Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Wie ist denn jetzt eigentlich die richtige Zählweise/Benennung der nächsten Sonntage?
Am 30. Oktober ist Christkönig und am 20. November der letzte Sonntag nach Pfingsten. Soweit ist es klar.
Doch wie werden die beiden darauf folgenden Sonntage, der 6. und 13. November, „richtig“ benannt?
Sind das der 25. und 26. So. nach Pfingsten;
oder der 5. und 6. nachgef. So. nach Erscheinung;
oder der 3. und 4. So. im November?
Das Institut Christus König hat auf dem Wandkalender die erste Zählweise abgedruckt
die Petrusbruderschaft hat auf dem Wandkalender die zweite Zählweise abgedruckt
der lit. Kalender (Una Voce) bietet alle drei Zählweisen an.
Am 30. Oktober ist Christkönig und am 20. November der letzte Sonntag nach Pfingsten. Soweit ist es klar.
Doch wie werden die beiden darauf folgenden Sonntage, der 6. und 13. November, „richtig“ benannt?
Sind das der 25. und 26. So. nach Pfingsten;
oder der 5. und 6. nachgef. So. nach Erscheinung;
oder der 3. und 4. So. im November?
Das Institut Christus König hat auf dem Wandkalender die erste Zählweise abgedruckt
die Petrusbruderschaft hat auf dem Wandkalender die zweite Zählweise abgedruckt
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Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
In der Messe sind die Formulare vom 5 und 6 nachgeholten Sonntag zu nehmen im Brevier 3 und 4 Sonntag im November um die Leute nicht zu verwirren sagt man auch 25 und 26 Sonntag n Pfingsten
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Das ist aber sehr verwirrendCIC_Fan hat geschrieben:In der Messe sind die Formulare vom 5 und 6 nachgeholten Sonntag zu nehmen im Brevier 3 und 4 Sonntag im November um die Leute nicht zu verwirren sagt man auch 25 und 26 Sonntag n Pfingsten
Gruß Jürgen
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Die erste Angabe bezieht sich einfach auf den Fortgang des Jahres, d.h. wieviel Zeit seit dem Pfingstfest vergangen ist, die zweite auf das Meßformular, die dritte Angabe wird für das Brevier gebraucht.Juergen hat geschrieben:Wie ist denn jetzt eigentlich die richtige Zählweise/Benennung der nächsten Sonntage?
Am 30. Oktober ist Christkönig und am 20. November der letzte Sonntag nach Pfingsten. Soweit ist es klar.
Doch wie werden die beiden darauf folgenden Sonntage, der 6. und 13. November, „richtig“ benannt?
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Das Institut Christus König hat auf dem Wandkalender die erste Zählweise abgedruckt
die Petrusbruderschaft hat auf dem Wandkalender die zweite Zählweise abgedruckt
der lit. Kalender (Una Voce) bietet alle drei Zählweisen an.
edit: CIC_Fan war schneller!
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Mussten die niederen Weihen (z.B. zum Ostiarier oder Lektor) auch vom Bischof gespendet werden? Man kann ja nicht jeden Türsteher und Vorleser zum Bischof schleppen?
Der Kreuzgang ist doch total am Ende.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
MW durften infulierte Äbte das für ihre Untergebenen.Sascha B. hat geschrieben:Mussten die niederen Weihen (z.B. zum Ostiarier oder Lektor) auch vom Bischof gespendet werden? Man kann ja nicht jeden Türsteher und Vorleser zum Bischof schleppen?
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
aber nur in Ausnahme Fällen meist kommt ein Bischof 3 x im Jahr ins Seminar und spendet die Weihen bzw diese finden in der Domkirche statt
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Im Katechismus steht es so
http://herzmariae.blogspot.com.br/213/ ... er_28.htmlXXVI. Wer der rechtmässige Ausspender des Sakramentes der Priesterweihe sey.
Der Ausspender des Sacramentes der Priesterweihe ist der Bischof. Trid. Syn. de Ordine, sess. 23. o. 4. Den Aebten wird bisweilen erlaubt, die niedern Weihen zu ertheilen, aber nur denen, die nicht der Gerichtsbarkeit eines Bischofes untergeben sind, wie erklärt Trid. Syn. decr. sess. 25. de reform. cap. 1. Die Weihe eines Bischofes soll von drei Bischöfen geschehen.
Es ist bekannt, dass die Ausspendung der Priesterweihe den Bischöfen zustehe; aus dem Ansehen der heil. Schriften, aus der bestimmtesten Ueberlieferung, aus dem Zeugnisse aller Väter, aus den Beschlüssen der Concilien und aus dem Gebrauche und der Gewohnheit der heiligen Kirche lässt sich diess leicht beweisen. Obschon es einigen Aebten erlaubt ist, bisweilen die niedern und nicht heiligen Weihen zu ertheilen, so zweifelt doch Niemand daran, dass diess eigentlich dem Bischöfe zustehe, dem es allein aus Allen, und ausser ihm Niemanden, erlaubt ist, die übrigen Weihen, die auch höhere und heilige heissen, zu ertheilen. Denn die Subdiaconen, Diaconen und Priester weihet einzig und allein nur der Bischof. Die Bischöfe werden nach apostolischer Ueberlieferung, die in der Kirche beständig beobachtet wurde, von drei Bischöfen geweiht.
Christus vincit - Christus regnat - Christus imperat
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Schlägt man sich im Dominikanerritus beim Confiteor zu mea culpa einmal an die Brust?
Werden die Händen wie im römischen Ritus bei Per Dominum vereint?
Werden die Händen wie im römischen Ritus bei Per Dominum vereint?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
ad 1. Negative.ad-fontes hat geschrieben:Schlägt man sich im Dominikanerritus beim Confiteor zu mea culpa einmal an die Brust?
Werden die Händen wie im römischen Ritus bei Per Dominum vereint?
ad 2. Affirmative.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
ad 1: aber es heißt ja nur einmal "mea culpa"?
et nos credidimus caritati
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Ja, richtig. Und zu diesem einen mea culpa schlägt man im Dominikanerritus nicht an die Brust (vgl. bspw. Ceremonies of the Dominican Rite (1877), Part I, Chapter II, Article III, Nr. 15 auf S. 21.Senensis hat geschrieben:ad 1: aber es heißt ja nur einmal "mea culpa"?
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Wenn im dominikanischen Kalender Memoria steht, wird das Gedächtnis in der Vesper des Vorabends und in den Laudes eingeschaltet?
Wenn ja, wie verträgt sich das mit dem Tagesbeginn einer Ferie mit der Matutin bzw. mit der Vesper de feria occurrente, also des Tages, der nummerisch vor der Memoria liegt?
Wenn ja, wie verträgt sich das mit dem Tagesbeginn einer Ferie mit der Matutin bzw. mit der Vesper de feria occurrente, also des Tages, der nummerisch vor der Memoria liegt?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten VI
Sie dürfen es noch immer.Protasius hat geschrieben:MW durften infulierte Äbte das für ihre Untergebenen.Sascha B. hat geschrieben:Mussten die niederen Weihen (z.B. zum Ostiarier oder Lektor) auch vom Bischof gespendet werden? Man kann ja nicht jeden Türsteher und Vorleser zum Bischof schleppen?
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Nicht mehr existente Weihen spenden?
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
für diverse Benediktiener ist das durchaus relevant
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Höhere Ordensobere wie infulierte Äbte dürfen mW die Beauftragung zum Lektor bzw. zum Akolythen spenden. Das ist ja das, was aus den niederen Weihen nach der Neuordnung Pauls VI. geworden ist.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Das Kuddelmuddel nimmt immer dann zu, wenn nicht für alle das gleiche Recht bzw. nicht gleiches Recht für alle gilt.
Gruß Jürgen
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Kann ich bestätigen, ich habe bei einer Lektorenbeauftragung durch einen Abt ministriert vor Jahren.Protasius hat geschrieben:Höhere Ordensobere wie infulierte Äbte dürfen mW die Beauftragung zum Lektor bzw. zum Akolythen spenden. Das ist ja das, was aus den niederen Weihen nach der Neuordnung Pauls VI. geworden ist.
"Das katholische Modell ist ja seit 2000 Jahren am Scheitern und daher dringend ablösungsbedürftig"
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
War bis zur sog. Liturgiereform Pauls VI. die Weihe der hl. Öle ausschließlich einem konsekrierten Bischof vorbehalten, oder gab es bzgl. der Weihe des Katechumenen- und des Krankenöls Ausnahmen?
Mir ist nur bekannt, daß im Falle der Verhinderung des Ordinarius die Weihe einem anderen Bischof übertragen werden kann (Dekret vom 13.6.1696 ad 2 (3312). Der Auftrag konnte bei Sedisvakanz wohl auch vom Kapitularvikar bzw. dem Domkapitel erteilt werden.
Mir ist nur bekannt, daß im Falle der Verhinderung des Ordinarius die Weihe einem anderen Bischof übertragen werden kann (Dekret vom 13.6.1696 ad 2 (3312). Der Auftrag konnte bei Sedisvakanz wohl auch vom Kapitularvikar bzw. dem Domkapitel erteilt werden.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Die hl. Öle können nur von einem Bischof geweiht werden. Welcher Bischof das macht, ist eigentlich egal (Ortsordinarius, Bischof einer anderen Diözese oder Weihbischof - Hauptsache, sie sind selbst gültig geweiht).
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Zumindest im neuen Ritus kann das Krankenöl auch von einem Priester geweiht werden. Ob es das früher schon gab, weiß ich nicht.Niels hat geschrieben:Die hl. Öle können nur von einem Bischof geweiht werden.
Die Feier der Krankensakramente hat geschrieben:Weihe des Krankenöls
27. Steht kein vom Bischof geweihtes Krankenöl zur Verfügung, segnet der Priester das Öl wie in Anhang III. S. 185 beschrieben.
Gruß Jürgen
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
So ist es Tradition (wie auch die Zölibatsverpflichtung für den höheren Klerus), aber offenbar etwas, das der Gesetzgeber ändern kann, worauf Jürgen hinweist.Niels hat geschrieben:Die hl. Öle können nur von einem Bischof geweiht werden. Welcher Bischof das macht, ist eigentlich egal (Ortsordinarius, Bischof einer anderen Diözese oder Weihbischof - Hauptsache, sie sind selbst gültig geweiht).
Würde er gegen göttliches Recht verstoßen, wenn er, sagen wir Priestern die Fakultät einräumen würde, auch die übrigen Öle (im Notfall) zu weihen?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Ich kann mir da keine Situation vorstellen, die es nötig macht auf der Stelle Öl zu weihen. Bei den Anlässen wo Chrisam oder Katechumenenöl benutzt wird, sollte es immer möglich sein diese Öle herbeizuschaffen.ad-fontes hat geschrieben:Würde er gegen göttliches Recht verstoßen, wenn er, sagen wir Priestern die Fakultät einräumen würde, auch die übrigen Öle (im Notfall) zu weihen?
Wenn aber jemand im Sterben liegt, dann kann die Zeit zum Herbeischaffen zu lang sein.
Wie Reiner Kaczynski schreibt, wollte man 1972 noch weiter gehen und die Weihe durch Priester zum Normalfall erklären…
Scan aus: Reiner Kaczynski: Feier der Krankensalbung. In: Sakramentliche Feiern I/2 (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft 7,2). S. 241–343. – Hier: S. 311.
Gruß Jürgen
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Danke fürs Einstellen..klingt so, als sei es eine Frage der Disziplin, aber das Traditionsargument wurde höher gewichtet.Juergen hat geschrieben:Ich kann mir da keine Situation vorstellen, die es nötig macht auf der Stelle Öl zu weihen. Bei den Anlässen wo Chrisam oder Katechumenenöl benutzt wird, sollte es immer möglich sein diese Öle herbeizuschaffen.ad-fontes hat geschrieben:Würde er gegen göttliches Recht verstoßen, wenn er, sagen wir Priestern die Fakultät einräumen würde, auch die übrigen Öle (im Notfall) zu weihen?
Wenn aber jemand im Sterben liegt, dann kann die Zeit zum Herbeischaffen zu lang sein.
Wie Reiner Kaczynski schreibt, wollte man 1972 noch weiter gehen und die Weihe durch Priester zum Normalfall erklären…
Scan aus: Reiner Kaczynski: Feier der Krankensalbung. In: Sakramentliche Feiern I/2 (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft 7,2). S. 241–343. – Hier: S. 311.
Hypothetisches Fallbeispiel (daß es eine "ordentliche Form" der Taufspendung gibt, bei der die Verwendung des Katechumenenöls fakultativ ist, bleibt dabei außer Betracht):
Ein Priester ist auf dem Amazonas unterwegs, um in einem 600 km entfernten Gebiet eine Gruppe von Indianern zu taufen. Während der Bootsfahrt fällt ihm die Ampulle mit der Aufschrift OC ins Wasser, die sogleich sinkt. In seinem Proviant findet sich eine Flasche Olivenöl.
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Die Niederen Weihen wurden nicht für alle Orden abgeschafft (sind aber soweit ich sehen kann nur Theorie). Und mW sind inzwischen alle Äbte infuliert. Die Tonsur wird mW nicht mehr vollzogen, da sie keine Rechtswirkung mehr hat.Protasius hat geschrieben:Höhere Ordensobere wie infulierte Äbte dürfen mW die Beauftragung zum Lektor bzw. zum Akolythen spenden. Das ist ja das, was aus den niederen Weihen nach der Neuordnung Pauls VI. geworden ist.
Die bezieht sich nicht auf altrituelle Gemeinschaften, sondern auf "normale".
Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Wenn die Frage so gestellt wird, ist die Antwort entsprechend: Ja, es gab, zumindest bzgl. der Weihe des Krankenöls Ausnahmen.ad-fontes hat geschrieben:War bis zur sog. Liturgiereform Pauls VI. die Weihe der hl. Öle ausschließlich einem konsekrierten Bischof vorbehalten, oder gab es bzgl. der Weihe des Katechumenen- und des Krankenöls Ausnahmen?
CIC 1917 can. 945:
Oleum olivarum, in sacramento extremae unctionis adhibendum, debet esse ad hoc benedictum ab Episcopo, vel a presbytero qui facultatem illud benedicendi a Sede Apostolica obtinuerit.
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
*
Fac me Tibi semper magis credere, in Te spem habere, Te diligere
*
... una cum omnibus orthodoxis, atque catholicae et apostolicae fidei cultoribus
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Diese Vorschrift galt aber nur für Lateinamerika, wo Latein gesprochen wurde.Lycobates hat geschrieben:Wenn die Frage so gestellt wird, ist die Antwort entsprechend: Ja, es gab, zumindest bzgl. der Weihe des Krankenöls Ausnahmen.ad-fontes hat geschrieben:War bis zur sog. Liturgiereform Pauls VI. die Weihe der hl. Öle ausschließlich einem konsekrierten Bischof vorbehalten, oder gab es bzgl. der Weihe des Katechumenen- und des Krankenöls Ausnahmen?
CIC 1917 can. 945:Oleum olivarum, in sacramento extremae unctionis adhibendum, debet esse ad hoc benedictum ab Episcopo, vel a presbytero qui facultatem illud benedicendi a Sede Apostolica obtinuerit.
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Die Verwendung des Katechumenenöls ist nicht ad validitatem.ad-fontes hat geschrieben: Hypothetisches Fallbeispiel (daß es eine "ordentliche Form" der Taufspendung gibt, bei der die Verwendung des Katechumenenöls fakultativ ist, bleibt dabei außer Betracht):
Ein Priester ist auf dem Amazonas unterwegs, um in einem 600 km entfernten Gebiet eine Gruppe von Indianern zu taufen. Während der Bootsfahrt fällt ihm die Ampulle mit der Aufschrift OC ins Wasser, die sogleich sinkt. In seinem Proviant findet sich eine Flasche Olivenöl.
Wenn die Taufen nicht verschoben werden können, wären sie demnach m.E. ohne Verwendung des Katechumenenöls vorzunehmen, wobei diese Salbung u.U. bei späterer Gelegenheit ohne Schaden nachgeholt werden könnte und wohl auch muß, ähnlich wie bei einer Nottaufe (S. auch Ordo supplendi omissa im Rituale).
Die Gültigkeit der Taufe an sich wäre davon nicht beeinträchtigt.
Anders ist es beim Krankenöl, da diese Salbung ohne zu diesem Zweck geweihtes oleum olivarum gar nicht möglich ist, siehe bereits unten.
Daher hat wohl der CIC 1917 gerade diese Möglichkeit vorgesehen, und schweigt er sich, soweit ich sehe, zum Katechumenenöl aus.
Ich glaube aber, die facultas illud (OI) benedicendi a Sede Apostolica kann nicht ohne weiteres präsumiert werden.
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten
Zusatz:Lycobates hat geschrieben: Ich glaube aber, die facultas illud (OI) benedicendi a Sede Apostolica kann nicht ohne weiteres präsumiert werden.
Die facultas kann i.d.T. nicht präsumiert werden.
Aertnys-Damen, [i]Theologia moralis secundum doctrinam S. Alfonsi[/i], 1932, Tom. II, p. 367 hat geschrieben:Oleum a presbytero, qui a Sancta Sede facultate speciali instructus non est, benedictum, est materia prorsus inepta Sacramento Extremae Unctionis, et ne in extrema quidem necessitate valide potest adhiberi
S. Off. 15.5.1878
Zuletzt geändert von Hubertus am Mittwoch 9. November 2016, 05:26, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitatformat an Forumsregel angepaßt.
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