Wie heisst das ? "Fakten schaffen"taddeo hat geschrieben:Wenn ich morgen Zeit hab, zitiere ich hier das betreffende Dekret der Gottesdienstkongregation. Da heißt es ausdrücklich beim Administrator "qui sit episcopus". Und das ist der Ketzer-Willi nun mal nicht, auch wenn er nachts davon träumt und schon den Stab in der Hand hält.
Ein neuer Bischof für Regensburg
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Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Ich würde eher überlegen, ob er sich durch solches Verhalten nicht irregulär macht, so daß er die Bischofsweihe nicht empfangen kann.Vir Probatus hat geschrieben:Wie heisst das ? "Fakten schaffen"taddeo hat geschrieben:Wenn ich morgen Zeit hab, zitiere ich hier das betreffende Dekret der Gottesdienstkongregation. Da heißt es ausdrücklich beim Administrator "qui sit episcopus". Und das ist der Ketzer-Willi nun mal nicht, auch wenn er nachts davon träumt und schon den Stab in der Hand hält.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Vielleicht meinen die den Administrator einer Apostolischen Administratur?taddeo hat geschrieben:Wenn ich morgen Zeit hab, zitiere ich hier das betreffende Dekret der Gottesdienstkongregation. Da heißt es ausdrücklich beim Administrator "qui sit episcopus". Und das ist der Ketzer-Willi nun mal nicht, auch wenn er nachts davon träumt und schon den Stab in der Hand hält.
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
taddeo hat geschrieben:(Es gibt dazu ein römisches Dekret von 1972, das zB im aktuellen Zeremoniale für die Bischöfe als noch maßgeblich vorausgesetzt wird.)
Zeremoniale für die Bischöfe, Fußnote 16 bei Nr. 155 hat geschrieben:Außer dem Diözesanbischof dürften Koadjutoren, Weihbischöfe und andere, sofern sie Bischöfe sind, genannt werden. „Sind es derer mehrere, so wird ihrer – nach dem Namen des eigentlichen Ordinarius – ohne Nennung ihres Namens gemeinsam gedacht.“ Dekret der Kongregation für den Gottesdienst „über die Namensnennung des Bischofs im Eucharistischen Hochgebet“ vom 9. Oktober 1972, Nr. II: AAS 64 (1972) 693.
Anders IGRM 2002 (nicht gültig, wenn nach dt. Meßbuch zelebriert wird)
149. Sacerdos prosequitur Precem eucharisticam iuxta rubricas, quæ in singulis
Precibus exponuntur.
Si celebrans est Episcopus, in Precibus, post verba: Papa nostro N. subiungit:
et me indígno fámulo tuo, vel post verba: Papæ nostri N., subiungit: mei
indígni fámuli tui. Si autem Episcopus extra dioecesim suam celebrat, post verba:
Papa nostro N. subiungit: et me indígno fámulo tuo, et fratre meo N., Epí-scopo
huius Ecclésiæ N., vel post verba: Papæ nostri N., subiungit: mei indígni
fámuli tui, et fratris mei N., Epíscopi huius Ecclésiæ N.
Episcopus dioecesanus, aut qui eidem in iure æquiparatus est, nominari debet
hac formula: una cum fámulo tuo Papa nostro N. et Epíscopo (vel: Vicário,
Præláto, Præfécto, Abbáte) nostro N.
Episcopos Coadiutorem et Auxiliares, non autem alios Episcopos forte
præsentes, nominari licet in Prece eucharistica. Quando plures nominandi sunt,
dicitur sub formula generali: et Epíscopo nostro N. eiúsque Epíscopis adiutóribus.
In unaquaque Prece eucharistica, prædictæ formulæ aptandæ sunt, normis
grammaticorum attentis.
Gruß Jürgen
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Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Ich hörte schon tausendmale:
"mit seinen Weihbischöfen X und Y und der Gemeinschaft der Bischöfe, allen Priestern und Ordensleuten und allen, die zu einem Dienst in der Kirche bestellt sind."
Ist das nicht zulässig?
"mit seinen Weihbischöfen X und Y und der Gemeinschaft der Bischöfe, allen Priestern und Ordensleuten und allen, die zu einem Dienst in der Kirche bestellt sind."
Ist das nicht zulässig?
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Steht doch da: Wenn es mehrere sind – und zwei sind ja mehrere – werden sie nicht einzeln beim Namen genannt, sondern es wird nach "unserem Bischof N.N." sowas wie "und seine Weihbischöfe" hinzugefügt.
Gruß Jürgen
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Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Wie versprochen, hier das betreffende Zitat aus den Acta Apostolicae Sedis 64 (1972), S. 693f.:
Das heißt im Klartext, daß ausschließlich die Bischofsweihe das Kriterium für eine Nennung im Hochgebet ist, und keineswegs die Jurisdiktionsvollmacht. Ein Administrator ohne Bischofsweihe hat demnach im Hochgebet nichts, aber auch gar nix verloren. Ich frage mich allerdings schon, wie es sein kann, daß ein komplettes und eigentlich kompetent besetztes Offizialat wie das in Regensburg entweder unfähig oder unwillig ist, den gewählten Diözesanadministrator dezent, aber unmißverständlich auf sowas hinzuweisen. Daß die übrigen Herren des Domkapitels das nicht tun, ist völlig klar, wenn man weiß, wer da drinsitzt. Aber ein Kanonist sollte das schon aus Selbstachtung nicht unbeanstandet lassen.
Zusammengefaßt: es wird unterschieden zwischen denen, die genannt werden MÜSSEN, und denen, die darüber hinaus genannt werden DÜRFEN. Hier geht es ja mal um die Diözesanadministratoren: Der erstere Fall gilt für einen Apostolischen Administrator, wie wir ihn zB in Passau mit Bischof Wilhelm haben, der zweitere Fall für Weihbischöfe, Koadjutoren und andere Personen, dummodo sint charactere episcopali insigniti - soweit sie mit bischöflicher Würde ausgezeichnet sind.SACRA CONGREGATIO PRO CULTU DIVINO
DECRETUM
De nomine Episcopi in prece eucharistica proferendo.
Cum de nomine Episcopi in prece eucharistica proferendo nihil in
Missali Romano indicetur, plures Ordinarii et etiam Conferentiae Episcopales
ab hac Sacra Congregatione petierunt quinam essent in eadem
prece nominandi.
Episcopus in prece eucharistica memoratur non tantum vel non
praecipue honoris gratia, sed ob causam communionis et caritatis,
sive ad significandum oeconomum gratiae summi sacerdotii, sive ad
divina auxilia pro eius persona et ministerio impetranda in ipsa celebratione
eucharistiae, quae est totius actionis virtutisque Ecclesiae
culmen et fons.
Patet profecto multas ex his rationibus pro iis quoque valere, qui,
sive charactere episcopali insigniti sunt sive non, portionem populi Dei,
non ut dioecesim ordinatam, gubernant. Quapropter sequentia statuuntur:
I. In prece eucharistica nominari debent :
a) Episcopus dioecesanus;
b) Episcopus, qui ad aliam sedem translatus, prioris retinet
administrationem ;
c) Administrator Apostolicus « sede plena » aut sede vacante, tum
permanens tum ad tempus constitutus, qui sit Episcopus et revera
toto munere fungatur praesertim in spiritualibus;
d) Vicarius et Praefectus Apostolicus;
e) Praelatus et Abbas nullius cui commissa est iurisdictio in territorium
ab aliqua dioecesi seiunctum.
II. Praeter supra dictos, nominari licet in prece eucharistica Episcopos
Coadiutores et Auxiliares, qui Episcopo dioecesano in dioecesi
regenda dant operam, aliosque, dummodo sint charactere episcopali
insigniti. Qui si plures sunt, post nomen proprii Ordinarii, de quo in
num. I, prolatum, omnes simul memorantur, reticitis nominibus. (...)
9. Oktober 1972
Das heißt im Klartext, daß ausschließlich die Bischofsweihe das Kriterium für eine Nennung im Hochgebet ist, und keineswegs die Jurisdiktionsvollmacht. Ein Administrator ohne Bischofsweihe hat demnach im Hochgebet nichts, aber auch gar nix verloren. Ich frage mich allerdings schon, wie es sein kann, daß ein komplettes und eigentlich kompetent besetztes Offizialat wie das in Regensburg entweder unfähig oder unwillig ist, den gewählten Diözesanadministrator dezent, aber unmißverständlich auf sowas hinzuweisen. Daß die übrigen Herren des Domkapitels das nicht tun, ist völlig klar, wenn man weiß, wer da drinsitzt. Aber ein Kanonist sollte das schon aus Selbstachtung nicht unbeanstandet lassen.
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Das gilt jedoch nur auf diözesanem Gebiet; Prälaten und Äbte nullius mit Jurisdiktion über ein Gebiet, das nicht zu einer Diözese gehört, müssen genannt werden.taddeo hat geschrieben:Wie versprochen, hier das betreffende Zitat aus den Acta Apostolicae Sedis 64 (1972), S. 693f.:
...SACRA CONGREGATIO PRO CULTU DIVINO
DECRETUM
De nomine Episcopi in prece eucharistica proferendo.
Cum de nomine Episcopi in prece eucharistica proferendo nihil in
Missali Romano indicetur, plures Ordinarii et etiam Conferentiae Episcopales
ab hac Sacra Congregatione petierunt quinam essent in eadem
prece nominandi.
Episcopus in prece eucharistica memoratur non tantum vel non
praecipue honoris gratia, sed ob causam communionis et caritatis,
sive ad significandum oeconomum gratiae summi sacerdotii, sive ad
divina auxilia pro eius persona et ministerio impetranda in ipsa celebratione
eucharistiae, quae est totius actionis virtutisque Ecclesiae
culmen et fons.
Patet profecto multas ex his rationibus pro iis quoque valere, qui,
sive charactere episcopali insigniti sunt sive non, portionem populi Dei,
non ut dioecesim ordinatam, gubernant. Quapropter sequentia statuuntur:
I. In prece eucharistica nominari debent :
a) Episcopus dioecesanus;
b) Episcopus, qui ad aliam sedem translatus, prioris retinet
administrationem ;
c) Administrator Apostolicus « sede plena » aut sede vacante, tum
permanens tum ad tempus constitutus, qui sit Episcopus et revera
toto munere fungatur praesertim in spiritualibus;
d) Vicarius et Praefectus Apostolicus;
e) Praelatus et Abbas nullius cui commissa est iurisdictio in territorium
ab aliqua dioecesi seiunctum.
II. Praeter supra dictos, nominari licet in prece eucharistica Episcopos
Coadiutores et Auxiliares, qui Episcopo dioecesano in dioecesi
regenda dant operam, aliosque, dummodo sint charactere episcopali
insigniti. Qui si plures sunt, post nomen proprii Ordinarii, de quo in
num. I, prolatum, omnes simul memorantur, reticitis nominibus. (...)
9. Oktober 1972
Das heißt im Klartext, daß ausschließlich die Bischofsweihe das Kriterium für eine Nennung im Hochgebet ist, und keineswegs die Jurisdiktionsvollmacht.
Das stimmt wiederum, da ein Diözesanadministrator seiner Natur gemäß auf diözesanem Gebiet amtiert.Ein Administrator ohne Bischofsweihe hat demnach im Hochgebet nichts, aber auch gar nix verloren.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Wen interessieren denn diese Nullen von Äbten und Prälaten ...
hier ging's immer um den (speziell Regensburger) Diözesanadministrator.
hier ging's immer um den (speziell Regensburger) Diözesanadministrator.
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Demnach müsste der Diözesanadministrator gar nicht erwähnt werden, interessant. Aber hier wurden ja Einleitungen in die Messordnung genannt, die dieser Regelung zuwiderlaufen. Man müsste das mal dem zuständigen Päpstlichen Rat vorlegen.
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Finde ich nicht. Alle bisher zitierten Vorschriften sind eindeutig so zu lesen, daß da nur von Personen mit Bischofsweihe die Rede ist, auch in der AEM: denn die AEM stammt von 1970, dieses von mir zitierte Dekret (das ja als Antwort auf zahlreiche Fragen erlassen wurde) von 1972, es präzisiert die allgemeinen Bestimmungen und hebt damit sowas wie die zitierte Angabe der AEM auf.Maurus hat geschrieben:Aber hier wurden ja Einleitungen in die Messordnung genannt, die dieser Regelung zuwiderlaufen.
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Die AEM spricht ja auch vom Kapitularvikar. Der Kapitularvikar wird nicht so häufig ein Weihbischof gewesen sein, denn Weihbischöfe sind weltweit ja nicht so verbreitet, wie etwa in Deutschland. Mit der AEM hat man es also zugelassen, dass ein Kleriker ohne Bischofsweihe an dieser Stelle im Kanon genannt wird (den Fall mit den gefreiten Äbten und Prälaten mal übergangen). Da stellt sich schon die Frage, wieso man 1972 plötzlich anderer Meinung war. Unabhängig davon gilt auch meiner Meinung nach das Dokument von 1972. Es ist eben nur etwas merkwürdig, und wie die alten Preußen schon wussten: ordre, contre-ordre...taddeo hat geschrieben:Finde ich nicht. Alle bisher zitierten Vorschriften sind eindeutig so zu lesen, daß da nur von Personen mit Bischofsweihe die Rede ist, auch in der AEM: denn die AEM stammt von 1970, dieses von mir zitierte Dekret (das ja als Antwort auf zahlreiche Fragen erlassen wurde) von 1972, es präzisiert die allgemeinen Bestimmungen und hebt damit sowas wie die zitierte Angabe der AEM auf.Maurus hat geschrieben:Aber hier wurden ja Einleitungen in die Messordnung genannt, die dieser Regelung zuwiderlaufen.
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Die AEM stammt aktuell aber von 1975 (mit diversen Ergänzungen):taddeo hat geschrieben:...denn die AEM stammt von 1970, dieses von mir zitierte Dekret (das ja als Antwort auf zahlreiche Fragen erlassen wurde) von 1972, es präzisiert die allgemeinen Bestimmungen und hebt damit sowas wie die zitierte Angabe der AEM auf.
Quelle hat geschrieben:Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch
Die Feier der heiligen Messe, Messbuch. Für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes. Authentische Ausgabe für den liturgischen Gebrauch. Benziger, Einsiedeln und Köln - Herder, Freiburg und Basel - Friedrich Pustet, Regensburg - Herder, Wien - St. Peter, Salzburg - Veritas, Linz 1975. Zweite Auflage, ergänzt gemäß Editio typica altera des Missale Romanum, 1975, dem neuen Codex Juris Canonici, 1983, und dem ergänzten Regionalkalender. Teil I, S. 19*-69* und Kleinausgabe, 1988, 61996, S. 23*-73*.
Die AEM von 1975 sieht das weiterhin anders:taddeo hat geschrieben:Das heißt im Klartext, daß ausschließlich die Bischofsweihe das Kriterium für eine Nennung im Hochgebet ist,...
Der Kapitularvikar/Diözesanadministrator ist ein solcher (Orts-)Ordinarius (vgl. c. 134 CIC/1983).Der Ordinarius wird mit folgenden Worten genannt: "in Gemeinschaft mit deinem Diener, unserem Papst N., und unserem Bischof (Kapitularvikar, Prälat, Präfekten, Abt) N."
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Ah ja - danke für diesen Hinweis! Daß die AEM ja schon die zweite Auflage sein muß, wenn gerade die dritte Editio typica in Arbeit ist, ist eigentlich sinnvoll.
Ungeachtet dessen bleibt ein Widerspruch zwischen dieser anscheinend singulären deutschen Auffassung und sowohl dem Dekret der Gottesdienstkongregation als auch der neuen IGMR. Und die Berufung des Regensburger Amtsblattes auf letztere ist in jedem Fall unzutreffend.
Ungeachtet dessen bleibt ein Widerspruch zwischen dieser anscheinend singulären deutschen Auffassung und sowohl dem Dekret der Gottesdienstkongregation als auch der neuen IGMR. Und die Berufung des Regensburger Amtsblattes auf letztere ist in jedem Fall unzutreffend.
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Momentan ist Voderholzer im Hype: http://www.blizzaktuell.de/default.aspx ... ws=1253791
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Der Text verspricht zwar Gutes, aber das Foto vom Altarraum ist gruselig.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Das Foto hat mich auch ziemlich irritiert.iustus hat geschrieben:Der Text verspricht zwar Gutes, aber das Foto vom Altarraum ist gruselig.
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
taddeo hat geschrieben: Voderholzer wär vermutlich keine Verbesserung, aber auch keine direkte Verschlechterung.
Da würde wohl der status quo beibehalten. Was in Regensburg allerdings momentan ne mittlere Katastrophe wäre, weil durch die Sedisvakanz wieder die alten Manfred-Müller-Seilschaften Oberwasser haben, denen es wurscht ist, wer unter ihnen Bischof ist.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Das war aber nicht ex cathedra gesagt, sondern nur ex canapé.
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
BREAKING NEWS:
Rudolf Voderholzer (53) wird neuer Bischof von Regensburg
Hach, da werden sich die alten Pfarrer aber freuen, wenn sie im Hochgebet wieder beten dürfen "... unserem Bischof Rudolf ..."
Rudolf Voderholzer (53) wird neuer Bischof von Regensburg
Hach, da werden sich die alten Pfarrer aber freuen, wenn sie im Hochgebet wieder beten dürfen "... unserem Bischof Rudolf ..."
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Ein Theologe den ich sehr schätze.taddeo hat geschrieben:BREAKING NEWS:
Rudolf Voderholzer (53) wird neuer Bischof von Regensburg
Hach, da werden sich die alten Pfarrer aber freuen, wenn sie im Hochgebet wieder beten dürfen "... unserem Bischof Rudolf ..."
Was für ein Glück für uns, dass wir wissen können, dass die Barmherzigkeit Gottes unendlich ist.
Johannes Maria Vianney
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Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Kath.net meldet es inzwischen auch.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
"Die zwei Grundweisen menschlichen Seins, in denen die Frau auf einePeti hat geschrieben:Ein Theologe, den ich sehr schätze.taddeo hat geschrieben:BREAKING NEWS:
Rudolf Voderholzer (53) wird neuer Bischof von Regensburg
Hach, da werden sich die alten Pfarrer aber freuen, wenn sie im Hochgebet wieder beten dürfen "... unserem Bischof Rudolf ..."
nur ihr so verliehene Art die Höhe des Menschseins darstellt,
sind zu verbotenen Begriffen geworden, und wer sie positiv ins
Spiel bringt, ist damit von vornherein als Obskurant verdächtigt."
http://www.denken-im-glauben.de/Downloads/Ant-Wort.pdf
S.129-15
Was für ein Glück für uns, dass wir wissen können, dass die Barmherzigkeit Gottes unendlich ist.
Johannes Maria Vianney
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- Robert Ketelhohn
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Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Dem Applaus kann ich mich nicht anschließen.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Alles andere würde mich auch wundern.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Dem Applaus kann ich mich nicht anschließen.
Ich wünsche dem neuen Regensburger Bischof jedenfalls alles erdenklich Gute -
eigentlich müßte er den Laden samt seinen Ladenhütern schon gut genug kennen,
um - mit dezenter Nachhilfe seiner römischen Mentoren - die richtigen Dinge zu tun.
Ich fürchte nur ein bißchen, daß für uns Passauer jetzt nix Gscheits mehr übrig ist,
wenn man die für Regensburg kolportierten Namen so anschaut.
- Robert Ketelhohn
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Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Das wünsche ich ihm natürlich auch, und reichlich Amtsgnade zumal.taddeo hat geschrieben:Alles andere würde mich auch wundern.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Dem Applaus kann ich mich nicht anschließen.
Ich wünsche dem neuen Regensburger Bischof jedenfalls alles erdenklich Gute
Es ist aber leider so, daß was ich von ihm etwa an exegetischen Aus-
führungen gelesen habe, mitten in der heutigen Zeitgeisttheologie wur-
zelt, so sehr der Mann sich auch hierarchisch konservativ präsentiert.
Mir wäre ein aufmüpfiger, gar nicht „papsttreuer“ (was für ein absur-
des Wort!), dafür aber in der Theologie der Väter verwurzelter Bischof
lieber. (Aber wo gibt es den?)
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Papst Benedikt wird keinen Bischof ernennen, für den die Dogmatik vor dem Jahr 1000 aufhört,Robert Ketelhohn hat geschrieben:Mir wäre ein aufmüpfiger, gar nicht „papsttreuer“ (was für ein absur-
des Wort!), dafür aber in der Theologie der Väter verwurzelter Bischof
lieber. (Aber wo gibt es den?)
wie es Deinen allseits bekannten Privatoffenbarungen entsprechen würde.
Du kannst ja mal beim Moskauer Patriarchat (oder im Ostkirchlichen Institut in Regensburg) nachfragen,
ob sie nicht nen rechtgläubigen Parallelhierarchen für Regensburg ernennen wollen.
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Warum?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Dem Applaus kann ich mich nicht anschließen.
Weil er sich 'mal positiv zu Henri de Lubac (Henri de Lubac begegnen) geäußert hat?
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
Eigentlich müsste heute auch Dresden-Meißen dran sein. Oder das Gerücht ist falsch...
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
„Und allenthalben erkennt man auch eine wahrhaft kirchliche Gesinnung, nicht imRobert Ketelhohn hat geschrieben:Das wünsche ich ihm natürlich auch, und reichlich Amtsgnade zumal.taddeo hat geschrieben:Ich wünsche dem neuen Regensburger Bischof jedenfalls alles erdenklich Gute
Es ist aber leider so, daß was ich von ihm etwa an exegetischen Aus-
führungen gelesen habe, mitten in der heutigen Zeitgeisttheologie wur-
zelt, so sehr der Mann sich auch hierarchisch konservativ präsentiert.
Mir wäre ein aufmüpfiger, gar nicht „papsttreuer“ (was für ein absur-
des Wort!), dafür aber in der Theologie der Väter verwurzelter Bischof
lieber. (Aber wo gibt es den?)
Sinn einer falschen Devotion vor herkömmlichen Meinungen, die sich zu Unrecht als
besonders kirchlich etikettieren, wohl aber im Sinn eines wirklichen Lebens aus dem
Geist und Glauben der Kirche, aus einer wahren Liebe zu ihr, das heißt einer Liebe,
die wahrhaftig ist und dadurch erst vollends zur Liebe wird.“
Joseph Ratzinger
in:
http://www.balthasar-stiftung.org/image ... 767.pdf
Zuletzt geändert von holzi am Donnerstag 6. Dezember 2012, 10:00, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat korrigiert
Grund: Zitat korrigiert
Was für ein Glück für uns, dass wir wissen können, dass die Barmherzigkeit Gottes unendlich ist.
Johannes Maria Vianney
Johannes Maria Vianney
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
An dem Wort ist IMHO nichts Absurdes.Robert Ketelhohn hat geschrieben: ....... „papsttreuer“ (was für ein absurdes Wort!), .........
Wer es verstehen will, versteht es und wer daran Anstoß nehmen will, nimmt eben Anstoß!
So what?
Re: Ein neuer Bischof für Regensburg
http://press.catholica.va/news_services ... (GERMANIA)
NOMINA DEL VESCOVO DI REGENSBURG (GERMANIA)
Il Santo Padre Benedetto XVI ha nominato Vescovo di Regensburg (Germania) il Rev.do Rudolf Voderholzer, del clero dell’arcidiocesi di München und Freising, finora Professore di Teologia dogmatica presso la Facoltà Teologica di Trier e Direttore dell’Istituto "Papa Benedetto XVI" a Regensburg.
Rev.do Rudolf Voderholzer
Il Rev.do Rudolf Voderholzer è nato il 9 ottobre 1959 a München (arcidiocesi di München und Freising).
Dopo aver compiuto gli studi filosofico-teologici a München è stato ordinato sacerdote il 17 giugno 1987 per l’arcidiocesi di München und Freising.
Dal 1987 al 1991 è stato Vice-parroco a Traunreut, Haar e Zorneding. Ha poi proseguito gli studi teologici alla Facoltà Teologica dell’Università di München, essendo stato nel contempo assistente presso la cattedra di Teologia Dogmatica. Nel 1997 ha ottenuto il Dottorato e nel 2004 l’abilitazione in Teologia.
È stato poi dal 2003 Assistente Superiore al Dipartimento per la Fede e la Scienza delle religioni e per la Filosofia della Facoltà Teologica dell’Università di Fribourg (Svizzera), di cui dal 2004 è diventato Presidente. Nel contempo ha insegnato Teologia dogmatica presso tale Università.
Dal 2005 è Professore di Teologia dogmatica e di Storia della Dogmatica presso la Facoltà Teologica di Trier e dal 2008 è anche Direttore dell’Istituto "Papa Benedetto XVI" a Regensburg. In pari tempo svolge il ministero pastorale nella parrocchia di S. Nicola a Kasel (diocesi di Trier).
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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