Religiöse Feiern für Zweitehen

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Simon
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Beitrag von Simon »

Hallo Robert Ketelhohn, in Deinen Zitaten
"Ein jeder, der seine Frau entläßt und eine andere heiratet, der hurt, und der eine von einem Mann Entlassene freit, der hurt" bzw. .......Denn ich hasse die Ehescheidung, spricht der Herr, der Gott Israels, ....
ist von Ehebruch als Scheidungsgrund nicht die Rede bzw. das zweite Zitat sagt mir, dass Gott, ohne von einer Ausnahme zu sprechen, Treue verlangt und die Scheidung nicht will.

Das heißt für mich, für die Kirche ist, wenn sie sich lediglich auf die beiden Stellen in ihrer Begründung bezieht und keine andere Entscheidungsgrundlage hat, die Ehe unauflöslich, egal was aus einer Ehen durch Menschenschuld geworden ist.

Das erklärt, warum relativ viele junge Menschen, die sich regelmäßig am Kirchenleben beteiligen, nur in einer Freundschaft leben und nicht heiraten. Die Risikobereitschaft der Jugend ist viel kleiner geworden. Erst wenn sie nach Jahren den Partner (die Partnerin) genau zu kennen glauben, kommt`s dann zur Ehe, was allerdings auch kein absoluter Schutz vor einer Scheidung ist, wie die Praxis zeigt.

Freundliche Grüße
Simon
Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht.
Zitat von Albert Schweitzer

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mr94
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Beitrag von mr94 »

Wenn ich kurz über unsere Erfahrungen berichten darf... Unser erstes Kind war schon geboren, bevor wir uns über die Ehe auch nur Gedanken gemacht hatten. Dem ging ein Entschluss voraus. Erst nach und nach wurde uns klar, dass wir mit der Zeugung unseres Kindes eine Familie gegründet hatten.

Aus eher pragmatischen Gründen (Steuer, Baufinanzierung) haben wir fast ein Jahr später vor dem Standesamt geheiratet. Bis zur kirchlichen Trauung dauerte es dann noch fast sechs Jahre. Die Konsequenzen aus unserem in gewisser Weise leichtfertigen Entschluss wurden uns erst nach und nach klar. Und letztlich: Wären sie uns vorher klar gewesen, hätten wir womöglich anders gehandelt.

Erst mit der Taufe unseres ersten Kindes habe ich, nach Jahren mit einem abwesenden Gott, überhaupt wieder sein Rufen gehört, erst leise, dann lauter. Das war ein weiter Weg, der noch lange nicht zuende ist.

Wir waren anfangs prinzipiell skeptisch gegenüber der Institution Ehe, dann sahen wir die Dinge pragmatisch - und erst nach einer langen Zeit der faktischen und zivilrechtlichen Ehe waren wir bereit, unseren Bund vor Gott zu besiegeln.

Unsere Risikobereitschaft war eher größer denn kleiner, würde ich meinen. No risk, no fun...

Schedar
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Beitrag von Schedar »

cathol01 hat geschrieben:Vielleicht müsste man grundsätzlicher nach der biblischen Begründung der Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe fragen.
wieso? Glaubst der Papst und das Lehramzt der Kirche sind dümmer als Du?
cathol01 hat geschrieben:Die betreffenden Bibelstellen sind ja auch nicht sooo eindeutig und haben eine lange Rezeptionsgeschichte...
dass ich nicht lache.
angeblich hast Du Theologie studiert?

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Chiara
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Beitrag von Chiara »

Ralf hat geschrieben: ...allerdings ist es auch sehr häufig der Fall (so nach meiner Erfahrung), daß der Mann oder die Frau eben nicht gewillt sind - aus verständlichen Gründen - sich diese aus welchen Gründen auch immer gescheiterte Ehe (im jetzt mal strikt zivilrechtlichen Sinn) von der Kirche "ausreden" zu lassen.
Das ist zwar bei einer Annullierung nicht unbedingt der Fall, kommt aber doch stark so rüber, wenn man meint, die erste Ehe wäre im kirchlichen Sinn gar keine gewesen.
Hallo Ralf,
ich zititere mal aus der Münsteraner Vorlesung Eherecht: "Die kirchenrechtlich ungültige Ehe ist kein "Nichts", sie ist ein "Etwas"!" Der Dozent machte so lobenswerterweise auf die von dir angerissene Problematik aufmerksam. Ich stimme ihm zu, kann deine Bedenken aber nicht ganz teilen.
Beim kirchlichen Gericht geht es weder um moralische Fragen noch darum, die Beziehungsqualität der Betroffenen abzuwerten.
Es geht um die Frage, ob die kirchenrechtlich relevante Situation bei der Trauung in Ordnung und damit der "Ehevertrag", die öffentlich bei der Trauung ausgesprochene Willensübereinkunft der Brautleute, gültig war.
Wenn nicht, ist damit die sakramentale Wirklichkeit nicht zustande gekommen, die Ehe also rechtlich nichtig und die Partner nach entsprechender Entscheidung in zwei Instanzen frei, eine neue Ehe einzugehen.
Es gibt übrigens genug ungültige und dennoch bestehende Ehen von Katholiken - die selbst meist nichts davon wissen (Wo kein Kläger, da kein Richter).
Da das Sakrament nicht "fortwährend" im Verlauf der Ehe gespendet und empfangen wird, sondern nur bei der (kirchlichen) Trauung, ist nur die Situation beim Eheabschluss relevant. Das Sakrament besteht selbstverständlich weiter, auch wenn sich die Eheleute nichts mehr zu sagen hätten (parallel: ein ausgetretener Getaufter bleibt trotzdem getauft). Darum kann die Kirche logischerweise keine zweite Eheschließung gutheißen, weil sie damit dem bestehenden Sakrament widersprechen würde. Sie kann nur die Überprüfung der rechtlichen Qualität anbieten und dabei möglicherweise zu der Nichtigkeitsfeststellung kommen.
Nach meinen Erfahrungen im Offizialatspraktikum und nach dem Aktenmaterial anderer Gerichte, das mir bisher vor die Flinte kam, kann ich nur sagen, dass man sehr professionell mit der schwierigen Situation der Parteien (geschiedenen Ehepartner) umgeht und sich keinerlei Wertung der beklagten Ehe erlaubt. Es findet auch keine Konfrontation in einer mündlichen Hauptverhandlung statt o.ä. Auch bei Leuten, die zum Beratungsgespräch kommen, bemüht man sich, zu helfen und zu informieren, ohne falsche Hoffnungen zu wecken.
Wie die Pfarrer vor Ort über ein Ehenichtigkeitsverfahren informieren, kann ich natürlich nicht sagen, vielleicht wird eher dort der Eindruck erweckt, die Vorehe würde im Verfahren schlecht gemacht werden.

Die hier eigentlich diskutierte Segnungsfeier für eine Zweitehe habe ich zwar noch nicht persönlich erlebt, aber aus den Erfahrungen einer Kollegin bzw. ihrer Verwandtenkreises war ganz klar, dass eine solche kirchliche Feier bei den Verwandten und Freunden des Paares eben nicht anders als wie eine schlichte Hochzeit angekommen ist. Ich fürchte, man wird es auch kaum austreiben können, vor allem weil der Priester ja auch kaum an einem solchen Tag darauf rumreiten wird, dass diese (standesamtliche) Ehe kirchlich ungültig ist... Ich denke, wenn es wirklich um Gottes Segen geht, könnte der Priester auch außerhalb eines Gottesdienstes und nur im Beisein des Paares (und ggf. der Kinder) ihnen - auch in der Kirche - einen Segen spenden.
"Scio cui credidi"

Schedar
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Beitrag von Schedar »

Alex hat geschrieben:Ich denke, wenn es wirklich um Gottes Segen geht, könnte der Priester auch außerhalb eines Gottesdienstes und nur im Beisein des Paares (und ggf. der Kinder) ihnen - auch in der Kirche - einen Segen spenden.
Was soll denn Gott segnen?
Den Ehebruch?

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Chiara
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Beitrag von Chiara »

Schedar hat geschrieben:
Alex hat geschrieben:Ich denke, wenn es wirklich um Gottes Segen geht, könnte der Priester auch außerhalb eines Gottesdienstes und nur im Beisein des Paares (und ggf. der Kinder) ihnen - auch in der Kirche - einen Segen spenden.
Was soll denn Gott segnen?
Den Ehebruch?
Bitte mal "Familiaris Consortio" lesen.
84. ...Die Hirten mögen beherzigen, daß sie um der Liebe willen zur Wahrheit verpflichtet sind, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden. Es ist ein Unterschied, ob jemand trotz aufrichtigen Bemühens, die frühere Ehe zu retten, völlig zu Unrecht verlassen wurde oder ob jemand eine kirchlich gültige Ehe durch eigene schwere Schuld zerstört hat. Wieder andere sind eine neue Verbindung eingegangen im Hinblick auf die Erziehung der Kinder und haben manchmal die subjektive Gewissensüberzeugung, daß die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war.

Einige Zeilen weiter wird zwar jede liturgische Feier untersagt - weil sie den Eindruck einer Trauung erwecken könnte, aber genau das habe ich nicht gemeint, sondern privates Segensgebet.

Was den Ehebruch angeht, solltest du bedenken, dass die Wiederverheirateten, die sich zur geschlechtlichen Enthaltsamkeit verpflichten, sogar wieder zur Kommunion zugelassen werden dürfen. Darüber dürfte wohl nur der Beichtvater Bescheid wissen, oder?

Also Vorsicht mit dem Wort Ehebruch. Denn was in deren Schlafzimmer vorgeht, wirst du wohl kaum wissen können...
"Scio cui credidi"

Schedar
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Beitrag von Schedar »

Alex hat geschrieben:Wieder andere sind eine neue Verbindung eingegangen im Hinblick auf die Erziehung der Kinder und haben manchmal die subjektive Gewissensüberzeugung, daß die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war.
;) Nachhinein kann man sich alles mögliche einreden, um in einer Art „Selbstrechtfertigung“ dem Beichtvater herzzerreißende Geschichten zu erzählen.
Alex hat geschrieben:Also Vorsicht mit dem Wort Ehebruch. Denn was in deren Schlafzimmer vorgeht, wirst du wohl kaum wissen können...
Gott sagt eindeutig:
Lk 16:18 - Wer seine Frau aus der Ehe entläßt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch; auch wer eine Frau heiratet, die von ihrem Mann aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.
Mt 5:32 - Ich aber sage euch: Wer seine Frau entläßt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.
Mt 19:8 - Er antwortete: Nur weil ihr so hartherzig seid, hat Mose euch erlaubt, eure Frauen aus der Ehe zu entlassen. Am Anfang war das nicht so.
Mt 19:9 - Ich sage euch: Wer seine Frau entläßt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch.
Mk 10:11 - Er antwortete ihnen: Wer seine Frau aus der Ehe entläßt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch.


Also hat sich Gott, nach 2000 Jahren, anders überlegt und segnet – mit Hilfe eines Bischofs oder Priesters - den Ehebruch. :mrgreen:

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roncalli
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Beitrag von roncalli »

Schedar hat geschrieben:Was soll denn Gott segnen?
Den Ehebruch?
Da der Papst ausdrücklich verlangt, dass auch WIGE ihre Kinder im Glauben erziehen sollen (Familiaris consortio), wird man wenigstens im Hinblick auf diese (mögliche) künftige Aufgabe den Segen Gottes für sie erbitten dürfen, ja müssen! :kratz:

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roncalli
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Beitrag von roncalli »

Schedar hat geschrieben: Glaubst der Papst und das Lehramzt der Kirche sind dümmer als Du?
Nein, das glaubt cathol01 sicher nicht. Es war ja das Lehramt der Kirche selbst, das im Laufe der Geschichte den biblischen Befund neu interpretiert und angewendet hat, also offenbar immer klüger geworden ist: Einführung und ständige Ausweitung der Annullierungspraxis, stillschweigende Duldung der ostkirchlichen Praxis, zunehmend weitherzige Anwendung von Privilegium Paulinum und Privilegium Petrinum usw.

Es gab schon immer eine Spannung zwischen dem radikalen Scheidungsverbot Jesu und der Seelsorge in bestimmten Härtefällen. Das ist nicht neu. Beide Pole sind wichtig!
Schon im Neuen Testament selbst ist nach wohl einhelliger Überzeugung der Exegeten eine Entwicklung erkennbar (kann und will ich jetzt nicht ausbreiten).

stern
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Beitrag von stern »

roncalli hat geschrieben:
Schedar hat geschrieben:Was soll denn Gott segnen?
Den Ehebruch?
Da der Papst ausdrücklich verlangt, dass auch WIGE ihre Kinder im Glauben erziehen sollen (Familiaris consortio), wird man wenigstens im Hinblick auf diese (mögliche) künftige Aufgabe den Segen Gottes für sie erbitten dürfen, ja müssen! :kratz:
Mein lieber Freund roncalli,
soll das bedeuten, dass später, an den Segen der Kirche gebunden, sollen die Kinder in der Überzeugung erzogen werden, dass das, was Gott Ehebruch nannte, einen kirchlichen Segen verdient?

Ich fasse es nicht - also: nix wie raus aus dem Verein.

Ich grüße Euch Freunde
Euer stern

Cicero
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Beitrag von Cicero »

stern hat geschrieben: sollen die Kinder in der Überzeugung erzogen werden, dass das, was Gott Ehebruch nannte, einen kirchlichen Segen verdient?
Nein, aber es soll ihnen klar werden, daß die Kirche ihnen den Segen Gottes zugesagt hat, obwohl ihre Eltern (objektiv?) in Sünde gelebt haben.
stern hat geschrieben: Ich fasse es nicht - also: nix wie raus aus dem Verein.

Ich grüße Euch Freunde
Euer stern
Sag' Bescheid, wenn es soweit ist.
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roncalli
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Beitrag von roncalli »

stern hat geschrieben: Mein lieber Freund roncalli, soll das bedeuten, dass später, an den Segen der Kirche gebunden, sollen die Kinder in der Überzeugung erzogen werden, dass das, was Gott Ehebruch nannte, einen kirchlichen Segen verdient?
Nein, aber die Eltern solcher Kinder sind ja mehr als nur Menschen, deren Ehe (vielleicht schuldhaft) zerbrochen ist. Sie sind ja Glieder der Kirche, (wenn auch sündhafte, objektiv in einer irregulären Situation lebende). Ich habe einen Priesterfreund, dessen Mutter eine geschiedene Wiederverheiratete ist. Ihr verdankt mein Freund seine erste religiöse Erziehung.
stern hat geschrieben: Ich fasse es nicht - also: nix wie raus aus dem Verein.
Wenn du damit ernsthaft zum Weggang aus der Kirche aufforderst, wäre das wohl schlimmer als das, was du den WIGE vorwirfst.

stern
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Beitrag von stern »

Cicero hat geschrieben:
stern hat geschrieben: sollen die Kinder in der Überzeugung erzogen werden, dass das, was Gott Ehebruch nannte, einen kirchlichen Segen verdient?
Nein, aber es soll ihnen klar werden, daß die Kirche ihnen den Segen Gottes zugesagt hat, obwohl ihre Eltern (objektiv?) in Sünde gelebt haben.
stern hat geschrieben: Ich fasse es nicht - also: nix wie raus aus dem Verein.

Ich grüße Euch Freunde
Euer stern
Sag' Bescheid, wenn es soweit ist.
Hier posten nämlich nur Vereinsmitglieder.
Lieber Freund Cicero,
ich danke Dir für die Antwort. Sie erklärt jedoch nur das, was für jeden verständlich ist, weil die Kinder selbst nichts dafür können, dass ihre Eltern in Sünde leben, warum sollte de Herr sie aus seiner Kirche ausschließen. Aber das können auch die Eltern ohne eines Segens den Kindern begreiflich machen.

Scheinbar willst Du mich so los werden, wie unser alte Pfarrer, der den schönen Beichtstuhl aus unser Kirche wegschaffte.
Mach Dir keine Sorgen, mein Freund, ich werde Dich schon rechtzeitig informieren. ;)

Liebe Grüße
stern

stern
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Beitrag von stern »

roncalli hat geschrieben:
stern hat geschrieben: Ich fasse es nicht - also: nix wie raus aus dem Verein.
Wenn du damit ernsthaft zum Weggang aus der Kirche aufforderst, wäre das wohl schlimmer als das, was du den WIGE vorwirfst.
wieso schlimmer, wenn solche Kirche nicht mehr Kirche ist?
und was ist denn "WIGE"?

liebe Grüße
stern

Cicero
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Beitrag von Cicero »

stern hat geschrieben: Mach Dir keine Sorgen, mein Freund, ich werde Dich schon rechtzeitig informieren. ;)
Verbindlichsten Dank.

Geronimo

Beitrag von Geronimo »

Das hat Stern schon öfter angedroht. ernstnehmen soll?

Drohungen verlieren irgendwie an Gewicht, wenn man so inflationär damit umgeht ...

Geronimo

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roncalli
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Beitrag von roncalli »

stern hat geschrieben: und was ist denn "WIGE"?
Wiederverhereitate Geschiedene
stern hat geschrieben: wieso schlimmer, wenn solche Kirche nicht mehr Kirche ist?
Dass die Kirche nicht mehr Kirche ist, wäre dein subjektives Gewissens-Urteil. Dann lägest du zwar objektiv falsch, könntest aber subjektiv , weil du deinem Gewissen folgst, trotzdem unschuldig sein.
Ähnlich können manche WIGE, die ihre erste Ehe subjektiv als Nicht-Ehe bewerten, ohne schwere Schuld sein, auch wenn sie objektiv irregulär leben.

stern
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Beitrag von stern »

roncalli hat geschrieben:Ähnlich können manche WIGE, die ihre erste Ehe subjektiv als Nicht-Ehe bewerten, ohne schwere Schuld sein, auch wenn sie objektiv irregulär leben.
Nö, mein lieber Freund, so einfach ist das nicht.
Den Verdacht, dass ihre Ehe ungültig geschlossen wurde, „entdecken“ die Eheleute erst und immer dann, wenn sie sich trennen wollen. Sie lebten jahrelang in einer ungültig geschlossenen Ehe, das hat sie aber nicht gestört oder ging sie nichts an – das ist weder objektiv noch subjektiv, das ist einfach hinterlistig und gerissen.

Viele Grüße
stern

Schedar
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Beitrag von Schedar »

roncalli hat geschrieben:Nein, das glaubt cathol01 sicher nicht. Es war ja das Lehramt der Kirche selbst, das im Laufe der Geschichte den biblischen Befund neu interpretiert und angewendet hat
gibt es dafür irgendwelche Quellen, auf die Du Dich berufst? Wenn ja, bitte um Angabe.
roncalli hat geschrieben:also offenbar immer klüger geworden ist
Willst Du damit sagen: klüger, aber anscheinend nicht klug genug, weil es immer noch Leute gibt, die meinen besser zu wissen, dass das Lehramt den (von Dir genannt) „biblischen Befund“ so definieren müsste, dass Segen für die Zweitehen, die Frauenordination, homosexuelle Lebensgemeinschaften, etc.etc. legitimiert werden müssten.
?

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roncalli
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Beitrag von roncalli »

stern hat geschrieben: Den Verdacht, dass ihre Ehe ungültig geschlossen wurde, „entdecken“ die Eheleute erst und immer dann, wenn sie sich trennen wollen.
Da ist etwas Wahres dran: Oft entdeckt man erst, wenn ein Gebäude wackelt oder einbricht, wie mangelhaft das Fundament von Anfang an war.
Andererseits kann auch ein Haus mit gesunden Fundament niedergebombt werden. Darum teile ich nicht die Meinung derer, die die Gott-Gestiftetheit (= Gültigkeit) einer Ehe allein an ihrem Erfolg festmachen und das bekannte Wort des Gamaliel auch auf die Ehe anwenden wollen:

"Wenn dieses Vorhaben oder dieses Werk von Menschen stammt, wird es zerstört werden; stammt es aber von Gott, so könnt ihr sie nicht vernichten." (Apg 5,38f )

Diesfalls müsste es folgerichtig heißen:
"Was Gott verbunden hat, kann der Mensch nicht trennen!" - Leider kann er und tut er!

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roncalli
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Beitrag von roncalli »

Schedar hat geschrieben:
roncalli hat geschrieben:Nein, das glaubt cathol01 sicher nicht. Es war ja das Lehramt der Kirche selbst, das im Laufe der Geschichte den biblischen Befund neu interpretiert und angewendet hat
gibt es dafür irgendwelche Quellen, auf die Du Dich berufst? Wenn ja, bitte um Angabe.
Lies genau! Habe ja schon oben unbezweifelbare Beispiele angeführt: Duldung der ostkirchlichen Praxis durch Rom, Einführung der Annullierungspraxis, Ausweitung des Privilegium Paulinum usw.
Schedar hat geschrieben: Willst Du damit sagen: klüger, aber anscheinend nicht klug genug, weil es immer noch Leute gibt, die meinen besser zu wissen, dass das Lehramt den (von Dir genannt) „biblischen Befund“ so definieren müsste, dass Segen für die Zweitehen, die Frauenordination, homosexuelle Lebensgemeinschaften, etc.etc. legitimiert werden müssten.?
Nicht alles, worüber du dich ärgerst, habe ich behauptet oder ist hier Thema.

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Alex hat geschrieben:»… aber aus den Erfahrungen einer Kollegin bzw. ihrer Verwandtenkreises war ganz klar, dass eine solche kirchliche Feier bei den Verwandten und Freunden des Paares eben nicht anders als wie eine schlichte Hochzeit angekommen ist«
Das ist der Knackpunkt. Ich erinnere an Geronimos obiges Zitat aus entsprechenden Anweisungen für solche Feiern. Da wird zwar formal im Sinne der kirchlichen Lehre bestimmt, daß kein falscher Eindruck erweckt werden dürfe, daß keine Segnung der Verbindung, sondern bloß privates Gebet für die einzelnen Partner erlaubt sei – doch sobald man eine öffentliche Feier daraus macht, sind diese schönen Worte schon konterkariert, und es entsteht – wie bei Geronimo selbst – der Eindruck einer kirchlichen Segnung von „Zweitehen“.

Ich möchte aber noch einmal auf meine obige Andeutung zurückkommen, daß die Problematik auch vom geltenden Kirchenrecht mitverursacht wird. Zwar ist richtig, daß die Ehe ebenso Sakrament wie auch Vertrag ist. Nun wirkt sich aber die Verrechtlichung in einer Weise auf die Frage nach dem Sakrament aus, die der Sache und dem Wohl der Gläubigen nicht unbedingt immer dienlich ist.

Zunächst eine allgemeine Frage: Wie steht es generell um die Gültigkeit der Sakramente? Was etwa, wenn fraglich wird, ob einer gültig getauft ist? – Er wird bedingungsweise neu getauft (sub condicione – unter der Bedingung nur soll es eine Taufe sein, daß er noch nicht getauft ist). Ähnlich auch mit der Weihe.

Was nun aber, wenn wirklich einer nicht gültig getauft ist, es jedoch niemand bemerkt, nicht einmal er selbst es ahnt? Ist er dann verloren? – Das wird keiner ernsthaft erwägen. Aber wie das Problem formal lösen, wie erklären, daß er dennoch gerettet werden kann? – Man könnte an eine Anwendung des eher kirchenrechtlichen Prinzips Ecclesia supplet denken. Näher liegt aber noch der Gedanke an die Begierdtaufe.

Dasselbe ließe sich vielleicht analog auf die Ehe übertragen. Denn wenn eine Ehe objektiv ungültig ist, es jedoch niemand bemerkt, weil kein Kläger da ist und sogar das Paar selbst ohne irgendeinen Gedanken, seine Ehe sei womöglich gar keine, bis ans Ende seiner Tage lebt, wer wollte sie da beim Letzten Gericht des Unzucht bezichtigen?

Wenn sie nun aber umgekehrt subjektiv von der Ungültigkeit einer ersten Verbindung überzeugt sind, und sogar zu Recht, es dafür jedoch keine objektiven Beweise gibt, dann sind sie durch das kanonische Verfahren dennoch in jedem Fall an einer neuerlichen kirchlichen Eheschließung gehindert. Infolge der kirchlichen Formvorschrift wird nun aber jede zivil geschlossene Ehe unter Gläubigen von vornherein als nichtig angesehen, die so entstandene Verbindung als Konkubinat.

Die Formvorschrift ist jedoch nur kirchlichen Rechts, nicht aber vom Wesen des Ehesakraments verlangt. Es wäre denkbar, sie zu lockern. Das würde dem, der in der subjektiven Überzeugung, seine erste Ehe sei nichtig gewesen, zivil eine neue geschlossen hat, ermöglichen, sich ehrlichen Gewissens für christlich verheiratet anzusehen, in gewisser (begrenzter) Analogie zur Begierdtaufe. Oder jemand könnte, weil er von der Nichtigkeit seiner ersten Ehe überzeugt ist, unter Berufung auf das Ecclesia supplet zivil heiraten.

Allerdings könnte eine solche Lösung – nun kommt der Pferdefuß – zu reinem Subjektivismus führen. Dem Mißbrauch wären schnell Tür und Tor geöffnet. Darum will ich die eben vorgetragenen Erwägungen keineswegs propagieren. Aber vielleicht muß man sie bei der Betrachtung des Einzelfalles in der Seelsorge im Hinterkopf behalten. Auch die Praxis der Orthodoxen könnte man bedenken, anstelle einer „Feier“ einer zweiten Eheschließung eher Formen der Buße aufzuerlegen, nicht zuletzt zum Beleg der Aufrichtigkeit der vorgetragenen Gewissensgründe. (Die orthodoxe Berufung auf Mt 19,9 dagegen steht auf sehr unsicherem Boden, erst recht die extensive Auslegung des Ehebruchsbegriffs).

Jedenfalls müssen wir uns bewußt sein, daß nicht alles mit absoluter Gewißheit erkannt und entschieden werden kann; ebenso muß aber jeder Eindruck vermieden werden, die Unscheidbarkeit der Ehe werde irgendwie aufgeweicht.

Vor allem aber bedarf es einer erneuertem Ehekatechese. Da liegt nämlich der gewaltigste Hase im Pfeffer. Es sollte möglichst niemals soweit kommen, daß eine Ehe geschieden wird, oder daß man nach erfolgter Trennung über ihre Nichtigkeit nachdenken muß. Wie viele stehlen sich heute aus der Verantwortung, kaum daß Schwierigkeiten auftauchen! Beisammenbleiben in schlechten Tagen, schlechten Jahren und sogar Jahrzehnten. Genau das ist nämlich nicht das Schlechteste, im Gegenteil.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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roncalli
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Beitrag von roncalli »

Robert Ketelhohn hat geschrieben: Aber vielleicht muß man sie bei der Betrachtung des Einzelfalles in der Seelsorge im Hinterkopf behalten. Auch die Praxis der Orthodoxen könnte man bedenken, anstelle einer „Feier“ einer zweiten Eheschließung eher Formen der Buße aufzuerlegen, nicht zuletzt zum Beleg der Aufrichtigkeit der vorgetragenen Gewissensgründe.
In diese Richtung gehen sehr viele Überlegungen.

Ich bin auch der Meinung, dass bei einer allfälligen "Bitte um Segen" für WIGE klar gesagt werden soll, dass die erste Ehe des/der N. leider in Brüche gegangen ist, dass dieses gemeinsame Beten keine kirchliche Trauung ist usw.

Geronimo

Beitrag von Geronimo »

Robert, wie kommst du auf sowas? Bei mir ist niemals der Eindruck enststanden, es handle sich um eine Segnung der Zweitehe. Das käme in der Tat einer zweiten kirchlichen Trauung gleich. Darum geht's nicht und ich wüsste auch nicht, wo ich das befürwortet hätte.

Ich habe von Anfang an gesagt, dass es um eine Begleitung geht (und dass die gescheiterte Ehe erwähnt wird, ist ja selbstredend bei einer solchen Feier, denn ohne diese wäre ja alles nicht passiert und in dieser sind auch die Weichen gestellt worden für die Situation, in der das Paar dann hinterher schwebt), eine Begleitung, die glaubensfestigend sein muss - auch wegen der Kinder.

Um das Schönreden eines aus den vorgesehenen Fugen geratenen Lebensweg kann's nicht gehen und das wäre auch wirklich keine Seelsorge. Und es wäre sicher niemals im Interesse der Betroffenen. Und kein Priester würde eine zweite kirchliche Eheschließung vollziehen.

Ich meine, ich habe mich klar ausgedrückt, dass der Segen für ein Brautpaar und der Segen für Menschen in einer komplizierten Lage zwei völlig verschiedene Dinge sind.

In dem Papier, aus dem der von mir zitierte Text stammt, ist eingehend daraufhingewiesen, dass eine solche Feier die Ausnahme ist, die sich aus der seelsorgerischen Betreuung ergeben mag - nicht notwendigerweise muss und schon gar nicht eingefordert werden kann.
Es ist dies genauso wie mit dem Kommunionempfang, wo im einen oder anderen Fall ein geschiedener Mensch zur Kommunion zugelassen werden kann (nach Entscheidung des Priesters). So viel Spielraum und Menschenkenntnis müssen wir dem Priester zugestehen.

Und vergessen wir nicht, dass solche Fälle nicht die Regel sind - eher seltene Ausnahmen.

Geronimo
Zuletzt geändert von Geronimo am Dienstag 7. September 2004, 00:05, insgesamt 1-mal geändert.

Schedar
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Beitrag von Schedar »

roncalli hat geschrieben:Lies genau! Habe ja schon oben unbezweifelbare Beispiele angeführt: Duldung der ostkirchlichen Praxis durch Rom,
so wie das Dulden der Experimenten in der Liturgie, das nach Jehren mit „Redemptionis Sacramentum“ aufgehalten werden soll?
roncalli hat geschrieben:Einführung der Annullierungspraxis
Annullierung der Ehen, die erst in der Trennungsphase „endeckt“ haben, dass die Ehe annulliert weden könnte?
roncalli hat geschrieben:Ausweitung des Privilegium Paulinum
trifft in diesem Falle nicht zu. Ist ein Ausnahmefall.
Schedar hat geschrieben:Nicht alles, worüber du dich ärgerst, habe ich behauptet oder ist hier Thema.
ich ärgere mich nicht, es amüsiert mich zuzusehen, wie viel Energie in der Kirche (nach dem II Vat.) verschwendet wird, um entsprechende Bibelstellen so auszulegen, damit alles das gerechtfertigt wird, was gewisse Kreise der Gesellschaft fordern, was aber fast 2000 Jahre nicht denkbar war.

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Beitrag von cathol01 »

Schedar hat geschrieben:...damit alles das gerechtfertigt wird, was gewisse Kreise der Gesellschaft fordern, was aber fast 2000 Jahre nicht denkbar war.
Mich ärgert enorm, dass manche glauben, in der Kirche sei seit dem II. Vat. alles den Bach runtergegangen, und vorher sei ca. 2000 Jahre lang alles gleich und unbewegt (sorry, aber mir fällt der deutsche Begriffe für "stable" nicht ein) gewesen. Die Geschichte der Kirche ist bewegter, als viele es annehmen möchte. Die Kirche hat immer auf die neuen Situationen reagiert (meist später als andere gesellschaftliche Institutionen, aber immerhin). Die Lehre ist konstant verändert und adaptiert worden.
"Das Wahre ist nicht sicherer als das Wahrscheinliche."
(Diogenes Laërcius)

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Beitrag von roncalli »

Schedar hat geschrieben: ich ärgere mich nicht, es amüsiert mich zuzusehen, wie viel Energie in der Kirche (nach dem II Vat.) verschwendet wird, um entsprechende Bibelstellen so auszulegen, damit alles das gerechtfertigt wird, was gewisse Kreise der Gesellschaft fordern, was aber fast 2000 Jahre nicht denkbar war.
Nicht alles, was dich amüsiert, habe ich behauptet, ist mein Wunsch oder wird jetzt hier diskutiert.

(Du hast Recht: Wie man christlich angemessen auf den Zeitgeist reagiert, ist ein wichtiges Thema. Aber nicht jede neue Einsicht in das Evangelium ist ein Kniefall vor dem Zeitgeist.)

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Beitrag von cathol01 »

Schedar, bist du sicher, ob du dich nicht an etwas klammerst bzw. etwas nachtrauerst, was es nie gab? Aber das ist Off-topic.
"Das Wahre ist nicht sicherer als das Wahrscheinliche."
(Diogenes Laërcius)

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Beitrag von Schedar »

cathol01 hat geschrieben:Die Lehre ist konstant verändert und adaptiert worden.
so wie „Ordinatio Sacerdotalis“ ?
oder so wie „Humanae vitae“ ? (was die Geburtenregelung und den Verbot der künstlichen Mittel anbelangt) ?

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Beitrag von cathol01 »

Schedar hat geschrieben:
cathol01 hat geschrieben:Die Lehre ist konstant verändert und adaptiert worden.
so wie „Ordinatio Sacerdotalis“ ?
oder so wie „Humanae vitae“ ? (was die Geburtenregelung und den Verbot der künstlichen Mittel anbelangt) ?
Wieso führst du jetzt zwei bestimmte Enzykliken an? Ich sage nicht, dass die Kirche in sämtlichen Punkten ihre Meinung geändert hat, aber gewisse Weiterentwicklungen sind doch nicht von der Hand zu weisen. Um bei der Ehe zu bleiben: Was die Mischehen zum Beispiel angeht, da sind die Bestimmungen sehr aufgelockert worden.
"Das Wahre ist nicht sicherer als das Wahrscheinliche."
(Diogenes Laërcius)

Schedar
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Beitrag von Schedar »

cathol01 hat geschrieben:Schedar, bist du sicher, ob du dich nicht an etwas klammerst bzw. etwas nachtrauerst, was es nie gab? Aber das ist Off-topic.
meinst Du so wie die Frauen, die zu "Priesterinnen" geweiht worden sind, oder wie die GEWI, die durch ein kirchliches Segen Garantie für die Einreihung in die “Gesamtheit der Gläubigen, welche die Salbung von dem Heiligen haben“ bekommen möchten? :mrgreen:

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cathol01
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Beitrag von cathol01 »

Schedar hat geschrieben:
cathol01 hat geschrieben:Schedar, bist du sicher, ob du dich nicht an etwas klammerst bzw. etwas nachtrauerst, was es nie gab? Aber das ist Off-topic.
meinst Du so wie die Frauen, die zu "Priesterinnen" geweiht worden sind, oder wie die GEWI, die durch ein kirchliches Segen Garantie für die Einreihung in die “Gesamtheit der Gläubigen, welche die Salbung von dem Heiligen haben“ bekommen möchten? :mrgreen:
Ich werde auf deine Beiträge nicht mehr eingehen, Schedar.
Zuletzt geändert von cathol01 am Dienstag 7. September 2004, 00:51, insgesamt 1-mal geändert.
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