Edi hat geschrieben:Vergeben muss man immer und zwar schon im ureigensten Interesse. Der gute Mann kennt wohl das Vaterunser nicht recht. Da steht nirgends, dass erst derjenige, der sich an einem andern versündigt hat, um Vergebung bitten müsse.
Das ist richtig: Das Vater Unser hält uns kein Hintertürchen offen, nur denen vergeben zu müssen, die bei uns Abbitte leisten. Aus meiner laienhaften Sicht denke ich, dass das auch notwendig ist, denn müssten wir nur dem vergeben, der um uns Verzeihung bittet und/oder sich einsichtig zeigt, würden wir selbst auch nie Vergebung erlangen. Denn machen wir uns nichts vor, wir selbst verfehlen uns ständig gegenüber unseren Mitmenschen, und machen uns von dem Ausmaß ggf. gar kein Bild. Der Umfang der Verfehlungen ist natürlich Gegenstand der Gewissenserforschung - wird dabei aber nie vollständig ausgelotet werden können. In der tridentinischen Messe heißt es nicht umsonst bei der Darbringung des Brotes "... für meine unzähligen Sünden, Fehler und Nachlässigkeiten..."
Natürlich ist es menschlich sehr schwer, jemanden zu vergeben, der sich uneinsichtig zeigt bzw. gar nicht um Verzeíhung bittet. Noch schwieriger finde ich es allerdings (um nicht zu sagen unmenschlich), jemanden zu vergeben, der so tut, als hätte die Verfehlung gar nicht stattgefunden und darüber hinaus bei den Fehlern anderer sich moralisch entrüstet.
Aber: es hat halt (leider) niemand gesagt, dass es Vergebung zum Nulltarif gibt (sprich: dass es einfach ist).
regina 32 hat geschrieben:ich hätte jetzt spontan gesagt Verzeihung gewähren muss derjenige, gegen den die Tat/Sünde/was auch immer gerichtet war
Vergeben kann auch jemand anderes (der Beichtvater - so derjenige jemals bei der Beichte war / bereut)
Vergeben kann m.E. nur derjenige, der betroffen ist. Wie fändest Du es denn, wenn ich Deinem "Schuldigern" die Verfehlung Dir gegenüber vergeben würde? So als Nicht-Betroffene ist das ja immer einfacher. Hab' ich also kein Problem mit. Vergeb' ich ihm halt. Der Beichtvater vergibt als Stellvertreter - und zwar als Stellvertreter eines von der Verfehlung Dir gegenüber ebenfalls Betroffenen.
Meine Meinung.