Blahblahblah.Tetzel hat geschrieben:@Athanasius
Ich habe nirgendwo behauptet, die Piusbruderschaft sei schismatisch, lies genau!Can 209, 1
Christifideles obligatione adstringuntur, sua quoque ipsorum agendi ratione, ad communionem semper servandam cum Ecclesia.
Die Gläubigen sind verpflichtet, auch in ihrem eigenen Verhalten, immer die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren.
2
Magna cum diligentia officia adimpleant, quibus tenentur erga Ecclesiam, tum universam, tum particularem ad quam, secundum iuris praescripta, pertinent.
Mit großer Sorgfalt haben sie ihre Pflichten zu erfüllen, die ihnen gegenüber der Gesamtkirche wie gegenüber der Teilkirche obliegen, zu der sie gemäß den Rechtsvorschriften gehören.
Can. 213
Ius est christifidelibus ut ex spiritualibus Ecclesiae bonis, praesertim ex verbo Dei et sacramentis, adiumenta a sacris Pastoribus accipiant.
Die Gläubigen haben das Recht, aus den geistlichen Gütern der Kirche, insbesondere dem Wort Gottes und den Sakramenten, Hilfe von den geistlichen Hirten zu empfangen.
Can 844, 4
Si adsit periculum mortis aut, iudicio Episcopi dioecesani aut Episcoporum conferentiae, alia urgeat gravis necessitas, ministri catholici licite eadem sacramenta administrant ceteris quoque christianis plenam communionem cum Ecclesia catholica non habentibus, qui ad suae communitatis ministrum accedere nequeant atque sponte id petant, dummodo quoad eadem sacramenta fidem catholicam manifestent et rite sint dispositi.
Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind.
Die 4 Bischöfe sind exkommuniziert, die Priester suspendiert.
Can 844, 4 bezieht sich auf einen Notstand.
Naja so ein Notstand läßt sich ja immer konstruieren, z.B. durch einen Milingo oder Lefebvre, oder wen auch immer- irgendwer wird sich schon finden, der einen Notstand bestätigen kann. Dafür entziehen wir gleich mal ALLEN Priestern die rechte Intention und basteln uns alles selber.
Warum und wo Rom was NICHT gesagt, weiß ich nicht.
Spielt für die Kirchenrechtliche Lage keine Rolle.
Wo bitte hat Rom OFFIZIELL ALLE Sakramente der Piusbruderschaft als gültig anerkannt?
Nur weil keine Verneinung kam ist im Umkehrschluß nicht jede Sakramentenspendung gültig.
Vielleicht war es ja auch gar nicht notwendig auf die Ungültigkeit hinzuweisen.
Sonst spielt doch auch in der Piusbruderschaft keine Rolle, was Rom sagt.
Rom will doch eh nur die Piusbruderschaft in die Pfanne hauen...
Also immer schön fein herausgepickt, was schmeckt.
Was für Logik haben Sie eigentlich? Sie behaupten zuerst, die FSSPX behalte die Einheit mit Petrus nicht, nun sagen Sie auf einmal, die FSSPX sei nícht schismatisch oder im Schisma. Also was ist nun?
Canon 844 als ganzes bezieht sich nicht auf Notzustand. Es geht um Sakramentsspendung durch "orthodoxe" Priester (lesen Sie par. 1).