conscientia hat geschrieben:Das "Koinonia"-Dokument schreibt sehr wahr, dass die Einrichtung der Diakoninnen ungeklärt ist.
Wie ist das Amt der Äbtissin in der lateinischen Westkirche zu interpretieren? Ist es ein kirchenleitendes? Kann es ein kirchenleitendes Amt geben, das zwar die Episkopé über eine bestimmte Teilkirche (bei der Äbtissin: die Klostergemeinde) ausübt, aber nicht die Berechtigung einschließt, der Eucharistie- und sonstigen Sakramentenfeier vorzustehen?
Wie kommst du darauf, dass die Äbtissin eines Klosters eine Art bischöfliches Amt ausübe? Sie ist eine Vorsteherin wie der Abt ein Vorsteher ist. In Fragen der Ordenszucht hat sie bestimmt Vollmachten, wie es sich gehört, nicht aber in Fragen der Lehre oder Sakramentenverwaltung...
conscientia hat geschrieben:Kann es sein, dass die Interpretation, die die alt-katholischen Väter sowie Theologen und Hierarchen der Orthodoxen Kirche der Apostolizität gegeben haben (apostolisches Dienstamt in der Kirche: Frauen nicht zugelassen), nicht "Apostolizität" an sich in Worte fasst, sondern nur einen sehr zeitgebundenen Begriff von "Apostolizität"? Zeitgebunden: die Familien auf dem Wege zur bürgerlichen Kleinfamilie des Industriezeitalters mit außer Haus berufstätigem Vater und einer im Haus arbeitenden Mutter, die sich um die Kindererziehung kümmert.
Ich denke, dass dieses „zeitgebunden“, das heute immer wieder gebraucht wird, eben zu Fehlern verführt. Es wurden – jedenfalls in den rechtgläubigen Kirchen – nie Neuerungen eingeführt, also neue Dogmen verkündet, sondern nur solche, die den alten Glauben verteidigt haben gegen neu aufkommende Irrlehren. Dieses „zeitgebunden“ – als ob es heute einen anderen apostolischen Glauben als gestern oder morgen einen anderen als heute geben könne, ist der Irrtum. Die Grundinhalte der Kirche sind ewig und nicht an so etwas wie Zeit gebunden, denn sonst wären sie nicht die Wahrheit.
Die AKK glaubt, was immer, überall und von allen geglaubt wurde und zwar so wie es definiert ist in den Glaubensaussagen der Alten Kirche, der Hl. Schrift und den Glaubensbekenntnissen. Kann sie dann für sich allein als Ortskirche Neuerungen vornehmen, wenn sie nicht von der ganzen Kirche mitgetragen werden? Ist die FO für andere katholische Ortskirchen annehmbar, oder führt sie uns in die tiefere Trennung von ihnen, das müssen wir uns fragen. Trennt sie uns nämlich, ist sie zu verwerfen, denn bereits in der Utrechter Erklärung und in weiteren Aussagen der AKK wird bekannt, dass wir der Einheit der Kirche auf altkirchlichem – und eben nicht protestantischen – Boden verpflichtet sind.
conscientia hat geschrieben:Von daher: Apostolizität ist für mich (habe aber keinen Katechismus zur Hand) mehr das Feiern der Liturgie in der rechten Ordnung, die Nachfolge Christi in der rechten Ordnung, die mit sich bringt, dass ich mich verzehre und aufreibe um des Nächsten willen, die Übung des Gebets - zwar auch das Festhalten am Nizänum GL 356 und den vier Konzilien der alten, ungeteilten Kirche - aber doch nicht primär dieses.
Apostolizität zeigt sich zuallererst in der treuen Nachfolge und im Bewahren der wahren Lehre. Was neu dazu kam – wie Universalprimat etc. – kann nicht als apostolisch bezeichnet werden. Kann es die FO? Ich will das nicht verneinen, aber auch nicht ohne Bedenken zustimmen.
Übrigens: die ungeteilte Kirche des ersten Jahrtausends kannte sieben ([Punkt]) ökumenische Konzilien, wie kommst du auf vier? Die AKK anerkennt sieben Konzilien, nicht vier!
Gruss