Lutheraner hat geschrieben:"wenn es aber dahin kem (das ich nit meyne) da kein man nit weer, sunder eyttel weiber, da mocht denn ein wyb auftreten und den andern predigen auffs beste, sunst nit"
(Martin Luther)
Die FO kann also aus lutherischer Sicht als ungehorsam gegen über Gott gedeutet werden, es kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass die Gnadenmittel Predigt und Sakramente keine Gültigkeit haben.
Ich denke, die problematische Diskussion über die FO ergibt sich im Luthertum daraus, dass es immer vom Predigtamt spricht und keine Unterscheidung zwischen Predigtamt, Hirtenamt und Amt zur Verwaltung der Sakramente kennt. Paulus hat Frauen zwar das Lehren verboten oder die Ordnung über einen Mann, er hat ihnen aber das predigen (prophetisch reden) erlaubt, genauso wie in der Apostelgeschichte davon die Rede ist, dass Frauen weissagten, was man ebenfalls als predigen auslegen kann. Somit haben Frauen in der Urkirche offensichtlich ein Predigtamt ausgeübt. Dieses Amt war aber sehr sicher nicht mit dem heutigen ordinierten Amt, das auch als Predigtamt bezeichnet wird, identisch.
Was die Diskussion um das Amtsverständnis anbelangt, habe ich immer mehr den Eindruck, dass die Herleitung des Amts vom Apostolat nicht im Sinne der Reformation war (auch wenn das biblisch betrachtet aus meiner Sicht stimmig ist). Zum einen, da wie schon erwähnt fast ausschließlich vom "Predigtamt" die Rede ist, zum anderen weil unter den Differenzen zwischen Lutheranern und Reformierten meines Wissens nie das Amtsverständnis angeführt wurde.
Die Herleitung des kirchlichen Amtes von der Allgemeinen Priesterschaft der Getauften hat keine Manifestierung im Konkordienbuch und ist damit völlig irrelevant. Melanchthon schreibt in seiner Traktat „Von der Gewalt und Obrigkeit des Papstes“, die ebenfalls in den BSLK abgedruckt ist:
„Weil nun Paulus klar zeugt, er habe bei Petro nicht wollen ansuchen, daß er ihm zu predigen erlaubte, auch dazumal, da er am letzten sei zu ihm [ge]kommen, [so] haben wir eine gewisse Lehre, daß das Predigtamt vom gemeinen Beruf der Apostel herkommt, und ist nicht not, daß alle dieser einigen Person Petri Beruf oder Bestätigung haben.“
Somit hat die Herleitung des kirchlichen Amtes Bekenntnisrang. Aber auch in der Apologie implizieren einige Stellen ein derartiges Verständnis. Mit ihnen ließe sich sogar die Priesterweihe als Sakrament rechtfertigen. Man sollte daher die Bekenntnisschriften nicht gegen Schrift und Tradition auslegen, zumal die ev.-luth. Kirche ja selbst beanspruchte und auch heute noch beanspruchen sollte, eine innerkatholische Reformbewegung zu sein. Die Kirchengeschichte verschwand schließlich nicht mit dem Ableben des letzten Apostels bis zur Reformation in einem schwarzen Loch.
Luther im Jahr 1540 über Joh.20,19-23: ,,So lasset uns nun unserm lieben HErrn Christo dankbar sein, der ... hat Befehl und volle Macht (=Vollmacht) gegeben seinen Aposteln und allen ihren Nachkommen (=Amtsnachfolgern), und in der Noth einem jeglichen Christen, bis ans Ende der Welt, daß sie die Schwachen und Verzagten trösten und stärken, und in seinem Namen die Sünde erlassen sollen"
Hier wird ein Sukzessionsgedanke ausgehend vom apostolischen Amt auch bei Luther erkennbar.
Das Predigtamt ist das Amt der Sakramentsverwaltung und Predigt. Ferner obliegt ihm die Freisprache der bußfertigen Sünder von ihren Sünden. Auch wird es in der Apologie als das höchste Amt sowie als Zeichen der Kirche bezeichnet.
Apologie Art. XIV: „Im vierzehnten Artikel, da wir sagen, daß man niemand gestatte zu predigen oder die Sakramente zu reichen in der Kirche denn allein denjenigen, so recht gebührlich berufen sind, das nehmen sie an, wenn wir den Beruf also verstehen von Priestern, welche nach Inhalt der Canones ordiniert oder geweiht sind. Von der Sache haben wir uns etlichemal auf diesem Reichstage hören lassen, daß wir zum höchsten geneigt sind, alte Kirchenordnungen und der Bischöfe Regiment, das man nennt canonicam politiam, helfen zu erhalten, so die Bischöfe unsere Lehre dulden und unsere Priester annehmen wollten.“
Um in der Kirche Sakramente verwalten und predigen zu dürfen, muss man ordnungsgemäß berufen und ordiniert sein. Das Wort „Ordination“ taucht hier zwar nicht auf, die „Widersacher“ hätte aber die fehlender Handauflegung in ihrer Gegenschrift „Confutatio Augustana“ zur CA, deren Verteidigungsschrift die Apologie ist, aber mit Sicherheit angeprangert, wenn kein allgemeiner Konsens darüber geherrscht hätte, dass die Ordination die Berufung vollende. Außerdem werden z. B. in den Schmalkaldischen Artikel Berufung und Ordination meist zusammen erwähnt. Ferner geht aus diesem Artikel auch hervor, dass man bereit war, die alte traditionelle kirchliches Ordnung zu akzeptieren, hätten die röm.-kath. Bischöfe die eigenen Lehren wenigstens geduldet.
Predigtamt, Verwaltung von Sakrament und Hirtenamt gehören zusammen. (Amt der Kirche) Zwar werden auch Missionare ins Predigtamt berufen und ordiniert, doch auch diese üben das Hirtenamt aus, indem sie eine neue Schafsherde sammeln, die sie später als Hirte weiden werden. Ins Predigtamt ordinierte Pfarrvikare haben zwar auch zunächst kein Pfarramt- bzw. Pastorenamt, übernehmen aber unter Aufsicht der Kirchenleitung oder eines anderen Pfarrers die Aufgaben des Hirtens in einer pfarrerlosen Gemeinde oder stehen in größeren Gemeinden dem dortigen Pfarrer zur Seite. In der Missouri Synode wurde das Predigtamt z. B. immer mit dem Pfarramt gleichgesetzt. Auch der Bischof ist Inhaber des Predigtamtes, wobei sich dieser von einem Pfarrer natürlich durch die Größer der ihm anvertrauten Herde (alle Schafe in seiner Diözese) und durch zusätzliche Aufgaben nach kirchlichem Recht wie z. B. Lehraufsicht, Visitation und Ordination unterscheidet.
Das ist übrigens auch konsequent. Denn dieses Amt leitet sich vom Apostolat ab. Und die Apostel waren schließlich jene Männer, die den Auftrag bekamen, Abendmahl zu feiern, zu taufen, das Evangelium allen Völkern und in den Gemeinden zu predigen, die Herde Christi als Hirten zu weiden und den bußfertigen Sündern die Sünden nachzulassen und berufene Männer ins kirchliche Amt einzusetzen. Auch wurden die Apostel als Hausverwalter Gottes bezeichnet. Ebenso setzten die Apostel wiederum Männer ins kirchliches Amt ein, welche die selben Aufgaben übernahmen. Der 1. Klemensbrief, der als authentisch gilt, und von einem Schüler der Apostel Paulus und Petrus stammt, stellt sogar ausdrücklich klar, dass die Bischöfe/Presbyter an der Stelle der Apostel getreten seien. Die Bibel skizziert diesen Gedanken aber auch hinreichend.
Die Heilige Schrift stellt klar, dass der Mann der Haupt in der Familie ist (nicht im Sinne eines Herrschers, sondern als derjenige, der die Hauptverantwortung trägt). Auch zu Gemeindeleitern (Pfarrern) dürfen nur Männer berufen werden. Das ist auch konsequent, weil ansonsten die ganze christliche Familienordnung durch die Gemeindeordnung untergraben würde. Einer Frau ist es darüber hinaus auch nicht gestattet, im öffentlichen Gottesdienst zu predigen. Die Predigt ist aber nun einmal ein wesentliches Teil des Predigtamtes bzw. Pfarramtes. Ebenso darf eine Frau auch nicht mit Autorität lehren, also gegenüber anderen verbindlich zu bestimmen, was wahr und was falsch ist. Frauen ist es aber gestattet, Zeugnis gegenüber anderen abzulegen, die christliche Lehre weiterzugeben, auch andere Frauen und Kinder zu unterrichten. Als Leiterin eines Kindergottesdienstes oder Katechetin käme eine Frau also durchaus in Betracht.
Man kann aber nicht einfach sagen, dass es gegen die göttliche Ordnung sei, eine Frau ins Pfarramt zu berufen, aber zugleich davon sprechen, dass die von einer Frau verwalteten Sakramente gültig seien. Wenn man gegen die göttliche Ordnung durch die Frauenordination verstößt und davon gehen die Gegner der Frauenordination aus, kann nicht einfach angenommen werden, dass auf dem Handeln der Pfarrerin der göttliche Segen liegt. Selbstverständlich kann man es Gott nicht vorschreiben, wann Sakramente gültig sind und wann nicht. Aber all zu optimistisch wäre ich da nicht, vor allem dann nicht, wenn durch die Frauenordination ständig gegen die göttliche Ordnung verstoßen wird. Außerdem ist es auch aus der Schrift ableitbar, dass durch die Ordination/Handauflegung ein Amtscharisma verliehen wird. Genau dieses fehlt aber den Nichtordinierten und Frauen sind nun mal nicht für das kirchliche Amt berufen und damit auch nicht-ordinierbar.
Wo natürlich kein ordiniertes kirchliches Amt vorhanden ist, kann natürlich das allgemeine Priestertum die Notversorgung übernehmen und auch jemanden berufen, der das Predigtamt einstweilig von Gemeinschaftswegen übernimmt. Sind keine Männer vorhanden, die zur einstweiligen Übernahme dieses Amtes in Frage kämen (keine Männer da oder zwar vorhanden, aber geistig und/oder körperlich nicht dazu in der Lage oder aufgrund der christlichen Lebensführung oder mangelnder Standfestigkeit im christlichen Glauben dazu schlicht nicht geeignet etc...), so kommen natürlich zur Not auch Frauen in Betracht. Das ist aber die Ausnahme der Ausnahmen.