Kirchliches Arbeitsrecht

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Florianklaus
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Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Florianklaus »

Ein "wiederverheirateter" Arzt ist von einem katholischen Krankenhaus gekündigt worden und hat erfolgreich dagegen geklagt:

http://www.spiegel.de/karriere/berufsle ... 29,.html

Wie beurteilt Ihr diesen Fall? Wie seht Ihr die Zukunft des kirchlichen Arbeitsrechts und welche Konsequenzen sollte die Kirche aus diesem Fall und der sich daraus abzeichnenden Trendwende in der Rechtsprechung ziehen?

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Bernado
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Bernado »

Florianklaus hat geschrieben:Wie beurteilt Ihr diesen Fall? Wie seht Ihr die Zukunft des kirchlichen Arbeitsrechts und welche Konsequenzen sollte die Kirche aus diesem Fall und der sich daraus abzeichnenden Trendwende in der Rechtsprechung ziehen?
Vom Arbeitsrecht verstehe ich nichts, ob das Urteil schon eine Trendwende markiert, weiß ich nicht. Ich erwarte aber, daß es im Zuge der gerade auch europaseitig aggressiv b etriebenen Säkularisierung die Sondersituation der Kirchen als Arbeitgeber immer weniger berücksichtigen wird.

Dagegen ist wenig auszurichten. Und mir würde es auch schon völlig reichen, wenn die Kirche da, wo ihre Kompetenz unbestreitbar ist, ihre Grundsätze zur Geltung bringen würde. Also nicht den wiederverheirateten Chefarzt kündigen, sondern den Bischof, der die Gebote der Kirche zur Unauflöslichkeit der Ehe in Zweifel ziehen läßt, zum Generalbevollmächtigten Altenheimbischof ernennen würde. Das Arbeitsrecht ist m. E. nicht das Hauptkampffeld, auf dem die Kirche für die Einhaltung von Gottes Geboten streiten sollte.
„DIE SORGE DER PÄPSTE ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt.“ Summorum Pontificum 2007 (http://www.summorum-pontificum.de/)

civilisation
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von civilisation »

Das gestrige Urteil habe ich bereits gestern im entsprechenden Strang gepostet:

-> Kirche läßt wiederverheirateten Arzt 3 Jahre weiterarbeiten

http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php?p=55649#p55649


Mod.-Anmerkung (RJH): Die zwei Stränge wurden zusammengeführt

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ad-fontes
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von ad-fontes »

Florianklaus hat geschrieben:Ein "wiederverheirateter" Arzt ist von einem katholischen Krankenhaus gekündigt worden und hat erfolgreich dagegen geklagt:

http://www.spiegel.de/karriere/berufsle ... 29,.html

Wie beurteilt Ihr diesen Fall? Wie seht Ihr die Zukunft des kirchlichen Arbeitsrechts und welche Konsequenzen sollte die Kirche aus diesem Fall und der sich daraus abzeichnenden Trendwende in der Rechtsprechung ziehen?
Ihre Angestellten sind zur Loyalität verpflichtet und müssen religiöse Glaubenssätze beachten.

"genau gewusst, dass er damit gegen seinen Arbeitsvertrag verstößt".
Kann jemand den genauen Wortlaut dieses Passus einstellen (sofern er standardisiert ist) oder Beispiele geben (Arbeitsvertrag mit einem Haus in kath. Trägerschaft)?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

Tritonus
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Tritonus »

ad-fontes hat geschrieben:Kann jemand den genauen Wortlaut dieses Passus einstellen (sofern er standardisiert ist) ...
Meinst Du so etwas, z.B. hier auf http://www.ordinariat-freiburg.de/69..html
Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse hat geschrieben: ...
Artikel 5
Verstöße gegen Loyalitätsobligenheiten

Für eine Kündigung aus kirchenspezifischen Gründen sieht die Kirche insbesondere folgende Loyalitätsverstöße als schwerwiegend an:
- Verletzungen der gemäß Artikel 3 und 4 von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter zu erfüllenden Obliegenheiten, insbesondere Kirchenaustritt, öffentliches Eintreten gegen tragende Grundsätze der katholischen Kirche (z.B. hinsichtlich der Abtreibung) und schwerwiegende persönliche sittliche Verfehlungen,
- Abschluß einer nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der Kirche ungültigen Ehe,
- Handlungen, die kirchenrechtlich als eindeutige Distanzierung von der katholischen Kirche anzusehen sind, vor allem Abfall vom Glauben (Apostasie oder Häresie gemäß c. 1364 § 1 i.V. mit c. 751 CIC), Verunehrung der heiligen Eucharistie (c. 1367 CIC), öffentliche Gotteslästerung und Hervorrufen von Haß und Verachtung gegen Religion und Kirche (c. 1369 CIC), Straftaten gegen die kirchlichen Autoritäten und die Freiheit der Kirche (insbesondere gemäß den cc. 1373, 1374 CIC).
...
Oder ist Dir das zu allgemein?

iustus
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von iustus »

Das sind exakt die Formulierung. Im konkreten Arbeitsvertrag wird meist vereinbart, dass die Grundordnung Anwendung findet.

Auch die weiteren Vorschriften in diesem Bereich sind hier interessant:
Artikel 4
Loyalitätsobliegenheiten
(...)
(4) Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben kirchenfeindliches Verhalten zu
unterlassen. Sie dürfen in ihrer persönlichen Lebensführung und in ihrem
dienstlichen Verhalten die Glaubwürdigkeit der Kirche und der Einrichtung, in
der sie beschäftigt sind, nicht gefährden.


Artikel 5
Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten

(1) Erfüllt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die Beschäftigungsanforderungen
nicht mehr, so muß der Dienstgeber durch Beratung versuchen,
daß die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter diesen Mangel auf Dauer beseitigt.
Im konkreten Fall ist zu prüfen, ob schon ein solches klärendes Gespräch
oder eine Abmahnung, ein formeller Verweis oder eine andere Maßnahme
(z.B. Versetzung, Änderungskündigung) geeignet sind, dem
Obliegenheitsverstoß zu begegnen. Als letzte Maßnahme kommt eine
Kündigung in Betracht.

(2) oben von Tritonus zitiert

(3) Ein nach Absatz 2 generell als Kündigungsgrund in Betracht kommendes
Verhalten schließt die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung aus, wenn es
begangen wird von pastoral, katechetisch oder leitend tätigen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die
aufgrund einer Missio canonica tätig sind. Von einer Kündigung kann
ausnahmsweise abgesehen werden, wenn schwerwiegende Gründe des
Einzelfalles diese als unangemessen erscheinen lassen.

(4) Wird eine Weiterbeschäftigung nicht bereits nach Absatz 3 ausgeschlossen,
so hängt im übrigen die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung von den
Einzelfallumständen ab, insbesondere vom Ausmaß einer Gefährdung der
Glaubwürdigkeit von Kirche und kirchlicher Einrichtung, von der Belastung
der kirchlichen Dienstgemeinschaft, der Art der Einrichtung, dem Charakter
der übertragenen Aufgabe, deren Nähe zum kirchlichen
Verkündigungsauftrag, von der Stellung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters
in der Einrichtung sowie von der Art und dem Gewicht der
Obliegenheitsverletzung. Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob eine
Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die Lehre der Kirche bekämpft oder sie
anerkennt, aber im konkreten Fall versagt.

(5) Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die aus der katholischen Kirche austreten,
können nicht weiterbeschäftigt werden.
Im Fall des Abschlusses einer nach dem Glaubensverständnis und der
Rechtsordnung der Kirche ungültigen Ehe scheidet eine Weiterbeschäftigung
jedenfalls dann aus, wenn sie unter öffentliches Ärgernis erregenden oder
die Glaubwürdigkeit der Kirche beeinträchtigenden Umständen geschlossen
wird (z.B. nach böswilligem Verlassen von Ehepartner und Kindern).
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

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ad-fontes
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von ad-fontes »

Sehr gut! Danke, Tritonus und iustus!

Welchen Informationsfluß (Formen der Einflußnahme; Dienstaufsicht im weitesten Sinne [aber nicht die Missio betreffend] gibt es zwischen GV (Bistum) und einem juristisch selbstständigen Haus in katholischer Trägerschaft?

Übt das Bistum eine Art Wächterfunktion aus?

Wer ist zuständig, wenn man bestimmte Dinge zur Kenntnis bringen möchte?

Gibt es auch Vertrauensleute, die gegenüber dem unmittelbaren Dienstherrn zur Verschwiegenheit verpflichtet sind?
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Theresita
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Theresita »

In dem Fall sollte der kirchliche Arbeitgeber aber auch die unverheiratet zusammenlebenden Mitarbeiter kündigen.
Und was ist mit den Mitarbeitern, die sich nicht an die kirchliche Sexualmoral halten und außerhalb der Ehe Sex haben ? Das wäre ja auch ein Kündigungsgrund.

iustus
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von iustus »

ad-fontes hat geschrieben: Welchen Informationsfluß (Formen der Einflußnahme; Dienstaufsicht im weitesten Sinne [aber nicht die Missio betreffend] gibt es zwischen GV (Bistum) und einem juristisch selbstständigen Haus in katholischer Trägerschaft?


Übt das Bistum eine Art Wächterfunktion aus?
Das dürfte auf die Rechtsform ankommen, d.h. was bedeutet "katholische Trägerschaft"? Eine verbreitete Form scheint mir zu sein, dass das "juristisch selbständige Haus" eine GmbH ist, und das Bistum alleiniger (oder Mehrheits-) Gesellschafter. Ich weiß allerdings nicht, welche Befugnisse dann der Gesellschafter hat.
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iustus
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von iustus »

ad-fontes hat geschrieben: Wer ist zuständig, wenn man bestimmte Dinge zur Kenntnis bringen möchte?
Ich würde mich an den Bischof wenden. Er ist derjenige, der die Grundordnung für sein Bistum in Kraft setzt (staatlich wirksam wird sie dann durch die Bezugnahme im Arbeitsvertrag). Wie er die Zuständigkeit in seiner Verwaltung regelt, ist seine Sache. Er wird eine konkrete Beschwerde sicherlich an die dafür von ihm bestimmten Personen weiterleiten.
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iustus
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von iustus »

http://www.kathweb.at/site/nachrichten/ ... 49226.html
In der Frage des Umgangs mit wiederverheirateten Geschiedenen will die katholische Kirche in Deutschland ihr Arbeitsrecht weiterentwickeln. Die Deutsche Bischofskonferenz setzte ein Gremium zur Überarbeitung der kirchlichen Grundordnung ein, wonach wiederverheirateten Geschiedenen das Arbeitsverhältnis in der Kirche aufgrund ihrer Lebenssituation gekündigt werden kann. Das gab der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, am Samstag in Hannover bekannt.

Zollitsch äußerte sich bei einem Dialogforum der katholischen Kirche. Bei der zweitägigen Veranstaltung trafen sich 3 Delegierte aus allen deutschen Diözesen, darunter 16 Ortsbischöfe. Mehrere Caritasdirektoren hatten in Hannover vor allem auf Probleme mit der katholischen Grundordnung verwiesen.

Auch Bischöfe drängen bei diesem Thema auf Veränderungen. "Bei wiederverheirateten Geschiedenen ist mir auch wichtig, dass wir unsere Regeln im Arbeitsrecht anpassen und nicht so brutal reagieren", sagte der Hamburger Weihbischof Hans-Jochen Jaschke. "In diesem Punkt muss und kann etwas geschehen, da sind wir auf einem richtigen Weg." Zu Beginn der Tagung hatte bereits der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode eine "Pastoral der Nähe" eingefordert. Der Umgang der Kirche mit gescheiterten Beziehungen müsse sich verändern. Dabei gehe es auch um den Sakramentenempfang.
:vogel:
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

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Maurus
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Maurus »

iustus hat geschrieben:http://www.kathweb.at/site/nachrichten/ ... 49226.html
In der Frage des Umgangs mit wiederverheirateten Geschiedenen will die katholische Kirche in Deutschland ihr Arbeitsrecht weiterentwickeln. Die Deutsche Bischofskonferenz setzte ein Gremium zur Überarbeitung der kirchlichen Grundordnung ein, wonach wiederverheirateten Geschiedenen das Arbeitsverhältnis in der Kirche aufgrund ihrer Lebenssituation gekündigt werden kann. Das gab der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, am Samstag in Hannover bekannt.

Zollitsch äußerte sich bei einem Dialogforum der katholischen Kirche. Bei der zweitägigen Veranstaltung trafen sich 300 Delegierte aus allen deutschen Diözesen, darunter 16 Ortsbischöfe. Mehrere Caritasdirektoren hatten in Hannover vor allem auf Probleme mit der katholischen Grundordnung verwiesen.

Auch Bischöfe drängen bei diesem Thema auf Veränderungen. "Bei wiederverheirateten Geschiedenen ist mir auch wichtig, dass wir unsere Regeln im Arbeitsrecht anpassen und nicht so brutal reagieren", sagte der Hamburger Weihbischof Hans-Jochen Jaschke. "In diesem Punkt muss und kann etwas geschehen, da sind wir auf einem richtigen Weg." Zu Beginn der Tagung hatte bereits der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode eine "Pastoral der Nähe" eingefordert. Der Umgang der Kirche mit gescheiterten Beziehungen müsse sich verändern. Dabei gehe es auch um den Sakramentenempfang.
:vogel:
Ich finde es absurd, dass ein Bischof bei einer solchen Podium so tut, als sei er ein Sklave des von ihm selbst gesetzten Arbeitsrechts. Er könnte ein 30 sec. ein Dekret aufsetzen, unterzeichnen und in Kraft setzen, das Kündigungen aus solchen Gründen unwirksam sind. Fertig. Zudem enthält das jetzige Arbeitsrecht ohnehin Härtefallklauseln. Da sollte wirklich keiner so tun, als hätte er da keinen Spielraum.

iustus
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von iustus »

So ist es. Wer ein wenig die Praxis kennt, der weiß, dass Personen, die mit Verheirateten eine Affäre beginnen und mit ihnen Kinder bekommen, weiter bei Kirchens beschäftigt bleiben - durchaus auch in öffentlichkeitswirksamer Funktion.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

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overkott
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von overkott »

Jesus hätte das Kirchliche Arbeitsrecht auf das Doppelgebot reduziert. Sein Hinweis "Am Anfang war es nicht so." ist als präventive Pastoral zu verstehen. Statt über wiedergeschiedene Verheiratete zu sprechen, sollten die Bischöfe stets aufs Neue an den guten Anfang einer Ehe in Gott erinnern und die Eheleute darin bestärken, dass nur bei einem Leben daraus die Ehe nicht zur Hölle wird. Eine präventive Pastoral setzt jedoch nicht zuerst am Arbeitsplatz an, sondern in den Gemeinden.

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cantus planus
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von cantus planus »

Kinder, ihr denkt falsch. Diese Diskussion hat nichts, aber auch absolut gar nichts mit dem kirchlichen Arbeitsrecht zu tun. Vielmehr geht es um einen Frontalangriff auf die katholische Morallehre über den Umweg des vermeintlich unbarmherzigen Arbeitsrechts. Das muss man erkennen; davor muss man offen und lauthals warnen. Leute wie Franz-Josef Bode, deren Ekklesiologie längst Protestantismus in Reinform ist, versuchen nun die letzten Bollwerke zu schleifen. Und dass sie das offen vor aller Augen tun - ja, dass sie es überhaupt wagen! -, und die meisten das Problem dahinter nicht einmal mehr bemerken, macht deutlich, wie tief die Krise in der katholischen Kirche ist: die Krise der Klerus und die Krise der Katechetik. Bei vielen ist nichts mehr an Substanz vorhanden, um das zu bemerken oder dem etwas entgegenzusetzen. Wehret den Anfängen! Hier wird - und ich warnte schon früher davor, als die Zeichen noch deutlich weniger klar zu sehen waren - der Weg in eine Nationalkirche beschritten, die nicht etwa "von Rom" gelöst wäre. Nein, auch das ist ein Denkfehler. Es geht darum, die "Gemeinschaft der Gläubigen", die u. a. Bischof Bode so wunderbar wortreich und unpräzise zu beschreiben weiss, von der Kirche überhaupt zu lösen, was diesen Bischöfen vermutlich noch nicht einmal bewusst ist, da es ihrer eigenen Ekklesiologie bereits in allen Bereichen an Substanz fehlt. Die Kirche als mystischer Leib Christi wird dabei gegen Gemeinschaften und allerlei protestantisierende Kommunitätsgedanken ausgespielt. Hier ist der Satan am Werke, und zwar mit erschreckender Deutlichkeit. Das muss jedem bewusst sein, der sich noch als Katholik sehen mag!

Auch tritt der diabolische Charakter dieses Dialogprozesses immer offener zu Tage: roch es am Beginn, schon ersichtlich an der auffallend einseitigen Auswahl der "Dialogpartner", bereits deutlich nach Schwefel, so zeigt sich der grosse Verwirrer immer offener am Werke.

Für Katholiken gilt angesichts dieser Verwirrung: festhalten an dem, was die Kirche bisher gelehrt hat. Und darüberhinaus, was immer gilt: wachen und beten. Nicht dialogisieren!
Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.

‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

obsculta
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von obsculta »

Auch tritt der diabolische Charakter dieses Dialogprozesses immer offener zu Tage: roch es am Beginn, schon ersichtlich an der auffallend einseitigen Auswahl der "Dialogpartner", bereits deutlich nach Schwefel, so zeigt sich der grosse Verwirrer immer offener am Werke.
So ist es!

Ecce Homo
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Ecce Homo »

obsculta hat geschrieben:
Auch tritt der diabolische Charakter dieses Dialogprozesses immer offener zu Tage: roch es am Beginn, schon ersichtlich an der auffallend einseitigen Auswahl der "Dialogpartner", bereits deutlich nach Schwefel, so zeigt sich der grosse Verwirrer immer offener am Werke.
So ist es!
ja. Leider.
User inaktiv seit dem 05.06.2018.
Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...

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taddeo
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von taddeo »

iustus hat geschrieben:So ist es. Wer ein wenig die Praxis kennt, der weiß, dass Personen, die mit Verheirateten eine Affäre beginnen und mit ihnen Kinder bekommen, weiter bei Kirchens beschäftigt bleiben - durchaus auch in öffentlichkeitswirksamer Funktion.
Praktisch jede "Affäre" bleibt kirchlicherseits ungestraft, sanktioniert wird ausschließlich die Formalität einer zweiten Zivileheschließung nach Scheidung.
Was etwa in Passau in dieser Hinsicht alles los war und ist, spottet jeder Beschreibung. Kirchenangestellte in höchsten Leitungsfunktionen ... man läßt Frau und sechs Kinder sitzen für das Gspusi, nix passiert ... Scheidungen, halbseidene Annullierungen, Konkubinate häufen sich in einer Dienststelle so, daß sogar schon "an der Basis" drüber geredet wird ... ich weiß nicht, ob unser Ordinariat überhaupt noch arbeitsfähig wäre, wenn man wirklich rigoros alle arbeitsrechtlichen Problemfälle entsorgen würde. :achselzuck:

Ivo Matthäus
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Ivo Matthäus »

Das Bistum Passau ist halt ein Fall für die Caritas... :breitgrins:
Da werden die Problemfälle geschwisterlich geteilt... ;D

Aber in Ernst, das kirchliche Arbeitsrecht wird ziemlich unter Druck geraten, die weltliche Arbeitsgerichte gerade im Norden ändern ihre Rechtsprechung, von den europäischen Entwicklungen aus Strassburg ganz zu schweigen...
Ich schenke Euch ein neues Herz und lege einen neuen Geist in Euch. Ich nehme das Herz von Stein aus Eurer Brust und gebe Euch ein Herz von Fleisch. Ich lege meinen Geist auf Euch und bewirke, dass .. Ihr auf meine Gebote achtet und sie erfüllt. (Ez 36)

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overkott
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von overkott »

Herr, wie gut, dass wir keine Sünder sind..

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taddeo
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von taddeo »

Ivo Matthäus hat geschrieben:Aber in Ernst, das kirchliche Arbeitsrecht wird ziemlich unter Druck geraten, die weltliche Arbeitsgerichte gerade im Norden ändern ihre Rechtsprechung, von den europäischen Entwicklungen aus Strassburg ganz zu schweigen...
Das Problem (gerade auch in der öffentlichen Wahrnehmung) ist heute weniger das kirchliche Arbeitsrecht an sich, als vielmehr dessen Anwendung. Die Kleinen hängt man (Kindergärtnerinnen, Jugendleiter, ... werden bei Verstößen zB gegen das Eherecht gekündigt), die Großen läßt man laufen (bei Referatsleitern werden alle Augen inklusive Hühneraugen zugedrückt). Da wird sich zurecht was ändern müssen, und wenn das nur über die weltliche Rechtsprechung möglich ist, dann halt so.

Am ehrlichsten wäre es, wenn man bei nicht-klerikalen Mitarbeitern einfach das weltliche Arbeitsrecht uneingeschränkt anwenden würde. Dann hätte man kaum Unterschiede zur heutigen Praxis, aber die Praxis wäre wenigstens legal. Man sollte schlichtweg trennen zwischen den Anforderungen, nach denen man Lohn und Brot von der Kirche bekommt, und denjenigen, die das geistliche Leben betreffen (Sakramentengemeinschaft etc.).

Ivo Matthäus
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Ivo Matthäus »

taddeo hat geschrieben: Das Problem (gerade auch in der öffentlichen Wahrnehmung) ist heute weniger das kirchliche Arbeitsrecht an sich, als vielmehr dessen Anwendung. Die Kleinen hängt man (Kindergärtnerinnen, Jugendleiter, ... werden bei Verstößen zB gegen das Eherecht gekündigt), die Großen läßt man laufen (bei Referatsleitern werden alle Augen inklusive Hühneraugen zugedrückt). Da wird sich zurecht was ändern müssen, und wenn das nur über die weltliche Rechtsprechung möglich ist, dann halt so.
Ja das ist ein Problem, vorallen wenn das Ganze offensichtlich wird. Da verstehe ich die Personalverantwortlichen nicht, die nicht sehen wollen, dass sich gerade in den kleinen Bischofsstädten gewisse Sachen in Windeseile rumsprechen...
taddeo hat geschrieben: Am ehrlichsten wäre es, wenn man bei nicht-klerikalen Mitarbeitern einfach das weltliche Arbeitsrecht uneingeschränkt anwenden würde. Dann hätte man kaum Unterschiede zur heutigen Praxis, aber die Praxis wäre wenigstens legal. Man sollte schlichtweg trennen zwischen den Anforderungen, nach denen man Lohn und Brot von der Kirche bekommt, und denjenigen, die das geistliche Leben betreffen (Sakramentengemeinschaft etc.).
Ich würde das nicht machen wollen, weil mit den Verkündigungsauftrag ein passendes Kriterium zur Verfügung steht. Eine Kindergärtnerin, ein Krankenpfleger und ein Diakon im Nebenberuf üben in unterschiedlicher Weise ein Apostolat aus. Sogar der Buchhalter einer Kirchenverwaltung, der eine Spendenbescheinigung ausstellt, und der Archiviar des Diözesanarchivs am Petersweg in Regensburg haben eine nach außen wirkende Tätigkeit, die der Kirche ein Antlitz gibt.
Auch rein rechtlich halte ich es für gefährlich, die durch das GG gewährte Autonomie ("die eigenen Angelegenheiten zu ordnen") für Teilbereiche wegzuwerfen, denn eine Rechtsposition, die aufgegeben wird, kommt wahrscheinlich nicht mehr zurück. Was aber nötig sein wird in Zukunft, ist diese Autonomie vernünftig und diskret auszuüben und eine gewisse Selbstbescheidung sich aufzuerlegen.

I. M.
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civilisation
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von civilisation »

Ver.di reicht Beschwerde ein
Verfassungsgericht entscheidet über Streikrecht bei Kirchen
http://www.focus.de/finanzen/news/wirts ... 6265.html

iustus
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von iustus »

taddeo hat geschrieben:
iustus hat geschrieben:So ist es. Wer ein wenig die Praxis kennt, der weiß, dass Personen, die mit Verheirateten eine Affäre beginnen und mit ihnen Kinder bekommen, weiter bei Kirchens beschäftigt bleiben - durchaus auch in öffentlichkeitswirksamer Funktion.
Praktisch jede "Affäre" bleibt kirchlicherseits ungestraft, sanktioniert wird ausschließlich die Formalität einer zweiten Zivileheschließung nach Scheidung.
Und häufig nicht einmal die.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

HeGe
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von HeGe »

Radio Vatikan hat geschrieben:Kirchenaustritt als Kündigungsgrund?

Am Donnerstag wird das Bundesarbeitsgericht über einen Fall von Kündigungsschutz entscheiden. [...]
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Peti
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Peti »

„Die Proportionen stimmen nicht mehr“,
Diskussion um kirchliche Einrichtungen :
http://www.tag-des-herrn.de/content/nic ... isch-genug

Das kann ich aus meiner Berufserfahrung nur bestätigen.
In großen Caritas-Altenheimen findet man heute meist nicht mehr
kirchlich gesinnte Mitarbeiter als in staatlichen Einrichtungen.
Was für ein Glück für uns, dass wir wissen können, dass die Barmherzigkeit Gottes unendlich ist.
Johannes Maria Vianney

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christian12
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von christian12 »

Was muss man eigentlich leugnen damit einem die Lehrerlaubnis entzogen wird? Ein Dogma oder reicht schon ein fester Bestandteil des Glaubensgutes? (Lassen wir mal Verstöße gegen die Disziplin der Kirche außen vor.) Gibt es da irgendwelche veröffentlichten Kriterien? Zum Hintergrund meiner Frage: eine Freundin von mir regt sich über Magnus Striets Erlösungslehre auf....wahrscheinlich zu Recht... :/

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Gallus
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Gallus »

christian12 hat geschrieben:Was muss man eigentlich leugnen damit einem die Lehrerlaubnis entzogen wird? Ein Dogma oder reicht schon ein fester Bestandteil des Glaubensgutes? (Lassen wir mal Verstöße gegen die Disziplin der Kirche außen vor.) Gibt es da irgendwelche veröffentlichten Kriterien? Zum Hintergrund meiner Frage: eine Freundin von mir regt sich über Magnus Striets Erlösungslehre auf....wahrscheinlich zu Recht... :/
In Freiburg treffen zwei Dinge aufeinander: Auf der einen Seite Häretiker mit einer Neigung zu Feigheit, die ihre Irrlehren vor allem chiffriert unters Volk bringen, so daß die üblichen Verdächtigen genau wissen, wie das gemeint ist, aber ein offener Skandal doch verhindert wird. Auf der anderen Seite ein Erzbischof, der kontroversen Entscheidungen wo immer möglich aus dem Weg geht. Also kein Wunder, daß Striet und Konsorten nichts fürchten müssen. Wenn man wollte, könnte man wohl schon. Aber man will halt nicht.

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taddeo
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von taddeo »

christian12 hat geschrieben:Was muss man eigentlich leugnen damit einem die Lehrerlaubnis entzogen wird? Ein Dogma oder reicht schon ein fester Bestandteil des Glaubensgutes? (Lassen wir mal Verstöße gegen die Disziplin der Kirche außen vor.) Gibt es da irgendwelche veröffentlichten Kriterien? Zum Hintergrund meiner Frage: eine Freundin von mir regt sich über Magnus Striets Erlösungslehre auf....wahrscheinlich zu Recht... :/
Dieser Herr ist Professor für Fundamentaltheologie, nicht wahr?

Nun ja. Du wirst keinen einzigen Bischof finden, der wegen bestimmter Aussagen, die ein Professor im akademischen Lehrbetrieb einer Universität macht, ein Verfahren zum Entzug der Lehrerlaubnis einleitet. Die akademische Freiheit gilt auch für Theologen, und zwar schon immer. Was an einer Uni "gelehrt" wird, wird automatisch zur Diskussion unter Fachkollegen gestellt, und immer schon haben Dozenten "gewagte" Thesen verbreitet und dadurch die akademische Forschung befördert, indem sie ihre Kollegen so zu inhaltlicher Widerlegung oder Verifizierung provozierten. Wer also sowas beurteilen will, muß zwangsläufig auf dem akademischen Niveau mithalten können, um ernstgenommen zu werden.
(Ich weiß nicht, wie kompetent Deine Freundin ist, aber "sich aufregen" ist kein wissenschaftlicher Standard für sowas. Da wird jeder andere Fachtheologe zunächst vermuten, sie habe was nicht recht kapiert.)

Was anderes ist es freilich, wenn ein Professor hergeht und etwa in einer Monographie zu einem bestimmten Thema fundamentale Glaubenssätze leugnet oder als falsch hinstellt, wie es zB Hans Küng seinerzeit in mehreren Büchern getan hat. In diesem Fall kann ein Bischof leichter entsprechende Schritte unternehmen, bis zu einem Entzug der Lehrerlaubnis ist jedoch ein aufwendiges Verfahren einzuhalten, das dem Beschuldigten umfangreiche Anhörungs- und Erklärungsrechte einräumt. Küng Kong hat damals vor allem das Genick gebrochen, daß er diese Rechte schlichtweg ignoriert und den beteiligten Stellen (Bischof, Bischofskonferenz, Rom) einfach nicht geantwortet hat, so daß diese schließlich "nach Aktenlage" entschieden haben.

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umusungu
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von umusungu »

christian12 hat geschrieben:eine Freundin von mir regt sich über Magnus Striets Erlösungslehre auf....wahrscheinlich zu Recht... :/
über was konkret regt sich diese Dame denn auf?

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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von umusungu »

Peti hat geschrieben:In großen Caritas-Altenheimen findet man heute meist nicht mehr
kirchlich gesinnte Mitarbeiter als in staatlichen Einrichtungen.
darum plädiere ich auch für den Rückzug der Caritas aus der flächendeckenden Vorhaltung von sozialen Diensten .....
der Sozial-Konzern Caritas muss auf die konkreten Möglichkeiten der Kirche heute eingedamft werden.

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Peti
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht

Beitrag von Peti »

mombasa hat geschrieben:
Peti hat geschrieben:In großen Caritas-Altenheimen findet man heute meist nicht mehr
kirchlich gesinnte Mitarbeiter als in staatlichen Einrichtungen.
darum plädiere ich auch für den Rückzug der Caritas aus der flächendeckenden Vorhaltung von sozialen Diensten .....
der Sozial-Konzern Caritas muss auf die konkreten Möglichkeiten der Kirche heute eingedamft werden.
Dazu Manfred Lütz:
"Man kann letztlich nur in solchem Umfang katholische Institutionen halten, wie man auch Katholiken hat"
http://www.welt.de/regionales/koeln/art ... geben.html
Was für ein Glück für uns, dass wir wissen können, dass die Barmherzigkeit Gottes unendlich ist.
Johannes Maria Vianney

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