Clemens hat geschrieben:
Grundsätzlich gilt ja auch der dreifache Filter für die Definition von Todsünde:
Todsünde ist ein Handeln dann, wenn (alle drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein!)
a) die Sache schwerwiegend ist (Kirchenaustritt und Abfall zu einer anderen Gruppe ist das)
b) die Tatsache, dass das betreffende Verhalten sündhaft ist, dem Sünder bewusst ist (wer zu einer anderen Gruppe abfällt, tut das ja oft, weil ihm das gerade NICHT bewusst ist; wer in einer Häresie erzogen und indoktriniert wird, lebt u.U. im "unüberwindbaren" Irrtum und hat es entsprechend schwerer, die Wahrheit zu erkennen)
c) es eine realistische Alternative zum Sündigen gab (wer nicht aus der Kirche rausgeschmissen wird, kann drin bleiben)
2 von 3 - das reicht nicht für die Todsünde.
Naja.....etwas schwierig, weil b) eigentlich bei einem normalgeistigen Gläubigen doch erfüllt ist.
Prüfe mal nach diesem Schema folgenden Fall, dann kommt die Problematik ans Licht:
Ein 50jähriger, mit einer Gleichaltrigen verheiratet, ist mit seinem Sexualleben nicht mehr zufrieden. Er steht auf Damen bis maximal Mitte 30 und auf Sexualpraktiken, die ihm seine Gattin nicht bietet. Er hat deshalb regelmäßig sexuellen Kontakt mit Prostituierten.
Wir prüfen:
Todsünde ist ein Handeln dann, wenn (alle drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein!)
a) die Sache schwerwiegend ist (Ehebruch, zusätzlich permanenter, ist das)
b) die Tatsache, dass das betreffende Verhalten sündhaft ist, dem Sünder bewusst ist (er weiss, dass das Sünde ist, sieht aber keine andere Möglichkeit, seine sexuelle Lust zu befriedigen)
c) es eine realistische Alternative zum Sündigen gab (es gibt keine Alternative für ihn außer einer sexuellen Beziehung zu anderen Frauen, egal ob gegen Geld oder nicht )
2 von 3 erfüllt !! Das reicht demnach nicht für eine Todsünde.
Man sieht es ist nicht so einfach.