anneke6 hat geschrieben:Gamaliel hat geschrieben:Pilgerer hat geschrieben:Doch obwohl Nonnen (besser vielleicht "Ordensschwestern")...
Diese Begriffe sind synonym.
Wirklich? Mir hat man früher beigebracht, Nonnen seien nur die kontemplativen Ordensschwestern.
Nein, so einfach ist das nicht.
1. Im "laienhaften" Sprachgebrauch (und den verwenden wir ja im Normalfall auch hier im Forum) gibt es gar keinen Unterschied zwischen den beiden Begriffen.
2. Im präzisen, kirchenrechtlichen Sprachgebrauch muß man weiter unterscheiden:
a) orientiert man sich am alten Kirchenrecht, dann gibt es einen kleinen Unterschied zwischen beiden Begriffen, nämlich den von cantus erwähnten hinsichtlich der Art der Gelübde:
c. 488 7° CIC/1917 hat geschrieben:[In canonibus qui sequuntur, veniunt nomine:]
- sororum, religiosae votorum simplicium;
- monialium, religiosae votorum sollemnium aut, nisi ex rei natura vel ex contextu sermonis aliud constet, religiosae quarum vota ex instituto sunt sollemnia, sed pro aliquibus locis ex Apostolicae Sedis praescripto sunt simplicia;
b) orientiert man sich am aktuellen Kirchenrecht, dann gibt es diesen Unterschied zwischen den Begriffen nicht mehr:
c. 607 §2 CIC/1983 hat geschrieben:Das Ordensinstitut ist eine Vereinigung, in der die Mitglieder nach dem Eigenrecht öffentliche, ewige oder zeitliche Gelübde, die jedoch nach Ablauf der Zeit zu erneuern sind, ablegen und ein brüderliches Leben in Gemeinschaft führen.
Das ist der Parallelkanon zum zuvor zitierten. Wie man leicht sieht ist darin die Unterscheidung zwischen einfachen und feierlichen Gelübden weggefallen. (Sie taucht außerhalb des Ordensrechts zwar noch auf, aber das ist hier nicht weiter relevant.)
Noch zu Deiner Bemerkung bzgl. "Kontemplation":
Unabhängig vom CIC gibt es verschiedene Elemente, die für Nonnen gegenüber Schwestern charakteristisch sein können:
- feierliche Gelübde
- beschauliches Leben (Kontemplation)
- päpstliche Klausur
- Verpflichtung zum Chorgebet