Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Rund um den traditionellen römischen Ritus und die ihm verbundenen Gemeinschaften.
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Marion
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Marion »

Lycobates hat geschrieben:
Montag 29. Mai 2017, 21:27
Dies Fest wurde 1954 von Papst Pius XII. eingeführt, im Rang eines Duplex II. cl.
Man braucht also ein altes Brevier des jüngsten Jahrgangs dazu :blinker:
Dankeschön :)
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Lycobates
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Ich fahre fort, ergänzend, hier die Monatsübersicht nach den Rubriken St. Pius X. einzustellen, mit einigen Erläuterungen.

Wir kommen nun bereits zum Monat Juni:
http://www.traditio.com/calendar/cal1706.pdf

Fast- und Abstinenztage

Abstinenztage sind, außer Indult, also nach allgemeiner Regel (CIC 1917), alle Freitage (auch das Herz-Jesu-Fest, da kein gebotener Feiertag).
Die Pfingstvigil und die drei Quatembertage in der Pfingstoktav sind Fast- und Abtinenztage.
Die Vigil des hl. Johannes des Täufers (23.6.) und von Sankt Peter und Paul (28.6.) werden zwar als violette Vigilien begangen, sind aber zumindest seit 1917 keine Fasttage mehr. (Nur die Abstinenz am Freitag 23.6. bleibt erhalten).

Nach der Non und der Feier der Messe am Quatembersamstag schließt die österliche Zeit.

Sechs Oktaven

Am 1. Juni schließen wir die Oktav von Christi Himmelfahrt. Das hat eine Simplifizierung des erst seit 1954/5 auf diesen Tag verlegten Festes der hl. Angela Merici zur Folge (Kommemoration). Dieses Fest war seit 1861 im Duplexrang am 31. Mai begangen worden, bis Papst Pius XII. das Fest Mariä Königin auf den letzten Maitag festlegte. (Das hat auch die Verschiebung des Mediatrix-Festes pro aliquibus locis vom 31. Mai auf den 31. August zur Folge).

Fünf weitere Oktaven werden im Juni gefeiert, die Pfingstoktav, als privilegierte der 1. Ordnung, die Fronleichnamsoktav, als privilegierte der 2. Ordnung, die Oktav des Herz Jesu-Festes (seit 1929), als privilegierte der 3. Ordnung, womit der Monat schließt am 30.6. Das bedeutet, daß private Votiv- und Requiemmessen im Juni nicht stattfinden können, außer am Freitag nach der Oktav von Himmelfahrt (das Märtyrerfest hat Simplex-rang und wird kommemoriert), das ist ausgerechnet auch der 1. Freitag.
Dazu sind noch das Fest der Geburt des hl. Johannes des Täufers und das Hochfest von Sankt Peter und Paul beide mit einer nicht-privilegierten (gewöhnlichen) Oktav ausgestattet, die bis in den Juli weitergeführt wird.

Ein verhinderter Sonntag

Die verhinderte Messe des 1. Sonntags nach Pfingsten (sie wird am Dreifaltigkeitssonntag kommemoriert, mit Schlußevangelium, es folgt dann noch das Gedächtnis des simplifizierten Barnabasfestes) kann in diesem Jahr nicht in der Woche nachgeholt werden, da an den drei in Frage kommenden Tagen des 12., 13. und 14. Mai Duplexfeste gefeiert werden.

Verhinderte Feste und Orationen "pro diversitate temporum" (jeweils natürlich mit entsprechender Sekreta und Postcommunio)

Wenn keine Votivmesse gefeiert wird, wird am Freitag nach der Oktav von Himmelfahrt (semiduplex) die Sonntagsmesse infra Octavam nachgefeiert, ohne das eigene Communicantes, und als dritte Oration die Oration Concede de S. Maria genommen. Es wird Gloria gebetet, aber kein Credo, und die Praefatio de Ascensione.

Die Pfingstvigil, das Pfingstfest, der Pfingstmontag und der Pfingstdienstag erlauben kein anderes Fest und keine Kommemoration. Das bedeutet, daß am 4., 5. und 6. Juni Franz Caracciolo, Bonifatius und Norbertus, sofern sie im Duplex-rang stehen, in diesem Jahr ersatzlos entfallen. (Wo, wie in Deutschland, Bonifatius und u.U. Norbertus als Dupl. I. oder II. Klasse gefeiert werden, werden sie auf die ersten Wochentage nach Trinitatis verschoben, ihre etwaigen Oktaven werden aber nicht mit verlegt, und nur gefeiert, insofern noch Tage derselben nach dem Datum der Verlegung übrig bleiben).

In der Pfingstoktav, ab dem Quatembermittwoch bis zum Quatembersamstag einschließlich, wird als zweite Oration contra persecutores Ecclesiae, ein sehr aktuelles Anliegen, die Oration Ecclesiae tuae genommen (theoretisch wäre in normalen Zeiten alternativ auch die Oration Pro Papa möglich). Eine dritte Oration gibt es an diesen Tagen nicht. Diese 2. Oration entfällt, wenn ein Heiligenfest kommemoriert wird. Das ist der Fall am 9. und 10.

An Fronleichnam entfällt die Kommemoration des Simplex-Festes der hll. Vitus, Modest und Crescentia. Innerhalb der Oktav (privilegiert, der 2. Ordnung) werden alle duplicia minora und abwärts kommemoriert. Der Oktavtag am 22. ist duplex maius.

Das Herz-Jesu-Fest fällt am 23.6. mit der Vigil des hl. Johannes des Täufers zusammen; letztere entfällt (im Gegensatz zu dem, was in der verlinkten Übersicht angegeben ist).

Die Verflechtung der Oktaven macht es ab 24.6. etwas kompliziert. Das hat auch seine Reize.
Ich glaube, in der verlinkten Übersicht ein paar weitere Fehler entdeckt zu haben. Am Sonntag 25.6. kommt noch das Gedächtnis der Herz-Jesu-Oktav vor dem Gedächtnis des hl. Wilhelm, und dieses vor dem der Oktav des hl. Johannes. Also vier Orationen. Am 26.6. wird als Duplexfest das Fest der hll. Märtyrer Johannes und Paulus gefeiert, mit Gedächntis der Herz-Jesu-Oktav und dann der Johannesoktav. Am 29.6. wird nach der Festoration das Gedächtnis der Herz-Jesu-Oktav (als einer privilegierten) gebetet; das Gedächtnis der Johannesoktav entfällt aber an diesem Fest Dupl. I. cl. (es ist nur eine gewöhnliche). Am 30.6. hat dann der Oktavtag des hl. Herzens Jesu Vorrang, und werden Paul (und Peter unter einer Schlußformel) kommemoriert; es folgt dann aber noch das Gedächtnis der Oktav des hl. Johannes, also vier Orationen, 2. Schlußformel nur bei der letzten.

Während der Fronleichnams- und Herz-Jesu-Oktav sind die Orationes pro diversitate temporum als 2. die Oratio Concede (de S. Maria) und als 3. die Oratio contra persecutores Ecclesiae, allerdings nur dann, wenn kein Duplexfest gefeiert oder kommemoriert wird, oder es bereits drei Orationen gibt. Also am 16., 17., 20. (nur die 2. Oration nach Silverius) und 27. (nur die 2. Oration nach dem Gedächtnis der Johannesoktav).

Ergänzungen und Korrekturen sind willkommen!
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Lycobates hat geschrieben:
Dienstag 30. Mai 2017, 23:49
Die verhinderte Messe des 1. Sonntags nach Pfingsten (sie wird am Dreifaltigkeitssonntag kommemoriert, mit Schlußevangelium, es folgt dann noch das Gedächtnis des simplifizierten Barnabasfestes) kann in diesem Jahr nicht in der Woche nachgeholt werden, da an den drei in Frage kommenden Tagen des 12., 13. und 14. Mai Duplexfeste gefeiert werden.
Natürlich ist 12., 13. und 14. Juni gemeint!
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Eine weitere Korrektur.
Lycobates hat geschrieben:
Dienstag 30. Mai 2017, 23:49
Am Sonntag 25.6. kommt noch das Gedächtnis der Herz-Jesu-Oktav vor dem Gedächtnis des hl. Wilhelm, und dieses vor dem der Oktav des hl. Johannes. Also vier Orationen.
Die Herz-Jesu-Oktav ist eine privilegierte der 3. Ordnung, nicht, wie die Fronleichnamsoktav, der 2. Ordnung.
Das bedeutet, daß die Reihenfolge der Orationen am vergangenen Sonntag richtig ist, wie folgt:

1. Oration des Sonntags innerhalb der Herz-Jesu-Oktav,
2. Gedächtnis des hl. Wilhelm (simplifiziertes Duplexfest),
dann erst 3. Gedächtnis der Herz-Jesu-Oktav,
und 4. Gedächtnis der Oktav des hl. Johannes.
(Farbe: weiß, Herz-Jesu-Präfation, Johannesprolog als Schlußevangelium)

Ein Versehen von mir!
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Hier für Interessierte die Übersicht für Juli nach den Rubriken St. Pius' X. mit einigen Erläuterungen:

http://www.traditio.com/calendar/cal1707.pdf

Fast- und Abstinenztage

Abstinenztage sind, außer Indult, also nach allgemeiner Regel (CIC 1917), alle Freitage. Fasttage gibt es im Juli keine.
Die Vigil des hl. Apostels Jakobus (24.7.) wird zwar als violette Vigil begangen, ist aber zumindest seit 1917 kein Fasttag mehr. Da sie auf einen Montag fällt, ist diesjährig auch keine Abstinenz einzuhalten.

Oktaven

Die beiden nicht-privilegierten (gewöhnlichen) Oktaven zum Fest der Geburt des hl. Johannes des Täufers und zum Hochfest von Sankt Peter und Paul finden im Juli ihren Abschluß.
Der Oktavtag des hl. Johannes wird am 1. Juli (Fest des Kostbaren Blutes) nur in Privatmessen kommemoriert.
Die Tage infra octavam für Sankt Peter und Paul werden noch am 3. (nur als Gedächtnis), 4. (Eigenmesse), und 5. (nur als Gedächtnis) gehalten, jeweils mit Apostelpräfation und Credo. Am 2. Juli (Fest der Heimsuchung) entfällt das Gedächtnis der Oktav. Das Fest hat aber natürlich Credo (schon wegen des Sonntags) und Präfation de B.M.V. Et te in Visitatione.
Der Oktavtag am 6. Juli ist duplex majus und hat auch eine schöne Eigenmesse.

Ein verhinderter Sonntag

Die verhinderte Messe des 4. Sonntags nach Pfingsten (sie wird am Fest der Heimsuchung, welches als Dupl. II. Kl. den Sonntag verdrängt, kommemoriert, mit Sonntagsevangelium als Schlußevangelium, es folgt dann noch das Gedächtnis der hll. Märtyrer Processus und Martinian in Stillmessen) kann in diesem Jahr nicht in der Woche nachgeholt werden, da an den danach kommenden Tagen kein festfreier Tag ist.
Am 16. Juli wird der 6. Sonntag nach Pfingsten gefeiert; das Karmelfest, das duplex majus-Rang hat, wird kommemoriert, allerdings mit Evangelium des Festes, das stricte proprium ist, als Schlußevangelium.

Orationen "pro diversitate temporum" (jeweils natürlich mit entsprechender Sekreta und Postcommunio) sind, nach Abschluß der Aposteloktav, die Oration A cunctis (ad poscenda suffragia Sanctorum), und die dritte ad libitum. So am 8., 9., 11., 13., 15. (sofern für Kaiser Heinrich keine Rangerhöhung eintritt), 17., 21., 27., 28. Nur die 2. Oration am 10., 23., 29. und 30.
Am 24. wird als dritte Oration die Oration Concede (de B.M.V.) genommen.

Innerhalb der Oktav von Sankt Peter und Paul wird als 2. Oration die Oration Concede (de B.M.V.) genommen, und als 3. die Oration contra persecutores Ecclesiae oder (falls möglich) pro Papa. So am 4.
Nur die 2. Oration am 3., und keine extra Oration am 5.

Private Votiv- und Requiemmessen

In der Zeit nach dem Dreifaltigkeitssonntag sind diese Messen erlaubt an festfreien Ferien oder an Festen im Semiduplexrang und abwärts, außerhalb einer privilegierten Oktav. Also im Juli am 3., 4., 8., 10., 11., 13., 15. (sofern für Heinrich keine Rangerhöhung eintritt), 17., 21., 27., 28., 29. (Achtung: bei Kommemoration der hl. Martha in einer etwaigen Votivmesse, aber nicht einer Requiemmesse [die hat immer den Johannesprolog], wird das Festevangelium, als stricte proprium, als Schlußevangelium genommen), wie angedeutet durch ein x in der drittletzten Spalte.

Eine Korrektur zum 31.: der hl. Ignatius hat seit 1923 duplex-majus-Rang. Das konnte nicht ausbleiben, nachdem Dominikus, Benediktus und Franziskus (der richtige) ihn schon seit 1883 hatten. ;)
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

Weiß jemand, was es mit dem Gedächtnis der „Sieben Freuden Mariens“ auf sich hat, das laut meinem liturgischen Tagesabreißkalender (Klaus Hurtz, Kühlen-Verlag) heute begangenen wird bzw. wurde? Im neuen Messbuch gibt es diesen Gedenktag nicht mehr, aber auch im Schott von 1962 habe ich dieses Fest nicht gefunden.
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Marcus, der mit dem C »

Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Mittwoch 5. Juli 2017, 17:34
Weiß jemand, was es mit dem Gedächtnis der „Sieben Freuden Mariens“ auf sich hat, das laut meinem liturgischen Tagesabreißkalender (Klaus Hurtz, Kühlen-Verlag) heute begangenen wird bzw. wurde? Im neuen Messbuch gibt es diesen Gedenktag nicht mehr, aber auch im Schott von 1962 habe ich dieses Fest nicht gefunden.
https://www.heiligenlexikon.de/Biograph ... titia.html

Hab nur das gefunden, in einem Schott 1957/58 war es wohl schon wieder aus dem Kalender gestrichen.
"Das katholische Modell ist ja seit 2000 Jahren am Scheitern und daher dringend ablösungsbedürftig"

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Lycobates
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Mittwoch 5. Juli 2017, 17:34
Weiß jemand, was es mit dem Gedächtnis der „Sieben Freuden Mariens“ auf sich hat, das laut meinem liturgischen Tagesabreißkalender (Klaus Hurtz, Kühlen-Verlag) heute begangenen wird bzw. wurde? Im neuen Messbuch gibt es diesen Gedenktag nicht mehr, aber auch im Schott von 1962 habe ich dieses Fest nicht gefunden.
Im mir vorliegenden (Ausgabe 1951) Seraphischen Brevier für die drei Franziskanerorden (und also im entsprechenden Meßbuch) wird das Fest Septem Gaudiorum B.M.V. als Dupl. II. Kl. am 27. August begangen, mit Gedächtnis des hl. Joseph von Calasanza.

Da es ein Eigenfest des OFM betrifft, ist erklärlich, daß es in einem gewöhnlichen römischen Meßbuch fehlt, und auch nicht bei den Messen pro aliquibus locis auftaucht.
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Lycobates
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Wir sind mittlerweile beim Monat August angelangt.
Hier, für Interessierte, zum Vergleich die Übersicht nach den Rubriken St. Pius' X. mit einigen Erläuterungen:

http://www.traditio.com/calendar/cal1708.pdf

Fast- und Abstinenztage - drei Vigilien

Abstinenztage sind, außer Indult, also nach allgemeiner Regel (CIC 1917), alle Freitage.
Fasttage gibt es im August heute keine.

Die Lorenzvigil (9.8.), sie ist seit dem 4. Jh. bezeugt, und die Vigil des hl. Apostels Bartholomäus (23.8.), zumindest seit dem 6. Jh. bekannt, werden zwar als violette Vigilien begangen (bzw. sie können so begangen werden), sind aber zumindest seit 1917 keine Fast- und Abstinenztage mehr.
Die Vigil von Mariä Himmelfahrt (14.8.) war allerdings (noch nach CIC 1917) bis 1957 ein strenger Fast- und Abstinenztag (in Preußen Fasttag am Samstag vor der äußeren Feier am Sonntag nach dem 15.).
Per Dekret der Konzilskongregation vom 25.7.1957 (AAS 49-1957, 638) wurde aber das Fast- und Abstinenzgebot vom 14. August auf den 7. Dezember (Vigil der Immakulata) verlegt, paradoxerweise also aus dem Sommer in den Winter. Dies geschah, gemäß dem Wortlaut des Dekretes, wegen difficultates quae, ob locorum et temporum adiuncta, continenter obstant fideli observantiae legis ieiunii et abstinentiae :hmm: , und es ist umso merkwürdiger, als dieses Fast- und Abstinenzgebot dann auf eine Vigil verlegt wurde, die es 1957 bereits nicht mehr gab :hae?: , da die erst unter Papst Pius IX. nach 1854 eingeführte Vigil der Immakulata am 7.12. wie die meisten anderen Vigilien mit dem bugnini'schen Rubrikenmassaker 1956 beseitigt wurde.
Seit 1957 werden die Getauften also angehalten, Fleisch zu darben und zu fasten an einer liturgisch nicht mehr existenten Vigil. :achselzuck: Nun, es sollte ja noch toller kommen.

Die Vigil von Mariä Himmelfahrt ist um viele Jahrhunderte älter als die des 7. Dezembers, sie wurde Ende des 7. Jahrhunderts eingeführt. Diese Vigil wurde 1956 beibehalten (seit 1957 also sine ieiunio). Der hl. Eusebius wird kommemoriert.

An den Vigilien 9.8. und 23.8 kann, wo keine obligatio Chori besteht, in Privatmessen auch die Messe der Vigil gelesen werden, natürlich ohne Gloria und Credo, mit Gedächtnis des jeweiligen Festes (duplex simplificatum). Die Feste des hl. Pfarrers von Ars und des hl. Philipp Benizi sind ja weitaus jüngeren Datums. Wenn aber ihre Festmesse genommen wird, wird die Vigil kommemoriert und deren Evangelium als Schlußevangelium gelesen. Am 9. ist in beiden Fällen die dritte Oration das Gedächtnis des hl. Romanus.


Oktaven

Das Fest Mariä Himmelfahrt (neues Meßformular Signum magnum seit 1951) wird seit mehr als 1000 Jahren, genauer seit 847, mit einer Oktav (heute octava communis) gefeiert, semi-duplex innerhalb der Oktav. Am Oktavtag, 22.8., wird aber seit 1942 das Fest des Unbefleckten Herzens Mariä gefeiert, im Range eines dupl. II cl., und ohne Gedächtnis des Oktavtags (der an sich duplex majus-Rang hätte). Wenn jedoch dieses Fest aus irgend einem Grund verschoben werden muß (wegen eines Patronates z.B., das dupl. I. cl ist), taucht das Gedächtnis des Oktavtages wieder auf.

Auch Sankt Laurentius, 10. August, hat eine noch ältere Oktav, heute octava simplex, d.h. nur der Oktavtag wird gefeiert (bzw. kommemoriert).
Der Oktavtag hat eine schöne Eigenmesse, die aber am 17. heute nur da zur Geltung kommt, wo Laurentius Patron ist, und der Oktavtag duplex majus-Rang hat.


Ein verhinderter Sonntag

Am 6. August wird das Fest der Verklärung des Herrn gefeiert, mit Gedächtnis, und Schlußevangelium, des 9. Sonntags nach Pfingsten, sodann, in Privatmessen, Gedächtnis des hl. Papstes Xystus II. und Gefährten. Praefatio de Nativitate.
Der Sonntag wird am 11. nachgeholt, ohne Gloria und Credo. Gedächtnis der hll. Märtyrer. Dritte Oration A cunctis.


Orationen "pro diversitate temporum" (jeweils natürlich mit entsprechender Sekreta und Postcommunio) sind die Oration A cunctis (ad poscenda suffragia Sanctorum), und die dritte ad libitum. So am 3., 8., 25., 26. Nur die 2. Oration am 11. und 13.
Am 14. August (Vigil) und innerhalb der Mariä-Himmelfahrtsoktav (nur am 18.) wird die Oration de Spiritu sancto als dritte genommen.


Private Votiv- und Requiemmessen

In der Zeit nach dem Dreifaltigkeitssonntag sind diese Messen erlaubt an festfreien Ferien oder an Festen im Semiduplexrang und abwärts, außerhalb einer privilegierten Oktav. Also im August am 3., 8., 18., 25., 26., wie angedeutet durch ein x in der drittletzten Spalte. (Nicht am 11., da dann der Sonntag nachgeholt wird.)


Last, not least:
Das Evangelium des Festes der Enthauptung des hl. Johannes des Täufers ist ein stricte proprium. Das bedeutet, daß dies Evangelium zum Schlußevangelium wird, wenn irgendwo ein Fest dupl. I. oder II. cl. am 29. das Fest verdrängt und zur Kommemoration simplifiziert.
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

„1960 wurde unter dem Pontifikat von Johannes XXIII. ein für die Kirche sehr wichtiges Fest abgeschafft: Am 3. August wurde der wunderbaren Auffindung der sterblichen Überreste des heiligen Stephanus gedacht. Ein historisches und übernatürliches Ereignis von solcher Größe, daß des Protomärtyrers liturgisch sogar an zwei Festtagen gedacht wurde.“

Mit diesen Worten erinnert die Historikerin Cristina Siccardi an ein außergewöhnliches Ereignis in der Kirchengeschichte, das von ihr näher beleuchtet wird:

3. August – Gedenken an die wunderbare Auffindung der sterblichen Überreste des heiligen Stephanus
„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
(Jelena Tschudinowa)

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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Hubertus »

Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Mittwoch 2. August 2017, 21:58
„1960 wurde unter dem Pontifikat von Johannes XXIII. ein für die Kirche sehr wichtiges Fest abgeschafft: Am 3. August wurde der wunderbaren Auffindung der sterblichen Überreste des heiligen Stephanus gedacht. Ein historisches und übernatürliches Ereignis von solcher Größe, daß des Protomärtyrers liturgisch sogar an zwei Festtagen gedacht wurde.“

Mit diesen Worten erinnert die Historikerin Cristina Siccardi an ein außergewöhnliches Ereignis in der Kirchengeschichte, das von ihr näher beleuchtet wird:

3. August – Gedenken an die wunderbare Auffindung der sterblichen Überreste des heiligen Stephanus
Danke! :daumen-rauf:
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Niels hat geschrieben:
Donnerstag 3. August 2017, 16:43
Pro aliquibus locis:

03.08.

In festo inventionis Sancti Stephani protomartyris

Auffindung der Gebeine des Hl. Erzmärtyrers Stephanus

Pro omnibus locis Missali Piano fidelibus!
(Dazu mein monatlicher Beitrag unten, der Hinweis sei hier gestattet)

Ich hatte heute früh in unserem Oratorium gar zwei Messen zugleich (ein sich auf Durchreise befindlicher Priester machte es möglich, aber keine synchronisierte Messen natürlich!), eine am Hauptaltar und eine am Seitenaltar.
Als semiduplex, also mit zwei weiteren Orationen, A cunctis, und die dritte ad libitum.
Das war heute morgen in der einen Messe die Oration pro navigantibus, Nr. 33; die dritte Oration des zweiten Priesters habe ich leider nicht gut ausmachen können, man kann nicht überall gleichzeitig hinhören ;) , es dürfte eine andere gewesen sein.
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Am heutigen Hochfest der römischen Kirche, und während der ganzen Oktav, wird traditionsgemäß im Vatikan in der Kirche S. Anna dei Palafrenieri (auf dem Wege zur Biblioteca Apostolica) die Hauptreliquie des hl. Laurentius zur Verehrung ausgestellt.
Ein noch junger Mann, ein vollständiges Gebiß, dunkle Haarreste, und, würde man meinen, noch vom Schmerz verzerrte Züge.




Mea nox obscurum non habet, sed omnia in luce clarescunt
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Niels »

Wo wird das Haupt des Hl. Laurentius sonst aufbewahrt? Im Petersdom?
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Niels hat geschrieben:
Freitag 11. August 2017, 08:56
Wo wird das Haupt des Hl. Laurentius sonst aufbewahrt? Im Petersdom?
Nein, in der Sistina, bzw. im Apostolischen Palast, im sacrario apostolico.
Der Sacrista del Palazzo Apostolico, (seit 1352 immer:) ein Augustinermönch, der dann zum Titularbischof (seit 1646 immer:) von Porphyreo wird, ist mit der Beaufsichtigung des dortigen Reliquienschatzes beauftragt.
Der letzte war der Belgier Petrus Canisius van Lierde (1951-1991). Die Funktion wurde nicht neubesetzt.
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Niels »

Danke für die Antwort! :daumen-rauf:
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Wir sind mittlerweile bereits beim September.
Hier die Übersicht nach den Rubriken St. Pius' X. mit einigen Erläuterungen:

http://www.traditio.com/calendar/cal1709.pdf

Fast- und Abstinenztage - Herbstquatember - eine Vigil

Abstinenztage sind, außer Indult, also nach allgemeiner Regel (CIC 1917), alle Freitage.
Fasttage und Abstinenztage sind, außer Indult, die drei Quatembertage am 20., 22., 23.
Die Vigil des hl. Apostels und Evangelisten Matthäus fällt mit dem Quatember-Mittwoch zusammen, dadurch wird an ihr gefastet, was sonst nicht mehr der Fall wäre.

An den Quatembertagen werden in Kirchen mit Chorpflicht zwei Konventmessen gefeiert: eine vom Fest, mit etwaigem Gedächtnis eines anderen Festes (so am 22. und 23. wo Moritz & Gefährten und Thekla jeweils als zweite Oration zu Thomas und Linus hinzutreten), aber ohne Gedächtnis der Feria (bzw. am 20. auch ohne Gedächtnis der Vigil), sowie eine zweite von der Feria, ohne Gedächtnis der Heiligen, aber mit Gedächtnis der Vigil am 20. Wo keine Chorpflicht ist, können Privatmessen gefeiert werden, entweder von den Heiligen, oder von der Feria, oder von der Vigil (am 20.), jeweils mit Gedächtnis der nicht gefeierten Messen (dabei hat am 20. die Feria Vorrang vor der Vigil).
Das Schlußevangelium ist das der Feria, wenn diese kommemoriert wird, am 20. das der Vigil, wenn die Messe der Feria gefeiert wird.


Oktaven

Das Fest Mariä Geburt hat eine Octava simplex, d.h. nur der Oktavtag wird gefeiert. Seit der Reform von 1913 wird aber das Fest der Sieben Schmerzen Mariä (vormals, seit 1817, am dritten Sonntag im September) am Oktavtag von Mariä Geburt, 15.9., gefeiert, ohne daß der Oktavtag kommemoriert würde.
Wenn aber am 15. ein anderes Duplex-Fest der 1. oder 2. Klasse gefeiert wird, das kein Muttergottesfest ist, und das Fest der Sieben Schmerzen dadurch verschoben wird, dann taucht der Oktavtag wieder auf, indem die Orationen der Messe vom 8. September (in Stillmessen) als 2. Oration (bzw. Sekreta, Postcommunio) genommen werden. (Das Gedächtnis des hl. Nikomedes kommt dann an 3. Stelle). Wenn das zu feiernde Fest keine Eigenpräfation hat, wird zudem die Muttergottespräfation Et te in Nativitate genommen.
Wenn innerhalb der Oktav eine Votivmesse zu Ehren der Muttergottes gefeiert wird, wird die Messe vom 8. September dazu genommen, mit Gloria, aber ohne Credo, 2. Oration zum Hl. Geist, 3. gegen die Verfolger der Kirche, oder, falls möglich, pro Papa. So am 13. Die Anzahl der Orationen kann bis 5 oder 7 aufgestockt werden (aus den Orationen ad libitum).
Auch am 11. kann eine Votivmesse gefeiert werden, dann tritt aber das Gedächtnis der hll. Protus und Hyazinthus (simplex) an die 2. Stelle, und verschieben sich die anderen Orationen je um eine Stelle, es sollen dann keine vier, sondern fünf oder sieben gebetet werden (eine ungerade Zahl).


Kein verhinderter Sonntag

Sämtliche Sonntage werden als grüne Sonntage gefeiert, die anfallenden Duplex-Feste, und das Duplex majus-Fest am 24., werden kommemoriert (simplifiziert).
Am 24. wird das Festevangelium als Schlußevangelium gelesen, da es ein stricte proprium ist.


Orationen "pro diversitate temporum" (jeweils natürlich mit entsprechender Sekreta und Postcommunio) sind an den Semiduplicia (sofern kein Duplex-Fest simplifiziert wird) die Oration A cunctis (ad poscenda suffragia Sanctorum), und die dritte ad libitum. So am 2., 5., 27., 28. Nur die 2. Oration am 16.
An den Simplicia und festfreien Ferien (1., 4., 6., 7., 9., 11., 13., 25., 26.) kann die Anzahl der Orationen von diesen vorgeschriebenen auf fünf oder sieben (alle ad libitum) aufgestockt werden.

Private Votiv- und Requiemmessen

In der Zeit nach dem Dreifaltigkeitssonntag sind diese Messen erlaubt an festfreien Ferien oder an Festen im Semiduplexrang und abwärts, außerhalb einer privilegierten Oktav. Also am 1., 2., 4., 5., 6., 7., 9., 11., 13., 16., 25., 26., 27., 28.
Votivmessen können an den Quatemberferien nicht gefeiert werden.

Am 9. September ist St. Peter Claver eingetragen, das ist ein Eigenfest. Wir haben im Universalkalender den hl. Gorgonius im Simplexrang.
Auch das am 26. September eingetragene Fest des 1930 kanonisierten Jesuitenmärtyrers Isaac Jogues und seiner Gefährten ist ein Eigenfest für Übersee. Wir haben dann einfach die hll. Cyprianus und Justina im Simplexrang.
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Wir kommen zur Übersicht für den Monat Oktober nach den Rubriken St. Pius' X. mit einigen Erläuterungen:

http://www.traditio.com/calendar/cal1710.pdf


Fast- und Abstinenztage - zwei Vigilien

Abstinenztage sind, außer Indult, also nach allgemeiner Regel (CIC 1917), alle Freitage.

Fast- und Abstinenzpflicht besteht, außer Indult, an der Vigil von Allerheiligen am 31. Oktober.
Die Vigil der hll. Apostel Simon und Judas (Thaddäus) am 27.10. ist kein Fast- und Abstinenztag (mehr).
Das Fest des hl. Evangelisten Lukas am 18.10. hat keine Vigil (nur Apostelfeste außerhalb der Weihnachts- und österlichen Zeit haben eine).


Ein verhinderter Sonntag

Am 29.10. wird das Christkönigsfest gefeiert, mit Gedächtnis und Schlußevangelium des 21. Sonntags nach Pfingsten, dessen Messe am Montag 30.10. mit Gloria und Credo nachgefeiert wird, mit den beiden an Semiduplicia vorgeschriebenen Orationes pro diversitate temporum.


Orationen "pro diversitate temporum" (jeweils natürlich mit entsprechender Sekreta und Postcommunio) sind an den Semiduplicia (sofern kein Duplex-Fest simplifiziert wird) die Oration A cunctis (ad poscenda suffragia Sanctorum), und die dritte ad libitum. So am 5., 10., 12., 13., 16., 22., 23., 25., 26., 30.
Nur die 2. Oration am 1. und (wenn keine Votivmesse gefeiert wird) am 21.
An den Simplicia und festfreien Ferien (5., 12., 21., 23., 25., 26.) kann die Anzahl der Orationen von den vorgeschriebenen drei auf fünf oder sieben (alle ad libitum) aufgestockt werden.
Am 27. Oktober ist die 2. Oration die Oration Concede (de B.M.V.), die 3. gegen die Verfolger der Kirche, bzw., falls möglich, für den Papst; am 31. ist die 2. die Oration de Spiritu Sancto, die 3. gegen die Verfolger der Kirche, bzw., falls möglich, für den Papst.


Private Votiv- und Requiemmessen

In der Zeit nach dem Dreifaltigkeitssonntag sind diese Messen erlaubt an festfreien Ferien oder an Festen im Semiduplexrang und abwärts, außerhalb einer privilegierten Oktav. Also am 5., 10., 12., 13., 16., 21., 23., 25., 26.
Votivmessen können an den Vigilien nicht gefeiert werden.

Am 12. Oktober (der ersten festfreien Feria) wird in Kirchen mit Chorpflicht nach der Prim statt der Tagesmesse die Konventmesse für die Verstorbenen gehalten; in allen Privatmessen, die keine Requiemmessen sind, auch dort, wo keine Chorpflicht besteht, wird an diesem Tag an vorletzter Stelle die Oration Fidelium für die Verstorbenen gebetet.
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

Hubertus hat geschrieben:
Donnerstag 28. September 2017, 21:38
29. September
IN DEDICATIONE S. MICHAËLIS ARCH.
Weihefest des Hl. Erzengels Michael
1. Klasse
St. Michael, verteidige uns im Kampfe

:daumen-rauf:

Herzliche Glück- und Segenswünsche zum Namenstag allen, die Michael heißen!
„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
(Jelena Tschudinowa)

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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von ad-fontes »

Gibt es schon einen Ordo für 2018?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Hubertus »

ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 27. Oktober 2017, 12:25
Gibt es schon einen Ordo für 2018?
Soweit ich sehe, zumindest noch keinen im Internet veröffentlichten (soweit die Regeln von 1962 zugrundegelegt werden).
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von ad-fontes »

Hubertus hat geschrieben:
Freitag 27. Oktober 2017, 13:52
ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 27. Oktober 2017, 12:25
Gibt es schon einen Ordo für 2018?
Soweit ich sehe, zumindest noch keinen im Internet veröffentlichten (soweit die Regeln von 1962 zugrundegelegt werden).
Danke!
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Wir kommen zur Übersicht für den Monat November nach den Rubriken St. Pius' X. mit einigen Erläuterungen:

http://www.traditio.com/calendar/cal1711.pdf


Fast- und Abstinenztage - eine Vigil

Abstinenztage sind, außer Indult, also nach allgemeiner Regel (CIC 1917), alle Freitage.
Besondere Fasttage gibt es im November keine.
Die Vigil des hl. Apostels Andreas am 29.11. (schöne Eigenmesse!) ist kein Fast- und Abstinenztag (mehr).


Kein verhinderter Sonntag

Sämtliche Sonntage im November werden als grüne Sonntage gefeiert.
Der letzte Sonntag des Kirchenjahres ist in diesem Jahr am 26.11. und wird gezählt als der 25. Sonntag nach Pfingsten, es wird aber an diesem Sonntag die Messe des 24. und letzten Sonntags wie im Missale angegeben genommen.
Dazwischen wird (am 19.11.) am eigentlichen 24. Sonntag nach Pfingsten die nach dem Fest der Erscheinung im Februar übriggebliebene Messe des 6. Sonntags nach Erscheinung geschoben, und zwar in der Abwandlung wie im Missale angegeben, also mit eigenem Introitus (Dicit Dominus), Graduale, Offertorium und eigener Communio.
Die Sonntage 5.11. und 12.11. sind dann jeweils der 22. und 23. Sonntag nach Pfingsten mit der jeweiligen Messe.


Allerheiligenoktav
Das Fest von Allerheiligen wird mit einer gewöhnlichen Oktav gefeiert, semiduplex innerhalb der Oktav, duplex majus am Oktavtag (8.11.).
An Allerseelen entfällt das Gedächtnis der Oktav.


Orationen "pro diversitate temporum" (jeweils natürlich mit entsprechender Sekreta und Postcommunio) sind bis zum Advent an den Semiduplicia (sofern kein Duplex-Fest simplifiziert wird) die Oration A cunctis (ad poscenda suffragia Sanctorum), und die dritte ad libitum. So am 13. und 17.
An den Simplicia und festfreien Ferien (so am 27. und 28.) kann die Anzahl der Orationen von den vorgeschriebenen drei auf fünf oder sieben (alle ad libitum) aufgestockt werden.
In der Allerheiligenoktav ist die 2. die Oration de Spiritu Sancto, die 3. gegen die Verfolger der Kirche, bzw., falls möglich, für den Papst. So am 3., 6., 7.
An Allerseelen wird keine weitere Oration gebetet.
Am Sonntag (5.11.) wird nach dem Gedächtnis der Oktav noch die Oration de Spiritu Sancto als dritte genommen.
Am 29. November ist die 2. Oration die des hl. Saturninus, und die 3. die Oration Concede (de B.M.V.).


Private Votiv- und Requiemmessen

In der Zeit nach dem Dreifaltigkeitssonntag sind diese Messen erlaubt an festfreien Ferien oder an Festen im Semiduplexrang und abwärts, außerhalb einer privilegierten Oktav. Also am 3., 6., 7., 13., 17., 27., 28.
Diese Votivmessen können an der Vigil nicht gefeiert werden.
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Traditio.com hat nun den liturgischen Kalender nach den traditionellen Rubriken (Divino afflatu) eingestellt, vorerst bis zum Oktober 2018 einschließlich:

http://www.traditio.com/cal.htm
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Wahlkatholik »

Der Kalender auf traditio.com ist wirklich sehr hilfreich. Aber inwieweit ist der hinsichtlich Fasten/Abstinenz auf Deutschland anwendbar? Es gibt ja für USA und D jeweils unterschiedliche Indulte... in D gibt es z.b. auch keine partielle Abstinenz oder? Und welchem Stand folgt der generell?

Die Frage ist z.B. was heute (Unbefleckte Empfängnis, 1. Klasse aber keine gebotener Feiertag) mit dem Abstinenzgebot ist. In dem Kalender steht keine Abstinenz, dafür aber gestern wegen Vigil. Die ist in D jedenfalls aber kein Abstinenztag mehr. Ich habe mal gelesen, dass Abstinenz auch an nicht gebotenen Festen 1. Klasse entfällt, wenn sie von der ganzen Gemeinde wie ein Feiertag begangen werden. Was heißt das? Ich arbeite heute ganz normal, meine Gemeinde feiert ein Levitenamt zu dem ich aber vermutlich nicht gehen kann.

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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Wahlkatholik hat geschrieben:
Freitag 8. Dezember 2017, 08:21
Der Kalender auf traditio.com ist wirklich sehr hilfreich. Aber inwieweit ist der hinsichtlich Fasten/Abstinenz auf Deutschland anwendbar? Es gibt ja für USA und D jeweils unterschiedliche Indulte... in D gibt es z.b. auch keine partielle Abstinenz oder? Und welchem Stand folgt der generell?

Die Frage ist z.B. was heute (Unbefleckte Empfängnis, 1. Klasse aber keine gebotener Feiertag) mit dem Abstinenzgebot ist. In dem Kalender steht keine Abstinenz, dafür aber gestern wegen Vigil. Die ist in D jedenfalls aber kein Abstinenztag mehr. Ich habe mal gelesen, dass Abstinenz auch an nicht gebotenen Festen 1. Klasse entfällt, wenn sie von der ganzen Gemeinde wie ein Feiertag begangen werden. Was heißt das? Ich arbeite heute ganz normal, meine Gemeinde feiert ein Levitenamt zu dem ich aber vermutlich nicht gehen kann.
Die Fasten- und Abstinenzregeln im verlinkten Kalender betreffen in der Tat die USA.
Ich hatte das in meinem Kommentar zum März angedeutet (weiter unten hier: viewtopic.php?f=20&t=17718&start=32).
Die Kommentare laufen in diesem Strang fort bis November einschließlich (den Dezemberanfang habe ich leider verschwitzt, jetzt lohnt es sich wohl nicht mehr).

Es gibt bei uns keine Partial Abstinence (dies ist seit 1952: "meat, but only at the principal meal, on days of partial abstinence, which are Ember Wednesdays and Saturdays, and the Vigils of Pentecost and of All Saints' Day").

In Tradi-hard-Kreisen (sagen wir das mal so) gilt hierzulande aber nach wie vor die Regelung des CIC/1917 mit dem Indult von 1922 für das Deutsche Reich.
http://daten.digitale-sammlungen.de/~db ... _00041.jpg
http://daten.digitale-sammlungen.de/~db ... _00042.jpg

Demnach gibt es bei uns keine Abstinenz heute, dort wo der 8. Dezember ein gebotener Feiertag ist, und auch dort, wo das zwar nicht mehr der Fall ist, das Fest aber als Patronatsfest oder mit einer Prozession gefeiert wird.
Gestern war Fast(- und Abstinenz)tag, da die Vigil der Immakulata seit 1957 die Vigil von Mariä Himmelfahrt als Fast(- und Abstinenz)tag ersetzt. (Indult für die Abstinenz im Deutschen Reich)

Die Vigil von Weihnachten fällt in diesem Jahr auf einen Sonntag, und somit entfällt die übliche Fastenpflicht an Heiligabend (die Abstinenz ist nach 1922 bei uns indultiert). Die beiden Vortage, Samstag und Freitag, bleiben allerdings als Quatembertage grundsätzlich als Fast- und Abstinenztage gelten (am Samstag Indult für die Abstinenz im Deutschen Reich), was doch eine passende Vorbereitung des Weihnachtsfestes ermöglicht. Die Vigil des hl. Apostels Thomas am 20.12. wäre an sich kein Fast(- und Abstinenz)tag, ist es in diesem Jahr aber doch, wegen des Zusammentreffens mit dem Quatember-Mittwoch (Indult für die Abstinenz im Deutschen Reich).

Der Oktavtag der Immakulata am 15.12. allerdings bleibt (auch da, wo das Fest am 8. ein gebotener Feiertag ist, Irrtum in der Übersicht zum Dezember!) Abstinenztag.
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Wahlkatholik »

Lycobates hat geschrieben:
Freitag 8. Dezember 2017, 12:55

Gestern war Fast(- und Abstinenz)tag, da die Vigil der Immakulata seit 1957 die Vigil von Mariä Himmelfahrt als Fast(- und Abstinenz)tag ersetzt. (Indult für die Abstinenz im Deutschen Reich)
Wieso wurde das gewechselt? Gab es sonst noch Änderungen seit 1922 (für den alten Ritus)? Oder sind sonst die unter dem Link angegebenen Fastenregeln für Deutschland für Tradis "verbindlich"?

"von den Gläubigen wie ein gebotener Feiertag begangen" heißt für mich:
1. nicht Arbeiten
2. Messbesuch
Richtig?

Oktavtage befreien nie von Fasten und/oder Abstinenz, oder?

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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Wahlkatholik hat geschrieben:
Freitag 8. Dezember 2017, 13:37
Wieso wurde das gewechselt?
Das Dekret der Konzilskongregation vom 25.7.1957 (AAS 49/1957 638) begründet die Verschiebung vom 14.8. auf den 7.12. mit difficultates quae, ob locorum et temporum adiuncta, continenter obstant fideli observantiae legis ieiunii et abstinentiae pervigilio Festi Deiparae in Caelum Assumptae statutae. Also: Schwierigkeiten, die wegen Umstände von Ort und Zeit ständig einer treuen Observanz des Fasten- und Abstinenzgebotes an der Himmelfahrtsvigil im Wege stehen.
Was das konkret bedeuten soll, ist mir vollständig unklar. Wieso ein Fasttag im Sommer (wo man sowieso weniger ißt) schwerer einzuhalten wäre, als einer im Winter, erschließt sich mir nicht, ebensowenig was sonstige Umstände der Zeit und des Ortes da "ständig" bewirken könnten.
Wie dem auch sei, die Änderung wurde de speciali Summi Pontificis mandato veranlaßt.
Sehr merkwürdig ist auch, daß es die Vigil der Immakulata, an der also seit 1957 gefastet werden soll, eigentlich seit 1956 liturgisch nicht mehr gab, während die Vigil von Mariä Himmelfahrt am 14.8. das Rubrikenmassaker von 1955-6 knapp überlebt hatte und auch 1962 im "Missale" von Jolly John beibehalten wurde (ebenso wie die Lorenzvigil, allerdings mit einem Loch nach der Non, da ja das Lorenzfest als Fest "II. Klasse" seine erste Vesper verloren hat: man sieht, das Haus der Reformer ist in sich uneins, kein Wunder, daß es nicht bestehen kann).
Wahlkatholik hat geschrieben:
Freitag 8. Dezember 2017, 13:37
Gab es sonst noch Änderungen seit 1922 (für den alten Ritus)? Oder sind sonst die unter dem Link angegebenen Fastenregeln für Deutschland für Tradis "verbindlich"?
Mit "Ritus" ob alt oder neu haben diese Fasten- und Abstinenzregeln wohl weniger zu tun als mit Kirchenregiment und -zugehörigkeit. Das berührt die Frage einer aktuell wirksamen Autorität und dies müßten wir im Parlatorium besprechen, nicht hier.
Wahlkatholik hat geschrieben:
Freitag 8. Dezember 2017, 13:37
"von den Gläubigen wie ein gebotener Feiertag begangen" heißt für mich:
1. nicht Arbeiten
2. Messbesuch
Richtig?
Ja
Wahlkatholik hat geschrieben:
Freitag 8. Dezember 2017, 13:37
Oktavtage befreien nie von Fasten und/oder Abstinenz, oder?
Richtig
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Wahlkatholik »

Lycobates hat geschrieben:
Freitag 8. Dezember 2017, 14:16

Wahlkatholik hat geschrieben:
Freitag 8. Dezember 2017, 13:37
Gab es sonst noch Änderungen seit 1922 (für den alten Ritus)? Oder sind sonst die unter dem Link angegebenen Fastenregeln für Deutschland für Tradis "verbindlich"?
Mit "Ritus" ob alt oder neu haben diese Fasten- und Abstinenzregeln wohl weniger zu tun als mit Kirchenregiment und -zugehörigkeit. Das berührt die Frage einer aktuell wirksamen Autorität und dies müßten wir im Parlatorium besprechen, nicht hier.
Meine Frage zielte darauf ab, ob es noch Änderungen vor 1969/70 gab?

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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Wahlkatholik hat geschrieben:
Freitag 8. Dezember 2017, 15:29
Lycobates hat geschrieben:
Freitag 8. Dezember 2017, 14:16

Wahlkatholik hat geschrieben:
Freitag 8. Dezember 2017, 13:37
Gab es sonst noch Änderungen seit 1922 (für den alten Ritus)? Oder sind sonst die unter dem Link angegebenen Fastenregeln für Deutschland für Tradis "verbindlich"?
Mit "Ritus" ob alt oder neu haben diese Fasten- und Abstinenzregeln wohl weniger zu tun als mit Kirchenregiment und -zugehörigkeit. Das berührt die Frage einer aktuell wirksamen Autorität und dies müßten wir im Parlatorium besprechen, nicht hier.
Meine Frage zielte darauf ab, ob es noch Änderungen vor 1969/70 gab?
Für das Deutsche Reich, bzw. Rechtsnachfolger, m.W. nicht.

Im übrigen ist das konziliare Stichdatum in puncto Fastengebot 1966, nicht, wie für andere Katastrophen, 1968 oder 1969/70.
(Stichwort: "Paenitemini")
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Wahlkatholik »

Lycobates hat geschrieben:
Freitag 8. Dezember 2017, 12:55
Die Vigil von Weihnachten fällt in diesem Jahr auf einen Sonntag, und somit entfällt die übliche Fastenpflicht an Heiligabend (die Abstinenz ist nach 1922 bei uns indultiert).
Was ich nicht verstehe: Warum entfällt die Fastenpflicht, wenn wir doch an diesem Tag die Vigil von Weihnachten feiern (der. 4. Adventsonntag entfällt und wird nicht mal kommemoriert)? Besteht dann auch "Sonntagspflicht" für die Vigil in diesem Jahr? Dass hieße ja die Vigil würde zu einem gebotenen Feiertag wenn sie auf einen Sonntag fällt :hae?: Sonntagspflicht könnte ich ja nicht erfüllen, weil die Sonntagsmesse nirgendwo gefeiert wird (außer im NOM)...

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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Protasius »

Wahlkatholik hat geschrieben:
Mittwoch 13. Dezember 2017, 09:30
Lycobates hat geschrieben:
Freitag 8. Dezember 2017, 12:55
Die Vigil von Weihnachten fällt in diesem Jahr auf einen Sonntag, und somit entfällt die übliche Fastenpflicht an Heiligabend (die Abstinenz ist nach 1922 bei uns indultiert).
Was ich nicht verstehe: Warum entfällt die Fastenpflicht, wenn wir doch an diesem Tag die Vigil von Weihnachten feiern (der. 4. Adventsonntag entfällt und wird nicht mal kommemoriert)? Besteht dann auch "Sonntagspflicht" für die Vigil in diesem Jahr? Dass hieße ja die Vigil würde zu einem gebotenen Feiertag wenn sie auf einen Sonntag fällt :hae?: Sonntagspflicht könnte ich ja nicht erfüllen, weil die Sonntagsmesse nirgendwo gefeiert wird (außer im NOM)...
Fasten und Sonntag sind inkompatibel. Normalerweise wurden vor Pius XII. die Vigilien, die auf einen Sonntag fielen, auf den Samstag vorverlegt (beispielsweise bei Apostelfesten, und damit dann auch mW das Fasten); die Vigil von Weihnachten ist aber ein Sonderfall und wird nicht verlegt, sondern hat Vorrang gegenüber dem Sonntag.

Die Erfüllung der Sonntagspflicht hängt nicht vom Meßformular ab, sondern davon eine nach katholischem Ritus gefeierte Messe am Sonntag (bzw. dessen Vorabend) zu besuchen. Sonst könntest du deiner Sonntagspflicht ja auch nicht nachkommen, wenn der 29.7. (Hochfest der Apostel Petrus und Paulus) auf einen Sonntag fällt, wie es letztes Jahr passierte.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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