Kirchliches Arbeitsrecht

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Juergen
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Juergen »

overkott hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Der em. Erbischof Milingo weiß, wie außerkirchliche Lebenspartnerschaften Geistlicher gewürdigt werden.
Das ist doch was ganz anderes.
Nein.
Doch!
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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HeGe
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von HeGe »

kath.net hat geschrieben:Karlsruhe: Beschwerde gegen kirchliches Arbeitsrecht unzulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zum eigenen kirchlichen Arbeitsrecht zurückgewiesen. Hintergrund ist weitreichende Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen. [...]
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Vir Probatus
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Vir Probatus »

Juergen hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Der em. Erbischof Milingo weiß, wie außerkirchliche Lebenspartnerschaften Geistlicher gewürdigt werden.
Das ist doch was ganz anderes.
Nein.
Doch!
Was hat man unter "ausserkirchlicher Lebenspartnerschaft" zu verstehen ? Gibt es auch eine (inner)kirchliche Lebenspartnerschaft ?
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

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taddeo
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von taddeo »

Vir Probatus hat geschrieben:Was hat man unter "ausserkirchlicher Lebenspartnerschaft" zu verstehen ? Gibt es auch eine (inner)kirchliche Lebenspartnerschaft ?
Ja, die sogenannte "cohabitatio fraterna" (also das enthaltsame Zusammenleben eines unverheirateten Paares in einem Haushalt) wäre so eine "innerkirchliche Lebenspartnerschaft". Früher war das so geregelt, daß dies mit ausdrücklicher Erlaubnis der kirchlichen Obrigkeit in Ausnahmefällen gestattet werden konnte, heute gibt es m. W. keine Rechtsvorschriften mehr dazu.

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Hubertus
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Hubertus »

Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

Salmantizenser
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Salmantizenser »

:/ Ob das der richtige Weg ist, um einen grundlegenden Reformprozess zu starten?

Lilaimmerdieselbe
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Lilaimmerdieselbe »

So grundlegendes hat sich doch gar nicht geändert.

CIC_Fan

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von CIC_Fan »

Salmantizenser hat geschrieben:
:/ Ob das der richtige Weg ist, um einen grundlegenden Reformprozess zu starten?
beabsichtigt das irgendjemand ?

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Juergen
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Juergen »

Beim geänderten kirchlichen Arbeitsrecht scheint Theorie und Praxis ein ganz klein wenig auseinander zu driften. Die von vielen Liberalen gewünschen Änderungen werden in letzter Konsequenz dann doch nicht umgesetzt.
http://www.katholisch.de/aktuelles/aktu ... weitheirat

Zeitung:
Woelki verhindert Rektor-Wahl
Wahl scheiterte an Veto mehrerer Bischöfe
Köln - 13.02.2016
Die Wahl eines neuen Rektors der "Katholischen Hochschule NRW" (KatHO) soll nach einem Zeitungsbericht am Veto des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki und weiterer nordrhein-westfälischer Bischöfe gescheitert sein. Grund sei gewesen, dass der geschiedene Kandidat Ende 2015 ein zweites Mal standesamtlich geheiratet habe, berichtete der "Kölner Stadt-Anzeiger" am Samstag. Ein Sprecher des Kölner Erzbistums wollte auf KNA-Anfrage dazu keine Stellung nehmen und verwies auf die Vertraulichkeit von Personalangelegenheiten…
Gruß Jürgen

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HeGe
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von HeGe »

Der EuGH beschäftigt sich mit einem Fall, wo eine Bewerberin aus religiösen Gründen abgelehnt wurde:

http://www.kath.net/news/54458

Betrifft zwar einen Fall eines evangelischen Hilfswerkes, ist aber wohl auch für uns nicht uninteressant, was da geurteilt wird.
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HeGe
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von HeGe »

michaelis hat geschrieben:Lt. Focus hat das Bundesverfassungsgericht die Kündigung eines Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus wegen Wiederverheiratung nach Scheidung entgegen dem Urteils des Bundesarbeitsgerichts für rechtmäßig erklärt. :klatsch:
Dieser Rechtsstreit, der nach der Entscheidung des BVerfG wieder an das BArbG zurück gegangen ist, wird jetzt am 28.7. dort erneut verhandelt:

http://www.bundesarbeitsgericht.de/term ... ne.html#28

Ich bin mal gespannt. Durch die im Nachgang der Entscheidung durchgeführten Änderungen im kirchlichen Arbeitsrecht würde der zugrundeliegende Sachverhalt heute wahrscheinlich ohnehin anders beurteilt, so dass man sich eigentlich nur um das Recht gehabt haben streitet. Aber für eine mögliche finanzielle Entschädigung ist das natürlich auch relevant.
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CIC_Fan

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von CIC_Fan »

Ich versteh nicht warum es immer wieder zu diesen Differenzen kommt

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taddeo
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von taddeo »

CIC_Fan hat geschrieben:Ich versteh nicht warum es immer wieder zu diesen Differenzen kommt
Das Arbeitsrecht ist eine ähnlich einträgliche Sache für Anwälte wie das Familienrecht. Da wird halt gern gestritten, nicht nur im kirchlichen Kontext - zumal solche Auseinandersetzungen meistens von Rechtsschutzversicherungen übernommen werden, was die Hemmschwelle niedriger macht.

HeGe
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von HeGe »

taddeo hat geschrieben:
CIC_Fan hat geschrieben:Ich versteh nicht warum es immer wieder zu diesen Differenzen kommt
Das Arbeitsrecht ist eine ähnlich einträgliche Sache für Anwälte wie das Familienrecht. Da wird halt gern gestritten, nicht nur im kirchlichen Kontext - zumal solche Auseinandersetzungen meistens von Rechtsschutzversicherungen übernommen werden, was die Hemmschwelle niedriger macht.
Entschuldigung bitte, aber Anwälten geht es nicht um Geld. Unverschämte Behauptung! :motz: Anwälte sind Organe der Rechtspflege und kämpfen alleine für Gerechtigkeit, Wahrheit und das ganze Gedöns! :zirkusdirektor:
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taddeo
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von taddeo »

HeGe hat geschrieben:Entschuldigung bitte, aber Anwälten geht es nicht um Geld. Unverschämte Behauptung! :motz: Anwälte sind Organe der Rechtspflege und kämpfen alleine für Gerechtigkeit, Wahrheit und das ganze Gedöns! :zirkusdirektor:
Das weiß ich doch, spätestens seit vergangenem Jahr. Es war meinem Anwalt auch sichtlich peinlich, wegen der amtlichen Gebührenordnung überhaupt Honorarrechnungen stellen zu müssen. :pfeif:

HeGe
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von HeGe »

taddeo hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Entschuldigung bitte, aber Anwälten geht es nicht um Geld. Unverschämte Behauptung! :motz: Anwälte sind Organe der Rechtspflege und kämpfen alleine für Gerechtigkeit, Wahrheit und das ganze Gedöns! :zirkusdirektor:
Das weiß ich doch, spätestens seit vergangenem Jahr. Es war meinem Anwalt auch sichtlich peinlich, wegen der amtlichen Gebührenordnung überhaupt Honorarrechnungen stellen zu müssen. :pfeif:
Ich gehe stark davon aus, dass er sein Honorar, wie eigentlich üblich, einem wohltätigen Zweck hat zukommen lassen! :unbeteiligttu:
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CIC_Fan

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von CIC_Fan »

warum bzw wo und unter welchen Umständen ist das üblich? hier ist das völlig ausgeschlossen

HeGe
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von HeGe »

Sheldon Cooper hat geschrieben:warum bzw wo und unter welchen Umständen ist das üblich? hier ist das völlig ausgeschlossen
An deinem Humor-Detektor musst du aber noch arbeiten :D
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CIC_Fan

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von CIC_Fan »

für Humor ist es mit heute zu heiß

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taddeo
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von taddeo »

HeGe hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Entschuldigung bitte, aber Anwälten geht es nicht um Geld. Unverschämte Behauptung! :motz: Anwälte sind Organe der Rechtspflege und kämpfen alleine für Gerechtigkeit, Wahrheit und das ganze Gedöns! :zirkusdirektor:
Das weiß ich doch, spätestens seit vergangenem Jahr. Es war meinem Anwalt auch sichtlich peinlich, wegen der amtlichen Gebührenordnung überhaupt Honorarrechnungen stellen zu müssen. :pfeif:
Ich gehe stark davon aus, dass er sein Honorar, wie eigentlich üblich, einem wohltätigen Zweck hat zukommen lassen! :unbeteiligttu:
Sicher hat er das. Größtenteils schon mal der stets bedürftigen Allgemeinheit in Form von Umsatz- und Einkommenssteuer. :D

HeGe
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von HeGe »

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CIC_Fan

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von CIC_Fan »

was ja an sich sehr sinnvoll ist

HeGe
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von HeGe »

Aus diesem Artikel geht auch noch ein mir nicht bekannter Aspekt des ursprünglichen Urteils des BAG hervor, das vom BVerfG aufgehoben worden war. Hiernach hatte das BAG an der Kündigung vor allem gestört, dass ein ähnliches Wiederverheiratungsverbot für protestantische Mitarbeiter in gleicher Position nicht galt, dass Katholiken insoweit also benachteiligt wurden:

http://www.sueddeutsche.de/karriere/arb ... -1.397665

Eine nicht uninteressante Frage. :hmm:
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overkott
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von overkott »

HeGe hat geschrieben:Aus diesem Artikel geht auch noch ein mir nicht bekannter Aspekt des ursprünglichen Urteils des BAG hervor, das vom BVerfG aufgehoben worden war. Hiernach hatte das BAG an der Kündigung vor allem gestört, dass ein ähnliches Wiederverheiratungsverbot für protestantische Mitarbeiter in gleicher Position nicht galt, dass Katholiken insoweit also benachteiligt wurden:

http://www.sueddeutsche.de/karriere/arb ... -1.397665

Eine nicht uninteressante Frage. :hmm:
Wir der EuGH Europas letzter Tendenzbetrieb?

CIC_Fan

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von CIC_Fan »

overkott hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Aus diesem Artikel geht auch noch ein mir nicht bekannter Aspekt des ursprünglichen Urteils des BAG hervor, das vom BVerfG aufgehoben worden war. Hiernach hatte das BAG an der Kündigung vor allem gestört, dass ein ähnliches Wiederverheiratungsverbot für protestantische Mitarbeiter in gleicher Position nicht galt, dass Katholiken insoweit also benachteiligt wurden:

http://www.sueddeutsche.de/karriere/arb ... -1.397665

Eine nicht uninteressante Frage. :hmm:
Wir der EuGH Europas letzter Tendenzbetrieb?
Setzen Themen Verfehlung nicht genügend

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ar26
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von ar26 »

HeGe hat geschrieben:Aus diesem Artikel geht auch noch ein mir nicht bekannter Aspekt des ursprünglichen Urteils des BAG hervor, das vom BVerfG aufgehoben worden war. Hiernach hatte das BAG an der Kündigung vor allem gestört, dass ein ähnliches Wiederverheiratungsverbot für protestantische Mitarbeiter in gleicher Position nicht galt, dass Katholiken insoweit also benachteiligt wurden:

http://www.sueddeutsche.de/karriere/arb ... -1.397665

Eine nicht uninteressante Frage. :hmm:
Gut gesehen Herr Kollege :) . Hier muss man auch bedenken, daß - wie wir ja hier im Forum schon lang und breit diskutiert haben - die zwischen zwei getauften Protestanten geschlossene Ehe aus katholischer Sicht ebenfalls gültig und unauflöslich ist.

Richtig spannend wäre allerdings die Frage, ob diese Konsequenzen des kirchlichen Arbeitsrechts auch bei einer bloßen Naturehe zur Geltung kommen müssten, oder gar bei einer bloß standesamtlichen und katholischerseits gar nicht gültigen Ehe. Irgendwie überkommt mich der Eindruck, daß man vor diesem Hintergrund sich tatsächlich fragen muss, ob das kirchliche Arbeitsrecht noch konsistent ist. Spontan würde ich sagen, der springende Punkt bei der Loyalität ist doch, das dort nichts Unkatholisches passieren darf, egal wer dort arbeitet.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

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Hubertus
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Hubertus »

Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

Vir Probatus
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Vir Probatus »

Hubertus hat geschrieben:"Eine Meinungsmache [sic!] von Stefan Nägele":

"Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Heirat : Wie die katholische Kirche den Rechtsstaat spaltet"

Nach den im letzten Jahr von der Kirche verordneten neuen Bestimmungen für diesen Bereich müsste sie doch eigentlich diese Kündigung zurückziehen.
Aber vermutlich geht es nicht mehr um den Chefarzt und seine Arbeit an den Kranken, sondern um Grundsätzliches.
Und das sind dann immer so Themen, wo ich Kirche als bedrohlich wahrnehme.
Ich sagte ja schon einmal, man sollte Tebartz van Elst in eine Diskussionsrunde mit geschassten Kita-Leiterinnen einladen. Das wäre spannend.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

Raphael

Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Raphael »

Hubertus hat geschrieben:"Eine Meinungsmache [sic!] von Stefan Nägele":

"Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Heirat : Wie die katholische Kirche den Rechtsstaat spaltet"
Vermutlich ist Nägele der rechtliche Vertreter des Chefarztes, welchem gekündigt worden ist.
Ein solcher Umstand gibt dann seinen Aussage ein anderes Gewicht. :roll:

M.E. ist es eine der schwierigsten Aufgaben in der Juristerei, die Wertigkeit der jeweiligen Rechtsnormen zu bestimmen. Insbesondere wenn hier gleich drei Rechtsgebiete betroffen sind: Arbeitsrecht, Verfassungsrecht und Europarecht.
Spannend ist es allemal ..............

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Protasius
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Protasius »

Vir Probatus hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:"Eine Meinungsmache [sic!] von Stefan Nägele":

"Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Heirat : Wie die katholische Kirche den Rechtsstaat spaltet"

Nach den im letzten Jahr von der Kirche verordneten neuen Bestimmungen für diesen Bereich müsste sie doch eigentlich diese Kündigung zurückziehen.
Aber vermutlich geht es nicht mehr um den Chefarzt und seine Arbeit an den Kranken, sondern um Grundsätzliches.
Und das sind dann immer so Themen, wo ich Kirche als bedrohlich wahrnehme.
Ich sagte ja schon einmal, man sollte Tebartz van Elst in eine Diskussionsrunde mit geschassten Kita-Leiterinnen einladen. Das wäre spannend.
:hmm: Die Kita-Leiterinnen waren aber doch in Mainz. Müßte man da nicht eher Lehmann einladen?
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Vir Probatus »

Protasius hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:"Eine Meinungsmache [sic!] von Stefan Nägele":

"Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Heirat : Wie die katholische Kirche den Rechtsstaat spaltet"

Nach den im letzten Jahr von der Kirche verordneten neuen Bestimmungen für diesen Bereich müsste sie doch eigentlich diese Kündigung zurückziehen.
Aber vermutlich geht es nicht mehr um den Chefarzt und seine Arbeit an den Kranken, sondern um Grundsätzliches.
Und das sind dann immer so Themen, wo ich Kirche als bedrohlich wahrnehme.
Ich sagte ja schon einmal, man sollte Tebartz van Elst in eine Diskussionsrunde mit geschassten Kita-Leiterinnen einladen. Das wäre spannend.
:hmm: Die Kita-Leiterinnen waren aber doch in Mainz. Müßte man da nicht eher Lehmann einladen?
Ich denke, wegen Wiederheirat geschasste Kita-Leiterinnen gibt es überall. Man könnte aus jedem Bistum eine Vertreterin nehmen.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von HeGe »

Protasius hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:"Eine Meinungsmache [sic!] von Stefan Nägele":

"Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Heirat : Wie die katholische Kirche den Rechtsstaat spaltet"

Nach den im letzten Jahr von der Kirche verordneten neuen Bestimmungen für diesen Bereich müsste sie doch eigentlich diese Kündigung zurückziehen.
Aber vermutlich geht es nicht mehr um den Chefarzt und seine Arbeit an den Kranken, sondern um Grundsätzliches.
Und das sind dann immer so Themen, wo ich Kirche als bedrohlich wahrnehme.
Ich sagte ja schon einmal, man sollte Tebartz van Elst in eine Diskussionsrunde mit geschassten Kita-Leiterinnen einladen. Das wäre spannend.
:hmm: Die Kita-Leiterinnen waren aber doch in Mainz. Müßte man da nicht eher Lehmann einladen?
Ja, schon, aber wenn Vir Probatus nicht mindestens in jedem zweiten Beitrag Tebartz van Elst erwähnt, bekommt er vermutlich Magenschmerzen.
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