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Zitation und Urheberrecht

Verfasst: Sonntag 14. August 2005, 20:07
von Administrator
Ab sofort gelten folgende Regeln zur Zitation (die bislang, weil als selbstverständlich angesehen, so nicht ausdrücklich formuliert waren):

1. Für die Zitation sowohl interner (Kreuzgang-Nutzer) als auch externer Autoren ist die Zitierfunktion der Forensoftware zu benutzen. Ausgenommen sind davon nur: a) kurze, syntaktisch direkt in den eigenen Beitrag eingebundene Zitate; b) allgemein bekannte Sprichwörter, Redensarten und ihnen gleichkommende Zitate (wie z. B.: »Die Axt im Haus erspart den Zimmermann«); c) als allgemein bekannt anzusehende Bibelzitate, Gebete, liturgische Texte o. ä.

2. Bei internen Zitationen ist der Urheber des zitierten Textes anzugeben, sofern es sich nicht um eine unmittelbare Replik handelt, bei welcher der Leser den Urheber ohne langes Suchen unmittelbar erkennen kann, oder um eine Folge von Zitaten desselben Verfassers, bei welcher die einmalige Nennung bei der ersten Zitation genügt. Die Zitierfunktion der Forensoftware bietet dafür ein bequem zu nutzendes Werkzeug.

3. Bei der Zitation externer Texte – ausgenommen die unter 1. b) und c) genannten Fälle – ist gleichfalls immer der Verfasser des zitierten Textes anzugeben. Hierfür kann gleichfalls die Zitierfunktion der Forensoftware genutzt werden; jedoch ist die manuelle Ergänzung der Quelle (Autor, Zeitschrift, Internetseite o. ä.) erforderlich. Eine korrekte Zitation hat folgende Syntax:

Code: Alles auswählen

[quote="Quelle/Autor"]Zitierter Text[/quote]
Hilfreich ist bei Internet-Quellen oft die Einfügung einer Hypertext-Verknüpfung („Link“). Sie allein genügt jedoch nicht, da die referenzierte Internetseite von deren Betreiber geändert oder aus dem Netz genommen werden kann, so daß dann die Quelle nicht mehr feststellbar wäre.

4. Bei der Zitation externer Texte sind grundsätzlich die jeweiligen Urheberrechte zu beachten. Texte sind generell erst siebzig Jahre nach dem Tod ihres Verfassers frei verfügbar. An jüngeren Texten bestehen in der Regel Rechte des Verfassers oder Dritter. Sie dürfen ohne Genehmigung des Rechteinhabers nicht vollständig oder als längerer, zusammenhängender Auszug anderweitig veröffentlicht werden, also auch nicht im Kreuzgang.

Dies gilt auch für im Internet öffentlich lesbare Zeitungsartikel oder sonstige wissenschaftliche oder litterarische Texte. Soll aus solchen Texten zitiert werden, so sind – unter Beachtung obiger Regeln – nur kurze Auszüge zulässig; soll die Lektüre des vollständigen Textes empfohlen werden, aus welchem zitiert wurde, so ist durch Hypertext-Verknüpfung („Link“) auf diesen zu verweisen.

Ausgenommen hiervon sind lediglich Texte, bei denen vorausgesetzt werden darf, daß a) der Verfasser selbst ohne geschäftliches Interesse an ihrer Verbreitung interessiert ist und daß b) ein katholisches Forum wie der Kreuzgang ein Medium ist, das im wesentlichen dem Anliegen des Autors entspricht; insbesondere darf dies bei Predigten oder Ansprachen von Klerikern, bei bischöflichen Hirtenworten u. ä. vermutet werden.

5. Bei Verstößen gegen die vorgenannten Regeln sind die Moderatoren gehalten einzugreifen. Dies soll möglichst durch die privat an den für den Verstoß Verantwortlichen gerichtete Bitte geschehen, den Verstoß zu beseitigen. Ist der Verantwortliche dazu nicht bereit oder reagiert er nicht in angemessener Frist, sollen die Moderatoren selbst durch Korrektur oder Löschung eingreifen. In schwerwiegenden Fällen kann eine Verwarnung ausgesprochen werden. Bei offensichtlich schwerwiegendem Verstoß gegen Urheberrechte sind die Moderatoren gehalten, ohne Nachfrage sofort zu löschen.

Der Betreiber.