Religiöse Feiern für Zweitehen

Allgemein Katholisches.
Schedar
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Beitrag von Schedar »

Geronimo hat geschrieben:Nun, Schedar, dann wollen wir einfach mal froh sein, dass du nicht vor diese Probeme gestellt worden bist und demzufolge auch von der sicheren Seite aus argumentieren kannst ... :mrgreen:

Geronimo
Woher willst Du das wissen?

Geronimo

Beitrag von Geronimo »

Nehm ich mal an.

Geronimo

Geronimo

Beitrag von Geronimo »

Hier mal eine kurze Anweisung für die Pastoral in den Fällen, wo Geschiedene und nach dem Zivilrecht wiederheiratete Katholiken um eine kleine Feier in der Kirche anfragen:

Wenn bereits kirchlich verheiratete geschiedene Gläubige eine Ziviltrauung eingehen und um eine kirchliche Feier bitten, ist zu beachten, dass alles zu vermeiden ist, was den Eindruck einer neuen sakramental gültigen Eheschließung erwecken könnte. Erlaubt ist privates Gebet für die einzelnen Partner, für ihren Glaubens- und Bekehrungsweg, für die Kinder usw.. Man kann ihnen auch anraten, eine private Wallfahrt (ohne besonderen Gottesdienst) oder ähnliches zu unternehmen.

Meine ich auch.

Geronimo

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Geronimo hat geschrieben:»… für Sünden büßen .., die ein anderer begangen hat.«
Vor alle weiteren, Geronimo: Das ist der Kern des christlichen Lebens. Nachfolge Christi. (Nichts für Auserwählte.)
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

N. N. (zitiert von Geronimo) hat geschrieben:»Wenn bereits kirchlich verheiratete geschiedene Gläubige eine Ziviltrauung eingehen und um eine kirchliche Feier bitten, ist zu beachten, daß alles zu vermeiden ist, was den Eindruck einer neuen sakramental gültigen Eheschließung erwecken könnte. Erlaubt ist privates Gebet für die einzelnen Partner, für ihren Glaubens- und Bekehrungsweg, für die Kinder usw. Man kann ihnen auch anraten, eine private Wallfahrt (ohne besonderen Gottesdienst) oder ähnliches zu unternehmen.«
Also genau kein Segen für die „zweite Ehe“. »Privates Gebet für die einzelnen Partner«. Wenn du Derartiges meintest, dann hast du etwas mißverstanden. Oder die Priester haben sich in den dir bekannt gewordenen Fällen gerade nicht an die von dir zitierte Anweisung gehalten.
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Geronimo

Beitrag von Geronimo »

Da hast du natürlich recht, Robert.

Lass uns aber nicht darüber hinwegsehen, dass in einer Familie auch oft Kinder leben. Es mag noch vermittelbar und wahr sein, dass ein verlassener Ehepartner das ganze als Kreuz auf sich nehmen soll und dies vielleicht auch tut, aber es ist nicht vermittelbar, warum die Kinder eine neue Verbindung der Eltern, in denen es ihnen u.U. weitaus besser geht als zuvor, als zweitklassig erleben müssen ....

Man darf ja auch nicht vergesssen, dass keineswegs Scharen von Wiederverheirateten an den Kirchentüren kleben und um Einlass bitten. Im Gegenteil.

Es handelt sich hier wirklich um einen verschwindend geringen Anteil an Gläubigen.

Und es geht ja nicht um eine Legitimation von sündigem Verhalten ... Und schon gar nicht um eine Gleichsetzung mit der kirchlichen Hochzeit.

Geronimo

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Beitrag von Geronimo »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
N. N. (zitiert von Geronimo) hat geschrieben:»Wenn bereits kirchlich verheiratete geschiedene Gläubige eine Ziviltrauung eingehen und um eine kirchliche Feier bitten, ist zu beachten, daß alles zu vermeiden ist, was den Eindruck einer neuen sakramental gültigen Eheschließung erwecken könnte. Erlaubt ist privates Gebet für die einzelnen Partner, für ihren Glaubens- und Bekehrungsweg, für die Kinder usw. Man kann ihnen auch anraten, eine private Wallfahrt (ohne besonderen Gottesdienst) oder ähnliches zu unternehmen.«
Also genau kein Segen für die „zweite Ehe“. »Privates Gebet für die einzelnen Partner«. Wenn du Derartiges meintest, dann hast du etwas mißverstanden. Oder die Priester haben sich in den dir bekannt gewordenen Fällen gerade nicht an die von dir zitierte Anweisung gehalten.
Nein, ich habe genau das gemeint. Ich habe ja nicht von einem Gottesdienst gesprochen, sondern von einer kleinen kirchlichen Feier. Und dies in der Kirche zu veranstalten, ist nicht untersagt; es geht nur um das delikate Verfahren an sich.
Der Segen kann in diesem Falle nicht heißen: etwas absegnen oder gutheißen. Es gibt auch andere Segen ...

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Simon
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Beitrag von Simon »

Mt 5,32 Ich aber sage euch: Wer seine Frau entläßt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.
Wird wenigstens in Fällen, wo Ehebruch des Partners (der Partnerin) als Scheidungsgrund vorliegt, eine Zweitehe akzeptiert, oder handelt man in diesem Falle eigenmächtig und lieblos, nur um den Begriff der Unauflöslichkeit der Ehe zu schützen, auch wenn Jesus offensichtlich diese Ausnahme zuließ?

Freundliche Grüße
Simon
Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht.
Zitat von Albert Schweitzer

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Leuten, die andern Lieblosigkeit vorwerfen, geht man besser aus dem Weg. Denn wenn irgendwann die Hochmutsblase platzt, wird’s ziemlich eklig.
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Simon
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Beitrag von Simon »

Ja, Robert Ketelhohn, das habe ich mir so vorgestellt.
Der Frage, warum man trotz der früher zitierten Stelle nie etwas davon hört, dass beim Scheidungsgrund Ehebruch dem betrogenen Partner eine Zweitehe zugestanden wird, mit dem Hinweis auf das Wort "lieblos" einfach aus zu weichen, ist sehr simpel und zeigt, wie Fragen, die das Kirchenvolk oftmals stellt, von denen, die sich als Wissende fühlen, eingestuft werden. Die "Schriftgelehrten" der Kirche haben es nicht nötig, dem Kirchenvolk zu erklären, warum sie auch Bibelstellen nicht beachten, wenn sie es aus irgend einem Grunde nicht wollen. Obwohl ich mir einbilde, dass ich eigentlich gute Katecheten hatte, wurde dieses Problem der Missachtung eines Jesuswortes von keinem erwähnt und das Problem totgeschwiegen. Darauf stieß ich durch die eigene Bibellektüre.
Du trägst viel zur Hebung der kirchlichen Glaubwürdigkeit bei. Und ordne bitte nicht anderen Hochmut zu. wenn sie von lieblos sprechen, wenn einem Liebespaar die Zweit-Ehe verweigert wird, obwohl im NT ein von Jesus akzeptierter Scheidungsgrund nach zu lesen ist. Da ist Hochmut wohl dort angesiedelt, wo man sich auch über das Wort Jesu erhebt.
Wenn ich an diese Situation denke, stelle ich mir schon oft die Frage, wie oft die Kirche eigene Gesetze auch über die Bibel stellt.

Freundliche Grüße
Simon
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Zitat von Albert Schweitzer

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Simon
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Beitrag von Simon »

Warum verliert hier eigentlich niemand ein Wort darüber, dass viele Ehen vielleicht nicht zu scheiden gewesen wären, weil eine Ehe infolge Vorliegens eines Ehehindernisses nie zustande gekommen ist?
Bei der Einstellung vieler in der heutigen Zeit werde Ehen oft mit dem Vorsatz geschlossen, so lange darin zu verharren, wie eitel Wonne herrscht. Nichts von Ausharren in Freud und Leid.
Ehe auf Zeit ist aber keine Ehe.
Oder wie viele sind weder im Verlobungsstadium noch nach der Eheschließung treu. Zur gültigen Ehe gehört aber mindestens der Vorsatz zur Treue. Also gab`s auch in diesen Fällen eigentlich keine gültige Ehe.
In der Schule lernten wir, die Ehe sei nur dann gültig geschlossen, wenn das Paar bereit ist, auch Kindersegen anzunehmen. Wie viele heiraten und schließen Kinder aus ihrem Leben aus, lassen es gar nicht darauf ankommen, und treiben vielleicht ab, "wenn ihnen was passiert ist".
Also eigentlich auch keine gültigen Ehen.
Aus Schilderungen Geschiedener weiß ich, dass sie bald nach der Scheidung Besuch aus der Pfarre bekommen haben, der sie überreden wollte, die Ehe wieder "aufzufrischen".
Vielleicht wäre es sinnvoller und in vielen Fällen ergiebiger, in solchen Fällen durch Befragung zu ermitteln, ob überhaupt eine Ehe vorlag. Und gegebenenfalles wäre zu untersuchen, ob Zeugen noch leben, die die behaupteten Umstände bestätigen können, damit eine kirchliche Ungültigkeitserklärung der Ehe möglich wird.
Von dieser Möglichkeit sind sicher nicht alle informiert, die eine Lösung ihrer Probleme so erreichen könnten.
Seelsorge müsste auch diese Dinge berücksichtigen. Dann müsste man in solchen Fällen keine ungültigen Zweitehen segnen, um den Menschen zu helfen.

Freundliche Grüße
Simon
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Zitat von Albert Schweitzer

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Matthæus (5,32) hat geschrieben:»Ἐγὼ δὲ λέγω ὑμῖν ὅτι ὃς ἂν ἀπολύσῃ τὴν γυναῖκα αὐτοῦ, παρεκτὸς λόγου πορνείας, ποιεῖ αὐτὴν μοιχᾶσϑαι· καὶ ὃς ἐὰν ἀπολελυμένην γαμήσῃ, μοιχᾶται – Ich aber sage euch, daß, wer immer seine Frau entläßt – außer dem Urteil auf Hurerei –, sie huren macht; und wer immer eine Entlassene freit, der hurt.«
Die Stelle ist doch eigentlich recht deutlich (egal ob einer meine wörtiche Übersetzung des textus receptus heranzieht oder die oben zitierte). Wer seiner Frau den Scheidebrief ausstellt und sie so „entläßt“, der treibt sie zur Hurerei; denn sie wird sich um ihres Unterhalts willen einen andern suchen müssen. Ausgenommen natürlich, daß sie wegen vorausgegangener eigener Hurerei entlassen wird: Da ist es nicht der entlassende Mann, der sie zur Hurerei bringt, denn sie hat es ja bereits selber getan.

Wer sich aber eine „Entlassene“ nimmt, der begeht mit ihr Hurerei. Hier nun kennt Jesus keine Ausnahme mehr: Das ist doch der entscheidende Punkt. Hurerei der Frau kann also ein Grund sein, sie zu entlassen. Dennoch ist sie damit nicht frei, ich darf sie trotzdem nicht freien. Denn wenn sie auch wegen ihrer Schuld entlassen wurde, bleibt das Eheband bestehen.
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Simon
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Beitrag von Simon »

Danke Robert Ketelhohn,
Ich aber sage euch, daß, wer immer seine Frau entläßt – außer dem Urteil auf Hurerei –, sie huren macht; und wer immer eine Entlassene freit, der hurt.«
Jesus sprach hier aber mit Juden, nicht mit Katholiken. D. h., er erlaubte einem Juden im Falle der Hurerei den Scheidebrief auszustellen. Der den Scheidebrief Ausstellende durfte aber bei den Juden wieder heiraten.
Jesus sagte hier aber zur Zukunft des sich scheiden lassenden Mannes nichts. Weil es für einen Juden klar war, dass er wieder heiraten darf?
Jesus verbietet hier ja nur das Freien der schuldigen Frau.

Und kann man hier die Rolle der Geschlechter vertauschen, oder weist Jesus hier Männern und Frauen unterschiedliche Rechte zu?

Freundliche Grüße
Simon
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Zitat von Albert Schweitzer

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Simon hat geschrieben:»Jesus sagte hier aber zur Zukunft des sich scheiden lassenden Mannes nichts.«
Ach ja! Ach, hätte doch Jesus den ollen Pharisäern gleich den kompletten Codex Juris Cœlestis um die Ohren gehauen!

Aber ganz im Dunkeln läßt er uns doch nicht tappen. Schau mal:

Lucas (16,18) hat geschrieben:» Πᾶς ὁ ἀπολύων τὴν γυναῖκα αὐτοῦ καὶ γαμῶν ἑτέραν μοιχεύει, καὶ ὁ ἀπολελυμένην ἀπὸ ἀνδρὸς γαμῶν μοιχεύει – Ein jeder, der seine Frau entläßt und eine andere heiratet, der hurt, und der eine von einem Mann Entlassene freit, der hurt.«
Nicht zu vergessen dies:
Der Prophet Malachias (2,15-16) hat geschrieben:»So hütet euch denn in eurem Geiste, und niemand werde dem Weibe seiner Jugend untreu! Denn ich hasse die Ehescheidung, spricht der Herr, der Gott Israels, und daß man sein Kleid mit Frevel zudeckt, spricht der Herr der Heerscharen; darum hütet euch in eurem Geist und seid nicht treulos!«
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Simon
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Beitrag von Simon »

Danke, Robert Ketelhohn, das war ein klarer, unmissverständlicher Hinweis.
Freundliche Grüße
Simon
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Zitat von Albert Schweitzer

Biggi
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Beitrag von Biggi »

Simon hat geschrieben:Warum verliert hier eigentlich niemand ein Wort darüber, dass viele Ehen vielleicht nicht zu scheiden gewesen wären, weil eine Ehe infolge Vorliegens eines Ehehindernisses nie zustande gekommen ist?
Ich denke doch, dass die potentielle Ungültigkeit von Ehen zumindest unter Priestern so bekannt sein müsste, dass bei seelsorglichen Gesprächen mit Geschiedenen - unabhängig davon, ob sie bereits wiederverheiratet sind oder das vorhaben - die möglichen Gründe für eine Annullierung zumindest mal kurz abgeklopft werden, um dann ggf. eine gründlichere Beratung beim kirchlichen Ehegericht anzuraten. Natürlich sind, denke ich, auch hier im Forum solche Fälle hinlänglich bekannt.

Aber die Frage, die in diesem Thread zur Debatte steht, ist eben eine andere. Wer nach einer Eheannullierung heiratet, geht eben keine Zweitehe ein, sondern seine erste!

LG
Biggi
Das Christentum nimmt den Menschen, wie er ist, und macht ihn zu dem, was er sein soll.
(Adolph Kolping, Patron des XX. Weltjugendtags 2005)

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Simon hat geschrieben:Danke, Robert Ketelhohn, das war ein klarer, unmißverständlicher Hinweis.
Freundliche Grüße
Simon
Das klingt so mysteriös, daß ich mich frage, ob ich mich wirklich unmißverständlich ausgedrückt habe. Was hast du denn verstanden?
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Simon
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Beitrag von Simon »

Hallo Biggi, wenn man davon ausgeht, dass noch immer eine große Anzahl von Menschen Religionsunterricht nur in der Volks- und Hauptschule genießt, ist zu erwarten, dass der Informationsstand über die Möglichkeit einer Annulierung nicht sehr hoch ist.
Ich habe in meinem Umfeld einige Geschiedene, mir wurde zwar von Versuchen erzählt, sie zur Wiederaufnahme der Ehe zu animieren, aber nichts von einer Untersuchung, ob eine Annullierungsmöglichkeit gegeben ist.
Ich riss dieses Thema hier an, weil ich der Meinung bin, dass das Problem der ungültigen Zweitehe nicht so oft auftreten würde, wenn überall, wo Annulierung möglich ist, diese anstelle einer Scheidung erfolgt.

Ich glaube, in diesem Bereich könnte so manchem geholfen werden, was ja nach Schließung einer Zweitehe nicht mehr möglich ist.
Und die Verhinderung von menschlichem Elend sollte doch Vorrang haben.

Freundliche Grüße
Simon
Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht.
Zitat von Albert Schweitzer

Ralf

Beitrag von Ralf »

Simon hat geschrieben:Ich riss dieses Thema hier an, weil ich der Meinung bin, dass das Problem der ungültigen Zweitehe nicht so oft auftreten würde, wenn überall, wo Annulierung möglich ist, diese anstelle einer Scheidung erfolgt.
Da gebe ich Dir recht (oder Recht? Keine Ahnung!), allerdings ist es auch sehr häufig der Fall (so nach meiner Erfahrung), daß der Mann oder die Frau eben nicht gewillt sind - aus verständlichen Gründen - sich diese aus welchen Gründen auch immer gescheiterte Ehe (im jetzt mal strikt zivilrechtlichen Sinn) von der Kirche "ausreden" zu lassen.

Das ist zwar bei einer Annullierung nicht unbedingt der Fall, kommt aber doch stark so rüber, wenn man meint, die erste Ehe wäre im kirchlichen Sinn gar keine gewesen. Ich kann jeden verstehen, der darauf besteht, sich von anderen nicht die eigene Biographie vorschreiben zu lassen. Das ist zwar überspitzt formuliert, doch durchaus ein gegebenes Empfinden.
Zuletzt geändert von Ralf am Sonntag 5. September 2004, 20:24, insgesamt 1-mal geändert.

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Edi
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Beitrag von Edi »

Was ist denn mit dem sog. paulinischen Privileg wie die Kirche es bezeichnet? Hat Paulus Jesus evtl. nicht ganz verstanden?

Mich würde mal interessieren wie ihr das einordnet.

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roncalli
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Beitrag von roncalli »

Vielleicht könnte zu dieser Frage nietenolaf etwas über die Praxis der Ostkirche schreiben: Prinzip der Akribia, Prinzip der Oikonomia etc. (Oder hat er das schon einmal getan?)

Es wird wohl hoffentlich niemand im Kreuzgang der Meinung sein, die Bischöfe und Priester der Ostkirche würden, weil sie seit Jahrhunderten Zweitehen segnen, "Hurenböcke segnen" (© Robert ). Zumindest wurde ihnen das meines Wissens von Rom nie vorgeworfen.

Ich persönlich bin froh, dass es einige Kardinäle und viele Bischöfe und Priester gibt, die sich ernsthaft Gedanken zur Pastoral an Wiederverheirateten (inklusive Segenshandlungen) machen und kann wie Geronimo ihr Bemühen anerkennen.

Biggi
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Beitrag von Biggi »

Simon hat geschrieben:wenn überall, wo Annullierung möglich ist, diese anstelle einer Scheidung erfolgt.
Ich denke nicht, dass man das so formulieren kann. Im Kirchenrecht ist "Scheidung" bekanntlich nicht möglich. Eine gültige Ehe ist unauflöslich. Es kann lediglich in einem Verfahren vor einem kirchlichen Ehegericht festgestellt werden, dass eine gültige Ehe gar nicht bestand. Das nennt man dann Annullierung. Die Scheidung, von der du sprichst, ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, die (zumindest hierzulande) vorliegen muss, bevor eine Annullierung ausgesprochen wird. (Keine Ahnung, ob das in anderen Ländern, in denen die kirchliche Ehe auch staatlich anerkannt wird, auch so ist. Ich vermute, eher nicht.)
Annullierung und Scheidung finden also auf verschiedenen Ebenen statt. Und "Annullierung statt Scheidung" geht schon mal gar nicht.
Und die Verhinderung von menschlichem Elend sollte doch Vorrang haben.

Da gebe ich dir natürlich voll und ganz Recht. Ich meinte oben übrigens auch nicht, dass jeder katholische Hinz und Kunz sich im kirchlichen Eherecht auskennen muss. Nur die Pfarrer sollten das wohl tun! Und gegebenenfalls beraten.

LG
Biggi
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cathol01
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Beitrag von cathol01 »

roncalli hat geschrieben:Es wird wohl hoffentlich niemand im Kreuzgang der Meinung sein, die Bischöfe und Priester der Ostkirche würden, weil sie seit Jahrhunderten Zweitehen segnen, "Hurenböcke segnen" (© Robert ). Zumindest wurde ihnen das meines Wissens von Rom nie vorgeworfen.
Einen Fortschritt in der Problematik der wiederverheirateten Geschieddenen könnte es bedeuten, in die katholische Position die Auffassung der Ostkirche zu integrieren, die - dem Grundsatz der Heilsökonomie folgend - eine Zweitehe toleriert. Eine Synthese aus Ost und West könnte Peter Krämer zufolge folgendermassen aussehen: Bei Zerrüttung einer Ehe wird zunächst mit juristischen Mitteln geprüft, ob sie annulliert werden kann. Ist dies nicht möglich, darf der Offizial einer Diözese amtlich eine Zweitehe tolerieren.

Anfang der 1970er Jahre gab es viele Stimmen zugunsten dieser Problemlösung. Josef Ratzinger (!) und Karl Lehmann nannten als Voraussetzungen für die Tolerierung einer Zweitehe:
1. Die erste Ehe muss irreparabel zerrüttet sein.
2. Die Verpflichtungen aus der ersten Ehe (den Partner oder etwaige Kinder betreffend) müssen ernstgenommen werden.
3. Die Zweitehe muss eine neue sittliche Qualität darstellen (z.B. Kinder).
"Das Wahre ist nicht sicherer als das Wahrscheinliche."
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roncalli
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Beitrag von roncalli »

Es bedrängen uns hier zwei verschiedene Fragen, die beide wichtig sind, wir aber nicht vermengen sollten:

1. Die Frage, ob für wiederverheiratete Geschiedene (WIGE) anlässlich ihrer Ziviltrauung auch ein Segen für ihre gemeinsame Zukunft in einer gottesdienstlichen Zusammenkunft erbeten werden darf.

2. Die Frage, ob für WIGE unter bestimmten Bedingungen eine Zulsassung zu den Sakramenten möglich ist. (Hiezu wurden von vielen Bischöfen in Anlehnung an altchristliche Traditionen bereits Wege aufgezeigt, die eines Tages vermutlich auch von Rom offiziell akkzeptiert werden.)

Sollten wir nicht eher beim ersten Thema bleiben?

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Simon
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Beitrag von Simon »

Hallo Biggi, das halte ich für Wortklauberei. Von Scheidung spricht man im Alltag, natürlich kann man besser von einer "Trennung von Tisch und Bett" sprechen, weil man im kirchlichen Sinne dabei ja nicht wirklich geschieden ist sondern nur getrennt lebt.
Aber Scheidung schreibt sich eben schneller.

Freundliche Grüße
Simon
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Zitat von Albert Schweitzer

Geronimo

Beitrag von Geronimo »

@Roncalli - die Zulassung zur Kommunion ist für Wiederverheiratete sowohl als auch für Geschiedene unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich - wann diese vorhanden sind, liegt im Ermessen des Priesters, der die genauen Lebensumstände kennt und den Betreffenden seelsorgerisch begleitet. Es geht hier um Einzelfälle.

Die Wiederverheirateten sind ja nicht exkommuniziert - sie sind sogar angehalten, am Meßopfer teilzunehmen und sich am kirchlichen Leben zu beteiligen.

Geronimo

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cathol01
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Beitrag von cathol01 »

Roncalli, du hast richtig erkannt, zunächst sprachen wir von Segnungen, während ich nun die Thematik einer Zweitehe à la ostkirchliche Praxis eingeworfen habe. Ich habe da nicht aufgepasst. Geronimo bringt nun noch ein drittes Thema, nämlich das der Zulassung zivil Wiederverheirateten zu der Euchariste. Sollen wir beim ersten Thema bleiben und zum anderen einen eigenen Thread eröffnen?
"Das Wahre ist nicht sicherer als das Wahrscheinliche."
(Diogenes Laërcius)

Jojo
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Beitrag von Jojo »

cathol01 hat geschrieben:Roncalli, du hast richtig erkannt, zunächst sprachen wir von Segnungen, während ich nun die Thematik einer Zweitehe à la ostkirchliche Praxis eingeworfen habe. Ich habe da nicht aufgepasst. Geronimo bringt nun noch ein drittes Thema, nämlich das der Zulassung zivil Wiederverheirateten zu der Euchariste. Sollen wir beim ersten Thema bleiben und zum anderen einen eigenen Thread eröffnen?
Schade, dass man in der Hinsicht keine Ökumene betreibt. Mit einer Lösung nach ostkirchlichem Vorbild würde sich wohl auch Punkt eins und drei erledigen.

Marlene
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Beitrag von Marlene »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Marlene hat geschrieben:»Kennst du Ehepaare, die um eine solche Einsegnung bitten?
Kennst du ihre Hintergründe, ihre Lebensgeschichte?
Richtet nicht, auf dass ihr nicht gerichtet werdet.«
Bei solche moralinsauren Oberlehrerinnensprüchen platzt mir wirklich der Kragen. Sag mal, kannst du überhaupt lesen? Wo habe ich über solche Paare geredet? Über die pflichtvergessenen Hirten habe ich gesprochen, die Wölfe mit Hirtenstab, die die Wahrheit mit der Lüge vertauschen.
Ja, ich kann lesen.
Auch das Posting vor dem oben zitierten. Da schreibst du:

"Da es keine „Zweitehen“ gibt (jedenfalls nicht im hier gemeinten Sinne – anders natürlich, wenn eine erste Ehe durch Tod beendet worden ist), gibt es auch nichts zu segnen. Wer sich untersteht, kirchliche Segnung für Unzucht, Hurerei und Sodomie vorzuspiegeln,"

Auf wen, wenn nicht die betreffenden Ehepaare sollte sich das Urteil "Unzucht, Hurerei und Sodomie" beziehen?

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roncalli
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Beitrag von roncalli »

Noch ein Wort zu Edis Frage:
Edi hat geschrieben:Was ist denn mit dem sog. paulinischen Privileg wie die Kirche es bezeichnet? Hat Paulus Jesus evtl. nicht ganz verstanden?
Mich würde mal interessieren wie ihr das einordnet.
Die Exegeten sind sich wohl ziemlich einig, dass Paulus selbst (1 Kor 7,11f ) nur die Trennung vom unvesöhnlichen heidnischen Partner gestattet, aber nicht eine Wiederverheiratung mit einem neuen Partner. Die Kirche hat Paulus später im so genanten Privilegium Paulinum weiter interpretiert und eine Wiederheirat gestattet. Noch "großzügiger" handelt die kath. Kirche mittels Privilegium Petrinum. Hier erlaubt sie einem polygamen Heiden, der Christ wird, eine neue Eheschließung (er ist also nicht mehr an die Frau, die er als erste geheiratet hat, gebunden). Im Lauf der Geschichte bemühte sich die Kirche immr wieder, auf neue/alte schwierige Ehesituationen pastoral neu zu reagieren. Auch die Annullierungspraxis gab es ja nicht von Anfang an.
Die Frage für uns ist, wie die Kirche heute auf die bereits zerbrochenen Ehen angemessen reagieren soll/darf.
cathol01 hat geschrieben:Sollen wir beim ersten Thema bleiben und zum anderen einen eigenen Thread eröffnen?
Ja, bitte mach das!

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cathol01
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Beitrag von cathol01 »

In seinem Schreiben "Familiaris consortio" hat sich Papst Johannes Paul II. übrigens entschlossen gegen jegliche quasi-liturgische Feiern (z.B. Segensfeiern) für Leute, die eine Zweitehe eingegangen sind, ausgesprochen, mit folgender Begründung:

1. Die Zweitehe Geschiedener steht im Widerspruch zum Bund Christi mit der Kirche, der in der Eucharistie zum Ausdruck kommt.
2. Die Zweitehe Geschiedener verdunkelt die Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe.

Vielleicht müsste man grundsätzlicher nach der biblischen Begründung der Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe fragen. Die betreffenden Bibelstellen sind ja auch nicht sooo eindeutig und haben eine lange Rezeptionsgeschichte...
"Das Wahre ist nicht sicherer als das Wahrscheinliche."
(Diogenes Laërcius)

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roncalli
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Beitrag von roncalli »

Hier ein Vorschlag aus dem Jahr 1999 (nicht ganz taufrisch, leicht gekürzt, alte Rechtschreibung) :
Wiederverheiratete Geschiedene bitten um den Segen

1. Wiederverheiratete Geschiedene (WIGE) gehören zur Gemeinschaft der Kirche. Sie sollen nach dem ausdrücklichen Wunsch des Papstes das Wort Gottes hören, beten, Gottesdienste mitfeiern und Glaubenszeugen für ihre Kinder sein. Sie haben ein Recht auf seelsorgliche Begleitung und sollen sich nicht aus der Gemeinschaft der Kirche hinausgedrängt fühlen.

2. Wer diese Grundeinstellung der Kirche zu den WIGE ernst nimmt, wird den Wunsch von Betroffenen, anläßlich ihrer standesamtlichen Eheschließung auch in einer Kirche zu beten, nicht abschlagen können.

3. Es geht um eine Initiative der Betroffenen. Der Priester und die versammelte Gemeinde unterstützen dieses Gebet und helfen bei der Gestaltung, fällen damit aber kein Urteil über die Qualität der neuen Lebensgemeinschaft.

4. Eine solche Andacht in der Kirche darf nicht mit einer sakramentalen Eheschließung verwechselt werden. Auf die Anrede „Brautpaar“, Vermählungsspruch, Brautsegen, typische Hochzeitslesungen, -gebete und -lieder soll aus Respekt vor dem Ehesakrament verzichtet werden.

5. Die Feier der Eucharistie ist in diesem Zusammenhang nicht angebracht. Die Andacht anläßlich einer standesamtlichen Trauung bedeutet nicht die Zulassung zu den Sakramenten. Es handelt sich um zwei zu unterscheidende pastorale Probleme, die nicht verquickt werden sollen.

6. Die durch standesamtliche Trauung neu eingegangene Lebensgemeinschaft steht zwar objektiv klar im Widerspruch zur bestehenden sakramentalen Ehe. Das bedeutet allerdings nicht, daß im subjektiven Sinn schwere Schuld gegeben sein muß. Die Anrechenbarkeit und Verantwortung für eine Handlung kann durch viele Umstände und „psychische und gesellschaftliche Faktoren vermindert, ja sogar aufgehoben sein“ (Katechismus der Katholischen Kirche 1735).

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