Raphael hat geschrieben:Überbracht werden kann die Hl. Kommunion sogar durch einen Heiden!
Vordergründig dogmatisch ist das zweifellos richtig. Mir ging es bei meiner Rede von den "Kommunionhelferinnen im Strickpulli" jedoch nicht um Dogmatik, sondern um ein liturgisch-ästhetisches Phänomen, das bezeugt, wie es mancherorts um die Liturgie bestellt ist. Denn die "Kommunionhelferin im Strickpulli" - mag sie auch die Eucharistie dogmatisch "gültig" überbringen - offenbart ein Verständnis von Liturgie, das die Forderung nach der gestalthaften Stimmigkeit von Form und Inhalt ignoriert: Ein Mann konsekriert, eine Frau überbringt; konsekriert wird in fein gearbeiteter, hochwertiger liturgischer Gewandung und mit liturgischen Gebärden, "meine" Kommunionhelferin trägt den selbstgestrickten Alltagspulli und benutzt eine privat-vertrauliche Spendeformel usw. usf. Das Heilige, Besondere, Transzendente wird gleichsam "unterwegs", noch ehe es bei mir angekommen ist, zur alltäglich und privat konnotierten Freundschaftsgabe.
Wie gesagt, ein fiktives Beispiel. Aber daß hier ein Bruch vorliegt, ist wohl jedem Christen mit liturgischem Empfinden unmittelbar bewußt. Gerade im Kontext vorkonziliarer Rubrizistik bleibt ein solcher liturgisch-ästhetischer Bruch jedoch nicht ohne Folgen für den dogmatischen Gehalt (Form-Inhalt-Relation). Das ist eine Erkenntnis, die ich bei den Traditionalisten in wunderbarer Weise aufbewahrt sehe, wenngleich sie ihre Forderung nach Rückkehr zur alten Messe in aller Regel dogmatisch und nicht liturgisch-ästhetisch begründen: Einer dogmatischen (lehramtlichen?)Weisung müsse Folge geleistet werden. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Martin Mosebach hat in seinem (liturgiegeschichtlich sicher angreifbaren) Buch "Häresie der Formlosigkeit" eine Lanze für ein ästhetisches Verständnis der Liturgie gebrochen. Ein Vorstoß, der nicht genug gewürdigt werden kann!
Das m. E. vordergründig-dogmatische Argument der "Gültigkeit", das die dogmatischen Implikationen des Ästhetischen übersieht, ist übrigens ein Klassiker unter Protestanten (die meisten Lutheraner - leider - eingeschlossen). Gern wird dann darauf verwiesen, daß Luther einmal gesagt habe, daß man auch in einem Schweinestall die Messe feiern könne. Vordergründig dogmatisch - was die "Gültigkeit" der Konsekration und die Rechtfertigung des Sünders angeht - ist das fraglos richtig und, etwa in Zeiten der Verfolgung, sogar stimmig! Heutzutage aber geht es nicht um die gern vorgeschobenen Not- und Ausnahmefälle der Kirchengeschichte. Es geht um die Frage, ob die im Zeichen christlicher "Freiheit" Einzug haltende liturgische Beliebigkeit der angemessene gestalthafte Ausdruck ist für das, was in der Messe geschieht. Ich persönlich empfinde das nicht so.
Gruß
Philomena