lutherbeck hat geschrieben:Ich trete für ein Veräußerungsverbot einstmals gottesdienstlich genützter Räumlichkeiten an Muslime ein - aus theologischen Gründen! Jesus hat selbst gesagt, daß nach ihm nur noch falsche Propheten auftreten werden - verschaffe ich also den Anhängern einer offensichtlich falschen Lehre einen Raum für ihre Zwecke, werde ich mitschuldig... Zudem steht die Umwandlung einer Kirche in eine Moschee als Symbol des Rückzuges der Christen bzw. der Ausbreitung des Islam - für Christen nicht hinnehmbar...
Nun sei mal nicht so intolerant.
Das widerspricht der Ansicht der EKD über die abrahamitischen Religionen. Wir sind alle Brüder und Schwestern und beten zum selben Gott. So freut sich
Präses Schneider 2008 über den Bau und die Eröffnung einer Moschee in Duisburg und schreibt auch von "breite(r) Unterstützung aus Politik, Kirchen und Zivilgesellschaft" für den Bau.
Ganz abgesehen davon, wie willst du das umsetzen mit dem Verkaufsverbot? Im vorliegenden Fall hat der muslimische Verein das Kirchengebäude aus zweiter Hand erworben. Es besteht also nur die Möglichkeit, beim Verkauf ein ehemals gottesdienstlich genutzten Gebäudes grundbuchlich ein Vorkaufsrecht der Kirchengemeinde etc. eintragen zu lassen und kirchengesetzlich festzulegen, dass, falls das Gebäude jemals an Muslime oder an jemanden, der beabsichtigt daraus eine Moschee zu machen, verkauft wird, die Kirchengemeinde das Gebäude zurückkaufen muss. Dies hätte zu den Konditionen im dann vorliegenden Kaufvertrag zu erfolgen, da die Kirchengemeinde dann an Stelle des neuen Kaufers in den Vertrag eintritt. Man möge mich korrigieren, wenn ich hier falsch liegen sollte.
Dies würde Missbrauch Tür und Tor öffnen. Ich erinnere nur an die Fälle in denen Eigentümer Gebäude, die sie seit Jahren nicht los wurden, an die NPD verkaufen wollten, dann die Stadt (nach öffentlichem Druck) das Vorkaufsrecht nach BauGB ausgeübt hat und ehemaliger Eigentümer und NPD mit dem völlig überhöhten Kaufpreis, welchen die Stadt für die Bruchbude bezahlt hat, halbe halbe gemacht haben. Das Modell würde auch auf die Kirche zukommen, nur würde Sie das Gebäude erst verkaufen und eine Weile später teurer zurückkaufen müssen.
Aber auch so könnte man eine Umnutzung nicht vollständig verhindern, denn ein Investor könnte sich auch noch nach Abschluss und Vollzug eines Kaufvertrages zu einer Nutzung als Moschee entscheiden und ob dann von kirchlicher Seite noch etwas gemacht werden könnte, halte ich für abwegig. (Zur Erinnerung: Ich gehe immer von einem Kauf aus zweiter, dritter usw. Hand aus.)
Wenn böse Zungen stechen, / mir Glimpf und Namen brechen, / so will ich zähmen mich; /
das Unrecht will ich dulden, / dem Nächsten seine Schulden / verzeihen gern und williglich.
Paul Gerhardt: O Welt, sieh hier dein Leben