Es dürfte bei der angesprochenen Problematik des "prügelnden Ehemanns" klar sein, dass es sicht nicht um einmalige Ausrutscher handelt.Raphael hat geschrieben:Ein bißchen mehr Differenzierung anläßlich der komplexen Lebenssachverhalte tut da sicher not ........Maurus hat geschrieben:Ein Schläger tut das nicht und hat es implizit oder explizit auch nicht vor.
Der (oder die) Schlagende kann bspw. (anlaßlos) provoziert worden sein; oder es kann sich um einen einmaligen Ausrutscher handeln, den der (oder die) Geschlagene vergeben kann.
Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Hubertus hat geschrieben:"Von etwas ausgehen" ist noch nicht gleichbedeutend mit einem bedingten Ehewillen i.S.d. can. 1102.Apollonia hat geschrieben:Kann man das - zumindest hier in Europa - nicht grundsätzlich voraussetzen? Da gibt es doch wohl keine Frau, die nicht ganz selbstverständlich davon ausgeht, dass ihr Mann sie niemals schlagen wird.Entwickelt der Ehemann jedoch erst im Laufe der Ehe diese Angewohnheit, verungültigt
dies keineswegs die Eheschließung. Es sei denn, die Braut habe die Ehe an eine Bedingung
geknüpft, die auf die Zukunft bezogen ist ("Unter der Bedingung, daß Du mich nie schla-
gen wirst", can. 1102 §1).
Die von meinem Mann gegen mich erhobene Hand wäre für mich ein Trennungsgrund. Das hab ich auch schon vor der Eheschließung so gesehen und ich kenne niemanden persönlich, der da anderer Meinung ist. Müsste man das vorher explizit gegenüber jemandem erklären? Seinem Bräutigam, dem Priester oder muss man alle in Frage kommenden möglichen Trennungsgründe vorher schriftlich niederlegen? Ich kann mir jetzt noch nicht vorstellen, wie so etwas aussehen müsste, damit es kirchenrechtlich gültig ist.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Nun, wenn man die Einlassungen von Hubertus richtig anwendet, wäre Deine Ehe(schließung) demzufolge nichtig.Apollonia hat geschrieben:Hubertus hat geschrieben:"Von etwas ausgehen" ist noch nicht gleichbedeutend mit einem bedingten Ehewillen i.S.d. can. 1102.Apollonia hat geschrieben:Kann man das - zumindest hier in Europa - nicht grundsätzlich voraussetzen? Da gibt es doch wohl keine Frau, die nicht ganz selbstverständlich davon ausgeht, dass ihr Mann sie niemals schlagen wird.Entwickelt der Ehemann jedoch erst im Laufe der Ehe diese Angewohnheit, verungültigt
dies keineswegs die Eheschließung. Es sei denn, die Braut habe die Ehe an eine Bedingung
geknüpft, die auf die Zukunft bezogen ist ("Unter der Bedingung, daß Du mich nie schla-
gen wirst", can. 1102 §1).
Die von meinem Mann gegen mich erhobene Hand wäre für mich ein Trennungsgrund. Das hab ich auch schon vor der Eheschließung so gesehen und ich kenne niemanden persönlich, der da anderer Meinung ist. Müsste man das vorher explizit gegenüber jemandem erklären? Seinem Bräutigam, dem Priester oder muss man alle in Frage kommenden möglichen Trennungsgründe vorher schriftlich niederlegen? Ich kann mir jetzt noch nicht vorstellen, wie so etwas aussehen müsste, damit es kirchenrechtlich gültig ist.
Begründung: Bei Deiner Eheschließung hattest Du den (nicht öffentlich geäußerten) Vorbehalt, bei Prügel durch den Ehemann die Ehe zu beenden. Derlei mentale Vorbehalte führen eben zu einem nur bedingten und damit unzureichendem Ehewillen auf Deiner Seite.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Appolonia, wie verstehst du "in guten Tagen"?Raphael hat geschrieben:Nun, wenn man die Einlassungen von Hubertus richtig anwendet, wäre Deine Ehe(schließung) demzufolge nichtig.Apollonia hat geschrieben:Hubertus hat geschrieben:"Von etwas ausgehen" ist noch nicht gleichbedeutend mit einem bedingten Ehewillen i.S.d. can. 1102.Apollonia hat geschrieben:Kann man das - zumindest hier in Europa - nicht grundsätzlich voraussetzen? Da gibt es doch wohl keine Frau, die nicht ganz selbstverständlich davon ausgeht, dass ihr Mann sie niemals schlagen wird.Entwickelt der Ehemann jedoch erst im Laufe der Ehe diese Angewohnheit, verungültigt
dies keineswegs die Eheschließung. Es sei denn, die Braut habe die Ehe an eine Bedingung
geknüpft, die auf die Zukunft bezogen ist ("Unter der Bedingung, daß Du mich nie schla-
gen wirst", can. 1102 §1).
Die von meinem Mann gegen mich erhobene Hand wäre für mich ein Trennungsgrund. Das hab ich auch schon vor der Eheschließung so gesehen und ich kenne niemanden persönlich, der da anderer Meinung ist. Müsste man das vorher explizit gegenüber jemandem erklären? Seinem Bräutigam, dem Priester oder muss man alle in Frage kommenden möglichen Trennungsgründe vorher schriftlich niederlegen? Ich kann mir jetzt noch nicht vorstellen, wie so etwas aussehen müsste, damit es kirchenrechtlich gültig ist.
Begründung: Bei Deiner Eheschließung hattest Du den (nicht öffentlich geäußerten) Vorbehalt, bei Prügel durch den Ehemann die Ehe zu beenden. Derlei mentale Vorbehalte führen eben zu einem nur bedingten und damit unzureichendem Ehewillen auf Deiner Seite.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Du schriebest jedoch nicht von einem "prügelnden Ehemanns", sondern von einem "Schläger". Der Begriff "Schläger" impliziert nun noch nicht, daß es sich um jemanden handelt, der über längere Zeit seine Ehefrau mißhandelt. (et vice versa)Maurus hat geschrieben:Es dürfte bei der angesprochenen Problematik des "prügelnden Ehemanns" klar sein, dass es sicht nicht um einmalige Ausrutscher handelt.Raphael hat geschrieben:Ein bißchen mehr Differenzierung anläßlich der komplexen Lebenssachverhalte tut da sicher not ........Maurus hat geschrieben:Ein Schläger tut das nicht und hat es implizit oder explizit auch nicht vor.
Der (oder die) Schlagende kann bspw. (anlaßlos) provoziert worden sein; oder es kann sich um einen einmaligen Ausrutscher handeln, den der (oder die) Geschlagene vergeben kann.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Hier geht es um die "schlechten Tage", ovi!overkott hat geschrieben:Appolonia, wie verstehst du "in guten Tagen"?
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Für mich schon, aber meinetwegen kann man das auch anders sehen. Jetzt ist es ja klar.Raphael hat geschrieben:Du schriebest jedoch nicht von einem "prügelnden Ehemanns", sondern von einem "Schläger". Der Begriff "Schläger" impliziert nun noch nicht, daß es sich um jemanden handelt, der über längere Zeit seine Ehefrau mißhandelt. (et vice versa)Maurus hat geschrieben:Es dürfte bei der angesprochenen Problematik des "prügelnden Ehemanns" klar sein, dass es sicht nicht um einmalige Ausrutscher handelt.Raphael hat geschrieben:Ein bißchen mehr Differenzierung anläßlich der komplexen Lebenssachverhalte tut da sicher not ........Maurus hat geschrieben:Ein Schläger tut das nicht und hat es implizit oder explizit auch nicht vor.
Der (oder die) Schlagende kann bspw. (anlaßlos) provoziert worden sein; oder es kann sich um einen einmaligen Ausrutscher handeln, den der (oder die) Geschlagene vergeben kann.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Ja, ich glaube auch.Maurus hat geschrieben:Für mich schon, aber meinetwegen kann man das auch anders sehen. Jetzt ist es ja klar.Raphael hat geschrieben:Du schriebest jedoch nicht von einem "prügelnden Ehemanns", sondern von einem "Schläger". Der Begriff "Schläger" impliziert nun noch nicht, daß es sich um jemanden handelt, der über längere Zeit seine Ehefrau mißhandelt. (et vice versa)Maurus hat geschrieben:Es dürfte bei der angesprochenen Problematik des "prügelnden Ehemanns" klar sein, dass es sicht nicht um einmalige Ausrutscher handelt.Raphael hat geschrieben:Ein bißchen mehr Differenzierung anläßlich der komplexen Lebenssachverhalte tut da sicher not ........Maurus hat geschrieben:Ein Schläger tut das nicht und hat es implizit oder explizit auch nicht vor.
Der (oder die) Schlagende kann bspw. (anlaßlos) provoziert worden sein; oder es kann sich um einen einmaligen Ausrutscher handeln, den der (oder die) Geschlagene vergeben kann.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
... wie in schlechten Tagen: Darunter hab ich verstanden (und verstehe noch), dem Ehemann in körperlichen, seelischen und finanziellen Nöten die Treue zu halten und ihm als seine Partnerin beizustehen. Wenn er mich schlägt, drückt er ja aus, dass er mich nicht mehr als Partnerin betrachtet.Raphael hat geschrieben:Hier geht es um die "schlechten Tage", ovi!overkott hat geschrieben:Appolonia, wie verstehst du "in guten Tagen"?
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Natürlich wäre zum Thema auch die Stimme deines Mannes nicht unwichtig.Apollonia hat geschrieben:... wie in schlechten Tagen: Darunter hab ich verstanden (und verstehe noch), dem Ehemann in körperlichen, seelischen und finanziellen Nöten die Treue zu halten und ihm als seine Partnerin beizustehen. Wenn er mich schlägt, drückt er ja aus, dass er mich nicht mehr als Partnerin betrachtet.Raphael hat geschrieben:Hier geht es um die "schlechten Tage", ovi!overkott hat geschrieben:Appolonia, wie verstehst du "in guten Tagen"?
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Würde das im Sinne des Kirchenrechts etwas ändern?overkott hat geschrieben:Natürlich wäre zum Thema auch die Stimme deines Mannes nicht unwichtig.Apollonia hat geschrieben:... wie in schlechten Tagen: Darunter hab ich verstanden (und verstehe noch), dem Ehemann in körperlichen, seelischen und finanziellen Nöten die Treue zu halten und ihm als seine Partnerin beizustehen. Wenn er mich schlägt, drückt er ja aus, dass er mich nicht mehr als Partnerin betrachtet.Raphael hat geschrieben:Hier geht es um die "schlechten Tage", ovi!overkott hat geschrieben:Appolonia, wie verstehst du "in guten Tagen"?
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Alte christliche Weisheit: Frage niemals jemanden, der keine Antworten hat!Apollonia hat geschrieben:Würde das im Sinne des Kirchenrechts etwas ändern?overkott hat geschrieben:Natürlich wäre zum Thema auch die Stimme deines Mannes nicht unwichtig.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Das würde sich zeigen.Apollonia hat geschrieben:Würde das im Sinne des Kirchenrechts etwas ändern?overkott hat geschrieben:Natürlich wäre zum Thema auch die Stimme deines Mannes nicht unwichtig.Apollonia hat geschrieben:... wie in schlechten Tagen: Darunter hab ich verstanden (und verstehe noch), dem Ehemann in körperlichen, seelischen und finanziellen Nöten die Treue zu halten und ihm als seine Partnerin beizustehen. Wenn er mich schlägt, drückt er ja aus, dass er mich nicht mehr als Partnerin betrachtet.Raphael hat geschrieben:Hier geht es um die "schlechten Tage", ovi!overkott hat geschrieben:Appolonia, wie verstehst du "in guten Tagen"?
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Freu dich: Du wurdest ja auch nicht gefragt.Raphael hat geschrieben:Alte christliche Weisheit: Frage niemals jemanden, der keine Antworten hat!Apollonia hat geschrieben:Würde das im Sinne des Kirchenrechts etwas ändern?overkott hat geschrieben:Natürlich wäre zum Thema auch die Stimme deines Mannes nicht unwichtig.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Es geht hier um chronisch prügelnden Ehemänner mit sadistischer oder psychopathischer Veranlagung.Maurus hat geschrieben:Es dürfte bei der angesprochenen Problematik des "prügelnden Ehemanns" klar sein, dass es sicht nicht um einmalige Ausrutscher handelt.Raphael hat geschrieben:Ein bißchen mehr Differenzierung anläßlich der komplexen Lebenssachverhalte tut da sicher not ........Maurus hat geschrieben:Ein Schläger tut das nicht und hat es implizit oder explizit auch nicht vor.
Der (oder die) Schlagende kann bspw. (anlaßlos) provoziert worden sein; oder es kann sich um einen einmaligen Ausrutscher handeln, den der (oder die) Geschlagene vergeben kann.
10 Die Erlösten des HERRN werden wiederkommen und nach Zion kommen mit Jauchzen; ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; Freude und Wonne werden sie ergreifen, und Schmerz und Seufzen wird entfliehen. (Jesaja 35,10)
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Aber Du wurdest gefragt, ovi!overkott hat geschrieben:Freu dich: Du wurdest ja auch nicht gefragt.Raphael hat geschrieben:Alte christliche Weisheit: Frage niemals jemanden, der keine Antworten hat!Apollonia hat geschrieben:Würde das im Sinne des Kirchenrechts etwas ändern?overkott hat geschrieben:Natürlich wäre zum Thema auch die Stimme deines Mannes nicht unwichtig.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Bitte sachfremdes Geplänkel zu unterlassen Danke.
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Und alles andere wäre weltfremd und letztlich auch unchristlich. (Den Gamaliels dieser Welt sozusagen ins Stammbuch geschrieben)Tritonus hat geschrieben:So etwas in der Art habe ich auch schon einmal gehört (von einer älteren Dame). Und falls das wirklich pauschal zutreffen sollte, fehlt mir das Verständnis, vor allem dann, wenn man sich einige Ehen aus der Nähe anschaut.overkott hat geschrieben:Michael Hollenbach jedenfalls informierte in Dradio vor sechs Jahren darüber, dass prügelnde Ehemänner und untreue Ehefrauen für kirchliche Gerichte kein Annulierungsgrund seien.
In meiner sehr engen Bekanntschaft gibt es eine ältere katholische Dame, die auch nach knapp 30 Jahren Prügel und mit den über die Jahre dadurch entstandenen enormen gesundheitlichen Schäden und Problemen nicht an Scheidung dachte. Erst als ein Arzt, der die Spuren der Misshandlung an ihr entdeckte und richtig deutete, sie augenblicklich für eine Weile aus dem Verkehr zog, indem er eine längere dringende Kurmaßnahme weit weg von zu Hause anordnete, kam sie ins Grübeln, ob sie überhaupt so wie bisher weiterleben konnte. Sie leitete die Trennung ein, noch bevor die Kur zu Ende war und ließ sich scheiden.
Später heiratete sie wieder, standesamtlich. Ihr jetziger Mann prügelt sie nicht. Was kirchliche Gerichte dazu meinen, interessiert sie nicht mehr wirklich, denn die Richter mussten sich im Gegensatz zu ihr nicht 30 Jahre lang nach Versöhnung strebend verprügeln lassen, um zu einem Urteil über ihr Verhalten zu kommen.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Nur der Vollständigkeit halber, soweit ich gesehen habe, hat dazu noch keiner etwas geschrieben:Raphael hat geschrieben:Nur zur Info:Fragesteller hat geschrieben:Ist Geschlechtsverkehr notwendiger Bestandteil der im staatlichen Recht geforderten "ehelichen Lebensgemeinschaft"?(Quelle)§ 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft
(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.
Aus Abs. 2 geht hervor, daß grundsätzlich ein Recht auf "Herstellung der Gemeinschaft" (vulgo: Geschlechtsverkehr) besteht, welches eben nur nicht ausgeübt werden darf, wenn dies mißbräuchlich geschieht bzw. die Ehe bereits gescheitert ist.
Herstellung der Gemeinschaft meint nicht vulgo Geschlechtsverkehr, zumindest nicht alleine. Die eheliche Gemeinschaft nach dem BGB beinhaltet über den Geschlechtsverkehr hinaus das gegenseitige füreinander Sorgen, das Zusammenleben, die gemeinsame Regelung des Haushalts usw. usf., jedenfalls deutlich mehr als nur den ehelichen Verkehr.
Weiterhin hat jeder Gatte gegen den anderen gem. BGB einen Anspruch auf ehelichen Verkehr, den ihm auch jeder Richter per Urteil bestätigen würde. Erst auf der Ebene einer ggf. nötigen Zwangsvollstreckung würde das scheitern, weil der Geschlechtsverkehr, auch wenn Anspruch darauf besteht, nicht per Gerichtsvollzieher erzwungen werden kann, logisch.
Aber es besteht grundsätzlich auch beim Gesetzgeber die Vorstellung, dass zu einer (standesamtlichen) Ehe zwingend auch die geschlechtliche Gemeinschaft gehört.
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Ist aber trotzdem Unsinn. Eine Nichtigkeitserklärung besagt doch, dass die Ehe von Anfang an keine Ehe war. Wieso sollten Prügel auf so etwas hindeuten? Ein Fall für eine Scheidung wäre so etwas, wenn es die in der römisch-katholischen Kirche gäbe.Vir Probatus hat geschrieben:Und alles andere wäre weltfremd und letztlich auch unchristlich. (Den Gamaliels dieser Welt sozusagen ins Stammbuch geschrieben)Tritonus hat geschrieben:So etwas in der Art habe ich auch schon einmal gehört (von einer älteren Dame). Und falls das wirklich pauschal zutreffen sollte, fehlt mir das Verständnis, vor allem dann, wenn man sich einige Ehen aus der Nähe anschaut.overkott hat geschrieben:Michael Hollenbach jedenfalls informierte in Dradio vor sechs Jahren darüber, dass prügelnde Ehemänner und untreue Ehefrauen für kirchliche Gerichte kein Annulierungsgrund seien.
In meiner sehr engen Bekanntschaft gibt es eine ältere katholische Dame, die auch nach knapp 30 Jahren Prügel und mit den über die Jahre dadurch entstandenen enormen gesundheitlichen Schäden und Problemen nicht an Scheidung dachte. Erst als ein Arzt, der die Spuren der Misshandlung an ihr entdeckte und richtig deutete, sie augenblicklich für eine Weile aus dem Verkehr zog, indem er eine längere dringende Kurmaßnahme weit weg von zu Hause anordnete, kam sie ins Grübeln, ob sie überhaupt so wie bisher weiterleben konnte. Sie leitete die Trennung ein, noch bevor die Kur zu Ende war und ließ sich scheiden.
Später heiratete sie wieder, standesamtlich. Ihr jetziger Mann prügelt sie nicht. Was kirchliche Gerichte dazu meinen, interessiert sie nicht mehr wirklich, denn die Richter mussten sich im Gegensatz zu ihr nicht 30 Jahre lang nach Versöhnung strebend verprügeln lassen, um zu einem Urteil über ihr Verhalten zu kommen.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Ich bezog mich nur auf die Formulierung von Pilgerer bzw. die Replik von Maurus, ohne jegliche weitere (spezifizierende) Zusatzannahmen (von denen Pilgerer nichts geschrieben hat):Hubertus hat geschrieben:Das kommt darauf an.Gamaliel hat geschrieben:Ich sehe a priori nicht den geringsten Grund für eine Nichtigkeitserklärung.Maurus hat geschrieben:Nach meinem Kenntnisstand ist ein prügelnder Ehemann für Ehegerichte ein klassischer Fall für die Ungültigkeit der Eheschließung...
Hier ist weder die Rede von einem gewalttätigen Bräutigam, noch werden z.B. Angaben zu Art, Zeitpunkt und Häufigkeit der Gewalttätigkeit gemacht oder inwieweit diese einen Einfluß auf den Ehewillen hatte. Daher schrieb ich "a priori".Pilgerer hat geschrieben:Ich persönlich halte im Fall eines gewalttätigen Ehemanns den Ehebruch der Frau für legitim (oder sogar notwendig).
Das wäre grundsätzlich denkbar, allerdings müßte der Beweis geführt werden, daß der Bräutigam zum Zeitpunkt der Eheschließung das Wesenselement des Gattenwohls durch positiven Willensakt ausgeschlossen hat.Hubertus hat geschrieben:Dann kämen doch, je nach Fall, can. 1101 (hier: Ausschluß des Gattenwohls),
Hier sprächen wir dann aber 1.) von einem gewalttätigen Bräutigam und 2.) von einem Bräutigam, der seine Gewalttätigkeit dazu einsetzt die Eheschließung zu erzwingen, sodaß die Braut für sich keinen anderen Ausweg aus ihrer Zwangslage sieht, als in die Eheschließung einzuwilligen.Hubertus hat geschrieben:und/oder, gesetzt, die Eheschließung selbst erfolgte nicht frei von der Androhung von Gewalt, can. 1103 ("Furcht und Zwang") infrage.
Richtig.Hubertus hat geschrieben:Entwickelt der Ehemann jedoch erst im Laufe der Ehe diese Angewohnheit, verungültigt dies keineswegs die Eheschließung.
Nein!Hubertus hat geschrieben:Es sei denn, die Braut habe die Ehe an eine Bedingung geknüpft, die auf die Zukunft bezogen ist ("Unter der Bedingung, daß Du mich nie schlagen wirst", can. 1102 §1).
Die Ehe wäre dann zwar tatsächlich ungültig, aber nicht wegen dem gewalttätigen Ehemann, sondern wegen der Bedingung der Frau, denn Bedingungen die sich auf die Zukunft beziehen sind absolut unzulässig, wie der Kanon extra feststellt. (Diese Ehe wäre nichtig, auch wenn der "Ehemann" niemals gewalttätig würde.)
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Zur Sicherheit nochmals: Eine Futurbedingung (im konkreten Beispiel seitens der Frau) ist absolut unzulässig.Hubertus hat geschrieben:"Von etwas ausgehen" ist noch nicht gleichbedeutend mit einem bedingten Ehewillen i.S.d. can. 1102.Apollonia hat geschrieben:Kann man das - zumindest hier in Europa - nicht grundsätzlich voraussetzen? Da gibt es doch wohl keine Frau, die nicht ganz selbstverständlich davon ausgeht, dass ihr Mann sie niemals schlagen wird.Entwickelt der Ehemann jedoch erst im Laufe der Ehe diese Angewohnheit, verungültigt
dies keineswegs die Eheschließung. Es sei denn, die Braut habe die Ehe an eine Bedingung
geknüpft, die auf die Zukunft bezogen ist ("Unter der Bedingung, daß Du mich nie schla-
gen wirst", can. 1102 §1).
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Du gehst hier stillschweigend von weiteren Zusatzannahmen aus, die sich allerdings in Pilgerers Beitrag nicht finden. (Siehe auch meine Replik an Hubertus.)Maurus hat geschrieben:"Sie lieben und ehren" heißt es in den Versprechen. Ein Schläger tut das nicht und hat es implizit oder explizit auch nicht vor.Gamaliel hat geschrieben:Ich sehe a priori nicht den geringsten Grund für eine Nichtigkeitserklärung.Maurus hat geschrieben:Nach meinem Kenntnisstand ist ein prügelnder Ehemann für Ehegerichte ein klassischer Fall für die Ungültigkeit der Eheschließung...
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
So hatte ich es allerdings auch gemeint.Gamaliel hat geschrieben:Nein!Hubertus hat geschrieben:Es sei denn, die Braut habe die Ehe an eine Bedingung geknüpft, die auf die Zukunft bezogen ist ("Unter der Bedingung, daß Du mich nie schlagen wirst", can. 1102 §1).
Die Ehe wäre dann zwar tatsächlich ungültig, aber nicht wegen dem gewalttätigen Ehemann, sondern wegen der Bedingung der Frau, denn Bedingungen die sich auf die Zukunft beziehen sind absolut unzulässig, wie der Kanon extra feststellt. (Diese Ehe wäre nichtig, auch wenn der "Ehemann" niemals gewalttätig würde.)
Also nur noch mal zur Klarstellung: Bedingungen, die sich auf die Zukunft beziehen, machen die Ehe per se ungültig.
Wie Du schreibst: In einem solchen Falle wäre die Ehe wegen der Bedingung der Braut ungültig. Selbst, wenn der Ehemann sie später nie schlagen würde.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Ah, Du hattest nochmal einen Beitrag geschrieben, während ich schon geantwortet hab'.
Ok, ich glaub, jetzt ist es endgültig klargeworden.
Ok, ich glaub, jetzt ist es endgültig klargeworden.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Hubertus hat geschrieben:So hatte ich es allerdings auch gemeint.
O.K., das habe ich leider falsch verstanden.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Dann erkläre ich mich nochmals dahingehend, dass ein "gewaltätiger Mann", "Schläger", "prügelnder Ehemann" in mir nicht die Assoziation auslöst, dass es sich dabei um einen Einzelfall handelt, sondern dass es um dauernde Anwendung von Gewalt geht. Sicher ist dann nicht der erste Gedanke die Nichtigkeit der Ehe, die Gewalt kann verschiedene Gründe haben, sowohl psychischer als auch physischer Natur (etwa durch Krankheiten, die einen unleidlich werden lassen). Spätestens mit der Verweigerung, sich ernsthaft dieses Problems anzunehmen dokumentiert der Betreffende aber, dass er keine Absicht hat, sich zu bessern. Die Schlussfolgerung, dass diese Ignoranz gegenüber zentralen Ehepflichten von Anfang an bestanden hat, ist durchaus begründbar.Gamaliel hat geschrieben:Du gehst hier stillschweigend von weiteren Zusatzannahmen aus, die sich allerdings in Pilgerers Beitrag nicht finden. (Siehe auch meine Replik an Hubertus.)Maurus hat geschrieben:"Sie lieben und ehren" heißt es in den Versprechen. Ein Schläger tut das nicht und hat es implizit oder explizit auch nicht vor.Gamaliel hat geschrieben:Ich sehe a priori nicht den geringsten Grund für eine Nichtigkeitserklärung.Maurus hat geschrieben:Nach meinem Kenntnisstand ist ein prügelnder Ehemann für Ehegerichte ein klassischer Fall für die Ungültigkeit der Eheschließung...
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
... aber nicht zwingend!Maurus hat geschrieben:Die Schlussfolgerung, dass diese Ignoranz gegenüber zentralen Ehepflichten von Anfang an bestanden hat, ist durchaus begründbar.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Das ist richtig und demnach eine Sache der Auslegung durch die Ehegerichte. Die Frage ist eben, ob man aus dem "nicht zwingend" schon ableitet, dass die Ehe dann nicht für ungültig erklärt werden kann. Das wäre eine Auslegung, die von der Frau fordert, mit einem Mann verheiratet zu sein, der zentrale Ehepflichten nicht erfüllen will. Das halte ich für eher bedenklich. Nach dem "salus animarum"-Grundsatz wäre meines Erachtens so vorzugehen, dass im Falle eines prügelnden Ehemanns, der sich nicht bessern will (und zwar nicht durch bloßes Lippenbekenntnis, sondern durch Inanspruchnahme entsprechender Hilfe) von einer persönlichen Prägung des Betreffenden auszugehen, die eine zumindest zeitweise Eheunfähigkeit einschließt, die auch schon bei Eingang der Ehe bestanden hat.Raphael hat geschrieben:... aber nicht zwingend!Maurus hat geschrieben:Die Schlussfolgerung, dass diese Ignoranz gegenüber zentralen Ehepflichten von Anfang an bestanden hat, ist durchaus begründbar.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Gewalt verändert soziale Beziehungen, sie entfremdet die Ehepartner voneinander, ist Sünde gegen die Ehe. Auf der anderen Seite kann das Opfer sich natürlich an Jesus Christus orientieren und die Sünde des anderen auf sich nehmen und durch das eigene Leid sühnen. Das wäre der Pfad der Heiligen und kann die Ehe retten, ja am Ende vielleicht den Täter zur Umkehr führen. Doch können wir das von gewöhnlichen Menschen erwarten?Maurus hat geschrieben:Dann erkläre ich mich nochmals dahingehend, dass ein "gewaltätiger Mann", "Schläger", "prügelnder Ehemann" in mir nicht die Assoziation auslöst, dass es sich dabei um einen Einzelfall handelt, sondern dass es um dauernde Anwendung von Gewalt geht. Sicher ist dann nicht der erste Gedanke die Nichtigkeit der Ehe, die Gewalt kann verschiedene Gründe haben, sowohl psychischer als auch physischer Natur (etwa durch Krankheiten, die einen unleidlich werden lassen). Spätestens mit der Verweigerung, sich ernsthaft dieses Problems anzunehmen dokumentiert der Betreffende aber, dass er keine Absicht hat, sich zu bessern. Die Schlussfolgerung, dass diese Ignoranz gegenüber zentralen Ehepflichten von Anfang an bestanden hat, ist durchaus begründbar.Gamaliel hat geschrieben:Du gehst hier stillschweigend von weiteren Zusatzannahmen aus, die sich allerdings in Pilgerers Beitrag nicht finden. (Siehe auch meine Replik an Hubertus.)Maurus hat geschrieben:"Sie lieben und ehren" heißt es in den Versprechen. Ein Schläger tut das nicht und hat es implizit oder explizit auch nicht vor.Gamaliel hat geschrieben:Ich sehe a priori nicht den geringsten Grund für eine Nichtigkeitserklärung.Maurus hat geschrieben:Nach meinem Kenntnisstand ist ein prügelnder Ehemann für Ehegerichte ein klassischer Fall für die Ungültigkeit der Eheschließung...
10 Die Erlösten des HERRN werden wiederkommen und nach Zion kommen mit Jauchzen; ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; Freude und Wonne werden sie ergreifen, und Schmerz und Seufzen wird entfliehen. (Jesaja 35,10)
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Bei gewöhnlichen Menschen wie mir zum Beispiel empfände ich eine Annullierung nach einer langjährigen Beziehung nicht wirklich für eine Lösung. Nicht das ich in entferntesten daran dächte, aber ich könnte um Welten besser damit leben, ein paar Jahrzehnte mit einem Irrweg verbracht zu haben als damit, dass ganze hätte in Wirklichkeit gar nicht stattgefunden, weil die Basis nicht bestanden hätte.
Deshalb halte ich eine Werbung für Annullierungsverfahren nicht für ein über einige Einzelfälle hinausgehende Lösung für die Pastoral für Menschen mit gescheiterten Ehen.
Deshalb halte ich eine Werbung für Annullierungsverfahren nicht für ein über einige Einzelfälle hinausgehende Lösung für die Pastoral für Menschen mit gescheiterten Ehen.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Nachdem ich in den letzten Tagen über genau diese Frage intensiv nachgedacht habe, neige ich dazu, das genauso zu sehen.Lilaimmerdieselbe hat geschrieben:... Deshalb halte ich eine Werbung für Annullierungsverfahren nicht für ein über einige Einzelfälle hinausgehende Lösung für die Pastoral für Menschen mit gescheiterten Ehen.
Selbst wenn nach kirchlicher Rechtssprechung meine erste Ehe möglicherweise irgendeinen für Kirchenjuristen hochinteressanten Formfehler aufweisen würde und deshalb "nicht gültig" gewesen wäre, so war es doch keineswegs der Formfehler, der diese Ehe trotz bester Absichten nach vielen Jahren leider zum Scheitern brachte, sondern menschliches (d.h. was mich betrifft: mein eigenes) Unvermögen und Versagen.
Und da overkott in diesem Thread -- oder war's im Nachbarthread? -- den interessanten Satz geschrieben hat, dass (sinngemäß:) Jesus die Ehebrecherin nicht gefragt habe, ob ihr Mann ein Lump war, kann man gleich hinzufügen: Und Jesus hat die Ehebrecherin erst recht nicht gefragt, ob ihre Ehe womöglich einen Formfehler nach Paragraph x Absatz y aufweist und deshalb vielleicht gleich vor Ort annulliert werden kann, um so der Anklage mit juristischen Mitteln den Boden zu entziehen. Im Gegenteil: Genau dieses (juristische) Vorgehen scheint die Domäne der Pharisäer gewesen zu sein. Tatsächlich hat Jesus der Ehebrecherin nur eine einzige Frage gestellt: "Frau, wo sind sie geblieben? Hat dich keiner verurteilt?".