederverheiratungsverbot für protestantische Mitarbeiter in gleicher Position nicht galt, dass Katholiken insoweit also benachteiligt wurden:

http://www.sueddeutsche.de/karriere/arb ... -1.397665

Eine nicht uninteressante Frage. :hmm:
Gut gesehen Herr Kollege :) . Hier muss man auch bedenken, daß - wie wir ja hier im Forum schon lang und breit diskutiert haben - die zwischen zwei getauften Protestanten geschlossene Ehe aus katholischer Sicht ebenfalls gültig und unauflöslich ist.

Richtig spannend wäre allerdings die Frage, ob diese Konsequenzen des kirchlichen Arbeitsrechts auch bei einer bloßen Naturehe zur Geltung kommen müssten, oder gar bei einer bloß standesamtlichen und katholischerseits gar nicht gültigen Ehe. Irgendwie überkommt mich der Eindruck, daß man vor diesem Hintergrund sich tatsächlich fragen muss, ob das kirchliche Arbeitsrecht noch konsistent ist. Spontan würde ich sagen, der springende Punkt bei der Loyalität ist doch, das dort nichts Unkatholisches passieren darf, egal wer dort arbeitet.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 7. August 2016, 00:21
von Hubertus

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 7. August 2016, 07:24
von Vir Probatus
Hubertus hat geschrieben:"Eine Meinungsmache [sic!] von Stefan Nägele":

"Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Heirat : Wie die katholische Kirche den Rechtsstaat spaltet"

Nach den im letzten Jahr von der Kirche verordneten neuen Bestimmungen für diesen Bereich müsste sie doch eigentlich diese Kündigung zurückziehen.
Aber vermutlich geht es nicht mehr um den Chefarzt und seine Arbeit an den Kranken, sondern um Grundsätzliches.
Und das sind dann immer so Themen, wo ich Kirche als bedrohlich wahrnehme.
Ich sagte ja schon einmal, man sollte Tebartz van Elst in eine Diskussionsrunde mit geschassten Kita-Leiterinnen einladen. Das wäre spannend.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 7. August 2016, 07:32
von Raphael
Hubertus hat geschrieben:"Eine Meinungsmache [sic!] von Stefan Nägele":

"Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Heirat : Wie die katholische Kirche den Rechtsstaat spaltet"
Vermutlich ist Nägele der rechtliche Vertreter des Chefarztes, welchem gekündigt worden ist.
Ein solcher Umstand gibt dann seinen Aussage ein anderes Gewicht. :roll:

M.E. ist es eine der schwierigsten Aufgaben in der Juristerei, die Wertigkeit der jeweiligen Rechtsnormen zu bestimmen. Insbesondere wenn hier gleich drei Rechtsgebiete betroffen sind: Arbeitsrecht, Verfassungsrecht und Europarecht.
Spannend ist es allemal ..............

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 7. August 2016, 07:43
von Protasius
Vir Probatus hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:"Eine Meinungsmache [sic!] von Stefan Nägele":

"Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Heirat : Wie die katholische Kirche den Rechtsstaat spaltet"

Nach den im letzten Jahr von der Kirche verordneten neuen Bestimmungen für diesen Bereich müsste sie doch eigentlich diese Kündigung zurückziehen.
Aber vermutlich geht es nicht mehr um den Chefarzt und seine Arbeit an den Kranken, sondern um Grundsätzliches.
Und das sind dann immer so Themen, wo ich Kirche als bedrohlich wahrnehme.
Ich sagte ja schon einmal, man sollte Tebartz van Elst in eine Diskussionsrunde mit geschassten Kita-Leiterinnen einladen. Das wäre spannend.
:hmm: Die Kita-Leiterinnen waren aber doch in Mainz. Müßte man da nicht eher Lehmann einladen?

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 7. August 2016, 08:14
von Vir Probatus
Protasius hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:"Eine Meinungsmache [sic!] von Stefan Nägele":

"Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Heirat : Wie die katholische Kirche den Rechtsstaat spaltet"

Nach den im letzten Jahr von der Kirche verordneten neuen Bestimmungen für diesen Bereich müsste sie doch eigentlich diese Kündigung zurückziehen.
Aber vermutlich geht es nicht mehr um den Chefarzt und seine Arbeit an den Kranken, sondern um Grundsätzliches.
Und das sind dann immer so Themen, wo ich Kirche als bedrohlich wahrnehme.
Ich sagte ja schon einmal, man sollte Tebartz van Elst in eine Diskussionsrunde mit geschassten Kita-Leiterinnen einladen. Das wäre spannend.
:hmm: Die Kita-Leiterinnen waren aber doch in Mainz. Müßte man da nicht eher Lehmann einladen?
Ich denke, wegen Wiederheirat geschasste Kita-Leiterinnen gibt es überall. Man könnte aus jedem Bistum eine Vertreterin nehmen.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 7. August 2016, 11:57
von HeGe
Protasius hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:"Eine Meinungsmache [sic!] von Stefan Nägele":

"Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Heirat : Wie die katholische Kirche den Rechtsstaat spaltet"

Nach den im letzten Jahr von der Kirche verordneten neuen Bestimmungen für diesen Bereich müsste sie doch eigentlich diese Kündigung zurückziehen.
Aber vermutlich geht es nicht mehr um den Chefarzt und seine Arbeit an den Kranken, sondern um Grundsätzliches.
Und das sind dann immer so Themen, wo ich Kirche als bedrohlich wahrnehme.
Ich sagte ja schon einmal, man sollte Tebartz van Elst in eine Diskussionsrunde mit geschassten Kita-Leiterinnen einladen. Das wäre spannend.
:hmm: Die Kita-Leiterinnen waren aber doch in Mainz. Müßte man da nicht eher Lehmann einladen?
Ja, schon, aber wenn Vir Probatus nicht mindestens in jedem zweiten Beitrag Tebartz van Elst erwähnt, bekommt er vermutlich Magenschmerzen.