sind die Weihen der Orthodoxen unerlaubt?Stefan hat geschrieben:Aus katholischer Sicht ist die Frage durchaus interessant; denn die apostolische Sukzession ist ja nach katholischem Glauben ein Wesensmerkmal der Katholizität.
Die Weihen der Altkatholiken, der orthodoxen und einiger Lutheraner werden ja nicht als ungültig bezeichnet (wenn auch unerlaubt).
Bischofsweihen - erlaubt oder unerlaubt?
Bischofsweihen - erlaubt oder unerlaubt?
Der Thread wurde nicht von spectator eröffnet, sondern aus den Kirchenspaltungen abgetrennt-/St.
Nicht? Sie befinden sich doch im Schisma...spectator hat geschrieben:sind die Weihen der Orthodoxen unerlaubt?Stefan hat geschrieben:Aus katholischer Sicht ist die Frage durchaus interessant; denn die apostolische Sukzession ist ja nach katholischem Glauben ein Wesensmerkmal der Katholizität.
Die Weihen der Altkatholiken, der orthodoxen und einiger Lutheraner werden ja nicht als ungültig bezeichnet (wenn auch unerlaubt).
- Robert Ketelhohn
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Die Bischofsweihen? Ach, in welchem Konzil wurde das denn bestätigt? Ich dachte, wenn jemand den Primat des Papstes nicht anerkennt, sind die Weihen automatisch unerlaubt.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Spectator hat geschrieben:»Sind die Weihen der Orthodoxen unerlaubt?«Sicher nicht. Das haben sogar westliche Konzilien bestätigt.
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Stefan hat geschrieben:»Ach, in welchem Konzil wurde das denn bestätigt?«
Da wäre das Constantinopolitaner Konzil von 870 zu nennen, das seit Robert Bellarmin offiziell – na, sagen wir: offiziös – als ökumenisches geführt wird, sodann das IV. Laterankonzil unter Innozenz III. und endlich das Florentinum von 1439 (Decretum pro Græcis).
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
Robert, weißt du (weißt jemand), ob die Texte irgendwo im Netz zu finden sind?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Stefan hat geschrieben:»Ach, in welchem Konzil wurde das denn bestätigt?«Da wäre das Constantinopolitaner Konzil von 870 zu nennen, das seit Robert Bellarmin offiziell – na, sagen wir: offiziös – als ökumenisches geführt wird, sodann das IV. Laterankonzil unter Innozenz III. und endlich das Florentinum von 1439 (Decretum pro Græcis).