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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Montag 20. Juli 2015, 13:56
von HeGe
Einigen gefällt die abweichende Entscheidung einiger bayerischer Bistümer nicht:
kath.net hat geschrieben:Über die linke Flanke gespielt

Kirchliches Arbeitsrecht: Volker Beck warf den Bischöfen von Regensburg, Passau und Eichstätt eine «erbarmungslose und kündigungswütige Haltung» vor, die vor weltlichen Gerichten keinen Bestand haben werde. kath.net-Kommentar von Peter Winnemöller [...]

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Montag 20. Juli 2015, 14:09
von taddeo
HeGe hat geschrieben:Einigen gefällt die abweichende Entscheidung einiger bayerischer Bistümer nicht:
kath.net hat geschrieben:Über die linke Flanke gespielt

Kirchliches Arbeitsrecht: Volker Beck warf den Bischöfen von Regensburg, Passau und Eichstätt eine «erbarmungslose und kündigungswütige Haltung» vor, die vor weltlichen Gerichten keinen Bestand haben werde. kath.net-Kommentar von Peter Winnemöller [...]
Die "Entscheidung" ist ja bisher gar keine. Gut, "prüfen" sollen sie ruhig ... aber am Ende werden sie nicht drum rumkommen, die von der DBK beschlossenen Änderungen ebenfalls umzusetzen.
Die Frage ist ohnehin, wieso meinen diese drei Bischöfe, das nicht mittragen zu können? Das ist reine Symbolpolitik, denke ich. Wer von den Neuregelungen betroffen sein wird, das sind ohnehin nur diejenigen am untersten Ende der kirchlichen Beschäftigungsleiter - einfache Erzieherinnen, Putzfrauen, kleine Angestellte, die nicht mal zwingend katholisch sein müssen. Jeder, der zB eine Leitungsstelle innehat, oder erst recht alle, die im Verkündigungsdienst tätig sind, ist sowieso nicht eingeschlossen, für die gilt weiter das "verschärfte" Kündigungsrecht. Es ist ein Witz, hier so ein Tamtam zu machen und zu riskieren, daß noch irgendein Obergericht entscheidet, daß sich die Kirche in normalen Beschäftigungsverhältnissen an das allgemeine Arbeitsrecht zu halten hat.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Montag 20. Juli 2015, 15:40
von Peti
Wenn man bedenkt, dass in kirchlichen Pflegeeinrichtungen in den Ballungsräumen schon seit Jahrzehnten Moslems und Wiederverheiratete arbeiten, dann ist die Entscheidung der drei Bistümer nicht mehr nachvollziehbar.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Montag 20. Juli 2015, 16:15
von taddeo
Peti hat geschrieben:Wenn man bedenkt, dass in kirchlichen Pflegeeinrichtungen in den Ballungsräumen schon seit Jahrzehnten Moslems und Wiederverheiratete arbeiten, dann ist die Entscheidung der drei Bistümer nicht mehr nachvollziehbar.
Das kommt noch dazu, daß in "Mangelberufen" die eigenen Kriterien schon lang ignoriert werden.
Das trifft auf Pflegeberufe sicher zu, aber auch auf den Klerus.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 23. Juli 2015, 14:08
von HeGe

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 23. Juli 2015, 14:49
von CIC_Fan
ich denke mal es wird da jetzt wesentlich schwerer personal zu finden und es werden sich auch etliche verabschieden

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Samstag 25. Juli 2015, 18:14
von Vir Probatus
Die Fachkompetenzen der Mitarbeiter sind nicht wichtig, siehe die KITA in Mainz.
In deren Schlafzimmer hat Ordnung zu herrschen
Das ist die Lektion, die erteilt werden soll.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Samstag 25. Juli 2015, 18:41
von mensch
Vir Probatus hat geschrieben: Die Fachkompetenzen der Mitarbeiter sind nicht wichtig, siehe die KITA in Mainz.
In deren Schlafzimmer hat Ordnung zu herrschen
Das ist die Lektion, die erteilt werden soll.
Überhaupt von "kirchlichen Mitarbeitern" zu sprechen zeugt schon von völliger Realitätsferne. Hauptsache, er stolpert nicht selbst irgendwann über zu harte Lektionen.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Samstag 25. Juli 2015, 20:26
von taddeo
Vir Probatus hat geschrieben:
Die Fachkompetenzen der Mitarbeiter sind nicht wichtig, siehe die KITA in Mainz.
In deren Schlafzimmer hat Ordnung zu herrschen
Das ist die Lektion, die erteilt werden soll.
Das kann man ausgerechnet Bischof Oster wohl kaum vorwerfen. Er erteilt niemandem Lektionen. Das Bistum Passau ist sicherlich ein Bistum, in dem das Privatleben der Mitarbeiter eher zuwenig eine Rolle spielt, ich weiß da von eklatanten Fällen, die immer unbehelligt blieben. Daran hat sich bisher nicht das Mindeste geändert.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Montag 27. Juli 2015, 11:40
von HeGe
In unserer Kirchenzeitung und auch im Domradio war ein Interview zur Umsetzung der Änderungen in Köln zu lesen. Erste Aussage: "Es soll keine Automatismen mehr geben, so dass geschiedene Wiederverheiratete und Leute in Lebenspartnerschaften nur noch unter besonderen Umständen gekündigt werden." Zweite Aussage: "Wer aus der Kirche austritt, wird in jedem Fall gekündigt." Beim Geld hört die Barmherzigkeit wohl schnell wieder auf.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Montag 27. Juli 2015, 11:45
von Juergen
HeGe hat geschrieben:…Zweite Aussage: "Wer aus der Kirche austritt, wird in jedem Fall gekündigt." Beim Geld hört die Barmherzigkeit wohl schnell wieder auf.
Was naturgemäß nur für das eigene Personal gilt.
So muß z.B. die eigene Putzfrau katholisch sein. Gibt man aber einen Putzauftrag an eine Firma ab (Outsourcing), dann ist die Konfession der Leute in der Putzkolonne logischerweise egal.
Mir kommt das etwas scheinheilig vor.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Montag 27. Juli 2015, 11:48
von mensch
Juergen hat geschrieben: So muß z.B. die eigene Putzfrau katholisch sein. Gibt man aber einen Putzauftrag an eine Firma ab (Outsourcing), dann ist die Konfession der Leute in der Putzkolonne logischerweise egal.
Interessanterweise gibt es mehrere Fälle, wo die eigene Putzfrau outgesourct wird. Wie es wohl in diesen Fällen aussieht, wo kirchliche Mitarbeiter in nur kirchennahe Unternehmen ausgegliedert wurden. Und kann das kirchliche Unternehmen von dem kirchennahen Anbieter verlangen, eine andere Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, weil sie niemanden haben möchten, der aus der Kirche ausgetreten ist.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Montag 27. Juli 2015, 12:29
von umusungu
Juergen hat geschrieben:So muß z.B. die eigene Putzfrau katholisch sein.
Das ist absoluter Unfug!

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Montag 27. Juli 2015, 13:00
von Niels
umusungu hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:So muß z.B. die eigene Putzfrau katholisch sein.
Das ist absoluter Unfug!
Für das Bistum Aachen mag das vielleicht gelten, obgleich man die Antwort dennoch gewiss netter hätte formulieren können... :blinker:
Könnte es sein, dass es in verschiedenen Bistümern unterschiedliche Regelungen gibt? :hmm: :detektiv:

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 30. Juli 2015, 13:10
von Juergen
http://de.radiovaticana.va/news/2015/07 ... en/1161587

D: Lesbische Leiterin eines Caritas-Horts darf bleiben

Vertragsauflösung hinfällig: Die lesbische Leiterin eines Caritas-Schülerhorts im oberbayerischen Holzkirchen bleibt auf ihrem Posten. Wie der Direktor des Münchner Diözesan-Caritasverbands, Hans Lindenberger, am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur mitteilte, wird die Frau nach einem schon länger geplanten Urlaub am 1. Dezember auf ihre Leitungsposition zurückkehren. Für eine zwischenzeitlich vereinbarte Trennung sei die Rechtsgrundlage entfallen.
Der Fall ging im April, kurz vor Verabschiedung des neuen kirchl. Arbeitsrechtes, durch die Presse.

Dazu ein Kommentar auf katholisch.de:
http://www.katholisch.de/aktuelles/stan ... uchstellen

Standpunkt
Knackende Sollbruchstellen
Anian Christoph Wimmer über das kirchliche Arbeitsrecht


Zum anderen verstehe ich nicht, wie jemand für die katholische Kirche arbeiten kann, der die Lehre und Werte der Kirche weder teilt noch leben will, sondern dies sogar bewusst und öffentlich nicht tut. Besser gesagt: Ich verstehe es leider nur zu gut. Aber das löst nichts daran, dass der Fall auf ein schwerwiegendes Problem der Kirche und des Glaubens in Deutschland hinweist, dass nicht durch einen - scheinbaren - Akt der Barmherzigkeit gelöst wird oder werden kann.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Samstag 1. August 2015, 13:57
von Juergen
http://www.domradio.de/themen/bist%C3%B ... exualmoral

Hamburger Erzbischof fordert liberalere Sexualmoral
Kirche mit Berührungspunkten

er Hamburger Erzbischof Stefan Heße ruft seine Kirche zu einer liberaleren Sexualmoral auf. Die katholische Kirche könne sich "den Realitäten des Lebens nicht mehr verschließen", sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger (KStA)…
Daraus in Bezug auf das Arbeitsrecht:
…Kritik äußerte Heße an den Vorbehalten einiger katholischer Bischöfe gegen das neue katholische Arbeitsrecht mit seiner Öffnung für geschiedene Wiederverheiratete und homosexuelle Beschäftigte. "Anders könnten wir gar nicht weitermachen, weil wir sonst zu wenig qualifizierte Mitarbeiter bekämen, um unsere Einrichtungen zu betreiben", sagte der seit März in Hamburg amtierende Erzbischof. Die katholischen Bischöfe hatten im Mai mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen, das kirchliche Arbeitsrecht zu lockern…
(Hervorhebung von mir)
Erzbischof Stefan setzt da ja interessante Prioritäten.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Samstag 1. August 2015, 14:03
von Maternus87
Hinsichtlich der Zöglinge Meisners wundert mich nichts mehr.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Samstag 1. August 2015, 14:39
von ar26
@ Taddeo
Ich habe zwei Fragen. Warum müssen die drei Diözesen die DBK-Änderungen des kirchlichen Arbeitsrechtes mittragen. Warum siehst Du einfache Erzieherinnen in kirchlichen Einrichtungen als "kleine Angestellte"? Meine Tochter geht in eine Caritas-Einrichtung. Diese "kleinen Angestellten" sind es, die mit meiner Tochter beten und im Rahmen des religiösen Programms den Glauben verkünden.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Samstag 1. August 2015, 23:21
von Juergen
Analog zur Aussage: »Anders könnten wir gar nicht weitermachen, weil wir sonst zu wenig qualifizierte Mitarbeiter bekämen, um unsere Einrichtungen zu betreiben« könnte man auch auf die Idee kommen die Zugangsvorraussetzungen zum Priesteramt zu modifizieren und jeden zum Priester weihen, der ankommt und darum bittet, »weil wir sonst zu wenig qualifizierte« Priester haben.
:roll:

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Samstag 1. August 2015, 23:31
von umusungu
Ich plädiere dafür, die Anzahl der Einrichtungen drastisch zu reduzieren.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Samstag 1. August 2015, 23:35
von umusungu
Juergen hat geschrieben: könnte man auch auf die Idee kommen die Zugangsvorraussetzungen zum Priesteramt zu modifizieren und jeden zum Priester weihen, der ankommt und darum bittet, »weil wir sonst zu wenig qualifizierte« Priester haben.
die Zugangsvoraussetzungen müssen modifiziert werden, allerdings nicht im Sinne von minder qualitiziert - sondern von anders qualifiziert.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 2. August 2015, 06:58
von Ecce Homo
Dann wäre hier eine konkrete Ausführung nett, Hochwürden, wie Sie sich das konkret vorstellen.
Bitte einige Beispiele, was das "anders" konkret ist bzw. Ihrer Meinung nach sein müsste...

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 2. August 2015, 09:32
von Juergen
In manchen Dingen müssen die Priester in der Tat anders qualifiziert sein.
z.B. sollte folgendes Umgesetzt werden.
Universae Ecclesiae hat geschrieben:21. Die Ordinarien werden ersucht, dem Klerus die Möglichkeit zu bieten, eine angemessene Hinführung zu den Feiern der forma extraordinaria zu erhalten. Dies gilt auch für die Seminare, die für eine geeignete Ausbildung der zukünftigen Priester durch das Studium der lateinischen Sprache sorgen müssen und, wenn die pastoralen Erfordernisse dies nahelegen, die Möglichkeit bieten sollen, die forma extraordinaria des Ritus zu erlernen.
Möglicherweise wünscht sich Umu aber etwas Anderes, wenn er von "andere Qualifikationen" spricht.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 2. August 2015, 11:51
von Ecce Homo
Warten wir mal ab, ob/was kommt... vielleicht können wir das dann abtrennen zu einem eigenen Thread (je nach Inhalt zum Weg der Erneuerung oder...) ... mal schauen...

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 2. August 2015, 17:46
von overkott
Juergen hat geschrieben:
http://www.domradio.de/themen/bist%C3%B ... exualmoral

Hamburger Erzbischof fordert liberalere Sexualmoral
Kirche mit Berührungspunkten

er Hamburger Erzbischof Stefan Heße ruft seine Kirche zu einer liberaleren Sexualmoral auf. Die katholische Kirche könne sich "den Realitäten des Lebens nicht mehr verschließen", sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger (KStA)…
Daraus in Bezug auf das Arbeitsrecht:
…Kritik äußerte Heße an den Vorbehalten einiger katholischer Bischöfe gegen das neue katholische Arbeitsrecht mit seiner Öffnung für geschiedene Wiederverheiratete und homosexuelle Beschäftigte. "Anders könnten wir gar nicht weitermachen, weil wir sonst zu wenig qualifizierte Mitarbeiter bekämen, um unsere Einrichtungen zu betreiben", sagte der seit März in Hamburg amtierende Erzbischof. Die katholischen Bischöfe hatten im Mai mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen, das kirchliche Arbeitsrecht zu lockern…
(Hervorhebung von mir)
Erzbischof Stefan setzt da ja interessante Prioritäten.
Bischöfe mit dieser Denke sind Ideologiebeamten, die nicht vom Evangelium her denken, sondern einen konservativ-liberalen Verein organisieren. Das Evangelium ist für solche Bischöfe ein goldiges Schmuckstück zum Vor(ran)tragen in der Liturgie. Ab und zu zischeln sie auch mal zum klerikalen Mobbing das Wort diabolisch.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 2. August 2015, 19:09
von KlausLange
Als Patient in einem katholischen Krankenhaus ist es mir doch egal, ob der für mich zuständige Oberarzt wiederverheiratet geschieden oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, solange dieser seinen Job versteht und mir hilft gesund zu werden...
.Insofern verstehe ich das bisherige kirchl. Arbeitsrecht nicht und auch die Haltung der drei Bischöfe, die da nicht mitziehen.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 2. August 2015, 19:17
von Juergen
KlausLange hat geschrieben:Als Patient in einem katholischen Krankenhaus ist es mir doch egal, ob der für mich zuständige Oberarzt wiederverheiratet geschieden oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, solange dieser seinen Job versteht und mir hilft gesund zu werden...
Insofern verstehe ich das bisherige kirchl. Arbeitsrecht nicht und auch die Haltung der drei Bischöfe, die da nicht mitziehen.
Auch schon im alten Arbeitsrecht war es, wenn ich mich recht entsinne, so, daß es bei der Frage immer darum geht, wie nah der Beruf zur Verkündigung steht. Ein Arzt steht ziemlich weit weg, ein Religionslehrer sehr nah dran. — Da sind Unterschiede zu machen.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Sonntag 2. August 2015, 20:37
von overkott
Juergen hat geschrieben:
KlausLange hat geschrieben:Als Patient in einem katholischen Krankenhaus ist es mir doch egal, ob der für mich zuständige Oberarzt wiederverheiratet geschieden oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, solange dieser seinen Job versteht und mir hilft gesund zu werden...
Insofern verstehe ich das bisherige kirchl. Arbeitsrecht nicht und auch die Haltung der drei Bischöfe, die da nicht mitziehen.
Auch schon im alten Arbeitsrecht war es, wenn ich mich recht entsinne, so, daß es bei der Frage immer darum geht, wie nah der Beruf zur Verkündigung steht. Ein Arzt steht ziemlich weit weg, ein Religionslehrer sehr nah dran. — Da sind Unterschiede zu machen.
Wenn nur noch die lila Damen katholisch sind, sollte sich die Kirche aus der Trägerschaft zurückziehen.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Dienstag 4. August 2015, 12:31
von Juergen
Gilt das neue kirchliche Arbeitsrecht eigentlich auch für Priester?
Die versprechen zwar bei ihrer Weihe die Ehelosigkeit, aber eine nach der Weihe eingetragene Lebenspartnerschaft ist ja auch keine Ehe… :pfeif:

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Dienstag 4. August 2015, 12:41
von overkott
Der em. Erbischof Milingo weiß, wie außerkirchliche Lebenspartnerschaften Geistlicher gewürdigt werden.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Dienstag 4. August 2015, 13:09
von Juergen
overkott hat geschrieben:Der em. Erbischof Milingo weiß, wie außerkirchliche Lebenspartnerschaften Geistlicher gewürdigt werden.
Das ist doch was ganz anderes.
Der ist erstens eine Ehe eingegangen (und hat noch einiges andres gemacht);
war zweitens nicht in der deutschen Kirche tätig
und drittens galt zu der Zeit das neue deutsche kirchliche Arbeitsrecht ja noch gar nicht.

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Verfasst: Dienstag 4. August 2015, 13:27
von overkott
Juergen hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Der em. Erbischof Milingo weiß, wie außerkirchliche Lebenspartnerschaften Geistlicher gewürdigt werden.
Das ist doch was ganz anderes.
Nein.