Aber sonst hast Du noch alle Latten am Zaun?Pilgerer hat geschrieben:Ich persönlich halte im Fall eines gewalttätigen Ehemanns den Ehebruch der Frau für legitim (oder sogar notwendig). Denn Gewalt in der Ehe ist eigentlich schon eine schwere Form von Ehebruch und gleichzeitig eine Sünde gegen das Lebensrecht des anderen.
Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
- Athanasius0570
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Was hier nicht recht zum Ausdruck kommt ist, dass eigentlich auch ein Konkubinat ohne (Wieder)Heirat vom Kommunionempfang ausschließt, weil es ein Leben in schwerer Sünde ist.
Für jemanden, der dann auch noch heiratet, ändert das nur formal etwas, weil das ganze amtlich wird (öffentlich war es ja meist schon vorher), sowohl die Heirat als auch der Ausschluss von den Sakramenten.
Für jemanden, der dann auch noch heiratet, ändert das nur formal etwas, weil das ganze amtlich wird (öffentlich war es ja meist schon vorher), sowohl die Heirat als auch der Ausschluss von den Sakramenten.
Freut euch zu jeder Zeit! Betet ohne Unterlass! Dankt für alles; denn das ist der Wille Gottes in Christus Jesus. (1 Thess 5, 16-18)
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Nein, das ist nicht logisch. Logisch wäre es, wenn es dasselbe wäre. Eine Gemeinsamkeit allein dagegen kann niemals eine Gleichbehandlung begründen.Marion hat geschrieben:Ich finde es logisch. Wenn die geistliche Kommunion mit der sakramentalen Kommunion vom Sinn her und den Gnaden die man da erhält etwas gemeinsam hat, dann geht es gar nicht anders.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Ist nicht schon die soziale Trennung ein Bruch der Ehe? Wie kann das sonst bezeichnet werden?Protasius hat geschrieben:Moment, Ehebruch ist nicht das Aufgeben der Wohn- und Gütergemeinschaft, sondern das Fremdgehen.Pilgerer hat geschrieben:Natürlich steht der Mensch rangmäßig über den Gesetzen, wie Jesus anhand des Sabbats erläuterte. Wenn dadurch Menschenleben gerettet oder auch vor schweren Verletzungen bewahrt werden können, ist es legitim, ein in Buchstaben gefasstes Gebot zu brechen. Ohnehin sollen Christen durch den Geist und weniger durch Buchstaben geleitet werden.Tritonus hat geschrieben:Ich habe in diesem Fall also ganz bewusst, soweit man bei dem Schock von "bewusst" überhaupt reden kann, gegen eine ganze Menge Regeln verstoßen. Und zwar nicht deshalb, weil ich so gerne ungehorsam bin und auf die StVO sowieso pfeife oder weil ich gerne andere Verkehrsteilnehmer ärgere oder in Gefahr bringe, sondern weil mir in dieser Situation ein anderes Gut (nämlich das Leben meines Kindes) wesentlich wichtiger erschien als die Einhaltung der StVO und mein schönes (immer makellos sauberes) Punktekonto in Flensburg.
Das gilt auch für den Ehebruch: wenn es Leben schützt, ist ein Ehebruch legitim. Die Frage ist, in welchen Fällen dies zutrifft. Ich persönlich halte im Fall eines gewalttätigen Ehemanns den Ehebruch der Frau für legitim (oder sogar notwendig). Denn Gewalt in der Ehe ist eigentlich schon eine schwere Form von Ehebruch und gleichzeitig eine Sünde gegen das Lebensrecht des anderen.
Mir ging es jedoch im Zusammenhang mit Tritonus' Beitrag darum, seinen möglicherweise ungeraden Eindruck von meinem oberen Beitrag zu korrigieren. Dem Ungehorsam gegenüber den göttlichen Geboten liegt meistens eine Wurzel zugrunde, die schlimmer noch als der oberflächliche Ehebruch ist. Wenn dahinter nämlich Gleichgültigkeit gegenüber Gott, eine heidnische Gesinnung o.ä. steht, dann ist diese Verfehlung größer als die Sünde des Ehebruchs und müsste eigentlich noch entschiedener von der Eucharistie ausschließen.
Zugleich sind die göttlichen Gebote jedoch aus der Menschenliebe Gottes heraus zu verstehen. Er tut das nicht, um uns zu quälen oder einen Erbsenzähler zu spielen, sondern Er gebietet etwas zu unserem Heil. Darum kann in Ausnahmesituationen aus Gründen des Lebensschutzes der Bruch von schwächeren Geboten legitim sein. Zu fragen ist, ob es Ausnahmesituationen gibt, in denen der Ehebruch ein höheres Gut (Leben) schützen kann.
10 Die Erlösten des HERRN werden wiederkommen und nach Zion kommen mit Jauchzen; ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; Freude und Wonne werden sie ergreifen, und Schmerz und Seufzen wird entfliehen. (Jesaja 35,10)
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Das bezeichnet man als "Trennung von Tisch und Bett".Pilgerer hat geschrieben:Ist nicht schon die soziale Trennung ein Bruch der Ehe? Wie kann das sonst bezeichnet werden?Protasius hat geschrieben:Moment, Ehebruch ist nicht das Aufgeben der Wohn- und Gütergemeinschaft, sondern das Fremdgehen.Pilgerer hat geschrieben:Natürlich steht der Mensch rangmäßig über den Gesetzen, wie Jesus anhand des Sabbats erläuterte. Wenn dadurch Menschenleben gerettet oder auch vor schweren Verletzungen bewahrt werden können, ist es legitim, ein in Buchstaben gefasstes Gebot zu brechen. Ohnehin sollen Christen durch den Geist und weniger durch Buchstaben geleitet werden.Tritonus hat geschrieben:Ich habe in diesem Fall also ganz bewusst, soweit man bei dem Schock von "bewusst" überhaupt reden kann, gegen eine ganze Menge Regeln verstoßen. Und zwar nicht deshalb, weil ich so gerne ungehorsam bin und auf die StVO sowieso pfeife oder weil ich gerne andere Verkehrsteilnehmer ärgere oder in Gefahr bringe, sondern weil mir in dieser Situation ein anderes Gut (nämlich das Leben meines Kindes) wesentlich wichtiger erschien als die Einhaltung der StVO und mein schönes (immer makellos sauberes) Punktekonto in Flensburg.
Das gilt auch für den Ehebruch: wenn es Leben schützt, ist ein Ehebruch legitim. Die Frage ist, in welchen Fällen dies zutrifft. Ich persönlich halte im Fall eines gewalttätigen Ehemanns den Ehebruch der Frau für legitim (oder sogar notwendig). Denn Gewalt in der Ehe ist eigentlich schon eine schwere Form von Ehebruch und gleichzeitig eine Sünde gegen das Lebensrecht des anderen.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Kommt "Bewegung" in diese Frage? - "Erste Vorschläge zur Kommunion wiederverheirateter Geschiedener"
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Hubertus hat geschrieben:Kommt "Bewegung" in diese Frage? - "Erste Vorschläge zur Kommunion wiederverheirateter Geschiedener"
Waren sie bisher davon ausgeschlossen?Den Vorschlägen zufolge könnten Ortsbischöfe künftig nach einer Art "Schuldprinzip" entscheiden, ob sie Gläubige, die unfreiwillig von ihrem Partner geschieden wurden, wieder zur Kommunion zulassen.
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Ich denke, diese Formulierung setzt voraus, daß die dann wieder geheiratet haben. In kirchlichen Dingen wird bei Zeitungen ja nicht immer druckreif formuliert.Peregrin hat geschrieben:Hubertus hat geschrieben:Kommt "Bewegung" in diese Frage? - "Erste Vorschläge zur Kommunion wiederverheirateter Geschiedener"Waren sie bisher davon ausgeschlossen?Den Vorschlägen zufolge könnten Ortsbischöfe künftig nach einer Art "Schuldprinzip" entscheiden, ob sie Gläubige, die unfreiwillig von ihrem Partner geschieden wurden, wieder zur Kommunion zulassen.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Pilgerer hat geschrieben:Ich persönlich halte im Fall eines gewalttätigen Ehemanns den Ehebruch der Frau für legitim (oder sogar notwendig). Denn Gewalt in der Ehe ist eigentlich schon eine schwere Form von Ehebruch und gleichzeitig eine Sünde gegen das Lebensrecht des anderen.
Was Denkst Du denn ?
Wo kämen wir da hin, wenn jede verprügelte Ehefrau aus der Ehe ausbrechen dürfte ?
Das wäre vollkommen unkatholisch und gegen die Tradition .
Sie hat schliesslich die Untertänigkeit bedingungslos gelobt.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Endlich darf dann im Zusammenhang mit Ehescheidungen wieder die schmutzige Wäsche gewaschen werden. Klerikale Ordinariatsbürokraten sind dann legitimiert, Eheleuten die gegenseitige Schuld und Unschuld zuzusprechen. Durch Erkenntnis des heiligen Geistes womöglich. Tolle Aussichten.Hubertus hat geschrieben:Kommt "Bewegung" in diese Frage? - "Erste Vorschläge zur Kommunion wiederverheirateter Geschiedener"
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Ein prügelnder Ehemann wäre ein klassischer Anwendungsfall für die Trennung von Bett und Tisch.Vir Probatus hat geschrieben:Pilgerer hat geschrieben:Ich persönlich halte im Fall eines gewalttätigen Ehemanns den Ehebruch der Frau für legitim (oder sogar notwendig). Denn Gewalt in der Ehe ist eigentlich schon eine schwere Form von Ehebruch und gleichzeitig eine Sünde gegen das Lebensrecht des anderen.
Was Denkst Du denn ?
Wo kämen wir da hin, wenn jede verprügelte Ehefrau aus der Ehe ausbrechen dürfte ?
Das wäre vollkommen unkatholisch und gegen die Tradition .
Sie hat schliesslich die Untertänigkeit bedingungslos gelobt.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Nach meinem Kenntnisstand ist ein prügelnder Ehemann für Ehegerichte ein klassischer Fall für die Ungültigkeit der Eheschließung sowie für die Eintragung eines Vermerks ins Taufbuch, dass folgende Gesuche des Betreffenden um eine kirchliche Eheschließung zurückgewiesen werden.Protasius hat geschrieben:Ein prügelnder Ehemann wäre ein klassischer Anwendungsfall für die Trennung von Bett und Tisch.Vir Probatus hat geschrieben:Pilgerer hat geschrieben:Ich persönlich halte im Fall eines gewalttätigen Ehemanns den Ehebruch der Frau für legitim (oder sogar notwendig). Denn Gewalt in der Ehe ist eigentlich schon eine schwere Form von Ehebruch und gleichzeitig eine Sünde gegen das Lebensrecht des anderen.
Was Denkst Du denn ?
Wo kämen wir da hin, wenn jede verprügelte Ehefrau aus der Ehe ausbrechen dürfte ?
Das wäre vollkommen unkatholisch und gegen die Tradition .
Sie hat schliesslich die Untertänigkeit bedingungslos gelobt.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Und das sicher,wenn sich herausstellt,dass er zur Gewalt neigte und dies ihr vor der Hochzeit verschwieg.Maurus hat geschrieben: ...
Nach meinem Kenntnisstand ist ein prügelnder Ehemann für Ehegerichte ein klassischer Fall für die Ungültigkeit der Eheschließung sowie für die Eintragung eines Vermerks ins Taufbuch, dass folgende Gesuche des Betreffenden um eine kirchliche Eheschließung zurückgewiesen werden.
carpe diem - Nutze den Tag !
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Michael Hollenbach jedenfalls informierte in Dradio vor sechs Jahren darüber, dass prügelnde Ehemänner und untreue Ehefrauen für kirchliche Gerichte kein Annulierungsgrund seien.Maurus hat geschrieben:Nach meinem Kenntnisstand ist ein prügelnder Ehemann für Ehegerichte ein klassischer Fall für die Ungültigkeit der Eheschließung sowie für die Eintragung eines Vermerks ins Taufbuch, dass folgende Gesuche des Betreffenden um eine kirchliche Eheschließung zurückgewiesen werden.Protasius hat geschrieben:Ein prügelnder Ehemann wäre ein klassischer Anwendungsfall für die Trennung von Bett und Tisch.Vir Probatus hat geschrieben:Pilgerer hat geschrieben:Ich persönlich halte im Fall eines gewalttätigen Ehemanns den Ehebruch der Frau für legitim (oder sogar notwendig). Denn Gewalt in der Ehe ist eigentlich schon eine schwere Form von Ehebruch und gleichzeitig eine Sünde gegen das Lebensrecht des anderen.
Was Denkst Du denn ?
Wo kämen wir da hin, wenn jede verprügelte Ehefrau aus der Ehe ausbrechen dürfte ?
Das wäre vollkommen unkatholisch und gegen die Tradition .
Sie hat schliesslich die Untertänigkeit bedingungslos gelobt.
Jesus geht es als Friedenbringer um die Wiederherstellung des Prinzips. Er erinnert bei der Ehe an den paradiesischen Urzustand der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Deshalb kritisiert er die Hartherzigkeit der Männer und die Untreue der Frauen. Seine Maßnahmen zielen auf Versöhnung und Umkehr. Dazu ist es für ihn vor dem jüngsten Gericht nie zu spät.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
So etwas in der Art habe ich auch schon einmal gehört (von einer älteren Dame). Und falls das wirklich pauschal zutreffen sollte, fehlt mir das Verständnis, vor allem dann, wenn man sich einige Ehen aus der Nähe anschaut.overkott hat geschrieben:Michael Hollenbach jedenfalls informierte in Dradio vor sechs Jahren darüber, dass prügelnde Ehemänner und untreue Ehefrauen für kirchliche Gerichte kein Annulierungsgrund seien.
In meiner sehr engen Bekanntschaft gibt es eine ältere katholische Dame, die auch nach knapp 30 Jahren Prügel und mit den über die Jahre dadurch entstandenen enormen gesundheitlichen Schäden und Problemen nicht an Scheidung dachte. Erst als ein Arzt, der die Spuren der Misshandlung an ihr entdeckte und richtig deutete, sie augenblicklich für eine Weile aus dem Verkehr zog, indem er eine längere dringende Kurmaßnahme weit weg von zu Hause anordnete, kam sie ins Grübeln, ob sie überhaupt so wie bisher weiterleben konnte. Sie leitete die Trennung ein, noch bevor die Kur zu Ende war und ließ sich scheiden.
Später heiratete sie wieder, standesamtlich. Ihr jetziger Mann prügelt sie nicht. Was kirchliche Gerichte dazu meinen, interessiert sie nicht mehr wirklich, denn die Richter mussten sich im Gegensatz zu ihr nicht 30 Jahre lang nach Versöhnung strebend verprügeln lassen, um zu einem Urteil über ihr Verhalten zu kommen.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Ich sehe a priori nicht den geringsten Grund für eine Nichtigkeitserklärung.Maurus hat geschrieben:Nach meinem Kenntnisstand ist ein prügelnder Ehemann für Ehegerichte ein klassischer Fall für die Ungültigkeit der Eheschließung...
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Ebend!Gamaliel hat geschrieben:Ich sehe a priori nicht den geringsten Grund für eine Nichtigkeitserklärung.Maurus hat geschrieben:Nach meinem Kenntnisstand ist ein prügelnder Ehemann für Ehegerichte ein klassischer Fall für die Ungültigkeit der Eheschließung...
Die weiter oben verfaßte Einlassung des Pilgerers erfolgte in typischer Gutmenschenmanier!
Auch die Untreue einer Ehefrau - selbst wenn sie mehrfach vorkommen sollte - ist für sich alleine genommen noch kein Grund für die Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe.
Diese Dinge können allenfalls Indizien sein, mehr aber auch nicht ........
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Aber einer Trennung von Bett und Tisch würdet ihr zustimmen, oder?Raphael hat geschrieben:Ebend!Gamaliel hat geschrieben:Ich sehe a priori nicht den geringsten Grund für eine Nichtigkeitserklärung.Maurus hat geschrieben:Nach meinem Kenntnisstand ist ein prügelnder Ehemann für Ehegerichte ein klassischer Fall für die Ungültigkeit der Eheschließung...
Die weiter oben verfaßte Einlassung des Pilgerers erfolgte in typischer Gutmenschenmanier!
Auch die Untreue einer Ehefrau - selbst wenn sie mehrfach vorkommen sollte - ist für sich alleine genommen noch kein Grund für die Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe.
Diese Dinge können allenfalls Indizien sein, mehr aber auch nicht ........
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Darin sollte man die Ehefrau eines (wiederholt) prügelnden Ehemannes sogar bestärken!Protasius hat geschrieben:Aber einer Trennung von Bett und Tisch würdet ihr zustimmen, oder?Raphael hat geschrieben:Ebend!Gamaliel hat geschrieben:Ich sehe a priori nicht den geringsten Grund für eine Nichtigkeitserklärung.Maurus hat geschrieben:Nach meinem Kenntnisstand ist ein prügelnder Ehemann für Ehegerichte ein klassischer Fall für die Ungültigkeit der Eheschließung...
Die weiter oben verfaßte Einlassung des Pilgerers erfolgte in typischer Gutmenschenmanier!
Auch die Untreue einer Ehefrau - selbst wenn sie mehrfach vorkommen sollte - ist für sich alleine genommen noch kein Grund für die Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe.
Diese Dinge können allenfalls Indizien sein, mehr aber auch nicht ........
Gleiches gilt für den Ehemann einer (wiederholt) untreuen Ehefrau .........
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Das kommt darauf an.Gamaliel hat geschrieben:Ich sehe a priori nicht den geringsten Grund für eine Nichtigkeitserklärung.Maurus hat geschrieben:Nach meinem Kenntnisstand ist ein prügelnder Ehemann für Ehegerichte ein klassischer Fall für die Ungültigkeit der Eheschließung...
Hatte er diese Angewohnheit bereits zum Zeitpunkt der Eheschließung, dann schon.
Dann kämen doch, je nach Fall, can. 1101 (hier: Ausschluß des Gattenwohls), und/oder,
gesetzt, die Eheschließung selbst erfolgte nicht frei von der Androhung von Gewalt,
can. 1103 ("Furcht und Zwang") infrage.
Entwickelt der Ehemann jedoch erst im Laufe der Ehe diese Angewohnheit, verungültigt
dies keineswegs die Eheschließung. Es sei denn, die Braut habe die Ehe an eine Bedingung
geknüpft, die auf die Zukunft bezogen ist ("Unter der Bedingung, daß Du mich nie schla-
gen wirst", can. 1102 §1).
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Es fällt auf, dass Jesus kein neues Gesetzbuch vorlegt, sondern ein neues Gebot. Die Simplizität seiner Lehre ist verblüffend. Sie geht nicht nur vom allgemein gültigen Anfang, sondern auch vom allgemein verständlichen Anfang aus. Sein Gebot wendet sich an alle, nicht nur an die kleine Minderheit besonders intelligenter Logiker.Tritonus hat geschrieben:Später heiratete sie wieder, standesamtlich. Ihr jetziger Mann prügelt sie nicht. Was kirchliche Gerichte dazu meinen, interessiert sie nicht mehr wirklich, denn die Richter mussten sich im Gegensatz zu ihr nicht 30 Jahre lang nach Versöhnung strebend verprügeln lassen, um zu einem Urteil über ihr Verhalten zu kommen.overkott hat geschrieben:Michael Hollenbach jedenfalls informierte in Dradio vor sechs Jahren darüber, dass prügelnde Ehemänner und untreue Ehefrauen für kirchliche Gerichte kein Annulierungsgrund seien.
Dabei geht es ihm maßgeblich um die verborgene Einstellung. Gut gemeint ist für ihn besser als schlecht gelöst. Deshalb verurteilt er auch die offen sichtlich Gescheiterten nicht, sondern wendet sich gegen die Heuchler.
Die Botschaft ist so einfach, dass er sie nicht aufschreibt und auch keinen Lehrstuhl in Jerusalem annimmt. Er zieht umher, um alle an die allgemeine Botschaft zu erinnern. Einmal verkündet und im praktischen Zeichen demonstriert, hat er alles Notwendige erklärt. Dann zieht er weiter.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Nein, gilt nicht.Raphael hat geschrieben:Darin sollte man die Ehefrau eines (wiederholt) prügelnden Ehemannes sogar bestärken!Protasius hat geschrieben:Aber einer Trennung von Bett und Tisch würdet ihr zustimmen, oder?
Gleiches gilt für den Ehemann einer (wiederholt) untreuen Ehefrau .........
Eine Trennung von Tisch und Bett ist dann anzuraten, wenn eine Weiterführung der Gemeinschaft nicht mehr zu verantworten ist (zB bei Gefahr für Leib und Leben, wie bei Prügeln). Bei wiederholtem Fremdgehen kommt es hingegen sehr auf die Umstände an. Und man darf nicht vergessen: Oberstes Ziel ist es immer, die Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft zu erreichen!
Die Regelungen im CIC sprechen da eine sehr deutliche Sprache: http://www.vatican.va/archive/DEU36/__P45.HTM
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Doch, gilt wohl!taddeo hat geschrieben:Nein, gilt nicht.Raphael hat geschrieben:Darin sollte man die Ehefrau eines (wiederholt) prügelnden Ehemannes sogar bestärken!Protasius hat geschrieben:Aber einer Trennung von Bett und Tisch würdet ihr zustimmen, oder?
Gleiches gilt für den Ehemann einer (wiederholt) untreuen Ehefrau .........
Natürlich ist die "Trennung von Tisch und Bett" die ultima ratio!taddeo hat geschrieben:Eine Trennung von Tisch und Bett ist dann anzuraten, wenn eine Weiterführung der Gemeinschaft nicht mehr zu verantworten ist (zB bei Gefahr für Leib und Leben, wie bei Prügeln). Bei wiederholtem Fremdgehen kommt es hingegen sehr auf die Umstände an. Und man darf nicht vergessen: Oberstes Ziel ist es immer, die Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft zu erreichen!
Die Regelungen im CIC sprechen da eine sehr deutliche Sprache: http://www.vatican.va/archive/DEU36/__P45.HTM
Wenn aber die Bedingungen dafür gegeben sind, sollte man dem an der Zerstörung der Ehe schuldlosen Ehepartner durchaus zuraten, die eheliche Gemeinschaft zu beenden und nicht aus falsch verstandenener Demut in einer Situation zu bleiben, die - quasi zwangsläufig - seelische Verletzungen hervorruft.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Kann man das - zumindest hier in Europa - nicht grundsätzlich voraussetzen? Da gibt es doch wohl keine Frau, die nicht ganz selbstverständlich davon ausgeht, dass ihr Mann sie niemals schlagen wird.Entwickelt der Ehemann jedoch erst im Laufe der Ehe diese Angewohnheit, verungültigt
dies keineswegs die Eheschließung. Es sei denn, die Braut habe die Ehe an eine Bedingung
geknüpft, die auf die Zukunft bezogen ist ("Unter der Bedingung, daß Du mich nie schla-
gen wirst", can. 1102 §1).
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Du redest und denkst hier wie ein Psychologe, und das wird einer katholischen Ehe nicht gerecht.Raphael hat geschrieben:Wenn aber die Bedingungen dafür gegeben sind, sollte man dem an der Zerstörung der Ehe schuldlosen Ehepartner durchaus zuraten, die eheliche Gemeinschaft zu beenden und nicht aus falsch verstandenener Demut in einer Situation zu bleiben, die - quasi zwangsläufig - seelische Verletzungen hervorruft.
Was Du "falsch verstandene Demut" nennst, nennt die Moraltheologie "Opferbereitschaft" und "Liebe",
und in einer intensiven geistlichen Begleitung (ohne die es in so einer Situation überhaupt nicht geht)
wird auch die Abgrenzung zur Sprache kommen, was noch Liebe ist und was Selbstmord.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Da wäre ich mir nicht so sicher.Apollonia hat geschrieben:Kann man das - zumindest hier in Europa - nicht grundsätzlich voraussetzen? Da gibt es doch wohl keine Frau, die nicht ganz selbstverständlich davon ausgeht, dass ihr Mann sie niemals schlagen wird.
Vor ein paar Jahrzehnten waren Ehen jedenfalls gar nicht so selten, bei denen die Braut schon vorher ganz genau wusste, was für einen chronischen Schläger oder Fremdgeher sie da erwischt hat, und sie ihn dennoch heiratete. (Beispiel: Sie war schon vor der Hochzeit schwanger und wollte ihren Fehler dadurch ausbügeln, dass sie sich sozusagen "opferte", weil sie wenigstens dem Kind eine "intakte Familie" bieten wollte.) Ähnlich gelagerte Motive wird es auch heute noch geben.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Wir erinnern uns an Raphael Bonelli, der zwischen Seele und Seele fein unterscheidet und diese beiden Begriffe als zwei verschiedene Prinzipien betrachtet, um zwischen Seelsorge und Psychopraxis zu differenzieren. Denn es gebe glückliche Heilige und unglückliche Verbrecher, wobei Glück und Unglück auch anders herum verteilt sein könnten. Er nimmt dabei für sich die relative Eigenständigkeit der Kultursachbereiche in Anspruch, die schon im 13. Jahrhundert Thema war. Soweit es nach ihm geht, geht es dem Seelsorger um eine gute Ehe, während es dem Psychotherapeuten um eine glückliche Ehe geht. Ein Seelsorger macht jedoch keine Liebe, sondern erinnert die Ehepartner an die Liebe des Anfangs.taddeo hat geschrieben:Du redest und denkst hier wie ein Psychologe, und das wird einer katholischen Ehe nicht gerecht.Raphael hat geschrieben:Wenn aber die Bedingungen dafür gegeben sind, sollte man dem an der Zerstörung der Ehe schuldlosen Ehepartner durchaus zuraten, die eheliche Gemeinschaft zu beenden und nicht aus falsch verstandenener Demut in einer Situation zu bleiben, die - quasi zwangsläufig - seelische Verletzungen hervorruft.
Was Du "falsch verstandene Demut" nennst, nennt die Moraltheologie "Opferbereitschaft" und "Liebe",
und in einer intensiven geistlichen Begleitung (ohne die es in so einer Situation überhaupt nicht geht)
wird auch die Abgrenzung zur Sprache kommen, was noch Liebe ist und was Selbstmord.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
"Von etwas ausgehen" ist noch nicht gleichbedeutend mit einem bedingten Ehewillen i.S.d. can. 1102.Apollonia hat geschrieben:Kann man das - zumindest hier in Europa - nicht grundsätzlich voraussetzen? Da gibt es doch wohl keine Frau, die nicht ganz selbstverständlich davon ausgeht, dass ihr Mann sie niemals schlagen wird.Entwickelt der Ehemann jedoch erst im Laufe der Ehe diese Angewohnheit, verungültigt
dies keineswegs die Eheschließung. Es sei denn, die Braut habe die Ehe an eine Bedingung
geknüpft, die auf die Zukunft bezogen ist ("Unter der Bedingung, daß Du mich nie schla-
gen wirst", can. 1102 §1).
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Nö, tu ich nicht, auch wenn Dir diese Rollenzuweisung argumentativ in den Plan passen täte!taddeo hat geschrieben:Du redest und denkst hier wie ein Psychologe, und das wird einer katholischen Ehe nicht gerecht.Raphael hat geschrieben:Wenn aber die Bedingungen dafür gegeben sind, sollte man dem an der Zerstörung der Ehe schuldlosen Ehepartner durchaus zuraten, die eheliche Gemeinschaft zu beenden und nicht aus falsch verstandenener Demut in einer Situation zu bleiben, die - quasi zwangsläufig - seelische Verletzungen hervorruft.
Nein, ich unterscheide lediglich zwischen dem, was Du hier mit den moraltheologischen Begriffen Opferbereitschaft und Liebe bezeichnest, und einem sinnlosen Masochismus.taddeo hat geschrieben:Was Du "falsch verstandene Demut" nennst, nennt die Moraltheologie "Opferbereitschaft" und "Liebe",
Bei einer intensiven geistlichen Begleitung, die die Möglichkeit einer Trennung von Tisch und Bett nicht als Möglichkeit in Erwägung zieht, handelt es sich nicht mehr um eine intensive geistliche Begleitung.taddeo hat geschrieben:und in einer intensiven geistlichen Begleitung (ohne die es in so einer Situation überhaupt nicht geht)
Eben vor diesem "geistlichen Selbstmord" (Ich würde das nicht so scharf formulieren, denn die Seele ist unsterblich und kann daher schon rein sprachlogisch auch nicht ermordet werden!) wird eine intensive geistliche Begleitung dringend warnen und alle anderen Möglichkeiten anempfehlen:taddeo hat geschrieben:wird auch die Abgrenzung zur Sprache kommen, was noch Liebe ist und was Selbstmord.
Salus animarum suprema lex!
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Zucht, Unzucht und Züchtigung hängen eng zusammen. Im biblischen Kontext geht es bei Zucht um Erziehung, wobei Züchtigung im biblischen Kontext eine Erziehungsmaßnahme gegenüber Knechten ( Lukas ) und Söhnen ( Paulus ) ist. Die Hebräer und Römer kannten die Züchtigung auch als gesetzliche Strafe.Hubertus hat geschrieben:"Von etwas ausgehen" ist noch nicht gleichbedeutend mit einem bedingten Ehewillen i.S.d. can. 1102.Apollonia hat geschrieben:Kann man das - zumindest hier in Europa - nicht grundsätzlich voraussetzen? Da gibt es doch wohl keine Frau, die nicht ganz selbstverständlich davon ausgeht, dass ihr Mann sie niemals schlagen wird.Entwickelt der Ehemann jedoch erst im Laufe der Ehe diese Angewohnheit, verungültigt
dies keineswegs die Eheschließung. Es sei denn, die Braut habe die Ehe an eine Bedingung
geknüpft, die auf die Zukunft bezogen ist ("Unter der Bedingung, daß Du mich nie schla-
gen wirst", can. 1102 §1).
Wer wie Jesus vom paradiesisichen Urzustand und Leitbild der partnerschaftlichen Ehe ausgeht, geht von zwei Erzogenen aus, die sich gegenseitig Gutes tun, worin sich die höhere eheliche Liebe erweist. Das gegenseitige Wohlwollen ist auch der Anfang jeder Ehe, den es zu erhalten oder wiederherzustellen gilt.
Bei abweichendem Verhalten geht es Jesus auch mehr um die persönliche Einsicht, als um rein äußerliches Wohlverhalten. Während er also zu geistlichen Mitteln wie Worten und Zeichen der Buße und Vergebung greift, um die persönliche Einsicht bei beiden wiederherzustellen, zielt körperliche Züchtigung auf äußerliches Wohlverhalten. Dabei geht es nicht nur um männliche Gewalt gegen Frauen, sondern auch andersrum ( vgl. Lk 18,5 ).
Zuletzt geändert von overkott am Sonntag 4. August 2013, 13:32, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
"Sie lieben und ehren" heißt es in den Versprechen. Ein Schläger tut das nicht und hat es implizit oder explizit auch nicht vor.Gamaliel hat geschrieben:Ich sehe a priori nicht den geringsten Grund für eine Nichtigkeitserklärung.Maurus hat geschrieben:Nach meinem Kenntnisstand ist ein prügelnder Ehemann für Ehegerichte ein klassischer Fall für die Ungültigkeit der Eheschließung...
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Ein bißchen mehr Differenzierung anläßlich der komplexen Lebenssachverhalte tut da sicher not ........Maurus hat geschrieben:Ein Schläger tut das nicht und hat es implizit oder explizit auch nicht vor.
Der (oder die) Schlagende kann bspw. (anlaßlos) provoziert worden sein; oder es kann sich um einen einmaligen Ausrutscher handeln, den der (oder die) Geschlagene vergeben kann.