Orthodoxie - Zölibat, Wiederverheiratung Geschiedener, u.a

Ostkirchliche Themen.
guestguest
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Orthodoxie - Zölibat, Wiederverheiratung Geschiedener, u.a

Beitrag von guestguest »

Hauptgrund der Trennung der Ostkirchen von Rom ist die Nichtanerkennung des Primats des römischen Bischofs.

Warum tut sich die römische Kirche aber damit so schwer, Verhaltensweisen der Ostkirchen auch in der römischen Kirche zu tolerieren (z. B. das Zölibat).

Ich habe selbst mitbekommen, daß man in manchen Ostkirchen als Geschiedener wieder heiraten kann (Oikonomia macht das möglich).

Wo liegt das "Problem" in der westlichen Kirche?

Wie sehen diese Angelegenheiten die unierten Kirchen?

guestguest
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Beitrag von guestguest »

Ich meinte natürlich "den" und nicht "das" Zölibat.

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Die beiden Themen haben an sich nichts miteinander zu tun. Der Zölibat gilt in den Ostkirchen – unierten wie nicht-unierten – übrigens auch, jedoch verpflichtend nur für die Bischöfe, die darum häufig aus dem Mönchsstand kommen. In der lateinischen Kirche gilt der verpflichtende Zölibat bereits für die Priester, wobei es freilich Ausnahmen gibt. Für Diakone gilt er nirgends allgemein.

Überall ist der Zölibat ein Kirchengesetz, was bedeutet, daß die Kirchen ihn für angemessen und wertvoll genug erachten, ihn für bestimmte Stufen der Hierarchie vorzuschreiben, theoretisch aber auch frei wären, dies zu ändern. Man hüte sich aber vor der Vorstellung, mit einer solchen Änderung könne man irgendwelche Probleme lösen. Wenn unsere Bischöfe und Priester ein Problem haben, dann wohl eher den Mangel an Glauben als den Mangel an Beischlaf.

Die Frage der Ehescheidung und Wiederverheiratung steht auf einem ganz andern Blatt. Bei den Orthodoxen gibt es in der Tat die Praxis, nach einer Scheidung eine zweite Eheschließung zu erlauben, wobei man freilich anstelle einer Feier einer solchen zweiten Verbindung eher Formen der Buße auferlegt, nicht zuletzt zum Beleg der Aufrichtigkeit der vorgetragenen Gewissensgründe.

Man begründet diese Möglichkeit gemeinhin mit Mt 19,9, was meines Erachtens allerdings auf überaus unsicherem Boden steht; erst recht unvertretbar scheint mir in diesem Zusammenhang die extensive Auslegung des Ehebruchsbegriffs, wodurch die Zahl der akzeptierten Scheidungsgründe erheblich vermehrt wird.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Die Frage der Ehescheidung und Wiederverheiratung steht auf einem ganz andern Blatt. Bei den Orthodoxen gibt es in der Tat die Praxis, nach einer Scheidung eine zweite Eheschließung zu erlauben, wobei man freilich anstelle einer Feier einer solchen zweiten Verbindung eher Formen der Buße auferlegt, nicht zuletzt zum Beleg der Aufrichtigkeit der vorgetragenen Gewissensgründe.
Dazu gucke man sich mal die Gebete einer solchen Feier an.
Ich denke: würde man diese Gebete in der Westkirche sprechen, so würde es einen großen Aufschrei bei allen Beteiligten geben... (Die sind nicht gerade "leichte" Kost).

Zu bedenken ist, daß im Osten - soweit ich weiß - die Sicht des Ehebandes eigentlich sogar noch weitgehender ist als im Westen. Im Osten wird davon ausgegangen, daß das Eheband auch noch über den Tod hinaus besteht.
Also: Auch eine zweite Ehe, wenn ein Ehepartner gestorben ist, entspricht eigentlich nicht dam Optimalen.

Ich hoffe, da kennt sich Robert etwas besser aus als ich; oder vielleicht sagt Nietenolaf ja was dazu.
Gruß Jürgen

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Nietenolaf
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Beitrag von Nietenolaf »

Juergen hat geschrieben:Im Osten wird davon ausgegangen, daß das Eheband auch noch über den Tod hinaus besteht.
Ja. Ich kann an sich nichts weiter dazu sagen als bestätigen. Scheidung wird nur unter gewissen Voraussetzungen gesegnet, konkret bei Ehebruch oder wenn sich herausstellt, daß einer der Partner beim Ehegelübde gelogen hat (z.B. in Wahrheit schon verheiratet war). Die Scheidung ist in diesen Fällen jeweils kein Auflösen der Ehe, sondern nur das Konstatieren des traurigen Faktums, das keine Ehe (mehr) besteht.

Eine zweite Ehe wird u.U. akzeptiert; die Eheschließung bekommt dann in der Tat die Form der Auferlegung einer Buße: es wird nicht mehr nach der freien Willensentscheidung gefragt, es werden zwei Gebete hinzugefügt (s.u.), wie Jürgen erwähnte. Eine dritte Ehe wird nur als geringeres Übel geduldet, z.B. um Hurerei abzuwenden.

Hier die beiden zusätzlichen Gebete (meine Exprompt-Übersetzung):

"Unser Gebieter und Herr und Gott, der Du das Verborgene im Menschen kennst, der Du Rahab der Hure vergeben und des Zöllners Reue angenommen hast, gedenke nicht unserer durch Unwissenheit und Jugend bedingten Sünden. Denn wenn Du Gesetzlosigkeit zurechnest, Herr, Herr, wer wird vor Dir bestehen (Ps. 130:3), und welches Fleisch würde vor Dir gerechtfertigt? Du allein bist gerecht, sündlos, heilig, gnadenreich und reich an Güte, und Dich reuen die Missetaten der Menschen. Du, Herr, hast angenommen Deine Knechte (Namen), verbinde sie in Liebe zueinander: gewähre ihnen die Reue des Zöllners und die Tränen der Hure, damit sie mit Reue von ganzem Herzen in Einigkeit und Frieden Deine Gebote erfüllend, Deines himmlischen Reiches teilhaftig werden. Denn Du bist der Erhalter aller Dinge, und Dir senden wir Lobpreisung empor, dem Vater und dem Sohn und dem Heiligen Geist, jetzt und immerdar und in alle Ewigkeit. Amen."

"Gott, unser Gott, der Du nach Kana in Galiläa gekommen bist und die dortige Hochzeit gesegnet hast, segne auch diese Deine Knechte, die sich durch Deine Vorsehung zur Gemeinschaft der Ehe verbinden: segne ihren Eingang und ihren Ausgang (Ps 121:8 ), vermehre ihr Leben in Güte, nimm ihre Kränze in Deinem Reich an, erhalte sie rein und unbefleckt und unbescholten in alle Ewigkeit. Amen."

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