Doch!overkott hat geschrieben:Nein.Juergen hat geschrieben:Das ist doch was ganz anderes.overkott hat geschrieben:Der em. Erbischof Milingo weiß, wie außerkirchliche Lebenspartnerschaften Geistlicher gewürdigt werden.
Kirchliches Arbeitsrecht
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht
kath.net hat geschrieben:Karlsruhe: Beschwerde gegen kirchliches Arbeitsrecht unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zum eigenen kirchlichen Arbeitsrecht zurückgewiesen. Hintergrund ist weitreichende Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen. [...]
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Was hat man unter "ausserkirchlicher Lebenspartnerschaft" zu verstehen ? Gibt es auch eine (inner)kirchliche Lebenspartnerschaft ?Juergen hat geschrieben:Doch!overkott hat geschrieben:Nein.Juergen hat geschrieben:Das ist doch was ganz anderes.overkott hat geschrieben:Der em. Erbischof Milingo weiß, wie außerkirchliche Lebenspartnerschaften Geistlicher gewürdigt werden.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Ja, die sogenannte "cohabitatio fraterna" (also das enthaltsame Zusammenleben eines unverheirateten Paares in einem Haushalt) wäre so eine "innerkirchliche Lebenspartnerschaft". Früher war das so geregelt, daß dies mit ausdrücklicher Erlaubnis der kirchlichen Obrigkeit in Ausnahmefällen gestattet werden konnte, heute gibt es m. W. keine Rechtsvorschriften mehr dazu.Vir Probatus hat geschrieben:Was hat man unter "ausserkirchlicher Lebenspartnerschaft" zu verstehen ? Gibt es auch eine (inner)kirchliche Lebenspartnerschaft ?
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Ob das der richtige Weg ist, um einen grundlegenden Reformprozess zu starten?Hubertus hat geschrieben:"Liberaleres Arbeitsrecht: drei bayerische Diözesen lenken ein"
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht
So grundlegendes hat sich doch gar nicht geändert.
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
beabsichtigt das irgendjemand ?Salmantizenser hat geschrieben:Ob das der richtige Weg ist, um einen grundlegenden Reformprozess zu starten?Hubertus hat geschrieben:"Liberaleres Arbeitsrecht: drei bayerische Diözesen lenken ein"
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Beim geänderten kirchlichen Arbeitsrecht scheint Theorie und Praxis ein ganz klein wenig auseinander zu driften. Die von vielen Liberalen gewünschen Änderungen werden in letzter Konsequenz dann doch nicht umgesetzt.
http://www.katholisch.de/aktuelles/aktu ... weitheirat
Zeitung:
Woelki verhindert Rektor-Wahl
Wahl scheiterte an Veto mehrerer Bischöfe
Köln - 13.02.2016
Die Wahl eines neuen Rektors der "Katholischen Hochschule NRW" (KatHO) soll nach einem Zeitungsbericht am Veto des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki und weiterer nordrhein-westfälischer Bischöfe gescheitert sein. Grund sei gewesen, dass der geschiedene Kandidat Ende 2015 ein zweites Mal standesamtlich geheiratet habe, berichtete der "Kölner Stadt-Anzeiger" am Samstag. Ein Sprecher des Kölner Erzbistums wollte auf KNA-Anfrage dazu keine Stellung nehmen und verwies auf die Vertraulichkeit von Personalangelegenheiten…
Gruß Jürgen
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Der EuGH beschäftigt sich mit einem Fall, wo eine Bewerberin aus religiösen Gründen abgelehnt wurde:
http://www.kath.net/news/54458
Betrifft zwar einen Fall eines evangelischen Hilfswerkes, ist aber wohl auch für uns nicht uninteressant, was da geurteilt wird.
http://www.kath.net/news/54458
Betrifft zwar einen Fall eines evangelischen Hilfswerkes, ist aber wohl auch für uns nicht uninteressant, was da geurteilt wird.
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Dieser Rechtsstreit, der nach der Entscheidung des BVerfG wieder an das BArbG zurück gegangen ist, wird jetzt am 28.7. dort erneut verhandelt:michaelis hat geschrieben:Lt. Focus hat das Bundesverfassungsgericht die Kündigung eines Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus wegen Wiederverheiratung nach Scheidung entgegen dem Urteils des Bundesarbeitsgerichts für rechtmäßig erklärt.
http://www.bundesarbeitsgericht.de/term ... ne.html#28
Ich bin mal gespannt. Durch die im Nachgang der Entscheidung durchgeführten Änderungen im kirchlichen Arbeitsrecht würde der zugrundeliegende Sachverhalt heute wahrscheinlich ohnehin anders beurteilt, so dass man sich eigentlich nur um das Recht gehabt haben streitet. Aber für eine mögliche finanzielle Entschädigung ist das natürlich auch relevant.
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Ich versteh nicht warum es immer wieder zu diesen Differenzen kommt
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist eine ähnlich einträgliche Sache für Anwälte wie das Familienrecht. Da wird halt gern gestritten, nicht nur im kirchlichen Kontext - zumal solche Auseinandersetzungen meistens von Rechtsschutzversicherungen übernommen werden, was die Hemmschwelle niedriger macht.CIC_Fan hat geschrieben:Ich versteh nicht warum es immer wieder zu diesen Differenzen kommt
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Entschuldigung bitte, aber Anwälten geht es nicht um Geld. Unverschämte Behauptung! Anwälte sind Organe der Rechtspflege und kämpfen alleine für Gerechtigkeit, Wahrheit und das ganze Gedöns!taddeo hat geschrieben:Das Arbeitsrecht ist eine ähnlich einträgliche Sache für Anwälte wie das Familienrecht. Da wird halt gern gestritten, nicht nur im kirchlichen Kontext - zumal solche Auseinandersetzungen meistens von Rechtsschutzversicherungen übernommen werden, was die Hemmschwelle niedriger macht.CIC_Fan hat geschrieben:Ich versteh nicht warum es immer wieder zu diesen Differenzen kommt
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Das weiß ich doch, spätestens seit vergangenem Jahr. Es war meinem Anwalt auch sichtlich peinlich, wegen der amtlichen Gebührenordnung überhaupt Honorarrechnungen stellen zu müssen.HeGe hat geschrieben:Entschuldigung bitte, aber Anwälten geht es nicht um Geld. Unverschämte Behauptung! Anwälte sind Organe der Rechtspflege und kämpfen alleine für Gerechtigkeit, Wahrheit und das ganze Gedöns!
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Ich gehe stark davon aus, dass er sein Honorar, wie eigentlich üblich, einem wohltätigen Zweck hat zukommen lassen!taddeo hat geschrieben:Das weiß ich doch, spätestens seit vergangenem Jahr. Es war meinem Anwalt auch sichtlich peinlich, wegen der amtlichen Gebührenordnung überhaupt Honorarrechnungen stellen zu müssen.HeGe hat geschrieben:Entschuldigung bitte, aber Anwälten geht es nicht um Geld. Unverschämte Behauptung! Anwälte sind Organe der Rechtspflege und kämpfen alleine für Gerechtigkeit, Wahrheit und das ganze Gedöns!
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht
warum bzw wo und unter welchen Umständen ist das üblich? hier ist das völlig ausgeschlossen
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
An deinem Humor-Detektor musst du aber noch arbeitenSheldon Cooper hat geschrieben:warum bzw wo und unter welchen Umständen ist das üblich? hier ist das völlig ausgeschlossen
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Sicher hat er das. Größtenteils schon mal der stets bedürftigen Allgemeinheit in Form von Umsatz- und Einkommenssteuer.HeGe hat geschrieben:Ich gehe stark davon aus, dass er sein Honorar, wie eigentlich üblich, einem wohltätigen Zweck hat zukommen lassen!taddeo hat geschrieben:Das weiß ich doch, spätestens seit vergangenem Jahr. Es war meinem Anwalt auch sichtlich peinlich, wegen der amtlichen Gebührenordnung überhaupt Honorarrechnungen stellen zu müssen.HeGe hat geschrieben:Entschuldigung bitte, aber Anwälten geht es nicht um Geld. Unverschämte Behauptung! Anwälte sind Organe der Rechtspflege und kämpfen alleine für Gerechtigkeit, Wahrheit und das ganze Gedöns!
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Wie von vielen bereits erwartet:
Kirchliches Arbeitsrecht bald vor Europäischem Gerichtshof - Bundesarbeitsgericht verweist Fall eines wiederverheirateten Chefarztes nach Luxemburg
Kirchliches Arbeitsrecht bald vor Europäischem Gerichtshof - Bundesarbeitsgericht verweist Fall eines wiederverheirateten Chefarztes nach Luxemburg
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Aus diesem Artikel geht auch noch ein mir nicht bekannter Aspekt des ursprünglichen Urteils des BAG hervor, das vom BVerfG aufgehoben worden war. Hiernach hatte das BAG an der Kündigung vor allem gestört, dass ein ähnliches Wiederverheiratungsverbot für protestantische Mitarbeiter in gleicher Position nicht galt, dass Katholiken insoweit also benachteiligt wurden:
http://www.sueddeutsche.de/karriere/arb ... -1.397665
Eine nicht uninteressante Frage.
http://www.sueddeutsche.de/karriere/arb ... -1.397665
Eine nicht uninteressante Frage.
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Wir der EuGH Europas letzter Tendenzbetrieb?HeGe hat geschrieben:Aus diesem Artikel geht auch noch ein mir nicht bekannter Aspekt des ursprünglichen Urteils des BAG hervor, das vom BVerfG aufgehoben worden war. Hiernach hatte das BAG an der Kündigung vor allem gestört, dass ein ähnliches Wiederverheiratungsverbot für protestantische Mitarbeiter in gleicher Position nicht galt, dass Katholiken insoweit also benachteiligt wurden:
http://www.sueddeutsche.de/karriere/arb ... -1.397665
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Setzen Themen Verfehlung nicht genügendoverkott hat geschrieben:Wir der EuGH Europas letzter Tendenzbetrieb?HeGe hat geschrieben:Aus diesem Artikel geht auch noch ein mir nicht bekannter Aspekt des ursprünglichen Urteils des BAG hervor, das vom BVerfG aufgehoben worden war. Hiernach hatte das BAG an der Kündigung vor allem gestört, dass ein ähnliches Wiederverheiratungsverbot für protestantische Mitarbeiter in gleicher Position nicht galt, dass Katholiken insoweit also benachteiligt wurden:
http://www.sueddeutsche.de/karriere/arb ... -1.397665
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Gut gesehen Herr Kollege . Hier muss man auch bedenken, daß - wie wir ja hier im Forum schon lang und breit diskutiert haben - die zwischen zwei getauften Protestanten geschlossene Ehe aus katholischer Sicht ebenfalls gültig und unauflöslich ist.HeGe hat geschrieben:Aus diesem Artikel geht auch noch ein mir nicht bekannter Aspekt des ursprünglichen Urteils des BAG hervor, das vom BVerfG aufgehoben worden war. Hiernach hatte das BAG an der Kündigung vor allem gestört, dass ein ähnliches Wiederverheiratungsverbot für protestantische Mitarbeiter in gleicher Position nicht galt, dass Katholiken insoweit also benachteiligt wurden:
http://www.sueddeutsche.de/karriere/arb ... -1.397665
Eine nicht uninteressante Frage.
Richtig spannend wäre allerdings die Frage, ob diese Konsequenzen des kirchlichen Arbeitsrechts auch bei einer bloßen Naturehe zur Geltung kommen müssten, oder gar bei einer bloß standesamtlichen und katholischerseits gar nicht gültigen Ehe. Irgendwie überkommt mich der Eindruck, daß man vor diesem Hintergrund sich tatsächlich fragen muss, ob das kirchliche Arbeitsrecht noch konsistent ist. Spontan würde ich sagen, der springende Punkt bei der Loyalität ist doch, das dort nichts Unkatholisches passieren darf, egal wer dort arbeitet.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
"Eine Meinungsmache [sic!] von Stefan Nägele":
"Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Heirat : Wie die katholische Kirche den Rechtsstaat spaltet"
"Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Heirat : Wie die katholische Kirche den Rechtsstaat spaltet"
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Hubertus hat geschrieben:"Eine Meinungsmache [sic!] von Stefan Nägele":
"Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Heirat : Wie die katholische Kirche den Rechtsstaat spaltet"
Nach den im letzten Jahr von der Kirche verordneten neuen Bestimmungen für diesen Bereich müsste sie doch eigentlich diese Kündigung zurückziehen.
Aber vermutlich geht es nicht mehr um den Chefarzt und seine Arbeit an den Kranken, sondern um Grundsätzliches.
Und das sind dann immer so Themen, wo ich Kirche als bedrohlich wahrnehme.
Ich sagte ja schon einmal, man sollte Tebartz van Elst in eine Diskussionsrunde mit geschassten Kita-Leiterinnen einladen. Das wäre spannend.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Vermutlich ist Nägele der rechtliche Vertreter des Chefarztes, welchem gekündigt worden ist.Hubertus hat geschrieben:"Eine Meinungsmache [sic!] von Stefan Nägele":
"Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Heirat : Wie die katholische Kirche den Rechtsstaat spaltet"
Ein solcher Umstand gibt dann seinen Aussage ein anderes Gewicht.
M.E. ist es eine der schwierigsten Aufgaben in der Juristerei, die Wertigkeit der jeweiligen Rechtsnormen zu bestimmen. Insbesondere wenn hier gleich drei Rechtsgebiete betroffen sind: Arbeitsrecht, Verfassungsrecht und Europarecht.
Spannend ist es allemal ..............
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Die Kita-Leiterinnen waren aber doch in Mainz. Müßte man da nicht eher Lehmann einladen?Vir Probatus hat geschrieben:Hubertus hat geschrieben:"Eine Meinungsmache [sic!] von Stefan Nägele":
"Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Heirat : Wie die katholische Kirche den Rechtsstaat spaltet"
Nach den im letzten Jahr von der Kirche verordneten neuen Bestimmungen für diesen Bereich müsste sie doch eigentlich diese Kündigung zurückziehen.
Aber vermutlich geht es nicht mehr um den Chefarzt und seine Arbeit an den Kranken, sondern um Grundsätzliches.
Und das sind dann immer so Themen, wo ich Kirche als bedrohlich wahrnehme.
Ich sagte ja schon einmal, man sollte Tebartz van Elst in eine Diskussionsrunde mit geschassten Kita-Leiterinnen einladen. Das wäre spannend.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
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Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Ich denke, wegen Wiederheirat geschasste Kita-Leiterinnen gibt es überall. Man könnte aus jedem Bistum eine Vertreterin nehmen.Protasius hat geschrieben:Die Kita-Leiterinnen waren aber doch in Mainz. Müßte man da nicht eher Lehmann einladen?Vir Probatus hat geschrieben:Hubertus hat geschrieben:"Eine Meinungsmache [sic!] von Stefan Nägele":
"Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Heirat : Wie die katholische Kirche den Rechtsstaat spaltet"
Nach den im letzten Jahr von der Kirche verordneten neuen Bestimmungen für diesen Bereich müsste sie doch eigentlich diese Kündigung zurückziehen.
Aber vermutlich geht es nicht mehr um den Chefarzt und seine Arbeit an den Kranken, sondern um Grundsätzliches.
Und das sind dann immer so Themen, wo ich Kirche als bedrohlich wahrnehme.
Ich sagte ja schon einmal, man sollte Tebartz van Elst in eine Diskussionsrunde mit geschassten Kita-Leiterinnen einladen. Das wäre spannend.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
Re: Kirchliches Arbeitsrecht
Ja, schon, aber wenn Vir Probatus nicht mindestens in jedem zweiten Beitrag Tebartz van Elst erwähnt, bekommt er vermutlich Magenschmerzen.Protasius hat geschrieben:Die Kita-Leiterinnen waren aber doch in Mainz. Müßte man da nicht eher Lehmann einladen?Vir Probatus hat geschrieben:Hubertus hat geschrieben:"Eine Meinungsmache [sic!] von Stefan Nägele":
"Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Heirat : Wie die katholische Kirche den Rechtsstaat spaltet"
Nach den im letzten Jahr von der Kirche verordneten neuen Bestimmungen für diesen Bereich müsste sie doch eigentlich diese Kündigung zurückziehen.
Aber vermutlich geht es nicht mehr um den Chefarzt und seine Arbeit an den Kranken, sondern um Grundsätzliches.
Und das sind dann immer so Themen, wo ich Kirche als bedrohlich wahrnehme.
Ich sagte ja schon einmal, man sollte Tebartz van Elst in eine Diskussionsrunde mit geschassten Kita-Leiterinnen einladen. Das wäre spannend.
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