Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Allgemein Katholisches.
Benutzeravatar
Juergen
Beiträge: 26999
Registriert: Mittwoch 1. Oktober 2003, 21:43

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Juergen »

taddeo hat geschrieben:Nein, das kann man beileibe nicht nur den Pfarrern anlasten. So mancher von denen hat Bauchweh dabei, wenn er das Protokoll unterschreibt.
Aber solange es offizielle "Politik" der Bischofskonferenzen ist, hier nicht strengere Kriterien anzulegen…
…Der Pfarrer ist tatsächlich das letzte und schwächste Glied in der Hierarchiekette, wenn es um eine Verweigerung der Trauung geht. Da müssen schon wirklich handfeste und offensichtliche kanonistische Gründe vorliegen, damit er da nicht eine aufs Dach kriegt.
Es ging mit nicht darum, daß der Pfarrer die Trauung verweigert, sondern darum, daß er die Brautleute genau aufklärt, auf was sie sich da einlassen. Dann können sie nämlich hinterher nicht sagen: „Was? Unauflöslich soll die sein? Das hat uns keiner gesagt. Das haben wir gar nicht gewußt.“

Maurus hat geschrieben:Ich hab mal von einem Pfarrer gehört, dass es die Möglichkeit gibt, in einem verschlossenen Kuvert dem Ehevorbereitungsprotokoll bestimmte Bedenken des Seelsorgers "anzuhängen". Bei einem eventuellen Nichtigkeitsprozess könnte das dann eingesehen und als Beweis verwendet werden.
Wozu soll das gut sein?
Entweder ist eine Ehe gültig oder nicht.

Oder will der Pfarrer, der so ein Anhängsel produziert, lediglich den Leuten einen schönen Tag machen obwohl er weiß, daß dabei keine kirchliche Ehe zustande kommt? Ist er Pfarrer oder Schauspieler?
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Offline -

Benutzeravatar
Irmgard
Beiträge: 936
Registriert: Mittwoch 15. September 2010, 22:33

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Irmgard »

Juergen hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben:Und da man das auch häufig in Bezug auf diverse Fürstenhäuser liest, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, als würde hier ordentlich gekungelt.
Quatsch!
Na ja, das kommt zumindest in historischem Kontext häufiger vor. Eines der bekannteren Beispiele: Eleonore von Aquitanien:
Wikipedia hat geschrieben:Am 13. Januar 1151 starb Abt Suger von Saint-Denis, der Ludwig wesentlich ermutigt hatte, an der Ehe mit Eleonore festzuhalten. 15 Monate später, am 21. März 1152, wurde die Ehe zwischen Eleonore und Ludwig auf dem Konzil von Beaugency in Anwesenheit mehrerer Erzbischöfe annulliert. Mehrere Zeugen hatten zuvor die enge Blutsverwandtschaft zwischen den Ehepartnern bestätigt, die drei Jahre zuvor von Papst Eugen verneint worden war. Da ein Protest seitens der Kurie in Rom nicht überliefert ist, ist es möglich, dass sich Bernhard von Clairvaux beim Papst für die Annullierung einsetzte. Für die Trennung dürfte ausschlaggebend gewesen sein, dass nach fünfzehn Jahren Ehe noch kein Thronfolger geboren war. Darauf deutet auch hin, dass die beiden späteren Ehefrauen Ludwigs Konstanze von Kastilien (die ihm gleichfalls keinen Sohn gebar) und Adele von Champagne enger mit ihm verwandt waren als Eleonore.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Eleonore_von_Aquitanien

Es würde mich nicht wundern, wenn in adligen Häusern statistisch häufiger "etwas möglich" wäre. Vielleicht kennt man sich ja auch nur besser aus im Kirchenrecht...

Gesegneten Sonntag

Irmgard

Benutzeravatar
taddeo
Moderator
Beiträge: 19226
Registriert: Donnerstag 18. Januar 2007, 09:07

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von taddeo »

Irmgard hat geschrieben:Es würde mich nicht wundern, wenn in adligen Häusern statistisch häufiger "etwas möglich" wäre.
Ja, ist es auch - bzw. war es auch. (Auch wenn man die Verhältnisse im Adel des 12. Jh.s nicht ganz auf heute übertragen kann und darf!)

Der Grund ist ganz einfach: Im Adel waren die allerwenigsten Heiraten wirklich frei, sondern es waren politisch und/oder wirtschaftlich kalkulierte Zweckehen, in denen Dynastien ihre Machtinteressen sicherten. Vor allem die Frauen wurden in der Regel nicht gefragt, wie "freiwillig" ihr Ja-Wort überhaupt war. Allein schon diese Umstände waren zu allen Zeiten ein kirchenrechtlich legitimer Anlaß, die Gültigkeit von Adelsehen zu bezweifeln.

Benutzeravatar
Juergen
Beiträge: 26999
Registriert: Mittwoch 1. Oktober 2003, 21:43

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Juergen »

Um nicht bekannte Blutsverwandschaft, geht es ja wohl in den wenigsten Fällen.
Da brauchen die Fürsten doch nur in das „Goldene Blatt“ gucken, dann wissen sie, wie sie mit wem verwandt sind.
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Offline -

Benutzeravatar
Irmgard
Beiträge: 936
Registriert: Mittwoch 15. September 2010, 22:33

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Irmgard »

Was das Web so alles liefert:
Ist die Ehe zwischen Fürst Albert (53) von Monaco und seiner Charlène Wittstock (33) „arrangiert“? Laut Medienberichten wurde sie zur Heirat gedrängt. [...] Falls diese Gerüchte stimmen, wäre die Heirat nach katholischem Kirchenrecht ungültig, könnte jederzeit annuliert werden.
Quelle: http://www.bild.de/unterhaltung/royals/ ... .bild.html

Kopfschüttelnd

Irmgard

Benutzeravatar
Maurus
Beiträge: 6813
Registriert: Donnerstag 2. März 2006, 12:56
Wohnort: Kurmainz

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Maurus »

Juergen hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Nein, das kann man beileibe nicht nur den Pfarrern anlasten. So mancher von denen hat Bauchweh dabei, wenn er das Protokoll unterschreibt.
Aber solange es offizielle "Politik" der Bischofskonferenzen ist, hier nicht strengere Kriterien anzulegen…
…Der Pfarrer ist tatsächlich das letzte und schwächste Glied in der Hierarchiekette, wenn es um eine Verweigerung der Trauung geht. Da müssen schon wirklich handfeste und offensichtliche kanonistische Gründe vorliegen, damit er da nicht eine aufs Dach kriegt.
Es ging mit nicht darum, daß der Pfarrer die Trauung verweigert, sondern darum, daß er die Brautleute genau aufklärt, auf was sie sich da einlassen. Dann können sie nämlich hinterher nicht sagen: „Was? Unauflöslich soll die sein? Das hat uns keiner gesagt. Das haben wir gar nicht gewußt.“

Maurus hat geschrieben:Ich hab mal von einem Pfarrer gehört, dass es die Möglichkeit gibt, in einem verschlossenen Kuvert dem Ehevorbereitungsprotokoll bestimmte Bedenken des Seelsorgers "anzuhängen". Bei einem eventuellen Nichtigkeitsprozess könnte das dann eingesehen und als Beweis verwendet werden.
Wozu soll das gut sein?
Entweder ist eine Ehe gültig oder nicht.

Oder will der Pfarrer, der so ein Anhängsel produziert, lediglich den Leuten einen schönen Tag machen obwohl er weiß, daß dabei keine kirchliche Ehe zustande kommt? Ist er Pfarrer oder Schauspieler?
Er hat vielleicht Bedenken, aber die können ja auch falsch sein. Er wird in der Regel mit dem Paar ja nicht so eng bekannt sein.

Benutzeravatar
Juergen
Beiträge: 26999
Registriert: Mittwoch 1. Oktober 2003, 21:43

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Juergen »

Maurus hat geschrieben:Er hat vielleicht Bedenken, aber die können ja auch falsch sein. Er wird in der Regel mit dem Paar ja nicht so eng bekannt sein.
Die Entscheidung ob eine Ehe gültig ist oder nicht, hängt ja nicht vom Gefühl des Pfarrers ab. Entweder gibt es Gründe dafür oder dagegen oder es gibt keine Gründe.

Es kann doch wohl nicht sein, daß ein Pfarrer bei einer Eheschließung assistiert obwohl er weiß, daß es keine ist und er dies sogar noch (geheim) schriftlich festgehalten hat. Was soll dann der ganze Mummenschanz?

Ein Pfarrer, der so handelt, handelt grob fahrlässig, weil er die Brautleute in dem Glauben läßt, daß sie eine Ehe eingehen obwohl sie es nicht tun, sondern dann in einer sündhaften Beziehung zusammenleben. Da macht der Pfarrer sich selbst schuldig.

Was trägt dann eigentlich der Pfarrer ins Taufbuch ein, wenn die Kinder aus dieser Verbindung getauft werden? Trägt er ein, daß die Eltern verheiratet sind, oder daß sie das nicht sind, oder daß sie das möglicherweise sind?

:roll:
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Offline -

Benutzeravatar
Gamaliel
Beiträge: 8609
Registriert: Donnerstag 22. Januar 2009, 07:32

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Gamaliel »

Tote Buchstaben...
[url=http://stjosef.at/dokumente/familiaris_consortio.htm]Familiaris Consortio[/url], Nr. 66 hat geschrieben:Die unmittelbare Vorbereitung auf die Feier des Ehesakramentes soll in den letzten Monaten und Wochen vor der Trauung stattfinden, um dem vom Kirchenrecht geforderten Eheexamen gleichsam einen neuen Sinn und Inhalt sowie eine neue Form zu geben. Eine solche Vorbereitung, die in jedem Falle geboten ist, erweist sich als noch dringlicher für diejenigen Verlobten, die noch Mängel und Schwierigkeiten in christlicher Lehre und Praxis aufweisen sollten. [Also nahezu für jedermann in Mitteleuropa. Anm. Gamaliel.]

Zu den Dingen, die auf diesem, einem Katechumenat vergleichbaren Glaubensweg vermittelt werden, muß auch eine vertiefte Erkenntnis des Geheimnisses Christi und der Kirche wie der Bedeutung von Gnade und Verantwortung einer christlichen Ehe gehören sowie die Vorbereitung darauf, aktiv und bewußt an der Feier der Trauungsliturgie teilzunehmen.

Benutzeravatar
Maurus
Beiträge: 6813
Registriert: Donnerstag 2. März 2006, 12:56
Wohnort: Kurmainz

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Maurus »

Juergen hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Er hat vielleicht Bedenken, aber die können ja auch falsch sein. Er wird in der Regel mit dem Paar ja nicht so eng bekannt sein.
Die Entscheidung ob eine Ehe gültig ist oder nicht, hängt ja nicht vom Gefühl des Pfarrers ab. Entweder gibt es Gründe dafür oder dagegen oder es gibt keine Gründe.

Es kann doch wohl nicht sein, daß ein Pfarrer bei einer Eheschließung assistiert obwohl er weiß, daß es keine ist und er dies sogar noch (geheim) schriftlich festgehalten hat. Was soll dann der ganze Mummenschanz?
In dem von mir beschriebenen Fall weiß er es nicht. Er macht sozusagen nur eine Aktennotiz hinsichtlich seines Bauchgefühls. Das ist kaum ausreichend, eine Eheschließung zu verweigern.
Juergen hat geschrieben:Ein Pfarrer, der so handelt, handelt grob fahrlässig, weil er die Brautleute in dem Glauben läßt, daß sie eine Ehe eingehen obwohl sie es nicht tun, sondern dann in einer sündhaften Beziehung zusammenleben. Da macht der Pfarrer sich selbst schuldig.
Das ist in meinen Augen eine falsche Schlussfolgerung. Wer vor einem Pfarrer das Eheversprechen ablegt, der darf schon davon ausgehen, dass das auch gültig ist. Eine Sünde kann nicht mehr vorliegen, denn dazu fehlt schon das Willenselement.

Benutzeravatar
Juergen
Beiträge: 26999
Registriert: Mittwoch 1. Oktober 2003, 21:43

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Juergen »

Maurus hat geschrieben:Das ist in meinen Augen eine falsche Schlussfolgerung. Wer vor einem Pfarrer das Eheversprechen ablegt, der darf schon davon ausgehen, dass das auch gültig ist. Eine Sünde kann nicht mehr vorliegen, denn dazu fehlt schon das Willenselement.
Wenn der Pfarrer weiß oder vermutet, daß das Sakrament nicht zustande kommt, dann ist eine seine Pflicht, dies den Brautleuten auch mitzuteilen. – Man kann auch sündigen, indem man Gutes unterläßt.
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Offline -

Benutzeravatar
Maurus
Beiträge: 6813
Registriert: Donnerstag 2. März 2006, 12:56
Wohnort: Kurmainz

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Maurus »

Juergen hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Das ist in meinen Augen eine falsche Schlussfolgerung. Wer vor einem Pfarrer das Eheversprechen ablegt, der darf schon davon ausgehen, dass das auch gültig ist. Eine Sünde kann nicht mehr vorliegen, denn dazu fehlt schon das Willenselement.
Wenn der Pfarrer weiß oder vermutet, daß das Sakrament nicht zustande kommt, dann ist eine seine Pflicht, dies den Brautleuten auch mitzuteilen. – Man kann auch sündigen, indem man Gutes unterläßt.
Letzter Versuch: Er weiß es nicht. Er vermutet es auch nicht explizit. Er kann es aber auch nicht ausschließen. Ein etwas zu schwaches Gefühl, um die Eheschließung abzulehnen. Verifzieren ließe es sich auch kaum. Er macht aber pflichtbewusst wenigstens eine Notiz. Fertig.

Benutzeravatar
umusungu
cum angelis psallat Domino
Beiträge: 5048
Registriert: Donnerstag 1. Januar 2004, 13:30

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von umusungu »

Maurus hat geschrieben:Letzter Versuch: Er weiß es nicht. Er vermutet es auch nicht explizit. Er kann es aber auch nicht ausschließen. Ein etwas zu schwaches Gefühl, um die Eheschließung abzulehnen. Verifzieren ließe es sich auch kaum. Er macht aber pflichtbewusst wenigstens eine Notiz. Fertig.
Das Ehevorbereitungsprotokoll ist Eines - es kennt keinerlei Anhänge.
Mit der Unterschrift des Pfarrers oder des trauberechtigten Priesters im Protokoll kann die Eheschließung vollzogen werden - ohne Wenn und Aber.

ad_hoc
Beiträge: 4877
Registriert: Mittwoch 14. Januar 2004, 12:14

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von ad_hoc »

Athanasius0570 hat geschrieben:
ad_hoc hat geschrieben:Ich denke, dass im Regelfall eine solche Ehe, auch wenn diese vermutlich nicht hätte zustande kommen dürfen, schon allein aufgrund der bisherigen Dauer und der Ergebnisse einfach als gültig erachtet werden muss.
Gruß, ad_hoc
Das ist einfach nur unhaltbar. Die Gültigkeit einer Ehe kann nicht von ihrer Dauer abhängen.
Ein Irrtum wird nicht weniger irrig, nur weil man ihn erst nach langem als solchen erkennt, egal wodurch angestoßen.
Damit ist andererseits dem legalen Mißbrauch der Ungültigkeitserklärung einer Ehe einschl. ihrer Ursachen und Folgen Tür und Tor geöffnet.

Gruß, ad_hoc
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)

Benutzeravatar
Maurus
Beiträge: 6813
Registriert: Donnerstag 2. März 2006, 12:56
Wohnort: Kurmainz

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Maurus »

umusungu hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Letzter Versuch: Er weiß es nicht. Er vermutet es auch nicht explizit. Er kann es aber auch nicht ausschließen. Ein etwas zu schwaches Gefühl, um die Eheschließung abzulehnen. Verifzieren ließe es sich auch kaum. Er macht aber pflichtbewusst wenigstens eine Notiz. Fertig.
Das Ehevorbereitungsprotokoll ist Eines - es kennt keinerlei Anhänge.
Wie gesagt: Ich kenne eine gegenteilige Aussage eines Pfarrers.
umusungu hat geschrieben:Mit der Unterschrift des Pfarrers oder des trauberechtigten Priesters im Protokoll kann die Eheschließung vollzogen werden - ohne Wenn und Aber.
Das hat keiner bestritten. Ist das jetzt eigentlich neuer Volkssport, an Aussagen der Gegenüber vorbeizudiskutieren?

Benutzeravatar
umusungu
cum angelis psallat Domino
Beiträge: 5048
Registriert: Donnerstag 1. Januar 2004, 13:30

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von umusungu »

Maurus hat geschrieben:Wie gesagt: Ich kenne eine gegenteilige Aussage eines Pfarrers.
Dann hat dieser Pfarrer Unsinn geredet.

Benutzeravatar
Juergen
Beiträge: 26999
Registriert: Mittwoch 1. Oktober 2003, 21:43

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Juergen »

http://derkatholikunddiewelt.blogspot.d ... -drei.html

Eheannulierung: Das „Brr“ und „Hü“ der Päpste in nur drei Jahren

Papst Benedikt sagte Gott sei Dank im Januar 2011 noch „Brr“:
Papst: „Strenger gegen Eheannullierung vorgehen“

Jetzt sind wir beim „Hü“ angelangt und es geht flott vorwärts unter Jubel aller Kirchenfeinde.
Unter Papst Franziskus darf knapp drei Jahre nach dem letzten Papstkommando Radio Vatikan so titeln:
Familienpastoral Wäre eine Erleichterung der Eheannullierung hilfreich?"
Wenn man sich die Konsensmängel und die Beispiele dazu anschaut, die auf der Internetseite des Offizialats in Limburg aufgeführt sind, dann kann man der Bloggerin wohl fast zustimmen, wenn sie meint, »dass heutzutage praktisch jeder seine Ehe annullieren lassen kann.«
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Offline -

Benutzeravatar
taddeo
Moderator
Beiträge: 19226
Registriert: Donnerstag 18. Januar 2007, 09:07

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von taddeo »

Juergen hat geschrieben:Wenn man sich die Konsensmängel und die Beispiele dazu anschaut, die auf der Internetseite des Offizialats in Limburg aufgeführt sind, dann kann man der Bloggerin wohl fast zustimmen, wenn sie meint, »dass heutzutage praktisch jeder seine Ehe annullieren lassen kann.«
An der Art dieser Mängel hat sich in den vergangenen Jahrzehnten kanonistisch überhaupt nichts verändert.
Was sich allerdings gravierend verändert hat, ist deren Häufigkeit! Es ist eine unbestreitbare Tatsache, daß mittlerweile der größte Teil derer, die katholisch heiraten, kaum eine oder keinerlei religiöse Sozialisierung mehr hat. Gleichzeitig ist die gesamte Lebenserfahrung eines jüngeren, heiratsfähigen Menschen heute so geprägt, daß nichtmal mehr die grundlegendsten Kenntnisse hinsichtlich einer christlichen Ehe vorausgesetzt werden können. Das Kirchenrecht fordert zwar kein positives Wissen um alle Einzelheiten, verlangt aber, daß die Parteien "wenigstens nicht in Unkenntnis" über die wesentlichen Erfordernisse einer Ehe sind. Aber, mal ehrlich: Das trifft heute nur noch auf einen kleinen Bruchteil aller Brautleute zu - ich persönlich würde mal vorsichtig vermuten, vielleicht 10% all derer, die katholisch heiraten wollen. Insofern wäre es nur absolut folgerichtig, wenn "praktisch jeder seine Ehe annullieren lassen kann".
Daß dies (noch) nicht geschieht, liegt einerseits am Desinteresse der meisten Betroffenen, andererseits am Problem der Kanonisten, zB die heute extrem häufigen psychischen Ehehindernisse in rechtlich griffiger Form einzuordnen und zu qualifizieren. Da gibt es seit langem intensive Debatten, aber aufgrund der Natur der Sache keine einheitliche Beurteilung.
Das Grundproblem können freilich auch Erleichterungen im Annullierungsverfahren nicht beheben. Hier müßte man früher ansetzen: Entweder in einer viel kompromißloseren Zulassungsbeschränkung zur kirchlichen Trauung oder mit einer genauso kompromißlosen Ehevorbereitung, die ein längeres, verpflichtendes "Ehekatechumenat" genauso beinhaltet wie die verpflichtende Beurteilung der Ehekontrahenten durch einen professionellen Psychologen. Letzteres hat aber natürlich nur Sinn, wenn es freiwillig ist - und damit erübrigt sich die Sache von selbst.

Benutzeravatar
Juergen
Beiträge: 26999
Registriert: Mittwoch 1. Oktober 2003, 21:43

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Juergen »

taddeo hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:Wenn man sich die Konsensmängel und die Beispiele dazu anschaut, die auf der Internetseite des Offizialats in Limburg aufgeführt sind, dann kann man der Bloggerin wohl fast zustimmen, wenn sie meint, »dass heutzutage praktisch jeder seine Ehe annullieren lassen kann.«
An der Art dieser Mängel hat sich in den vergangenen Jahrzehnten kanonistisch überhaupt nichts verändert.
Was sich allerdings gravierend verändert hat, ist deren Häufigkeit!…
Die Art der Mängel hat sich (auf dem Papier) nicht geändert, aber mir scheint, daß sie der Umgang damit geändert hat und vielleicht auch die Interpretation verschiedener Canones.

Nehmen wir mal ein Beispiel von der Limburger Internetseite:
Irrtum über eine Eigenschaft des Partners
Beispiel: Dieter will unbedingt eine Ehefrau, die unberührt in die Ehe geht. In seinem Bekanntenkreis gibt es nur eine Frau, die dieser Anforderung zu entsprechen scheint. Einzig und allein aus diesem Grund heiratet er sie. Nach der Hochzeit stellt sich heraus: Sie war bereits mit mehreren Männern intim.
Dann schauen wir in den CIC
Can. 1097 — § 2. Ein Irrtum über eine Eigenschaft der Person macht die Eheschließung nicht ungültig, selbst wenn er für die Eheschließung ursächlich war, außer diese Eigenschaft wird direkt und hauptsächlich angestrebt.
Die Eigenschaft, die im Limburger Beispiel genannt wird, wird doch wohl nicht „direkt und hauptsächlich angestrebt“, sondern angestrebt wird vielmehr die spätere eigenhändige Beseitigung dieser Eigenschaft.
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Offline -

Kirchenjahr
Beiträge: 583
Registriert: Dienstag 10. März 2009, 20:07

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Kirchenjahr »

@ Taddeo

Eine gute Zusammenfassung Zustandes!

@ Jürgen

Du engst den Begriff der Jungfräulichkeit zu sehr ein.

Benutzeravatar
Juergen
Beiträge: 26999
Registriert: Mittwoch 1. Oktober 2003, 21:43

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Juergen »

Kirchenjahr hat geschrieben:@ Jürgen
Du engst den Begriff der Jungfräulichkeit zu sehr ein.
Awatt!
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Offline -

Vir Probatus
Beiträge: 4050
Registriert: Freitag 28. Januar 2011, 19:45
Wohnort: EB PB

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Vir Probatus »

Juergen hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:Wenn man sich die Konsensmängel und die Beispiele dazu anschaut, die auf der Internetseite des Offizialats in Limburg aufgeführt sind, dann kann man der Bloggerin wohl fast zustimmen, wenn sie meint, »dass heutzutage praktisch jeder seine Ehe annullieren lassen kann.«
An der Art dieser Mängel hat sich in den vergangenen Jahrzehnten kanonistisch überhaupt nichts verändert.
Was sich allerdings gravierend verändert hat, ist deren Häufigkeit!…
Die Art der Mängel hat sich (auf dem Papier) nicht geändert, aber mir scheint, daß sie der Umgang damit geändert hat und vielleicht auch die Interpretation verschiedener Canones.

Nehmen wir mal ein Beispiel von der Limburger Internetseite:
Irrtum über eine Eigenschaft des Partners
Beispiel: Dieter will unbedingt eine Ehefrau, die unberührt in die Ehe geht. In seinem Bekanntenkreis gibt es nur eine Frau, die dieser Anforderung zu entsprechen scheint. Einzig und allein aus diesem Grund heiratet er sie. Nach der Hochzeit stellt sich heraus: Sie war bereits mit mehreren Männern intim.
Dann schauen wir in den CIC
Can. 1097 — § 2. Ein Irrtum über eine Eigenschaft der Person macht die Eheschließung nicht ungültig, selbst wenn er für die Eheschließung ursächlich war, außer diese Eigenschaft wird direkt und hauptsächlich angestrebt.
Die Eigenschaft, die im Limburger Beispiel genannt wird, wird doch wohl nicht „direkt und hauptsächlich angestrebt“, sondern angestrebt wird vielmehr die spätere eigenhändige Beseitigung dieser Eigenschaft.
Eine Frau einzig und allein aus diesem Grund zu heiraten: Der Gatte muss irgendwie krank sein und sollte am besten gar nicht heiraten.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

Benutzeravatar
Athanasius0570
Beiträge: 1109
Registriert: Mittwoch 6. Dezember 2006, 18:41
Wohnort: Einsiedelei St. Athanasius

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Athanasius0570 »

Juergen hat geschrieben: angestrebt wird vielmehr die spätere eigenhändige Beseitigung dieser Eigenschaft.
eigenhändig??? :freude:
Freut euch zu jeder Zeit! Betet ohne Unterlass! Dankt für alles; denn das ist der Wille Gottes in Christus Jesus. (1 Thess 5, 16-18)

Benutzeravatar
Juergen
Beiträge: 26999
Registriert: Mittwoch 1. Oktober 2003, 21:43

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Juergen »

Athanasius0570 hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben: angestrebt wird vielmehr die spätere eigenhändige Beseitigung dieser Eigenschaft.
eigenhändig??? :freude:
Vielleicht sollte man da jetzt nicht so sehr in Detail gehen. :tuete:
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Offline -

Vir Probatus
Beiträge: 4050
Registriert: Freitag 28. Januar 2011, 19:45
Wohnort: EB PB

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Vir Probatus »

Athanasius0570 hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben: angestrebt wird vielmehr die spätere eigenhändige Beseitigung dieser Eigenschaft.
eigenhändig??? :freude:
Eigenständig`?
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

Kirchenjahr
Beiträge: 583
Registriert: Dienstag 10. März 2009, 20:07

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Kirchenjahr »

Vir Probatus hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:Wenn man sich die Konsensmängel und die Beispiele dazu anschaut, die auf der Internetseite des Offizialats in Limburg aufgeführt sind, dann kann man der Bloggerin wohl fast zustimmen, wenn sie meint, »dass heutzutage praktisch jeder seine Ehe annullieren lassen kann.«
An der Art dieser Mängel hat sich in den vergangenen Jahrzehnten kanonistisch überhaupt nichts verändert.
Was sich allerdings gravierend verändert hat, ist deren Häufigkeit!…
Die Art der Mängel hat sich (auf dem Papier) nicht geändert, aber mir scheint, daß sie der Umgang damit geändert hat und vielleicht auch die Interpretation verschiedener Canones.

Nehmen wir mal ein Beispiel von der Limburger Internetseite:
Irrtum über eine Eigenschaft des Partners
Beispiel: Dieter will unbedingt eine Ehefrau, die unberührt in die Ehe geht. In seinem Bekanntenkreis gibt es nur eine Frau, die dieser Anforderung zu entsprechen scheint. Einzig und allein aus diesem Grund heiratet er sie. Nach der Hochzeit stellt sich heraus: Sie war bereits mit mehreren Männern intim.
Dann schauen wir in den CIC
Can. 1097 — § 2. Ein Irrtum über eine Eigenschaft der Person macht die Eheschließung nicht ungültig, selbst wenn er für die Eheschließung ursächlich war, außer diese Eigenschaft wird direkt und hauptsächlich angestrebt.
Die Eigenschaft, die im Limburger Beispiel genannt wird, wird doch wohl nicht „direkt und hauptsächlich angestrebt“, sondern angestrebt wird vielmehr die spätere eigenhändige Beseitigung dieser Eigenschaft.
Eine Frau einzig und allein aus diesem Grund zu heiraten: Der Gatte muss irgendwie krank sein und sollte am besten gar nicht heiraten.
Gibt es einen Unterschied zwischen "direkt und hauptsächlich" und "einzig und allein"? Ist Jungfräulichkeit vor der Ehe eine Krankheit? Bist Du ein Lustmolch?

Erst denken, dann tippen!

Vir Probatus
Beiträge: 4050
Registriert: Freitag 28. Januar 2011, 19:45
Wohnort: EB PB

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Vir Probatus »

Die Aussage "einzig und allein aus diesem Grund ..." sagt doch, daß dem Gatten alles Andere nicht wichtig ist, sondern eben nur diese Jungfräulichkeit. Es mag ein ausschlaggebender Grund sein, aber wohl kaum der einzige für eine Heirat.
Und selbstverständlich ist Jungfräulichkeit vor der Ehe keine Krankheit.
Krank ist dagegen, welche Schlüsse hier gezogen werden.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

Caviteño
Beiträge: 12726
Registriert: Sonntag 14. März 2010, 02:31
Wohnort: Diözesen Imus und Essen

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Caviteño »

taddeo hat geschrieben:
Irmgard hat geschrieben:Es würde mich nicht wundern, wenn in adligen Häusern statistisch häufiger "etwas möglich" wäre.
Ja, ist es auch - bzw. war es auch. (Auch wenn man die Verhältnisse im Adel des 12. Jh.s nicht ganz auf heute übertragen kann und darf!)

Der Grund ist ganz einfach: Im Adel waren die allerwenigsten Heiraten wirklich frei, sondern es waren politisch und/oder wirtschaftlich kalkulierte Zweckehen, in denen Dynastien ihre Machtinteressen sicherten. Vor allem die Frauen wurden in der Regel nicht gefragt, wie "freiwillig" ihr Ja-Wort überhaupt war. Allein schon diese Umstände waren zu allen Zeiten ein kirchenrechtlich legitimer Anlaß, die Gültigkeit von Adelsehen zu bezweifeln.
So auch hier:
Es ist der Hintergrund des katholischen Milieus der Familien Eitz und Guttenberg, vor dem die Geschichte der Ehe von Christiane zu Eitz und Enoch zu Guttenberg betrachtet werden muss. Karl Theodor zu Guttenberg, der Ältere, hatte sich eine Verbindung mit der Familie zu Eitz sehr gewünscht. Obwohl er schon schwer erkrankt ist, lässt er sich nach Eltville fahren, wo die Hochzeit zwischen seinem Sohn Enoch und Christiane zu Eitz am 14. Februar 1971 stattfindet. Die Treppe im Schloss wird er emporgetragen. Von der Bedeutung, die er dieser Eheschließung beimisst, zeugt die Tischrede, die er sitzend an das junge Paar, »meine lieben Kinder«, richtet. Guttenberg hatte sie sorgfältig am Schreibtisch niedergeschrieben. »Erlaubt mir zu sagen«, so beginnt er, »dass dieser Tag für mich die Erfüllung meines vielleicht größten persönlichen Wunsches bedeutet. Und diese Erfüllung trägt einen Namen, den Namen Christiane Eitz.«
(...)
Christiane zu Guttenberg und ihr Mann trennen sich »in Freundschaft«, wie die Großmutter Enochs in ihren Memoiren schreibt und wie es auch Enoch zu Guttenberg versichert. Nach sechs Jahren wird die Ehe 1977 geschieden. Eine Scheidung, so schwer sie für alle Beteiligten sein mag, ist heutzutage nichts Besonderes. Noch in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts war das anders. In katholischen Familien galt eine Scheidung nicht nur als ein Unglück, sondern auch als gesellschaftlicher Makel. Doch geht es nicht nur um das öffentliche Ansehen. Für gläubige Katholiken ist eine Scheidung prinzipiell nicht möglich, denn die Ehe, ein Sakrament, ist nach der kirchlichen Lehre unauflöslich. Deshalb ist eine neue kirchliche Eheschließung nach einer Scheidung nicht möglich, weil die zuvor eingegangene Ehe weiter existiert. Wer dennoch eine neue zivile Ehe eingeht oder unverheiratet mit einem Partner zusammenlebt, begeht fortwährenden Ehebruch. Er ist vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen - für praktizierende Katholiken eine Bürde. Das Scheitern einer Ehe und die daraus resultierende Entscheidung, sich scheiden zu lassen, stellt einen tief katholischen Menschen vor ein Dilemma.
Wo aber ist der Ausweg? Eine Eheauflösung durch den Papst ist nur möglich, wenn die Ehe nicht vollzogen wurde - das ist aber bei Enoch und Christiane zu Guttenberg nicht der Fall. Daneben gibt es nur eine Möglichkeit, um eine Trennung in Übereinstimmung mit den Normen der Kirche zu vollziehen: die Eheannullierung. Sie ist der Weg, um eine Ausgrenzung aus der Kirche zu vermeiden und eine weitere kirchliche Heirat zu ermöglichen. Die Eheannullierung wird auf Antrag durch das Kirchengericht einer Diözese, das Offizialat, ausgesprochen, nachdem die Beteiligten und diverse Zeugen befragt wurden. Der Leumund einer guten katholischen Familie und gute Kontakte zu Kirchenleuten gelten in der Regel als hilfreich.
Eine Eheannullierung wird nur ausgesprochen, wenn die Ehe nach katholischem Kirchenrecht ungültig geschlossen wurde. Das kann der Fall sein, wenn einer der Ehepartner schon zum Zeitpunkt der Eheschließung außereheliche Beziehungen unterhielt, von Anfang an die Zeugung eigener Kinder ausschloss
oder wenn er oder sie körperlich oder psychisch schon bei der Heirat nicht zum Geschlechtsakt in der Lage war. Grund kann auch sein, wenn eine Ehe unter Zwang zustande gekommen ist. Enoch und Christiane zu Guttenberg geben als Grund dafür, dass die Ehe annulliert werden solle, an, dass sie arrangiert gewesen sei. Der Vater von Enoch zu Guttenberg habe darauf bestanden, dass der Sohn diese Frau heirate. Dem todkranken Vater, der wusste, dass seine Tage gezählt waren, habe man den Wunsch nicht abschlagen können. So habe man sich in einer Zwangslage befunden. Die erwähnte Tischrede Karl Theodors zu Guttenberg mag als Beleg dafür dienen, dass es so gewesen sein könnte.
Die Bemühungen sind jedenfalls, wenn man in einer solchen Angelegenheit das Wort verwenden will, erfolgreich: Ein Jahr nach der weltlichen Scheidung wird die Ehe 1978 von der katholischen Kirche für ungültig erklärt. Sowohl der Vater von Karl-Theodor als auch die Mutter heiraten Jahre später ein zweites Mal und bekommen jeweils zwei weitere Kinder. Die Beziehung zwischen den Eltern von Karl-Theodor zu Guttenberg bleibt bis heute freundschaftlich.
aus:
Eckhart Lohse, Guttenberg-Biographie

Benutzeravatar
Juergen
Beiträge: 26999
Registriert: Mittwoch 1. Oktober 2003, 21:43

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Juergen »

Vir Probatus hat geschrieben:Die Aussage "einzig und allein aus diesem Grund ..." sagt doch, daß dem Gatten alles Andere nicht wichtig ist, sondern eben nur diese Jungfräulichkeit. Es mag ein ausschlaggebender Grund sein, aber wohl kaum der einzige für eine Heirat.
Eben, es war ursächlich und das macht eine Ehe nun gerade NICHT ungültig.
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Offline -

Benutzeravatar
Edi
Beiträge: 11355
Registriert: Montag 12. Januar 2004, 18:16

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Edi »

Es lebt der Mensch im alten Wahn.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.

Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.

Benutzeravatar
Yeti
Beiträge: 2843
Registriert: Donnerstag 10. Februar 2005, 14:39
Wohnort: In the middle of the Ländle

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Yeti »

Edi hat geschrieben:http://kath.net/news/43616
Marx taucht verdächtig oft in den Meldungen auf. Man merkt, dass in der DBK schon der Wahlkampf ausgebrochen ist.
Kardinal Marx hat geschrieben:Entscheidend sei, die Realität wahrzunehmen. Dies habe er auch Papst Franziskus gesagt. Der Fragebogen aus dem Vatikan könne dazu beitragen. Dieser solle zwar nicht komplett als Umfrage an alle Gläubigen gehen, jedoch die Meinung der Basis wiedergeben. «Schaut doch mal, wie denken eure Gläubigen», dies sei der ausdrückliche Wunsch von Rom.
Kann jemand sagen, an wen dieser Fragebogen wirklich geschickt wird und ist sein Inhalt schon bekannt?
#gottmensch statt #gutmensch

Benutzeravatar
Reinhard
cum angelis psallat Domino
Beiträge: 2161
Registriert: Montag 30. Mai 2011, 11:06
Wohnort: in der ostdeutschen Diaspora

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Reinhard »

Der Fragebogen ist an die Bischöfe gerichtet, und ist hier auf Radio Vatican nachzulesen.

Allein schon aus dem Formulierungen sieht man, dass der Fragebogen tatsächlich zur Informationserhebung durch die Bistümer gedacht ist.
Die deutschen Bischöfe reagieren darauf bisher "sehr zurückhaltend" - - Warum nur ...? :pfeif: Fürchten sie, womöglich Farbe bekennen zu müssen ?

ad_hoc
Beiträge: 4877
Registriert: Mittwoch 14. Januar 2004, 12:14

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von ad_hoc »

Klar, die Feststellung der traurigen Fakten weist darauf hin, dass diese nicht zuletzt auf ihre eigenen Versäumnisse in den letzten Jahrzehnten zurückzuführen sind.

Gruß, ad_hoc
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)

Antworten Vorheriges ThemaNächstes Thema